Kultur in ländlichen Räumen stärken - Teilhabe ermöglichen
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Kultur in ländlichen Räumen stärken - Teilhabe ermöglichen
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/7426
19. Wahlperiode 29.01.2019
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland ist eine Kulturnation. Unser kultureller Reichtum ist einzigartig und
überall im Land sowie darüber hinaus sichtbar. In vielen ländlichen oder dünner besiedelten
Regionen ist die kulturelle Infrastruktur aber nicht vergleichbar mit der in
Ballungsgebieten. Mancherorts haben Menschen nur wenige kulturelle Angebote oder nur einen
erschwerten Zugang dazu.
Kulturelle Teilhabe gehört jedoch zur regionalen Daseinsvorsorge und der Sicherung
gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zur Daseinsvorsorge zählen grundlegende soziale
und kulturelle Versorgungsleistungen wie etwa Schulen und Bibliotheken,
Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Freizeit- und Kulturangebote wie Kinos, Theater,
Museen, Konzerte und Ausstellungen. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse
gehört zu den Leitprinzipien Deutschlands. Überall im Land sollen die Menschen über
biografische Veränderungen hinweg ein gutes Lebensumfeld haben, um sich
bestmöglich entfalten, arbeiten, lernen und mitgestalten zu können. Dies gilt in gleicher Weise
für Menschen mit Behinderungen und mobilitätsbeeinträchtigte Personen. Daher
tragen alle politischen Ebenen die Verantwortung dafür, dem Bedürfnis vieler Menschen
nach kultureller Teilhabe unabhängig vom Wohnort Rechnung zu tragen.
Regionale Besonderheiten, Brauchtum und Traditionen, unser reiches immaterielles
und materielles Kulturerbe sind wesentliche Teile unserer kulturellen Identität. Kunst
und Kultur bieten eine geistige Heimat. Sie vermitteln Vertrautheit, Vertrauen und
Zusammengehörigkeit. Jede Stadt, jede Region hat im Laufe ihrer Geschichte
unterschiedliche kulturelle Einflüsse erlebt, die sie mitgeprägt haben. Insbesondere auch in
ländlichen Räumen fördern Kultur und das baukulturelle Erbe den gesellschaftlichen
Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine
lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region sowie auch
untereinander und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt
Aufwind in den Regionen. Kultur spielt somit eine Schlüsselrolle für
Selbstvergewisserung und Identifikation mit dem eigenen Wohnumfeld. Und Menschen, die sich mit
ihrer Region identifizieren, möchten diese zumeist selbst aktiv mitgestalten. Gerade
auch bei den aktuellen Entwicklungen in unserer Gesellschaft im Rahmen jeglicher
Form der Integration von Gruppen und Personen in ein gesellschaftliches Umfeld
kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu.
Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Kleinstädten oder Dörfern. Die Bevölkerung
in Deutschland entwickelt sich regional unterschiedlich. Großstädte und ihr Umland
wachsen, während dünn besiedelte Regionen abseits der Ballungsräume an
Bevölkerung verlieren.
Strukturschwache Regionen sind vor große Herausforderungen gestellt. Dies betrifft
die Auslastung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Sportanlagen, den
öffentlichen Nahverkehr, die Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten und
Unternehmensansiedlungen. Vor allem in wirtschaftlich schwachen Regionen und dünn besiedelten
Orten kumulieren sich die Effekte des sozioökonomischen Strukturwandels und führen
zu sozialen und kulturellen Veränderungen in der Gesellschaft.
Die kulturelle Infrastruktur steht vielerorts vor gravierenden
Umstrukturierungsprozessen. Diese Prozesse betreffen alle Aspekte der Kultur – von den dauerhaft
professionellen Strukturen vor Ort, über mobile Angebotsformate, die Laien- und
Breitenkultur bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement.
Die ländlichen Räume in Deutschland bieten vielfältige Chancen und Möglichkeiten,
beispielsweise für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie sind oftmals besonders reich
an Bräuchen und Traditionen. Gegenüber den urbanen Zentren zählen zu ihren
wichtigsten Standortfaktoren häufig günstigere Wohn- und Arbeitsräume, niedrigere
Lebenshaltungskosten sowie das unmittelbare Naturerlebnis. Ebenso kann Kultur in
ländlichen Räumen etwa als Anziehungspunkt für Touristinnen und Touristen zur
Belebung der Region über das direkte Kulturangebot hinaus beitragen.
Kulturförderung sollte immer auch Bestandteil einer Regionalförderung sein. Es gibt
inzwischen Umstrukturierungskonzepte für ländliche Räume, in die auch kulturelle
Aspekte und Kulturakteure einbezogen werden. Hier leisten die Kommunen und
Länder mit vielfältiger Förderung unverzichtbare Arbeit zum flächendeckenden Erhalt der
Kulturlandschaft und zur Entwicklung neuer Impulse. Sie werden dabei von
zahlreichen bürgerschaftlich Engagierten und Laien vor Ort unterstützt. Solche Formate und
Angebote gilt es im Rahmen der Zuständigkeiten weiter zu unterstützen, auszubauen
und letztendlich zu verstetigen, damit sie nachhaltig wirken können.
Auch der Bund hat in den vergangenen Jahren mit vielen Projekten und
Förderprogrammen wie z. B. „TRAFO-Modelle für Kultur im Wandel“ oder „LandKULTUR“
einen großen Beitrag zum Erhalt der Kultur in ländlichen Regionen geleistet. Bei der
Förderung der Projekte steht nicht nur die reine Kulturförderung im Vordergrund,
sondern auch die Wirkung von kulturellen Aktivitäten in und für die ländlichen Räume.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erhalt des kulturellen Lebens
in der Fläche von nationaler Bedeutung ist.
In der 18. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag bereits auf Initiative der
Fraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Antrag „Zukunftsweisende Kulturpolitik im
demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum“
(Bundestagsdrucksache 18/5091) auf den Ausbau der Kulturförderung in ländlichen Räumen
hingewiesen und die stärkere Unterstützung von Regionen und Kommunen gefordert, die
besonders vom demografischen Wandel betroffen sind.
Außerdem hat sich der Deutsche Bundestag in der 18. Legislaturperiode auf Initiative
der Fraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Antrag „Kulturtourismus in den Regionen
weiterentwickeln“ (Bundestagsdrucksache 18/3914) für die Förderung
kulturtouristischer Projekte im ländlichen Raum eingesetzt mit dem Ziel, ein besseres
Zusammenwirken in den Bereichen Kultur und Tourismus zu erreichen. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie hat dieses Ziel mit den Projekten „Tourismusperspektiven
in ländlichen Räumen“ und „Die Destination als Bühne. Wie macht Kulturtourismus
ländliche Regionen erfolgreich?“ unterstützt. Damit sollen die Potenziale von
Kulturangeboten für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume
besser ausgeschöpft werden.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD die Stärkung der Kulturarbeit
außerhalb von Metropolen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Deutschland zum Ziel gesetzt.
Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat am 28. November 2018 ein
Fachgespräch zum Thema „Kultur im ländlichen Raum“ durchgeführt. Dabei wurde
deutlich, dass es keinen Königsweg zur Stärkung gibt, die strukturellen Probleme in
ländlichen Räumen aber besser gelöst werden müssen. Zugleich sind bereits aus
zahlreichen guten Projekten oder Programmen kulturelle Einrichtungen und Strukturen vor
Ort hervorgegangen, die auch dauerhaft etabliert werden könnten. Durch die
Entlastung bei bürokratischen Hürden könnte auch die professionelle und ehrenamtliche
Arbeit im kulturellen Bereich enorm gestärkt werden.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:
1. die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund,
Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden, die Vorschläge erarbeitet, wie in
Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden
Menschen gerechter verteilt werden können;
2. die Einrichtung einer Kulturministerkonferenz unter dem Dach der
Kultusministerkonferenz, in der sich zukünftig die für Kultur zuständigen Ministerinnen und
Minister regelmäßig über kulturpolitische Fragen von überregionaler Bedeutung
verständigen, so dass Vorhaben von nationalem Interesse und Maßnahmen zur
Kulturentwicklung der Länder zwischen Bund und Ländern künftig besser
abgestimmt werden können;
3. die Aktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden zum Erhalt der
Kulturlandschaft, wie z. B. das Modellprojekt „LandKulturPerlen“ in Hessen, das
Kulturnetzwerk Ostfriesland, die regionale Kulturförderung der Emsländischen
Landschaft oder das Forum ländlicher Raum in Brandenburg;
4. dass in der 19. Wahlperiode die Idee zu einer Agenda für Kultur und Zukunft
weiterentwickelt werden soll und neben der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse zwischen ländlichen und städtischen Räumen auch weitere drängende
Zukunftsanforderungen Eingang finden sollen;
5. die bereits mit dem Haushalt 2019 erfolgte Ausweitung des Programms
„Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ auf ganz
Deutschland. Dabei ist die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland auch unter dem
Aspekt der Barrierefreiheit zu stärken;
6. die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen
des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung, mit dem innovative Projekte zu
kulturellen Aktivitäten und kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen
weiterentwickelt und gefördert werden;
7. die Fortführung des Denkmalschutzsonderprogramms und des
Orgelsanierungsprogramms, welches die Sanierung und Restaurierung von denkmalgeschützten
Gebäuden und die Restaurierung von Orgeln vor allem auch in der Fläche
ermöglicht. Damit trägt der Bund wesentlich zum Erhalt von national bedeutenden oder
das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern in Städten, Gemeinden und
regionalen Kulturlandschaften in Deutschland bei;
8. die Erweiterung des Programms „TRAFO-Modelle für Kultur im Wandel“ bis
zum Jahr 2024 um bis zu fünf neue Regionen und die Erhöhung der Mittel. Mit
diesem Programm wendet sich die Kulturstiftung des Bundes gezielt an ländliche
Räume und kleinere Gemeinden mit ihrem Kulturangebot, um dort
Transformationsprozesse anzustoßen. Ziel ist es, das kulturelle Angebot in den Regionen
dauerhaft zu stärken und bestehende öffentliche Kulturorte mit der Bevölkerung
vor Ort weiterzuentwickeln;
9. die Fortsetzung des Bundesprogrammes „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2022.
Durch außerschulische kulturelle Bildung verbessert das Programm die
Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und stärkt lokale
Bündnisse für Bildung in den Kommunen und in ländlichen Räumen;
10. den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verliehene
Preis für inhabergeführte Buchhandlungen, da sie wichtiger Anlaufpunkt für
Menschen jeden Alters sind und zu einer lebendigen Buchkultur und Vielfalt vor
Ort beitragen;
11. die Förderung von „Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen
Räumen“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Ziel ist es,
Fragestellungen zur Rolle der kulturellen Bildung in ländlichen Räumen und ihrer
zukünftigen Ausgestaltung wissenschaftlich zu untersuchen;
12. Initiativen der Kultureinrichtungen des Bundes zur Stärkung der ländlichen
Räume und die Verankerung des Förderziels „periphere ländliche Räume“ beim
Förderprogramm „Vermittlung und Integration“ der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien;
13. den Wettbewerb „Menschen und Erfolge“, den das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat auslobt. Er zeichnet lokale Initiativen aus, die dazu
beitragen, dass kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen Regionen weiterhin
lebenswerte und attraktive Orte zum Wohnen, Leben und auch zum Arbeiten
bleiben;
14. die Auslobung des Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“, an dem Orte
mit bis zu 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit innovativen Projekten zum
Erhalt eines attraktiven dörflichen Lebens teilnehmen können;
15. dass mit den Projekten „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ und „Die
Destination als Bühne- wie macht Kulturtourismus ländliche Räume
erfolgreich?“ bundesweit aufgezeigt worden ist, wie kulturelle Projekte in ländlichen
Regionen erfolgreich mit touristischen Angeboten verknüpft werden können;
16. die Anstrengungen der Organisatoren von Festivals, gerade auch die Menschen
in ländlichen Räumen zu erreichen und damit die ländlichen Räume zu stärken;
17. das große zivilgesellschaftliche Engagement, welches die Kulturarbeit in der
Fläche oftmals überhaupt ermöglicht. Dazu gehören die soziokulturellen Zentren,
Vereine wie „mobiles.kino“ oder Fahrbibliotheken, Musikvereine und Chöre,
Heimatvereine, Laientheatergruppen, Hör- und Leseclubs oder ehrenamtlich
geführte Zweigstellen von Bibliotheken.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung innerhalb des bestehenden
Finanzrahmens auf,
1. in regelmäßigen Austausch mit der unter dem Dach der Kultusministerkonferenz
organisierten neuen Kulturministerkonferenz zu treten, um Projektvorhaben
strategisch miteinander abzustimmen und dabei die Stärkung der ländlichen Räume
als Schwerpunktthema aufzugreifen;
2. weitere Möglichkeiten für neue Kooperationsformen kulturpolitischer
Partnerschaften insbesondere zwischen Bund, Ländern, Kommunen, der
Zivilgesellschaft, den Kirchen und Religionsgemeinschaften, den Medien sowie
Sozialpartnern zu prüfen, um ein besseres und synergiereicheres Zusammenwirken im
Kulturbereich zu erwirken;
3. zeitnah ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino vorzulegen, welches dem
Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entspricht, den
Kulturort Kino auch außerhalb von Ballungsgebieten zu stärken und zu erhalten.
Neben Investitionen in die Ausstattung und Technik sowie die
Digitalinfrastruktur soll dabei auch die Substanz von historischen Gebäuden mit in den Blick
genommen werden, um die Gebäude als Orte der Kultur zu sanieren und zu
qualifizieren;
4. zeitnah zu prüfen, inwieweit Antragsverfahren noch stärker modernisiert,
vereinfacht und entbürokratisiert werden können;
5. bewährte Förderinstrumente wie die jüngst aufgestockten
Bundeskulturförderfonds weiter auszubauen und auf die Bedarfe der Kunst- und Kulturszene besser
auszurichten. Insbesondere der freien Szene werden damit deutschlandweit und
auch grenzüberschreitend innovative kulturelle und künstlerische Einzelprojekte
und Veranstaltungen ermöglicht;
6. zu prüfen, wie die Entstehung und Verstetigung grenzüberschreitender
Kulturlandschaftsinitiativen unterstützt und befördert werden kann, um dem
gestiegenen Bewusstsein für grenzüberschreitende Kooperationsinitiativen mit
kulturlandschaftlichem Bezug in der Europäischen Union Rechnung zu tragen;
7. die Einführung eines kofinanzierten Spielstättenförderungsprogrammes zu
prüfen, welches kleinste und kleine Spielstätten bei notwendigen Investitionen
unterstützen soll;
8. Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt zu fördern und Kultur sowie
kulturelle Bildung für alle zu ermöglichen;
9. den Zugang zu Kultur zu erweitern, indem Vermittlung und kulturelle Bildung
etwa mit mobilen Angeboten für ländliche Räume wie dem mobilen Museum
„On.tour“, Wanderausstellungen oder Partnerschaften von Kultureinrichtungen
in Metropolen mit Aktionen und Akteuren in ländlichen Räumen gekoppelt
werden;
10. die von der Kulturstiftung des Bundes entwickelten erfolgreichen Initiativen zur
Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen wie das Programm
„TRAFO“ fortzusetzen und, wenn möglich, bundesweit weiter auszubauen;
11. bei der Kulturförderung in ländlichen Räumen, vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels und der Diskrepanz hinsichtlich digitaler Teilhabe, einen
Schwerpunkt auf die Stärkung der Orte der Kultur und auch auf die sogenannten
„dritten Orte“ wie Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, aber auch Galerien und
Kunstinitiativen sowie Sportstätten zu legen, um entsprechend kulturelle
Freiräume und Orte der Begegnung in der Fläche zu schaffen bzw. zu erhalten;
12. bei der Förderung von Kultureinrichtungen und so genannten „dritten Orten“
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Menschen mitzudenken;
13. im Kontext der Stärkung der „dritten Orte“ zu prüfen, wie der Bund zum Erhalt
der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen
Bedeutung beitragen kann. Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre
wichtigen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können, denn sie sind
zentrale Institutionen selbstbestimmten lebenslangen Lernens. Sie garantieren
niedrigschwellige Teilhabe und ermöglichen als Kulturort „in Wohnzimmerform“ für
die Gesellschaft den Zugang zu Bildung. Angesichts des demografischen
Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung ist in den ländlichen Räumen ein
verbesserter, barrierefreier Zugang zu E-Book- und Musik- sowie Filmstreaming-
Angeboten von Bibliotheken anzustreben, neue Distributionswege zur Lieferung
von Büchern, Presseerzeugnissen, und Tonträgern sind auszubauen;
14. zur Stärkung der „dritten Orte“ gezielt Maßnahmen zur Förderung von
Soziokultur, Industriekultur und Kulturtourismus vorzuschlagen, da diese Bereiche
optimale Bedingungen für Teilhabe und Inklusion bieten und
Beschäftigungsmöglichkeiten auch in ländlichen Räumen liefern, um Kultur in der Fläche wirken zu
lassen;
15. Kultur in ländlichen Räumen besonders durch eine Stärkung der Strukturen für
bürgerschaftliches Engagement und durch mehr Konzepte zur
Umlandversorgung durch Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen aus urbanen
Räumen weiter zu fördern;
16. das Engagement und die Identifizierung der Menschen im ländlichen Raum für
die Kultur bzw. mit der Kultur durch Initiativen und Programme zu stärken.
Projekte wie das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
unterstützen den Aufbau von nachhaltigen Strukturen der kulturellen Bildung im
ländlichen, außerschulischen Raum und sollten daher weiter ausgebaut und
verfestigt werden;
17. die Herausforderung der Nachhaltigkeit für den Kulturbereich herauszustellen
sowie die Bedingungen für Integration und Inklusion in der Kultur voranzubringen.
Berlin, den 29. Januar 2019
Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion
Andrea Nahles und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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