Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Von der
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Von der
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Man
merkt, dass Weihnachten bevorsteht. Sehr geehrter Herr
Hermann, ich möchte in diesem Stil weitermachen und
mich bei Ihnen für die Anerkennung der Leistungen der
großen Koalition auf der einen Seite und die Ehrlichkeit
auf der anderen Seite, mit der Sie dieses Thema eben
behandelt haben, bedanken.
Bevor es zu diesem Fluglärmgesetz kommen konnte,
gab es einen langen Landeanflug, stellenweise etwas
Getöse, einige Turbulenzen. Das liegt natürlich an den
vielen Piloten und Fluglotsen, die an diesem Prozess
beteiligt waren. Herr Heilmann, wenn man das, was Sie uns
gerade gesagt haben, auch noch berücksichtigen wollte,
wäre die Angelegenheit nebulös geworden und die ganze
Angelegenheit wäre zu einem Blindflug geworden.
Ich möchte das aufgreifen, was Herr Hermann gerade
mit seinem Wort von der Lex Fraport angedeutet hat,
nämlich dass der eine oder andere behauptet hat, es habe
bei diesem Prozess auch noch ein paar blinde Passagiere,
nämlich Lobbyisten, gegeben, die an entscheidender
Stelle ihren Einfluss ausgeübt hätten. Wenn wir im
Deutschen Bundestag einer solchen Behauptung das Wort
reden, dann begehen wir einen entscheidenden Fehler,
weil wir uns selber damit bei dem infrage stellen, was
wir hier, unabhängig und nur unserem Gewissen
unterworfen, tun.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Weil ich selber nicht zu den Berichterstattern gehöre,
möchte ich an der Stelle – wie es viele Vorredner auch
getan haben – den Berichterstattern nicht nur für die
viele Arbeit, sondern auch ganz entscheidend dafür
danken, dass sie diese Arbeit in großer Unabhängigkeit
Dr. Georg Nüßleinund in der Abwägung verschiedener Interessen getan
haben.
(Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Herzlichen
Dank! – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Ja,
ist denn heute schon Weihnachten?)
Wir sind mit der zweiten und dritten Lesung dieses
Gesetzentwurfs heute auf dem Boden der Tatsachen
gelandet. Tatsache ist: Der Verkehrslärm nimmt zu. Die
Belastung, die die Bevölkerung trägt, muss man
beachten und man muss als Gesetzgeber etwas dagegen tun.
Als Umweltpolitiker sage ich Ihnen auch auf die Gefahr
hin, missverstanden zu werden, ganz klar: Umweltschutz
ist in erster Linie auch Menschenschutz.
Tatsache ist: Es wollen viele fliegen; die wenigsten
wollen aber einen Flughafen vor der Haustür. Auch
dafür habe ich Verständnis. Aber wir müssen auch
Folgendes sehen: Wir sind eine Exportnation. Güter und
Menschen müssen wir wettbewerbsfähig transportieren
können.
Ich möchte auch noch hinzufügen: Dieses Gesetz
bürdet – je nachdem, wie man es berechnet – den zivilen
Flughäfen, den Kommunen und den Ländern Kosten bis
zu einer Höhe von 738 Millionen Euro auf. Das sage ich
nur, damit wir wissen, um welche Größenordnung es
sich hier handelt. Ich möchte noch eine weitere Zahl
nennen: Es sind 400 Millionen Euro in diesen Bereich
als Vorleistungen auf Basis des alten Gesetzes und auf
freiwilliger Basis geflossen. Auch das sollte man einmal
anerkennen.
Tatsache ist natürlich: Es handelt sich um einen
Kompromiss, um keine Punktlandung. Das ist aber sehr viel
besser, als dieses Thema permanent in der Luft zu
halten, wie wir es über Jahre und Jahrzehnte getan haben.
Ich möchte jetzt etwas zum Thema Richterrecht
sagen. Wir haben im Unterschied zum anglofonen Bereich
kein „case law“, es also nicht mit der Situation zu tun,
dass mithilfe von Präzedenzfällen für Rechtssicherheit
gesorgt wird. Deshalb sind wir als Gesetzgeber
aufgerufen, diesen Sachverhalt nicht schleifen zu lassen und
Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Das tun wir
mit diesem Gesetz.
Eines ist aus meiner Sicht ganz klar: Wir schaffen
Mindeststandards – ich möchte das noch einmal
ausdrücklich betonen, weil viele ja sagen, das sei alles
kritisch zu sehen –, über die man hinausgehen kann.
Denjenigen, die Bau- bzw. Ausbaumaßnahmen durchführen,
sei geraten, über diese Mindeststandards hinauszugehen.
Das verbessert die Akzeptanz. Es gibt ja auch nicht nur
den passiven Lärmschutz, sondern auch den aktiven
Lärmschutz. Das sollte man entsprechend
berücksichtigen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)Von uns wurde die Tatsache kritisch gewürdigt –
insbesondere in der CSU wurde darüber diskutiert –, dass
wir ohne zeitliche Begrenzung zwischen zwei Klassen
differenzieren, nämlich zwischen denjenigen, die an
bestehenden Flughäfen wohnen, und denjenigen, die an
neu zu errichtenden Flughäfen wohnen. Das ist
unbefriedigend.
(Beifall des Abg. Winfried Hermann [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir akzeptieren hier Unterschiede von 5 dB(A), und
zwar über die im Gesetz vorhandene Schwelle des
Jahres 2011 hinaus. Das ist bedauerlich. Wir haben aber
für das Jahr 2015 eine Überprüfung geregelt. Es ist im
Übrigen eine gute Idee, das in einem Gesetz
festzuschreiben. Solche Regelungen sollten wir immer wieder
treffen. In diesem Rahmen haben wir die Chance, diese
Differenzierung zu korrigieren. Aus der Sicht der CSU
wäre das wünschenswert.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)