Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
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Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Wikimedia Deutschland e. V. fördert, unterstützt und beteiligt sich an Projekten, Programmen und Vorhaben, die den gemeinnützigen satzungsgemäßen Zielen des Vereins zugutekommen. Namentlich geht es dem Verein darum, dass Rahmensetzungen auf allen politischen Ebenen Freies Wissen begünstigen, das digitale Ehrenamt stärken und ein freies Internet erhalten helfen.
Wenn wir in diesem Zusammenhang von Freiheit sprechen, meint dies letztlich die Freiheit aller Menschen zur Selbstentfaltung. Diese setzt unter mehreren Faktoren unter anderem den Zugang zum für die Selbstentfaltung erforderlichen Wissen voraus und in diesem Bereich sind die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins angesiedelt. Da Wissen mittels medialer Träger weitergegeben wird, folgt daraus beispielsweise, dass wir stark urheberrechtspolitisch engagiert sind, und dass Bildungspolitik ein wichtiges Feld darstellt. Doch der Austausch von Wissen wird nicht zuletzt auch durch Freiheitsrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft und den Schutz der Einzelnen vor Überwachung durch Dritte gesichert. Darum setzen wir uns in Deutschland und Brüssel gegenüber der Politik auch dafür ein, dass diese Freiheitsrechte im Digitalen nicht unverhältnismäßig beschnitten werden.
Wir verhandeln daher auf möglichst vielen politischen Ebenen und in möglichst vielen Foren mit: Auf der internationalen und zwischenstaatlichen genauso wie auf den Ebenen der EU, des Bundes, aber teils in Deutschland auch auf Länder- und regionaler Ebene. Dies geschieht zunächst über direkte Gespräche mit einzelnen Abgeordneten, fachlich zuständigen Referaten, Behördenleitungen und weiteren Gremien. Weiterhin beteiligen wir uns aber auch durch direkte Teilnahme an Drittveranstaltungen, Stellungnahmen im Rahmen von Konsultationen sowie initiative Eingaben zu bestimmten Regelsetzungen oder exekutiven Vorgängen. Darüber hinaus richten wir verschiedene Veranstaltungs- und Veröffentlichungsformate direkt auch an politisch Entscheidungstragende sowie allgemein an den öffentlichen Sektor in Deutschland. Hierzu zählen thematische Veranstaltungsreihen genauso wie ad hoc zu aktuellen Entwicklungen angesetzte Diskussions- und Deliberationsformate, wissenschaftliche Studien genauso wie dezidiert politische Publikationsformate, offene Briefe und mehr.
Zudem agieren wir als Teil eines all diese Dimensionen abdeckenden Netzwerks von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Hierbei sind wir an teils temporären, teils langjährigen Bündnissen und zivilgesellschaftlichen Initiativen beteiligt.
Interessenbereiche: Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Öffentliches Recht; Menschenrechte; Massenmedien; Hochschulbildung; Berufliche Bildung; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Internetpolitik; Digitalisierung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Meinungs- und Pressefreiheit; Institutionelle Fragen der EU; Diversitätspolitik; Schulische Bildung; Wettbewerbsrecht; Internationale Beziehungen; Parlamentarisches Verfahren; Zivilrecht; Kultur
Regelungsvorhaben:
- Hinarbeiten auf die Einführung eines Rechtes auf Open Data: Wikimedia Deutschland begrüßt das ist Koalitionsvertrag der Ampel beschlossene Recht auf Open Data und bringt sich mit Expertisen für eine gute Ausgestaltung ein.
Um die öffentliche Hand zum Aufbau der notwendigen Infrastrukturen für die automatisierte Bereitstellung offener Daten zu befähigen, soll etwa die Internalisierung von IT-Kompetenz zunehmend als strategische Aufgabe gesehen werden. Der verabschiedete oder noch im Gesetzgebungsprozess befindliche Gesetzestext zum Recht auf Open Data soll auf notwendige Organisationspflichten der öffentlichen Hand hinwirken, die für die automatisierte Bereitstellung offener Daten notwendige Voraussetzung sind.
- Digitale-Dienste-Gesetz: U.a. Sicherstellung, dass die DSC ihre Aufgaben unparteiisch, transparent und zeitnah erfüllen können: Wikimedia Deutschland befasst sich vor allem mit dem Vorschlag zur Benennung eines deutschen DSC ausgehend von der Frage, inwiefern die weiteren Vorgaben aus dem DSA zu dessen Aufgabenerfüllung durch die vorliegende Ausgestaltung aus Sicht von Wikimedia Deutschland adressiert und erfüllt werden. Dazu gehören (Art. 50, Absatz 1 und 2 DSA) die Sicherstellung, dass die DSC ihre Aufgaben unparteiisch, transparent und zeitnah erfüllen können und die dafür notwendigen Ressourcen zur Ausführung der Aufgaben zur Verfügung stehen, einschließlich „ausreichender technischer, finanzieller und personeller Ressourcen für eine angemessene Beaufsichtigung aller in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Anbieter von Vermittlungsdiensten“ sowie eine Nutzendenorientierte Herangehensweise.
- Gesetzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Open Data im Rahmen des Mobilitätsdatengesetzes voranbringen: Gesetzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Open Data sind eine wichtige Voraussetzung zur Mehrung Freien Wissens. Im Mobilitätssektor schaffen sie zudem die Grundlage für
barrierefreie intermodale Auskünfte als Beitrag zur Mobilitätswende. Daher begrüßen wir das Vorhaben, ein Mobilitätsdatengesetz zu verabschieden und haben mehrere Punkte dazu eingebracht.
- Reformierung des § 5 UrhG - Amtliche Werke im Sinne des Freien Wissens: Wikimedia Deutschland wirkt auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hin. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden.
- Vorantreiben einer gesetzlichen Erlaubnis für das E-Lending durch öffentliche Bibliotheken: Der Gesetzgeber sollte die bestehenden unionsrechtlichen Handlungsspielräume nutzen und im Urheberrecht eine gesetzliche Erlaubnis für das E-Lending durch öffentliche Bibliotheken schaffen . Grundlage dafür ist die in Art. 6 der Vermiet- und Verleih-Richtlinie 2006/115/EG vorgesehene Möglichkeit, in das nationale Urheberrecht Schrankenbestimmungen zu ebendiesem Zweck aufzunehmen, die der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich des E-Lendings bis heute ungenutzt gelassen hat.
- Konkretisierung des Forschungsdatengesetz im Sinne Freien Wissens: Der Rat der EU befürwortet eine stärkere Ausrichtung an Open Science und betont, dass bestehende Anreizsysteme in der Forschung hierfür angepasst werden müssen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat kürzlich eine überwiegend positive Positionierung zu Open Access oder Open Code veröffentlicht. Die Voraussetzung für Open Science sind offene Daten, offene Software und ggf. offene Hardware. Daher sollte ein größerer Fokus darauf liegen, diese Themen übergreifend auszubauen.
- Reform des Gemeinnützigkeitsrechts inklusive Arbeit an gemeinwohlorientierten Plattformen u.a.: Neue Engagementformen müssen in der Abgabenordnung als gemeinnützig definiert werden. Dazu zählen der Ausbau digitaler Infrastruktur sowie die Erstellung gemeinwohlorientierter Plattformen oder Software.
- Änderung des Medienstaatsvertrags der Länder im Sinne des Freien Wissens: Die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll zugunsten des Freien Wissens optimiert werden.
- Bürokratieentlastung durch Modernisierung der öffentlichen Verwaltungs-IT: Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungs-IT, mit Rechtsanspruch auf Open Data und Linked-Open Data Struktur würde den erwarteten Effekten von weniger Bürokratie - Geschwindigkeit, Effizienz - erheblich helfen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bleiben angesichts der vielen vorliegenden Vorschläge dürftig und randständig.
- Änderung des Vergaberechtstransformationsgesetzes im Sinne von Implementierung des Grundsatzes "Öffentliches Geld - Öffentliches Gut": Einführung von Open-Source und Open-Content Kriterien bei der Vergabe
Relationen
Keine Relationen.