BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
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BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die Sicherheitswirtschaft leistet einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit in Deutschland. Mit ihren integrierten Sicherheitsdienstleitungen und hochspezialisierten Produkten ist sie eine verlässliche Säule in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands und leistet einen wichtigen Beitrag zum Wirtschafsschutz, speziell zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, zur Öffentlichen Sicherheit sowie zur Kriminalprävention.
Der BDSW fördert die allgemeinen beruflichen, wirtschaftlichen, sozialpolitischen und sicherheitspolitischen Interessen seiner Mitglieder. Er fördert einen fairen Wettbewerb und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Aufgaben und Ziele des BDSW und seiner Mitglieder. Der BDSW betreibt Interessenvertretung gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschungseinrichtungen, Medien und Gesellschaft. Im Rahmen der Interessenvertretung werden Gespräche mit Regierungsmitgliedern und Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um die Verbandspositionen und Verbandsanliegen zu vermitteln. Ebenso werden Parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungsformate durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Mitglieder des Deutschen Bundestages und Vertreter von Ministerien eingeladen werden. Zudem werden Kontakte zu Vertretern von Bundesministerien gepflegt und bei diesen mündlich oder schriftlich Verbandsanliegen und Verbandsstellungnahmen übermittelt.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rechtspolitik; Öffentliches Recht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Bundeswehrangelegenheiten; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Terrorismusbekämpfung; Arbeitsmarkt; Strafrecht; Sonstige Interessenbereiche; Extremismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Cybersicherheit; Verteidigungspolitik; Handel und Dienstleistungen; Kriminalitätsbekämpfung
Regelungsvorhaben:
- Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe durch ein eigenes Gesetz: Erhöhung von Leistungs- und Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe, speziell in besonders sicherheitssensiblen Tätigkeitsbereichen (z.B. KRITIS). Erstreckung gesetzlicher Regelungen auf die sog. Inhouse Security. Beschleunigung administrativer Abläufe, z.B. durch Vermeidung der Mehrfachüberprüfungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten beim Einsatz von Subunternehmen. Einführung des Bestbieterprinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bestandsschutzregelung für Mitarbeiter, die aktuell unbeanstandet eine zukünftige Tätigkeit mit Sachkundeerfordernis ausüben.
- Umsetzung EU-Richtlinie 2022/2557 zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen: Berücksichtigung der Sicherheitsgewerbes als systemrelevant für den Schutz von KRITIS-Anlagen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen.
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen.
Keine Einführung einer zusätzlichen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes durch das KRITIS-Dachgesetz beim Schutz von KRITIS-Anlagen.
- Änderung der Arbeitszeiterfassung: Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
- Zweites Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes: Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen. Vermeidung von Doppelüberprüfungen von Beschäftigten. Personalaufstockung in den Sicherheitsbehörden zur Verkürzung der Überprüfungszeiten. Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus bei Militärischen Sicherheitsbereichen und kritischen Infrastrukturen.
- Gesetz zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften: Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen. Vermeidung von Doppelüberprüfungen von Beschäftigten. Personalaufstockung in den Sicherheitsbehörden zur Verkürzung der Überprüfungszeiten. Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus bei Militärischen Sicherheitsbereichen und kritischen Infrastrukturen.
- Einführung Tariftreuegesetz des Bundes: Stärkung der Tarifautonomie und Tarifbindung. Herabsetzung des Schwellenwertes auf 10.000 Euro, Anpassungen bei der Festsetzung verbindlicher Arbeitsbedingungen, Aufnahme von Nachweispflichten für Nachunternehmer und Verleiher und nähere, konkretere Definition zur Thematik des Auftragswertes.
Relationen
Keine Relationen.