Rede von Christian Carstensen (SPD) – Von der
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Christian Carstensen (SPD) – Von der
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gemerkt:
Das Thema Fluglärm und die damit verbundene
Diskussion über den notwendigen Schutz der Anwohnerinnen
und Anwohner bewegt die Gemüter heute ebenso wie
früher.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden
verzeichnete für das damals geteilte Deutschland im Jahr 1970
rund 8,8 Millionen Fluggäste bei rund 630 000
Flugbewegungen. Der Umweltschutz war in dieser Zeit gerade
erst auf der bundespolitischen Tagesordnung
aufgetaucht.
Der damals zuständige Bundesinnenminister Genscher
– ein eigenes Umweltressort war damals noch gar nicht
denkbar – brachte eine Grundgesetzänderung auf den
Weg, die dem Bund erstmals volle
Gesetzgebungskompetenz für den Umweltbereich bringen sollte.
(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Und mit
was? Mit Recht!)
– Mit Recht natürlich und mit einem
sozialdemokratischen Koalitionspartner. – Gleichzeitig wurde ein
Gesetzentwurf zum Schutz vor Fluglärm in der Umgebung
von Flughäfen eingebracht. Der Bundestag brauchte
zwei Legislaturperioden, um das Gesetz um 16.
Dezember 1970 endlich in dritter Lesung beschließen zu
können.(C)
Christian CarstensenHeute, in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2006,
also bis auf zwei Tage genau 36 Jahre später, kommt es
endlich zu einer umfassenden Erneuerung des Gesetzes.
Viel hat sich seitdem verändert. Auf manchen Feldern
gibt es aber überraschende Parallelen. Die Zahl der
Fluggäste und -bewegungen im zum Glück längst
vereinten Deutschland hat sich dramatisch verändert. 2005
wurden nicht mehr wie damals 8,8 Millionen, sondern
rund 146 Millionen Fluggäste gezählt. Die Zahl der
Flugbewegungen erhöhte sich von den genannten
630 000 auf über 2 Millionen. Es wird also wirklich Zeit,
die gesetzlichen Regelungen für den Schutz vor
Fluglärm auf eine neue Grundlage zu stellen.
Aber auch diesmal hat der Bundestag – das ist
angesprochen worden – lange dafür gebraucht. Da die
nachfolgende Generation ja immer steigerungsfähig ist,
haben wir nicht zwei, sondern drei Wahlperioden
gebraucht. Umso besser ist es, dass wir uns dieses Mal
darauf verständigt haben, die Bundesregierung schon
jetzt auf eine Überprüfung nach zehn Jahren zu
verpflichten. Damit legen wir bereits heute die Grundlage
dafür, dass nicht erst wieder dreieinhalb Jahrzehnte ins
Land gehen müssen, ehe das Gesetz den aktuellen
Gegebenheiten angepasst wird. Kollege Hermann, aus dieser
Regelung folgt, dass, wenn Bedarf besteht, nach zehn
Jahren entsprechend gehandelt wird.
Herr Kollege Nüßlein, das ist im Übrigen ein Grund,
warum wir heute noch keine Vereinbarung für das
Jahr 2020 – Sie und einige andere haben das
angesprochen bzw. gefordert – in das Gesetz hineinschreiben
müssen. Für Versprechungen gegenüber den
Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich bei einer Überprüfung
in zehn Jahren möglicherweise als unerfüllbar
herausstellen werden, sind jedenfalls wir Sozialdemokraten
nicht zu haben; das sollte aber für uns alle gelten.
Nach den Diskussionen der letzten Wochen liegt uns
ein Gesetzentwurf vor, der sich sehen lassen kann. Das
Gesetz wird den notwendigen und wichtigen Schutz der
Anwohnerinnen und Anwohner verbessern und den
Flughäfen Planungs- und Rechtssicherheit bieten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten herzlich
danken. Dieser Dank richtet sich natürlich an die
Kolleginnen und Kollegen von der Koalition für die gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit, aber eben auch an die
Vertreter der Opposition für kritische Anmerkungen und
Fragen, die dann koalitionsintern für konstruktive
Diskussionen gesorgt haben. Kollege Hermann hat das
gerade von dieser Stelle aus noch einmal ausdrücklich
gewürdigt.
Nicht nur deswegen geht bei dem Dank an die
Opposition ein besonderer Dank an die Grünen, weil – Sie
erwähnten das schon – wichtige Vorarbeit in der letzten
Wahlperiode für den letztendlich rot-grünen
Gesetzentwurf geleistet wurde. Daher wussten Sie – das haben Sie
im Februar bei der Debatte zur ersten Lesung erwähnt –
um die vorhandenen Schwächen. Aber ich hoffe, dassSie heute auch um die Stärken des Gesetzentwurfs
wissen und es am Ende so machen werden wie die FDP und
dem Gesetzentwurf gemeinsam mit uns zustimmen.
(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Nein!)
– Sie haben noch ungefähr zehn Minuten Zeit zum
Nachdenken.
Der Dank geht – das Umweltministerium wurde ganz
oft angesprochen – an den Umweltminister, aber auch an
den Bundesverkehrsminister und die entsprechenden
Häuser für die Begleitung der parlamentarischen Arbeit
und nicht zuletzt an die Vertreter der Anwohnerinnen
und Anwohner und auch der Luftverkehrswirtschaft für
ihre – es war nicht anders zu erwarten – höchst
unterschiedlichen Hinweise. Natürlich konnten wir nicht alle
aufgreifen; denn es galt, einen fairen
Interessenausgleich herzustellen. Aber alle Hinweise wurden sehr
ernst genommen und ausführlich beraten. Mein Kollege
Mühlstein hat schon auf zahlreiche Verbesserungen im
Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner
hingewiesen.
Nun werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben,
dass ich als Verkehrspolitiker mich auf die Situation und
Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft konzentrieren
möchte. Das tue ich, nicht obwohl, sondern gerade weil
ich selbst vom Lärm betroffener Anwohner – in diesem
Fall des Flughafens Hamburg – bin. Ich weiß nicht, ob
hier noch der eine oder andere Flughafenanwohner
anwesend ist.
Wir Flughafenanlieger kennen nicht nur den Lärm,
sondern wir kennen fast alle auch Freunde, Nachbarn
oder Verwandte, die am Flughafen oder im
unmittelbaren Umfeld arbeiten. Zurzeit sind das rund 770 000
Menschen. Glücklicherweise gehen die Erwartungen
dahin, dass diese Zahl noch steigt. Das geschieht aber nicht
automatisch. Die neuen Arbeitsplätze entstehen nur,
wenn unsere Luftverkehrswirtschaft im internationalen
Wettbewerb bestehen kann. Einen wichtigen Schritt zur
Verbesserung der Wettbewerbssituation gehen wir heute
mit der Verabschiedung des vorliegenden
Gesetzentwurfs.
Denn wir schaffen damit die seit langem von allen
Seiten geforderte Rechts- und Planungssicherheit. Es
war einfach ein unhaltbarer Zustand, ein so altes Gesetz
zu haben, dass Richterrecht das geschriebene Recht
längst korrigierte. Gleichzeitig sichern wir letztlich im
Interesse aller durch abgestufte Bauverbote und -
beschränkungen den Flughäfen notwendige Freiräume und
vermeiden zukünftige Nachbarschaftskonflikte.
Natürlich reicht das nicht aus. Gerade im Bereich der
Luftfahrt sind weitere Anstrengungen notwendig, um die
Zukunft dieser Wachstumsbranche zu sichern. Die
notwendigen Ausbauvorhaben in München und Frankfurt
zeigen, wie wichtig die Verkürzung der
Planungszeiträume in unserem Land ist. Zahlreiche EU-Vorhaben und
die allgemeine Entwicklung in der Branche – nicht
zuletzt mit neuen Konkurrenten im Nahen Osten – bedürfen
Christian Carstensender Begleitung. Auch im industriellen Bereich ist zum
Beispiel bei der Ingenieurausbildung regelmäßige
Unterstützung wichtig.
Ein neuer Luft- und Raumfahrtkoordinator könnte
dabei ausgesprochen hilfreich sein. Ich hoffe sehr, dass,
nachdem wir die Einführung der neuen maritimen
Koordinatorin erleben konnten, hier nun bald ein
entsprechender Ansprechpartner für die Luft- und Raumfahrt
zugegen sein wird.
Sicherlich ist nicht jeder mit diesem Gesetz
rundherum zufrieden. Es bleibt die Frage, ob es nicht auf der
einen oder anderen Seite etwas weniger und auf der
einen oder anderen Seite etwas mehr hätte sein können.
Tatsächlich – das haben wir gerade schon wieder erlebt –
versuchen einige, einen derartigen Wettbewerb zu
starten. Sie fordern die Überprüfung schon nach fünf statt
nach zehn Jahren, hier ein paar Dezibel weniger und dort
ein paar Ausnahmen bei den Siedlungsbeschränkungen
mehr.
(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Sagen Sie,
woher aus Hamburg Sie kommen!)
Wir werden uns – das sage ich Ihnen ganz deutlich – an
diesem Spiel nicht beteiligen. Zur Begründung möchte
ich Sie noch einmal kurz zu den Anfängen des
Fluglärmschutzgesetzes entführen.
(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Wo in
Hamburg wohnen Sie denn?)
Vor 36 Jahren fasste der SPD-Abgeordnete Konrad die
Beratungen laut Protokoll wie folgt zusammen:
Das Fluglärmgesetz berücksichtigt in seiner
heutigen Form die Gesichtspunkte, die ein solches
Gesetz nun einmal berücksichtigen muß. Die
gesundheitspolitischen und die wirtschaftspolitischen
Interessen sind vernünftig koordiniert, was
politisch durchsetzbar und finanziell möglich ist, haben
wir beschlossen.
Vieles hat sich geändert, aber diese Zusammenfassung
galt damals und gilt heute. Deswegen bitte ich Sie alle:
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)