Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162
Es ist eine originäre Aufgabe der Kommunen, die
Daseinsvorsorge zu gestalten. Zur originären Aufgabe der
Kommunen gehört zum Beispiel auch der öffentliche
Gesundheitsdienst. Daneben gehört es zur originären
Aufgabe von Kommunen und Ländern, präventiv tätig
zu sein, weil sie auch dafür verantwortlich sind, dass die
Menschen, die in einer Kommune oder einem
bestimmten Land leben, gute Bedingungen vorfinden und gleiche
Chancen haben.
Wir haben festgestellt, dass Kinder aus sozial
schwachen Familien oder aus Familien mit
Migrationshintergrund nicht die gleichen Chancen haben, gesund
aufzuwachsen, und wir wissen seit der PISA-Studie, dass das
Bundesministerin Ulla SchmidtAuswirkungen auf die Erfolge in der Schule hat.
Insofern muss man umsteuern.
Wir haben hier das festgelegt, was durch die
verschiedenen Ministerien und vor allen Dingen durch die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung initiiert
wurde. Wenn Sie vor Ort sind, dann werden Sie sehen,
dass sich die Kommunen, die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung und auch bestimmte
Krankenkassen in Kombination daran beteiligen und die
Menschen unterstützen. Sie sagen – nehmen Sie als Beispiel
den Deutschen Olympischen Sportbund –: Wir sorgen
dafür, dass jeden Tag ein Übungsleiter in der Schule ist
und dass alle Kinder jeden Tag eine halbe bis eine ganze
Schulstunde lang ein Bewegungsangebot erhalten,
wodurch wir ein gesünderes Aufwachsen fördern.
Wir streben an, dass wir die geplanten Maßnahmen
im Aktionsplan Gesunde Ernährung und Bewegung
noch vor der Sommerpause im Kabinett beschließen
können. Seit dem letzten Jahr, seitdem also die
Eckpunkte vorliegen, sind sie mit den Kommunen, den
Spitzenverbänden und vielen anderen beraten worden. Die
Ergebnisse dieser Beratungen und die Anregungen der
Beteiligten sind mit eingeflossen.
Gemeinsam mit den Kommunen wird das, was wir
hier regeln, zum Teil auch schon geleistet. Nehmen Sie
als Beispiel das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für
Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, das
von der Kollegin von der Leyen entwickelt wurde. Dabei
geht es um aufsuchende Hilfen im Bereich des
Kinderschutzes. Daneben führen wir gemeinsam mit den
Kommunen auch andere Maßnahmen im Bereich „Nein zu
Alkohol“ durch, zum Beispiel das Projekt HaLT, also
Hart am Limit.
Hier müssen immer beide Seiten aktiv werden. Zum
einen muss gemeinsam mit den Kommunen dafür
gesorgt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen
eingehalten werden, dass also beispielsweise das günstigste
Getränk in Diskotheken alkoholfrei ist, und vieles mehr.
Zum anderen muss es aber auch Aktivitäten mit den
Jugendlichen selbst geben, zum Beispiel in Form von
Gesprächen.
Ich kann das, was die Kommunen machen, nicht
beziffern, aber ich hätte gerne, dass hier nicht nur der Bund
seine Verantwortung wahrnimmt – er finanziert eine
ganze Menge –, sondern dass das auch für die
Kommunen und Länder gilt. Nur dann – es soll eine gemeinsame
Strategie und Aufgabe sein – ist es überhaupt berechtigt,
auch die Sozialversicherungsträger mit ihrem
entsprechenden Anteil einzubinden.