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Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Plenarprotokoll 16/162 Es ist eine originäre Aufgabe der Kommunen, die Daseinsvorsorge zu gestalten. Zur originären Aufgabe der Kommunen gehört zum Beispiel auch der öffentliche Gesundheitsdienst. Daneben gehört es zur originären Aufgabe von Kommunen und Ländern, präventiv tätig zu sein, weil sie auch dafür verantwortlich sind, dass die Menschen, die in einer Kommune oder einem bestimmten Land leben, gute Bedingungen vorfinden und gleiche Chancen haben. Wir haben festgestellt, dass Kinder aus sozial schwachen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund nicht die gleichen Chancen haben, gesund aufzuwachsen, und wir wissen seit der PISA-Studie, dass das Bundesministerin Ulla SchmidtAuswirkungen auf die Erfolge in der Schule hat. Insofern muss man umsteuern. Wir haben hier das festgelegt, was durch die verschiedenen Ministerien und vor allen Dingen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung initiiert wurde. Wenn Sie vor Ort sind, dann werden Sie sehen, dass sich die Kommunen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auch bestimmte Krankenkassen in Kombination daran beteiligen und die Menschen unterstützen. Sie sagen – nehmen Sie als Beispiel den Deutschen Olympischen Sportbund –: Wir sorgen dafür, dass jeden Tag ein Übungsleiter in der Schule ist und dass alle Kinder jeden Tag eine halbe bis eine ganze Schulstunde lang ein Bewegungsangebot erhalten, wodurch wir ein gesünderes Aufwachsen fördern. Wir streben an, dass wir die geplanten Maßnahmen im Aktionsplan Gesunde Ernährung und Bewegung noch vor der Sommerpause im Kabinett beschließen können. Seit dem letzten Jahr, seitdem also die Eckpunkte vorliegen, sind sie mit den Kommunen, den Spitzenverbänden und vielen anderen beraten worden. Die Ergebnisse dieser Beratungen und die Anregungen der Beteiligten sind mit eingeflossen. Gemeinsam mit den Kommunen wird das, was wir hier regeln, zum Teil auch schon geleistet. Nehmen Sie als Beispiel das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, das von der Kollegin von der Leyen entwickelt wurde. Dabei geht es um aufsuchende Hilfen im Bereich des Kinderschutzes. Daneben führen wir gemeinsam mit den Kommunen auch andere Maßnahmen im Bereich „Nein zu Alkohol“ durch, zum Beispiel das Projekt HaLT, also Hart am Limit. Hier müssen immer beide Seiten aktiv werden. Zum einen muss gemeinsam mit den Kommunen dafür gesorgt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, dass also beispielsweise das günstigste Getränk in Diskotheken alkoholfrei ist, und vieles mehr. Zum anderen muss es aber auch Aktivitäten mit den Jugendlichen selbst geben, zum Beispiel in Form von Gesprächen. Ich kann das, was die Kommunen machen, nicht beziffern, aber ich hätte gerne, dass hier nicht nur der Bund seine Verantwortung wahrnimmt – er finanziert eine ganze Menge –, sondern dass das auch für die Kommunen und Länder gilt. Nur dann – es soll eine gemeinsame Strategie und Aufgabe sein – ist es überhaupt berechtigt, auch die Sozialversicherungsträger mit ihrem entsprechenden Anteil einzubinden.

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