AWO International e.V.
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AWO International e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
AWO International ist der Fachverband der Arbeiterwohlfahrt für Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen führen wir Projekte zur Stärkung benachteiligter Menschen im Globalen Süden und in Regionen, die von Katastrophen betroffen sind durch. Lobbyarbeit, die unter den Anwendungsbereich des Lobbyregisters fällt, stellt nur einen kleinsten Teil unserer Arbeit dar und wird lediglich gelegentlich und in einem sehr begrenzten Umfang ausgeübt.
Wir engagieren uns seit vielen Jahren im Netzwerk „Arbeitsgemeinschaft Sozialstrukturförderung (AGS)“, das sich für den Erhalt und den Ausbau des Kapitels 2302 - "Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einsetzt. In diesem Rahmen sprechen wir gezielt Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdBs) an. Wir bitten um Unterstützung für die zivilgesellschaftliche Entwicklungszusammenarbeit durch Trägerorganisationen der Sozialstrukturförderung.
Wenn MdBs in eines unserer Partnerländer reisen, beispielsweise als Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AWZ), bieten wir an, unsere Projekte vor Ort zu besuchen und sich über unsere Arbeit zu informieren. Zudem nehmen wir gelegentlich an parlamentarischen Abenden teil, um dort Gespräche mit MdBs zu führen. Es ist auch möglich, dass wir selbst parlamentarische Abende veranstalten oder Beiträge dazu liefern.
Wir sind Mitglied bei VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen) und Gründungsmitglied von Aktion Deutschland Hilft. Durch unsere Mitarbeit in den Gremien von Aktion Deutschland Hilft ergeben sich gelegentlich Begegnungen mit MdBs und Mandatsträgern der Bundesregierung."
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Entwicklungspolitik
Regelungsvorhaben:
- Ausreichende Mittelausstattung für den Einzelplan 23 und 05 im Haushalt 2025/2026 (Entwicklungsfinanzierung & humanitäre Hilfe): m Zuge der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 und zum Bundeshaushalt 2026 setzt sich AWO International in Gesprächen dafür ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dabei muss sich die Bundesregierung an ihrem Versprechen auf der FfD4 in Sevilla orientieren, 0,7 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe und davon 0,2 Prozent für die LDCs bereitzustellen. Hierfür sind Mittelaufwüchse in den Einzelplänen 05 und 23 unerlässlich.
Relationen
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