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Rede von Christian Carstensen (SPD) – Von der

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Christian Carstensen (SPD) – Von der Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gemerkt: Das Thema Fluglärm und die damit verbundene Diskussion über den notwendigen Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bewegt die Gemüter heute ebenso wie früher. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden verzeichnete für das damals geteilte Deutschland im Jahr 1970 rund 8,8 Millionen Fluggäste bei rund 630 000 Flugbewegungen. Der Umweltschutz war in dieser Zeit gerade erst auf der bundespolitischen Tagesordnung aufgetaucht. Der damals zuständige Bundesinnenminister Genscher – ein eigenes Umweltressort war damals noch gar nicht denkbar – brachte eine Grundgesetzänderung auf den Weg, die dem Bund erstmals volle Gesetzgebungskompetenz für den Umweltbereich bringen sollte. (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Und mit was? Mit Recht!) – Mit Recht natürlich und mit einem sozialdemokratischen Koalitionspartner. – Gleichzeitig wurde ein Gesetzentwurf zum Schutz vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen eingebracht. Der Bundestag brauchte zwei Legislaturperioden, um das Gesetz um 16. Dezember 1970 endlich in dritter Lesung beschließen zu können.(C) Christian CarstensenHeute, in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2006, also bis auf zwei Tage genau 36 Jahre später, kommt es endlich zu einer umfassenden Erneuerung des Gesetzes. Viel hat sich seitdem verändert. Auf manchen Feldern gibt es aber überraschende Parallelen. Die Zahl der Fluggäste und -bewegungen im zum Glück längst vereinten Deutschland hat sich dramatisch verändert. 2005 wurden nicht mehr wie damals 8,8 Millionen, sondern rund 146 Millionen Fluggäste gezählt. Die Zahl der Flugbewegungen erhöhte sich von den genannten 630 000 auf über 2 Millionen. Es wird also wirklich Zeit, die gesetzlichen Regelungen für den Schutz vor Fluglärm auf eine neue Grundlage zu stellen. Aber auch diesmal hat der Bundestag – das ist angesprochen worden – lange dafür gebraucht. Da die nachfolgende Generation ja immer steigerungsfähig ist, haben wir nicht zwei, sondern drei Wahlperioden gebraucht. Umso besser ist es, dass wir uns dieses Mal darauf verständigt haben, die Bundesregierung schon jetzt auf eine Überprüfung nach zehn Jahren zu verpflichten. Damit legen wir bereits heute die Grundlage dafür, dass nicht erst wieder dreieinhalb Jahrzehnte ins Land gehen müssen, ehe das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Kollege Hermann, aus dieser Regelung folgt, dass, wenn Bedarf besteht, nach zehn Jahren entsprechend gehandelt wird. Herr Kollege Nüßlein, das ist im Übrigen ein Grund, warum wir heute noch keine Vereinbarung für das Jahr 2020 – Sie und einige andere haben das angesprochen bzw. gefordert – in das Gesetz hineinschreiben müssen. Für Versprechungen gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich bei einer Überprüfung in zehn Jahren möglicherweise als unerfüllbar herausstellen werden, sind jedenfalls wir Sozialdemokraten nicht zu haben; das sollte aber für uns alle gelten. Nach den Diskussionen der letzten Wochen liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der sich sehen lassen kann. Das Gesetz wird den notwendigen und wichtigen Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern und den Flughäfen Planungs- und Rechtssicherheit bieten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten herzlich danken. Dieser Dank richtet sich natürlich an die Kolleginnen und Kollegen von der Koalition für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, aber eben auch an die Vertreter der Opposition für kritische Anmerkungen und Fragen, die dann koalitionsintern für konstruktive Diskussionen gesorgt haben. Kollege Hermann hat das gerade von dieser Stelle aus noch einmal ausdrücklich gewürdigt. Nicht nur deswegen geht bei dem Dank an die Opposition ein besonderer Dank an die Grünen, weil – Sie erwähnten das schon – wichtige Vorarbeit in der letzten Wahlperiode für den letztendlich rot-grünen Gesetzentwurf geleistet wurde. Daher wussten Sie – das haben Sie im Februar bei der Debatte zur ersten Lesung erwähnt – um die vorhandenen Schwächen. Aber ich hoffe, dassSie heute auch um die Stärken des Gesetzentwurfs wissen und es am Ende so machen werden wie die FDP und dem Gesetzentwurf gemeinsam mit uns zustimmen. (Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nein!) – Sie haben noch ungefähr zehn Minuten Zeit zum Nachdenken. Der Dank geht – das Umweltministerium wurde ganz oft angesprochen – an den Umweltminister, aber auch an den Bundesverkehrsminister und die entsprechenden Häuser für die Begleitung der parlamentarischen Arbeit und nicht zuletzt an die Vertreter der Anwohnerinnen und Anwohner und auch der Luftverkehrswirtschaft für ihre – es war nicht anders zu erwarten – höchst unterschiedlichen Hinweise. Natürlich konnten wir nicht alle aufgreifen; denn es galt, einen fairen Interessenausgleich herzustellen. Aber alle Hinweise wurden sehr ernst genommen und ausführlich beraten. Mein Kollege Mühlstein hat schon auf zahlreiche Verbesserungen im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner hingewiesen. Nun werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich als Verkehrspolitiker mich auf die Situation und Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft konzentrieren möchte. Das tue ich, nicht obwohl, sondern gerade weil ich selbst vom Lärm betroffener Anwohner – in diesem Fall des Flughafens Hamburg – bin. Ich weiß nicht, ob hier noch der eine oder andere Flughafenanwohner anwesend ist. Wir Flughafenanlieger kennen nicht nur den Lärm, sondern wir kennen fast alle auch Freunde, Nachbarn oder Verwandte, die am Flughafen oder im unmittelbaren Umfeld arbeiten. Zurzeit sind das rund 770 000 Menschen. Glücklicherweise gehen die Erwartungen dahin, dass diese Zahl noch steigt. Das geschieht aber nicht automatisch. Die neuen Arbeitsplätze entstehen nur, wenn unsere Luftverkehrswirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbssituation gehen wir heute mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Denn wir schaffen damit die seit langem von allen Seiten geforderte Rechts- und Planungssicherheit. Es war einfach ein unhaltbarer Zustand, ein so altes Gesetz zu haben, dass Richterrecht das geschriebene Recht längst korrigierte. Gleichzeitig sichern wir letztlich im Interesse aller durch abgestufte Bauverbote und - beschränkungen den Flughäfen notwendige Freiräume und vermeiden zukünftige Nachbarschaftskonflikte. Natürlich reicht das nicht aus. Gerade im Bereich der Luftfahrt sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Zukunft dieser Wachstumsbranche zu sichern. Die notwendigen Ausbauvorhaben in München und Frankfurt zeigen, wie wichtig die Verkürzung der Planungszeiträume in unserem Land ist. Zahlreiche EU-Vorhaben und die allgemeine Entwicklung in der Branche – nicht zuletzt mit neuen Konkurrenten im Nahen Osten – bedürfen Christian Carstensender Begleitung. Auch im industriellen Bereich ist zum Beispiel bei der Ingenieurausbildung regelmäßige Unterstützung wichtig. Ein neuer Luft- und Raumfahrtkoordinator könnte dabei ausgesprochen hilfreich sein. Ich hoffe sehr, dass, nachdem wir die Einführung der neuen maritimen Koordinatorin erleben konnten, hier nun bald ein entsprechender Ansprechpartner für die Luft- und Raumfahrt zugegen sein wird. Sicherlich ist nicht jeder mit diesem Gesetz rundherum zufrieden. Es bleibt die Frage, ob es nicht auf der einen oder anderen Seite etwas weniger und auf der einen oder anderen Seite etwas mehr hätte sein können. Tatsächlich – das haben wir gerade schon wieder erlebt – versuchen einige, einen derartigen Wettbewerb zu starten. Sie fordern die Überprüfung schon nach fünf statt nach zehn Jahren, hier ein paar Dezibel weniger und dort ein paar Ausnahmen bei den Siedlungsbeschränkungen mehr. (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Sagen Sie, woher aus Hamburg Sie kommen!) Wir werden uns – das sage ich Ihnen ganz deutlich – an diesem Spiel nicht beteiligen. Zur Begründung möchte ich Sie noch einmal kurz zu den Anfängen des Fluglärmschutzgesetzes entführen. (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Wo in Hamburg wohnen Sie denn?) Vor 36 Jahren fasste der SPD-Abgeordnete Konrad die Beratungen laut Protokoll wie folgt zusammen: Das Fluglärmgesetz berücksichtigt in seiner heutigen Form die Gesichtspunkte, die ein solches Gesetz nun einmal berücksichtigen muß. Die gesundheitspolitischen und die wirtschaftspolitischen Interessen sind vernünftig koordiniert, was politisch durchsetzbar und finanziell möglich ist, haben wir beschlossen. Vieles hat sich geändert, aber diese Zusammenfassung galt damals und gilt heute. Deswegen bitte ich Sie alle: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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