Rede von Lutz Heilmann (DIE LINKE) – Von der
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 7 a und 7 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Lutz Heilmann (DIE LINKE) – Von der
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Werte Gäste! Wir beraten heute in zweiter und dritter
Lesung die Novellierung des Fluglärmgesetzes. Herr
Kollege Mühlstein, Sie sprachen davon, dass wir uns in der
letzten Sitzungswoche vor Weihnachten befinden. Ich
habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie der
Meinung sind, dass dieses Fluglärmgesetz für die
Anwohnerinnen und Anwohner sozusagen ein
Weihnachtsgeschenk sei. Wenn wir jetzt vor Ostern stünden, würde ich
eher sagen, es ist ein komisches Osterei, das Sie den
Leuten ins Osternest legen wollen.
(Christian Carstensen [SPD]: Aber wir sind
nicht vor Ostern!)
Als Weihnachtsgeschenk würde ich das wahrlich
nicht bezeichnen; denn ein effektiver Schutz der
Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm ist mit diesem
Gesetz nicht möglich.
Kein Flughafen – das haben Sie selbst gesagt – wird
leise. Aktiver Lärmschutz – Fehlanzeige.
Da muss ich auch an die FDP einmal ein paar Worte
richten. Herr Kauch, bei der Bahn sind Sie nicht so
zögerlich, für aktiven Lärmschutz zu sorgen. Warum tun
Sie das nicht auch beim Flugverkehr?
(Michael Kauch [FDP]: Das ist ein anderes
Gesetz! Eine völlig andere Basis!)
– Das ist ein anderes Gesetz. Dann haben Sie ja die
Möglichkeit, dem Änderungsantrag unserer Fraktion,
der ebenfalls vorliegt, zuzustimmen. Dann können wir
aktiven Lärmschutz in dieses Gesetz integrieren.
(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Das ist
eine völlig andere Basis!)
Fluglärm wird ebenso wie der Flugverkehr zunehmen
und somit einen noch größeren Beitrag zum weltweiten
Klimawandel leisten. Wir debattieren in diesem Hause
momentan ja auch viel über den Klimawandel. Beim
Thema Fluglärm können wir aktiv etwas gegen den
Klimawandel tun; zumindest können wir versuchen, ihn zu
meistern.
Dieses Gesetz bietet allenfalls den Flughäfen Schutz
vor den Anwohnerinnen und Anwohnern; denn diese
werden mit Peanuts abgespeist.
(Beifall bei der LINKEN – Winfried Hermann
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt
übertreiben Sie aber!)
Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs. Wir reden in
diesem Hause viel davon, mehr für unsere Kinder tun zu
müssen. Aber wenn unsere Kinder, nachdem sie bis zum
Mittag in geschlossenen Räumen gesessen haben, amNachmittag, wenn sie zu Hause sind, vielleicht auf die
Idee kommen, im Garten zu spielen, wird ihnen durch
Ihr Gesetz zugemutet, dass dort eine 747 über sie
hinwegrauscht. Damit wird ihnen das Spielen ordentlich
verdorben.
Doch nun noch ein paar Gedanken zu dem
Gesetzentwurf. Er hat eine lange Geschichte. Es gab vier rot-grüne
Entwürfe, von denen jeder letztendlich schlechter war
für die Anwohnerinnen und Anwohner als sein
Vorgänger. Das ist auch kein Wunder; denn – eine Frage meines
Kollegen Roland Claus an die Bundesregierung brachte
es ans Licht und am 19. Oktober war es in einem
„Monitor“-Bericht in der ARD zu sehen – einige Mitarbeiter
von Fraport und des Flughafens Köln sind im
Verkehrsministerium tätig, und zwar in der Abteilung, die für den
Flugverkehr zuständig ist. Ein Schalk, der Schlechtes
dabei denkt.
Nun habe ich nichts gegen Lobbyarbeit. Wir alle
holen uns auf parlamentarischen Abenden Rat von
Sachverständigen, von Leuten, die tiefere Kenntnisse haben
als wir. Aber die Vorgehensweise, dass Vertreter der
Flugwirtschaft Gesetzentwürfe schreiben, halte ich ganz
einfach für skandalös. Forderungen, das Gesetz komplett
neu zu kodifizieren, sind nicht unbegründet.
Nun zu dem Änderungsantrag der Koalition – auf den
Änderungsantrag meiner Fraktion komme ich gleich zu
sprechen –: Die Verkürzung der Fristen zur Zahlung
von Erstattungen und Entschädigungen begrüßen wir.
Jedoch sind die vorgesehenen fünf Jahre ganz einfach zu
lang. Lieber Kollege Petzold, es gibt eine ganze Menge
Leute, die schon seit zehn, 15 oder 20 Jahren darauf
warten, dass überhaupt etwas passiert. Sie jetzt noch einmal
fünf Jahre warten zu lassen, wäre nicht richtig.
Die Definition der baulichen Erweiterung ist in
Ordnung. Aber die Lex Fraport haben Sie nicht gestrichen.
Das wäre ein echter Fortschritt gewesen. Sie wollten mit
Ihrem Änderungsantrag für mehr Rechtssicherheit
sorgen. Das begrüßen wir ausdrücklich. So sollen gemäß
§ 8 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes Grenzwerte des
Fluglärmgesetzes beachtet werden. In der
vorhergehenden Fassung hieß es aber, dass diese Werte zugrunde zu
legen sind. Was ist nun die schärfere Regelung: „zu
beachten“ – dann muss man nicht so genau hinschauen –
oder „zugrunde zu legen“? Nach unserer Meinung ist der
zweite Fall die schärfere Regelung. Sie haben also Ihr
Gesetz wesentlich entschärft. Somit kann ich nur sagen:
Die Änderungen, die Sie im letzten halben Jahr
vorgenommen haben, reichen nicht aus. Es fehlen klare
Vorgaben zur Begrenzung von Lärm und es fehlt insbesondere
der aktive Lärmschutz.
Nun möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte aus
unserem Änderungsantrag vorstellen. Wir plädieren für die
Aufnahme des aktiven Lärmschutzes in das Gesetz.
Wir sind in diesem Lande der Gesetzgeber und wir
haben jederzeit die Möglichkeit, Gesetze so zu gestalten,
wie wir es für richtig halten. – Herr Kollege Petzold, es
ist unhöflich, dass Sie jetzt nicht zuhören. Drehen Sie
sich doch bitte um! – Wenn wir es für notwendig halten,
den aktiven Lärmschutz in das Gesetz aufzunehmen,
dann sollten wir das auch tun. Wir sind der Souverän und
Lutz Heilmannkönnen eine entsprechende Maßnahme beschließen. So
weit meine staatsrechtliche Bemerkung.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Georg Nüßlein
[CDU/CSU]: Das brauchen wir gerade von
euch!)
Als zweiten wichtigen Punkt möchte ich noch einmal
die Frist ansprechen. Wir fordern, dass die Frist für
Erstattungs- und Entschädigungsansprüche auf zwei Jahre
verkürzt wird.
Kollege Kauch, Sie haben richtigerweise die
Privilegierung der Militärflughäfen angesprochen, die wir
genauso wie Sie für absurd und für nicht gerechtfertigt
halten. Deswegen ist dieser Punkt in unserem
Änderungsantrag enthalten. Neben der Aufnahme des aktiven
Lärmschutzes wäre die Ablehnung der Privilegierung
der Militärflughäfen der zweite Grund für Sie, unserem
Änderungsantrag zuzustimmen. Wir kommen uns also
relativ nahe.
Des Weiteren fordern wir, die Grenzwerte zu senken.
Denn die Grenzwerte, die Sie in dieses Gesetz
hineingeschrieben haben, richten sich beileibe nicht an den
aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung aus. Sie
müssen gesenkt werden; so können sie nicht bleiben.
Der letzte Punkt, den ich nennen will, ist die
Berichtspflicht der Bundesregierung. Da die Forschung schnell
voranschreitet, fordern wir, dass die Bundesregierung
alle fünf Jahre und nicht alle zehn Jahre Bericht erstatten
muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie,
unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Denn nur so
können wir den Anwohnerinnen und Anwohnern einen
effektiven Lärmschutz gewährleisten. Ansonsten könnten
wir das alte Fluglärmgesetz beibehalten, frei nach dem
shakespeareschen Motto: Viel Lärm um nichts.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche ein
frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg.
Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN])