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Rede von Norbert Königshofen (CDU/CSU) – Von der

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Norbert Königshofen (CDU/CSU) – Von der Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man könnte sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wir haben lange, 35 Jahre lang, praktisch seit der letzten gesetzlichen Regelung, immer wieder über dieses Thema diskutiert und in den letzten Monaten hart miteinandergerungen, galt es doch, die Quadratur des Kreises schaffen zu müssen. Ich glaube, dass sich das Ergebnis unserer Beratungen sehen lassen kann. Es ist ein vernünftiger Kompromiss, ein fairer Ausgleich zwischen dem Anliegen der Menschen nach Schutz vor übermäßigem Fluglärm und den legitimen ökonomischen Interessen der Luftverkehrswirtschaft. Herr Kollege Carstensen hat schon darauf hingewiesen, dass immerhin mehr als eine dreiviertel Million Menschen direkt oder indirekt in der Luftverkehrswirtschaft beschäftigt sind. Auch das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Drei zentrale Ziele werden wir mit dieser Gesetzesnovelle erreichen: Das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz – zuletzt Richterrecht – wird grundlegend modernisiert, der Schutz der Menschen vor Fluglärm wird erheblich verbessert und es wird Rechts- und Planungssicherheit für zukünftige Neu- und Ausbaumaßnahmen geschaffen. Die Kollegen Dr. Nüßlein und Carstensen haben bereits darauf hingewiesen, dass wir weg vom Richterrecht wollten. Ich will nicht all das wiederholen, was bereits vorgetragen worden ist, sondern zwei Aspekte ansprechen, die in dieser Diskussion, wie ich glaube, von besonderer Bedeutung sind. Zum einen geht es um die vielfach kritisierte Ungleichbehandlung von bestehenden und neu gebauten bzw. wesentlich ausgebauten Flughäfen. Hier gelten unterschiedliche Lärmgrenzwerte. Richtig ist – das muss man sehen –: Die Lärmbelastung der Menschen ist in beiden Fällen gleich groß. Wenn dennoch unterschiedliche Werte gelten, dann muss man berücksichtigen, dass Flughäfen, die neu gebaut oder wesentlich erweitert werden, die Möglichkeit haben, sich auf die damit verbundenen Kosten einzustellen und diese Gelder zu erwirtschaften. Für bestehende Flughäfen ist das aufgrund der Kapazitätsgrenze, die es nun einmal gibt, so schnell nicht möglich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Diese unterschiedliche Ausgangslage rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung. Bei Straßen und Schienen herrschen – auch das ist schon gesagt worden – ähnliche Unterschiede: Der Neubau von Autobahnen und Schienenwegen erfolgt mit Lärmschutz, an bestehenden Straßen und Schienen haben die Bürger darauf keinen Anspruch. Wir haben dazu ein freiwilliges Programm aufgelegt. Im Übrigen sind die Grenzwerte bei Schienenwegen und Straßen erheblich höher als die, die demnächst für bestehende Flughäfen gelten werden. (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Das ist ja wohl auch etwas anderes! Man kann doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!) Norbert Königshofen– Herr Kollege, ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie wie ich neben einem alten Schienenweg wohnen würden, auf dem nachts ein Güterzug fährt, dann hätten auch Sie Spaß. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Ja! Aber Fluglärm ist doch etwas anderes als Schienenlärm, oder? Fragen Sie die Wissenschaftler!) Der zweite Gesichtspunkt, den ich erwähnen möchte, wurde in der letzten Zeit schon häufig angesprochen: Es geht um die Frage, ob die Verlängerung einer bereits bestehenden Nachtfluggenehmigung als neues Kriterium für eine weitere Verschärfung der Lärmgrenzwerte eingeführt werden sollte. Man muss in der Tat sagen: Der entsprechende Vorschlag ist bedenkenswert. Denn Nachtflugverkehr bringt, was ja niemand leugnen kann, zusätzliche Belastungen. Wenn man das durch schärfere Grenzwerte mildern könnte, wäre das mehr als einen Gedanken wert. Nur, wir haben auch zu sehen, dass diese Verschärfung wegen der notwendigen Maßnahmen zu erheblichen Mehrkosten führen würde. In Hannover-Langenhagen werden diese Kosten auf 50 Millionen Euro geschätzt. In Köln wäre der Betrag mit Sicherheit gleich hoch. Die Folge wären höhere Gebühren und wegen der Kostensteigerungen bestünde die Gefahr einer Abwanderung von Logistik- und anderen Unternehmen. Wir haben hier eine schwierige Abwägung zu treffen. Nachtflugverbote und -erlaubnisse sind Ländersache. Wir haben die Ministerpräsidenten gefragt. Ihr Votum war, sich für die Arbeitsplätze zu entscheiden, gegen eine zusätzliche Verschärfung der Grenzwerte. Das haben wir dann aufgegriffen und berücksichtigt. Aber ich gebe gerne zu, das ist ein Thema, das auf der Tagesordnung bleibt.

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