Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen
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Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2553
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, René
Bochmann, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Lars Haise, Karsten Hilse,
Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Andreas Mayer, Reinhard Mixl, Edgar
Naujok, Arne Raue, Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt,
Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher
machen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Apotheken haben sehr unterschiedliche und vielschichtige Aufgaben im
Gesundheitssystem:
Öffentlich wahrgenommen werden sie im Alltag vor allem als Abgabe-
beziehungsweise Verkaufsstellen für verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige
Arzneimittel.
Weniger wahrgenommen, aber für ein funktionierendes Gesundheitssystem sehr
relevant, sind die Apotheken aber auch als flächendeckendes, wohnortnächstes, größtes,
vielfältigstes und fachkundig geführtes und deshalb sicheres dezentrales Lager für die
tägliche allgemeine Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko
und die Vorfinanzierung tragen dabei die Apotheker selbst und nicht der Staat.
Apotheken stellen auch in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen die
Arzneimittelversorgung auch im akuten Krankheitsfall sicher, versorgen darüber hinaus Bewohner
in stationären Pflegeheimen und garantieren die legale Abgabe von
Betäubungsmitteln. Wenig gesehen werden auch die wichtigen Aufgaben der Apotheken bei der
Versorgung mit patientenindividuellen Rezepturen zum Beispiel bei Zytostatika etc.
Außerdem sind die Apotheken Ausbildungsstätten für die praktische Ausbildung
angehender Apotheker sowie für pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) und
die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA).
Die Apotheken haben vor Ort bei Wahrnehmung dieser Aufgaben im
Gesundheitssystem gleich mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehören der steigende
Kostendruck1, Medikamentenlieferengpässe, Inflation2, Personalmangel und die
zunehmende Bürokratie3.
Hinzu kommt ein Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Der steigende Anteil
von im Versandhandel erworbenen Arzneimitteln4 zeigt, dass es in der Bevölkerung
eine steigende Nachfrage nach dieser Vertriebsform gibt. Eine zunehmende Zahl von
Menschen möchte auch Arzneimittel im Internet bestellen und sie sich an die Haustür
liefern lassen. Als Folge expandieren die großen Versender im EU-Ausland5, während
die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinkt,6 wobei dies insbesondere für
sogenannte „Solitär-Apotheken“ vor allem in kleineren Orten mit weniger als 5.000
Einwohnern zutrifft. Das sind Apotheken, bei denen im Umkreis von ca. 5 Kilometern
keine andere Apotheke angesiedelt ist. „Diese Apotheken sind für die flächendeckende
Versorgung besonders wichtig, weil die Orte, in denen sie sich befinden, mangels
Existenz einer anderen Apotheke vor Ort mit der Schließung der Apotheke unmittelbar zu
‚abgelegenen Orten‘ werden“, sie seien „unmittelbar für die flächendeckende
Versorgung relevant und qualitativ nicht gleichwertig durch Automatisierung und
Digitalisierung ersetzbar“, stellten Gutachter fest.7
Dabei wird die Abnahme der Apothekenzahl immer schneller. Allein in der ersten
Hälfte des Jahres 2024 hat die Zahl der Apotheken in Deutschland um 1,6 % auf den
neuen Tiefstand von 17.288 abgenommen8.
Wenn der Abwärtstrend nicht gestoppt wird, werden die Apotheken in naher Zukunft
die flächendeckende Versorgung weder im Akutfall noch nachts sowie an Sonn- und
Feiertagen noch die individuelle Versorgung gewährleisten können und auch die
Ausbildung in den Apothekenberufen wird nicht mehr im bisherigen Umfang möglich
sein, was den Fachkräftemangel zusätzlich verschärfen wird.
Deshalb müssen dringend Maßnahmen eingeleitet werden, um die flächendeckende
Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher zu machen. Das gilt für die
Bekämpfung des Fachkräftemangels genauso wie für die Bekämpfung der überbordenden
Bürokratie, für einen Inflationsausgleich bei der Vergütung und für vieles mehr.
Dabei dürfen die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht
verwischt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sofort Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass
1. sämtliche Apothekenvergütungen um den Faktor 1,25 erhöht werden und
anschließend laufend entsprechend der jeweils aktuellen Inflationsrate angepasst
werden;
1 www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/apotheke-gesundheit-honorare-aktionswoche-
versorgung-100.html
2 www.ln-online.de/lokales/herzogtum-lauenburg/apotheken-im-herzogtum-lauenburg-
medikamentenmangel-und-inflation-bereiten-sorgen-7GTCOFZAGBCR3D2OPQ6YLCGR3Q.html
3 www.hna.de/lokales/uslar-solling/buerokratie-sorgt-fuer-das-ende-92922318.html
4 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/158305/umfrage/absatzentwicklung-von-apothekenmarkt-
undversandhandel-in-deutschland/
5 www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/01/24/docmorris-steigert-rx-umsatz-um-10-2-
prozent
6 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5063/umfrage/oeffentliche-apotheken-in-deutschland-seit-1999/
7 www.aerzteblatt.de/nachrichten/77440/Studie-warnt-vor-Apothekensterben-durch-Arzneimittel-
Versandhandel
8 www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/apothekenzahl-sinkt-immer-rasanter-
nurnoch-17288-apotheken-in-deutschland/
2. davon abweichend der Pauschalzuschlag für verschreibungspflichtige
Arzneimittel auf 12 Euro erhöht wird;
3. die Notdienstgebühr auf 7,50 Euro angehoben wird;
4. die Lieferengpasspauschale auf 1,50 Euro erhöht wird;
5. keine Retaxation auf Null durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wegen
Formfehlern erfolgen darf, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der
Apotheke liegen;
6. bei der Bundesregierung eine Regierungskommission für Bürokratieabbau in der
Apotheke eingerichtet wird, die mindestens mit Vertretern des
Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums der Finanzen, des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales, des Bundesministeriums des Innern, der Länder, des Deutsche Städte-
und Gemeindebund e. V. (DStGB), der Apothekerschaft, der gesetzlichen
Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen (PKV), der gesetzlichen
Pflegeversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der Pharmazeutischen Industrie
und des Pharmazeutischen Großhandels besetzt ist, die konkrete Vorschläge zum
Abbau von Bürokratie erarbeitet und die dafür die Vorgabe erhält, damit
mindestens 50 % der Dokumentationspflichten zu reduzieren;
7. dabei die die Regelungskompetenz der Bundesregierung betreffenden Vorschläge
anschließend schnellstmöglich umgesetzt werden;
8. im Zuge der Digitalisierung jede neue Anwendung zunächst dahingehend getestet
wird, ob sie den Verwaltungsaufwand reduziert, und nur dann eingeführt wird,
wenn dies sichergestellt ist;
9. beim Bundesministerium für Gesundheit eine Regierungskommission zur
Förderung der Ausbildung zum Apotheker eingerichtet wird, die mit Vertretern des
Bundes, der Länder, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
(ABDA) und der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen aus Bund
und Ländern besetzt ist, diese den Auftrag erhält, den Bedarf an
Pharmaziestudienplätzen festzustellen und Vorschläge zur Schaffung der erforderlichen Zahl zu
entwickeln;
10. dabei die die Regelungskompetenz der Bundesregierung betreffenden Vorschläge
anschließend schnellstmöglich umgesetzt werden;
11. zusätzlich neue pharmazeutisch-technische-Assistentinnen (PTA) gewonnen
werden, indem bundesweit und dauerhaft die Kostenfreiheit aller PTA-Schulen
gewährleistet und eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird;
12. den Apotheken die Möglichkeit gegeben wird, die bisher für jede Apotheke
vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Ausstattung und Räume für Labor- und
Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in diesen Fällen innerhalb eines
Filialverbundes oder auf Basis regionaler vertraglicher Vereinbarungen zwischen
verschiedenen Apotheken vor Ort diese Tätigkeiten und damit Anforderungen
zentralisiert vorzuhalten bzw. zu bearbeiten;
13. den Apotheken die Möglichkeit gegeben wird, in Fällen, in denen dies der
ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur auch ein Fertigarzneimittel
abzugeben;
14. die Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Heilberufe nicht verwischt
werden, d. h. Ärzte für die Diagnose und Therapie inklusive aller Eingriffe (wie
Injektionen) zuständig bleiben.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Zu 1.:
Im Jahre 2002 wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens festgelegt, dass alle zwei Jahre
das Honorar bezüglich des Inflationsausgleichs zu überprüfen ist. Dies geschah nur ein einziges Mal, nämlich im
Jahre 2013. Damals wurde das Honorar um 3,5 % angepasst, die Inflation betrug über die letzten 20 Jahre aber
40 %. Mit der Vergütung der Apotheken kann die Absicherung der flächendeckenden Zurverfügungstellung von
deren Leistungen im Gesundheitssystem dauerhaft nur mit einem laufenden Inflationsausgleich gelingen. Über
zehn Jahre ist das nicht geschehen. Das muss nachgeholt werden.
Zu 2.:
Apotheker sollen nicht für Versäumnisse anderer haften.
Zu 3., 4. und 5:
Die Ursache für den hohen und noch steigenden Bürokratieaufwand wird insbesondere auch in Anforderungen
der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gesehen. Damit wird im Übrigen nicht nur bei Apothekern und anderen
Leistungserbringern Bürokratie erzeugt, sondern auch bei den Krankenkassen selbst. Schon im Jahre 2010 waren
zirka 23 % der GKV-Ausgaben Ausgaben für bürokratische Prozesse9.
Aber auch auf anderen Ebenen werden die Apotheker mit regulatorischen, administrativen und dokumentativen
Anforderungen konfrontiert. Darin involviert sind z. B. Landesbehörden, Kammern, Zoll, die
Rentenversicherung, Finanzämter, Ordnungsämter u. a. Auf jeder Ebene sind Vereinfachungen zu prüfen.
Zu 6., 7. und 8.:
Auch der zunehmende Fachkräftemangel in der Apotheke – sowohl Apotheker als auch anderes
Apothekenpersonal betreffend – bedroht die Zukunft der flächendeckenden Versorgung im Gesundheitswesen10. Dem muss
entgegengesteuert werden, wobei die Länder einbezogen werden müssen. Das Land Brandenburg verfügt z. B.
über keinen einzigen Pharmaziestudienplatz11. Eine ausreichende Zahl von Apothekern ist Voraussetzung für ein
qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen, das den Ansprüchen, die die Bürger eines hochentwickelten Landes
wie Deutschland an dieses stellen dürfen, gerecht wird. Die Bundesregierung muss deshalb zur Sicherstellung
dieser Voraussetzung die Länder und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen maximal unterstützen. Die
Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen soll dabei bestehen bleiben, denn föderale Strukturen und die
Selbstverwaltung haben in Deutschland die Überlegenheit gegenüber einer zentral verwalteten Staatsmedizin bereits
bewiesen.
Zu 9.:
Jede Apotheke muss über ein Labor zur Prüfung von Ausgangsstoffen etc. und über eine Arbeitsstätte zum
Anfertigen von Arzneimitteln (Rezepturen) in den Betriebsräumen verfügen.12 Diese sind in der Regel aber nicht
laufend in Nutzung. Auch ungenutzt stellen sie aber einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar. Es bietet sich
deshalb an, die Intensität der Nutzung und damit die Wirtschaftlichkeit durch eine gemeinsame Nutzung durch
mehrere Apotheken in derselben Region zu ermöglichen.
Zu 10.:
Das reduziert den Aufwand und auch die Kosten für die GKV, die PKV oder den Patienten ohne Einbuße an
Wirksamkeit oder Anwendungssicherheit.
Zu 11.:
Die strikte Trennung der Aufgaben- und Verantwortungsgebiete von Ärzten und Apothekern hat sich bewährt.
Sie wurde im 13. Jahrhundert eingeführt13, damit Ärzte nicht an den Arzneiverordnungen verdienen können. Vor
9 www.aerzteblatt.de/archiv/124403/Buerokratie-in-Praxen-und-Krankenhaeusern-Vom-Versuch-den-Alltag-in-Ziffern-zu-pressen
10 www.aerzteblatt.de/nachrichten/146524/Apothekenverband-warnt-vor-Fachkraeftemangel
11 www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/08/30/moeglicher-studienstandort-brandenburg-wo-nichts-ist-kann-noch-viel-
werden#:~:text=Brandenburg%20und%20Bremen%20sind%20die,Studienstandort%20f%C3%BCr%20die%20Pharmazie%20verf%C3%BCgen.
12 www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/BJNR005470987.html
13 https://flexikon.doccheck.com/de/Dispensierrecht
diesem Hintergrund ist es nicht zielführend, nun die Verordnung gleich dem Apotheker zu übertragen. Weder
sollen Apotheker zu Hilfsärzten und Apothekern zu „Arztpraxen light“ gemacht werden noch Arztpraxen zu
Behelfsapotheken.
Diagnose inklusive Durchführung von dafür erforderlichen Tests, Behandlungen und Eingriffe inklusive Impfung
sollen unter den Arztvorbehalt fallen. Im Gegenzug soll es kein Dispensierrecht für Ärzte geben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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