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Green Legal Impact Germany e.V.

lobbyregister / register_entry 10.03.2022 · Original ↗

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Green Legal Impact Germany e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) setzt sich für eine Welt ein, in der die Zivilgesellschaft die Möglichkeiten des Rechts demokratisch nutzt und Umwelt-, Naturschutz und Menschenrechte dadurch gestärkt werden. GLI stärkt das Recht als strategisches Mittel für den Umweltschutz, bietet eine Plattform für die Vernetzung von juristischen Expert*innen und die fachliche Unterstützung der Zivilgesellschaft, und berät kleine und große Verbände zu juristischen Strategien. GLI arbeitet schwerpunktmäßig in vier Bereichen: 1) Stärkung der Verbandsklagerechte und andere juristische Querschnittsthemen der Umweltbewegung, 2) Weiterbildungen für Umweltjurist*innen, 3) Zusammenarbeit mit Anwält*innen aus dem globalen Süden und 4) Juristische Unterstützung der Klimabewegung. Lobbyarbeit ist eine von vielen Aktivitäten zur Erreichung unserer Ziele und steht nicht im Mittelpunkt der Organisation. Zu den oben beschriebenen Bereichen, insbesondere zu den Verbandsklagerechten, führen wir Gespräche mit Entscheidungsträger*innen in Ministerien und im Bundestag, treten möglicherweise als Sachverständige in Ausschüssen auf, verfassen wir Stellungnahmen oder nehmen an parlamentarischen Treffen teil. Interessenbereiche: Rechtspolitik; Öffentliches Recht; Immissionsschutz; Bank- und Finanzwesen; Außenwirtschaft; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Strafrecht; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Reform des UmwRG - Anpassung der Umweltverbandsklagerechte an europa- und völkerrechtliche Vorgaben: Green legal Impact setzt sich dafür ein, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, welches die Umweltverbandsklagerechte regelt, so reformiert wird, das Rechtskonformität mit höherrangigem Recht, Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Rechtssicherheit gewährleistet sind. In diesem Sinne begleitet Green legal Impact die aktuelle Reform des UmwRG aus dem BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025) - Annahme eines Zusatzprotokolls zur EMRK zum Recht auf eine gesunde Umwelt: Die deutsche Bundesregierung soll sich für ein Zusatzprotokoll zum Menschenrecht auf sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zur Europäischen Menschenrechtskonvention einsetzen und seine europaweite Annahme aktiv voranbringen und unterstützen. - Keine Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie im Omnibus-I-Paket der EU-Kommission: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden. - Planungsbeschleunigung neu denken: Green Legal Impact setzt sich gegen die Beschneidung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ein. Green Legal Impact gibt Anregungen, wie insbesondere für die Ebene des Vollzugs des Umweltrechts sowie zum Bürokratieabbau der erreichte Qualitätsstandard zu Beteiligungsrechten sichergesetellt werden kann. - Umweltschützer*innen vor Einschüchterungsklagen schützen - Nationale Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie: Green Legal Impact setzt sich für einen wirksamen Schutz von Umweltschützer*innen vor Einschüchterungsklagen ein und für eine ambitionierte Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht - Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt: Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken. - Keine Rückabwicklung von Umwelt- und Naturschutz im Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Wir lehnen die Einschnitte im materiellen Umwelt- und Naturschutz, die im Referent*innenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgeschlagen werden, vollumfänglich ab. Dazu gehören für uns insbesondere die Annahme eines "überragenden öffentlichen Interesses" für sämtliche Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes, Ersatzgeldzahlungen statt Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in den Naturschutz, Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Ausweitung vorläufiger Baumaßnahmen. - Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur: Wir setzen uns für ein effektives und langfristig wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur in Deutschland ein, mit dem die natürliche Infrastruktur rechtlich der grauen Infrastruktur gleichgestellt wird.

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