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Rede von Michael Kauch (FDP) – Von der

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Text

Rede von Michael Kauch (FDP) – Von der Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr lange – man könnte auch sagen: zu lange – haben die Anwohnerinnen und Anwohner auf ein neues Fluglärmgesetz gewartet. (Ute Kumpf [SPD]: Sie haben 16 Jahre nichts gemacht!) Seit der ersten Ankündigung durch das BMU hat es sechs Jahre gebraucht, um den Gesetzentwurf heute zur Abstimmung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Es ist aber zu begrüßen, dass es endlich so weit ist. Denn das alte Gesetz verdiente den Titel „Fluglärmschutzgesetz“ schon lange nicht mehr; die Anforderungen, die an den Lärmschutz gestellt wurden, gehen in der Regel nicht mehr auf dieses Gesetz, sondern auf Betriebsgenehmigungen und Richterrecht zurück. Insofern möchte ich vor den Erwartungen warnen, die auch durch die Rede von Herrn Mühlstein geweckt werden. Dass die Grenzwerte um 15 dB(A) gesenkt werden, ist nach dem Gesetzentwurf theoretisch zwar richtig; aber an den Flughäfen wird sich kaum etwas ändern. Anden allermeisten Flughäfen wird sich zumindest kurzfristig und im Bestandsfall nicht viel ändern, weil dieses Schutzniveau bereits erreicht wird. Es wird allerdings Standorte geben, an denen es tatsächlich zu erheblichen Verbesserungen kommt. Das erkennen wir ausdrücklich an; denn nun liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm vor, das – das kann man mit Fug und Recht sagen – einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner auf der einen Seite und den Interessen der Nutzer und der Betreiber der Flughäfen auf der anderen Seite schafft. (Beifall bei der FDP – Marko Mühlstein [SPD]: Dann stimmen Sie doch zu!) Es ist ein ausgewogener Kompromiss zum Lärmschutz an zivilen Flughäfen. Auch wir haben uns – das sage ich an die Adresse der anderen Oppositionsfraktionen – an der einen oder anderen Stelle sicherlich mehr gewünscht. Aber im Ergebnis stellt das Gesetz eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage dar. Deshalb stimmen wir – Sie hätten sich also Ihren Zuruf sparen können – dem Gesetzentwurf in der Konsequenz zu. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD) Neue niedrige Schutzzonengrenzwerte werden eingeführt. Insbesondere erhalten Anwohner neuer oder auszubauender Flughäfen – das ist interessant, auch mit Blick auf die Rechtssicherheit – ein besseres Schutzniveau. Für die Anwohner von Flughäfen mit Nachtbetrieb wird es eine Regelung geben, die sehr stark auf Einzelereignisse abstellt. Das sind in der Tat diejenigen, die für das Aufwachen in der Nacht verantwortlich sind. Auch hier ist man im parlamentarischen Verfahren zu einem vernünftigen Kompromiss gekommen. Ich sage ausdrücklich: Wir, die Liberalen, haben immer ein klares Bauverbot – gerade für Wohnungen – in den Schutzzonen gefordert. Dieses Verbot war bislang sehr löchrig. Es gibt zwar noch immer ein paar Hintertüren. Aber das hat sich im Vergleich zum bisherigen Fluglärmschutzgesetz deutlich verbessert. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD) Wir sind dafür, dass schutzwürdige Einrichtungen in diesen Zonen nicht gebaut werden. Nun komme ich auf den Fall zu sprechen, der hier schon angesprochen wurde. Um es gleich vorweg zu sagen: In meinem Wahlkreis ist das Problem gelöst. Dort liegt eine Baugenehmigung bereits vor. Uns geht es darum, dass die Altenheime, die vor der Entscheidung stehen, ausgebaut oder geschlossen zu werden, aufgrund pflegerechtlicher Voraussetzungen, die der Gesetzgeber geschaffen hat, auch nach dem In-Kraft-Treten des novellierten Fluglärmschutzgesetzes die Möglichkeit haben, ihren Bestand zu sichern. Hier reicht es nicht aus, das in das Ermessen der Behörden zu legen. Vielmehr muss man an dieser Stelle ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung vorsehen. Das haben wir im parlamentarischen Verfahren gefordert. Das wurde von der Koalition aber leider abgelehnt. Michael KauchIch denke, an dieser Stelle ist das Gesetz noch nachbesserungsbedürftig. Das Gesetz muss noch in einem anderen Punkt verbessert werden, und zwar im Bereich der Militärflughäfen. Ich finde, das hier gewählte Verfahren ist ausgesprochen ärgerlich. Sie von der Koalition setzen für zivile Flughäfen bestimmte Grenzwerte an, weil von da an eine Gesundheitsschädigung nicht auszuschließen ist. Aber Sie sind nicht bereit, die Anwohner von Militärflughäfen, also dort, wo nicht die Bundesländer, die Kommunen oder Private zahlen müssen, sondern Sie selber, mit dem gleichen Schutz auszustatten. Vielmehr wollen Sie diesen Bürgern ein deutlich höheres Lärmniveau zumuten, bevor Sie die Kosten für den Schallschutz erstatten. Das finde ich ehrlich gesagt unanständig. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Hier kann man nicht argumentieren, die Lärmbilder an den Militärflughäfen seien anders. Das stimmt zwar. Ihre Zahl ist geringer. Dafür ist es aber lauter. Deshalb muss der Schutz aus meiner Sicht eher höher sein als niedriger. Die Argumentation der Koalition ist daher völlig abstrus. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In dem von uns in den Bundestag eingebrachten Entschließungsantrag weisen wir darauf hin, an welchen Stellen der vorliegende Gesetzentwurf nicht optimal ist und wo wir noch einmal darüber nachdenken müssen, ob das, was hier entschieden wurde, richtig ist. Dennoch stimmen wir heute zu, denn wir müssen endlich Rechtssicherheit für die Anwohner, für die Flughäfen und für die Menschen, die den Flugverkehr nutzen, schaffen. Wir dürfen nicht weiterhin über Jahre eine unendliche Diskussion führen, sondern wir müssen zu einer Entscheidung kommen, die zumindest für die Anwohner an den Verkehrsflughäfen ein Fortschritt ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

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