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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 133/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 133/1/26 24.04.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - EU - Fz - U zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" - Antrag des Saarlandes - A Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 1 Satz 4 Nummer 1 Satz 4 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Dabei ist die Anbindung von Erzeugungskapazitäten, die insbesondere system- und netzdienlich betrieben werden, ebenso sicherzustellen wie die von zukünftigen H2-ready-Gaskraftwerken, industriellen Clustern und Binnenstandorten, sowie die Wahrung der europäischen Interoperabilität.“ U ... Zu Nummer 4 Satz 2, Nummer 6 Satz 3 2. a) In Nummer 4 Satz 2 ist die Angabe „Elektrolyseure, die Einführung“ durch die Angabe „Elektrolyseure bis zur Einführung“ zu ersetzen. 3. b) Nummer 6 Satz 3 ist zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Zu Buchstabe a: Die bisherige Netzentgeltbefreiung in § 118 Absatz 6 EnWG für den Strombezug zur Erzeugung von Wasserstoff aus Elektrolyse ist wichtig für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Eine Beitragspflicht der Elektrolyseure würde den Wasserstoff-Hochlauf behindern und den bundesweit angestrebten Zubau von 10 Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 gefährden. Die aktuelle Befreiung sieht vor, dass Elektrolyseure, welche bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre eine vollständige Entgeltbefreiung erhalten – ohne dabei eine Gegenleistung für die Netznutzung zu erbringen bzw. erbringen zu müssen. Der Entschließungsantrag spricht sich für eine Fortschreibung dieser Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure aus, ohne dabei einen konkreten Vorschlag (z. B. Maßgaben, Zeitraum) dafür zu unterbreiten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beschäftigt sich seit Mai 2025 im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) mit der Reform der Netzentgeltsystematik Strom. Dabei verfolgt die BNetzA das Ziel, zwei Entgeltkomponenten einzuführen – eine mit Finanzierungsfunktion und eine mit Anreizfunktion. Aus Sicht der BNetzA sollten alle Netznutzer einen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Ein aus Gründen der Systemgerechtigkeit konsequentes vollständiges Auslaufen der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure erfordert für den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ersatzweise ein anderes geeignetes (Förder-) Instrument einer OPEX-Förderung. Die vorgeschlagene Änderung zu Nummer 4 verknüpft die befürwortete Fortschreibung der Stromnetzentgeltbefreiung zeitlich mit der Einführung von Förderinstrumenten zur Senkung der Betriebskosten (OPEX). Dadurch könnten am Ende des AgNes-Prozesses möglicherweise entstehende Stromnetzentgelte für Elektrolyseure mit ausgeglichen werden. Zu Buchstabe b: Die Verwendung eines höheren Anteils von Erdgas zu Dekarbonisierungszwecken (z. B. Ersatz von Kohle durch Erdgas in der Stahlindustrie) führt zu einer Minderung von CO2-Emissionen. Dadurch reduzieren sich die Ausgaben für die Erfüllung der THG-Einsparquote. Eine zusätzliche beihilferechtliche Förderung mindert Anreize in einen direkten Einsatz von Wasserstoff. Die Einführung von Grünen Leitmärkten (z. B. „Grünem Stahl“) ist für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland bedeutender. Sie reizt die Nachfrage nach Wasserstoff an. U U ... 4. Zu Nummer 4 Satz 3 – neu – Nach Nummer 4 Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen: „Die Stromnetzentgeltbefreiung sollte an die Netz- und Systemdienlichkeit der Anlagen geknüpft werden.“ 5. Zu Nummer 5 Nummer 5 ist durch die folgende Nummer 5 zu ersetzen: „5. Der Bundesrat bittet zu prüfen, inwieweit ein Förderinstrument etabliert werden kann, das Elemente von Contracts for Difference (CfD) mit geeigneten Garantieinstrumenten verbindet, um bestehende Kosten- bzw. Zahlungslücken im Wasserstoffhochlauf zu überbrücken und Investitionsentscheidungen entlang der Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Aus der Marktlogik heraus sollte ein solches Instrument durch privatwirtschaftlich organisierte, staatlich mandatierte Midstreamerstrukturen umgesetzt werden. Diese können als verbindendes Element zwischen Produktion, Infrastruktur und Nachfrage fungieren, langfristige Liefer- und Abnahmebeziehungen strukturieren, Risiken über mehrere Projekte hinweg bündeln sowie durch die Kombination von CfD-Mechanismen auf der Nachfrageseite und Garantieinstrumenten zur Absicherung der Produzentenseite investitionsfähige Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette schaffen. Dadurch kann ein zentraler Beitrag zur koordinierten Entwicklung eines funktionsfähigen Wasserstoffmarktes geleistet werden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die vorgeschlagene Ergänzung dient der Präzisierung eines Fördermechanismus für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Trotz bestehender Instrumente auf europäischer und nationaler Ebene bestehen weiterhin strukturelle Hemmnisse für Investitionsentscheidungen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. Insbesondere wirkt sich die weiterhin bestehende Differenz zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft auf der Nachfrageseite investitionshemmend aus. Gleichzeitig fehlen auf der Produktionsseite häufig ausreichend abgesicherte langfristige Abnahmeperspektiven, die Voraussetzung für die Finanzierung von Elektrolyse- und Importprojekten sind. U U ... Vor diesem Hintergrund ist ein Fördermechanismus erforderlich, der Contracts-for-Difference-Elemente mit geeigneten Garantieinstrumenten verbindet. Während CfD-Mechanismen zur Überbrückung der Kosten- bzw. Zahlungslücke auf der Nachfrageseite beitragen können, ermöglichen Garantieinstrumente eine Absicherung der Produzentenseite insbesondere hinsichtlich Mengen-, Preis- und Kontrahentenrisiken. Erst das Zusammenspiel dieser Instrumente schafft investitionsfähige Rahmenbedingungen für den Markthochlauf. Ein solcher integrierter Förderansatz sollte dabei nicht ausschließlich auf Importstrukturen beschränkt bleiben, sondern die Wasserstoffbeschaffung insgesamt – einschließlich inländischer Produktionskapazitäten – adressieren. Ergänzend kommt privatwirtschaftlich organisierten, staatlich mandatierten Midstreamerstrukturen eine wichtige Rolle zu, da sie als verbindendes Element zwischen Produktion, Infrastruktur und Nachfrage fungieren können. Durch die Bündelung von Beschaffung, Transport- und Speicherkapazitäten, die Strukturierung langfristiger Liefer- und Abnahmebeziehungen sowie die Aggregation von Risiken über mehrere Projekte hinweg können sie wesentlich zur Herstellung bankfähiger Marktstrukturen beitragen. Die Ergänzung trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für den erfolgreichen Wasserstoffhochlauf weniger einzelne isolierte Förderinstrumente als vielmehr eine koordinierte Marktorganisation erforderlich ist, die Angebot und Nachfrage frühzeitig zusammenführt und Investitionsentscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermöglicht. 6. Zu Nummer 6 Satz 2 In Nummer 6 Satz 2 ist nach der Angabe „Wasserstoff“ die Angabe „ , biogenem Wasserstoff“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Biogener Wasserstoff, also Wasserstoff, der aus Biomasse oder Biogas gewonnen wird, kann kurz- und mittelfristig ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung und damit zur Treibhausgasminderung leisten. Zum Beispiel kann biogener Wasserstoff, der aus netzbezogenem Biomethan hergestellt wird, sofort in Raffinerieprozessen als Zwischenprodukt eingesetzt werden, indem fossiles Erdgas im Raffinerieprozess durch Biomethan ersetzt wird. Diese Produktion von biogenem Wasserstoff stärkt die heimische Wertschöpfung, indem das regionale Bioenergiepotenzial erschlossen wird. Die Entschließung sollte auch dies berücksichtigen. Wi 7. Zu Nummer 7 Satz 1 Nummer 7 Satz 1 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, kurzfristig eine bundesweite Wasserstoff-Speicherstrategie vorzulegen, die Investitionen in untertägige Kavernen und Porenspeicher absichert und einen Refinanzierungspfad für Betreiber vorsieht sowie die Forschung an Porenspeichern.“ B 8. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. U

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