Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU - Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU - Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 147/26
17.03.26
EU - FSFJ - Fz - In - K - R
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU - Agenda zur
Prävention und Bekämpfung von Terrorismus
COM(2026) 101 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 78/25 = AE-Nr. 250129;
Drucksache 167/25 = AE-Nr. 250290;
Drucksache 156/25 = AE-Nr. 250304;
Drucksache 188/25 = AE-Nr. 250371
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 26.2.2026
COM(2026) 101 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
ProtectEU: Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus
1
1. Einführung
Diese Agenda, die im Rahmen von ProtectEU: eine Europäische Strategie für die innere
Sicherheit1 angekündigt wurde, markiert den Beginn neuer Anstrengungen zur Bekämpfung
von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus, der keine Grenzen kennt, seien sie physisch
oder digital. Terrorismus2 und gewaltbereiter Extremismus3 stellen nach wie vor eine
anhaltende Herausforderung für die EU und ihre Mitgliedstaaten dar. Die zunehmenden
Verbindungen zwischen Terrorismus und anderen Kriminalitätsbereichen, mehr unklarer
definierte Netzwerke und weniger ideologisch motivierte Akteure sowie die verschwommenen
Grenzen zwischen Online-Operationen und physischen Operationen stellen eine besondere
Herausforderung bei der Definition und Identifizierung terroristischer Straftaten dar.
Angesichts dieser komplexen Bedrohungslage ist geeintes Handeln der beste Ansatz, und
auch wenn die Mitgliedstaaten weiterhin allein für die nationale Sicherheit verantwortlich
sind4, muss die EU mit ihnen geschlossen zusammenarbeiten.
Es hat in der EU zwar weniger groß angelegte koordinierte Terroranschläge gegeben, die
Bedrohung ist jedoch nicht verschwunden – sie hat sich weiterentwickelt. Zwischen 2019
und 2023 hatte sich die Zahl der terroristischen Vorfälle mehr als verdoppelt (von 57 auf 120),
bevor sie 2024 auf 58 zurückging5. Für die jüngsten Anschläge waren in erster Linie Einzeltäter
und kleine Zellen verantwortlich. Die Bedrohung ist insgesamt nach wie vor hoch und wird
durch die Vervielfachung der Bedrohungsfaktoren geprägt6. Während der dschihadistische
Terrorismus nach wie vor die bekannteste und tödlichste terroristische Bedrohung darstellt7,
werden Terroristen und gewalttätige Extremisten von einer zunehmenden Bandbreite von
Motiven angetrieben, die nicht immer mit einer bestimmten Ideologie verknüpft sind, darunter
die Ablehnung der demokratischen Werte Europas, Antisemitismus oder antimuslimischer
Hass8.
Die EU hat bereits Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem
Extremismus ergriffen und nutzt die EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung von 20209 als
Fahrplan für die Schaffung einer sichereren EU. In den zehn Jahren seit dem Ausbruch
abscheulicher Anschläge in ganz Europa, unter anderem in Paris und Brüssel, hat die EU einen
1 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU: eine Europäische Strategie für
die innere Sicherheit (COM(2025) 148 final). Die vorliegende Agenda ergänzt die Ergebnisse der Dokumente
„Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge“ (JOIN(2025) 130 final), „Frieden sichern – Fahrplan
für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ (JOIN(2025) 27 final) und „Europäischer Schutzschild für die
Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien“ (JOIN(2025) 791 final).
2 Terroristische Straftaten werden in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung definiert
als Straftaten, „die durch die Art ihrer Begehung oder den jeweiligen Kontext ein Land oder eine internationale
Organisation ernsthaft schädigen können“, wenn sie vorsätzlich und mit terroristischem Ziel begangen werden.
3 Auf EU-Ebene gibt es keine rechtliche Definition von gewaltbereitem Extremismus. Gewalttätige extremistische
Handlungen erreichen nicht die in der Definition terroristischer Straftaten festgelegte Schwelle; sie stellen jedoch
eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit dar. Im Rahmen einer projektbezogenen Zusammenarbeit zum
gewaltbereiten Rechtsextremismus wurde eine Arbeitsdefinition erarbeitet.
4 Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union.
5 Europol, European Union Terrorism Situation and Trend Report (TE-SAT) 2025.
6 Auf der Grundlage der jüngsten Bedrohungsanalysen Europol TE-SAT und EU Intcen (vertraulich).
7 Europol, TE-SAT 2025.
8 Weitere Beweggründe sind Hass gegen LGBTIQ+-Personen, Frauenfeindlichkeit, Rassismus, systemfeindliche
Ideologien, Nihilismus und „Akzelerationismus“, eine Reihe von Ideologien, denen zufolge der derzeitige
Zustand der Gesellschaft nicht mehr zu retten ist und die Zerstörung des „Systems“ und einen „Neustart“ erfordert.
9 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für
Terrorismusbekämpfung:antizipieren, verhindern, schützen und reagieren (COM(2020) 795 final).
2
umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, um terroristische Straftaten unter Strafe zu stellen,
terroristische Online-Inhalte zu bekämpfen und den Zugang zu Terrorismusfinanzierung,
Feuerwaffen und Explosivstoffen zu beschränken. Wir haben unsere Fähigkeit, Reisen für
terroristische Zwecke an den Außengrenzen aufzudecken und zu unterbinden, durch
modernisierte Sicherheits- und Grenzmanagementsysteme, einen besseren
Informationsaustausch und eine engere Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch mit
Drittländern gestärkt.
Die EU-Agenturen haben den Mitgliedstaaten operative Unterstützung und Instrumente zur
Verfügung gestellt, um die Wirksamkeit der Ermittlungen und
Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Terrorismus zu erhöhen, wobei in
den letzten fünf Jahren mehr als 2 000 Festnahmen und mehr als 1 800 Verurteilungen wegen
terroristischer Straftaten10 erfolgt sind. Unterstützungsstrukturen auf EU-Ebene wie das EU-
Wissenszentrum zur Prävention von Radikalisierung und das
Sicherheitsberatungsprogramm haben es den Mitgliedstaaten ermöglicht, von gemeinsamen
Verfahren und Fachwissen zu profitieren und die Resilienz in der gesamten EU zu erhöhen.
Aufbauend auf diesen Errungenschaften werden in dieser Agenda, die in enger
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern ausgearbeitet wurde,
die verbleibenden Lücken ermittelt und konkrete Schritte zu ihrer Behebung dargelegt.
Geopolitische Entwicklungen und externe Konflikte bergen erhöhte Risiken und wirken
sich auf die Sicherheit der EU aus. Die Angriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 und der
anschließende Konflikt im Gazastreifen haben Hass und Aufstachelung zu Gewalt über das
gesamte ideologische Spektrum hinweg verstärkt. Dschihadistische Akteure haben diese
Ereignisse durch Fehlinformationen im Internet und ausdrückliche Aufrufe zur Gewalt
instrumentalisiert. Ähnliche Narrative wurden auch von links- und rechtsextremen Akteuren
ausgenutzt. Dies trägt zu einem erhöhten Anschlagsrisiko bei. Der Islamische Staat und seine
Verbündeten sind aufgrund ihrer Fähigkeit, Anschläge anzuregen, nach wie vor eine der
größten externen Bedrohungen für die EU. Die instabile Lage in Syrien gibt Anlass zu
Sicherheitsbedenken aufgrund des möglichen Wiederaufkommens der Organisation des
Islamischen Staates und der ungewissen Zukunft ausländischer terroristischer Kämpfer in
Hafteinrichtungen und Lagern im Nordosten Syriens. Terroristische Organisationen nehmen
zunehmend humanitäres Personal und humanitäre Einsätze durch Gewalt, Einschüchterung
und Behinderung ins Visier.
Darüber hinaus hat Russland im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine zunehmend gegen die EU gerichtete Sabotageakte und hybride Aktionen verübt. Diese
Aktionen verletzen die territoriale Souveränität der Mitgliedstaaten, untergraben die Integrität
demokratischer Institutionen und stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit der
Zivilbevölkerung dar. Sie gingen mit koordinierten Einflussnahmeaktivitäten von Akteuren
einher, die mit Russland in Verbindung stehen, einschließlich der Verbreitung gewaltgeprägter
extremistischer und anderweitig spaltender Narrative in Europa. Der Konflikt hat auch
potenzielle Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Rückkehr ausländischer Freiwilliger
und russischer ehemaliger Kämpfer mit Kampferfahrung aufgezeigt.
Die EU war zudem mit komplexen Bedrohungen konfrontiert, die von terroristischen
Gruppen sowie von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gesponsert
wurden. Feindselige Akteure greifen auf terroristische Vorgehensweisen zurück, wie z. B. das
Platzieren improvisierter Brandsätze in Luftfracht, Cyberangriffe und Sabotageakte auf
10 Europol, TE-SAT-Berichte 2021-2025.
3
kritische Infrastruktur, sowie auf den Einsatz von Terroristen und gewalttätigen Extremisten
als ausführende Akteure. Es bestehen nach wie vor opportunistische Verbindungen zwischen
Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität, wobei Modelle der Kriminalität
als Dienstleistung, gemeinsame Anwerbungspools, kriminelle Marktplätze und kriminelle
Bankennetze genutzt werden11. Die verstärkten Verbindungen zwischen Terrorismus,
Cyberkriminalität, feindseliger Einflussnahme aus dem Ausland und organisierter Kriminalität
stellen Herausforderungen für die Zuweisung der strafrechtlichen Verantwortung und die
Koordinierung der Reaktionen auf nationaler und EU-Ebene dar.
Die Zahl der an Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus beteiligten
Minderjährigen ist in ganz Europa stark gestiegen. Im Jahr 2024 war fast ein Drittel der
Terrorverdächtigen in der EU jünger als 20 Jahre, der jüngste war gerade einmal 12 Jahre alt.
Die meisten dieser Minderjährigen wurden mit dschihadistischem Terrorismus in Verbindung
gebracht, obwohl der gewaltbereite Rechtsextremismus an Bedeutung gewonnen hat,
insbesondere durch Akzelerationismusnetzwerke, „Active Clubs“12 und extremistische Online-
Netzwerke13, die gewaltgeprägte Inhalte verbreiten und schutzbedürftige Minderjährige zu
Selbstverletzung und Gewalt zwingen. Gemischte Ideologien sind weitverbreitet; dabei stellt
die Faszination für Gewalt ein Hauptmotiv für viele Anschläge von Einzeltätern dar.
Terroristen und gewalttätige Extremisten nutzen zunehmend das Online-Ökosystem und
neue Technologien, soziale Medien und Spieleplattformen, um schädliche Inhalte
auszutauschen, Desinformation zu verbreiten, zu radikalisieren, Gelder zu beschaffen und neue
Anhänger zu rekrutieren. Die algorithmische Verstärkung extremistischer Inhalte fördert die
Radikalisierung. Terroristische Akteure koordinieren Pläne auf Ende-zu-Ende-verschlüsselten
(E2EE) Kommunikationsplattformen und finanzieren ihre Netzwerke und Anschläge mit
Kryptowährungen, nicht austauschbaren digitalen Wertmarken (Non-Fungible Tokens, NFT)
und dem „digitalen Hawala“-Zahlungssystem14. Generative KI wird missbraucht, um
Anleitungen für Anschläge zu erstellen. Die 3D-Drucktechnik (z. B. zur Herstellung von
Feuerwaffen) und der verstärkte Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) verschärfen
die Bedrohung weiter.
Aufbauend auf umfassenden Konsultationen der Interessenträger und den jüngsten
Schlussfolgerungen des Rates15 zum Terrorismus werden in der Agenda wichtige aktuelle
Tätigkeiten mit neuen Initiativen kombiniert, um mit der sich rasch wandelnden
Bedrohungslage Schritt zu halten. Die Agenda enthält spezifische Maßnahmen, um
Bedrohungen zu antizipieren, Radikalisierung zu verhindern, Menschen sowohl online
als auch offline zu schützen, rasche und koordinierte Reaktionen auf Anschläge zu
gewährleisten und den weltweiten Kampf gegen den Terrorismus im Einklang mit dem
11 Europol, EU Serious and Organised Crime Threat Assessment (EU-SOCTA), 2025; Beneath the Surface:
Terrorist and Violent Extremist Use of the Dark Web and Cybercrime-As-A-Service for Cyber-Attacks | Amt für
Terrorismusbekämpfung.
12 Active Clubs sind locker organisierte extremistische Netzwerke, die den Schwerpunkt auf Fitness oder
Kampfkunst legen und als Knotenpunkte für Ideologie, Zusammenhalt und Anwerbung in gewalttätigen
rechtsgerichteten Kreisen dienen.
13 Bekannt als „764“- oder „Com“-Netzwerke.
14 Das digitale Hawala-System bietet eine Methode des grenzüberschreitenden, pseudoanonymen Geldtransfers
über verschiedene digitale Methoden (Blockchain-Technologie, Mobile Payment usw.), die dem physischen
informellen Netz des Hawala-Zahlungssystems ähnelt und gleichzeitig zusätzliche Sicherheitsebenen schafft (TE-
SAT 2025).
15 Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2022 zum Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus:
Ergebnisse und nächste Schritte;
Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2024 zu den künftigen Prioritäten zur Verstärkung der
gemeinsamen Anstrengungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung.
4
Völkerrecht, einschließlich der Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, zu
stärken.
Die wirksamste Reaktion auf den Terrorismus ist eine Reaktion, die das Bekenntnis zu unseren
angegriffenen Werten unter Beweis stellt; daher beruhen alle Maßnahmen auf der Achtung der
Grundrechte. Um diese Reaktion zu ergänzen und zu vervollständigen, werden die
Mitgliedstaaten ersucht, ihre nationalen Strategien gemäß dem in dieser Agenda festgelegten
strategischen Rahmen anzunehmen und regelmäßig zu aktualisieren.
2. Säulen der Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus
2.1 Antizipation von Bedrohungen
Sicherheit beginnt mit einer wirksamen Antizipation und Vorausschau. Die EU hat starke
Kapazitäten zur Lageerfassung im Bereich der Terrorismusbekämpfung aufgebaut. Das
Einheitliche Analyseverfahren der EU (SIAC), die zentrale Anlaufstelle für
nachrichtendienstliche Beiträge der Mitgliedstaaten, liefert zeitnahe Bedrohungsanalysen,
während Europol regelmäßig Trendberichte auf der Grundlage von
Strafverfolgungsinformationen erstellt.
Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“)
wird der Stärkung des SIAC in Bezug auf Ressourcen und Kapazitäten Vorrang einräumen.
Neben der Einführung sicherer Kommunikationskanäle und dem Abschluss der
Verhandlungen über die vorgeschlagene Verordnung über die Informationssicherheit in
den Organen, Einrichtungen, Agenturen und sonstigen Stellen der Union werden die
Kommission und die Hohe Vertreterin daran arbeiten, das Bewusstsein der EU-Bediensteten
weiter zu stärken, um eine Kultur des „notwendigen Austauschs“ zu fördern und
gleichzeitig den Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ für Verschlusssachen zu wahren.
Die Dynamik und Unvorhersehbarkeit neu auftretender Bedrohungen erfordert verstärkte
Antizipationskapazitäten der Strafverfolgungsbehörden. Wie in der ProtectEU-Strategie für die
innere Sicherheit dargelegt, wird die Kommission vorschlagen, die analytischen
Unterstützungskapazitäten von Europol, einschließlich der Kapazitäten im Bereich der
Informationsgewinnung aus frei zugänglichen Quellen (OSINT), zu verbessern. Soweit
möglich, könnten die Trendberichte, Lageberichte und thematischen Analysen von Europol in
nicht als Verschlusssache eingestuften Formaten bereitgestellt werden, um die Öffentlichkeit
für neue Trends zu sensibilisieren und so die Bemühungen um Früherkennung und Prävention
zu unterstützen. Darüber hinaus werden die Bedrohungsanalysen, die die Kommission, wie in
der ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, erstellt, auch dazu beitragen,
neue Bedrohungen sowie politische Reaktionen zur Bekämpfung von Terrorismus und
gewaltbereitem Extremismus zu ermitteln.
Ebenso wichtig ist die Vorausschau für die Ermittlung der Risiken und Chancen, die sich aus
neuen Technologien ergeben16. Die Arbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle wird weiterhin
zur Orientierung der Sicherheitsforschung dienen. Um das Potenzial neuer Technologien für
die Strafverfolgung zu nutzen und sich darauf vorzubereiten, dem Missbrauch dieser
Technologien durch Terroristen und gewalttätige Extremisten entgegenzuwirken, wird die
16 Siehe Veröffentlichung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission mit dem Titel
„Emerging risks and opportunities for EU internal security stemming from new technologies (2025)“, EUR 40239
JRC139674.
5
Kommission die Sicherheitsforschung im Rahmen von Horizont Europa und die
Finanzierung der inneren Sicherheit im Jahr 2026 und darüber hinaus durch gezielte
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verstärken. Zu den Forschungsprioritäten
gehören Kapazitäten für die Früherkennung und Innovationen in Technologien wie KI, die
Bekämpfung der Nutzung von Online-Plattformen durch Extremisten, neue Methoden der
Terrorismusfinanzierung (z. B. Kryptowerte) und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und
des öffentlichen Raums vor Bedrohungen durch den Einsatz von Sprengstoffen, Drohnen und
3D-gedruckten Waffen sowie durch Fahrzeugangriffe und den Einsatz von Klingenwaffen. Um
die Übernahme von Forschungsergebnissen sicherzustellen, wird die Kommission auch die
Erprobung und den Einsatz von EU-finanzierten Lösungen unterstützen, um die
Strafverfolgungsbehörden mit modernsten Instrumenten und Methoden für eine
wirksame Prävention und Aufdeckung von und Reaktion auf Terrorismus und gewaltbereiten
Extremismus auszustatten.
ZENTRALE MAẞNAHMEN
Die Kommission wird
die Einführung sicherer Kommunikationskanäle zwischen den Organen, Einrichtungen
und sonstigen Stellen der EU unterstützen;
die Sicherheitsforschung im Rahmen von Horizont Europa und der Finanzierung der
inneren Sicherheit stärken;
die Erprobung und Einführung EU-finanzierter Lösungen zur Ausstattung der
Strafverfolgungsbehörden mit modernsten Instrumenten unterstützen.
Die Hohe Vertreterin wird
das SIAC im Einklang mit dem Gemeinsamen Papier der Hohen Vertreterin und der
Mitgliedstaaten vorrangig stärken.
Europol wird
die analytische Unterstützung und die Kapazitäten für Open-Source Intelligence
(OSINT) verbessern.
Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgefordert,
die Verhandlungen über die Verordnung über die Informationssicherheit in den Organen,
Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union abzuschließen.
2.2 Radikalisierungsprävention
Radikalisierung zu verhindern bedeutet, ihre Ursachen zu bekämpfen, bevor sie Fuß fassen.
Dies erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, bei dem Interessenträger aus den
Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Jugend, Strafverfolgung, Strafvollzug und
Bewährungsdienste, lokale Gemeinschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft und Online-
Umgebungen einbezogen werden. Die Einrichtung des EU-Wissenszentrums zur Prävention
von Radikalisierung (im Folgenden „Wissenszentrum“)17 im Juni 2024 und die Zuweisung
von 60 Mio. EUR über einen Zeitraum von vier Jahren stellten einen grundlegenden Wandel
in der EU-Präventionspolitik dar.
Das Wissenszentrum verbindet mehr als 6 000 politische Entscheidungsträger, Forschende und
Praktiker in ganz Europa und erarbeitet Leitlinien für politische Entscheidungsträger und
Praktiker, praktische Instrumente, Schulungen und maßgeschneiderte
Unterstützungsdienste. Es arbeitet im Rahmen der von den Mitgliedstaaten festgelegten
17 The Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation.
6
strategischen Leitlinien („Strategic Orientations“)18, die 2027 aktualisiert werden. In dieser
Agenda werden konkrete Aufgaben für das Wissenszentrum festgelegt, und es wird
sichergestellt, dass es sein Mandat in vollem Umfang erfüllt, indem es diese Aufgaben in
operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten umsetzt und ihnen dabei hilft, neu auftretende
Risiken zu antizipieren und länderspezifische Reaktionen auf Radikalisierung zu ermitteln.
2.2.1 Entwicklung eines auf Minderjährige ausgerichteten
Präventionsinstrumentariums
Die Beteiligung Minderjähriger an Radikalisierung und Terrorismus hat weitreichende Folgen,
die nicht nur die beteiligten Minderjährigen, sondern auch Gemeinschaften und Gesellschaften
insgesamt betreffen. Um der besorgniserregenden Radikalisierungsrate von Minderjährigen in
ganz Europa entgegenzuwirken, wird die Kommission auf den Tätigkeiten des
Wissenszentrums aufbauen und strategische Leitlinien zur Prävention der Radikalisierung
von Minderjährigen bereitstellen. Der Schwerpunkt wird auf Früherkennung, Stärkung der
Schutzfaktoren, Resilienz durch Bildung19 und soziale Integration, insbesondere
schutzbedürftiger Minderjähriger, auf Unterstützung von Familien und Gemeinschaften,
sicherem Online-Engagement und sektorübergreifender Zusammenarbeit liegen, wobei auch
auf der Arbeit der bestehenden Netze der Safer-Internet-Zentren in den Mitgliedstaaten und
Kandidatenländern aufgebaut wird.
Die Kommission ist sich bewusst, dass Herausforderungen im Bereich der psychischen
Gesundheit Minderjährige anfälliger für extremistische Narrative, Gewalt und Anwerbung
machen können. Sie wird daher eine engere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der
Prävention und den Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit im Rahmen eines
integrierten Ansatzes zum Schutz von Kindern fördern20. In diesem Sinne werden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, psychosoziales Fachwissen und psychosoziale Unterstützung in
ihre Präventionsrahmen zu integrieren.
2.2.2 Aufbau resilienter Gesellschaften
Um die Resilienz von Gemeinschaften zu stärken, startet die Kommission das Programm zur
Förderung des Engagements und der Befähigung von Gemeinschaften (Community
Engagement and Empowerment Programme, CEEP), mit dem 5 Mio. EUR bereitgestellt
werden, um die Zivilgesellschaft und Praktiker mit digitalen Kompetenzen für wirksame
Online-Interventionen auszustatten und jungen Menschen, die sich für die Prävention
einsetzen, eine Stimme zu geben.
Der Schutz aller Glaubensgemeinschaften vor Hass, Diskriminierung und Gewalt ist nach wie
vor eine zentrale europäische Verpflichtung. Die Kommission wird die Umsetzung der EU-
Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens21
beschleunigen und ein Netzwerk zur Bekämpfung antisemitischer Hetze im Internet aufbauen.
Im Einklang mit dieser Strategie wird das SIAC weiterhin Analysen spezifischer Bedrohungen
18 Strategic Orientations on a coordinated EU approach to prevention of radicalisation.
19 Für weitere Maßnahmen zur Förderung der Resilienz durch Bildung, einschließlich Maßnahmen in den
Bereichen Medien, digitale Kompetenz und Bürgerschaft siehe: Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger
Demokratien, (JOIN(2025) 791 final); Europäischer Schutzschild für die Demokratie (JOIN(2025) 791 final).
20 Im Einklang mit der Empfehlung (EU) 2024/1238 der Kommission vom 23. April 2024 zur Entwicklung und
Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme im Interesse des Kindeswohls.
21 Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030)
(COM(2021) 615 final).
7
für jüdische Menschen, Gemeinschaften und Gebetsstätten in seine regelmäßigen Bewertungen
der Bedrohungslage aufnehmen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Empfehlungen
der projektbezogenen Zusammenarbeit zu Antisemitismus bei der Prävention und
Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus22 zu folgen.
Um die strafrechtliche Reaktion auf alle Formen von Hass, einschließlich des zunehmenden
antimuslimischen Hasses, auf EU-Ebene zu stärken, erwägt die Kommission eine
Gesetzgebungsinitiative zur Harmonisierung der Definition von Hassdelikten im Internet23.
Die Kommission wird mit Europol zusammenarbeiten, um die KI-gestützte Erkennung
extremistischer Inhalte, gemeinsame Bedrohungsindikatoren und eine schnellere
Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Strafverfolgungsbehörden und Forschenden zu
verbessern, um KI-generierte Propaganda und koordinierte Radikalisierungskampagnen zu
ermitteln.
2.2.3 Vorgehen gegen Radikalisierung in Gefängnissen und bei Personen, die aus dem
Gefängnis entlassen wurden, und Umgang mit der Rückkehr ausländischer
terroristischer Kämpfer und ihrer Familienangehörigen
Im Hinblick auf die mögliche Freilassung von Häftlingen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber
radikalisiert werden können24, sind eine stärkere Koordinierung und maßgeschneiderte
Wiedereingliederungsmaßnahmen erforderlich. Die Mitgliedstaaten sollten den
Informationsaustausch zwischen Strafvollzugs-, Bewährungs- und
Strafverfolgungsbehörden verstärken und evidenzbasierte Ausstiegs- und
Wiedereingliederungsprogramme umsetzen.
Das Wissenszentrum wird diese Bemühungen durch die Entwicklung von Instrumenten zur
Bewertung und Bewältigung von Risiken in der Phase vor der Entlassung unterstützen,
während die Kommission Leitlinien zur Unterstützung nationaler Ansätze für radikalisierte
entlassene Häftlinge bereitstellen wird.
Um die komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit zurückkehrenden
ausländischen terroristischen Kämpfern und ihren Familien zu bewältigen, werden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, weiterhin Ausreisen in Konfliktgebiete zu verhindern und
zurückkehrende ausländische terroristische Kämpfer wirksam strafrechtlich zu verfolgen. Das
Wissenszentrum wird die Mitgliedstaaten mit Instrumenten zur Risikobewertung und zum
sicheren Umgang mit Rückkehrern sowie mit Schulungen zu Rehabilitation und
Wiedereingliederung unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz von Kindern in
ihrem besten Interesse liegt.
2.2.4 Unterstützung der Opfer von Terrorismus
Terrorismusopfer sind mit langfristigen Folgen konfrontiert und benötigen eine spezielle
Unterstützung. Die beiden gesetzgebenden Organe haben kürzlich eine Einigung über die
22 Europäische Kommission, Set of Recommendations from the PBC Antisemitism in Preventing and Countering
Violent Extremism (P/CVE), März 2025. Im Anschluss an diese Empfehlungen hat das EU-Wissenszentrum ein
Handbuch mit Schlüsselsymbolen, Narrativen und Berichterstattungsmechanismen erstellt, das noch
veröffentlicht wird.
23 Auf EU-Ebene deckt der derzeitige Rechtsrahmen, der durch den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung
bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Rahmenbeschluss
2008/913/JI des Rates) und durch die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(Richtlinie (EU) 2024/138) geschaffen wurde, nur Hassverbrechen aus rassistischen und fremdenfeindlichen
Motiven bzw. die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aufgrund des Geschlechts im Internet ab.
24 Gemäß den Bewertungen von Europol (nicht öffentliche Daten).
8
vorgeschlagene Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie25 erzielt, mit der der Schutz der
Rechte von Opfern des Terrorismus gestärkt wird, ergänzt durch eine neue EU-Strategie für
die Rechte von Opfern. Die Kommission wird auch die allgemeine Wahrnehmung des EU-
Gedenktags für Opfer des Terrorismus verbessern und Opferverbände unterstützen,
indem sie ihre aktive Rolle in Präventionsprogrammen fördert.
ZENTRALE MAẞNAHMEN
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem EU-Wissenszentrum
ein auf Minderjährige ausgerichtetes Präventionsinstrumentarium erarbeiten,
einschließlich eines Elternleitfadens zum Schutz junger Menschen vor Radikalisierung
im Online-Umfeld und praktischer Modelle für Hotlines und Callcenter für die Meldung
von Anzeichen für Radikalisierung und die Reaktion auf solche Anzeichen;
standardisierte Verfahren und eine gemeinsame Methodik zur Risikobewertung für
radikalisierte Häftlinge in der Phase vor der Entlassung erarbeiten.
Die Kommission wird
zusammen mit dieser Agenda das Gemeinschaftsprogramm für Engagement und
Empowerment (CEEP) auf den Weg bringen;
Empfehlungen zur Prävention der Radikalisierung Minderjähriger und zu entlassenen
Häftlingen ausarbeiten;
eine neue EU-Strategie für die Rechte von Opfern vorlegen;
mit Europol zusammenarbeiten, um die KI-gestützte Erkennung von Inhalten
extremistischer und radikalisierender Kampagnen zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen,
die Prävention von Radikalisierung in Bildung und Sport auf der Grundlage der auf EU-
Ebene entwickelten Empfehlungen, Instrumente und bewährten Verfahren zu verankern;
strategische Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen auf der Grundlage der
Unterstützung durch das EU-Wissenszentrum zu stärken;
den Informationsaustausch zu stärken und Ausstiegs- und
Wiedereingliederungsprogramme für entlassene Häftlinge umzusetzen;
zurückkehrende ausländische terroristische Kämpfer an der Ausreise in Konfliktgebiete
zu hindern und diese strafrechtlich zu verfolgen.
2.3 Schutz der Menschen im Internet
In den letzten Jahren hat die EU – ergänzt durch die freiwillige Kooperation von
Mitgliedstaaten, Online-Plattformen und Europol – einen der fortschrittlichsten Rechtsrahmen
der Welt zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten im Internet geschaffen.
Die Bedrohung entwickelt sich jedoch immer weiter. Extremistische Netzwerke passen sich
rasch an, nutzen neue Technologien und gehen von offenen Plattformen zur Nutzung
geschlossener Chats und verschlüsselter Dienste über. Dies kann ernsthafte Herausforderungen
für die Aufdeckung und Verhinderung terroristischer Pläne, für die Erfassung terroristischer
Netzwerke und ihrer Unterstützer sowie für die Ermittlung und Verfolgung terroristischer
25 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von
Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (COM(2023) 424 final).
9
Aktivitäten mit sich bringen. Darüber hinaus breiten sich terroristische Materialien leichter aus,
und es sind intelligentere Erkennungsinstrumente erforderlich, um sicherzustellen, dass
identifizierte terroristische Inhalte nicht andernorts wieder auftauchen. Die Kommission wird
die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste stärken und die wirksame Umsetzung der
Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte unterstützen, verbleibende Lücken
schließen und für schnellere, besser koordinierte Reaktionen sorgen, um die Sicherheit und
Widerstandsfähigkeit des Online-Raums gegen Missbrauch zu erhalten und gleichzeitig die
Achtung der Grundrechte zu gewährleisten. Wie in der ProtectEU-Strategie für die innere
Sicherheit angekündigt, wird die Kommission auch einen Aktionsplan zum Schutz von
Kindern vor Kriminalität vorlegen, der Maßnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung
und der Anwerbung für Straftaten sowohl online als auch offline umfassen wird.
2.3.1 Umfassende Nutzung der Rechtsrahmen zur Bekämpfung terroristischer und
extremistischer Online-Inhalte
Die Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte hat entscheidend dazu
beigetragen, der Verbreitung terroristischen Materials entgegenzuwirken und eine rasche
Entfernung terroristischer Inhalte zu ermöglichen. Ihre Bedeutung wurde nach den Angriffen
der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 deutlich, als mehrere hundert
Entfernungsanordnungen im Zusammenhang mit terroristischen Inhalten erlassen wurden26.
Bis Dezember 2025 hatten die Behörden der Mitgliedstaaten bereits
2 032 Entfernungsanordnungen und mehr als 97 900 Meldungen zur freiwilligen Entfernung
übermittelt27. Um die Umsetzung weiter zu unterstützen, wird Europol eine europäische Hash-
Sharing-Datenbank (Datenbank für digitale Fußabdrücke („Hashes“)) für terroristische und
gewaltgeprägte extremistische Inhalte entwickeln. Dies wird es den Mitgliedstaaten und
Hostingdiensteanbietern ermöglichen, Inhalte über Plattformen hinweg sicher zu
kennzeichnen, abzugleichen und zu entfernen, einschließlich Inhalten, die im Rahmen der
Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte entfernt wurden.
Die Kommission wird die Bewertung der Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-
Inhalte bis Ende 2026 abschließen. Auf der Grundlage der Bewertung wird die Kommission
eine weitere Stärkung der Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte prüfen,
um sie zweckmäßig zu halten, und sie nach Möglichkeit vereinfachen, wobei Garantien zum
wirksamen Schutz der Grundrechte gewahrt bleiben. Parallel dazu wird die Kommission die
strikte Durchsetzung anderer einschlägiger Rechtsvorschriften zum Schutz des digitalen
Raums sicherstellen, wie des Gesetzes über digitale Dienste und der Richtlinie über
audiovisuelle Mediendienste.
Die Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte und das Gesetz über digitale
Dienste bilden eine gestärkte und sich gegenseitig unterstützende Architektur28 zur
Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten und gewaltbereitem Extremismus im Internet.
Während mit dem Gesetz über digitale Dienste ein horizontaler Rahmen für Sorgfaltspflichten
für Online-Vermittler geschaffen wird, um gegen illegale Online-Inhalte und ihre
algorithmische Verstärkung vorzugehen und systemische Risiken im Zusammenhang mit ihren
Diensten zu mindern, werden in der Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte
sektorspezifische Anforderungen an terroristische Inhalte und schnelle operative Instrumente
26 Zahlen aus der Europol-Datenbank „Point d’Entrée pour le Retrait de Contenus terroristes sur
Internet“ (PERCI).
27 Ebenda.
28 Kommission bewertet die Interaktion des Gesetzes über digitale Dienste mit anderen EU-Rechtsvorschriften
und seine Benennungsschwelle für VLOPs und VLOSEs | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.
10
für die Entfernung festgelegt. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen haben
Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus im Internet bereits als systemische Risiken
erkannt29. Die Kommission wird die umgesetzten Minderungsmaßnahmen genau überwachen
und das Gesetz über digitale Dienste erforderlichenfalls durchsetzen.
Darüber hinaus spielt das Europäische Gremium für digitale Dienste eine Schlüsselrolle bei
der Gewährleistung der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Gesetzes über digitale
Dienste in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Verpflichtungen der Diensteanbieter, gegen
illegale radikalisierende und gewaltgeprägte extremistische Inhalte vorzugehen. Mit der KI-
Verordnung30 werden die Vorschriften für KI, auch für Hochrisiko-KI-Tools, harmonisiert.
Die Kommission wird Leitlinien annehmen, um die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz
dabei zu unterstützen, Bedrohungen durch zertifizierte vertrauenswürdige KI-Systeme für
Hochrisikoanwendungen besser zu erkennen und zu verhindern und dabei die Grundrechte zu
achten. Durch die Strategie „KI anwenden“ wird die Entwicklung und Einführung von KI-
Lösungen für Zwecke der inneren Sicherheit weiter unterstützt. Ab August 2026 gelten die
Verbote der KI-Verordnung, mit denen KI-Systeme und Chatbots, die Nutzer manipulieren,
vom EU-Markt ausgeschlossen werden, einschließlich wenn eine solche Manipulation zu einer
Radikalisierung zur Begehung terroristischer Straftaten oder zum Zufügen anderer erheblicher
Schäden führt. Wenn große generative KI-Modelle schädliche Manipulationen verstärken, die
zu einer Radikalisierung der Nutzer führen, müssen die Anbieter zudem solche Risiken
bewerten und mindern, und das Europäische Büro für Künstliche Intelligenz wird mit ihnen
zusammenarbeiten, um solche Probleme anzugehen.
2.3.2 Zusammenarbeit mit der Industrie
Die freiwillige Zusammenarbeit mit Online-Diensteanbietern ist unerlässlich, um auf neue
Trends und eine sich wandelnde Online-Bedrohungslage zu reagieren. Zu diesem Zweck ist
das EU-Internetforum der wichtigste Weg der Kommission, und dieses Forum wird noch
weiter gestärkt. Das Forum ist ein hervorragendes Beispiel für die öffentlich-private
Zusammenarbeit zwischen Ministerien der EU-Mitgliedstaaten, Strafverfolgungsbehörden, der
Zivilgesellschaft und Anbietern von Online-Diensten, einschließlich Social-Media-
Plattformen. Dies ermöglicht einen Austausch über Prioritäten und unterstützt koordinierte und
umfassende Reaktionen bei der Bekämpfung von Radikalisierung und bei der Eindämmung
der Verbreitung terroristischer und gewaltgeprägter extremistischer Inhalte.
Die Kommission wird auch mit dem Europäischen Gremium für digitale Dienste – in
Kooperation mit den einschlägigen Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen –
zusammenarbeiten, um die Bemühungen zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer und
gewaltgeprägter extremistischer Inhalte sowie der Radikalisierung im Internet im Rahmen des
Gesetzes über digitale Dienste zu verstärken. Dies kann erforderlichenfalls spezifische
Maßnahmen zur Unterstützung der Anbieter von Online-Diensten bei der Einhaltung und
Durchführung des Gesetzes über digitale Dienste umfassen. Ein solches Vorgehen kann die
Ermittlung wirksamer Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken und die Entwicklung
und Umsetzung freiwilliger Leitlinien und Verhaltenskodizes oder freiwilliger
Kooperationsrahmen beinhalten. Sie können auch die Abgabe von Empfehlungen oder
Ratschlägen an die Koordinatoren für digitale Dienste umfassen, um koordinierte Maßnahmen
29 Bericht über das Gesetz über digitale Dienste legt eine Landschaft systemischer Risiken im Internet dar |
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.
30 Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung
harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008,
(EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der
Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz).
11
auf nationaler Ebene zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Dienste, die nicht als sehr
große Online-Plattformen oder sehr große Suchmaschinen gelten. Der Schwerpunkt dieser
Maßnahmen kann auch darauf liegen, den Austausch einschlägiger Informationen über Trends
und neu auftretende Risiken im Zusammenhang mit den von Online-Vermittlern erbrachten
Diensten zu verbessern und zu straffen.
Verschwörungstheorien, extremistische Narrative und extreme gewaltgeprägte und
grenzwertige Inhalte schüren Radikalisierung und Polarisierung. Im Rahmen des EU-
Internetforums wird Europol die Zusammenarbeit mit Anbietern von Online-Diensten
erleichtern, um den Umgang mit solchen Inhalten zu verbessern, wenn sie in Narrativen
integriert sind, die zu Terrorismus anstiften oder Menschen für terroristische Zwecke
anwerben31; dabei werden die Grundrechte gewahrt.
Terroristen und extremistische Akteure nutzen zunehmend Online-Spiele, um Propaganda zu
verbreiten, gegenüber Gewalt zu desensibilisieren und Anhänger, einschließlich
Minderjähriger, anzuwerben. Um dem entgegenzuwirken, wird das EU-Internetforum die
Zusammenarbeit zwischen dem Spielesektor und den Strafverfolgungsbehörden fördern,
mit Schwerpunkt auf dem Schutz Minderjähriger, und die Entwicklung von Leitlinien zur
Verhinderung der Anwerbung in diesem Raum prüfen. Europol wird eine spezielle
Fähigkeit zur Überwachung und Analyse eines solchen Missbrauchs entwickeln. Darüber
hinaus wird sich die Kommission im Rahmen ihrer Gesamtstrategie für Videospiele, die 2026
veröffentlicht werden soll, mit den Sicherheitsaspekten von Online-Spielen befassen.
Parallel dazu wird die Kommission überwachen, ob die Anbieter von Online-Diensten ihren
Verpflichtungen im Rahmen des Verhaltenskodex+ für die Bekämpfung rechtswidriger
Hassreden im Internet nachkommen.
2.3.3 Sicherstellung einer wirksamen und koordinierten Krisenreaktion im Internet
Das EU-Krisenprotokoll bietet einen freiwilligen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen
Strafverfolgungsbehörden und Anbietern von Online-Diensten nach einem Terroranschlag mit
erheblichen Auswirkungen im Internet. Es wird zu einem EU-Rahmen für die Online-
Dimension von Krisen überarbeitet und wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, diesen zu
nutzen, wenn ein Vorfall zu verstärkten Online-Aktivitäten im Zusammenhang mit einem
Anschlag führt, und diesen EU-Rahmen im Gesetz über digitale Dienste zu verankern, um so
eine koordinierte Reaktion zu gewährleisten, die die Krisenbestimmungen des Gesetzes über
digitale Dienste nutzt. Europol wird die operative Krisenreaktion durch eine technische
Plattform erleichtern, die eine rasche Koordinierung ermöglicht. Die Kommission wird auch
Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden und Online-Diensteanbieter zum Umgang mit
Aufzeichnungen von Terroranschlägen durch Umstehende ausarbeiten, um die Würde der
Opfer zu wahren.
Das Europäische Gremium für digitale Dienste arbeitet an praktischen Ratschlägen, um die
Koordinatoren für digitale Dienste bei der Überwachung der Einhaltung der einschlägigen
Verpflichtungen zu unterstützen. Gemäß diesen Verpflichtungen müssen
Hostingdiensteanbieter die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden unverzüglich zu warnen.
Dies gilt, wenn Anbieter Kenntnis von Informationen erhalten, die den Verdacht begründen,
dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt,
gerade begangen wird, begangen wurde oder wahrscheinlich in Zukunft begangen wird. Diese
31 Der Begriff „Konfliktvermeidung“ bezeichnet den Prozess des Abgleichs operativer Informationen und der
Koordinierung der Untersuchungstätigkeiten zwischen den zuständigen Behörden, um Überschneidungen oder
Interferenzen zwischen parallelen Untersuchungen zu vermeiden.
12
Straftaten können auch Formen des Terrorismus und des illegalen gewaltbereiten Extremismus
umfassen.
ZENTRALE MAẞNAHMEN
Die Kommission wird
auf der Grundlage ihrer Bewertung die Überarbeitung der Verordnung zur Bekämpfung
terroristischer Online-Inhalte prüfen;
die Verpflichtungen sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-
Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste weiter überwachen und
verstärkt durchsetzen, um systemische Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung
terroristischer und gewaltgeprägter extremistischer Inhalte zu mindern;
eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Gremium für digitale Dienste
und den Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen bei der Bekämpfung von
Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus im Internet erleichtern;
einen neuen Arbeitsbereich im EU-Internetforum entwickeln, um die Mechanismen zur
Unterstützung der Nutzer von Online-Diensteanbietern und positive Maßnahmen zur
Verhinderung von Radikalisierung im Internet zu stärken;
den EU-Rahmen für die Reaktion auf Online-Krisen in das Gesetz über digitale Dienste
integrieren;
Leitlinien für den Umgang mit Aufzeichnungen von Terroranschlägen durch
Augenzeugen ausarbeiten.
Europol wird
eine europäische Hash-Sharing-Datenbank für terroristische und extremistische Inhalte
entwickeln;
die Zusammenarbeit auf EU-Ebene mit Anbietern von Online-Diensten erleichtern, um
den Umgang mit Formen illegaler Inhalte im Zusammenhang mit Terrorismus und mit
anderen schädlichen Inhalten zu verbessern;
den extremistischen Missbrauch von Spieleplattformen überwachen und regelmäßige
Bewertungen bereitstellen;
eine Krisenreaktionsplattform erstellen.
Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen,
die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung zur Bekämpfung
terroristischer Online-Inhalte und des Gesetzes über digitale Dienste sicherzustellen.
Die Anbieter von Online-Diensten werden nachdrücklich aufgefordert,
ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren,
um den sich wandelnden Bedrohungen Rechnung zu tragen;
ihre Überwachungsmechanismen zur Erkennung terroristischer Inhalte zu stärken und
solche Inhalte rasch zu entfernen;
die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und Europol zu intensivieren, um
einen zeitnahen Austausch und koordinierte Reaktionen zu gewährleisten.
2.4 Schutz von Menschen in ihrer physischen Umgebung
In den letzten Jahren wurden in der gesamten EU erhebliche Fortschritte beim Schutz von
Menschen, des öffentlichen Raums und der kritischen Infrastruktur vor Terroranschlägen
erzielt. Die EU leistet praktische Unterstützung durch ihre EU-Sicherheitsberater, die
hinsichtlich Schwachstellen beraten und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten
13
können. Parallel dazu wurden im Rahmen des EU-Programms zur Drohnenabwehr32
Strafverfolgungskapazitäten aufgebaut, um der Bedrohung durch nicht kooperative Drohnen
zu begegnen. Die Annahme der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen33 im
Jahr 2022 war ein wichtiger Schritt, mit dem die EU von einem „Schutz“-Ansatz auf einen
„Resilienz“-Ansatz umgestellt wurde.
Terroristen haben jedoch ihre Möglichkeiten, Anschläge zu verüben, weiter ausgebaut: von
neuen Technologien wie Drohnen und 3D-gedruckten Waffen bis hin zu unkomplizierten
kostengünstigen Methoden wie Klingenwaffen und Fahrzeugangriffen. Der Zugang zu den
Mitteln zur Durchführung von Anschlägen muss weiter eingeschränkt werden, und die
Instrumente zum Schutz des öffentlichen Raums und kritischer Infrastrukturen müssen
erweitert werden. Um gegen Reisen für terroristische Zwecke und die mögliche Rückkehr
ausländischer terroristischer Kämpfer vorzugehen, müssen wir parallel dazu die bestehenden
EU-Maßnahmen zur Sicherung der Außengrenzen und zur Verhinderung von Reisen für
terroristische Zwecke verbessern.
2.4.1 Verhinderung von Reisen für terroristische Zwecke
Ein starker Schutz der Außengrenzen bildet die erste Verteidigungslinie der EU gegen Reisen
für terroristische Zwecke. Sobald die neuen IT-Großsysteme der EU, insbesondere das
Einreise-/Ausreisesystem (EES), das Europäische Reiseinformations-
und -genehmigungssystem (ETIAS), das überarbeitete Visa-Informationssystem (VIS) und der
Interoperabilitätsrahmen, voll funktionsfähig sind, werden die Mitgliedstaaten wesentliche
Informationen über Personen aus Drittländern erhalten, die in die EU einreisen. Mithilfe dieser
Systeme können die nationalen Behörden auch Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen,
einschließlich Terrorverdächtiger, stoppen.
Die Identifizierung ausländischer terroristischer Kämpfer und Terrorverdächtiger an den
Grenzen erfordert auch einen zeitnahen Zugang zu Daten. Zu diesem Zweck wird die
Kommission gemeinsam mit Europol die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen
Drittstaaten verstärken, um biografische und biometrische Daten über Personen zu
erhalten, die eine terroristische Bedrohung darstellen könnten, damit diese Daten unter
uneingeschränkter Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens der EU und der Mitgliedstaaten in
das Schengener Informationssystem eingegeben werden können. Um diesen Informationsfluss
zu stärken, soll die SIS-Informationsausschreibung34 2026 an den Start gehen. Auf
Vorschlag von Europol und auf der Grundlage von Informationen aus Drittstaaten können die
Mitgliedstaaten einschlägige Ausschreibungen in das SIS eingeben, um sicherzustellen, dass
Grenz- und Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Informationen über Terroristen und
Verdächtige haben35.
32 Initiiert durch die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Abwehr
potenzieller Bedrohungen, die von Drohnen ausgehen (COM(2023) 659 final).
33 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die
Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom
27.12.2022).
34 Verordnung (EU) 2022/1190 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu
Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) (ABl. L 185 vom
12.7.2022).
35 Ebenda.
14
Im Anschluss an die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zu den künftigen Prioritäten zur
Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung36 wird die
Kommission im Rahmen der Gesamtbewertung des Schengener Informationssystems ein
weiteres Vorgehen in Bezug auf ein „Verfahren nach einem Treffer“ vorschlagen, um
Treffer zu Ausschreibungen im Zusammenhang mit Terrorismus weiter mit freiwillig
teilnehmenden Mitgliedstaaten auszutauschen. Sie wird auch die Anwendung von
Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung37 bewerten und das SIS-Handbuch
erforderlichenfalls aktualisieren. Darüber hinaus wird die Kommission eng mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Kooperation und den Informationsaustausch über
Personen voranzubringen, die potenziell eine terroristische oder gewalttätige extremistische
Bedrohung darstellen („Gefährder“)38.
Wie in der ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, wird die Kommission
Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs mit vertrauenswürdigen
Drittländern zu Zwecken der Strafverfolgung und des Grenzmanagements bewerten. Für
Zwecke der Sicherheit und des Grenzmanagements könnte dies durch eine technische Lösung
umgesetzt werden, die einen kontrollierten und begrenzten Austausch eines ausgewählten
Teilsatzes von Daten aus EU-Datenbanken auf der Grundlage eines internationalen
Abkommens und auf Basis der Gegenseitigkeit ermöglicht. Für Strafverfolgungszwecke
könnte dies umgesetzt werden, indem der Prüm-Rahmen der EU für den automatisierten
polizeilichen Informationsaustausch und das Schengener Informationssystem (SIS) so auf
vertrauenswürdige Drittländer ausgeweitet werden, dass grenzüberschreitende Ermittlungen
verbessert und gleichzeitig die Grundrechte sowie die Datenschutz- und Sicherheitsstandards
der EU uneingeschränkt gewahrt werden.
Das neue Screening-Verfahren39, das ab Juni 2026 angewandt wird, wird die Identifizierung
von Drittstaatsangehörigen erleichtern, die die Außengrenzen illegal überschritten haben oder
sich illegal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, ohne Einreisekontrollen
unterzogen worden zu sein. Es müssen systematische Kontrollen durchgeführt werden, um zu
bewerten, ob diese Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Gegen Personen, die eine
terroristische Bedrohung darstellen, können Straf- und Auslieferungsverfahren eingeleitet
werden. Die Kommission wird die effiziente Rückführung von Personen, die ein
Sicherheitsrisiko darstellen, fördern, indem sie die rasche Annahme strengerer Vorschriften
im Vorschlag für die Rückkehrverordnung40 und die Arbeit des Rückkehrkoordinators bzw.
der Rückkehrkoordinatorin sowie des hochrangigen Netzes für Rückkehrfragen unterstützt.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen den für Terrorismusbekämpfung und den für Migration und
Asyl zuständigen Behörden weiter zu verbessern.
36 Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2024 zu den künftigen Prioritäten zur Verstärkung der
gemeinsamen Anstrengungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung.
37 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November
2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich
der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (ABl. L 312 vom
7.12.2018).
38 Mitteilung des Rates „A shared understanding of when a person should be regarded as a potential terrorist or
violent extremist threat (‘Gefährder’)“ ST 8807 2024 REV 1 – NOTE.
39 Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung
der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen (ABl. L, 2024/1356, 22.5.2024).
40 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen
Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der
Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und
der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (COM(2025) 101 final).
15
Darüber hinaus sind vorab übermittelte Reiseinformationen (wie vorab übermittelte
Fluggastdaten (API) und Fluggastdatensätze (PNR-Daten)) unerlässlich, damit die
Strafverfolgungsbehörden die Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung sowohl an den
Außengrenzen als auch innerhalb des Hoheitsgebiets der EU wirksam planen und effizient
durchführen können. Der derzeitige EU-Rahmen ist auf den gewerblichen Luftverkehr
beschränkt; dadurch entstehen rechtliche und operative Schlupflöcher, die Terroristen
ausnutzen können, um sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Die Kommission prüft in enger
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der Verkehrsbranche Möglichkeiten zur
Ausweitung des derzeitigen Rahmens auf andere Verkehrsträger wie den See- und
Landverkehr und auf Privatflüge sowie zur Stärkung der PNR-Richtlinie, vorbehaltlich ihrer
Bewertung41.
2.4.2 Beschränkung des Zugangs zu Mitteln, die zur Begehung von Anschlägen
verwendet werden
Es ist von wesentlicher Bedeutung, den Zugang zu Mitteln, die für Anschläge verwendet
werden, weiter zu beschränken. Die jüngsten Beschlagnahmen, unter anderem von mithilfe von
3D-Druckern hergestellten Feuerwaffen, zeigen, dass Waffen insbesondere bei
Rechtsterroristen und gewalttätigen Extremisten nach wie vor verfügbar sind42. Die
Kommission wird Anfang 2026 einen Legislativvorschlag zur Harmonisierung der
Einstufung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im
Zusammenhang mit Feuerwaffen als Straftatbestand vorlegen, einschließlich der
unerlaubten Herstellung, des unerlaubten Besitzes und der unerlaubten Verbreitung von
Modellen zur Herstellung von Feuerwaffen mithilfe von 3D-Druckern.
Terroristen und gewalttätige Extremisten zeigen zudem nach wie vor Interesse an selbst
hergestellten Explosivstoffen, was Handbücher und Anleitungen belegen, die im Internet
kursieren. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, überprüft die Kommission derzeit die
EU-Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe43. Bei der kürzlich
abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände44 wurden
Mängel hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit festgestellt, insbesondere, was die breite
Zugänglichkeit von hochriskantem professionellem Feuerwerk für unbefugte Nutzer betrifft.
Die Kommission prüft derzeit Optionen, einschließlich einer möglichen Überprüfung der
Richtlinie.
Chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken (CBRN-Risiken) im
Zusammenhang mit Terrorismus sind Ereignisse mit geringer Wahrscheinlichkeit, aber
erheblichen Auswirkungen, für die eine EU-weite Vorsorge von entscheidender Bedeutung ist.
Die Kommission wird im Jahr 2026 einen neuen Aktionsplan für eine bessere Vorsorge und
Reaktion gegenüber CBRN-Bedrohungen vorlegen. Darin wird sie unter anderem ein
robusteres Programm für Schulungen und Übungen auf EU-Ebene vorschlagen und
Möglichkeiten zur Bekämpfung des Missbrauchs neuartiger Technologien wie der
Nukleinsäuresynthese und der KI-gestützten Biotechnologie prüfen. Parallel dazu wird die
41 Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung
von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von
terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (ABl. L 119 vom 4.5.2016).
42 Europol, TE-SAT 2025.
43 Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die
Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 (ABl. L 186 vom 11.7.2019).
44 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Evaluierung der Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) (SWD(2025) 269 final).
16
Vorsorge im Gesundheitsbereich durch die EU-Bevorratungsstrategie und die EU-Strategie
für medizinische Gegenmaßnahmen gefördert, um die Auswirkungen von CBRN-Risiken zu
mindern.
2.4.3 Bewältigung der Bedrohung durch Drohnen
Die EU muss auch darauf vorbereitet sein, Bedrohungen zu bewältigen, die sich aus dem
Einsatz neuer und aufkommender Technologien ergeben, wie z. B. aus dem böswilligen Einsatz
von Drohnen durch terroristische Akteure. Drohnen, ob in Form unbemannter Luft-, See-,
Unterwasser- oder Bodenfahrzeuge, stellen erhebliche Herausforderungen für den Schutz
kritischer Infrastrukturen und des öffentlichen Raums dar. Aufbauend auf der Mitteilung von
2023 über die Abwehr potenzieller Bedrohungen, die von Drohnen ausgehen45, sowie der
Drohnenstrategie 2.046 hat die Kommission kürzlich einen umfassenden sektorübergreifenden
EU-Aktionsplan zur Sicherheit im Zusammenhang mit Drohnen und Drohnenabwehr
vorgelegt. Der neue Aktionsplan wird die Fähigkeiten der Strafverfolgungs- und
Grenzbehörden und der Küstenwache zur Abwehr von Bedrohungen durch Drohnen durch
spezielle Drohnenabwehrschulungen, die mögliche Entwicklung einer Plattform für
Drohnenvorfälle sowie die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen weiter
verbessern.
2.4.4 Schutz des öffentlichen Raums
Der öffentliche Raum ist nach wie vor ein wichtiges Ziel von Terroranschlägen. Daher ist es
von entscheidender Bedeutung, bei der Planung städtischer Gebiete, öffentlicher Räume und
Gebetsstätten in Europa das Prinzip konzeptionsintegrierter Sicherheit („security by design“)
zu verfolgen47. Diese integrierte Sicherheit sollte eine gemeinsame Verantwortung sein, die auf
einer starken öffentlich-privaten Zusammenarbeit beruht. Aus diesem Grund wird die
Kommission Optionen zur Einführung einer „Schutzverpflichtung“ durch Betreiber
öffentlicher Räume (z. B. Sportstätten, Konzerthallen, Gebetsstätten) prüfen, um
risikobasierte Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf potenzielle terroristische Bedrohungen
an öffentlichen Orten umzusetzen.
Parallel dazu investiert die Kommission 30 Mio. EUR in Projekte zur Verbesserung der
allgemeinen Sicherheit des öffentlichen Raums, wobei der Schwerpunkt auf Gebetsstätten
aller Glaubensrichtungen, CBRN-Bedrohungen, illegalem Handel mit Feuerwaffen,
Sprengstoffspürhunden und nicht kooperativen Drohnen liegt. Davon sind 5 Mio. EUR für den
Schutz jüdischer Gebetsstätten vorgesehen; die Projekte sollen bis 2027 Ergebnisse liefern48.
Die Kommission wird den Schutz von Gebetsstätten im Rahmen der vorgeschlagenen
Verdreifachung der Mittel für die Innenpolitik im nächsten MFR weiterhin unterstützen49.
45 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Abwehr potenzieller
Bedrohungen, die von Drohnen ausgehen (COM(2023) 659 final).
46 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges
Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa (COM(2022) 652 final).
47 Europäische Kommission, Security by Design: Protection of public spaces from terrorist attacks
(2023) JRC131172.
48 Siehe Projekte, die im Rahmen der ISF-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Schutz des
öffentlichen Raums finanziert werden: ISF-2024-TF2-AG-PROTECT.
49 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung im
Bereich der inneren Sicherheit für den Zeitraum 2028 bis 2034.
17
Um die öffentlich-private Zusammenarbeit weiter zu stärken, wird die Kommission das EU-
Forum zum Schutz des öffentlichen Raums50 ausbauen, um ein beratendes Gremium zur
Unterstützung der Politikgestaltung zu schaffen. Gemeinsam mit dem Forum wird die
Kommission die EU-Leitlinien für öffentlich-private Partnerschaften zum Schutz des
öffentlichen Raums und die nationalen bewährten Verfahren für Maßnahmen zum Schutz
des öffentlichen Raums aktualisieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schutz von
Gebetsstätten liegen wird; dabei wird sie auf den Ergebnissen von EU-finanzierten Projekten
in diesem Bereich aufbauen.
Das Sicherheitsberatungsprogramm hat entscheidend zum Aufbau von Kapazitäten für die
Durchführung von Schwachstellenbeurteilungen öffentlicher Räume und kritischer
Infrastrukturen beigetragen, und seit 2022 wurden mehr als 50 Beratungsprojekte
durchgeführt. Um der wachsenden Nachfrage der Mitgliedstaaten gerecht zu werden, wird die
Kommission das Programm im Jahr 2026 bewerten und ist bestrebt, es im Rahmen des neuen
mehrjährigen Finanzrahmens sowohl finanziell als auch operativ zu stärken.
Im Anschluss an die Empfehlungen der Kommission zu Röntgengeräten und
Metalldetektoren51 wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weitere
freiwillige Leistungsanforderungen für Detektionsgeräte außerhalb der Luftfahrt
entwickeln und freiwillige Überprüfungs- und Zertifizierungssysteme für die Detektion von
Chemikalien, Explosivstoffen und Feuerwaffen sowie für Spürhunde einführen.
2.4.5 Resilienz kritischer Einrichtungen, Sicherheit des Verkehrs und der Lieferketten
Die Mitgliedstaaten haben im Jahr 2024 zwar nur vier als „terroristisch“ eingestufte Anschläge
auf kritische Infrastrukturen gemeldet52, aber die Besorgnis über Vorfälle im Zusammenhang
mit hybriden Kampagnen und möglichen Sabotageakten feindseliger staatlicher Akteure und
ihrer ausführenden Akteure nimmt zu. Um die Resilienz zu verbessern, sollten alle
Mitgliedstaaten dringend die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und die
NIS-2-Richtlinie53 umsetzen und anwenden. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
werden Übungen auf EU-Ebene organisiert, um die physische Resilienz und die
Cyberresilienz kritischer Infrastrukturen bei erheblichen grenzüberschreitenden
Sicherheitsvorfällen zu testen. Um die wirksame Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz
kritischer Einrichtungen zu unterstützen und die grenzüberschreitende und sektorübergreifende
Resilienz kritischer Infrastrukturen gegenüber vom Menschen verursachten Bedrohungen zu
stärken, wird die Kommission 15 Mio. EUR für Projekte bereitstellen und Leitlinien zur
Unterstützung von den Mitgliedstaaten ermittelter kritischer Einrichtungen bei ihren
Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz annehmen. Darüber hinaus hat die Kommission
vorgeschlagen, den Schutz und die Resilienz kritischer Einrichtungen im Rahmen der Fazilität
50 Das EU-Forum zum Schutz des öffentlichen Raums bringt regionale und lokale Behörden, private Betreiber
öffentlicher Räume, den Privatsektor und religiöse Organisationen zusammen, um bewährte Verfahren für
Schutzmaßnahmen auszutauschen.
51 Empfehlung (EU) 2022/1341 der Kommission vom 23. Juni 2022 betreffend die freiwilligen
Leistungsanforderungen für im öffentlichen Raum genutzte Röntgengeräte (außerhalb der Luftfahrt)
(C/2022/4179);
Empfehlung (EU) 2023/1468 der Kommission vom 10. Mai 2023 betreffend die freiwilligen
Leistungsanforderungen der EU für im öffentlichen Raum genutzte Metalldetektoren (außerhalb der Luftfahrt)
(C/2023/3039).
52 Europol, TE-SAT 2025.
53 Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über
Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-
2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom 27.12.2022).
18
„Connecting Europe“ und des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit im nächsten MFR
weiter zu verbessern.
Der Verkehr bildet nach wie vor ein wichtiges Ziel, und es wird erwartet, dass sich die
Bedrohung durch Anschläge unter Verwendung unterschiedlicher Vorgehensweisen
weiterentwickeln wird. Auf Basis einer umfassenden Erfassung der Risiken für die
Luftsicherheit wird die Kommission eine neue zukunftssichere EU-Ausgangsbasis für die
Luftsicherheit entwickeln, unter anderem durch striktere Rechtsvorschriften zur
Luftsicherheit54, um eine sofortige Reaktion zu ermöglichen und gleichzeitig den Raum der
einmaligen Sicherheitskontrolle in der EU aufrechtzuerhalten. Die Kommission hat ferner
vorgeschlagen, auf der Grundlage bestehender Mechanismen ein EU-System zur Meldung
von Ereignissen im Bereich der Luftsicherheit einzurichten, um den Informationsaustausch
über sicherheitsrelevante Ereignisse und Vorfälle zu erleichtern, und einen
behördenübergreifenden EU-Warnmechanismus für Bedrohungen zu entwickeln, um auf
potenzielle neu auftretende Krisen in den Bereichen Verkehr und Lieferketten zu reagieren.
Infolge von Vorfällen im Luftfrachtverkehr wurden die EU-Sicherheitsvorschriften für die
Zivilluftfahrt geändert55, um die Resilienz und den Schutz der Lieferketten für Luftfracht
und Luftpost zu verbessern. Um die Gefahr von Anschlägen auf und Sabotageakten gegen
den Schienenverkehr einzudämmen, werden die Kommission und die Eisenbahnagentur der
Europäischen Union (ERA) die Robustheit des Eisenbahnverkehrsmanagementsystems
stärken, um bei systemweiten Ausfällen einen fortgesetzten Betrieb zu gewährleisten.
Im Rahmen der EU-Hafenstrategie wird die Kommission die Rechtsvorschriften zur
Gefahrenabwehr im Seeverkehr weiter stärken, um neu auftretenden Bedrohungen wirksam zu
begegnen, die Sicherheit der Lieferketten in der EU zu verbessern und die Einführung von
Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Hafenarbeiter zu prüfen. Die Kommission wird auch mit
Strafverfolgungs- und Zollbehörden, internationalen Organisationen, Drittländern und dem
Privatsektor zusammenarbeiten, um CBRN-Bedrohungen für Lieferketten im Seeverkehr zu
mindern.
ZENTRALE MAẞNAHMEN
Die Kommission wird
einen Vorschlag für das weitere Vorgehen in Bezug auf ein „Verfahren nach einem
Treffer“ im Rahmen der SIS-Bewertung vorlegen;
die Inbetriebnahme von Informationsausschreibungen im SIS unterstützen;
Optionen zur Stärkung und Ausweitung des EU-Rahmens für Reiseinformationen
(API/PNR) prüfen;
einen Legislativvorschlag zur Harmonisierung von Straftatbeständen im Zusammenhang
mit Feuerwaffen vorlegen;
die Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe überprüfen;
einen neuen Aktionsplan für eine bessere Vorsorge und Reaktion gegenüber CBRN-
Bedrohungen vorlegen;
den EU-Aktionsplan zur Sicherheit von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen
umsetzen;
54 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: A new approach towards an enhanced and more resilient
aviation security policy (SWD(2023) 37 final).
55 Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 der Kommission vom 19. Mai 2025; Durchführungsbeschluss der
Kommission (VERTRAULICH) vom 19. Mai 2025 (COM(2025) 3014 final).
19
Optionen zur Einführung einer „Schutzverpflichtung“ für Betreiber öffentlicher Räume
bewerten und untersuchen;
das Sicherheitsberatungsprogramm im Rahmen des neuen MFR aktualisieren.
Die Kommission wird gemeinsam mit Europol
ihre Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Drittländern verstärken, um (biografische,
biometrische und kontextbezogene) Daten von ausreichender Qualität über Personen zu
erhalten, die eine terroristische Bedrohung darstellen könnten.
Die Mitgliedstaaten sollten
die bestehenden Grenzverfahren und Systeme für Sicherheit und Grenzmanagement
umfassend nutzen;
an den EU-Außengrenzen die biometrischen Kontrollen verbessern und obligatorische
systematische Kontrollen durchführen;
das EES vollständig einführen und die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme des
ETIAS beschleunigen;
die Empfehlungen des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus
umsetzen;
die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen sowie die NIS-2-Richtlinie
rasch umsetzen und anwenden.
2.5 Reaktion auf Bedrohungen und Anschläge
Europol und Eurojust bieten den Mitgliedstaaten wertvolle operative Unterstützung und
Fachwissen bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
Terrorismus. Um jedoch eine rasche und koordinierte Reaktion auf terroristische Bedrohungen
und Anschläge zu gewährleisten, muss die Reaktion der Strafverfolgungs- und Justizbehörden
in ganz Europa weiter gestärkt werden. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen
erforderlich, um die verbleibenden Lücken zu schließen und so die Terrorismusfinanzierung zu
verhindern. Die EU ist nach wie vor entschlossen, nicht zuzulassen, dass öffentliche Gelder für
die Förderung von Extremismus und Terrorismus verwendet werden.
2.5.1 Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von
gewaltbereitem Extremismus
Die Bedrohung der Terrorismusfinanzierung entwickelt sich rasch und profitiert von der
Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten durch Kryptowerte, das digitale Hawala-
Zahlungssystem und Online-Zahlungsdienste. Gleichzeitig erfordert der globale Charakter von
Finanzdienstleistungen eine dynamische europäische Reaktion auf die
Terrorismusfinanzierung. Die EU hat einen umfassenden Rahmen zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen, der zuletzt 2024 aktualisiert wurde. Die
Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, die sechste Geldwäscherichtlinie bis
zum 10. Juli 2027 umzusetzen, d. h. rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der EU-
Geldwäscheverordnung. Die Vernetzung der Bankkontenregister bis 2029 wird diesen
Rahmen weiter stärken. Darüber hinaus ermöglicht das Abkommen zwischen der EU und
den USA über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP)
seit 2010 den Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust, das US-Finanzministerium um die
Abfrage von Zahlungsverkehrsdaten zu ersuchen, was wertvolle Hinweise zur Identifizierung
von Terroristen und ihren Geldgebern liefert.
Um bestehende Lücken beim Aufspüren der Terrorismusfinanzierung zu schließen, wird die
Kommission Anfang 2026 eine Studie in Auftrag geben, um die Maßnahmen zu bewerten
und zu ermitteln, die erforderlich sind, um ein künftiges neues EU-weites System
20
einzurichten, das den Abruf von Finanzdaten zum Zwecke des Aufspürens von
Terrorismusfinanzierung und Erträgen aus organisierter Kriminalität ermöglicht. Dieses
System sollte bis 2030 eingerichtet werden und Transaktionen innerhalb der EU und im
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), Transfers von Kryptowerten, Online- und
elektronische Zahlungen oder Transfers abdecken.
Das Netz der Finanzermittler zur Terrorismusbekämpfung bietet eine Plattform für den
Austausch über Ermittlungen und bewährte Verfahren in Bezug auf ein breites Spektrum von
Methoden der Terrorismusfinanzierung und sich abzeichnende Trends wie die Nutzung von
Kryptowerten, den Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen und Social-Media-
Plattformen, dem Hawala-Zahlungsdienst und anderen informellen Bankensystemen. Das Netz
baut Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Interessenträgern und Partnerländern
außerhalb der EU auf und zielt darauf ab, systematisch Beiträge aus der öffentlich-privaten
Partnerschaft zu Finanzerkenntnissen von Europol einzubeziehen.
Die Kommission wird auch eine engere Zusammenarbeit und einen engeren
Informationsaustausch zwischen zentralen Geldwäsche-Meldestellen,
Strafverfolgungsbehörden, Finanzinstituten, Finanztechnologieunternehmen und Anbietern
von Online-Diensten unterstützen. Insbesondere erfordert die Bekämpfung der
unerwünschten ausländischen Finanzierung56 eine engere Zusammenarbeit zwischen den
zentralen Meldestellen und den Nachrichtendiensten, bei der auf bestehenden Protokollen für
den Informationsaustausch aufgebaut wird. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die
zentralen Meldestellen über das Mandat und die Kapazitäten verfügen, um Fälle im
Zusammenhang mit unerwünschter ausländischer Finanzierung aufzudecken und
Informationen darüber zu teilen. Die nationalen Risikobewertungen für Risiken im
Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollten
sich auch auf Fälle unerwünschter ausländischer Finanzierung erstrecken, damit die zentralen
Meldestellen diese konsequent aufdecken und bekämpfen können.
Der EU-Haushalt darf niemals missbraucht werden, um Projekte zu finanzieren, mit denen
radikale oder extremistische Ansichten gefördert werden. Gemäß der überarbeiteten
Haushaltsordnung57 stellt die Beteiligung an jeglichem rechtswidrigen Verhalten, das zu
„Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt“ führt, einen klaren Grund für
den Ausschluss von der Finanzierung durch die EU dar. Die Kommission wird für eine
wirksame Umsetzung sorgen, unter anderem durch Sensibilisierung, die Einrichtung eines
internen Netzes für den Informationsaustausch und die Stärkung der Verfahren zur
Berücksichtigung von Informationen aus den Mitgliedstaaten und anderen Quellen, wenn diese
genutzt werden können, um die Achtung der Werte der EU durch die Begünstigten und Projekte
zu bewerten.
Ein wirksamer Schutz des EU-Haushalts setzt auch voraus, dass die Mitgliedstaaten aktiv
Informationen beitragen, um die Bemühungen der Kommission zu unterstützen. Das Ergebnis
der Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur im Jahr 2026 wird die Aufsicht und
Rechenschaftspflicht stärken, um einen effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der
Union zu gewährleisten.
56 Finanzströme von ausländischen staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren an in der EU tätige natürliche oder
juristische Personen, die einen böswilligen Einfluss auf europäische Gesellschaften ausüben oder auszuüben
beabsichtigen, indem sie Tätigkeiten unterstützen, die die Werte der EU infrage stellen (nicht rechtsverbindliche
Definition, die vom EU-Wissenszentrum zur Prävention von Radikalisierung verwendet wird).
57 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vi und Erwägungsgrund 113 der Verordnung (EU,
Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024).
21
2.5.2 Stärkung der Reaktion der Strafverfolgungsbehörden
Wie in der ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, wird die Kommission
eine ehrgeizige Überarbeitung des Mandats von Europol vorschlagen, mit der die Rolle von
Europol als zentrales Informations-, Technologie- und Innovationszentrum für die
Strafverfolgung gestärkt würde, um den Mitgliedstaaten sowohl auf operativer als auch auf
forensischer Ebene eine bessere Unterstützung zu bieten.
Vorbehaltlich der Überprüfung des Mandats von Europol sollte das Europäische Zentrum zur
Terrorismusbekämpfung (ECTC) von Europol in seiner zentralen Informationsstelle für
Terrorismusbekämpfung operative Informationen zur Terrorismusbekämpfung für die
Strafverfolgung konsolidieren und weiterentwickeln. Diese zentrale Informationsstelle könnte
auch einen Informationsaustausch in Echtzeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden
ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem
Privatsektor fördern. Was die Forensik betrifft, wird das ECTC zusammen mit dem Europol-
Innovationslabor, dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3)
und anderen einschlägigen Zentren die operative, analytische und technische Unterstützung
für die Mitgliedstaaten verbessern. Dabei werden Kapazitäten für die Verarbeitung großer
und komplexer Datensätze aufgebaut und Instrumente zur Erkennung und Unterbindung
terroristischer und extremistischer Online-Inhalte sowie der Terrorismusfinanzierung
entwickelt.
Die Kommission wird die europäischen Strafverfolgungsnetze58 weiterhin unterstützen.
Außerdem wird sie eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Empfehlung des
Rates zur operativen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung59 zu aktualisieren und
so die operative Unterstützung in grenzüberschreitenden Szenarien zu erleichtern,
einschließlich der Verlegung von Einsatzteams und Ausrüstung für Übungen, nicht nur in
Krisenzeiten.
2.5.3 Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit
Um der Bedrohung durch Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus im digitalen Zeitalter
entgegenzuwirken, ist der rechtmäßige Zugang zu Daten für Strafverfolgungs- und
Justizbehörden von entscheidender Bedeutung. Die Umsetzung des Fahrplans für den
rechtmäßigen und wirksamen Zugang zu Daten für Strafverfolgungszwecke60 aus dem
Jahr 2025 wird dazu beitragen, die großen Herausforderungen anzugehen, die erfolgreichen
Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Wege stehen. Die EU-Vorschriften über
den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln61 werden im
August 2026 in Kraft treten, sodass es Justizbehörden ermöglicht wird, Beweismittel direkt
von Diensteanbietern, die ihre Dienste in der EU anbieten, zu sichern und zu erhalten.
Aufbauend auf dem von der EU finanzierten Projekt SIRIUS62 und dem künftigen
Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Cyberkriminalität und
58 AIRPOL, AQUAPOL, ENLETS, ESG, EIFS, HRSN, RAIPOL und ATLAS.
59 Empfehlung (EU) 2022/915 des Rates vom 9. Juni 2022 zur operativen Zusammenarbeit im Bereich der
Strafverfolgung (ABl. L 158 vom 13.6.2022).
60 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den rechtmäßigen und wirksamen Zugang zu
Daten für Strafverfolgungszwecke (COM/2025/349 final).
61 Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische
Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in
Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191 vom 28.7.2023).
62 Das von der EU finanzierte Projekt SIRIUS dient für mehr als 8 000 Mitglieder aus 47 Rechtsräumen als
Anlaufstelle für die Beschaffung elektronischer Daten von Diensteanbietern mit Sitz in anderen Rechtsräumen.
22
des Zweiten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats über
Computerkriminalität wird die internationale Zusammenarbeit zur Erlangung elektronischer
Beweismittel durch spezielle Schulungen und Informationsaustausch verstärkt.
Die justizielle Zusammenarbeit und der Informationsaustausch in Terrorismusfällen sind von
entscheidender Bedeutung, um der terroristischen Bedrohung in der Präventions- und
Reaktionsphase zu begegnen. Um die Ermittlung grenzüberschreitender Verbindungen
zwischen Terrorismusfällen zu erleichtern, wird Eurojust das Europäische Justizielle
Terrorismusregister auf der Grundlage eines neuen, dem neuesten Stand der Technik
entsprechenden Fallbearbeitungssystems aktualisieren, das vor dem 1. Dezember 2027
eingerichtet wird. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, Informationen über
Terrorismusfälle rechtzeitig an Eurojust zu übermitteln. Mit der Überarbeitung des Eurojust-
Mandats wird dazu beigetragen, die Analysekapazitäten von Eurojust zu stärken, eine engere
Zusammenarbeit mit Europol zu ermöglichen und so die Unterstützung für
grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
Terrorismus zu verstärken. Darüber hinaus wird die Richtlinie über Verfahrensgarantien in
Strafverfahren für Kinder63 aus dem Jahr 2016 weiterhin gezielte Unterstützungs- und
Schutzmaßnahmen für Kinder im Strafrechtssystem bieten. Beweismittel aus Kampfgebieten
sind für die strafrechtliche Verfolgung zurückkehrender ausländischer terroristischer Kämpfer
von entscheidender Bedeutung. Sobald Daten, die aus Beweismitteln aus Kampfgebieten
gewonnen werden, in das SIS eingegeben wurden, können sie auch dazu genutzt werden,
ausländische terroristische Kämpfer an den EU-Grenzen aufzuspüren. Durch die Auflösung
des Ermittlungsteams der Vereinten Nationen zur Förderung der Rechenschaftspflicht für von
ISIL (Da’esh) begangene Verbrechen (UNITAD) wird die Verfügbarkeit von Beweismitteln aus
Kampfgebieten eingeschränkt. Die Kommission wird gemeinsam mit Eurojust prüfen, ob und
wie die von den irakischen Behörden und UNITAD gesammelten Informationen den
Mitgliedstaaten durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Eurojust und dem
irakischen Nationalen Zentrum für internationale justizielle Zusammenarbeit zugänglich
gemacht werden könnten und ob Informationen im Zusammenhang mit Einzelfällen in der
Eurojust-Datenbank für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts gespeichert werden
könnten.
ZENTRALE MAẞNAHMEN
Die Kommission wird
die Maßnahmen bewerten und ermitteln, die für die Einrichtung eines EU-Systems für
den Abruf von Finanzdaten zum Zwecke des Aufspürens von Terrorismusfinanzierung
und Erträgen aus organisierter Kriminalität erforderlich sind;
das System zum Schutz des EU-Haushalts vor Missbrauch stärken, unter anderem durch
die Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU;
die Überarbeitung der Mandate von Europol und Eurojust vorschlagen, um bei der
Reaktion auf Terrorismus ihre Rolle im Bereich der Strafverfolgung und der Justiz zu
stärken.
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Europol
die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen,
Strafverfolgungsbehörden, Finanzinstituten, Finanztechnologieunternehmen, Online-
Diensteanbietern und Social-Media-Plattformen stärken;
63 Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über
Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren
sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016).
23
die Maßnahmen des Fahrplans für den rechtmäßigen und wirksamen Zugang zu Daten
für Strafverfolgungszwecke durchführen.
Europol wird
seine zentrale Informationsstelle für Terrorismusbekämpfung konsolidieren und
weiterentwickeln;
die operative, analytische und technische Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden
der Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung verstärken.
Gemeinsam mit der Kommission wird Eurojust
sondieren, wie die von UNITAD und den irakischen Behörden gesammelten
Informationen den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden können.
2.6 Zusammenarbeit mit internationalen Partnern
Die externe und die interne Dimension von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus sind
untrennbar miteinander verbunden64. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Hohen
Vertreterin und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung die internationale
Zusammenarbeit für alle Säulen dieser Agenda nach einem menschenrechtsbasierten Ansatz
stärken.
2.6.1 Restriktive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
Die Aufnahme von Personen, Vereinigungen und Körperschaften in die Liste der Personen,
Vereinigungen und Körperschaften, die restriktiven Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des
Terrorismus unterliegen65 („EU-Terroristenliste“), ist nach wie vor ein wichtiges Instrument
zur Zerschlagung terroristischer Netze. Die EU-Terroristenliste sollte kontinuierlich
aktualisiert werden, um den sich wandelnden Bedrohungen Rechnung zu tragen und ihnen zu
begegnen, indem Finanzströme gestoppt werden und die Unterstützung terroristischer
Aktivitäten verhindert wird. Die Hohe Vertreterin und die EU-Mitgliedstaaten prüfen derzeit,
wie die EU-Terroristenliste wirksamer, funktionsfähiger und flexibler gestaltet werden
kann. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regelung und eine engere
Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Drittländern wird ein Beitrag zu ihrer Funktionsfähigkeit
geleistet.
2.6.2 Vorantreiben internationaler Übereinkünfte
Die Kommission wird vorschlagen, das neue Protokoll zur Änderung der Definition
terroristischer Straftaten im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
im Namen der EU zu unterzeichnen und abzuschließen. Sobald der Rahmen in Kraft ist, wird
er eine gemeinsame europaweite Definition terroristischer Straftaten für mehr als
40 Länder bieten.
Die Kommission ist bestrebt, die externe Zusammenarbeit von Europol und Eurojust bei
der Terrorismusbekämpfung durch internationale Abkommen über den Austausch
personenbezogener Daten mit Drittländern und internationalen Organisationen weiter zu
stärken, wobei der Schwerpunkt auf Schlüsselregionen liegt.
64 Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Verbindungen zwischen den externen und internen Aspekten
der Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus vom 16. Dezember 2024.
65 Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur
Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344 vom 28.12.2001).
24
2.6.3 Vertiefung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Erweiterungspartnern wird verstärkt, um ihre beschleunigte
Integration in die Sicherheitsarchitektur der EU zu erleichtern und die Angleichung ihrer
rechtlichen und strategischen Rahmen an den Besitzstand und die Standards der EU zu fördern.
Wann immer dies möglich ist, werden sie schrittweise in EU-Maßnahmen wie das
Wissenszentrum zur Prävention von Radikalisierung und die Tätigkeiten von Europol, Eurojust
und CEPOL integriert und werden von den Instrumenten, Leitlinien und dem
Kapazitätsaufbau profitieren, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.
Der neue Gemeinsame Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus
und gewaltbereitem Extremismus für den Westbalkan 2025-2030 unterstützt auch die
Angleichung an den EU-Besitzstand, fördert die operative Zusammenarbeit und stärkt die
Kapazitäten unserer Partner in der Region. Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
werden ferner von gezielter technischer Hilfe, Kapazitätsaufbau und EU-Finanzierung von
Projekten profitieren, z. B. in den Bereichen Schutz des öffentlichen Raums und kritischer
Infrastrukturen oder Grenzmanagement.
Der Nahe Osten und Nordafrika spielen im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus eine
strategische Rolle. Im Rahmen des Pakts für den Mittelmeerraum wird der Schwerpunkt der
Unterstützung der EU auf der Stärkung des Grenzmanagements, der Verbesserung der
polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit sowie der Prävention von gewaltbereitem
Extremismus und Terrorismus liegen, mit Unterstützung des Wissenszentrums für die
Prävention von Radikalisierung. Ein regionaler Dialog über innere Sicherheit wird zur
Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität und Terrorismus beitragen.
Die EU wird die Erholung Syriens weiterhin unterstützen, indem sie einen friedlichen und alle
Seiten einbeziehenden Übergang und eine Aussöhnung innerhalb Syriens sowie seine regionale
Wiedereingliederung fördert. Darüber hinaus wird die EU ein Finanzhilfepaket in Höhe von
rund 620 Mio. EUR für 2026 und 2027 bereitstellen, das humanitäre Hilfe, Unterstützung für
einen raschen Wiederaufbau und bilaterale Unterstützung umfasst, und gleichzeitig die
Krisenreaktionsbemühungen im Nordosten Syriens und in den Lagern fortsetzen. Die
Kommission fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Schlussfolgerungen
des Rates vom 23. Juni 2025 zu Syrien sowie die Empfehlungen des vom EU-Koordinator für
die Terrorismusbekämpfung herausgegebenen Aktionsplans zur Bekämpfung der von
Syrien ausgehenden terroristischen Bedrohung umzusetzen.
In Afrika, insbesondere in Subsahara-Afrika, werden verschiedene terroristische Gruppen
stärker. Die Lage in Mittel- und Südasien, wo zunehmende regionale Spannungen und ein
zunehmender Einfluss des ISKP zu verzeichnen sind, muss ebenfalls genau beobachtet werden.
Die EU wird ihre integrierte Reaktion verstärken, indem sie Sicherheitserwägungen in den
360-Grad-Ansatz von Global Gateway einbezieht und die direkte Unterstützung für den
Kapazitätsaufbau verstärkt. Die Programme werden die Grenzsicherheit stärken, die
operative Zusammenarbeit unterstützen, die Kapazitäten zur Aufdeckung und Unterbindung
illegaler Finanzströme stärken, extremistische und gewaltgeprägte Propaganda bekämpfen,
gegen den Missbrauch neuer Technologien und den zunehmenden Zusammenhang zwischen
Terrorismus und organisierter Kriminalität in mehreren Regionen vorgehen, die
Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegen Radikalisierung und Anwerbung für
terroristische Gruppen stärken und die Rehabilitation und Wiedereingliederung ehemaliger
Kämpfer und ihrer Familien erleichtern.
Die Koordinierung des auswärtigen Handelns der EU und der Mitgliedstaaten in
Drittländern ist besonders wichtig, um Doppelarbeit zu vermeiden. Die Kommission wird
25
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten regelmäßig einen Überblick über die von der EU und den
Mitgliedstaaten finanzierten Projekte erstellen, neue Team-Europa-Initiativen in die Wege
leiten und Synergien zwischen EU-Maßnahmen sowie Missionen und Operationen im Rahmen
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in besonders vom Terrorismus
betroffenen Ländern fördern.
Dialoge über Terrorismusbekämpfung erleichtern den strategischen Austausch mit
Drittländern und sollten zu klaren und umsetzbaren Schlussfolgerungen führen, die wirksam
umgesetzt werden. Das EU-Expertennetz für Terrorismusbekämpfung ist von
entscheidender Bedeutung für den Austausch von Informationen über die Sicherheitslage in
Drittländern. Die Hohe Vertreterin wird darauf hinarbeiten, das Netz zu stärken, eine breitere
regionale Abdeckung und eine engere Zusammenarbeit zu gewährleisten und gegen den
Zusammenhang zwischen Terrorismus und organisierter Kriminalität, gegen
Terrorismusfinanzierung und terroristische Propaganda vorzugehen.
2.6.4 Stärkung der Rolle der EU auf multilateraler Ebene
Die Hohe Vertreterin, die Kommission und der EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung werden eine enge Koordinierung der EU und eine stärkere
Führungsrolle der EU in multilateralen Foren sicherstellen. Die EU wird weiterhin ihren
Ko-Vorsitz im Globalen Forum „Terrorismusbekämpfung“ (GCTF) nutzen, um Maßnahmen
zur Terrorismusbekämpfung unter ziviler Führung voranzubringen und nachhaltige und
koordinierte multilaterale Bemühungen zu fördern.
Die EU wird auch ihre Rolle im Rahmen der Globalen Koalition gegen Da’esh nutzen, um die
Koordinierung in der Region zu stärken. Im Jahr 2026 wird die EU gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Weltweiten Strategie der
Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung spielen, um die Werte und Prioritäten der
EU zu fördern, und weiterhin zum laufenden Reformprozess der Vereinten Nationen, der
Initiative UN80, beitragen, der auch die Architektur zur Terrorismusbekämpfung der
Vereinten Nationen umfasst.
Die Zusammenarbeit mit dem Europarat, der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der
Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF), Interpol und der NATO wird auf
thematischer Grundlage fortgesetzt. Durch die Zusammenarbeit mit Foren wie der
Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ und dem
Globalen Forum „Terrorismusbekämpfung“ wird die EU auch die miteinander verknüpften
Herausforderungen angehen, die sich aus Terrorismusfinanzierung, Anwerbung und
Propaganda, insbesondere in den sozialen Medien, ergeben. Auch das Globale Internetforum
zur Bekämpfung des Terrorismus (GIFCT) wird ein wichtiger Partner der Kommission
bleiben. Und schließlich wird die Kommission ihr Engagement in der Christchurch Call
Foundation66 fortsetzen.
ZENTRALE MAẞNAHMEN
Die Kommission wird
vorschlagen, das Protokoll zur Änderung der Definition terroristischer Straftaten im
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus zu unterzeichnen und
abzuschließen;
66 Die Christchurch Call Foundation ist eine Nichtregierungsorganisation, die von Neuseeland und Frankreich als
Reaktion auf den schrecklichen Terroranschlag in Christchurch im Jahr 2019 ins Leben gerufen wurde, um
terroristische und gewaltgeprägte extremistische Online-Inhalte zu beseitigen.
26
dem Rat empfehlen, dass er die Kommission ermächtigt, mit weiteren Drittstaaten
internationale Abkommen über die Zusammenarbeit mit Eurojust und Europol
auszuhandeln;
die Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung von
Terrorismus und gewaltorientiertem Extremismus für den Westbalkan 2025-2030
unterstützen;
die Tätigkeiten des Wissenszentrums auf EU-Kandidatenländer und den Mittelmeerraum
ausweiten;
Sicherheitserwägungen in Programme im Rahmen der Global-Gateway-Strategie
einbeziehen und die direkte Unterstützung für den Kapazitätsaufbau stärken.
Die Kommission wird gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten
einen regelmäßigen Überblick über Projekte zur Terrorismusbekämpfung und zur
Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus erstellen, die von der EU
und den Mitgliedstaaten finanziert werden.
Die Hohe Vertreterin wird
gemeinsam mit der Kommission, dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung
und den Mitgliedstaaten die Dialoge über Terrorismusbekämpfung weiter
operationalisieren;
das EU-Expertennetz für Terrorismusbekämpfung stärken;
gemeinsam mit der Kommission und dem EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung eine enge EU-Koordinierung und eine starke Führungsrolle der
EU in multilateralen Foren sicherstellen.
Die Hohe Vertreterin und der Rat sollten
den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP („EU-Terroristenliste“) regelmäßig
überprüfen.
3. Schlussfolgerung
Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus stellen nach wie vor eine Herausforderung für
die Sicherheit Europas dar. In dieser Agenda wird die Reaktion der EU dargelegt: ein
gemeinsames Engagement dafür, diesen Bedrohungen mit Weitsicht, Einigkeit und
Entschlossenheit zu begegnen. In der Agenda wird die Richtung für all unsere Bemühungen
vorgegeben: für Prävention sorgen, bevor Gewalt sich verfestigt, Schutz bieten, wo die
Menschen am meisten gefährdet sind, und jene zur Rechenschaft ziehen, die uns schaden
wollen.
Mit dieser Agenda wird die Europäische Union ihre kollektive Fähigkeit stärken, Bedrohungen
zu antizipieren, Radikalisierung zu verhindern, ihre Bürgerinnen und Bürger sowohl online als
auch offline zu schützen und entschlossen zu reagieren, wenn es zu Anschlägen kommt; dieser
Ansatz wird innerhalb und außerhalb der EU-Grenzen gestrafft. Mit der Agenda werden
übergreifend ehrgeizige Maßnahmen umgesetzt, wobei mehreren Initiativen zur Bewältigung
neuer Herausforderungen Vorrang eingeräumt wird, wie z. B.:
einem Präventionsinstrumentarium, um der Radikalisierung Minderjähriger
entgegenzuwirken,
einer potenziellen Stärkung der Verordnung zur Bekämpfung terroristischer
Online-Inhalte,
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einem „Verfahren nach einem Treffer“ für den Austausch von
Trefferinformationen zu Ausschreibungen mit Terrorismusbezug im Schengener
Informationssystem und
einem neuen EU-System für den Abruf von Finanzdaten.
Die Kommission wird die Umsetzung der Ziele über alle Bereiche hinweg vorantreiben, dies
nachverfolgen und sicherstellen, dass das Potenzial der Instrumente, Rechtsvorschriften und
Finanzmittel der Union voll ausgeschöpft wird. Die Kommission wird das Europäische
Parlament, den Rat, den EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, die Mitgliedstaaten,
den Privatsektor und die Zivilgesellschaft über die Umsetzung dieser Agenda informieren und
sie mit einbeziehen.
Drucksache 147/26 - 28 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)