Rede von Norbert Königshofen (CDU/CSU) – Von der
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Norbert Königshofen (CDU/CSU) – Von der
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man
könnte sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wir
haben lange, 35 Jahre lang, praktisch seit der letzten
gesetzlichen Regelung, immer wieder über dieses Thema
diskutiert und in den letzten Monaten hart miteinandergerungen, galt es doch, die Quadratur des Kreises
schaffen zu müssen.
Ich glaube, dass sich das Ergebnis unserer Beratungen
sehen lassen kann. Es ist ein vernünftiger Kompromiss,
ein fairer Ausgleich zwischen dem Anliegen der
Menschen nach Schutz vor übermäßigem Fluglärm und den
legitimen ökonomischen Interessen der
Luftverkehrswirtschaft. Herr Kollege Carstensen hat schon darauf
hingewiesen, dass immerhin mehr als eine dreiviertel
Million Menschen direkt oder indirekt in der
Luftverkehrswirtschaft beschäftigt sind. Auch das ist ein
wichtiger Gesichtspunkt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Drei zentrale Ziele werden wir mit dieser
Gesetzesnovelle erreichen: Das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz –
zuletzt Richterrecht – wird grundlegend modernisiert, der
Schutz der Menschen vor Fluglärm wird erheblich
verbessert und es wird Rechts- und Planungssicherheit für
zukünftige Neu- und Ausbaumaßnahmen geschaffen.
Die Kollegen Dr. Nüßlein und Carstensen haben bereits
darauf hingewiesen, dass wir weg vom Richterrecht
wollten.
Ich will nicht all das wiederholen, was bereits
vorgetragen worden ist, sondern zwei Aspekte ansprechen, die
in dieser Diskussion, wie ich glaube, von besonderer
Bedeutung sind. Zum einen geht es um die vielfach
kritisierte Ungleichbehandlung von bestehenden und neu
gebauten bzw. wesentlich ausgebauten Flughäfen.
Hier gelten unterschiedliche Lärmgrenzwerte.
Richtig ist – das muss man sehen –: Die
Lärmbelastung der Menschen ist in beiden Fällen gleich groß.
Wenn dennoch unterschiedliche Werte gelten, dann muss
man berücksichtigen, dass Flughäfen, die neu gebaut
oder wesentlich erweitert werden, die Möglichkeit
haben, sich auf die damit verbundenen Kosten einzustellen
und diese Gelder zu erwirtschaften. Für bestehende
Flughäfen ist das aufgrund der Kapazitätsgrenze, die es
nun einmal gibt, so schnell nicht möglich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Diese unterschiedliche Ausgangslage rechtfertigt eine
unterschiedliche Behandlung.
Bei Straßen und Schienen herrschen – auch das ist
schon gesagt worden – ähnliche Unterschiede: Der
Neubau von Autobahnen und Schienenwegen erfolgt mit
Lärmschutz, an bestehenden Straßen und Schienen
haben die Bürger darauf keinen Anspruch. Wir haben dazu
ein freiwilliges Programm aufgelegt. Im Übrigen sind
die Grenzwerte bei Schienenwegen und Straßen
erheblich höher als die, die demnächst für bestehende
Flughäfen gelten werden.
(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Das ist ja wohl
auch etwas anderes! Man kann doch nicht
Äpfel mit Birnen vergleichen!)
Norbert Königshofen– Herr Kollege, ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie wie ich
neben einem alten Schienenweg wohnen würden, auf
dem nachts ein Güterzug fährt, dann hätten auch Sie
Spaß.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Lutz
Heilmann [DIE LINKE]: Ja! Aber Fluglärm ist
doch etwas anderes als Schienenlärm, oder?
Fragen Sie die Wissenschaftler!)
Der zweite Gesichtspunkt, den ich erwähnen möchte,
wurde in der letzten Zeit schon häufig angesprochen: Es
geht um die Frage, ob die Verlängerung einer bereits
bestehenden Nachtfluggenehmigung als neues Kriterium
für eine weitere Verschärfung der Lärmgrenzwerte
eingeführt werden sollte.
Man muss in der Tat sagen: Der entsprechende
Vorschlag ist bedenkenswert. Denn Nachtflugverkehr
bringt, was ja niemand leugnen kann, zusätzliche
Belastungen. Wenn man das durch schärfere Grenzwerte
mildern könnte, wäre das mehr als einen Gedanken wert.
Nur, wir haben auch zu sehen, dass diese Verschärfung
wegen der notwendigen Maßnahmen zu erheblichen
Mehrkosten führen würde. In Hannover-Langenhagen
werden diese Kosten auf 50 Millionen Euro geschätzt. In
Köln wäre der Betrag mit Sicherheit gleich hoch. Die
Folge wären höhere Gebühren und wegen der
Kostensteigerungen bestünde die Gefahr einer Abwanderung
von Logistik- und anderen Unternehmen. Wir haben hier
eine schwierige Abwägung zu treffen. Nachtflugverbote
und -erlaubnisse sind Ländersache. Wir haben die
Ministerpräsidenten gefragt. Ihr Votum war, sich für die
Arbeitsplätze zu entscheiden, gegen eine zusätzliche
Verschärfung der Grenzwerte. Das haben wir dann
aufgegriffen und berücksichtigt. Aber ich gebe gerne zu,
das ist ein Thema, das auf der Tagesordnung bleibt.