Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Text
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5508
21. Wahlperiode 22.04.2026
Gesetzentwurf
des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
A. Problem und Ziel
Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) wurde
seit Jahren nicht hinreichend angepasst. Aktuell fehlen wichtige Projekte
(insbesondere Autobahnkreuze und Brücken), die zeitkritisch sind. Daher ist die Anlage
zu aktualisieren. Gerade vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung, die
sich ebenso im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wiederfindet, ist
die Überarbeitung dieser Anlage zwingend geboten.
B. Lösung
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist nicht nur wichtiger
Standortfaktor Deutschlands, sondern gewährleistet gesellschaftliche und
ökonomische Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Zur Sicherung und
Modernisierung der Verkehrswege ist eine rasche Umsetzung der erforderlichen Aus- und
Neubauprojekte unerlässlich. Für die Bundesfernstraßen enthält der
Gesetzentwurf eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erst- und letztinstanzlichen
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in der Anlage 1 zu § 17e Absatz 1
FStrG für Projekte in den Ländern, um eine Planungsbeschleunigung für die
enumerativ aufgezählten Projekte herbeizuführen. Diese Liste wurde in der
Vergangenheit mehrfach fortgeschrieben (zuletzt mit dem Gesetz zur Beschleunigung
von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 22. Dezember 2023). Mit
diesem Gesetzentwurf soll nun bundesweit eine vollständige Aktualisierung der
Liste der Anlage 1 im Sinne der Planungsbeschleunigung erfolgen, um unter
anderem die Beseitigung bestehender Engpässe im Autobahnnetz schneller
umsetzen zu können. Andererseits können Maßnahmen entfallen bzw. von der Liste
genommen werden, da diese Maßnahmen mittlerweile fertiggestellt sind bzw.
Baurecht vorliegt.
C. Alternative
Keine.
D. Befristung
Keine.
E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
F. Erfüllungsaufwand
F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
F.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keiner.
G. Sonstige Kosten
Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht.
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DER BUNDESKANZLER
Berlin, 22. April 2026
An die
Präsidentin des
Deutschen Bundestages
Frau Julia Klöckner
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in
seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 beschlossenen
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
mit Begründung und Vorblatt (Anlage 1).
Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.
Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr.
Die Auffassung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ist in der als Anlage 2
beigefügten Stellungnahme dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Vom …
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
In der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) wird die Vorhabenliste durch die folgende Vorhabenliste ersetzt:
„Lfd. Nr. Bezeichnung
1. A 1 Blankenheim – Adenau
2. A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Hamburg-Harburg
3. A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke
4. A 1 Kreuz Kamen – Hamm-Bockum/Werne mit Ersatzneubau der Brücken über die Lippe und
den Datteln-Hamm-Kanal
5. A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43)
6. A 1 Maschener Kreuz
7. A 1 Westhofener Kreuz (A 45)
8. A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen
9. A 2 Kreuz Bottrop (A 31)
10. A 3 Nittendorf – Sinzing
11. A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)
12. A 3 Ersatzneubau Brückenbauwerk Lippe und Wesel-Datteln-Kanal mit Anschlussstelle Hünxe
13. A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40) – Kreuz Oberhausen-West mit Ersatzneubau von Brücken
14. A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/A 516) – Dinslaken Süd mit Ersatzneubauten von Brücken
15. A 3 Leverkusen-Zentrum – Kreuz Leverkusen (A 1)
16. A 3 Sinzing – Kreuz Regensburg mit Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing
17. A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66)
18. A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555) – Kreuz Köln-Gremberg (A 559) mit Ersatzneubau Rheinbrücke
Rodenkirchen
19. A 4 Dreieck Nossen – Hermsdorf
20. A 5 Westkreuz Frankfurt (A 648)
Anlage 1
„Lfd. Nr. Bezeichnung
21. A 5 Dreieck Karlsruhe
22. A 5 Kreuz Bad Homburg (A 661)
23. A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)
24. A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Roth
25. A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West mit Ersatzneubau Talbrücke Fechingen
26. A 6 Kreuz Frankenthal – Mannheim-Sandhofen mit Ersatzneubau Theodor-Heuss-Rheinbrücke
27. A 6 Kreuz Mannheim – Schwetzingen/Hockenheim mit Ersatzneubau der Brückenbauwerke
28. A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern
29. A 7 Dreieck Schweinfurt/Werneck (A 70) – Kreuz Biebelried (A 3)
30. A 7 Berkheim – Kreuz Memmingen mit Ersatzneubau der Brücke über die Iller bei Egelsee
31. A 7 Dreieck Hittistetten – Vöhringen mit Ersatzneubau der Talbrücke Witzighausen
32. A 8 Mühlhausen – Hohenstadt
33. A 8 Kreuz München-Süd (A 99) – Bundesgrenze Deutschland/Österreich
34. A 9 Kreuz Nürnberg – Kreuz Nürnberg Ost
35. A 10 Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ im Abschnitt Rüdersdorf – Erkner
36. A 10 Erkner – Freienbrink
37. A 12 Dreieck Spreeau – Frankfurt (Oder)-M
38. A 14 Leipzig-Ost – Dreieck Parthenaue
39. A 20 Westerstede (A 28) – Weede
40. A 26 Drochtersen (A 20) – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 1)
41. A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
42. A 27 Ersatzneubauten der Moorbrücke, der Geestebrücke und des Überführungsbauwerks
Bremerhaven-Zentrum im Abschnitt Bremerhaven-Geestemünde – Bremerhaven-Überseehäfen
43. A 33 Bielefeld-Brackwede – Borgholzhausen einschließlich Zubringer Ummeln
44. A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm
45. A 39 Lüneburg – Wolfsburg
46. A 40 Kreuz Kaiserberg – Essen-Frohnhausen mit Ersatzneubauten der Brückenbauwerke
47. A 42 Bottrop-Süd – Kreuz Essen-Nord mit Ersatzneubauten von Brücken über den
Schienenweg, die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal
48. A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive Ersatzneubau Bergshäuser Brücke
49. A 44 Ratingen (A 3) – Velbert
50. A 44 Dreieck Lossetal – Helsa-Ost
51. A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1)
52. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach
53. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Olpe (A 4)
„Lfd. Nr. Bezeichnung
54. A 45 Kreuz Olpe/Süd (A 4) – Lüdenscheid-Süd
55. A 45 Lüdenscheid-Süd – Kreuz Hagen (A 46)
56. A 45 Kreuz Hagen (A 46) – Kreuz Westhofen (A 1)
57. A 45 w. Dortmund-Süd – Kreuz Dortmund-West (A 40)
58. A 45 Dortmund-Hafen (o) – Kreuz Dortmund-NW (A 2)
59. A 45 Siegen-Süd – Siegen mit Ersatzneubau der Siegtalbrücke
60. A 45 Talbrücke Rahmede im Abschnitt Lüdenscheid – Lüdenscheid-Nord
61. A 46 Ersatzneubau der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe im Abschnitt Neuss-Uedesheim –
Düsseldorf-Bilk
62. A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418)
63. A 48 Ersatzneubau der Rheinbrücke Bendorf im Abschnitt Kreuz Koblenz-Nord –
Bendorf/Neuwied
64. A 52 Kreuz Breitscheid – Essen-Rüttenscheid mit Ersatzneubau Ruhrtalbrücke Mintard
65. A 52 Kreuz Mönchengladbach (A 61) – Kreuz Neersen (A 44)
66. A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40)
67. A 59 Kreuz Duisburg (A 40) – Duisburg-Marxloh mit Ersatzneubau der Berliner Brücke, des
Brückenzugs Gartsträuch und des Brückenzugs Meiderich
68. A 60 Ersatzneubau Rheinbrücke Weisenau im Abschnitt Mainz-Innenstadt/Mainz-Laubenheim
– Ginsheim-Gustavsburg
69. A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-Metternich und Koblenz/Dieblich
70. A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz – Baden-Württemberg
einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke Speyer
71. A 61 Ersatzneubau der Talbrücke Pfeddersheim im Abschnitt Worms/Mörstadt – Worms
72. A 64 (ehem. B 52) Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang im Abschnitt Trier-Ehrang – Trier
73. A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden
74. A 81 Ersatzneubau der Brücken im Abschnitt Neuenstadt (Kocher) – Kreuz Weinsberg
75. A 94 Kreuz München-Ost – Pocking
76. A 99 Dreieck München-Süd-West (A 96) – Kreuz München-Süd (A 8)
77. A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße
78. A 100 Dreieck Charlottenburg (A 111) bis einschließlich Dreieck Funkturm (A 115)
einschließlich Ersatzneubau von Brücken u. a. Rudolf-Wissell-Brücke
79. A 111 Stolpe – Dreieck Charlottenburg (A 100)
80. A 255 Ersatzneubauten von Brücken im Abschnitt Hamburg-Veddel – Dreieck Norderelbe
(A 1)
81. A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2)
82. A 553 Kreuz Köln-Godorf (A 555) – Dreieck Köln-Lind (A 59)
83. A 565 Kreuz Bonn-Nord (A 565) – Dreieck Bonn-Nordost (A 59) mit Ersatzneubau der Rhein-
„Lfd. Nr. Bezeichnung
brücke Bonn-Nord
84. A 565 Bonn-Poppelsdorf – Kreuz Bonn-Nord (A 555) mit Ersatzneubau des Tausendfüßlers
85. A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach
86. A 671 Ersatzneubau der Mainbrücke Hochheim im Abschnitt Hochheim-Süd – Gustavsburg
87. B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf
88. B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung
89. B 6 OU Bruckdorf
90. B 6 OU Gröbers
91. B 6 OU Großkugel
92. B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke
93. B 7 Altenburg (B 93) – Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen
94. B 7 Ersatzneubau Düsseldorf – Heerdt
95. B 7 Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen –
nördlich Frohburg)
96. B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel
97. B 9 Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke bei Andernach
98. B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau
99. B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost
100. B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472)
101. B 12 Marktoberdorf (B 472) – Jengen/Kaufbeuren (A 96)
102. B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299)
103. B 16 St 2043 – B 13
104. B 16 zwischen B 13 und A 9
105. B 19 OU Meiningen
106. B 19 OU Wasungen
107. B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85)
108. B 20 Cham-Süd – Chameregg (B 85)
109. B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92)
110. B 27 Schindhaubasistunnel
111. B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen
112. B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster
113. B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund
114. B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe
115. B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach
116. B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn
„Lfd. Nr. Bezeichnung
117. B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees
118. B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau
119. B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt OU Vahldorf
120. B 85 Altenkreith – Wetterfeld
121. B 85/B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd
122. B 87 OU Weißenfels
123. B 87 OU Naumburg – Wethau
124. B 101 OU Elsterwerda
125. B 112 OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt
126. B 167 OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis B 167)
127. B 169 Döbeln-Nord – Salbitz
128. B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow
129. B 169 OU Plessa
130. B 174/B 107 Reitzenhain – Chemnitz-Ost (Südverbund)
131. B 178 Nostitz – A 4 (Weißenberg)
132. B 181 Neu- und Ausbau westlich Leipzig (A 9 bis Stadtgrenze Leipzig)
133. B 187 N-OU Wittenberg
134. B 187 OU Coswig – Griebo
135. B 207 (E 47) Fehmarnsundquerung
136. B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich Vorlandbrücke)
137. B 221 OU Scherpenseel
138. B 221 OU Unterbruch
139. B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken/Rhein-Herne-Kanal Essen
140. B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten
141. B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund
142. B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich
143. B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der Talbrücke Erbach bei Altenkirchen
144. B 269 OU Saarlouis – Fraulautern
145. B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen
146. B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim
147. B 402/B 213/B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1)
148. B 405 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke
149. E 47 Feste Fehmarnbeltquerung
(Puttgarden – Grenze der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone)“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Ziel ist die weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren von
Verkehrsinfrastrukturprojekten.
II. Wesentlicher Inhalt
Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der die Bundesfernstraßenprojekte
aufgeführt werden, für die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ist zu
aktualisieren, um die entsprechenden Projekte im Sinne der Planungsbeschleunigung zu priorisieren. Die in der Anlage
aufgeführten Projekte in den Ländern müssen neu aufgenommen werden. Projekte, die fertiggestellt sind, können
aus der Liste entfernt werden.
III. Alternativen
Keine.
IV. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ergibt sich aus
Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die
Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Die vorgesehene Regelung trägt zur Vereinfachung, Straffung und Optimierung von Verwaltungsverfahren bei.
2. Nachhaltigkeit
Das Gesetz entspricht den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung dient.
Nach Überprüfung der Indikatoren und Prinzipien für nachhaltige Entwicklung trägt das Regelungsvorhaben
insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 9.1 bei, nämlich eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige
und widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender
Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den
Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle zu legen. Denn die zügige
Realisierung von Brückenersatzneubauten fördert ein hochwertiges und nachhaltiges Infrastrukturangebot.
3. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Für Bundesbehörden entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Auf der Ebene der Länder entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Für die Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.
5. Weitere Kosten
Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Die Prüfung des Gesetzes im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse der Menschen hat ergeben,
dass die Regelungen zu deren Verbesserung beitragen. Durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
im Bereich der Bundesfernstraßen wird die Bereitstellung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen
Verkehrsinfrastruktur gestärkt.
Das Gesetz hat keine erkennbaren gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Grundsätzlich sind Frauen und
Männer von den Vorschriften des Gesetzes in gleicher Weise betroffen. Auch demografische Auswirkungen sind nicht
erkennbar. Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht zu erwarten.
VII. Befristung; Evaluierung
Das Gesetz gilt unbefristet. Eine Evaluierung erfolgt acht Jahre nach deren Inkrafttreten. Eine frühere Evaluierung
ist angesichts der langen Planungsvorläufe nicht zweckdienlich.
Im Zentrum der Evaluierung wird die Frage stehen, inwieweit mit den Regelungen die betreffenden
Genehmigungsverfahren beschleunigt werden konnten. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (z. B. durch
den Vergleich von Zeiträumen im Genehmigungsprozess vor und nach Inkrafttreten der Regelungen) sowie
qualitativen Kriterien (z. B. Erfahrungsberichte) ermittelt werden. Als Datengrundlagen kommen hierfür u. a.
Erhebungen durch Genehmigungsbehörden sowie Vorhabenträger in Betracht.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesfernstraßengesetzes):
Die Vorhabenliste in der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1 FStrG) wird aufgrund des fortgeschrittenen Planungs- und
Realisierungstandes der Projekte aktualisiert.
Im Einzelnen:
Zu Nummer 1: A 1 Blankenheim – Adenau
Die Angabe bei der bisherigen laufenden Nummer 6 kann aktualisiert werden, da für den Abschnitt der A 1
zwischen Kelberg und Adenau inzwischen vollziehbares Baurecht vorliegt und dieser von der neuen laufenden
Nummer 1 umfasst wird.
Zu Nummer 3: A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke
Die Maßnahme wird im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „weiterer Bedarf mit
Planungsrecht“ geführt. Die A 1 ist für den Wirtschaftsverkehr und für den touristischen Verkehr die wichtigste
Verbindung zwischen West- und Norddeutschland. Als Teil der Europastraße E 37 verbindet sie die skandinavischen
Länder mit den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen (Ruhrgebiet). Der Streckenabschnitt hat hohe
Bedeutung für die Hinterlandanbindung der deutschen Häfen.
Zu Nummer 10: A 3 Nittendorf – Sinzing
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf – Engpassbeseitigung“ eingestuft ist. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
Regensburg treten regelmäßig kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf. Mit dem Ausbau wird
eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 3 wiederhergestellt und damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss
verbessert werden.
Zu Nummer 11: A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu
beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche
Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 3 und A 661 erreicht.
Zu Nummer 20: A 5 Westkreuz Frankfurt (A 648)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu
beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche
Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 648 erreicht.
Zu Nummer 22: A 5 Kreuz Bad Homburg (A 661)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu
beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche
Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 661 erreicht.
Zu Nummer 23: A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu
beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine deutliche
Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 66 erreicht.
Zu Nummer 24: A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/ Bayern – Roth
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“
bzw. im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird insbesondere der
herausragenden Bedeutung als Europastraße E 50 für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Osteuropa und
dem überdurchschnittlichen Lkw-Anteil Rechnung getragen. Zudem wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit
der A 6 wieder hergestellt und damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 29: A 7 Dreieck Schweinfurt/Werneck (A 70) – Kreuz Biebelried (A 3)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht“ eingestuft ist und das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Südlich Anschlussstelle
Würzburg/Estenfeld – Autobahnkreuz Biebelried“ eingeleitet wurde. In der Engpassanalyse ist der Abschnitt als
Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft. Mit dem Ausbau wird eine
ausreichende Leistungsfähigkeit der A 7 wieder hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss
verbessert.
Zu Nummer 34: A 9 Kreuz Nürnberg – Kreuz Nürnberg-Ost
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht“ und in der Engpassanalyse der Abschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger
Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 9 wieder
hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 37: A 12 Dreieck Spreeau – Frankfurt (Oder)-M
Aus Sicht des Landes Brandenburg ist aufgrund der aktuellen Straßenverkehrsprognose und der zusätzlichen
Verkehre durch Tesla ein sechsstreifiger Ausbau dringend geboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und
die Verlagerung des Verkehrs in das nachgeordnete Netz zu vermeiden.
Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (vgl. Drucksache 547/23) vom 24. November 2023:
„Eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist notwendig und wird begrüßt. Bei der
Definition von Maßnahmen im überragenden öffentlichen Interesse besteht allerdings eine geografische
Unausgewogenheit. So wird die transeuropäische Dimension der Verkehrsinfrastruktur nicht ausreichend abgebildet.
Die engere infrastrukturelle Verzahnung mit Mittel- und Osteuropa hat eine überregionale europäische
Bedeutung. Im Vergleich zu den grenzüberschreitenden Verbindungen in Richtung Westeuropa besteht sowohl im
Hinblick auf die Schienenverbindungen, aber auch auf die Straßenverbindungen in Richtung Mittel- und Osteuropa
weiterhin hoher Handlungsbedarf. Diese Verbindungen sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan systematisch
unterbewertet. Ein darauf fußender Ausschluss bei der Einstufung als Projekte von überragendem öffentlichem
Interesse ist nicht sachgerecht. Für Brandenburg betrifft das insbesondere die Projekte 15 (A 12: AD Spreeau
(A 10) – Bundesgrenze Deutschland/Polen (-Poznan)). [...] Der sechsstreifige Ausbau der BAB 12 / E 30 als
wichtigste Straßenverbindung zwischen West- und Osteuropa ist unerlässlich. Ohne einen zeitnahen Ausbau der
BAB 12 droht dieser Streckenabschnitt zu einem eklatanten Engpass im europäischen Straßennetz zu werden. Der
sechsstreifige Ausbau der BAB 12 ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im weiteren Bedarf mit
Planungsrecht enthalten. Diese Einordnung erfolgte auf der Grundlage der zum Aufstellungszeitpunkt des
Bedarfsplans voraussehbaren wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklungen, das heißt ohne die Ansiedlung von
Tesla mit bereits heute mehr als 10 000 Beschäftigten sowie den notwendigen Zulieferungen für derzeit circa
250 000 Pkw pro Jahr sowie deren Auslieferungen. […] Damit hat die Tesla-Ansiedlung in Grünheide in
Ostbrandenburg zu einer hohen Flächennachfrage geführt und weitere Ansiedlungen von Zulieferern und
Dienstleistern werden erwartet. Der sechsstreifige Ausbau der A 12 ist dabei eine Grundlage für das Funktionieren der
Infrastruktur in der Region.“
Zu Nummer 41: A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme ist auf Grund der Bedeutung der A 27 für die
Hafenhinterlandanbindung der deutschen Häfen insbesondere in Bremerhaven und Cuxhaven von hoher Wichtigkeit.
Zu Nummer 48: A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive Ersatzneubau Berghäuser Brücke
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft und das
Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der sechsstreifige Ausbau der A 44 in diesem Abschnitt ist zur
Beseitigung von Verkehrsengpässen in Folge der Freigabe der A 49 dringend erforderlich. Innerhalb dieses Abschnitts
liegt zudem die Berghäuser Brücke, deren Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2028 geschätzt wird. Der Ersatzneubau
muss schnellstmöglich errichtet werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu vermeiden (§ 17e Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 52: A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Die Brückenbauwerke innerhalb dieses Autobahnabschnittes müssen zwingend erneuert werden, da die
Restnutzungsdauern in den nächsten Jahren ablaufen. Die Ersatzneubauten müssen schnellstmöglich errichtet
werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu vermeiden (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Durch
die Erweiterung des Abschnitts kann die bisherige laufenden Nummer 41, welche in dem o. g. Streckenabschnitt
enthalten ist, entfallen.
Zu Nummer 53: A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Olpe (A 4)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auf dem
nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es
127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken
wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung
weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes
Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 54: A 45 Kreuz Olpe/Süd (A 4) – Lüdenscheid-Süd
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auf dem
nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es
127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken
wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung
weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes
Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 55: A 45 Lüdenscheid-Süd – Kreuz Hagen (A 46)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und
Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für
diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll
zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient
hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 56: A 45 Kreuz Hagen (A 46) – Kreuz Westhofen (A 1)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Fest disponiert-
Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen
und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das
Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für
diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der
A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 57: A 45 w. Dortmund-Süd – Kreuz Dortmund-West (A 40)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt
es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese
Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur
Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als
mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung
genutzt werden.
Zu Nummer 58: A 45 Dortmund-Hafen (o) – Kreuz Dortmund-NW (A 2)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“
eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und
Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für
diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll
zur Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient
hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 69: A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-Metternich und Koblenz/Dieblich
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen
ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die
Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der
Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken
im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig
massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen
bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in
Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der
zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 75: A 94 Kreuz München-Ost – Pocking
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft ist. Der Lückenschluss zur A 3 muss schnellstmöglich erfolgen, um die verkehrliche
Anbindung des Chemiedreiecks sowie Südostbayerns und Österreichs sicherzustellen.
Zu Nummer 87: B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 88: B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung
Die derzeitige Köhlbrandbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße B 3 und bedient in hohem Maße überregionale
Verkehre. Die Bestandsbrücke ist baulich stark beansprucht und muss zwingend ersetzt werden. Der Ersatzneubau
wird die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens erhalten und diesen leistungsfähig an das überregionale und
transeuropäische Straßennetz sowie das Hinterland anbinden. Der Streckenabschnitt liegt in der Baulast der Freien
und Hansestadt Hamburg. Wegen der überragenden Bedeutung für ganz Deutschland hat der Bund seine Absicht
erklärt, das Vorhaben anteilig zu finanzieren, was die überregionale Bedeutung und den dringlichen
Realisierungsbedarf unterstreicht.
Zu Nummer 92: B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke
Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme „B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke“ ist auf Grund der begrenzten
Anzahl von leistungsfähigen Weserquerungen in Norddeutschland von hoher Wichtigkeit.
Zu Nummer 94: B 7 Ersatzneubau Düsseldorf – Heerdt
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 96: B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel
Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“. Brücken sind
zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre
gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der
steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität
einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken
führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen.
Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1
ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 97: B 9: Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke bei Andernach
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen
ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die
Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der
Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken
im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig
massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen
bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in
Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der
zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 98: B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen
ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die
Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der
Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken
im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig
massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen
bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in
Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der
zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 99: B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen unterschiedlich eingestuft. Derzeit werden die
Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der Neubau ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur Entlastung der
Ortsdurchfahrten dringend erforderlich. Es handelt sich um eine wichtige Verkehrsachse.
Zu Nummer 100 und Nummer 101: B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472) und B 12 Marktoberdorf
(B 472) – Jengen/Kaufbeuren (A 96)
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im
„Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind und in einem Teilabschnitt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der
vierstreifige Ausbau zwischen Kempten und Buchloe ist zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der
Leistungsfähigkeit der B 12 dringend erforderlich.
Zu Nummer 102: B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft ist. Die Umfahrung von Landshut stellt eine verkehrlich wichtige Weiterführung der B 15 im
Bereich der bereits baulich fertiggestellten Grundwasserwanne im Knotenpunkt mit der A 92 dar.
Zu Nummer 103 und Nummer 104: B 16 St 2043 – B 13 und B 16 zwischen B 13 und A 9
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im
„Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. Der vierstreifige Ausbau zwischen der A 9 bei Manching und Neuburg a. d. Donau
ist zwingend erforderlich, um den verkehrlichen Anforderungen der wichtigen bayerischen West-Ost-Achse
gerecht zu werden.
Zu Nummer 106: B 19 OU Wasungen
Das Vorhaben ist hinzuzufügen, da es im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Weiterer
Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet ist. Der Neubau stellt einen Lückenschluss zwischen der B 19 im Norden
Richtung Eisenach und der B 19 im Süden Richtung Meiningen her. Gemeinsam mit der OU Meiningen
(Nummer 74 der Anlage 1) hat die OU Wasungen eine Schlüsselfunktion für die effektive verkehrliche Wirksamkeit
der bereits gebauten OU, für einen leistungsfähigen Anschluss der Region an die Bundesautobahn A 71 und einen
einheitlich sicheren, ortsdurchfahrtsfreien Ausbaustandard der B 19.
Zu Nummer 107 und Nummer 108: B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85) und B 20 Cham-Süd – Chameregg
(B 85)
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht“ bzw. im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. Die B 20 ist eine bedeutende Nord-Süd-
Verbindung für den ostbayerischen Raum, deren Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit
zwingend erforderlich ist. Zudem soll eine großräumige Umfahrung der hochbelasteten A 93 in Regensburg
geschaffen werden.
Zu Nummer 109: B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft ist. Die B 20 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den ostbayerischen Raum, deren
Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich ist.
Zu Nummer 110: B 27 Schindhaubasistunnel
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft und das
Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der zweibahnige Neubau ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen
und zur Entlastung der Ortsdurchfahrt von Tübingen dringend erforderlich. Es handelt sich um eine wichtige
Verkehrsachse.
Zu Nummer 111: B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen
ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die
Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der
Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken
im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig
massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen
bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in
Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der
zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 112: B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 113: B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 114: B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 115: B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 116: B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 117: B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 118: B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 119: B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt (PA) OU Vahldorf
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft ist und das Planfeststellungsverfahren in Kürze eingeleitet werden soll. Die B 71n ist
Bestandteil der Gesamtnetzkonzeption VUNO (Verkehrsuntersuchung Nordost). Diese sieht neben der Verlängerung der
Bundesautobahnen A 14 (Magdeburg – Wittenberge – Schwerin) und A 39 (Wolfsburg – Lüneburg) den
Ausbzw. Neubau leistungsfähiger Bundesstraßen in Ost-West- bzw. Nordost-Südwest-Relation vor und dient damit
der Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 FStrG).
Der Gesamtverkehrszug B 71/B 71n Uelzen (NI) – Gardelegen – Haldensleben – Magdeburg (ST) wird durch den
Neubau der B 71n Haldensleben – A 14 (1. PA OU Wedringen bereits realisiert) leistungsfähiger und
verkehrssicherer und trägt dem mit der großen Zahl an Gewerbeansiedlungen in Haldensleben verbundenen sehr hohen
Anteil an Schwerverkehr Rechnung. Mit der Fertigstellung der im Bau befindlichen A 14 im Abschnitt von der
vorhandenen Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt/B 189 einschließlich der ausschließlich
für die B 71n vorgesehenen AS Haldensleben (voraussichtlich im Jahr 2029) entstünde ohne die
schnellstmögliche Realisierung des 2. PA OU Vahldorf ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 121: B 85/B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd
Die Vorhaben sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in der Kategorie „Vordringlicher
Bedarf“ eingeordnet sind. Bedingt durch den gemeinsamen Knotenpunkt B 85/B 88 bilden beide Maßnahmen
eine gemeinsame verkehrswirksame Einheit und sind deshalb gemeinsam zu planen und zum Baurecht zu bringen.
Die B 85 verbindet den eigenständigen Siedlungsraum des Städteverbundes Rudolstadt / Saalfeld / Bad
Blankenburg (Saalebogen) mit den Bundesautobahnen A 71 und A 4 sowie A 9. Die B 88 dient vor allem der Entlastung
von Schwarza und der Anbindung des Schwarzatals des Thüringer Waldes an das überregionale Straßennetz und
die weiteren Städte des Saalebogens.
Zu Nummer 125: B 112 OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft.
Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des Straßennetzkonzeptes Brandenburg und ist Teil der Oder-Lausitz-
Straße. Sie stellt den Lückenschluss zwischen den bereits fertig gestellten Ausbaumaßnahmen im Zuge der Oder-
Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar. Eine schnellstmögliche Umsetzung muss erfolgen, um
die Erreichbarkeit im Land und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit der Realisierung erfolgt der
Lückenschluss der Oder-Lausitz-Straße und dem Leistungsnetz als prioritärer Straßenzug.
Zu Nummer 126: B 167 OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis B 167)
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft.
Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des Straßennetzkonzeptes Brandenburg. Eine schnellstmögliche
Umsetzung muss erfolgen, um die Erreichbarkeit im Land und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Erst mit
Realisierung des 2. Planungsabschnitts (L 220 bis B 167) kann die OU Finowfurt/ Eberswalde ihre vollständige
Wirksamkeit entfalten.
Zu Nummer 127: B 169 Döbeln-Nord – Salbitz
Das Projekt ist unter der Projektnummer „B169-G30-SN-BB-T1-SN“ im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet und ist Teil der Projektkette B169-G30-SN-BB „A 14 – Landesgrenze SN/BB“.
Der Lückenschluss zum Autobahnnetz muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe
zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Das Projekt trägt darüber hin-aus zur Verbesserung der
Infrastruktur im Mitteldeutschen Revier bei (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 FStrG – Investitionsgesetz
Kohleregionen). Die B 169 ist wichtig für die Verbindung der in Sachsen und Brandenburg gelegenen Mittelzentren
Döbeln, Riesa, Elsterwerda mit den Bundesautobahnen A 13 und A 14. Die Teilvorhaben waren bereits im
Bedarfsplan 2004 eingeordnet. Der derzeitige Zustand der B 169 im Betrachtungsgebiet erfüllt die Anforderungen
an eine Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion nicht. Das Bild ist geprägt von zahlreichen
Ortsdurchfahrten, einer Vielzahl von Knotenpunkten und häufiger Überlagerung von Erschließungs- und
Verbindungsfunktion. Infolge der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere des hohen Schwerverkehrsanteils, kommt es zu
erheblichen Schadstoff- und Lärmimmissionen. Mit der Realisierung der Maßnahme wird eine den raumordnerischen
und verkehrlichen Anforderungen entsprechende Verkehrsverbindung geschaffen und die verkehrlichen Defizite
beseitigt. Die Reisezeit verkürzt sich erheblich. Der Verkehr kann auf der neuen Trasse in hoher Qualität sowie
durch sichere Fahrverläufe geführt werden. Die Ortslagen werden vom Durchgangsverkehr entlastet. Der Ausbau
der B 169 muss im Gesamten gemäß der Projektkette erfolgen, da nur so eine einheitliche Verkehrs- und
Streckencharakteristik erzielt werden kann. Die beiden sächsischen Abschnitte zwischen B 6 und nördlich Riesa sind
seit längerer Zeit gebaut und unter Verkehr. Der unmittelbar anschließende Abschnitt Salbitz – B 6 ist im Bau.
Zu Nummer 130: B 174/B 107 Reitzenhain – Chemnitz-Ost (Südverbund)
Die Projektkette B107/B174-G20-SN „B 107/B 174 Reitzenhain – Chemnitz-Ost“ ist im Vordringlichen Bedarf
des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet. Das Hauptprojekt besteht aus vier Teilprojekten:
– B 174 Reitzenhain
– B 174 OU Großolbersdorf/Hohndorf
– B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf
– B 107 Ebersdorf – A 4 Chemnitz Ost.
Der Umbau muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Aus- und Neubau dieser Achse wird eine deutliche Verbesserung im
grenzüberschreitenden Güter- und Wirtschaftsverkehr zwischen Tschechien und Deutschland erreicht. Die
Metropolregion Prag wird mit dem Oberzentrum Chemnitz sowie mit Bundesautobahn BAB 4 verbunden. Die derzeit
auf der B 174 vorhandene ungenügende Verkehrssicherheit (starke Unfallhäufung aufgrund ungenügender
Sichtverhältnisse an den Knotenpunkten) erfordert bei der zu erwartenden Zunahme des Verkehrs zwingend eine
Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage. Mit dem Bau der Ortsumgehungen und der B 107n wird eine
deutliche Reisezeitverkürzung für den grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Personenverkehr erreicht. Der
Abschnitt „B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf“ wurde im Dezember 2025 planfestgestellt.
Zu Nummer 133: B 187 N-OU Wittenberg
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft ist. Das Vorhaben dient in Verbindung mit der Maßnahme B 187 OU Coswig – Griebo dem
leistungsfähigen und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende Verbindungsachse von der
Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten. Die vorhandenen Industriestandorte (z. B. Agro-Chemie-Park) führen zu einer
Überlastung des Straßenzuges der B 187 im Stadtgebiet von Wittenberg, sodass ein schwerwiegender
Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG) vorliegt.
Zu Nummer 134: B 187 OU Coswig – Griebo
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft ist und das Planfeststellungsverfahren zeitnah eingeleitet werden soll. Das Vorhaben dient dem
leistungsfähigen und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende Verbindungsachse von der
Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten (einschl. Anbindung des Bundeswehrstandortes Holzdorf). Im Hinblick auf die
Einbahnstraßenführung in der historischen Ortslage Coswig besteht vor dem Hintergrund der Verkehrsbelegung
mit hohem Schwerverkehrsanteil ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
FStrG).
Zu Nummer 136: B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich Vorlandbrücke)
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 139: B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken/Rhein-Herne-Kanal Essen
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 140: B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 141: B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 142: B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser
Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen.
Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine
erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen
in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige
weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 143: B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der Talbrücke Erbach bei Altenkirchen
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen
ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die
Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der
Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken
im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig
massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen
bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in
Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der
zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 144: B 269 OU Saarlouis – Fraulautern
Die B 269 OU Saarlouis – Fraulautern ist als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen hinzuzufügen. Sie stellt einen wichtigen Lückenschluss im ortsdurchfahrtsfreien
Bundesfernstraßennetz im Saarland dar. Sie verbindet die von Frankreich kommende B 269 neu über die bestehende B 51,
Umgehung Ensdorf und Fraulautern mit der BAB 8. Sie dient der Entlastung der Ortsdurchfahrt von Saarlouis –
Fraulautern vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr und verringert die bestehenden Lärm- und
Schadstoffbelastungen. Nach erfolgter Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur Wahl der Vorzugsvariante befindet
sich die Maßnahme derzeit in der Phase der Entwurfsplanung.
Zu Nummer 145: B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen
Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“.
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in
die Jahre gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das
Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen
nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden
einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 146: B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die heutigen Verkehrsbelastungen
ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die
Sicherstellung der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose der
Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken
im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig
massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen
bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in
Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der
zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 148: B 405 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke
Die Fraulauterner Brücke führt die Bundesstraße B 405 bei Bahn-km 22,44 über die Bundeseisenbahn-Strecke
3230 Saarbrücken-Karthaus. Das 1953 errichtete Bauwerk befindet sich einem schlechten baulichen Zustand und
muss aufgrund der beengten innerörtlichen Platzverhältnisse an gleicher Stelle erneuert werden. Die Maßnahme
„B 405, Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke“ besitzt sowohl eine hohe Bedeutung für den Alltagsverkehr auf
Straße und Schiene als auch für den militärischen Verkehr. Die B 405 ist als Militärstraße 759 Teil des
Militärstraßengrundnetzes (MSGN) und die überquerte Bahnstrecke ist Bestandteil des in Planung befindlichen
militärischen Eisenbahngrundnetzes (MEGN). Um massive Einschränkungen der betroffenen wichtigen Verkehrswege
durch eine verzögerte bauliche Umsetzung zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Beschleunigungsmöglichkeiten
für die Maßnahme zu nutzen. Für die Maßnahme wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff.,
24 Absatz 16 FStrG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG durchgeführt.
Von der Vorhabenliste werden fünf Projekte gegenüber der geltenden Fassung der Anlage zu § 17e Absatz 1
FStrG gestrichen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Projekte:
− bisherige Nummer 6: A 1 Blankenheim – Kelberg
Hier liegt das Baurecht vor und das Vorhaben wird zudem durch die neue Nummer 1 ersetzt.
− bisherige Nummer 24: A 7 Ersatzneubau Talbrücke Welkers im Abschnitt Fuldaer Dreieck – Bad Brückenau
– Volkers
Hier liegt das Baurecht vor.
− bisherige Nummer 41: A 45 Haiger/Burbach – Dillenburg mit Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden
Diese Maßnahme wird von Nummer 52 umfasst.
− bisherige Nummer 47: A 49 Bischhausen – A 5
Hier liegt das Baurecht vor.
− bisherige Nummer 78: B 112 OU Frankfurt (Oder)
Hier liegt das Baurecht vor.
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten):
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrates wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Sie nimmt ihn aber zum Anlass, auf seiner
Grundlage im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) dem
Bundestag vorzuschlagen, die Anlage zu § 17e Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz wie folgt zu fassen:
„Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anlage (zu § 17e Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 409, S. 7 – 9)
Vorbemerkung:
Im Sinne dieser Anlage bedeuten
1.
A: Autobahn
2.
B: Bundesstraße
3.
L: Landesstraße
4.
E: Europastraße
5.
OU: Ortsumgehung
Zu den Bundesfernstraßen gehören auch die für den Betrieb von Bundesfernstraßen notwendigen Anlagen. Die
Bundesfernstraßen beginnen und enden jeweils an den Knotenpunkten, an denen sie mit dem bestehenden
Straßennetz verbunden sind.
Lfd.
Nr.
Bezeichnung
1 A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Hamburg-Harburg
2 A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke
3 A 1 Kreuz Kamen – Hamm-Bockum/Werne mit Ersatzneubau der Brücken über die Lippe und den
Datteln-Hamm-Kanal
4 A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43)
5 A 1 Maschener Kreuz
6 A 1 Westhofener Kreuz (A 45)
7 A 1 Blankenheim –Adenau
8 A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen
9 A 2 Kreuz Bottrop (A 31)
Lfd.
Nr.
Bezeichnung
10 A 3 Ersatzneubau Brückenbauwerk Lippe und Wesel-Datteln-Kanal mit Anschlussstelle Hünxe
11 A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40) – Kreuz Oberhausen-West mit Ersatzneubau von Brücken
12 A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/A 516) – Dinslaken Süd mit Ersatzneubauten von Brücken
13 A 3 Leverkusen-Zentrum – Kreuz Leverkusen (A 1)
14 A 3 Nittendorf – Kreuz Regensburg mit Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing
15 A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66)
16 A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)
17 A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555) – Kreuz Köln-Gremberg (A 559) mit Ersatzneubau Rheinbrücke
Rodenkirchen
18 A 4 Dreieck Nossen – Hermsdorf
19 A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)
20 A 5 Dreieck Karlsruhe
21 A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West mit Ersatzneubau Talbrücke Fechingen
22 A 6 Kreuz Frankenthal – Mannheim-Sandhofen mit Ersatzneubau Theodor-Heuss-Rheinbrücke
23 A 6 Kreuz Mannheim – Schwetzingen/Hockenheim mit Ersatzneubau der Brückenbauwerke
24 A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern
25 A 7 Berkheim – Kreuz Memmingen mit Ersatzneubau der Brücke über die Iller bei Egelsee
26 A 7 Dreieck Hittistetten – Vöhringen mit Ersatzneubau der Talbrücke Witzighausen
27 A 8 Mühlhausen – Hohenstadt
28 A 8 Kreuz München-Süd (A 99) – Bundesgrenze Deutschland/Österreich
29 A 10 Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ im Abschnitt Rüdersdorf – Erkner
30 A 10 Erkner – Freienbrink
31 A 14 Leipzig-Ost – Dreieck Parthenaue
32 A 20 Westerstede (A 28) – Weede
33 A 26 Drochtersen (A 20) – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 1)
34 A 27 Ersatzneubauten der Moorbrücke, der Geestebrücke und des Überführungsbauwerks
Bremerhaven-Zentrum im Abschnitt Bremerhaven-Geestemünde – Bremerhaven-Überseehäfen
35 A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
36 A 33 Bielefeld-Brackwede – Borgholzhausen einschließlich Zubringer Ummeln
37 A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm
38 A 39 Lüneburg – Wolfsburg
39 A 40 Kreuz Kaiserberg – Essen-Frohnhausen mit Ersatzneubauten der Brückenbauwerke
Lfd.
Nr.
Bezeichnung
40 A 42 Bottrop-Süd – Kreuz Essen-Nord mit Ersatzneubauten von Brücken über den Schienenweg, die
Emscher und den Rhein-Herne-Kanal
41 A 44 Dreieck Lossetal – Helsa-Ost
42 A 44 Kreuz Kassel West – Dreieck Kassel-Süd mit Ersatzneubau Berghäuser Brücke
43 A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1)
44 A 45 Haiger/Burbach – Dillenburg mit Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden
45 A 45 Siegen-Süd – Siegen mit Ersatzneubau der Siegtalbrücke
46 A 45 Talbrücke Rahmede im Abschnitt Lüdenscheid – Lüdenscheid-Nord
47 A 46 Ersatzneubau der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe im Abschnitt Neuss-Uedesheim – Düsseldorf-
Bilk
48 A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418)
49 A 48 Ersatzneubau der Rheinbrücke Bendorf im Abschnitt Kreuz Koblenz-Nord – Bendorf/Neuwied
50 A 52 Kreuz Breitscheid – Essen-Rüttenscheid mit Ersatzneubau Ruhrtalbrücke Mintard
51 A 52 Kreuz Mönchengladbach (A 61) – Kreuz Neersen (A 44)
52 A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40)
53 A 59 Kreuz Duisburg (A 40) – Duisburg-Marxloh mit Ersatzneubau der Berliner Brücke, des
Brückenzug Gartsträuch und des Brückenzugs Meiderich
54 A 60 Ersatzneubau Rheinbrücke Weisenau im Abschnitt Mainz-Innenstadt/Mainz-Laubenheim –
Ginsheim-Gustavsburg
55 A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz – Baden-Württemberg einschließlich
Ersatzneubau der Rheinbrücke Speyer
56 A 61 Ersatzneubau der Talbrücke Pfeddersheim im Abschnitt Worms/Mörstadt – Worms
57 A 64 (ehem. B 52) Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang im Abschnitt Trier-Ehrang – Trier
58 A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden
59 A 81 Ersatzneubau der Brücken im Abschnitt Neuenstadt (Kocher) – Kreuz Weinsberg
60 A 99 Dreieck München-Süd-West (A 96) – Kreuz München-Süd (A 8)
61 A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße
62 A 100 Dreieck Charlottenburg (A 111) bis einschließlich Dreieck Funkturm (A 115) einschließlich
Ersatzneubau von Brücken u. a. Rudolf-Wissell-Brücke
63 A 111 Stolpe – Dreieck Charlottenburg (A 100)
64 A 255 Ersatzneubauten von Brücken im Abschnitt Hamburg-Veddel – Dreieck Norderelbe (A 1)
65 A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2)
66 A 553 Kreuz Köln-Godorf (A 555) – Dreieck Köln-Lind (A 59)
Lfd.
Nr.
Bezeichnung
67 A 565 Kreuz Bonn-Nord (A 565) – Dreieck Bonn-Nordost (A 59) mit Ersatzneubau der Rheinbrücke
Bonn-Nord
68 A 565 Bonn-Poppelsdorf – Kreuz Bonn-Nord (A 555) mit Ersatzneubau des Tausendfüßlers
69 A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach
70 A 671 Ersatzneubau der Mainbrücke Hochheim im Abschnitt Hochheim-Süd – Gustavsburg
71 B 6 OU Bruckdorf
72 B 6 OU Gröbers
73 B 6 OU Großkugel
74 B 7 Altenburg (B 93) – Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen
75 B 7 Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen – nördlich
Frohburg)
76 B 19 OU Meiningen
77 B 85 Altenkreith – Wetterfeld
78 B 87 OU Naumburg – Wethau
79 B 101 OU Elsterwerda
80 B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow
81 B 169 OU Plessa
82 B 178 Nostitz – A 4 (Weißenberg)
83 B 87 OU Weißenfels
84 B 181 Neu- und Ausbau westlich Leipzig (A 9 bis Stadtgrenze Leipzig)
85 B 207 (E 47) Fehmarnsundquerung
86 B 221 OU Scherpenseel
87 B 221 OU Unterbruch
88 E 47 Feste Fehmarnbeltquerung
(Puttgarden – Grenze der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone)
89 B 402/B 213/B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1)
Begründung:
Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates ab.
Sie weist darauf hin, dass nach Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes das Bundesverwaltungsgericht als ein oberster
Gerichtshof des Bundes und damit grundsätzlich als Rechtsmittelgericht fungiert. Der Gesetzgeber kann ihm aus
sachlichen Gründen ausnahmsweise auch erstinstanzliche Zuständigkeiten übertragen, was allerdings die
Ausnahme bleiben muss (vgl. BVerwG Beschluss vom 26.09.2013 – Az.: BVerwG 4 VR 1.13 – Rn. 13 m. w. N.). Zu
beachten ist auch, dass die Zuweisung an ein oberstes Bundesgericht stets auch eine Verkürzung des Rechtswegs
bedeutet. Auch könnte bei einer derart umfangreichen Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des
Bundesverwaltungsgerichts statt des erstrebten Beschleunigungseffekts möglicherweise ein gegenteiliger Effekt
drohen. Die Zuweisungen dürfen nach der Rechtsprechung quantitativ und qualitativ nach ihrem Anteil an der
gesamten Geschäftslast des Gerichts keine solche Größenordnung erreichen, dass nicht mehr von einer
ausnahmsweisen Zuständigkeit gesprochen werden kann. Zudem müssen die einzelnen Vorhaben den Anforderungen des
§ 17e Absatz 1 Nummer 1 bis 6 FStrG entsprechen.
Der Antrag des Bundesrates erhöht die Anzahl der in der derzeitigen Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG
enthaltenen Straßenabschnitte von 88 auf 149 Vorhaben. Hinzu kommt, dass einzelne vom Bundesrat aufgeführte
Autobahnvorhaben wie die der A 45 und der A 94 die jeweilige Autobahn fast auf ihrer gesamten Länge erfassen. Eine
solche pauschale Zuweisung ist nicht möglich. Nur bestimmte Infrastrukturvorhaben, bei denen ein
gesamtstaatliches oder bundesstaatliches Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) Entscheidung besteht, können dem
Bundesverwaltungsgericht zugewiesen werden; es muss sich um Einzelprojekte handeln (BVerwG a. a. O.). Darüber
hinaus haben die Länder seit dem 01.01.2021 keine Zuständigkeiten für die Planung von Vorhaben der
Bundesautobahn (Art. 90 Satz 2, Art. 143e Abs. 1 GG).
Neben Autobahnvorhaben werden vor allem überproportional viele Bundesstraßenvorhaben genannt. Der Anteil
von Brückenersatzneubauten im Zuge von Bundesstraßen, die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen
werden sollen, ist hier auffallend hoch. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies nicht zielführend. Auch hier ist zu
berücksichtigen, dass eine Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nicht
zwangsläufig eine Beschleunigung sondern möglicherweise auch einen gegenteiligen Effekt erzielt. Diese
Vorhaben können in der Regel genehmigungsfrei errichtet werden. Auch wenn Klagen gegen das Projekt nicht
ausgeschlossen sind, ist anzunehmen, dass die rechtliche Komplexität deutlich geringer ist und entsprechende
Rechtsfragen, die diesen Maßnahmentyp betreffen, von den zuständigen Gerichten in den Ländern
(Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe) zügig geklärt werden. Es ist daher sinnvoller, Rechtsstreitigkeiten, welche die
vom Bundesrat neu genannten Bundesstraßenprojekte betreffen, bei den Oberverwaltungsgerichten bzw. den
Verwaltungsgerichtshöfen der Länder zu belassen (§ 48 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 der Verwaltungsgerichtsordnung –
VwGO). Nach § 188b VwGO sollen die Obergerichte der Länder für Angelegenheiten des Planungsrechts
besondere Kammern oder Senate bilden, was die Entscheidungsfindung beschleunigt.
Bei einer Bundesstraße, die in der Baulast des jeweiligen Landes steht, ist es ebenfalls sinnvoll, diese vom
Oberverwaltungsgericht des Landes entscheiden zu lassen.
Die Bundesregierung hat auf Grundlage des Entwurfs des Bundesrates die Anlage aktualisiert und einzelne
Vorhaben der derzeit geltenden Anlage zu § 17e Abs. 1 FStrG hinzugefügt und Vorhaben, für die bereits
bestandskräftiges Baurecht vorliegt, aus der Anlage gestrichen.
Zu den Änderungen in der Anlage 1 zu § 17e Abs.1 FStrG im Einzelnen:
Nummer 2 „A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der Weserstrombrücke“
Das Vorhaben wird neu aufgenommen. Es dient der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen. Die
Erweiterung auf acht Fahrstreifen ist als weiterer Bedarf zur Engpassbeseitigung im Bundesverkehrswegeplan 2030
eingestuft. Die Transitbeziehungen über diese West-Nord-Achse beinhalten ein hohes Verkehrsaufkommen und
nehmen kontinuierlich zu. Im betrachteten Abschnitt liegt ein Teil der A 1 zum Teil auch auf dem Gebiet des Landes
Niedersachsen, weswegen ein besonderes Interesse an einer einheitlichen Entscheidung durch das
Bundesverwaltungsgericht besteht.
Nummer 6 „A 1 Blankenheim –Adenau“
Die Bezeichnung wird von „A 1 Blankenheim -Kelberg“ auf „A 1 Blankenheim – Adenau“ geändert, da für den
Abschnitt bis Kelberg bereits bestandskräftiges Baurecht vorliegt.
Nummer 13 „A 3 Nittendorf – Sinzing“
Die bestehende Nummer 13 wird geändert.
Der rund 13 Kilometer lange Ausbauabschnitt der A 3 westlich von Regensburg, zwischen der Überführung
Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) und dem Autobahnkreuz Regensburg ist im
Bundesverkehrswegeplan 2030 mit dem Vermerk Engpassbeseitigung versehen. Die Planungen umfassen auch
den notwendigen Ersatzneubau von 17 Bauwerken im Erweiterungsabschnitt. Das Projekt wird in zwei
Abschnitten nacheinander geplant und auch die bauliche Umsetzung erfolgt in den beiden Abschnitten nacheinander:
Der erste Abschnitt (Ersatzneubau Donaubrücke Sinzing, Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen zw. AS Sinzing
und AK Regensburg, Umbau AS Sinzing) ist bereits als Nummer 13 in der Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG
enthalten. Durch die Änderung wird nun auch der zweite Abschnitt 2 (Streckenverlauf ab der Überführung
Waldetzenberg-Polzhausen westlich der Anschlussstelle Nittendorf bis zur Anschlussstelle Sinzing) in die Anlage 1
aufgenommen. Es besteht auch für den zweiten Abschnitt ein besonderes Interesse an einer raschen
(rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung.
Nummer 16 „A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)“
Das Offenbacher Kreuz liegt in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main im Südosten von Offenbach und
verknüpft die A 3 mit der A 661. Der Hauptverkehr verläuft auf der A 3, die einen wesentlichen Teil der verkehrlichen
Ost-West-Achse des Rhein-Main-Gebietes darstellt und gemeinsam mit der Nord-Süd-Achse (A 5) die
wirtschaftliche Grundlage für die Metropolregion Rhein-Main bildet. Der Abschnitt ist im Bedarfsplan mit dem Vermerk
Engpassbeseitigung versehen. Hier besteht ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen)
gerichtlichen Entscheidung.
Nummer 19 „A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)“
Die A 5 zählt zu den wichtigsten Verkehrsachsen der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und ist Teil des
Autobahnringes um das Oberzentrum Frankfurt am Main. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind die beiden
Autobahnkreuze und die dazwischenliegende A 5 in den Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft.
Bei den Planungen sind insbesondere die räumlichen Restriktionen (Gewerbegebiete, Wohnbebauung, kreuzende
Straßen/Eisenbahnen/Gewässer) und die komplexen baulichen Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Hier besteht
ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung
Nummer 35 „A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke“
Das Vorhaben wird neu aufgenommen. Die Lesumbrücke im Zuge der A 27 ist von zentraler Bedeutung für den
Verkehr über die Weser, insbesondere für Verkehre, vor allem von Großraum- und Schwertransporten (z. B. für
Windenergieanlagen) zu den Häfen Bremerhaven und Cuxhaven. Geeignete und leistungsfähige Umleitungen
bestehen im Umfeld nicht ausreichend.
Nummer 42 „A 44 Kreuz Kassel West – Dreieck Kassel-Süd mit Ersatzneubau Berghäuser Brücke“
Auf 5,3 km Länge wird die A 44 von vier auf sechs Fahrstreifen erweitert und ein neuer Brückenersatzneubau zur
Querung der Fuldaaue errichtet. Zudem wird das Autobahndreieck Kassel-Süd neu gebaut. Gleichzeitig wird eine
deutliche Lärmreduktion und damit Entlastung für die Ortslage Bergshausen angestrebt. Die Restnutzungsdauer
der Bergshäuser Brücke, über die die A 44 die Fulda im beschriebenen Streckenabschnitt kreuzt, ist begrenzt, so
dass ein besonderes Interesse an einer raschen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung besteht.
Die in der bisherigen Anlage 1 enthaltenen Vorhaben der Nummern 24, 38, 47, 78 werden gestrichen, da für diese
Abschnitte bereits bestandskräftiges Baurecht vorliegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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