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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. ist ein Branchenverband der Finanz- und Versicherungsvermittlungs-unternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Der Verband wird von seinem Vorstand vertreten. Der Geschäftsführende Vorstand ist gemäß der Satzung des Verbandes alleinvertretungsberechtigt. Zum Zweck der Interessenvertretung für seine Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Gesetzgebungsinitiativen bietet VOTUM eine Plattform zur perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen und relevanter Veränderungen für gewerbliche Versicherungs-, Finanzanlage- und Kreditvermittler. VOTUM nimmt hierfür als Berufsverband teil an den relevanten Gesetzgebungsverfahren und nimmt zu diesen im Auftrag seiner Mitglieder Stellung. Durch persönliche Gespräche, Anschreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere, Fachtagungen und Arbeitskreise wird ein Austausch mit Politikern, insbesondere Mitgliedern des Bundestags, und Vertretern der Bundesministerien sowie der zuständigen Aufsichtsinstitutionen (BaFin, IHK etc.) vorgenommen. Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wettbewerbsrecht; Digitalisierung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstige Interessenbereiche; EU-Binnenmarkt; Krankenversicherung; EU-Gesetzgebung; Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen; Institutionelle Fragen der EU; Öffentliches Recht; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Bundestag" Regelungsvorhaben: - Retail Investment Strategy: In Bezug auf die Retail Investment Strategy (RIS) bzw. Kleinanlegerstrategie der EU setzt sich der VOTUM-Verband für die Beibehaltung der freien Wahl der Vergütungsgestaltung für Verbraucher und Vermittler ein. Zudem wendet sich der Verband gegen eine erneute Ausweitung der bürokratischen Anforderungen bei der Vermittlung von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten. - Reform der privaten Altersvorsorge: Der VOTUM-Verband setzt sich für eine Reform der Riester-Rente und des Altersvermögensgesetz ein. Dies soll durch eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Fokusgruppe private Altersvorsorge erreicht werden. - Financial Data Access and Payment Package: Der VOTUM-Verband setzt sich für eine marktgerechte und praktikable Datenschnittstelle zur Verfügungstellung von Vertrags- und Kundendaten ein. Sowie dafür, dass bei der technischen und organisatorischen Umsetzung auf die berechtigten Belange der betroffenen und verpflichteten Unternehmen Rücksicht genommen wird. - Europäische Regulierung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Kapitalanlage: Der VOTUM-Verband setzt sich für klare und umsetzbare Vorgaben für die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung sowie eine verständliche und überprüfbare Kategorisierung als nachhaltig qualifizierter Finanzprodukte ein. - Rahmenbedingungen für Selbständigkeit und Gründungsförderung in Deutschland: Ziel der Interessenvertretung ist die Verbesserung der gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Selbständige und Gründer. Dazu zählen insbesondere die einkommensgerechte Ausgestaltung von Sozialabgaben, die Einführung eines Existenzgründungsförderungsgesetzes, praxistaugliche Regelungen zur Altersvorsorgepflicht und zum Mutterschutz für Selbständige sowie die Vermeidung restriktiver Kriterienkataloge zur Abgrenzung von Selbständigkeit. - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge: Der vorliegende Referentenentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie EU 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG in deutsches Recht. Damit wird der Anwendungsbereich des deutschen Verbraucherdarlehensrechts deutlich erweitert. Künftig werden auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie Buy-Now-Pay-Later-Modelle in den Regelungsbereich einbezogen. Ziel ist es, das Schutzniveau der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast weiter zu erhöhen. - Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einführung eines Kriterienkatalogs für die "neue Selbständigkeit" (Statusfeststellung, § 7 SGB IV): Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Kriterienkatalogs zur Abgrenzung selbständiger von abhängiger Beschäftigung ("statusrechtlich abgesicherte Selbständigkeit"), u. a. zu Einzelkriterien, Vertretungsrecht, Zurechnung nachträglicher Veränderungen, Verhältnis zu § 266a StGB sowie zur Einführung einer Karenzzeit für Existenzgründer. - Positionierung zur geplanten Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige (Koalitionsvertrag 2025): Interessenvertretung zur Ausgestaltung eines im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Mutterschutzes für Selbständige. Positionierung zugunsten einer steuerfinanzierten Lösung statt eines Umlagesystems (analog U2), für den Ausbau freiwilliger Versicherungsmodelle (Krankentagegeld/Betriebsausfall) sowie für die Möglichkeit eines Zuverdienstes während der Mutterschutzzeit. - Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Frühstartrentengesetzes (FrühStRG): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Frühstartrentengesetzes, insbesondere zu Abschluss- und Vertriebskostenverbot für freiwillige Zuzahlungen, zur Beratungspflicht bei versicherungsförmigen Standarddepots (§ 6/§ 61 VVG, § 1 AltZertG), zur Rolle der kollektiven Anlage bei der Bundesbank sowie zur schrittweisen Einbeziehung der Jahrgänge. - Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz (Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge): Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, u. a. zur Familienförderung, zur Vergütung/Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die Vertragslaufzeit, zum Erhalt ergänzender BU-Absicherung, zur Standardprodukt-Pflicht und zur Erweiterung des Kreises der Zulagenberechtigten auf Selbständige. - Positionspapier zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV): Interessenvertretung für eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Streichung von "insbesondere" in § 7 SGB IV, Wiedereinführung des § 7b SGB IV a. F., Begrenzung von § 266a StGB auf Vorsatz, Einführung eines digitalen "Schnell-Checks", Ombudsstelle bei der DRV Bund und Aktualisierung der Anlage 5 des Rundschreibens der Sozialversicherungsträger.

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