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Rede von Wolfgang Gunkel (SPD) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 11 a und 11 b: Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,.

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Rede von Wolfgang Gunkel (SPD) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Korte, ich muss natürlich zuerst einmal auf das eingehen, was Sie hier kurz angesprochen haben. Die Situation hier ist ein klein wenig anders als zuletzt beim Fluggastdatenabkommen mit den USA. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass man in dieses Abkommen einen Paragrafen eingefügt hat – den bereits erwähnten Art. 12 –, durch den dafür Sorge getragen wird – von der Opposition wird dies anders interpretiert –, dass zum Schutze der Menschen verhindert werden soll, dass diese Daten ohne konkreten Anlass weitergegeben werden. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist doch ein Witz! Ohne konkreten Anlass wird doch hoffentlich gar nichts weitergegeben!) – Das ist beim Fluggastdatenabkommen mit den USA aber durchaus möglich. Deswegen habe ich es damals kritisiert. Hier ist das nicht der Fall, und daher kritisiere ich das heute nicht. Was die Onlinedurchsuchungen angeht, brauchen wir gar nicht umzufallen. (Gisela Piltz [FDP]: Sie haben noch nie gestanden!) Offensichtlich haben Sie übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht dazu ein Urteil gefällt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass Onlinedurchsuchungen grundsätzlich möglich sind, allerdings unter sehr schwierigen Bedingungen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Die haben nicht gesagt, dass man es machen muss!) – Nein, es sagt keiner, dass man es machen muss. Man kann aber auch etwas tun, was man nicht unbedingt lassen will. Daher ist es unredlich, zu sagen, wir fielen in(C) Wolfgang Gunkelirgendeiner Weise um. Wir werden mit den Kollegen der CDU/CSU darüber noch ausführlich diskutieren. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Seien Sie mit diesen Äußerungen also bitte schön ein bisschen vorsichtig! Ich bemühe mich schon, das Ganze auch kritisch zu betrachten. Was Recht ist, muss allerdings auch Recht bleiben. Dieser Entwurf unterscheidet sich ganz wesentlich von dem, was uns bisher vorgelegt worden ist. Nun zu den einzelnen Punkten. Die Anträge der Grünen und der FDP befassen sich mit dem besagten Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 11. März dieses Jahres. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit bei der Verhinderung und der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität vertiefen, insbesondere der terroristischen Gefahr. Konkret geht es um Datenaustausch. Geregelt wird in diesem Vertrag, dass Fingerabdrücke und DNA-Daten automatisiert in den Datenbänken beider Länder abgeglichen und dass personenbezogene Daten zu sogenannten terroristischen Gefährdern im Wege der Rechtshilfe übermittelt werden können. Es ist schon mehrmals gesagt worden, dass dieses Abkommen an den Vertrag von Prüm angeglichen worden ist. Dieser Vertrag ist ein Abkommen zwischen den EU- Staaten. Es galt bisher zwischen sieben Staaten. Es ist unter deutscher Ratspräsidentschaft in den Rechtsrahmen der EU überführt worden und ist damit verbindlich für alle anderen EU-Mitglieder. Richtig ist – Frau Piltz, das stimmt –, dass es noch nicht alle EU-Mitglieder umgesetzt, das heißt ratifiziert haben. Aber es dauert eben alles seine Zeit. Man hat auch bei uns nicht alles sofort umgesetzt. Glauben Sie mir, dass auch ich über das Zustandekommen dieses Vertrages etwas überrascht war; (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja!) schließlich waren von deutscher Seite ausschließlich das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium beteiligt, das Parlament leider nicht. Daran habe ich Kritik zu üben. Man hätte uns vielleicht etwas eher einbinden sollen. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Was heißt denn hier „vielleicht“?) Die Chance, uns besser einzubeziehen, besteht noch. Wir können darüber im Innenausschuss noch diskutieren, bevor der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird. Aufgrund Ihres Antrags streiten wir auch heute darüber, ob es sinnvoll ist, bestimmte Regelungen zu ändern. Es ist ja noch nie ein Gesetzentwurf so verabschiedet worden, wie er eingebracht worden ist. (Jörg Tauss [SPD]: „Struck’sches Gesetz“ heißt das!) – Ja, Struck’sches Gesetz. Danke für die Hilfestellung, Herr Kollege. – Das ist im Rahmen der demokratischen Gepflogenheiten doch alles ganz normal. Also besteht kein Grund, daran Kritik zu üben.Grundsätzlich bin ich davon überzeugt, dass dieses Abkommen notwendig ist. Angesichts der steigenden terroristischen Gefahren, die wir ohne Zweifel zu verzeichnen haben, muss man eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden der Vereinigten Staaten pflegen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ach ja! – Josef Philip Winkler [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht mit allen Behörden!) Wir können nicht so tun, als wenn die USA das Land des Bösen oder Ähnliches wären. Die Hinweise, die aus den USA kamen, haben zumindest wesentlich dazu beigetragen, die Anschläge der Sauerland-Gruppe gegen den amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie gegen amerikanische und usbekische Konsulareinrichtungen im Herbst vergangenen Jahres zu verhindern. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht unsere Daten, die wir ihnen geschickt haben, haben dazu geführt!) Dennoch ist an dieser Stelle die Frage zu stellen, ob man eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geschaffen hat. Wie Sie wissen, sollte man aus meiner Sicht immer zugunsten der Freiheit entscheiden, wenn es denn geht. Die personenbezogenen Daten, um die es hier geht, unterscheiden sich vom Fluggastdatenabkommen, weil in den USA ohne Anlass gesammelt wird. In Deutschland wird aber nur aus einem bestimmten Anlass gesammelt. Qualitativ gesehen ist das ein Unterschied. In Art. 10 handelt es sich um personenbezogene Daten wie den Namen, das Geburtsdatum und Ähnliches. Daran kann ich nichts Verwerfliches erkennen. Interessant wird es, wenn zusätzliche Daten übermittelt werden. Der Staatssekretär hatte die Richtlinien, die dafür gelten, bereits genannt: das Verfassungsschutzgesetz und das BKA-Gesetz. An dieser Stelle kann ich nur sagen: Hier wird ganz konkret darauf abgestellt, dass die Personen dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden, zu den sogenannten Gefährdern zählen oder andere Ermittlungen ausgelöst haben. Der Grundsatz, der da besteht, ist, dass diese Daten nur in solchen Fällen überhaupt übermittelt werden können. Die politische Weltanschauung, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Auskünfte über Gesundheit und Sexualleben, die in Art. 12 beschrieben werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben werden. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Unter welchen denn?) – Ich habe sie gerade genannt. Wenn es sich um Gefährder handelt oder wenn sich Personen in einem Ausbildungslager befinden. Das sind alles Personen, die mehr oder weniger in die staatlichen Maßnahmen einbezogen sind. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie finden Sie denn die sexuelle Orientierung heraus?) Wolfgang Gunkel– Ich sagte gerade, dass diese Daten nur übermittelt werden, wenn sie relevant sind und für die Ermittlungen von Bedeutung sind. Es liegt auch auf der Hand, dass dies überwiegend nicht der Fall ist. Zur berühmten Gewerkschaftszugehörigkeit habe ich ein Beispiel: (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Deine eigene!) Wenn jemand, der des Terrorismus verdächtigt ist, zufällig Gewerkschaftsmitglied ist, ist es nicht zwingend, dass Letzteres übermittelt wird. Denn dazu muss ein relevanter Anlass bestehen. Lassen Sie die Kirche doch im Dorf! Diese Vorschrift kommt nur in den seltensten Fällen zur Anwendung. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das sagen Sie!) Wenn dieses Gewerkschaftsmitglied einer konspirativen Gruppe angehört, die einen Anschlag vorbereitet, dann wäre zum Beispiel zu prüfen, ob man das übermittelt. Dies wäre der Fall, wenn die Schlussfolgerung gezogen werden könnte, dass die Gewerkschaftsgruppe die konspirative Gruppe ist; aber auch das ist höchst unwahrscheinlich. Ich glaube nicht, dass dies so bedeutend ist, dass man hier ein Konstrukt ablehnt, welches insgesamt der Terrorismusbekämpfung dient. Die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzniveaus kennen wir. Die amerikanischen Verhältnisse haben wir schon beim Fluggastdatenabkommen erlebt. Die amerikanischen Bestimmungen sind natürlich nicht wie die deutschen Bestimmungen, das ist ganz klar. Sie haben das benannt, Frau Kollegin Piltz: Es handelt sich um Aufbewahrungsfristen, um Übermittlungsfristen oder Übermittlungsmöglichkeiten. Es ist sicherlich zu kritisieren, dass das nicht ausreichend geregelt ist. Vielleicht besteht die Möglichkeit, da noch etwas nachzubessern. Die Kritik hält sich deshalb vonseiten unserer Fraktion in engen Grenzen. Nach den schwierigen Verhandlungen – mit den Amerikanern ist es sicherlich nicht ganz so einfach zu realisieren – ist ein Werk vorgelegt worden, (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hält sich in Grenzen, weil Frau Zypries mitverhandelt hat!) das zwar noch zu diskutieren ist, das aber für die Kriminalitätsbekämpfung erst einmal hilfreich ist. Aus den Gründen, die ich genannt habe, kommen wir zu der Auffassung, dass wir die Anträge zunächst zurückweisen. Wir setzen darauf, dass wir das Abkommen im Gesetzgebungsverfahren, wenn es in den Innenausschuss kommt, noch einmal ausführlich behandeln können und die eine oder andere Änderung oder Verbesserung vornehmen können. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wolfgang Wieland spricht jetzt für das Bündnis 90/ Die Grünen.

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