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Kultur in ländlichen Räumen stärken - Teilhabe ermöglichen

dip / drucksache 29.01.2019 · WP 19 · 19/7426 · Antrag · Original ↗

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Kultur in ländlichen Räumen stärken - Teilhabe ermöglichen [Deutscher Bundestag Drucksache 19/7426 19. Wahlperiode 29.01.2019 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Deutschland ist eine Kulturnation. Unser kultureller Reichtum ist einzigartig und überall im Land sowie darüber hinaus sichtbar. In vielen ländlichen oder dünner besiedelten Regionen ist die kulturelle Infrastruktur aber nicht vergleichbar mit der in Ballungsgebieten. Mancherorts haben Menschen nur wenige kulturelle Angebote oder nur einen erschwerten Zugang dazu. Kulturelle Teilhabe gehört jedoch zur regionalen Daseinsvorsorge und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zur Daseinsvorsorge zählen grundlegende soziale und kulturelle Versorgungsleistungen wie etwa Schulen und Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Freizeit- und Kulturangebote wie Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse gehört zu den Leitprinzipien Deutschlands. Überall im Land sollen die Menschen über biografische Veränderungen hinweg ein gutes Lebensumfeld haben, um sich bestmöglich entfalten, arbeiten, lernen und mitgestalten zu können. Dies gilt in gleicher Weise für Menschen mit Behinderungen und mobilitätsbeeinträchtigte Personen. Daher tragen alle politischen Ebenen die Verantwortung dafür, dem Bedürfnis vieler Menschen nach kultureller Teilhabe unabhängig vom Wohnort Rechnung zu tragen. Regionale Besonderheiten, Brauchtum und Traditionen, unser reiches immaterielles und materielles Kulturerbe sind wesentliche Teile unserer kulturellen Identität. Kunst und Kultur bieten eine geistige Heimat. Sie vermitteln Vertrautheit, Vertrauen und Zusammengehörigkeit. Jede Stadt, jede Region hat im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche kulturelle Einflüsse erlebt, die sie mitgeprägt haben. Insbesondere auch in ländlichen Räumen fördern Kultur und das baukulturelle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region sowie auch untereinander und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt somit eine Schlüsselrolle für Selbstvergewisserung und Identifikation mit dem eigenen Wohnumfeld. Und Menschen, die sich mit ihrer Region identifizieren, möchten diese zumeist selbst aktiv mitgestalten. Gerade auch bei den aktuellen Entwicklungen in unserer Gesellschaft im Rahmen jeglicher Form der Integration von Gruppen und Personen in ein gesellschaftliches Umfeld kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu. Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Kleinstädten oder Dörfern. Die Bevölkerung in Deutschland entwickelt sich regional unterschiedlich. Großstädte und ihr Umland wachsen, während dünn besiedelte Regionen abseits der Ballungsräume an Bevölkerung verlieren. Strukturschwache Regionen sind vor große Herausforderungen gestellt. Dies betrifft die Auslastung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Sportanlagen, den öffentlichen Nahverkehr, die Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten und Unternehmensansiedlungen. Vor allem in wirtschaftlich schwachen Regionen und dünn besiedelten Orten kumulieren sich die Effekte des sozioökonomischen Strukturwandels und führen zu sozialen und kulturellen Veränderungen in der Gesellschaft. Die kulturelle Infrastruktur steht vielerorts vor gravierenden Umstrukturierungsprozessen. Diese Prozesse betreffen alle Aspekte der Kultur – von den dauerhaft professionellen Strukturen vor Ort, über mobile Angebotsformate, die Laien- und Breitenkultur bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement. Die ländlichen Räume in Deutschland bieten vielfältige Chancen und Möglichkeiten, beispielsweise für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie sind oftmals besonders reich an Bräuchen und Traditionen. Gegenüber den urbanen Zentren zählen zu ihren wichtigsten Standortfaktoren häufig günstigere Wohn- und Arbeitsräume, niedrigere Lebenshaltungskosten sowie das unmittelbare Naturerlebnis. Ebenso kann Kultur in ländlichen Räumen etwa als Anziehungspunkt für Touristinnen und Touristen zur Belebung der Region über das direkte Kulturangebot hinaus beitragen. Kulturförderung sollte immer auch Bestandteil einer Regionalförderung sein. Es gibt inzwischen Umstrukturierungskonzepte für ländliche Räume, in die auch kulturelle Aspekte und Kulturakteure einbezogen werden. Hier leisten die Kommunen und Länder mit vielfältiger Förderung unverzichtbare Arbeit zum flächendeckenden Erhalt der Kulturlandschaft und zur Entwicklung neuer Impulse. Sie werden dabei von zahlreichen bürgerschaftlich Engagierten und Laien vor Ort unterstützt. Solche Formate und Angebote gilt es im Rahmen der Zuständigkeiten weiter zu unterstützen, auszubauen und letztendlich zu verstetigen, damit sie nachhaltig wirken können. Auch der Bund hat in den vergangenen Jahren mit vielen Projekten und Förderprogrammen wie z. B. „TRAFO-Modelle für Kultur im Wandel“ oder „LandKULTUR“ einen großen Beitrag zum Erhalt der Kultur in ländlichen Regionen geleistet. Bei der Förderung der Projekte steht nicht nur die reine Kulturförderung im Vordergrund, sondern auch die Wirkung von kulturellen Aktivitäten in und für die ländlichen Räume. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erhalt des kulturellen Lebens in der Fläche von nationaler Bedeutung ist. In der 18. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag bereits auf Initiative der Fraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Antrag „Zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum“ (Bundestagsdrucksache 18/5091) auf den Ausbau der Kulturförderung in ländlichen Räumen hingewiesen und die stärkere Unterstützung von Regionen und Kommunen gefordert, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind. Außerdem hat sich der Deutsche Bundestag in der 18. Legislaturperiode auf Initiative der Fraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Antrag „Kulturtourismus in den Regionen weiterentwickeln“ (Bundestagsdrucksache 18/3914) für die Förderung kulturtouristischer Projekte im ländlichen Raum eingesetzt mit dem Ziel, ein besseres Zusammenwirken in den Bereichen Kultur und Tourismus zu erreichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dieses Ziel mit den Projekten „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ und „Die Destination als Bühne. Wie macht Kulturtourismus ländliche Regionen erfolgreich?“ unterstützt. Damit sollen die Potenziale von Kulturangeboten für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume besser ausgeschöpft werden. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD die Stärkung der Kulturarbeit außerhalb von Metropolen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland zum Ziel gesetzt. Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat am 28. November 2018 ein Fachgespräch zum Thema „Kultur im ländlichen Raum“ durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass es keinen Königsweg zur Stärkung gibt, die strukturellen Probleme in ländlichen Räumen aber besser gelöst werden müssen. Zugleich sind bereits aus zahlreichen guten Projekten oder Programmen kulturelle Einrichtungen und Strukturen vor Ort hervorgegangen, die auch dauerhaft etabliert werden könnten. Durch die Entlastung bei bürokratischen Hürden könnte auch die professionelle und ehrenamtliche Arbeit im kulturellen Bereich enorm gestärkt werden. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt: 1. die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden, die Vorschläge erarbeitet, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerechter verteilt werden können; 2. die Einrichtung einer Kulturministerkonferenz unter dem Dach der Kultusministerkonferenz, in der sich zukünftig die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister regelmäßig über kulturpolitische Fragen von überregionaler Bedeutung verständigen, so dass Vorhaben von nationalem Interesse und Maßnahmen zur Kulturentwicklung der Länder zwischen Bund und Ländern künftig besser abgestimmt werden können; 3. die Aktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden zum Erhalt der Kulturlandschaft, wie z. B. das Modellprojekt „LandKulturPerlen“ in Hessen, das Kulturnetzwerk Ostfriesland, die regionale Kulturförderung der Emsländischen Landschaft oder das Forum ländlicher Raum in Brandenburg; 4. dass in der 19. Wahlperiode die Idee zu einer Agenda für Kultur und Zukunft weiterentwickelt werden soll und neben der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen ländlichen und städtischen Räumen auch weitere drängende Zukunftsanforderungen Eingang finden sollen; 5. die bereits mit dem Haushalt 2019 erfolgte Ausweitung des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ auf ganz Deutschland. Dabei ist die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu stärken; 6. die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung, mit dem innovative Projekte zu kulturellen Aktivitäten und kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen weiterentwickelt und gefördert werden; 7. die Fortführung des Denkmalschutzsonderprogramms und des Orgelsanierungsprogramms, welches die Sanierung und Restaurierung von denkmalgeschützten Gebäuden und die Restaurierung von Orgeln vor allem auch in der Fläche ermöglicht. Damit trägt der Bund wesentlich zum Erhalt von national bedeutenden oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern in Städten, Gemeinden und regionalen Kulturlandschaften in Deutschland bei; 8. die Erweiterung des Programms „TRAFO-Modelle für Kultur im Wandel“ bis zum Jahr 2024 um bis zu fünf neue Regionen und die Erhöhung der Mittel. Mit diesem Programm wendet sich die Kulturstiftung des Bundes gezielt an ländliche Räume und kleinere Gemeinden mit ihrem Kulturangebot, um dort Transformationsprozesse anzustoßen. Ziel ist es, das kulturelle Angebot in den Regionen dauerhaft zu stärken und bestehende öffentliche Kulturorte mit der Bevölkerung vor Ort weiterzuentwickeln; 9. die Fortsetzung des Bundesprogrammes „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2022. Durch außerschulische kulturelle Bildung verbessert das Programm die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und stärkt lokale Bündnisse für Bildung in den Kommunen und in ländlichen Räumen; 10. den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verliehene Preis für inhabergeführte Buchhandlungen, da sie wichtiger Anlaufpunkt für Menschen jeden Alters sind und zu einer lebendigen Buchkultur und Vielfalt vor Ort beitragen; 11. die Förderung von „Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Ziel ist es, Fragestellungen zur Rolle der kulturellen Bildung in ländlichen Räumen und ihrer zukünftigen Ausgestaltung wissenschaftlich zu untersuchen; 12. Initiativen der Kultureinrichtungen des Bundes zur Stärkung der ländlichen Räume und die Verankerung des Förderziels „periphere ländliche Räume“ beim Förderprogramm „Vermittlung und Integration“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien; 13. den Wettbewerb „Menschen und Erfolge“, den das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auslobt. Er zeichnet lokale Initiativen aus, die dazu beitragen, dass kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen Regionen weiterhin lebenswerte und attraktive Orte zum Wohnen, Leben und auch zum Arbeiten bleiben; 14. die Auslobung des Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“, an dem Orte mit bis zu 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit innovativen Projekten zum Erhalt eines attraktiven dörflichen Lebens teilnehmen können; 15. dass mit den Projekten „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ und „Die Destination als Bühne- wie macht Kulturtourismus ländliche Räume erfolgreich?“ bundesweit aufgezeigt worden ist, wie kulturelle Projekte in ländlichen Regionen erfolgreich mit touristischen Angeboten verknüpft werden können; 16. die Anstrengungen der Organisatoren von Festivals, gerade auch die Menschen in ländlichen Räumen zu erreichen und damit die ländlichen Räume zu stärken; 17. das große zivilgesellschaftliche Engagement, welches die Kulturarbeit in der Fläche oftmals überhaupt ermöglicht. Dazu gehören die soziokulturellen Zentren, Vereine wie „mobiles.kino“ oder Fahrbibliotheken, Musikvereine und Chöre, Heimatvereine, Laientheatergruppen, Hör- und Leseclubs oder ehrenamtlich geführte Zweigstellen von Bibliotheken. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung innerhalb des bestehenden Finanzrahmens auf, 1. in regelmäßigen Austausch mit der unter dem Dach der Kultusministerkonferenz organisierten neuen Kulturministerkonferenz zu treten, um Projektvorhaben strategisch miteinander abzustimmen und dabei die Stärkung der ländlichen Räume als Schwerpunktthema aufzugreifen; 2. weitere Möglichkeiten für neue Kooperationsformen kulturpolitischer Partnerschaften insbesondere zwischen Bund, Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft, den Kirchen und Religionsgemeinschaften, den Medien sowie Sozialpartnern zu prüfen, um ein besseres und synergiereicheres Zusammenwirken im Kulturbereich zu erwirken; 3. zeitnah ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino vorzulegen, welches dem Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entspricht, den Kulturort Kino auch außerhalb von Ballungsgebieten zu stärken und zu erhalten. Neben Investitionen in die Ausstattung und Technik sowie die Digitalinfrastruktur soll dabei auch die Substanz von historischen Gebäuden mit in den Blick genommen werden, um die Gebäude als Orte der Kultur zu sanieren und zu qualifizieren; 4. zeitnah zu prüfen, inwieweit Antragsverfahren noch stärker modernisiert, vereinfacht und entbürokratisiert werden können; 5. bewährte Förderinstrumente wie die jüngst aufgestockten Bundeskulturförderfonds weiter auszubauen und auf die Bedarfe der Kunst- und Kulturszene besser auszurichten. Insbesondere der freien Szene werden damit deutschlandweit und auch grenzüberschreitend innovative kulturelle und künstlerische Einzelprojekte und Veranstaltungen ermöglicht; 6. zu prüfen, wie die Entstehung und Verstetigung grenzüberschreitender Kulturlandschaftsinitiativen unterstützt und befördert werden kann, um dem gestiegenen Bewusstsein für grenzüberschreitende Kooperationsinitiativen mit kulturlandschaftlichem Bezug in der Europäischen Union Rechnung zu tragen; 7. die Einführung eines kofinanzierten Spielstättenförderungsprogrammes zu prüfen, welches kleinste und kleine Spielstätten bei notwendigen Investitionen unterstützen soll; 8. Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt zu fördern und Kultur sowie kulturelle Bildung für alle zu ermöglichen; 9. den Zugang zu Kultur zu erweitern, indem Vermittlung und kulturelle Bildung etwa mit mobilen Angeboten für ländliche Räume wie dem mobilen Museum „On.tour“, Wanderausstellungen oder Partnerschaften von Kultureinrichtungen in Metropolen mit Aktionen und Akteuren in ländlichen Räumen gekoppelt werden; 10. die von der Kulturstiftung des Bundes entwickelten erfolgreichen Initiativen zur Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen wie das Programm „TRAFO“ fortzusetzen und, wenn möglich, bundesweit weiter auszubauen; 11. bei der Kulturförderung in ländlichen Räumen, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Diskrepanz hinsichtlich digitaler Teilhabe, einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Orte der Kultur und auch auf die sogenannten „dritten Orte“ wie Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, aber auch Galerien und Kunstinitiativen sowie Sportstätten zu legen, um entsprechend kulturelle Freiräume und Orte der Begegnung in der Fläche zu schaffen bzw. zu erhalten; 12. bei der Förderung von Kultureinrichtungen und so genannten „dritten Orten“ Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Menschen mitzudenken; 13. im Kontext der Stärkung der „dritten Orte“ zu prüfen, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre wichtigen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können, denn sie sind zentrale Institutionen selbstbestimmten lebenslangen Lernens. Sie garantieren niedrigschwellige Teilhabe und ermöglichen als Kulturort „in Wohnzimmerform“ für die Gesellschaft den Zugang zu Bildung. Angesichts des demografischen Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung ist in den ländlichen Räumen ein verbesserter, barrierefreier Zugang zu E-Book- und Musik- sowie Filmstreaming- Angeboten von Bibliotheken anzustreben, neue Distributionswege zur Lieferung von Büchern, Presseerzeugnissen, und Tonträgern sind auszubauen; 14. zur Stärkung der „dritten Orte“ gezielt Maßnahmen zur Förderung von Soziokultur, Industriekultur und Kulturtourismus vorzuschlagen, da diese Bereiche optimale Bedingungen für Teilhabe und Inklusion bieten und Beschäftigungsmöglichkeiten auch in ländlichen Räumen liefern, um Kultur in der Fläche wirken zu lassen; 15. Kultur in ländlichen Räumen besonders durch eine Stärkung der Strukturen für bürgerschaftliches Engagement und durch mehr Konzepte zur Umlandversorgung durch Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen aus urbanen Räumen weiter zu fördern; 16. das Engagement und die Identifizierung der Menschen im ländlichen Raum für die Kultur bzw. mit der Kultur durch Initiativen und Programme zu stärken. Projekte wie das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützen den Aufbau von nachhaltigen Strukturen der kulturellen Bildung im ländlichen, außerschulischen Raum und sollten daher weiter ausgebaut und verfestigt werden; 17. die Herausforderung der Nachhaltigkeit für den Kulturbereich herauszustellen sowie die Bedingungen für Integration und Inklusion in der Kultur voranzubringen. Berlin, den 29. Januar 2019 Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion Andrea Nahles und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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