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Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 10.11.2022 · Original ↗

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Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. Tätigkeit: Berufsverband Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen aus dem Stadtmarketing, Citymarketing, der Wirtschaftsförderung und dem Tourismusmarketing. Sie tut dies gemeinsam mit Partnern aus den verschiedenen verwandten Disziplinen und über eine Reihe von Maßnahmen. So bezieht die bcsd regelmäßig Stellung zu aktuellen, politischen Diskussionen, die das Stadtmarketing und dessen Partner betreffen. Die bcsd informiert Abgebordnete des Deutschen Bundestages über Schreiben und Veranstaltungen und schafft Aufmerksamkeit für das Stadtmarketing und dessen Belange in relevanten Medien. Sie vertritt die Position des Stadtmarketings auf Kongressen und in Konferenzen anderer Verbände und Institutionen und mehrt so das Verständnis für das Stadtmarketing und seine Arbeitsweise. Interessenbereiche: Tourismus; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstige Interessenbereiche; Handel und Dienstleistungen; Stadtentwicklung; Öffentliches Recht; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Reform der GEMA-Tarife und Schaffung fairer Wettbewerbsstrukturen für die Musiknutzung: Gesetzliche Neuregelung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG) mit der Zielsetzung Fairness zwischen den Beteiligten wieder herzustellen. Eine Reform der GEMA-Tarife muss sowohl die angemessene Entlohnung der Musikschaffenden als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Musiknutzer:innen berücksichtigen. Es bedarf einer Tarifbildung auf Augenhöhe - Tragfähige Regelungen für Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum: Ziel ist die Anpassung gesetzlicher Vorgaben zur Terrorprävention und Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Diese sollen organisatorisch und finanziell tragbar gestaltet werden, um die Durchführung identitätsstiftender, oft ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen auch künftig zu ermöglichen, ohne die Veranstalter unverhältnismäßig zu belasten. - Sicherung von Recht, Ordnung und Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen: Ziel ist die Verbesserung gesetzlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer, attraktiver öffentlicher Räume. Dabei sollen städtebauliche Maßnahmen, soziale Hilfsangebote und ordnungspolitische Instrumente stärker miteinander verknüpft und die Zusammenarbeit von Stadtverwaltungen, Polizei und Sozialdiensten gefördert werden. - Verstetigung und Flexibilisierung von Förderprogrammen für die Innenstadtentwicklung: Ziel ist die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Bundesprogramme (z. B. Städtebauförderung, ZIZ-Programm) zur Stabilisierung und Revitalisierung innerstädtischer Räume. Notwendig sind eine Reduzierung bürokratischer Hürden, der Ausbau von Förderzugängen auch für private Akteure sowie die Schaffung flexibler Kooperations- und Finanzierungsstrukturen für nachhaltige Stadtentwicklungsprozesse.

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