Erklärung von Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der …
Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6a und b sowie Zusatzpunkt 5: Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform – . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
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Erklärung von Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der …
Ein neuer Gesetzentwurf, der den Koalitionsvertrag umsetzt, Bürokratie abschafft und Digitalisierung voranbringt – also ein guter Tag! Nicht nur für die Regierung, sondern insbesondere für die über 7 000 Genossenschaften in Deutschland. Mit rund 1 Million Beschäftigten sind sie in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen tätig, von Genossenschaftsbanken bis hin zu Wohnungs- oder Energiegenossenschaften. Jeder vierte Bundesbürger ist statistisch gesehen Mitglied einer Genossenschaft. Die Stärkung der Rechtsform ist somit eine Stärkung der gesamten deutschen Wirtschaft.
Mit diesem Gesetzentwurf befreien wir Genossenschaften von Vorgaben, die längst nicht mehr zeitgemäß sind. Genossenschaften sollen künftig umfassend Vereinbarungen in Textform schließen können. Zahlreiche aufwendige Schriftformerfordernisse schaffen wir ab. Auch wird die Information der Mitglieder grundsätzlich digital stattfinden. Was bedeutet das in der Praxis? Beispielsweise beim Beitritt eines Mitglieds reicht zukünftig der Verweis auf die Satzung auf der Webseite. Einen Ausdruck gibt es nur noch auf Nachfrage. Auch Gründungsversammlungen, Vorstandssitzungen und Vertreterwahlen können künftig ausdrücklich digital stattfinden.
Zudem werden wir die Gründungen von Genossenschaften beschleunigen. Mit einer neuen 20-Tage-Frist für die Eintragung ins Genossenschaftsregister schaffen wir mehr Verlässlichkeit. Registergerichte sollen vollständige Anträge grundsätzlich innerhalb dieser Frist bearbeiten. Gleichzeitig verbessern wir die Informationsmöglichkeiten über genossenschaftliche Prüfungsverbände und vereinfachen die Verfahren. Auch stellen wir sicher, dass Genossenschaften nicht als Instrument zur bloßen Steuervermeidung oder für unseriöse Kapitalanlagen missbraucht werden. Deshalb stärken wir die Prüfungsrechte der Verbände und die staatliche Aufsicht.
Seit 1889 bildet das Genossenschaftsgesetz die rechtliche Grundlage für eine echte Erfolgsgeschichte in Deutschland. Mit diesem Gesetzentwurf schreiben wir sie fort: mit weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und klaren Regeln gegen Missbrauch.
Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD):
Heute geht es um ein Thema, das auf den ersten Blick sehr technisch klingt: die Modernisierung des Genossenschaftsrechts. Ich sage gleich vorweg: Ganz neu ist dieses Vorhaben nicht. Bereits in der letzten Legislaturperiode sollte das Genossenschaftsrecht modernisiert werden – mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung, sowohl im wirtschaftlichen als auch im privaten Raum. Doch dieser Entwurf ist dem Diskontinuitätsprinzip unterfallen.
Deshalb haben wir uns als Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verpflichtet, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode erneut aufzugreifen und bringen es heute in die erste Lesung. Dabei geht es jedoch nicht nur um Modernisierung im Sinne von Digitalisierung. Der Entwurf geht auch gegen die offenen Flanken hinsichtlich Missbrauch vor. Und er macht die Genossenschaft als Rechtsform attraktiver.
So wollen wir den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen. Stichwort: Bürokratieabbau. Wir wollen die Behandlung investierender Mitglieder verbessern. Und wir wollen das Vorstandsamt attraktiver machen: durch die Möglichkeit der Freistellung bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit. Wer Verantwortung in einer Genossenschaft übernimmt, soll dafür nicht auf Familie oder Gesundheit verzichten müssen. All das orientiert sich an der tatsächlichen Praxis in diesem Land. Nicht am Schreibtisch erdacht, sondern dort, wo Genossenschaften täglich arbeiten.
Doch warum das Ganze? Wenn wir über das Fundament unserer Wirtschaft sprechen, dann denken wir schnell an Konzerne und Start-ups. Dabei geht oft unter, was Tag für Tag still und verlässlich dazu beiträgt, dass unser Land funktioniert: die Genossenschaften. Über 7 000 davon gibt es in Deutschland. Rund 22 Millionen Menschen sind Mitglied; das ist mehr als jede vierte Bürgerin und jeder vierte Bürger. Und rund eine Million Menschen arbeiten dort. Das ist keine Nische. Das ist ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft.
Und man sieht sie überall. Genossenschaften schaffen bezahlbaren Wohnraum in einer Zeit, in der Mieten für viele zur Existenzfrage geworden sind. Sie sichern die regionale Landwirtschaft. Sie halten Bankdienstleistungen auch dort verfügbar, wo sich andere längst zurückgezogen haben, nämlich im ländlichen Raum. Und sie treiben die Energiewende voran, oft genau dort, wo die Menschen vor Ort selbst anpacken.
Das sind keine abstrakten Größen. Das sind Menschen, die gemeinsam etwas aufbauen, weil sie überzeugt sind, dass man zusammen mehr erreicht als allein. Dieses Prinzip trägt seit Generationen, und es trägt gerade in Zeiten, in denen vieles ins Wanken gerät. Genau deshalb wollen wir, dass Genossenschaften auch in Zukunft attraktiv bleiben. Wir modernisieren das Genossenschaftsrecht und setzen dabei vor allem auf zwei Dinge – ich habe es vorhin schon einmal erwähnt –: Gründen soll leichter werden, und der Alltag soll weniger Bürokratie bedeuten.
Für Neugründungen führen wir eine 20-Tage-Gründungsgarantie ein. Wer eine Genossenschaft gründen will, soll nicht monatelang auf Behörden warten müssen. Wer eine gute Idee hat und Mitstreiter findet, soll direkt loslegen können. Gleichzeitig befreien wir die bestehenden Genossenschaften von unnötigen Lasten. Aufwendige Papiervorgänge und umständliche analoge Mitgliederbeteiligung gehören bald der Vergangenheit an. Die strengen Schriftformerfordernisse fallen weg, die Digitalisierung wird gefördert. Und künftig können Genossenschaften frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren. Das ist von zentraler Bedeutung für das Mitglied, das nach der Arbeit nicht mehr quer durch den Landkreis fahren muss, und es ist ein Gewinn für alle, die sich bisher aus Zeitgründen nicht beteiligen konnten.
Wenn man es abschließend zugespitzt sagen will: Dieser Gesetzentwurf ist eine Frage des Vertrauens. Wir trauen den Menschen in den Genossenschaften zu, selbst zu entscheiden, was für sie das Richtige ist. Wir schaffen damit einen modernen und flexiblen Rechtsrahmen, der Genossenschaften fit für die Zukunft macht.
Genossenschaften haben unser Land über Generationen mitgeprägt. Sorgen wir dafür, dass sie es auch in Zukunft tun können.
Relationen
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