Lausitz Energie Kraftwerke AG
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Lausitz Energie Kraftwerke AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG und die Lausitz Energie Bergbau AG treten unter der gemeinsamen Marke LEAG auf. Die Lausitz Energie Kraftwerke AG betreibt den Erzeugungspark der LEAG. Dazu gehören die Lausitzer Braunkohlekraftwerke und der Block R des Kraftwerks Lippendorf bei Leipzig. Über dem Braunkohle-Kraftwerksbetrieb hinaus werden Gaskraftwerke, Erneuerbare Energien, Speicher, Anlagen zur Kreislaufwirtschaft/Abfallverwertung und innovative Energielösungen für Anlagenbetreiber, Industrie und Gewerbe ausgebaut.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, den Bundesministerien und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeitern zu allen für die Geschäftsfelder der Lausitz Energie Kraftwerke AG relevanten energie- klima- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere zu laufenden Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren geführt. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Land- und Forstwirtschaft; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Binnenmarkt; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Tierschutz; EU-Gesetzgebung; Cybersicherheit; Allgemeine Energiepolitik; Artenschutz/Biodiversität; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Änderung des EEG durch Streichung 20 MW-Förderdeckels bei Freiflächen-Photovoltaik insbesondere auf Konversionsflächen: Vorschlag für eine Änderung des EEG durch eine Streichung des 20 MW-Förderdeckels für Freiflächenphotovoltaikanlagen, insbesondere für solche, die auf Konversionsflächen errichtet werden.
- Vorschläge zur Steigerung der Versorgungssicherheit und Energietransformation für einen starken Standort Ostdeutschland: Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit und Konsistenz von Energiewende-Investitionen, insbesondere:
- zeitnahe Vorlage und Umsetzung einer diskriminierungsfreien Kraftwerksstrategie/Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten
- Verbesserung der Investitionsbedingungen in H2-Infrastruktur
- Synchronisierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien mit Stromnetzkapazitäten durch Anpassungen des EEG und EnWG
- weitere Beschleunigung des Verteilnetzausbaus durch Anpassungen des EnWG und BNatSchG
- Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz: Zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie hat das BMWK ein Kraftwerkssicherheitsgesetz angekündigt, das u.a. die konkreten Ausschreibungsbedingungen für neue H2-ready Gaskraftwerke festlegt. Im Rahmen der Diskussion zur vorgelagerten Kraftwerksstrategie wurde seitens der Bundesregierung die Einführung eines "Systemdienlichkeitsbonus" als ein Ausschreibungselement angekündigt. Die unreflektierte Einführung eines solchen „Systemdienlichkeitsbonus“ ohne vorherige Klärung zahlreicher Vorfragen (u.a. Doppelförderung, Entwicklung des Netzausbaus, Bestimmbarkeit, Preiszonentrennung) wäre politisch und EU-rechtlich angreifbar, da er auf einer Privilegierung von Kraftwerksstandorten in West- und Süddeutschland hinausliefe. Vgl. zu den Details auch das beigefügte Memo.
- Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen für neue H2-ready Gaskraftwerke (Kraftwerkssicherheitsgesetz): Im Rahmen des vom BMWK angekündigten neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes sollen die konkreten Ausschreibungsbedingungen für die neu zu errichtenden H2-ready Gaskraftwerke festgelegt werden. Das BMWK hat angekündigt, dass die Kraftwerke überwiegend im sog. „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden sollen. Um dies zu erreichen wird ein Bonus-/Malus-System diskutiert. Ziel der Einflussnahme ist es, ein solches den Osten Deutschland benachteiligendes System zu vermeiden und statt dessen - wenn schon lokal gesteuert werden muss - über eine Quotierung 1/3 Nordosten und 2/3 Südwesten – zwei getrennte Ausschreibungen durchzuführen.
- Verbesserung der PV-Rentabilität durch Änderungen des EEG: Verbesserung der Rentabilität von PV-Projekten durch eine Umstellung der EEG-Förderung auf eine Mengenförderung, so dass negative Strompreise vermieden werden sowie die Ausweisungen der Rekultivierungsflächen als konfliktarme RED III-Beschleunigungsgebiete.
Relationen
Keine Relationen.