Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen
Text
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Regelmäßige Interessenvertretung in Form von Gesprächen, Veranstaltungen und regelmäßige Teilnahme an Gesprächsformaten einzelner Fraktionen ebenso wie fraktionsübergreifender Parlamentarischer Gruppen zu verkehrspolitischen Themenbereichen, insbesondere Hafen-, Schifffahrts-, Schienen-, Gütverkehrs- und Verkehrsinfrastrukturanliegen bei Gesetzgebungsprozessen, Verordnungen und eigeninitiativ gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages, ihren MitarbeiterInnen sowie gegenüber den fachlich zuständigen Bundesministerien.
Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Schienenverkehr; Schifffahrt; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Schaffung eines Bund-Länder-Förderprogramms für wassernahe Infrastrukturen in Binnenhäfen: Der Bund fördert mit dem SGFFG Schieneninfrastruktur in Häfen. Eine Förderung der wasserseitigen Infrastruktur findet hingegen nicht statt. Daher soll eine Bund-Länder-Förderung analog zur Förderung von Landstromanlagen eingeführt werden. Hierfür schließt der Bund mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zur hälftigen Ko-Finanzierung. Der Bund hat sich im laufenden Koalitionsvertrag zu seiner Mitverantwortung für zentrale Hafeninfrastrukturen bekannt. Aus Sicht der Binnenhäfen besteht hier ein übergeordnetes, nationales Interesse (Daseinsvorsorge, Verkehrsverlagerung, Klimaziele), die Häfen als Teil des umweltfreundlichen Verkehrsträgerverbunds Schiene-Wasserstraße bei der Sanierung von Kai- und Uferanlagen über ein Förderprogramm ähnlich wie beim SGFFG zu unterstützen.
- Förderfähigkeit für Neubau von Hafenbahnen im Rahmen des SGFFG: Der Bund fördert mit dem SGFFG Ersatzinvestitionen für Hafenbahnen. Durch ein redaktionelles Versehen sind Neubauvorhaben bisher von einer Förderung ausgenommen. Dies soll mit einer Novellierung des SGFFG behoben werden.
- Überarbeitung der AwSV damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.: Für eine einheitliche Verwaltungspraxis ist eine bundeseinheitliche Definition von Hafen- und
Umschlagflächen notwendig. Bund und Länder sollen zeitnah normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Wiedereinführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren.
Die Durchführung einer detaillierten Prüfung der aktuellen Einstufung von Gütern in den
Wassergefährdungsklassen um, Voraussetzungen für Umschlag und Lagerung zu verbessern und Verkehrsverlagerung zu fördern. Diese sollte zwingend im Dialog mit der Hafenwirtschaft erfolgen. Um der schnelllebigen Logistikpraxis gerecht zu werden, sollten bestehenden Genehmigungen für den Güterumschlag auf technisch gleichartige Anlagen kurzfristig ausgeweitet werden können.
- Änderung WHG, um Häfen von Retentionsflächen auszunehmen: Schaffung von Regelungen für Flächen innerhalb (öffentlicher) Häfen in §§ 78 und 78a WHG,
die diese von den Festsetzungen als Überschwemmungsgebiete generell ausnehmen oder von
Planungs- und Nutzungsverboten dispensieren.
Einführung einer Bagatellgrenze für den Retentionsraumausgleich von 50 m2 bei Baumaß-
nahmen in Bereichen innerhalb des Hafengebiets, die bei Hochwasserereignis keine strömungstechnische Relevanz haben.
- Änderung BImSchG damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.: Die Bündelung von umweltrechtlichen Genehmigungen im Rahmen des
BImSchG-Verfahrens muss der Regelfall werden und darf nicht wie bisher eine
Kann-Bestimmung sein.
Die bundesweite (Wieder-)Einführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene
staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren
- Änderung Haushaltsgesetz 2025: IHATEC, Kombinierter Verkehr, Schifffahrtsförderung: IHATEC: Aufwuchs der Mittel und der Verpflichtungsermächtigungen, um eine Förderlücke zu verhindern.
Kombinierter Verkehr: Aufwuchs der Verpflichtungsermächtigungen, um eine Förderlücke zu verhindern.
Schifffahrtsförderung: Aufwuchs der Mittel und der Verpflichtungsermächtigungen, um eine Förderlücke zu verhindern.
- Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals: Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal
eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also
10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist
sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen
Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und
Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit
werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Änderung Haushaltsgesetz 2025: Erhöhung des Bundeswasserstraßenetats auf 2,3 Mrd. Euro: Wir fordern eine bedarfsgerechte Ausstattung des Bundeswasserstraßenetats in
Höhe von mindestens 2,3 Mrd. Euro jährlich.
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