STM
Text
STM
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
STM is ein weltweit tätiger Verband und unterstützt seine Mitglieder bei der Kernaufgabe, vertrauenswürdige Forschung voranzubringen. Grundlage unsere Arbeit ist die Vernetzung, Erfahrungsaustausch und die Kooperation zwischen unseren Mitgliedern, externen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Forschung, Politik, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Um die Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder im Europäischen Forschungsraum, und insbesondere in Bezug auf Urheberrecht, offene Forschung, Forschungsevaluation, AI und Forschungsfreiheit zu erhalten und zu verbessern, sind wir im Austausch mit den entsprechenden Stabsstellen der Ministerien. STM verfolgt auch die Umsetzung und Implementierung des Barrierefreiheitssstärkungsgesetz und die EU Entwaldungsverordnung.
Des Weiteren erstellt STM Stellungnahmen und Positionspapiere zu diesen Themen, aber auch zu veröffentlichen Gutachten, die dann Abgeordneten und Vertreter der Ministerien übermittelt werden.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Urheberrecht; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Sicherstellung von Urheberrechtsschutz und Rechtssicherheit bei Implementierung des EU AI Acts: Der EU AI Act ist die erste weltweit verbindliche horizontale Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI), die einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung und den Einsatz von KI-Systemen in der EU schafft.
Für uns als Verband [[Unternehmen] ist es wichtig, dass die Umsetzung ein hohes Maß an Urheberrechtsschutz gewährleistet und eine angemessene Transparenz bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ermöglicht. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass Begriffe wie etwa "hohes Risiko" klar definiert sind, und Klarheit über die mit den verschiedenen Risikostufen verbundenen Verpflichtungen besteht.
- Ermöglichung eines angemessenen Zugangs zu Daten der öffentlichen Hand und ihrer effektiven Nutzung: Ein Forschungsdatengesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Daten der öffentlichen Hand für die Forschung sehen wir positiv. Wichtig ist allerdings u.a., dass man zwischen Forschungsdaten, die aus der öffentlich finanzierten Forschung stammen, und industriellen und proprietären Daten unterscheidet.
Daten, die das Ergebnis privater Investitionen sind, dürfen nicht der Pflicht zur Datenweitergabe unterliegen. Ein besserer Zugang zu Daten sollte zudem nicht auf Kosten einer Schwächung bestehender Rechte, wie etwa des Datenschutzes oder des geistigen Eigentums, erfolgen. Auch sollten künftige Rechtsvorschriften nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was verhältnismäßig und realistisch geteilt werden kann.
- Beibehaltung von Lizenzen als geeignetes Mittel zur Ermöglichung des sog. E-Lendings: E-Lending ist im wissenschaftlichen Verlagswesen bereits weit verbreitet und in der Regel Bestandteil von Lizenzverträgen zwischen Verlagen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Forschungseinrichtungen und Firmenkunden. Die zwischen den Parteien ausgehandelten zum Teil sehr unterschiedlichen Lizenzvereinbarungen ermöglichen es, die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen und die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten. Dies sollte auch in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden.
Relationen
Keine Relationen.