Rede von Gisela Piltz (FDP) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 11 a und 11 b: Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,.
Text
Rede von Gisela Piltz (FDP) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Als „Albtraum“ hat der europäische Datenschutz-
Gisela Piltzbeauftragte Peter Hustinx das Vorantreiben der EU-
weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags bezeichnet und
hinzugefügt, die mit dem Vertrag verknüpften
Datenschutzbestimmungen seien ein „kompliziertes
Flickwerk“. Der Prümer Vertrag ist damit für uns alles andere
als ein gutes Vorbild. Trotzdem geht die
Bundesregierung noch einen Schritt weiter und handelt ein
Sicherheitsabkommen mit den USA zum Austausch von Daten
aus, ohne sich wenigstens an diesen zugegebenermaßen
flickwerkartigen Datenschutzbestimmungen zu
orientieren. Dann verkauft uns diese Bundesregierung das auch
noch als politischen Erfolg und stellt die Vorreiterrolle
Deutschlands heraus. Der Prümer Vertrag selbst ist in
Europa bis heute nicht umgesetzt, eine Evaluierung gibt
es auch nicht. Aber wir müssen wieder einmal mit gutem
Beispiel vorangehen. Für uns ist das eher ein schlechtes
Beispiel.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang
Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Es wäre sinnvoll gewesen, die Erfahrungen aus dem
Prümer Vertrag erst einmal abzuwarten und auszuwerten,
anstatt ihn unter einem anderen Namen über den
Atlantik zu exportieren.
Wer sensible Daten wie die politische, religiöse oder
sonstige Überzeugung, die Zugehörigkeit zu einer
Gewerkschaft, die sexuelle Einstellung und
Gesundheitsdaten übermitteln will, ohne dabei Begriffe wie
Terrorismus und Kriminalität ausreichend zu definieren, muss
sich schon fragen lassen, wo sein Grundrechts- und
Bürgerrechtsverständnis geblieben ist.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Wenn er es je hatte!)
– Damit haben Sie völlig recht, Herr Kollege. – Es reicht
nicht, dass die Vertragspartner einander notifizieren
können, welche Straftaten nach nationalem Recht unter die
Begriffe Terrorismus und Kriminalität fallen; denn diese
Notifikation ist jederzeit änderbar. Heute hü!, morgen
hott! – so kann Rechtssicherheit nicht eintreten.
Was hat, bitte schön, die Gewerkschaftszugehörigkeit
mit terroristischen Straftaten bzw. schwerwiegender
Kriminalität zu tun? Wir haben lange darüber nachgedacht.
Weder das englische noch das deutsche Wort geben uns
dazu Veranlassung. Wenn man aber lange genug bei
Google sucht, fallen einem das spanische und das
französische Wort für „Gewerkschaft“ auf: el sindicato und
syndicat. Hier ergibt sich ein ganz neuer Horizont von
Assoziationen. Der Syndikalismus war eine
revolutionär-gewerkschaftliche Bewegung, die sich Ende des
19. Jahrhunderts bildete. Mittel der Syndikalisten war
nicht nur der Streik, sondern auch die Sabotage.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Das war nicht
schlecht!)
– Dass Sie von der Linken das wieder gut finden, ist mir
klar. – Parlamentarische Bestrebungen wurden
abgelehnt. Im heutigen Kontext würde ein solcher
Mitteleinsatz von einigen Ländern vielleicht als Terrorismus
bezeichnet werden. Unsere Gewerkschaften in
Deutschland bedienen sich aber dieser Mittel nicht. Ich glaube,die Zeiten des Syndikalismus haben wir nun wirklich
überwunden.
Ich verstehe auch nicht, wie eine
Bundesjustizministerin mit SPD-Parteibuch ein solches Abkommen
federführend verhandeln konnte.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP)
Dieses Sicherheitsabkommen stellt die Gewerkschaften
an den Pranger. Das haben sie wirklich nicht verdient.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Aber sonst sind Sie ja nicht so
zartfühlend! Eine Landplage sind diese
Gewerkschaftsbonzen, sagen Sie doch!)
Es ist schon bezeichnend, wenn die FDP die
Gewerkschaften verteidigen muss. Dies ist eine wirklich
komische Rollenverteilung.
Noch ein Wort zum Verfahren: Entgegen Ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
haben Sie den Innenausschuss des Bundestages im Februar
2007 nicht über die Aufnahme von
Vertragsverhandlungen informiert. Ich habe mir extra noch einmal das
Wortprotokoll angeschaut. Meinem Fraktionskollegen Ernst
Burgbacher haben Sie auf Nachfrage geantwortet, dass
die USA dem Vertrag von Prüm nicht beitreten könnten.
Dies stimmt natürlich. Sie haben eine formale Antwort
gegeben und sich so um die inhaltliche Antwort
gedrückt. Sie haben im Ausschuss nicht die Wahrheit
gesagt,
und das kann sich das Parlament nicht bieten lassen.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang
Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Regelungen im Sicherheitsabkommen haben
Sprengstoff in sich. Europäische Datenschutzstandards
haben in den USA überhaupt keinen Bestand, wie wir
wissen. Das dortige Datenschutzniveau ist deutlich
niedriger. Insbesondere werden in den USA polizeiliche
Daten über Jahrzehnte gespeichert: bis zu 99 Jahre. Das
Ende der Speicherung seiner Daten wird also kaum
jemand erleben. Eine unabhängige Datenschutzkontrolle,
wie es in Deutschland der Fall ist, gibt es dort auch
nicht. Der automatisierte Austausch soll im sogenannten
Hit-/No-hit-Verfahren erfolgen. Die Vertragspartner
wollen sich dabei gegenseitig Zugriff auf die
sogenannten Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und
Fingerabdruckdatenbanken gewähren, um diese für den
automatisierten Abgleich zu nutzen. Einzelheiten sollen
aber Durchführungsvereinbarungen vorbehalten bleiben.
Auch da werden wir dann keinen Einfluss haben. Es ist
nicht sonderlich klug, wie man in diesem Punkt mit dem
Parlament umgeht.
Auskunfts- und Berichtigungsansprüche, die einem
rechtsstaatlichen Verfahren grundsätzlich immanent sind,
sind in dem Abkommen für die Betroffenen
vorsichtshalber gar nicht vorgesehen, da nur das Verhältnis
zwischen den Vertragsparteien USA und Deutschland gere-
Gisela Piltzgelt wird. Wenn ich betroffen bin, brauche ich als
betroffene Person einen Auskunftsanspruch.
Wir hoffen, dass Sie in dieser Hinsicht noch einmal
tätig werden. Uns wäre es sowieso lieber, Sie würden
das Ganze zurückziehen. Aber wenn Sie es durchführen,
dann müssen Sie sich auch an rechtsstaatliche Verfahren
halten. Der Grundsatz des effektiven Rechtschutzes, der
jedenfalls nach unserer Auffassung eine tragende Säule
unseres Rechtsstaates ist, wird damit einmal mehr über
Bord geworfen.
Zum Abschluss: Nachdem ich schon versucht habe,
den Begriff Syndikat geschichtlich zu erklären, habe ich
in der Zitatenkiste gewühlt und ein Zitat aus dem Jahr
1670 gefunden.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das ist aber eine große Kiste!)
Das liegt so weit zurück, dass es vielleicht für die
Bundesregierung unverdächtig ist, auch wenn es von einem
Mitglied der liberalen Bundestagsfraktion verwendet
wird. Baruch de Spinoza hat gesagt: „Der Zweck des
Staates ist in Wahrheit die Freiheit.“ Ich fände es gut,
wenn wir uns alle daran halten würden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der SPD, der LINKEN und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)