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ADAC Luftrettung gGmbH

lobbyregister / register_entry 14.03.2022 · Original ↗

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ADAC Luftrettung gGmbH Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch Positionspapiere, Stellungnahmen und Fachveranstaltungen, die die Luftrettung, den Rettungsdienst oder die akut- und notfallmedizinische Versorgung betreffen, bringt die ADAC Luftrettung gGmbH ihre Expertise im Gesetzgebungs- und Regulierungsprozesse ein. Ziel ist es, fachlich und wissenschaftlich fundierte Beiträge zur Weiterentwicklung von Standards, Sicherheit und Versorgungsstrukturen zu leisten. Vor allem in den Bereichen Krankenhausversorgung, Krankenhausreform, medizinische Akutversorgung, Notfallversorgung und Rettungsdienst sowie deren Reform. Hauptschwerpunkt des Partnermanagements der ADAC Luftrettung gGmbH sind die auftraggebenden Bundesländer. In Einzelfällen kann es auch zu Interessen auf Bundesebene kommen. Die ADAC Luftrettung gGmbH hat den ADAC e.V. beauftragt, in ihrem Auftrag die Interessensvertretung in Berlin wahrzunehmen. Interessenbereiche: Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Gesundheitsversorgung; Luft- und Raumfahrt Regelungsvorhaben: - Anpassung der bestehenden Krankenhausstruktur zur Verbesserung der Versorgungsqualität in der Notfallversorgung.: Anpassung der klinischen Infrastrukturen, um leistungsfähige Notfallstrukturen sicherzustellen; Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu implementieren, um neben stationären Leistungen auch mit sektorenübergreifenden Leistungen eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen. - Schaffung gesetzlicher Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Optimierung der Versorgungsstrukturen und der Patientensteuerung in der Notfallversorgung.: Digitale Vernetzung bestehender und künftiger Leitstellen zur optimalen Steuerung der Patientinnen und Patienten im Notfall sowie einer Steigerung der Versorgungsqualität; Etablierung einer 24/7 telemedizinischen Versorgung um Versorgungslücken nachhaltig zu schließen und das Rettungswesen insgesamt entlasten; Verbesserung und Weiterentwicklung des Luftrettungsdienstes in Deutschland. - Tägliche Höchstarbeitszeit von Notärzten im Luftrettungsdienst und Arbeitnehmerüberlassung im Luftrettungsdienst: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen. - Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte - Bürokratiearme und praxisgerechte Ausgestaltung luftverkehrsrechtlicher Vorgaben für den zivilen Luftrettungsdienst im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz so auszugestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des zivilen Luftrettungsdienstes (HEMS) gerecht werden. Dabei sollen insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, unverhältnismäßige Haftungsrisiken vermieden und operationelle Handlungsspielräume für zeitkritische Rettungseinsätze erhalten bleiben. - Sicherstellung einer wirtschaftlichen Betriebsführung, damit eine leistungsfähige Luftrettung ihre notwenigen Kosten decken kann.: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird. - Bürokratierückbau im Luftverkehr; Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Luftrettung: Die ADAC Luftrettung begleitet den Gesetzentwurf ebenso wie den Verordnungsentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich mit dem Ziel, rechtliche Klarheit zu schaffen und die Einsatzfähigkeit der zivilen Luftrettung zu sichern. Im Fokus stehen insbesondere klare Definitionen, die rechtssichere Ausgestaltung von Untersagungs- und Genehmigungsregelungen sowie die Wahrung des Vorrangs zeitkritischer Rettungseinsätze. - Stärkung der Reserve darf nicht zulasten der Einsatzfähigkeit des zivilen Bevölkerungsschutzes erfolgen.: Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.

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