Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"
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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 133/1/26
24.04.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Wi - EU - Fz - U
zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in
Deutschland entfesseln"
- Antrag des Saarlandes -
A
Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 1 Satz 4
Nummer 1 Satz 4 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Dabei ist die Anbindung von Erzeugungskapazitäten, die insbesondere system-
und netzdienlich betrieben werden, ebenso sicherzustellen wie die von
zukünftigen H2-ready-Gaskraftwerken, industriellen Clustern und Binnenstandorten,
sowie die Wahrung der europäischen Interoperabilität.“
U
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Zu Nummer 4 Satz 2, Nummer 6 Satz 3
2. a) In Nummer 4 Satz 2 ist die Angabe „Elektrolyseure, die Einführung“ durch
die Angabe „Elektrolyseure bis zur Einführung“ zu ersetzen.
3. b) Nummer 6 Satz 3 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Buchstabe a:
Die bisherige Netzentgeltbefreiung in § 118 Absatz 6 EnWG für den
Strombezug zur Erzeugung von Wasserstoff aus Elektrolyse ist wichtig für den
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Eine Beitragspflicht der Elektrolyseure
würde den Wasserstoff-Hochlauf behindern und den bundesweit angestrebten
Zubau von 10 Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 gefährden. Die aktuelle
Befreiung sieht vor, dass Elektrolyseure, welche bis zum 4. August 2029 in
Betrieb genommen werden, für 20 Jahre eine vollständige Entgeltbefreiung
erhalten – ohne dabei eine Gegenleistung für die Netznutzung zu erbringen bzw.
erbringen zu müssen. Der Entschließungsantrag spricht sich für eine
Fortschreibung dieser Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure aus, ohne dabei
einen konkreten Vorschlag (z. B. Maßgaben, Zeitraum) dafür zu unterbreiten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beschäftigt sich seit Mai 2025 im Rahmen
des Festlegungsverfahrens zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom
(AgNes) mit der Reform der Netzentgeltsystematik Strom. Dabei verfolgt die
BNetzA das Ziel, zwei Entgeltkomponenten einzuführen – eine mit
Finanzierungsfunktion und eine mit Anreizfunktion. Aus Sicht der BNetzA sollten alle
Netznutzer einen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Ein aus Gründen der
Systemgerechtigkeit konsequentes vollständiges Auslaufen der
Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure erfordert für den Markthochlauf der
Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ersatzweise ein anderes geeignetes (Förder-)
Instrument einer OPEX-Förderung. Die vorgeschlagene Änderung zu
Nummer 4 verknüpft die befürwortete Fortschreibung der
Stromnetzentgeltbefreiung zeitlich mit der Einführung von Förderinstrumenten zur Senkung der
Betriebskosten (OPEX). Dadurch könnten am Ende des AgNes-Prozesses
möglicherweise entstehende Stromnetzentgelte für Elektrolyseure mit ausgeglichen
werden.
Zu Buchstabe b:
Die Verwendung eines höheren Anteils von Erdgas zu
Dekarbonisierungszwecken (z. B. Ersatz von Kohle durch Erdgas in der Stahlindustrie) führt zu
einer Minderung von CO2-Emissionen. Dadurch reduzieren sich die Ausgaben
für die Erfüllung der THG-Einsparquote. Eine zusätzliche beihilferechtliche
Förderung mindert Anreize in einen direkten Einsatz von Wasserstoff. Die
Einführung von Grünen Leitmärkten (z. B. „Grünem Stahl“) ist für den
Wasserstoffhochlauf in Deutschland bedeutender. Sie reizt die Nachfrage nach
Wasserstoff an.
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4. Zu Nummer 4 Satz 3 – neu –
Nach Nummer 4 Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen:
„Die Stromnetzentgeltbefreiung sollte an die Netz- und Systemdienlichkeit der
Anlagen geknüpft werden.“
5. Zu Nummer 5
Nummer 5 ist durch die folgende Nummer 5 zu ersetzen:
„5. Der Bundesrat bittet zu prüfen, inwieweit ein Förderinstrument etabliert
werden kann, das Elemente von Contracts for Difference (CfD) mit
geeigneten Garantieinstrumenten verbindet, um bestehende Kosten- bzw.
Zahlungslücken im Wasserstoffhochlauf zu überbrücken und
Investitionsentscheidungen entlang der Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Aus der
Marktlogik heraus sollte ein solches Instrument durch privatwirtschaftlich
organisierte, staatlich mandatierte Midstreamerstrukturen umgesetzt
werden. Diese können als verbindendes Element zwischen Produktion,
Infrastruktur und Nachfrage fungieren, langfristige Liefer- und
Abnahmebeziehungen strukturieren, Risiken über mehrere Projekte hinweg bündeln sowie
durch die Kombination von CfD-Mechanismen auf der Nachfrageseite und
Garantieinstrumenten zur Absicherung der Produzentenseite
investitionsfähige Rahmenbedingungen entlang der gesamten
Wasserstoffwertschöpfungskette schaffen. Dadurch kann ein zentraler Beitrag zur koordinierten
Entwicklung eines funktionsfähigen Wasserstoffmarktes geleistet werden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die vorgeschlagene Ergänzung dient der Präzisierung eines
Fördermechanismus für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Trotz
bestehender Instrumente auf europäischer und nationaler Ebene bestehen
weiterhin strukturelle Hemmnisse für Investitionsentscheidungen entlang der
gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. Insbesondere wirkt sich die
weiterhin bestehende Differenz zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und
Zahlungsbereitschaft auf der Nachfrageseite investitionshemmend aus.
Gleichzeitig fehlen auf der Produktionsseite häufig ausreichend abgesicherte
langfristige Abnahmeperspektiven, die Voraussetzung für die Finanzierung von
Elektrolyse- und Importprojekten sind.
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Vor diesem Hintergrund ist ein Fördermechanismus erforderlich, der
Contracts-for-Difference-Elemente mit geeigneten Garantieinstrumenten
verbindet. Während CfD-Mechanismen zur Überbrückung der Kosten- bzw.
Zahlungslücke auf der Nachfrageseite beitragen können, ermöglichen
Garantieinstrumente eine Absicherung der Produzentenseite insbesondere hinsichtlich
Mengen-, Preis- und Kontrahentenrisiken. Erst das Zusammenspiel dieser
Instrumente schafft investitionsfähige Rahmenbedingungen für den
Markthochlauf.
Ein solcher integrierter Förderansatz sollte dabei nicht ausschließlich auf
Importstrukturen beschränkt bleiben, sondern die Wasserstoffbeschaffung
insgesamt – einschließlich inländischer Produktionskapazitäten – adressieren.
Ergänzend kommt privatwirtschaftlich organisierten, staatlich mandatierten
Midstreamerstrukturen eine wichtige Rolle zu, da sie als verbindendes Element
zwischen Produktion, Infrastruktur und Nachfrage fungieren können. Durch die
Bündelung von Beschaffung, Transport- und Speicherkapazitäten, die
Strukturierung langfristiger Liefer- und Abnahmebeziehungen sowie die Aggregation
von Risiken über mehrere Projekte hinweg können sie wesentlich zur
Herstellung bankfähiger Marktstrukturen beitragen.
Die Ergänzung trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für den erfolgreichen
Wasserstoffhochlauf weniger einzelne isolierte Förderinstrumente als vielmehr
eine koordinierte Marktorganisation erforderlich ist, die Angebot und
Nachfrage frühzeitig zusammenführt und Investitionsentscheidungen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette ermöglicht.
6. Zu Nummer 6 Satz 2
In Nummer 6 Satz 2 ist nach der Angabe „Wasserstoff“ die Angabe „ ,
biogenem Wasserstoff“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Biogener Wasserstoff, also Wasserstoff, der aus Biomasse oder Biogas
gewonnen wird, kann kurz- und mittelfristig ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur
Dekarbonisierung und damit zur Treibhausgasminderung leisten. Zum Beispiel
kann biogener Wasserstoff, der aus netzbezogenem Biomethan hergestellt
wird, sofort in Raffinerieprozessen als Zwischenprodukt eingesetzt werden,
indem fossiles Erdgas im Raffinerieprozess durch Biomethan ersetzt wird. Diese
Produktion von biogenem Wasserstoff stärkt die heimische Wertschöpfung,
indem das regionale Bioenergiepotenzial erschlossen wird. Die Entschließung
sollte auch dies berücksichtigen.
Wi
7. Zu Nummer 7 Satz 1
Nummer 7 Satz 1 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, kurzfristig eine bundesweite
Wasserstoff-Speicherstrategie vorzulegen, die Investitionen in untertägige Kavernen
und Porenspeicher absichert und einen Refinanzierungspfad für Betreiber
vorsieht sowie die Forschung an Porenspeichern.“
B
8. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Finanzausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
U
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" (Empfehlungen der Ausschüsse)