Rede von Michael Kauch (FDP) – Von der
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Michael Kauch (FDP) – Von der
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr
lange – man könnte auch sagen: zu lange – haben die
Anwohnerinnen und Anwohner auf ein neues
Fluglärmgesetz gewartet.
(Ute Kumpf [SPD]: Sie haben 16 Jahre nichts
gemacht!)
Seit der ersten Ankündigung durch das BMU hat es
sechs Jahre gebraucht, um den Gesetzentwurf heute zur
Abstimmung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Es
ist aber zu begrüßen, dass es endlich so weit ist. Denn
das alte Gesetz verdiente den Titel
„Fluglärmschutzgesetz“ schon lange nicht mehr; die Anforderungen, die an
den Lärmschutz gestellt wurden, gehen in der Regel
nicht mehr auf dieses Gesetz, sondern auf
Betriebsgenehmigungen und Richterrecht zurück.
Insofern möchte ich vor den Erwartungen warnen, die
auch durch die Rede von Herrn Mühlstein geweckt
werden. Dass die Grenzwerte um 15 dB(A) gesenkt werden,
ist nach dem Gesetzentwurf theoretisch zwar richtig;
aber an den Flughäfen wird sich kaum etwas ändern. Anden allermeisten Flughäfen wird sich zumindest
kurzfristig und im Bestandsfall nicht viel ändern, weil dieses
Schutzniveau bereits erreicht wird. Es wird allerdings
Standorte geben, an denen es tatsächlich zu erheblichen
Verbesserungen kommt. Das erkennen wir ausdrücklich
an; denn nun liegt der Entwurf eines Gesetzes zur
Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm vor, das – das kann
man mit Fug und Recht sagen – einen Ausgleich
zwischen den Interessen der Anwohner auf der einen Seite
und den Interessen der Nutzer und der Betreiber der
Flughäfen auf der anderen Seite schafft.
(Beifall bei der FDP – Marko Mühlstein
[SPD]: Dann stimmen Sie doch zu!)
Es ist ein ausgewogener Kompromiss zum Lärmschutz
an zivilen Flughäfen. Auch wir haben uns – das sage ich
an die Adresse der anderen Oppositionsfraktionen – an
der einen oder anderen Stelle sicherlich mehr
gewünscht. Aber im Ergebnis stellt das Gesetz eine
deutliche Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage
dar. Deshalb stimmen wir – Sie hätten sich also Ihren
Zuruf sparen können – dem Gesetzentwurf in der
Konsequenz zu.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD)
Neue niedrige Schutzzonengrenzwerte werden
eingeführt. Insbesondere erhalten Anwohner neuer oder
auszubauender Flughäfen – das ist interessant, auch mit
Blick auf die Rechtssicherheit – ein besseres
Schutzniveau. Für die Anwohner von Flughäfen mit Nachtbetrieb
wird es eine Regelung geben, die sehr stark auf
Einzelereignisse abstellt. Das sind in der Tat diejenigen, die für
das Aufwachen in der Nacht verantwortlich sind. Auch
hier ist man im parlamentarischen Verfahren zu einem
vernünftigen Kompromiss gekommen. Ich sage
ausdrücklich: Wir, die Liberalen, haben immer ein klares
Bauverbot – gerade für Wohnungen – in den
Schutzzonen gefordert. Dieses Verbot war bislang sehr löchrig. Es
gibt zwar noch immer ein paar Hintertüren. Aber das hat
sich im Vergleich zum bisherigen Fluglärmschutzgesetz
deutlich verbessert.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD)
Wir sind dafür, dass schutzwürdige Einrichtungen
in diesen Zonen nicht gebaut werden. Nun komme ich
auf den Fall zu sprechen, der hier schon angesprochen
wurde. Um es gleich vorweg zu sagen: In meinem
Wahlkreis ist das Problem gelöst. Dort liegt eine
Baugenehmigung bereits vor. Uns geht es darum, dass die
Altenheime, die vor der Entscheidung stehen, ausgebaut oder
geschlossen zu werden, aufgrund pflegerechtlicher
Voraussetzungen, die der Gesetzgeber geschaffen hat, auch
nach dem In-Kraft-Treten des novellierten
Fluglärmschutzgesetzes die Möglichkeit haben, ihren Bestand zu
sichern. Hier reicht es nicht aus, das in das Ermessen der
Behörden zu legen. Vielmehr muss man an dieser Stelle
ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung vorsehen.
Das haben wir im parlamentarischen Verfahren
gefordert. Das wurde von der Koalition aber leider abgelehnt.
Michael KauchIch denke, an dieser Stelle ist das Gesetz noch
nachbesserungsbedürftig.
Das Gesetz muss noch in einem anderen Punkt
verbessert werden, und zwar im Bereich der
Militärflughäfen. Ich finde, das hier gewählte Verfahren ist
ausgesprochen ärgerlich. Sie von der Koalition setzen für zivile
Flughäfen bestimmte Grenzwerte an, weil von da an eine
Gesundheitsschädigung nicht auszuschließen ist. Aber
Sie sind nicht bereit, die Anwohner von
Militärflughäfen, also dort, wo nicht die Bundesländer, die
Kommunen oder Private zahlen müssen, sondern Sie selber, mit
dem gleichen Schutz auszustatten. Vielmehr wollen Sie
diesen Bürgern ein deutlich höheres Lärmniveau
zumuten, bevor Sie die Kosten für den Schallschutz erstatten.
Das finde ich ehrlich gesagt unanständig.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
LINKEN)
Hier kann man nicht argumentieren, die Lärmbilder an
den Militärflughäfen seien anders. Das stimmt zwar. Ihre
Zahl ist geringer. Dafür ist es aber lauter. Deshalb muss
der Schutz aus meiner Sicht eher höher sein als
niedriger. Die Argumentation der Koalition ist daher völlig
abstrus.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In dem von uns in den Bundestag eingebrachten
Entschließungsantrag weisen wir darauf hin, an welchen
Stellen der vorliegende Gesetzentwurf nicht optimal ist
und wo wir noch einmal darüber nachdenken müssen, ob
das, was hier entschieden wurde, richtig ist.
Dennoch stimmen wir heute zu, denn wir müssen
endlich Rechtssicherheit für die Anwohner, für die
Flughäfen und für die Menschen, die den Flugverkehr
nutzen, schaffen. Wir dürfen nicht weiterhin über Jahre eine
unendliche Diskussion führen, sondern wir müssen zu
einer Entscheidung kommen, die zumindest für die
Anwohner an den Verkehrsflughäfen ein Fortschritt ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)