polradar

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5508 · Gesetzentwurf · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 21/5508 21. Wahlperiode 22.04.2026 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes A. Problem und Ziel Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) wurde seit Jahren nicht hinreichend angepasst. Aktuell fehlen wichtige Projekte (insbesondere Autobahnkreuze und Brücken), die zeitkritisch sind. Daher ist die Anlage zu aktualisieren. Gerade vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung, die sich ebenso im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wiederfindet, ist die Überarbeitung dieser Anlage zwingend geboten. B. Lösung Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist nicht nur wichtiger Standortfaktor Deutschlands, sondern gewährleistet gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Zur Sicherung und Modernisierung der Verkehrswege ist eine rasche Umsetzung der erforderlichen Aus- und Neubauprojekte unerlässlich. Für die Bundesfernstraßen enthält der Gesetzentwurf eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in der Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG für Projekte in den Ländern, um eine Planungsbeschleunigung für die enumerativ aufgezählten Projekte herbeizuführen. Diese Liste wurde in der Vergangenheit mehrfach fortgeschrieben (zuletzt mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 22. Dezember 2023). Mit diesem Gesetzentwurf soll nun bundesweit eine vollständige Aktualisierung der Liste der Anlage 1 im Sinne der Planungsbeschleunigung erfolgen, um unter anderem die Beseitigung bestehender Engpässe im Autobahnnetz schneller umsetzen zu können. Andererseits können Maßnahmen entfallen bzw. von der Liste genommen werden, da diese Maßnahmen mittlerweile fertiggestellt sind bzw. Baurecht vorliegt. C. Alternative Keine. D. Befristung Keine. E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. F. Erfüllungsaufwand F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. F.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. G. Sonstige Kosten Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 22. April 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 beschlossenen Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes mit Begründung und Vorblatt (Anlage 1). Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr. Die Auffassung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ist in der als Anlage 2 beigefügten Stellungnahme dargelegt. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Merz Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Vom … Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) wird die Vorhabenliste durch die folgende Vorhabenliste ersetzt: „Lfd. Nr. Bezeichnung 1. A 1 Blankenheim – Adenau 2. A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Hamburg-Harburg 3. A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke 4. A 1 Kreuz Kamen – Hamm-Bockum/Werne mit Ersatzneubau der Brücken über die Lippe und den Datteln-Hamm-Kanal 5. A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43) 6. A 1 Maschener Kreuz 7. A 1 Westhofener Kreuz (A 45) 8. A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen 9. A 2 Kreuz Bottrop (A 31) 10. A 3 Nittendorf – Sinzing 11. A 3 Offenbacher Kreuz (A 661) 12. A 3 Ersatzneubau Brückenbauwerk Lippe und Wesel-Datteln-Kanal mit Anschlussstelle Hünxe 13. A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40) – Kreuz Oberhausen-West mit Ersatzneubau von Brücken 14. A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/A 516) – Dinslaken Süd mit Ersatzneubauten von Brücken 15. A 3 Leverkusen-Zentrum – Kreuz Leverkusen (A 1) 16. A 3 Sinzing – Kreuz Regensburg mit Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing 17. A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66) 18. A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555) – Kreuz Köln-Gremberg (A 559) mit Ersatzneubau Rheinbrücke Rodenkirchen 19. A 4 Dreieck Nossen – Hermsdorf 20. A 5 Westkreuz Frankfurt (A 648) Anlage 1 „Lfd. Nr. Bezeichnung 21. A 5 Dreieck Karlsruhe 22. A 5 Kreuz Bad Homburg (A 661) 23. A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66) 24. A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Roth 25. A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West mit Ersatzneubau Talbrücke Fechingen 26. A 6 Kreuz Frankenthal – Mannheim-Sandhofen mit Ersatzneubau Theodor-Heuss-Rheinbrücke 27. A 6 Kreuz Mannheim – Schwetzingen/Hockenheim mit Ersatzneubau der Brückenbauwerke 28. A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern 29. A 7 Dreieck Schweinfurt/Werneck (A 70) – Kreuz Biebelried (A 3) 30. A 7 Berkheim – Kreuz Memmingen mit Ersatzneubau der Brücke über die Iller bei Egelsee 31. A 7 Dreieck Hittistetten – Vöhringen mit Ersatzneubau der Talbrücke Witzighausen 32. A 8 Mühlhausen – Hohenstadt 33. A 8 Kreuz München-Süd (A 99) – Bundesgrenze Deutschland/Österreich 34. A 9 Kreuz Nürnberg – Kreuz Nürnberg Ost 35. A 10 Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ im Abschnitt Rüdersdorf – Erkner 36. A 10 Erkner – Freienbrink 37. A 12 Dreieck Spreeau – Frankfurt (Oder)-M 38. A 14 Leipzig-Ost – Dreieck Parthenaue 39. A 20 Westerstede (A 28) – Weede 40. A 26 Drochtersen (A 20) – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 1) 41. A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke 42. A 27 Ersatzneubauten der Moorbrücke, der Geestebrücke und des Überführungsbauwerks Bremerhaven-Zentrum im Abschnitt Bremerhaven-Geestemünde – Bremerhaven-Überseehäfen 43. A 33 Bielefeld-Brackwede – Borgholzhausen einschließlich Zubringer Ummeln 44. A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm 45. A 39 Lüneburg – Wolfsburg 46. A 40 Kreuz Kaiserberg – Essen-Frohnhausen mit Ersatzneubauten der Brückenbauwerke 47. A 42 Bottrop-Süd – Kreuz Essen-Nord mit Ersatzneubauten von Brücken über den Schienenweg, die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal 48. A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive Ersatzneubau Bergshäuser Brücke 49. A 44 Ratingen (A 3) – Velbert 50. A 44 Dreieck Lossetal – Helsa-Ost 51. A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1) 52. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach 53. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Olpe (A 4) „Lfd. Nr. Bezeichnung 54. A 45 Kreuz Olpe/Süd (A 4) – Lüdenscheid-Süd 55. A 45 Lüdenscheid-Süd – Kreuz Hagen (A 46) 56. A 45 Kreuz Hagen (A 46) – Kreuz Westhofen (A 1) 57. A 45 w. Dortmund-Süd – Kreuz Dortmund-West (A 40) 58. A 45 Dortmund-Hafen (o) – Kreuz Dortmund-NW (A 2) 59. A 45 Siegen-Süd – Siegen mit Ersatzneubau der Siegtalbrücke 60. A 45 Talbrücke Rahmede im Abschnitt Lüdenscheid – Lüdenscheid-Nord 61. A 46 Ersatzneubau der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe im Abschnitt Neuss-Uedesheim – Düsseldorf-Bilk 62. A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418) 63. A 48 Ersatzneubau der Rheinbrücke Bendorf im Abschnitt Kreuz Koblenz-Nord – Bendorf/Neuwied 64. A 52 Kreuz Breitscheid – Essen-Rüttenscheid mit Ersatzneubau Ruhrtalbrücke Mintard 65. A 52 Kreuz Mönchengladbach (A 61) – Kreuz Neersen (A 44) 66. A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40) 67. A 59 Kreuz Duisburg (A 40) – Duisburg-Marxloh mit Ersatzneubau der Berliner Brücke, des Brückenzugs Gartsträuch und des Brückenzugs Meiderich 68. A 60 Ersatzneubau Rheinbrücke Weisenau im Abschnitt Mainz-Innenstadt/Mainz-Laubenheim – Ginsheim-Gustavsburg 69. A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-Metternich und Koblenz/Dieblich 70. A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz – Baden-Württemberg einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke Speyer 71. A 61 Ersatzneubau der Talbrücke Pfeddersheim im Abschnitt Worms/Mörstadt – Worms 72. A 64 (ehem. B 52) Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang im Abschnitt Trier-Ehrang – Trier 73. A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden 74. A 81 Ersatzneubau der Brücken im Abschnitt Neuenstadt (Kocher) – Kreuz Weinsberg 75. A 94 Kreuz München-Ost – Pocking 76. A 99 Dreieck München-Süd-West (A 96) – Kreuz München-Süd (A 8) 77. A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße 78. A 100 Dreieck Charlottenburg (A 111) bis einschließlich Dreieck Funkturm (A 115) einschließlich Ersatzneubau von Brücken u. a. Rudolf-Wissell-Brücke 79. A 111 Stolpe – Dreieck Charlottenburg (A 100) 80. A 255 Ersatzneubauten von Brücken im Abschnitt Hamburg-Veddel – Dreieck Norderelbe (A 1) 81. A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2) 82. A 553 Kreuz Köln-Godorf (A 555) – Dreieck Köln-Lind (A 59) 83. A 565 Kreuz Bonn-Nord (A 565) – Dreieck Bonn-Nordost (A 59) mit Ersatzneubau der Rhein- „Lfd. Nr. Bezeichnung brücke Bonn-Nord 84. A 565 Bonn-Poppelsdorf – Kreuz Bonn-Nord (A 555) mit Ersatzneubau des Tausendfüßlers 85. A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach 86. A 671 Ersatzneubau der Mainbrücke Hochheim im Abschnitt Hochheim-Süd – Gustavsburg 87. B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf 88. B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung 89. B 6 OU Bruckdorf 90. B 6 OU Gröbers 91. B 6 OU Großkugel 92. B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke 93. B 7 Altenburg (B 93) – Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen 94. B 7 Ersatzneubau Düsseldorf – Heerdt 95. B 7 Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen – nördlich Frohburg) 96. B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel 97. B 9 Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke bei Andernach 98. B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau 99. B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost 100. B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472) 101. B 12 Marktoberdorf (B 472) – Jengen/Kaufbeuren (A 96) 102. B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299) 103. B 16 St 2043 – B 13 104. B 16 zwischen B 13 und A 9 105. B 19 OU Meiningen 106. B 19 OU Wasungen 107. B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85) 108. B 20 Cham-Süd – Chameregg (B 85) 109. B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92) 110. B 27 Schindhaubasistunnel 111. B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen 112. B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster 113. B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund 114. B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe 115. B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach 116. B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn „Lfd. Nr. Bezeichnung 117. B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees 118. B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau 119. B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt OU Vahldorf 120. B 85 Altenkreith – Wetterfeld 121. B 85/B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd 122. B 87 OU Weißenfels 123. B 87 OU Naumburg – Wethau 124. B 101 OU Elsterwerda 125. B 112 OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt 126. B 167 OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis B 167) 127. B 169 Döbeln-Nord – Salbitz 128. B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow 129. B 169 OU Plessa 130. B 174/B 107 Reitzenhain – Chemnitz-Ost (Südverbund) 131. B 178 Nostitz – A 4 (Weißenberg) 132. B 181 Neu- und Ausbau westlich Leipzig (A 9 bis Stadtgrenze Leipzig) 133. B 187 N-OU Wittenberg 134. B 187 OU Coswig – Griebo 135. B 207 (E 47) Fehmarnsundquerung 136. B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich Vorlandbrücke) 137. B 221 OU Scherpenseel 138. B 221 OU Unterbruch 139. B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken/Rhein-Herne-Kanal Essen 140. B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten 141. B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund 142. B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich 143. B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der Talbrücke Erbach bei Altenkirchen 144. B 269 OU Saarlouis – Fraulautern 145. B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen 146. B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim 147. B 402/B 213/B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1) 148. B 405 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke 149. E 47 Feste Fehmarnbeltquerung (Puttgarden – Grenze der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone)“. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Ziel ist die weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten. II. Wesentlicher Inhalt Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der die Bundesfernstraßenprojekte aufgeführt werden, für die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ist zu aktualisieren, um die entsprechenden Projekte im Sinne der Planungsbeschleunigung zu priorisieren. Die in der Anlage aufgeführten Projekte in den Ländern müssen neu aufgenommen werden. Projekte, die fertiggestellt sind, können aus der Liste entfernt werden. III. Alternativen Keine. IV. Gesetzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes. V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar. VI. Gesetzesfolgen 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Die vorgesehene Regelung trägt zur Vereinfachung, Straffung und Optimierung von Verwaltungsverfahren bei. 2. Nachhaltigkeit Das Gesetz entspricht den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung dient. Nach Überprüfung der Indikatoren und Prinzipien für nachhaltige Entwicklung trägt das Regelungsvorhaben insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 9.1 bei, nämlich eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle zu legen. Denn die zügige Realisierung von Brückenersatzneubauten fördert ein hochwertiges und nachhaltiges Infrastrukturangebot. 3. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. 4. Erfüllungsaufwand Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Für Bundesbehörden entsteht kein Erfüllungsaufwand. Auf der Ebene der Länder entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Für die Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand. 5. Weitere Kosten Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht. 6. Weitere Gesetzesfolgen Die Prüfung des Gesetzes im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse der Menschen hat ergeben, dass die Regelungen zu deren Verbesserung beitragen. Durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der Bundesfernstraßen wird die Bereitstellung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur gestärkt. Das Gesetz hat keine erkennbaren gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Grundsätzlich sind Frauen und Männer von den Vorschriften des Gesetzes in gleicher Weise betroffen. Auch demografische Auswirkungen sind nicht erkennbar. Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht zu erwarten. VII. Befristung; Evaluierung Das Gesetz gilt unbefristet. Eine Evaluierung erfolgt acht Jahre nach deren Inkrafttreten. Eine frühere Evaluierung ist angesichts der langen Planungsvorläufe nicht zweckdienlich. Im Zentrum der Evaluierung wird die Frage stehen, inwieweit mit den Regelungen die betreffenden Genehmigungsverfahren beschleunigt werden konnten. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (z. B. durch den Vergleich von Zeiträumen im Genehmigungsprozess vor und nach Inkrafttreten der Regelungen) sowie qualitativen Kriterien (z. B. Erfahrungsberichte) ermittelt werden. Als Datengrundlagen kommen hierfür u. a. Erhebungen durch Genehmigungsbehörden sowie Vorhabenträger in Betracht. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesfernstraßengesetzes): Die Vorhabenliste in der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1 FStrG) wird aufgrund des fortgeschrittenen Planungs- und Realisierungstandes der Projekte aktualisiert. Im Einzelnen: Zu Nummer 1: A 1 Blankenheim – Adenau Die Angabe bei der bisherigen laufenden Nummer 6 kann aktualisiert werden, da für den Abschnitt der A 1 zwischen Kelberg und Adenau inzwischen vollziehbares Baurecht vorliegt und dieser von der neuen laufenden Nummer 1 umfasst wird. Zu Nummer 3: A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke Die Maßnahme wird im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geführt. Die A 1 ist für den Wirtschaftsverkehr und für den touristischen Verkehr die wichtigste Verbindung zwischen West- und Norddeutschland. Als Teil der Europastraße E 37 verbindet sie die skandinavischen Länder mit den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen (Ruhrgebiet). Der Streckenabschnitt hat hohe Bedeutung für die Hinterlandanbindung der deutschen Häfen. Zu Nummer 10: A 3 Nittendorf – Sinzing Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung“ eingestuft ist. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Regensburg treten regelmäßig kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 3 wiederhergestellt und damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert werden. Zu Nummer 11: A 3 Offenbacher Kreuz (A 661) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 3 und A 661 erreicht. Zu Nummer 20: A 5 Westkreuz Frankfurt (A 648) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 648 erreicht. Zu Nummer 22: A 5 Kreuz Bad Homburg (A 661) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 661 erreicht. Zu Nummer 23: A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 66 erreicht. Zu Nummer 24: A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/ Bayern – Roth Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ bzw. im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird insbesondere der herausragenden Bedeutung als Europastraße E 50 für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Osteuropa und dem überdurchschnittlichen Lkw-Anteil Rechnung getragen. Zudem wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 6 wieder hergestellt und damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert. Zu Nummer 29: A 7 Dreieck Schweinfurt/Werneck (A 70) – Kreuz Biebelried (A 3) Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft ist und das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Südlich Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld – Autobahnkreuz Biebelried“ eingeleitet wurde. In der Engpassanalyse ist der Abschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 7 wieder hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert. Zu Nummer 34: A 9 Kreuz Nürnberg – Kreuz Nürnberg-Ost Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und in der Engpassanalyse der Abschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 9 wieder hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert. Zu Nummer 37: A 12 Dreieck Spreeau – Frankfurt (Oder)-M Aus Sicht des Landes Brandenburg ist aufgrund der aktuellen Straßenverkehrsprognose und der zusätzlichen Verkehre durch Tesla ein sechsstreifiger Ausbau dringend geboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verlagerung des Verkehrs in das nachgeordnete Netz zu vermeiden. Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (vgl. Drucksache 547/23) vom 24. November 2023: „Eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist notwendig und wird begrüßt. Bei der Definition von Maßnahmen im überragenden öffentlichen Interesse besteht allerdings eine geografische Unausgewogenheit. So wird die transeuropäische Dimension der Verkehrsinfrastruktur nicht ausreichend abgebildet. Die engere infrastrukturelle Verzahnung mit Mittel- und Osteuropa hat eine überregionale europäische Bedeutung. Im Vergleich zu den grenzüberschreitenden Verbindungen in Richtung Westeuropa besteht sowohl im Hinblick auf die Schienenverbindungen, aber auch auf die Straßenverbindungen in Richtung Mittel- und Osteuropa weiterhin hoher Handlungsbedarf. Diese Verbindungen sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan systematisch unterbewertet. Ein darauf fußender Ausschluss bei der Einstufung als Projekte von überragendem öffentlichem Interesse ist nicht sachgerecht. Für Brandenburg betrifft das insbesondere die Projekte 15 (A 12: AD Spreeau (A 10) – Bundesgrenze Deutschland/Polen (-Poznan)). [...] Der sechsstreifige Ausbau der BAB 12 / E 30 als wichtigste Straßenverbindung zwischen West- und Osteuropa ist unerlässlich. Ohne einen zeitnahen Ausbau der BAB 12 droht dieser Streckenabschnitt zu einem eklatanten Engpass im europäischen Straßennetz zu werden. Der sechsstreifige Ausbau der BAB 12 ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten. Diese Einordnung erfolgte auf der Grundlage der zum Aufstellungszeitpunkt des Bedarfsplans voraussehbaren wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklungen, das heißt ohne die Ansiedlung von Tesla mit bereits heute mehr als 10 000 Beschäftigten sowie den notwendigen Zulieferungen für derzeit circa 250 000 Pkw pro Jahr sowie deren Auslieferungen. […] Damit hat die Tesla-Ansiedlung in Grünheide in Ostbrandenburg zu einer hohen Flächennachfrage geführt und weitere Ansiedlungen von Zulieferern und Dienstleistern werden erwartet. Der sechsstreifige Ausbau der A 12 ist dabei eine Grundlage für das Funktionieren der Infrastruktur in der Region.“ Zu Nummer 41: A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme ist auf Grund der Bedeutung der A 27 für die Hafenhinterlandanbindung der deutschen Häfen insbesondere in Bremerhaven und Cuxhaven von hoher Wichtigkeit. Zu Nummer 48: A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive Ersatzneubau Berghäuser Brücke Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der sechsstreifige Ausbau der A 44 in diesem Abschnitt ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen in Folge der Freigabe der A 49 dringend erforderlich. Innerhalb dieses Abschnitts liegt zudem die Berghäuser Brücke, deren Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2028 geschätzt wird. Der Ersatzneubau muss schnellstmöglich errichtet werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu vermeiden (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Zu Nummer 52: A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Die Brückenbauwerke innerhalb dieses Autobahnabschnittes müssen zwingend erneuert werden, da die Restnutzungsdauern in den nächsten Jahren ablaufen. Die Ersatzneubauten müssen schnellstmöglich errichtet werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu vermeiden (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Durch die Erweiterung des Abschnitts kann die bisherige laufenden Nummer 41, welche in dem o. g. Streckenabschnitt enthalten ist, entfallen. Zu Nummer 53: A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Olpe (A 4) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden. Zu Nummer 54: A 45 Kreuz Olpe/Süd (A 4) – Lüdenscheid-Süd Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden. Zu Nummer 55: A 45 Lüdenscheid-Süd – Kreuz Hagen (A 46) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden. Zu Nummer 56: A 45 Kreuz Hagen (A 46) – Kreuz Westhofen (A 1) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Fest disponiert- Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden. Zu Nummer 57: A 45 w. Dortmund-Süd – Kreuz Dortmund-West (A 40) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden. Zu Nummer 58: A 45 Dortmund-Hafen (o) – Kreuz Dortmund-NW (A 2) Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden. Zu Nummer 69: A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-Metternich und Koblenz/Dieblich Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz. Zu Nummer 75: A 94 Kreuz München-Ost – Pocking Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Der Lückenschluss zur A 3 muss schnellstmöglich erfolgen, um die verkehrliche Anbindung des Chemiedreiecks sowie Südostbayerns und Österreichs sicherzustellen. Zu Nummer 87: B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 88: B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung Die derzeitige Köhlbrandbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße B 3 und bedient in hohem Maße überregionale Verkehre. Die Bestandsbrücke ist baulich stark beansprucht und muss zwingend ersetzt werden. Der Ersatzneubau wird die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens erhalten und diesen leistungsfähig an das überregionale und transeuropäische Straßennetz sowie das Hinterland anbinden. Der Streckenabschnitt liegt in der Baulast der Freien und Hansestadt Hamburg. Wegen der überragenden Bedeutung für ganz Deutschland hat der Bund seine Absicht erklärt, das Vorhaben anteilig zu finanzieren, was die überregionale Bedeutung und den dringlichen Realisierungsbedarf unterstreicht. Zu Nummer 92: B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme „B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke“ ist auf Grund der begrenzten Anzahl von leistungsfähigen Weserquerungen in Norddeutschland von hoher Wichtigkeit. Zu Nummer 94: B 7 Ersatzneubau Düsseldorf – Heerdt Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 96: B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“. Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 97: B 9: Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke bei Andernach Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz. Zu Nummer 98: B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz. Zu Nummer 99: B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen unterschiedlich eingestuft. Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der Neubau ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur Entlastung der Ortsdurchfahrten dringend erforderlich. Es handelt sich um eine wichtige Verkehrsachse. Zu Nummer 100 und Nummer 101: B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472) und B 12 Marktoberdorf (B 472) – Jengen/Kaufbeuren (A 96) Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind und in einem Teilabschnitt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der vierstreifige Ausbau zwischen Kempten und Buchloe ist zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit der B 12 dringend erforderlich. Zu Nummer 102: B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299) Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Die Umfahrung von Landshut stellt eine verkehrlich wichtige Weiterführung der B 15 im Bereich der bereits baulich fertiggestellten Grundwasserwanne im Knotenpunkt mit der A 92 dar. Zu Nummer 103 und Nummer 104: B 16 St 2043 – B 13 und B 16 zwischen B 13 und A 9 Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. Der vierstreifige Ausbau zwischen der A 9 bei Manching und Neuburg a. d. Donau ist zwingend erforderlich, um den verkehrlichen Anforderungen der wichtigen bayerischen West-Ost-Achse gerecht zu werden. Zu Nummer 106: B 19 OU Wasungen Das Vorhaben ist hinzuzufügen, da es im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet ist. Der Neubau stellt einen Lückenschluss zwischen der B 19 im Norden Richtung Eisenach und der B 19 im Süden Richtung Meiningen her. Gemeinsam mit der OU Meiningen (Nummer 74 der Anlage 1) hat die OU Wasungen eine Schlüsselfunktion für die effektive verkehrliche Wirksamkeit der bereits gebauten OU, für einen leistungsfähigen Anschluss der Region an die Bundesautobahn A 71 und einen einheitlich sicheren, ortsdurchfahrtsfreien Ausbaustandard der B 19. Zu Nummer 107 und Nummer 108: B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85) und B 20 Cham-Süd – Chameregg (B 85) Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ bzw. im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. Die B 20 ist eine bedeutende Nord-Süd- Verbindung für den ostbayerischen Raum, deren Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich ist. Zudem soll eine großräumige Umfahrung der hochbelasteten A 93 in Regensburg geschaffen werden. Zu Nummer 109: B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92) Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Die B 20 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den ostbayerischen Raum, deren Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich ist. Zu Nummer 110: B 27 Schindhaubasistunnel Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der zweibahnige Neubau ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur Entlastung der Ortsdurchfahrt von Tübingen dringend erforderlich. Es handelt sich um eine wichtige Verkehrsachse. Zu Nummer 111: B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz. Zu Nummer 112: B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 113: B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 114: B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 115: B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 116: B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 117: B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 118: B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 119: B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt (PA) OU Vahldorf Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist und das Planfeststellungsverfahren in Kürze eingeleitet werden soll. Die B 71n ist Bestandteil der Gesamtnetzkonzeption VUNO (Verkehrsuntersuchung Nordost). Diese sieht neben der Verlängerung der Bundesautobahnen A 14 (Magdeburg – Wittenberge – Schwerin) und A 39 (Wolfsburg – Lüneburg) den Ausbzw. Neubau leistungsfähiger Bundesstraßen in Ost-West- bzw. Nordost-Südwest-Relation vor und dient damit der Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 FStrG). Der Gesamtverkehrszug B 71/B 71n Uelzen (NI) – Gardelegen – Haldensleben – Magdeburg (ST) wird durch den Neubau der B 71n Haldensleben – A 14 (1. PA OU Wedringen bereits realisiert) leistungsfähiger und verkehrssicherer und trägt dem mit der großen Zahl an Gewerbeansiedlungen in Haldensleben verbundenen sehr hohen Anteil an Schwerverkehr Rechnung. Mit der Fertigstellung der im Bau befindlichen A 14 im Abschnitt von der vorhandenen Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt/B 189 einschließlich der ausschließlich für die B 71n vorgesehenen AS Haldensleben (voraussichtlich im Jahr 2029) entstünde ohne die schnellstmögliche Realisierung des 2. PA OU Vahldorf ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Zu Nummer 121: B 85/B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd Die Vorhaben sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet sind. Bedingt durch den gemeinsamen Knotenpunkt B 85/B 88 bilden beide Maßnahmen eine gemeinsame verkehrswirksame Einheit und sind deshalb gemeinsam zu planen und zum Baurecht zu bringen. Die B 85 verbindet den eigenständigen Siedlungsraum des Städteverbundes Rudolstadt / Saalfeld / Bad Blankenburg (Saalebogen) mit den Bundesautobahnen A 71 und A 4 sowie A 9. Die B 88 dient vor allem der Entlastung von Schwarza und der Anbindung des Schwarzatals des Thüringer Waldes an das überregionale Straßennetz und die weiteren Städte des Saalebogens. Zu Nummer 125: B 112 OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des Straßennetzkonzeptes Brandenburg und ist Teil der Oder-Lausitz- Straße. Sie stellt den Lückenschluss zwischen den bereits fertig gestellten Ausbaumaßnahmen im Zuge der Oder- Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar. Eine schnellstmögliche Umsetzung muss erfolgen, um die Erreichbarkeit im Land und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit der Realisierung erfolgt der Lückenschluss der Oder-Lausitz-Straße und dem Leistungsnetz als prioritärer Straßenzug. Zu Nummer 126: B 167 OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis B 167) Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des Straßennetzkonzeptes Brandenburg. Eine schnellstmögliche Umsetzung muss erfolgen, um die Erreichbarkeit im Land und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Erst mit Realisierung des 2. Planungsabschnitts (L 220 bis B 167) kann die OU Finowfurt/ Eberswalde ihre vollständige Wirksamkeit entfalten. Zu Nummer 127: B 169 Döbeln-Nord – Salbitz Das Projekt ist unter der Projektnummer „B169-G30-SN-BB-T1-SN“ im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet und ist Teil der Projektkette B169-G30-SN-BB „A 14 – Landesgrenze SN/BB“. Der Lückenschluss zum Autobahnnetz muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Das Projekt trägt darüber hin-aus zur Verbesserung der Infrastruktur im Mitteldeutschen Revier bei (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 FStrG – Investitionsgesetz Kohleregionen). Die B 169 ist wichtig für die Verbindung der in Sachsen und Brandenburg gelegenen Mittelzentren Döbeln, Riesa, Elsterwerda mit den Bundesautobahnen A 13 und A 14. Die Teilvorhaben waren bereits im Bedarfsplan 2004 eingeordnet. Der derzeitige Zustand der B 169 im Betrachtungsgebiet erfüllt die Anforderungen an eine Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion nicht. Das Bild ist geprägt von zahlreichen Ortsdurchfahrten, einer Vielzahl von Knotenpunkten und häufiger Überlagerung von Erschließungs- und Verbindungsfunktion. Infolge der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere des hohen Schwerverkehrsanteils, kommt es zu erheblichen Schadstoff- und Lärmimmissionen. Mit der Realisierung der Maßnahme wird eine den raumordnerischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechende Verkehrsverbindung geschaffen und die verkehrlichen Defizite beseitigt. Die Reisezeit verkürzt sich erheblich. Der Verkehr kann auf der neuen Trasse in hoher Qualität sowie durch sichere Fahrverläufe geführt werden. Die Ortslagen werden vom Durchgangsverkehr entlastet. Der Ausbau der B 169 muss im Gesamten gemäß der Projektkette erfolgen, da nur so eine einheitliche Verkehrs- und Streckencharakteristik erzielt werden kann. Die beiden sächsischen Abschnitte zwischen B 6 und nördlich Riesa sind seit längerer Zeit gebaut und unter Verkehr. Der unmittelbar anschließende Abschnitt Salbitz – B 6 ist im Bau. Zu Nummer 130: B 174/B 107 Reitzenhain – Chemnitz-Ost (Südverbund) Die Projektkette B107/B174-G20-SN „B 107/B 174 Reitzenhain – Chemnitz-Ost“ ist im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet. Das Hauptprojekt besteht aus vier Teilprojekten: – B 174 Reitzenhain – B 174 OU Großolbersdorf/Hohndorf – B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf – B 107 Ebersdorf – A 4 Chemnitz Ost. Der Umbau muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Aus- und Neubau dieser Achse wird eine deutliche Verbesserung im grenzüberschreitenden Güter- und Wirtschaftsverkehr zwischen Tschechien und Deutschland erreicht. Die Metropolregion Prag wird mit dem Oberzentrum Chemnitz sowie mit Bundesautobahn BAB 4 verbunden. Die derzeit auf der B 174 vorhandene ungenügende Verkehrssicherheit (starke Unfallhäufung aufgrund ungenügender Sichtverhältnisse an den Knotenpunkten) erfordert bei der zu erwartenden Zunahme des Verkehrs zwingend eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage. Mit dem Bau der Ortsumgehungen und der B 107n wird eine deutliche Reisezeitverkürzung für den grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Personenverkehr erreicht. Der Abschnitt „B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf“ wurde im Dezember 2025 planfestgestellt. Zu Nummer 133: B 187 N-OU Wittenberg Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Das Vorhaben dient in Verbindung mit der Maßnahme B 187 OU Coswig – Griebo dem leistungsfähigen und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende Verbindungsachse von der Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten. Die vorhandenen Industriestandorte (z. B. Agro-Chemie-Park) führen zu einer Überlastung des Straßenzuges der B 187 im Stadtgebiet von Wittenberg, sodass ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG) vorliegt. Zu Nummer 134: B 187 OU Coswig – Griebo Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist und das Planfeststellungsverfahren zeitnah eingeleitet werden soll. Das Vorhaben dient dem leistungsfähigen und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende Verbindungsachse von der Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten (einschl. Anbindung des Bundeswehrstandortes Holzdorf). Im Hinblick auf die Einbahnstraßenführung in der historischen Ortslage Coswig besteht vor dem Hintergrund der Verkehrsbelegung mit hohem Schwerverkehrsanteil ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Zu Nummer 136: B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich Vorlandbrücke) Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 139: B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken/Rhein-Herne-Kanal Essen Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 140: B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 141: B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 142: B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 143: B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der Talbrücke Erbach bei Altenkirchen Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz. Zu Nummer 144: B 269 OU Saarlouis – Fraulautern Die B 269 OU Saarlouis – Fraulautern ist als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinzuzufügen. Sie stellt einen wichtigen Lückenschluss im ortsdurchfahrtsfreien Bundesfernstraßennetz im Saarland dar. Sie verbindet die von Frankreich kommende B 269 neu über die bestehende B 51, Umgehung Ensdorf und Fraulautern mit der BAB 8. Sie dient der Entlastung der Ortsdurchfahrt von Saarlouis – Fraulautern vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr und verringert die bestehenden Lärm- und Schadstoffbelastungen. Nach erfolgter Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur Wahl der Vorzugsvariante befindet sich die Maßnahme derzeit in der Phase der Entwurfsplanung. Zu Nummer 145: B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden. Zu Nummer 146: B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz. Zu Nummer 148: B 405 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke Die Fraulauterner Brücke führt die Bundesstraße B 405 bei Bahn-km 22,44 über die Bundeseisenbahn-Strecke 3230 Saarbrücken-Karthaus. Das 1953 errichtete Bauwerk befindet sich einem schlechten baulichen Zustand und muss aufgrund der beengten innerörtlichen Platzverhältnisse an gleicher Stelle erneuert werden. Die Maßnahme „B 405, Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke“ besitzt sowohl eine hohe Bedeutung für den Alltagsverkehr auf Straße und Schiene als auch für den militärischen Verkehr. Die B 405 ist als Militärstraße 759 Teil des Militärstraßengrundnetzes (MSGN) und die überquerte Bahnstrecke ist Bestandteil des in Planung befindlichen militärischen Eisenbahngrundnetzes (MEGN). Um massive Einschränkungen der betroffenen wichtigen Verkehrswege durch eine verzögerte bauliche Umsetzung zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Beschleunigungsmöglichkeiten für die Maßnahme zu nutzen. Für die Maßnahme wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24 Absatz 16 FStrG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG durchgeführt. Von der Vorhabenliste werden fünf Projekte gegenüber der geltenden Fassung der Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG gestrichen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Projekte: − bisherige Nummer 6: A 1 Blankenheim – Kelberg Hier liegt das Baurecht vor und das Vorhaben wird zudem durch die neue Nummer 1 ersetzt. − bisherige Nummer 24: A 7 Ersatzneubau Talbrücke Welkers im Abschnitt Fuldaer Dreieck – Bad Brückenau – Volkers Hier liegt das Baurecht vor. − bisherige Nummer 41: A 45 Haiger/Burbach – Dillenburg mit Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden Diese Maßnahme wird von Nummer 52 umfasst. − bisherige Nummer 47: A 49 Bischhausen – A 5 Hier liegt das Baurecht vor. − bisherige Nummer 78: B 112 OU Frankfurt (Oder) Hier liegt das Baurecht vor. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten): Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrates wie folgt Stellung: Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Sie nimmt ihn aber zum Anlass, auf seiner Grundlage im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) dem Bundestag vorzuschlagen, die Anlage zu § 17e Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz wie folgt zu fassen: „Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anlage (zu § 17e Absatz 1) (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 409, S. 7 – 9) Vorbemerkung: Im Sinne dieser Anlage bedeuten 1. A: Autobahn 2. B: Bundesstraße 3. L: Landesstraße 4. E: Europastraße 5. OU: Ortsumgehung Zu den Bundesfernstraßen gehören auch die für den Betrieb von Bundesfernstraßen notwendigen Anlagen. Die Bundesfernstraßen beginnen und enden jeweils an den Knotenpunkten, an denen sie mit dem bestehenden Straßennetz verbunden sind. Lfd. Nr. Bezeichnung 1 A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Hamburg-Harburg 2 A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke 3 A 1 Kreuz Kamen – Hamm-Bockum/Werne mit Ersatzneubau der Brücken über die Lippe und den Datteln-Hamm-Kanal 4 A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43) 5 A 1 Maschener Kreuz 6 A 1 Westhofener Kreuz (A 45) 7 A 1 Blankenheim –Adenau 8 A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen 9 A 2 Kreuz Bottrop (A 31) Lfd. Nr. Bezeichnung 10 A 3 Ersatzneubau Brückenbauwerk Lippe und Wesel-Datteln-Kanal mit Anschlussstelle Hünxe 11 A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40) – Kreuz Oberhausen-West mit Ersatzneubau von Brücken 12 A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/A 516) – Dinslaken Süd mit Ersatzneubauten von Brücken 13 A 3 Leverkusen-Zentrum – Kreuz Leverkusen (A 1) 14 A 3 Nittendorf – Kreuz Regensburg mit Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing 15 A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66) 16 A 3 Offenbacher Kreuz (A 661) 17 A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555) – Kreuz Köln-Gremberg (A 559) mit Ersatzneubau Rheinbrücke Rodenkirchen 18 A 4 Dreieck Nossen – Hermsdorf 19 A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66) 20 A 5 Dreieck Karlsruhe 21 A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West mit Ersatzneubau Talbrücke Fechingen 22 A 6 Kreuz Frankenthal – Mannheim-Sandhofen mit Ersatzneubau Theodor-Heuss-Rheinbrücke 23 A 6 Kreuz Mannheim – Schwetzingen/Hockenheim mit Ersatzneubau der Brückenbauwerke 24 A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern 25 A 7 Berkheim – Kreuz Memmingen mit Ersatzneubau der Brücke über die Iller bei Egelsee 26 A 7 Dreieck Hittistetten – Vöhringen mit Ersatzneubau der Talbrücke Witzighausen 27 A 8 Mühlhausen – Hohenstadt 28 A 8 Kreuz München-Süd (A 99) – Bundesgrenze Deutschland/Österreich 29 A 10 Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ im Abschnitt Rüdersdorf – Erkner 30 A 10 Erkner – Freienbrink 31 A 14 Leipzig-Ost – Dreieck Parthenaue 32 A 20 Westerstede (A 28) – Weede 33 A 26 Drochtersen (A 20) – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 1) 34 A 27 Ersatzneubauten der Moorbrücke, der Geestebrücke und des Überführungsbauwerks Bremerhaven-Zentrum im Abschnitt Bremerhaven-Geestemünde – Bremerhaven-Überseehäfen 35 A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke 36 A 33 Bielefeld-Brackwede – Borgholzhausen einschließlich Zubringer Ummeln 37 A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm 38 A 39 Lüneburg – Wolfsburg 39 A 40 Kreuz Kaiserberg – Essen-Frohnhausen mit Ersatzneubauten der Brückenbauwerke Lfd. Nr. Bezeichnung 40 A 42 Bottrop-Süd – Kreuz Essen-Nord mit Ersatzneubauten von Brücken über den Schienenweg, die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal 41 A 44 Dreieck Lossetal – Helsa-Ost 42 A 44 Kreuz Kassel West – Dreieck Kassel-Süd mit Ersatzneubau Berghäuser Brücke 43 A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1) 44 A 45 Haiger/Burbach – Dillenburg mit Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden 45 A 45 Siegen-Süd – Siegen mit Ersatzneubau der Siegtalbrücke 46 A 45 Talbrücke Rahmede im Abschnitt Lüdenscheid – Lüdenscheid-Nord 47 A 46 Ersatzneubau der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe im Abschnitt Neuss-Uedesheim – Düsseldorf- Bilk 48 A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418) 49 A 48 Ersatzneubau der Rheinbrücke Bendorf im Abschnitt Kreuz Koblenz-Nord – Bendorf/Neuwied 50 A 52 Kreuz Breitscheid – Essen-Rüttenscheid mit Ersatzneubau Ruhrtalbrücke Mintard 51 A 52 Kreuz Mönchengladbach (A 61) – Kreuz Neersen (A 44) 52 A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40) 53 A 59 Kreuz Duisburg (A 40) – Duisburg-Marxloh mit Ersatzneubau der Berliner Brücke, des Brückenzug Gartsträuch und des Brückenzugs Meiderich 54 A 60 Ersatzneubau Rheinbrücke Weisenau im Abschnitt Mainz-Innenstadt/Mainz-Laubenheim – Ginsheim-Gustavsburg 55 A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz – Baden-Württemberg einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke Speyer 56 A 61 Ersatzneubau der Talbrücke Pfeddersheim im Abschnitt Worms/Mörstadt – Worms 57 A 64 (ehem. B 52) Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang im Abschnitt Trier-Ehrang – Trier 58 A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden 59 A 81 Ersatzneubau der Brücken im Abschnitt Neuenstadt (Kocher) – Kreuz Weinsberg 60 A 99 Dreieck München-Süd-West (A 96) – Kreuz München-Süd (A 8) 61 A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße 62 A 100 Dreieck Charlottenburg (A 111) bis einschließlich Dreieck Funkturm (A 115) einschließlich Ersatzneubau von Brücken u. a. Rudolf-Wissell-Brücke 63 A 111 Stolpe – Dreieck Charlottenburg (A 100) 64 A 255 Ersatzneubauten von Brücken im Abschnitt Hamburg-Veddel – Dreieck Norderelbe (A 1) 65 A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2) 66 A 553 Kreuz Köln-Godorf (A 555) – Dreieck Köln-Lind (A 59) Lfd. Nr. Bezeichnung 67 A 565 Kreuz Bonn-Nord (A 565) – Dreieck Bonn-Nordost (A 59) mit Ersatzneubau der Rheinbrücke Bonn-Nord 68 A 565 Bonn-Poppelsdorf – Kreuz Bonn-Nord (A 555) mit Ersatzneubau des Tausendfüßlers 69 A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach 70 A 671 Ersatzneubau der Mainbrücke Hochheim im Abschnitt Hochheim-Süd – Gustavsburg 71 B 6 OU Bruckdorf 72 B 6 OU Gröbers 73 B 6 OU Großkugel 74 B 7 Altenburg (B 93) – Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen 75 B 7 Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen – nördlich Frohburg) 76 B 19 OU Meiningen 77 B 85 Altenkreith – Wetterfeld 78 B 87 OU Naumburg – Wethau 79 B 101 OU Elsterwerda 80 B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow 81 B 169 OU Plessa 82 B 178 Nostitz – A 4 (Weißenberg) 83 B 87 OU Weißenfels 84 B 181 Neu- und Ausbau westlich Leipzig (A 9 bis Stadtgrenze Leipzig) 85 B 207 (E 47) Fehmarnsundquerung 86 B 221 OU Scherpenseel 87 B 221 OU Unterbruch 88 E 47 Feste Fehmarnbeltquerung (Puttgarden – Grenze der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone) 89 B 402/B 213/B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1) Begründung: Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates ab. Sie weist darauf hin, dass nach Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes das Bundesverwaltungsgericht als ein oberster Gerichtshof des Bundes und damit grundsätzlich als Rechtsmittelgericht fungiert. Der Gesetzgeber kann ihm aus sachlichen Gründen ausnahmsweise auch erstinstanzliche Zuständigkeiten übertragen, was allerdings die Ausnahme bleiben muss (vgl. BVerwG Beschluss vom 26.09.2013 – Az.: BVerwG 4 VR 1.13 – Rn. 13 m. w. N.). Zu beachten ist auch, dass die Zuweisung an ein oberstes Bundesgericht stets auch eine Verkürzung des Rechtswegs bedeutet. Auch könnte bei einer derart umfangreichen Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts statt des erstrebten Beschleunigungseffekts möglicherweise ein gegenteiliger Effekt drohen. Die Zuweisungen dürfen nach der Rechtsprechung quantitativ und qualitativ nach ihrem Anteil an der gesamten Geschäftslast des Gerichts keine solche Größenordnung erreichen, dass nicht mehr von einer ausnahmsweisen Zuständigkeit gesprochen werden kann. Zudem müssen die einzelnen Vorhaben den Anforderungen des § 17e Absatz 1 Nummer 1 bis 6 FStrG entsprechen. Der Antrag des Bundesrates erhöht die Anzahl der in der derzeitigen Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG enthaltenen Straßenabschnitte von 88 auf 149 Vorhaben. Hinzu kommt, dass einzelne vom Bundesrat aufgeführte Autobahnvorhaben wie die der A 45 und der A 94 die jeweilige Autobahn fast auf ihrer gesamten Länge erfassen. Eine solche pauschale Zuweisung ist nicht möglich. Nur bestimmte Infrastrukturvorhaben, bei denen ein gesamtstaatliches oder bundesstaatliches Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) Entscheidung besteht, können dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen werden; es muss sich um Einzelprojekte handeln (BVerwG a. a. O.). Darüber hinaus haben die Länder seit dem 01.01.2021 keine Zuständigkeiten für die Planung von Vorhaben der Bundesautobahn (Art. 90 Satz 2, Art. 143e Abs. 1 GG). Neben Autobahnvorhaben werden vor allem überproportional viele Bundesstraßenvorhaben genannt. Der Anteil von Brückenersatzneubauten im Zuge von Bundesstraßen, die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen werden sollen, ist hier auffallend hoch. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies nicht zielführend. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass eine Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nicht zwangsläufig eine Beschleunigung sondern möglicherweise auch einen gegenteiligen Effekt erzielt. Diese Vorhaben können in der Regel genehmigungsfrei errichtet werden. Auch wenn Klagen gegen das Projekt nicht ausgeschlossen sind, ist anzunehmen, dass die rechtliche Komplexität deutlich geringer ist und entsprechende Rechtsfragen, die diesen Maßnahmentyp betreffen, von den zuständigen Gerichten in den Ländern (Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe) zügig geklärt werden. Es ist daher sinnvoller, Rechtsstreitigkeiten, welche die vom Bundesrat neu genannten Bundesstraßenprojekte betreffen, bei den Oberverwaltungsgerichten bzw. den Verwaltungsgerichtshöfen der Länder zu belassen (§ 48 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Nach § 188b VwGO sollen die Obergerichte der Länder für Angelegenheiten des Planungsrechts besondere Kammern oder Senate bilden, was die Entscheidungsfindung beschleunigt. Bei einer Bundesstraße, die in der Baulast des jeweiligen Landes steht, ist es ebenfalls sinnvoll, diese vom Oberverwaltungsgericht des Landes entscheiden zu lassen. Die Bundesregierung hat auf Grundlage des Entwurfs des Bundesrates die Anlage aktualisiert und einzelne Vorhaben der derzeit geltenden Anlage zu § 17e Abs. 1 FStrG hinzugefügt und Vorhaben, für die bereits bestandskräftiges Baurecht vorliegt, aus der Anlage gestrichen. Zu den Änderungen in der Anlage 1 zu § 17e Abs.1 FStrG im Einzelnen: Nummer 2 „A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke“ Das Vorhaben wird neu aufgenommen. Es dient der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen. Die Erweiterung auf acht Fahrstreifen ist als weiterer Bedarf zur Engpassbeseitigung im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft. Die Transitbeziehungen über diese West-Nord-Achse beinhalten ein hohes Verkehrsaufkommen und nehmen kontinuierlich zu. Im betrachteten Abschnitt liegt ein Teil der A 1 zum Teil auch auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, weswegen ein besonderes Interesse an einer einheitlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht besteht. Nummer 6 „A 1 Blankenheim –Adenau“ Die Bezeichnung wird von „A 1 Blankenheim -Kelberg“ auf „A 1 Blankenheim – Adenau“ geändert, da für den Abschnitt bis Kelberg bereits bestandskräftiges Baurecht vorliegt. Nummer 13 „A 3 Nittendorf – Sinzing“ Die bestehende Nummer 13 wird geändert. Der rund 13 Kilometer lange Ausbauabschnitt der A 3 westlich von Regensburg, zwischen der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) und dem Autobahnkreuz Regensburg ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit dem Vermerk Engpassbeseitigung versehen. Die Planungen umfassen auch den notwendigen Ersatzneubau von 17 Bauwerken im Erweiterungsabschnitt. Das Projekt wird in zwei Abschnitten nacheinander geplant und auch die bauliche Umsetzung erfolgt in den beiden Abschnitten nacheinander: Der erste Abschnitt (Ersatzneubau Donaubrücke Sinzing, Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen zw. AS Sinzing und AK Regensburg, Umbau AS Sinzing) ist bereits als Nummer 13 in der Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG enthalten. Durch die Änderung wird nun auch der zweite Abschnitt 2 (Streckenverlauf ab der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen westlich der Anschlussstelle Nittendorf bis zur Anschlussstelle Sinzing) in die Anlage 1 aufgenommen. Es besteht auch für den zweiten Abschnitt ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung. Nummer 16 „A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)“ Das Offenbacher Kreuz liegt in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main im Südosten von Offenbach und verknüpft die A 3 mit der A 661. Der Hauptverkehr verläuft auf der A 3, die einen wesentlichen Teil der verkehrlichen Ost-West-Achse des Rhein-Main-Gebietes darstellt und gemeinsam mit der Nord-Süd-Achse (A 5) die wirtschaftliche Grundlage für die Metropolregion Rhein-Main bildet. Der Abschnitt ist im Bedarfsplan mit dem Vermerk Engpassbeseitigung versehen. Hier besteht ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung. Nummer 19 „A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)“ Die A 5 zählt zu den wichtigsten Verkehrsachsen der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und ist Teil des Autobahnringes um das Oberzentrum Frankfurt am Main. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind die beiden Autobahnkreuze und die dazwischenliegende A 5 in den Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft. Bei den Planungen sind insbesondere die räumlichen Restriktionen (Gewerbegebiete, Wohnbebauung, kreuzende Straßen/Eisenbahnen/Gewässer) und die komplexen baulichen Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Hier besteht ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung Nummer 35 „A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke“ Das Vorhaben wird neu aufgenommen. Die Lesumbrücke im Zuge der A 27 ist von zentraler Bedeutung für den Verkehr über die Weser, insbesondere für Verkehre, vor allem von Großraum- und Schwertransporten (z. B. für Windenergieanlagen) zu den Häfen Bremerhaven und Cuxhaven. Geeignete und leistungsfähige Umleitungen bestehen im Umfeld nicht ausreichend. Nummer 42 „A 44 Kreuz Kassel West – Dreieck Kassel-Süd mit Ersatzneubau Berghäuser Brücke“ Auf 5,3 km Länge wird die A 44 von vier auf sechs Fahrstreifen erweitert und ein neuer Brückenersatzneubau zur Querung der Fuldaaue errichtet. Zudem wird das Autobahndreieck Kassel-Süd neu gebaut. Gleichzeitig wird eine deutliche Lärmreduktion und damit Entlastung für die Ortslage Bergshausen angestrebt. Die Restnutzungsdauer der Bergshäuser Brücke, über die die A 44 die Fulda im beschriebenen Streckenabschnitt kreuzt, ist begrenzt, so dass ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung besteht. Die in der bisherigen Anlage 1 enthaltenen Vorhaben der Nummern 24, 38, 47, 78 werden gestrichen, da für diese Abschnitte bereits bestandskräftiges Baurecht vorliegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen