Nationale Zusatzanforderungen bei der Zinsschranke nach § 4h des Einkommensteuergesetzes und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6091)
Text
Nationale Zusatzanforderungen bei der Zinsschranke nach § 4h des Einkommensteuergesetzes und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6091)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6763
21. Wahlperiode 26.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Torben Braga, Christian Douglas,
Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer und
der Fraktion der AfD
Nationale Zusatzanforderungen bei der Zinsschranke nach § 4h des
Einkommensteuergesetzes und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6091)
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6091 zur Zinsschranke nach § 4h des
Einkommensteuergesetzes (EstG) und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ausgeführt, dass
diese in Teilbereichen über das durch die Richtlinie (EU) 2016/1164
vorgegebene Mindestschutzniveau hinausgeht.
Hieraus ergibt sich für die Fragesteller weiterer Klärungsbedarf, welche
praktischen, fiskalischen und administrativen Auswirkungen diese nationalen
Zusatzanforderungen haben und welche Daten- und Bewertungsgrundlagen der
Bundesregierung hierzu vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurde die Zinsschranke nach § 4h EStG seit dem
Veranlagungszeitraum 2021 bei Personengesellschaften angewandt, und in
welcher Höhe wurden Zinsaufwendungen aufgrund der Zinsschranke
jeweils nicht zum Abzug zugelassen (bitte nach Veranlagungszeitraum,
Anzahl der betroffenen Fälle, Summe der nicht abziehbaren
Zinsaufwendungen und Summe der Zinsvorträge aufschlüsseln; sofern der
Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
2. Wie verteilt sich die Anwendung der Zinsschranke nach § 4h EStG bei
Personengesellschaften seit dem Veranlagungszeitraum 2021 nach
Branchen, Unternehmensgrößenklassen und Höhe der nicht abziehbaren
Zinsaufwendungen (bitte nach Veranlagungszeitraum, Branche,
Unternehmensgrößenklasse und Größenklasse der nicht abziehbaren
Zinsaufwendungen aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung hierzu keine Angaben
vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
3. In wie vielen Fällen der Anwendung der Zinsschranke nach § 4h EStG bei
Personengesellschaften seit dem Veranlagungszeitraum 2021 lagen
grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen, konzerninterne
Finanzierungen oder Finanzierungsbeziehungen zu nahestehenden Personen vor (bitte
nach Veranlagungszeitraum, Art der Finanzierungsbeziehung und Höhe
der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen aufschlüsseln; sofern der
Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür
darstellen)?
4. Welche weniger belastenden Ausgestaltungen der Zinsschranke für
Personengesellschaften wurden geprüft, um reguläre betriebliche
Fremdfinanzierungen von rechtsformbezogenen Gestaltungen abzugrenzen (bitte
insbesondere geprüfte Ausnahmen, Schwellenwerte, Nachweismöglichkeiten
oder Beschränkungen auf bestimmte Finanzierungskonstellationen sowie
die Gründe für deren Nichtumsetzung darstellen)?
5. Welche Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen liegen der
Bundesregierung zu den Auswirkungen einer Nutzung der von der
Richtlinie (EU) 2016/1164 eröffneten Ausnahme für Finanzunternehmen bei
der Zinsschranke vor (bitte nach Berechnungsgrundlage, Auswirkungen
auf das Steueraufkommen, Zahl betroffener Steuerpflichtiger und
betroffenen Unternehmensarten aufschlüsseln; sofern keine Berechnungen,
Schätzungen oder Modellannahmen vorliegen, bitte die Gründe hierfür
darstellen)?
6. Welche Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen liegen der
Bundesregierung zu den Aufkommens- und Belastungswirkungen einer
Umstellung der bei der Zinsschranke geltenden Freigrenze auf einen
Freibetrag vor (bitte nach Berechnungsgrundlage, unterstellter Höhe des
Freibetrags, Auswirkungen auf das Steueraufkommen und Zahl betroffener
Steuerpflichtiger aufschlüsseln; sofern keine Berechnungen, Schätzungen
oder Modellannahmen vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
7. Welche Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen liegen der
Bundesregierung zu den Auswirkungen eines zusätzlichen EBITDA
(Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization)-Escape bei
der Zinsschranke vor (bitte nach Berechnungsgrundlage, Auswirkungen
auf das Steueraufkommen, Zahl betroffener Steuerpflichtiger und
berücksichtigtem Verwaltungsaufwand aufschlüsseln; sofern keine
Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen vorliegen, bitte die Gründe
hierfür darstellen)?
8. In wie vielen Fällen wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2021 die
Anwendung des Eigenkapital-Escape nach § 4h EStG nicht gewährt, und in
welcher Höhe wurden in diesen Fällen Zinsaufwendungen aufgrund der
Zinsschranke nicht zum Abzug zugelassen (bitte nach
Veranlagungszeitraum und danach aufschlüsseln, ob die Anwendung insbesondere an der
Beteiligungsbuchwertkürzung oder an Regelungen zur
Gesellschafterfremdfinanzierung scheiterte; sofern der Bundesregierung hierzu keine
Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
9. In wie vielen Fällen wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2021 die
Ausnahme für langfristige öffentliche Infrastrukturprojekte bei der
Zinsschranke in Anspruch genommen, und in welcher Höhe wurden
Zinsaufwendungen dadurch vom Anwendungsbereich der Zinsschranke
ausgenommen (bitte nach Veranlagungszeitraum aufschlüsseln; sofern der
Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür
darstellen)?
10. Welche Berechnungen, Schätzungen oder sonstigen
Bewertungsgrundlagen liegen dem Bundesministerium der Finanzen dazu vor, ob und in
welchem Umfang Zinsaufwendungen für langfristige öffentliche
Infrastrukturprojekte seit dem Veranlagungszeitraum 2021 nicht unter die
Ausnahme nach § 4h Absatz 6 EStG fielen, weil die Finanzierung nicht über
Förderdarlehen aus öffentlichen Kassen erfolgte (bitte nach
Veranlagungszeitraum oder anderen zugrunde liegenden Bezugszeiträumen, Art der nicht
erfassten Finanzierung außerhalb öffentlicher Förderdarlehen und Höhe
der betroffenen Zinsaufwendungen aufschlüsseln; sofern keine
entsprechenden Berechnungen, Schätzungen oder Bewertungsgrundlagen
vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
Berlin, den 12. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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