Rede von Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Auch wir Grüne begrüßen es, dass es nach
35 Jahren heute wohl gelingen wird, das Fluglärmgesetz
zu novellieren.
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, will ich sagen,
dass dieses Gesetz schon 1998, als es 27 Jahre alt war,
veraltet war. Wir haben damals unter Rot-Grün eine
Altlast übernehmen müssen. Es ist mir leider nicht vergönnt
gewesen – das bedaure ich; ich habe es schon einmal öf-fentlich bekundet –, in den sieben Jahren rot-grüner
Regierung ein neues Gesetz durchzubringen. Dieses Gesetz
hätte viel früher kommen müssen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der CDU/CSU – Christian Carstensen
[SPD]: Aber heute beschließen wir es
gemeinsam!)
Ich muss aber auch sagen, dass ich immer wieder von
der Leistung der großen Koalition überrascht bin.
Insbesondere überraschen mich die Genossinnen und
Genossen, weil sie nämlich erst die CDU/CSU brauchen, um
das zu machen, was sie schon sieben Jahre vorher mit
uns hätten machen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Im Wesentlichen, was die Grundzüge betrifft, stammt
dieser Gesetzentwurf aus der Zeit der rot-grünen
Regierung und insbesondere aus dem Hause Trittin. Damit ist
er nicht per se gut. Ich will aber deutlich sagen: Ich bin
froh, dass Sie nicht hinter dieses Projekt zurückgefallen
sind. Ich will Ihnen durchaus zugestehen, dass Sie das
Gesetz im parlamentarischen Verfahren nicht schlechter
gemacht haben, sondern an verschiedenen Stellen sogar
noch nachgebessert haben. Dafür mein Kompliment.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass es eine deutliche
Absenkung der Grenzwerte um 10 Dezibel gibt. Aber
es ist natürlich keine Kunst – an dieser Stelle fängt die
kritische Betrachtung an –, nach 35 Jahren einen
Grenzwert um 10 Dezibel abzusenken, wenn die Technologie
in derselben Zeit die Verringerung der Lärmemissionen
bei Verkehrsflugzeugen um 20 Dezibel möglich gemacht
hat. Das heißt, im Grunde genommen hinken auch dieser
Gesetzentwurf und damit seine Grenzwerte der
technischen Entwicklung hinterher. Er ist auf keinen Fall sehr
ambitioniert. Sie tun aber Folgendes: Sie retten
sozusagen die Ehre des deutschen Parlaments, damit wieder
Gesetzesrecht des Parlaments und nicht Richterrecht
gilt, wie es in den vergangenen Jahren geschehen ist.
Aus Sicht der Grünen ist der Gesetzentwurf nicht
optimal und an einzelnen Stellen nicht wirklich
ausgewogen. Ich will dies an drei Punkten aufzeigen. Erster
Punkt: die Grenzwerte. Ich halte es für nicht gut, dass
Sie der Besonderheit der Nachtschutzzonen und der
Schlafbedrohung durch Fluglärm nicht angemessen
Rechnung tragen. Alle Experten sagen, dass aus
gesundheitlichen Gründen in der Nacht ein Grenzwert von
45 Dezibel festgelegt werden muss. Sie sind deutlich
darüber geblieben. Sie hatten nicht den Mut, so weit zu
gehen.
Sie haben meines Erachtens unnötigerweise eine Lex
Fraport beschlossen. Sie führen zwar neue Grenzwerte
ein, lassen aber genügend Zeit, damit die geplanten
Ausbaumaßnahmen noch im Rahmen der alten Grenzwerte
erfolgen können. Das ist nicht ausgewogen. Da haben
Winfried HermannSie die Interessen eines bestimmten Flughafens einseitig
berücksichtigt.
Zweiter Punkt: der Charakter von
Grenzwertfestsetzungen. Wir können anhand der Geschichte dieses
Gesetzes erkennen, dass es kein modernes Umweltrecht ist,
wenn man Grenzwerte auf ewig festsetzt. Man muss sich
einmal übertragen vorstellen, was wäre, wenn heute für
Autos die gleichen Emissionsgrenzwerte wie vor
35 Jahren gelten würden. Da gibt es selbstverständlich
eine dynamische Fortschreibung der Grenzwerte, also
alle fünf Jahre eine neue Euronorm mit deutlich
abgesenkten Werten. In diesen Zeiträumen geht es nicht um
eine Senkung um 10 Dezibel, sondern um die
Absenkung der Werte um 80 bis 90 Prozent.
Wir müssen also auch im Lärmbereich zu einer
regelmäßigen kritischen Überprüfung und Anpassung der
Grenzwerte kommen. In Ihrem Gesetzentwurf wird nur
die Überprüfung festgelegt, aber keine sichere
Konsequenz formuliert. Wir fordern, dass es eine regelmäßige
Anpassung im Sinne der Lärmwirkungsforschung gibt.
Dritter Punkt: Auch wir schätzen es so ein – dies
wurde von meinen Kollegen von der Opposition schon
angesprochen –, dass die besondere Privilegierung des
militärischen Fluglärms und damit die Benachteiligung
der Anwohner von Militärflughäfen nicht zu
rechtfertigen ist.
Sie brauchen mir da nichts vorzumachen; denn schon zu
unserer Regierungszeit hat sich sofort der
Verteidigungsminister gemeldet und gesagt, das koste zu viel Geld.
Das war auch jetzt wieder ein Argument. Weil man die
Kasse des Verteidigungsministers nicht quälen und dem
Ministerium nichts zumuten wollte, obwohl es sich,
gemessen an diesem großen Etat, um eine kleine Summe
handelt, müssen die Anwohner von Militärflughäfen auf
Schallschutzmaßnahmen verzichten. Das ist nicht fair;
das ist nicht gerecht. Das finden wir nicht gut und das ist
korrekturwürdig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP)
Ich will zum Ende meiner Rede deutlich machen, dass
das Fluglärmgesetz natürlich nicht das Ende des
Lärmschutzes an Flughäfen sein kann. Kollege Heilmann, das
ist ein Konzept des passiven Lärmschutzes; das ganze
Gesetz ist so konzipiert. Man soll es nicht überfordern,
sondern klar sehen, dass es andere Gesetzesfelder gibt,
wo man den aktiven Lärmschutz angehen muss, etwa bei
der europäischen Richtlinie zur lärmbedingten
Betriebsbeschränkung, die nicht ambitioniert in deutsches Recht
umgesetzt wird. Hier gibt es Spielräume, aktiv
einzugrenzen und zu sagen: Wenn zu viel Lärm entsteht, dann
können Flughäfen anders als bisher eingreifen und
Einschränkungen vornehmen.
Ein weiteres Feld ist schon eröffnet. Wir werden
demnächst europaweit Daten darüber sammeln, wie sich
Lärm in Ballungsräumen ausbreitet, und sie kartieren.
Dabei müssen natürlich die Zonen um Flughäfen in be-sonderer Weise berücksichtigt werden. Wir werden dann
wahrscheinlich sehr beeindruckende Lärmkarten
bekommen und daraus abgeleitet die Aufforderung, aktive
Lärmschutzpläne auszuarbeiten und Maßnahmen bzw.
Strategien vorzuschlagen, damit es in diesem Bereich
insgesamt zu weniger Lärm kommt.
Sie sehen, es ist noch viel zu tun. Wir sollten uns nicht
gleich auf die Ruhebank setzen und sagen: Jetzt warten
wir 35 Jahre. Es wäre bedauerlich, wenn erst im Jahre
2040 kurz vor Weihnachten wieder einmal ein Deutscher
Bundestag über ein solches Gesetz beraten würde. Ich
hoffe, wir kommen zu einer früheren Novellierung und
zu einer rechtzeitigen Anpassung der Grenzwerte an das,
was die Forschung uns immer wieder sagt.
Vielen Dank.
Relationen
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