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Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Von der

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Text

Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Von der Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Man merkt, dass Weihnachten bevorsteht. Sehr geehrter Herr Hermann, ich möchte in diesem Stil weitermachen und mich bei Ihnen für die Anerkennung der Leistungen der großen Koalition auf der einen Seite und die Ehrlichkeit auf der anderen Seite, mit der Sie dieses Thema eben behandelt haben, bedanken. Bevor es zu diesem Fluglärmgesetz kommen konnte, gab es einen langen Landeanflug, stellenweise etwas Getöse, einige Turbulenzen. Das liegt natürlich an den vielen Piloten und Fluglotsen, die an diesem Prozess beteiligt waren. Herr Heilmann, wenn man das, was Sie uns gerade gesagt haben, auch noch berücksichtigen wollte, wäre die Angelegenheit nebulös geworden und die ganze Angelegenheit wäre zu einem Blindflug geworden. Ich möchte das aufgreifen, was Herr Hermann gerade mit seinem Wort von der Lex Fraport angedeutet hat, nämlich dass der eine oder andere behauptet hat, es habe bei diesem Prozess auch noch ein paar blinde Passagiere, nämlich Lobbyisten, gegeben, die an entscheidender Stelle ihren Einfluss ausgeübt hätten. Wenn wir im Deutschen Bundestag einer solchen Behauptung das Wort reden, dann begehen wir einen entscheidenden Fehler, weil wir uns selber damit bei dem infrage stellen, was wir hier, unabhängig und nur unserem Gewissen unterworfen, tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Weil ich selber nicht zu den Berichterstattern gehöre, möchte ich an der Stelle – wie es viele Vorredner auch getan haben – den Berichterstattern nicht nur für die viele Arbeit, sondern auch ganz entscheidend dafür danken, dass sie diese Arbeit in großer Unabhängigkeit Dr. Georg Nüßleinund in der Abwägung verschiedener Interessen getan haben. (Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Herzlichen Dank! – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Ja, ist denn heute schon Weihnachten?) Wir sind mit der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzentwurfs heute auf dem Boden der Tatsachen gelandet. Tatsache ist: Der Verkehrslärm nimmt zu. Die Belastung, die die Bevölkerung trägt, muss man beachten und man muss als Gesetzgeber etwas dagegen tun. Als Umweltpolitiker sage ich Ihnen auch auf die Gefahr hin, missverstanden zu werden, ganz klar: Umweltschutz ist in erster Linie auch Menschenschutz. Tatsache ist: Es wollen viele fliegen; die wenigsten wollen aber einen Flughafen vor der Haustür. Auch dafür habe ich Verständnis. Aber wir müssen auch Folgendes sehen: Wir sind eine Exportnation. Güter und Menschen müssen wir wettbewerbsfähig transportieren können. Ich möchte auch noch hinzufügen: Dieses Gesetz bürdet – je nachdem, wie man es berechnet – den zivilen Flughäfen, den Kommunen und den Ländern Kosten bis zu einer Höhe von 738 Millionen Euro auf. Das sage ich nur, damit wir wissen, um welche Größenordnung es sich hier handelt. Ich möchte noch eine weitere Zahl nennen: Es sind 400 Millionen Euro in diesen Bereich als Vorleistungen auf Basis des alten Gesetzes und auf freiwilliger Basis geflossen. Auch das sollte man einmal anerkennen. Tatsache ist natürlich: Es handelt sich um einen Kompromiss, um keine Punktlandung. Das ist aber sehr viel besser, als dieses Thema permanent in der Luft zu halten, wie wir es über Jahre und Jahrzehnte getan haben. Ich möchte jetzt etwas zum Thema Richterrecht sagen. Wir haben im Unterschied zum anglofonen Bereich kein „case law“, es also nicht mit der Situation zu tun, dass mithilfe von Präzedenzfällen für Rechtssicherheit gesorgt wird. Deshalb sind wir als Gesetzgeber aufgerufen, diesen Sachverhalt nicht schleifen zu lassen und Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Das tun wir mit diesem Gesetz. Eines ist aus meiner Sicht ganz klar: Wir schaffen Mindeststandards – ich möchte das noch einmal ausdrücklich betonen, weil viele ja sagen, das sei alles kritisch zu sehen –, über die man hinausgehen kann. Denjenigen, die Bau- bzw. Ausbaumaßnahmen durchführen, sei geraten, über diese Mindeststandards hinauszugehen. Das verbessert die Akzeptanz. Es gibt ja auch nicht nur den passiven Lärmschutz, sondern auch den aktiven Lärmschutz. Das sollte man entsprechend berücksichtigen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)Von uns wurde die Tatsache kritisch gewürdigt – insbesondere in der CSU wurde darüber diskutiert –, dass wir ohne zeitliche Begrenzung zwischen zwei Klassen differenzieren, nämlich zwischen denjenigen, die an bestehenden Flughäfen wohnen, und denjenigen, die an neu zu errichtenden Flughäfen wohnen. Das ist unbefriedigend. (Beifall des Abg. Winfried Hermann [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir akzeptieren hier Unterschiede von 5 dB(A), und zwar über die im Gesetz vorhandene Schwelle des Jahres 2011 hinaus. Das ist bedauerlich. Wir haben aber für das Jahr 2015 eine Überprüfung geregelt. Es ist im Übrigen eine gute Idee, das in einem Gesetz festzuschreiben. Solche Regelungen sollten wir immer wieder treffen. In diesem Rahmen haben wir die Chance, diese Differenzierung zu korrigieren. Aus der Sicht der CSU wäre das wünschenswert. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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