Tikvah Institut gUG
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Tikvah Institut gUG
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
WIR ARBEITEN AN DER SCHNITTSTELLE VON WISSENSCHAFT UND PRAXIS.
WIR UNTERSUCHEN UND BEKÄMPFEN ALLE FORMEN DES ANTISEMITISMUS.
WIR BEZIEHEN JÜDISCHE PERSPEKTIVEN EIN.
Unsere Schwerpunkte sind Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung des demokratischen Staatswesens und der der demokratischen Zivilgesellschaft durch politische Bildung und des Werbens für Respekt gegenüber der Religionsfreiheit und Unterstützung des interreligiösen Dialog, insbesondere:
- Antisemitismusprävention
- die Stärkung jüdischen Lebens ( z. B. Feiertagsrecht, Rentengerechtigkeit für jüdische Zuwanderer, Sicherheit etc.)
- Förderung eines fairen und freundschaftlichen Verhältnis zum jüdischen und demokratischen Staat Israel im Sinne der deutschen Staatsräson.
Ausgehend von unser wissenschaftlichen Forschung beraten wir politische Entscheidungsträger. Z. B. entwerfen wir Policy Papers, führen Projekte wie Veranstaltungen durch und werben für Gesetzesvorhaben bzw. kommentieren Gesetzesvorlagen. Wir vermitteln die Inhalte an Abgeordnete und Regierungsstellen wie Bundesministerien und Beauftragte.
Interessenbereiche: Rechtspolitik; Migration; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Opferschutz; Menschenrechte; Kultur; Internationale Beziehungen; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Strafrecht; Zivilrecht; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Extremismusbekämpfung; Integration; Staatsorganisation; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Verwaltungstransparenz/Open Government; Außenpolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstige Interessenbereiche; Grundsicherung; Internetpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Meinungs- und Pressefreiheit; Öffentliches Recht; Terrorismusbekämpfung; Massenmedien
Regelungsvorhaben:
- BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten, Antisemitismus bekämpfen: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
- Antisemitismusprävention in der Bildung. Überlegungen zu Konsequenzen aus dem 7.10.2023: Die Berichte über die Massaker der Hamas-Terroristen vom 7.10.2023 an israelischen Zivilist:innen boten Gelegenheitsstrukturen für massenhaftes antisemitisches und z. T. gewalttätiges Handeln in Deutschland.
Es braucht eine nachhaltige Strategie und koordinierte wirksame Maßnahmen in den Bereichen Forschung (Bund, Länder), Professionalisierung von Staatsbediensteten (Bund, Länder) und konkrete Maßnahmen für Schule und Lehrerausbildung und -weiterbildung (Länder).
- Ausformulierung des Einbürgerungstests: Die Einbürgerungsvoraussetzungen des neuen StAG sehen für Zuwanderer, die sich einbürgern lassen
wollen, die Pflicht vor, einen Einbürgerungstest abzulegen, mit der man die nach § 10 Absatz 1 Nr. 7
STAG geforderten Kenntnisse nachweisen kann.
Wir begrüßen, dass Wissen über jüdisches Leben, Israel und auch über Antisemitismus Gegenstand des
Einbürgerungstestes nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG wird.
Zum Wording „Existenzrecht des Staates Israels“ raten wir zu einer präziseren Formulierung: Es geht
ja um Angriffe auf Israels Existenz und somit den Gedanken der Völkerverständigung; besser wäre es
womöglich von ‚Identität und Geschichte Israels‘ oder ‚Existenz, Identität und Geschichte Israels‘ zu
sprechen.
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern: Der Referentenentwurf führt eine befristete “Opt-out”-Regelung bis Januar 2027 ein, die faktisch auf eine Verzögerung der Etablierung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden hinausläuft. Dies offenbart strukturelle Versäumnisse bei der Digitalisierung der Justiz, die sich unmittelbar zulasten des Opferschutzes auswirken, auch im Bereich des Antisemitismus.
Deshalb fordern wir:
- Rechtsklarheit und Vereinfachung digitaler Strafanträge
- Ausbau und Bedienungsfreundlichkeit digitaler Infrastruktur in der Strafverfolgung
- Konsequenter (Adress-)Schutz gefährdeter Personen im Strafverfahren
- Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel: An antiisraelische Demonstrationen und Aktionen schließen sich immer wieder verbale wie tätliche Angriffe auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen oder auf Jüdinnen und Juden an. Damit tragen fehlende rote Linien im Strafrecht hier auch unmittelbar zu Gefährdungen und Störungen des öffentlichen Friedens bei. Daher ist es zu begrüßen, dass das Land Hessen mit einer Bundesratsinitiative einen Vorstoß plant, um die Gesetzeslücke zu schließen. Aus verfassungsrechtlichen und rechtssystematischen Gründen rät das Tikvah Institut allerdings rechtspolitisch zu einem im Detail anderen Lösungsweg.
- Neuformulierung eines § 103 StGB zum verbotenen Aufruf der Vernichtung eines Staates
- Neuformulierung des § 104a StGB Voraussetzungen der Strafverfolgung Satz 2
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Keine Relationen.