Rede von Wolfgang Gunkel (SPD) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 11 a und 11 b: Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,.
Text
Rede von Wolfgang Gunkel (SPD) – Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Verehrter Kollege Korte, ich muss natürlich zuerst einmal auf
das eingehen, was Sie hier kurz angesprochen haben.
Die Situation hier ist ein klein wenig anders als zuletzt
beim Fluggastdatenabkommen mit den USA. Der
wesentliche Unterschied besteht darin, dass man in dieses
Abkommen einen Paragrafen eingefügt hat – den
bereits erwähnten Art. 12 –, durch den dafür Sorge
getragen wird – von der Opposition wird dies anders
interpretiert –, dass zum Schutze der Menschen verhindert
werden soll, dass diese Daten ohne konkreten Anlass
weitergegeben werden.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das ist doch ein Witz! Ohne konkreten
Anlass wird doch hoffentlich gar nichts
weitergegeben!)
– Das ist beim Fluggastdatenabkommen mit den USA
aber durchaus möglich. Deswegen habe ich es damals
kritisiert. Hier ist das nicht der Fall, und daher kritisiere
ich das heute nicht.
Was die Onlinedurchsuchungen angeht, brauchen wir
gar nicht umzufallen.
(Gisela Piltz [FDP]: Sie haben noch nie
gestanden!)
Offensichtlich haben Sie übersehen, dass das
Bundesverfassungsgericht dazu ein Urteil gefällt hat. Das
Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass
Onlinedurchsuchungen grundsätzlich möglich sind, allerdings unter
sehr schwierigen Bedingungen.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Die haben nicht
gesagt, dass man es machen muss!)
– Nein, es sagt keiner, dass man es machen muss.
Man kann aber auch etwas tun, was man nicht unbedingt
lassen will. Daher ist es unredlich, zu sagen, wir fielen in(C)
Wolfgang Gunkelirgendeiner Weise um. Wir werden mit den Kollegen der
CDU/CSU darüber noch ausführlich diskutieren. Das
Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf
verabschiedet. Seien Sie mit diesen Äußerungen also bitte schön
ein bisschen vorsichtig! Ich bemühe mich schon, das
Ganze auch kritisch zu betrachten. Was Recht ist, muss
allerdings auch Recht bleiben. Dieser Entwurf
unterscheidet sich ganz wesentlich von dem, was uns bisher
vorgelegt worden ist.
Nun zu den einzelnen Punkten. Die Anträge der
Grünen und der FDP befassen sich mit dem besagten
Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Amerika vom 11. März dieses Jahres. Das
Abkommen soll die Zusammenarbeit bei der
Verhinderung und der Bekämpfung schwerwiegender
Kriminalität vertiefen, insbesondere der terroristischen Gefahr.
Konkret geht es um Datenaustausch. Geregelt wird in
diesem Vertrag, dass Fingerabdrücke und DNA-Daten
automatisiert in den Datenbänken beider Länder
abgeglichen und dass personenbezogene Daten zu sogenannten
terroristischen Gefährdern im Wege der Rechtshilfe
übermittelt werden können.
Es ist schon mehrmals gesagt worden, dass dieses
Abkommen an den Vertrag von Prüm angeglichen worden
ist. Dieser Vertrag ist ein Abkommen zwischen den EU-
Staaten. Es galt bisher zwischen sieben Staaten. Es ist
unter deutscher Ratspräsidentschaft in den
Rechtsrahmen der EU überführt worden und ist damit verbindlich
für alle anderen EU-Mitglieder. Richtig ist – Frau Piltz,
das stimmt –, dass es noch nicht alle EU-Mitglieder
umgesetzt, das heißt ratifiziert haben. Aber es dauert eben
alles seine Zeit. Man hat auch bei uns nicht alles sofort
umgesetzt.
Glauben Sie mir, dass auch ich über das
Zustandekommen dieses Vertrages etwas überrascht war;
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Ja!)
schließlich waren von deutscher Seite ausschließlich das
Bundesinnenministerium und das
Bundesjustizministerium beteiligt, das Parlament leider nicht. Daran habe ich
Kritik zu üben. Man hätte uns vielleicht etwas eher
einbinden sollen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Was heißt denn hier „vielleicht“?)
Die Chance, uns besser einzubeziehen, besteht noch.
Wir können darüber im Innenausschuss noch
diskutieren, bevor der Gesetzentwurf im Bundestag
verabschiedet wird. Aufgrund Ihres Antrags streiten wir auch heute
darüber, ob es sinnvoll ist, bestimmte Regelungen zu
ändern. Es ist ja noch nie ein Gesetzentwurf so
verabschiedet worden, wie er eingebracht worden ist.
(Jörg Tauss [SPD]: „Struck’sches Gesetz“
heißt das!)
– Ja, Struck’sches Gesetz. Danke für die Hilfestellung,
Herr Kollege. – Das ist im Rahmen der demokratischen
Gepflogenheiten doch alles ganz normal. Also besteht
kein Grund, daran Kritik zu üben.Grundsätzlich bin ich davon überzeugt, dass dieses
Abkommen notwendig ist. Angesichts der steigenden
terroristischen Gefahren, die wir ohne Zweifel zu
verzeichnen haben, muss man eine gute Zusammenarbeit
mit den Behörden der Vereinigten Staaten pflegen.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Ach ja! – Josef Philip Winkler [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht mit allen
Behörden!)
Wir können nicht so tun, als wenn die USA das Land des
Bösen oder Ähnliches wären. Die Hinweise, die aus den
USA kamen, haben zumindest wesentlich dazu
beigetragen, die Anschläge der Sauerland-Gruppe gegen den
amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie
gegen amerikanische und usbekische
Konsulareinrichtungen im Herbst vergangenen Jahres zu verhindern.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Aber nicht unsere Daten, die wir
ihnen geschickt haben, haben dazu geführt!)
Dennoch ist an dieser Stelle die Frage zu stellen, ob
man eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und
Freiheit geschaffen hat. Wie Sie wissen, sollte man aus
meiner Sicht immer zugunsten der Freiheit entscheiden,
wenn es denn geht.
Die personenbezogenen Daten, um die es hier geht,
unterscheiden sich vom Fluggastdatenabkommen, weil
in den USA ohne Anlass gesammelt wird. In
Deutschland wird aber nur aus einem bestimmten Anlass
gesammelt. Qualitativ gesehen ist das ein Unterschied. In
Art. 10 handelt es sich um personenbezogene Daten wie
den Namen, das Geburtsdatum und Ähnliches. Daran
kann ich nichts Verwerfliches erkennen.
Interessant wird es, wenn zusätzliche Daten
übermittelt werden. Der Staatssekretär hatte die Richtlinien, die
dafür gelten, bereits genannt: das
Verfassungsschutzgesetz und das BKA-Gesetz. An dieser Stelle kann ich nur
sagen: Hier wird ganz konkret darauf abgestellt, dass die
Personen dem terroristischen Umfeld zugerechnet
werden, zu den sogenannten Gefährdern zählen oder andere
Ermittlungen ausgelöst haben. Der Grundsatz, der da
besteht, ist, dass diese Daten nur in solchen Fällen
überhaupt übermittelt werden können.
Die politische Weltanschauung, die Mitgliedschaft in
einer Gewerkschaft oder Auskünfte über Gesundheit und
Sexualleben, die in Art. 12 beschrieben werden, können
nur unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben
werden.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Unter welchen denn?)
– Ich habe sie gerade genannt. Wenn es sich um
Gefährder handelt oder wenn sich Personen in einem
Ausbildungslager befinden. Das sind alles Personen, die mehr
oder weniger in die staatlichen Maßnahmen einbezogen
sind.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Wie finden Sie denn die sexuelle
Orientierung heraus?)
Wolfgang Gunkel– Ich sagte gerade, dass diese Daten nur übermittelt
werden, wenn sie relevant sind und für die Ermittlungen von
Bedeutung sind. Es liegt auch auf der Hand, dass dies
überwiegend nicht der Fall ist.
Zur berühmten Gewerkschaftszugehörigkeit habe ich
ein Beispiel:
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Deine eigene!)
Wenn jemand, der des Terrorismus verdächtigt ist,
zufällig Gewerkschaftsmitglied ist, ist es nicht zwingend,
dass Letzteres übermittelt wird. Denn dazu muss ein
relevanter Anlass bestehen. Lassen Sie die Kirche doch im
Dorf!
Diese Vorschrift kommt nur in den seltensten Fällen zur
Anwendung.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das sagen Sie!)
Wenn dieses Gewerkschaftsmitglied einer
konspirativen Gruppe angehört, die einen Anschlag vorbereitet,
dann wäre zum Beispiel zu prüfen, ob man das
übermittelt. Dies wäre der Fall, wenn die Schlussfolgerung
gezogen werden könnte, dass die Gewerkschaftsgruppe die
konspirative Gruppe ist; aber auch das ist höchst
unwahrscheinlich. Ich glaube nicht, dass dies so bedeutend
ist, dass man hier ein Konstrukt ablehnt, welches
insgesamt der Terrorismusbekämpfung dient.
Die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzniveaus
kennen wir. Die amerikanischen Verhältnisse haben wir
schon beim Fluggastdatenabkommen erlebt. Die
amerikanischen Bestimmungen sind natürlich nicht wie die
deutschen Bestimmungen, das ist ganz klar. Sie haben
das benannt, Frau Kollegin Piltz: Es handelt sich um
Aufbewahrungsfristen, um Übermittlungsfristen oder
Übermittlungsmöglichkeiten. Es ist sicherlich zu
kritisieren, dass das nicht ausreichend geregelt ist. Vielleicht
besteht die Möglichkeit, da noch etwas nachzubessern.
Die Kritik hält sich deshalb vonseiten unserer
Fraktion in engen Grenzen. Nach den schwierigen
Verhandlungen – mit den Amerikanern ist es sicherlich nicht
ganz so einfach zu realisieren – ist ein Werk vorgelegt
worden,
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Es hält sich in Grenzen, weil Frau
Zypries mitverhandelt hat!)
das zwar noch zu diskutieren ist, das aber für die
Kriminalitätsbekämpfung erst einmal hilfreich ist.
Aus den Gründen, die ich genannt habe, kommen wir
zu der Auffassung, dass wir die Anträge zunächst
zurückweisen. Wir setzen darauf, dass wir das Abkommen
im Gesetzgebungsverfahren, wenn es in den
Innenausschuss kommt, noch einmal ausführlich behandeln
können und die eine oder andere Änderung oder
Verbesserung vornehmen können.
In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Wolfgang Wieland spricht jetzt für das Bündnis 90/
Die Grünen.