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Rede von Gisela Piltz (FDP) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 11 a und 11 b: Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,.

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Rede von Gisela Piltz (FDP) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als „Albtraum“ hat der europäische Datenschutz- Gisela Piltzbeauftragte Peter Hustinx das Vorantreiben der EU- weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags bezeichnet und hinzugefügt, die mit dem Vertrag verknüpften Datenschutzbestimmungen seien ein „kompliziertes Flickwerk“. Der Prümer Vertrag ist damit für uns alles andere als ein gutes Vorbild. Trotzdem geht die Bundesregierung noch einen Schritt weiter und handelt ein Sicherheitsabkommen mit den USA zum Austausch von Daten aus, ohne sich wenigstens an diesen zugegebenermaßen flickwerkartigen Datenschutzbestimmungen zu orientieren. Dann verkauft uns diese Bundesregierung das auch noch als politischen Erfolg und stellt die Vorreiterrolle Deutschlands heraus. Der Prümer Vertrag selbst ist in Europa bis heute nicht umgesetzt, eine Evaluierung gibt es auch nicht. Aber wir müssen wieder einmal mit gutem Beispiel vorangehen. Für uns ist das eher ein schlechtes Beispiel. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es wäre sinnvoll gewesen, die Erfahrungen aus dem Prümer Vertrag erst einmal abzuwarten und auszuwerten, anstatt ihn unter einem anderen Namen über den Atlantik zu exportieren. Wer sensible Daten wie die politische, religiöse oder sonstige Überzeugung, die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, die sexuelle Einstellung und Gesundheitsdaten übermitteln will, ohne dabei Begriffe wie Terrorismus und Kriminalität ausreichend zu definieren, muss sich schon fragen lassen, wo sein Grundrechts- und Bürgerrechtsverständnis geblieben ist. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wenn er es je hatte!) – Damit haben Sie völlig recht, Herr Kollege. – Es reicht nicht, dass die Vertragspartner einander notifizieren können, welche Straftaten nach nationalem Recht unter die Begriffe Terrorismus und Kriminalität fallen; denn diese Notifikation ist jederzeit änderbar. Heute hü!, morgen hott! – so kann Rechtssicherheit nicht eintreten. Was hat, bitte schön, die Gewerkschaftszugehörigkeit mit terroristischen Straftaten bzw. schwerwiegender Kriminalität zu tun? Wir haben lange darüber nachgedacht. Weder das englische noch das deutsche Wort geben uns dazu Veranlassung. Wenn man aber lange genug bei Google sucht, fallen einem das spanische und das französische Wort für „Gewerkschaft“ auf: el sindicato und syndicat. Hier ergibt sich ein ganz neuer Horizont von Assoziationen. Der Syndikalismus war eine revolutionär-gewerkschaftliche Bewegung, die sich Ende des 19. Jahrhunderts bildete. Mittel der Syndikalisten war nicht nur der Streik, sondern auch die Sabotage. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das war nicht schlecht!) – Dass Sie von der Linken das wieder gut finden, ist mir klar. – Parlamentarische Bestrebungen wurden abgelehnt. Im heutigen Kontext würde ein solcher Mitteleinsatz von einigen Ländern vielleicht als Terrorismus bezeichnet werden. Unsere Gewerkschaften in Deutschland bedienen sich aber dieser Mittel nicht. Ich glaube,die Zeiten des Syndikalismus haben wir nun wirklich überwunden. Ich verstehe auch nicht, wie eine Bundesjustizministerin mit SPD-Parteibuch ein solches Abkommen federführend verhandeln konnte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dieses Sicherheitsabkommen stellt die Gewerkschaften an den Pranger. Das haben sie wirklich nicht verdient. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Aber sonst sind Sie ja nicht so zartfühlend! Eine Landplage sind diese Gewerkschaftsbonzen, sagen Sie doch!) Es ist schon bezeichnend, wenn die FDP die Gewerkschaften verteidigen muss. Dies ist eine wirklich komische Rollenverteilung. Noch ein Wort zum Verfahren: Entgegen Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke haben Sie den Innenausschuss des Bundestages im Februar 2007 nicht über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen informiert. Ich habe mir extra noch einmal das Wortprotokoll angeschaut. Meinem Fraktionskollegen Ernst Burgbacher haben Sie auf Nachfrage geantwortet, dass die USA dem Vertrag von Prüm nicht beitreten könnten. Dies stimmt natürlich. Sie haben eine formale Antwort gegeben und sich so um die inhaltliche Antwort gedrückt. Sie haben im Ausschuss nicht die Wahrheit gesagt, und das kann sich das Parlament nicht bieten lassen. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Regelungen im Sicherheitsabkommen haben Sprengstoff in sich. Europäische Datenschutzstandards haben in den USA überhaupt keinen Bestand, wie wir wissen. Das dortige Datenschutzniveau ist deutlich niedriger. Insbesondere werden in den USA polizeiliche Daten über Jahrzehnte gespeichert: bis zu 99 Jahre. Das Ende der Speicherung seiner Daten wird also kaum jemand erleben. Eine unabhängige Datenschutzkontrolle, wie es in Deutschland der Fall ist, gibt es dort auch nicht. Der automatisierte Austausch soll im sogenannten Hit-/No-hit-Verfahren erfolgen. Die Vertragspartner wollen sich dabei gegenseitig Zugriff auf die sogenannten Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken gewähren, um diese für den automatisierten Abgleich zu nutzen. Einzelheiten sollen aber Durchführungsvereinbarungen vorbehalten bleiben. Auch da werden wir dann keinen Einfluss haben. Es ist nicht sonderlich klug, wie man in diesem Punkt mit dem Parlament umgeht. Auskunfts- und Berichtigungsansprüche, die einem rechtsstaatlichen Verfahren grundsätzlich immanent sind, sind in dem Abkommen für die Betroffenen vorsichtshalber gar nicht vorgesehen, da nur das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien USA und Deutschland gere- Gisela Piltzgelt wird. Wenn ich betroffen bin, brauche ich als betroffene Person einen Auskunftsanspruch. Wir hoffen, dass Sie in dieser Hinsicht noch einmal tätig werden. Uns wäre es sowieso lieber, Sie würden das Ganze zurückziehen. Aber wenn Sie es durchführen, dann müssen Sie sich auch an rechtsstaatliche Verfahren halten. Der Grundsatz des effektiven Rechtschutzes, der jedenfalls nach unserer Auffassung eine tragende Säule unseres Rechtsstaates ist, wird damit einmal mehr über Bord geworfen. Zum Abschluss: Nachdem ich schon versucht habe, den Begriff Syndikat geschichtlich zu erklären, habe ich in der Zitatenkiste gewühlt und ein Zitat aus dem Jahr 1670 gefunden. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist aber eine große Kiste!) Das liegt so weit zurück, dass es vielleicht für die Bundesregierung unverdächtig ist, auch wenn es von einem Mitglied der liberalen Bundestagsfraktion verwendet wird. Baruch de Spinoza hat gesagt: „Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit.“ Ich fände es gut, wenn wir uns alle daran halten würden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN)

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