Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG
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Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die gemeinnützige Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) ist der Zusammenschluss von Organisationen in der Region mit dem übergeordneten Ziel der Förderung der Bildung und Lernkultur sowie der Bildungslandschaft durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die BIGS verfolgt keinen Selbstzweck, sondern handelt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, wobei ihre Arbeit auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist. Sie übernimmt in der Region koordinierende Aufgaben und führt in der Regel keine eigenen Bildungsmaßnahmen durch.
Sie verfolgt das Ziel,
- die Verzahnung der Bildungsbereiche und deren Durchlässigkeit zu fördern
- den Status von Bildung und Lernen für die Bevölkerung der Region zu verbessern
- die Region als Bildungsregion landes- und bundesweit zu profilieren
- die Qualität von Bildung und den Zugang zu dieser zu verbessern, z.B. durch Bildungsberatung
- Dienstleistungen zu organisieren, die von einzelnen nicht erbracht werden können, wie die
Organisation von Veranstaltungen oder die Durchführung von Pilotprojekten und die Koordination von bzw. Mitwirkung bei Verbundprojekten
- die wirtschaftliche Situation der Genossen zu verbessern
- die Kooperationen zwischen Genossen zu fördern
Die BIGS steht für bedarfs- und kundenorientierte Aus- und Weiterbildung und Bildungsberatung und garantiert Qualität in der Bildung und Beratung. Bei der Entwicklung von Angeboten nach dem SGB II und SGB III wird die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Insbesondere werden auch die Teilnehmer und die Teilnehmerinnen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Die BIGS setzt sich im Rahmen dieser Ziele bundesweit für die Interessen ihrer Mitglieder und für die Verbesserung der Bereiche des lebenslangen Lernens, der Demokratieförderung und der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund ein. Um die Rahmenbedingungen für diese Themenfelder zu verbessern, für soziale und berufliche Integration der Zielgruppen einzutreten sowie demokratiefördernde Aspekte zu verbessern, nehmen wir vereinzelt Kontakt zu Abgeordneten auf und führen persönliche Gespräche oder versenden Informationen und Appelle. Bei Bedarf wenden sich daher die zuständigen Mitarbeiter*innen direkt an Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung, um für diese Bereich Änderungen und Verbesserungen zu erreichen oder auf problematische Konsequenzen hinzuweisen.
Interessenbereiche: Integration; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Geschlechterpolitik; Berufliche Bildung; Diversitätspolitik; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
Regelungsvorhaben:
- Rücknahme der Kürzungen im Sprachkursangebot für Zugewanderte und Sicherstellung mindest. auf Niveau von 2024: Das Regelvorhaben bezieht sich auf die Ankündigungen und Umsetzungen zweier Ministerien des Bundes: Das Bundesministerium des Inneren (BMI) - vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der veränderten Integrationskursverordnung nach § 43 Aufenthaltsgesetz und das Bundesministerium für Arbeits- und Soziales (BMAS) mit der Berufssprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz.
Ziel der bezweckten Einflussnahme ist die Rücknahme der Mittelkürzungen im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse nach §§ 43 und 45a Aufenthaltsgesetz und mindestens die Wiederherstellung der finanziellen Ausstattung von 2024.
Relationen
Keine Relationen.