Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288) (Antwort zu Drs. 21/6671)
Text
Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288) (Antwort zu Drs. 21/6671)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7047
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Stefan Möller,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6671 –
Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen
Gefangenen in der DDR
(Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3288)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache /21/3288 stützt sich ausschließlich auf die im Jahr 2016
veröffentlichte Studie des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité mit dem
Titel „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961–1989“. Die
Bundesregierung stellte in ihrer Vorbemerkung fest, dass „neuere Erkenntnisse zu
klinischen Studien in der ehemaligen DDR, die über die Ergebnisse des
Abschlussberichtes der Studie aus dem Jahr 2016 hinausgingen“, der
Bundesregierung nicht vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288, S. 2).
Bezugnehmend auf den Abschlussbericht der Studie stellt sie zudem fest, dass
sich „keine belastbareren Hinweise ergeben“ hätten, dass die klinischen
Studien in der ehemaligen DDR nach einem anderen Standard durchgeführt
wurden als in der Bundesrepublik. „Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für
Verstöße gegen die Aufklärungspflichten“ (ebd., Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 21/3288). Insofern macht sich die Bundesregierung die
Einschätzung der Autoren zu eigen; die Studie schließt mit dem prägnanten
Kapitel „Der Skandal, der keiner war“ (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im
Osten. DDR-Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen,
Berlin 2016, S. 176).
Offenbar stellt sich die Bundesregierung nicht einmal die grundsätzliche
Frage, ob es angesichts des offenkundigen Interessenkonflikts angemessen ist,
dass die Charité als einst führendes Krankenhaus der DDR die Aufarbeitung
möglichen medizinischen Unrechts in der DDR maßgeblich übernimmt.
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum die Bundesregierung in ihrer
Antwort die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht
des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher
Pharmafirmen“ unerwähnt lässt, obwohl sie hiervon aufgrund einer früheren
Kleinen Anfrage Kenntnis haben müsste (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/8779).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats geht hervor, dass die
Aussagekraft der Studie bestimmten Beschränkungen unterliege. Der
Abschlussbericht sei seiner Aufgabe einer historischen Aufarbeitung „im
Rahmen des finanziell, zeitlich und personell Möglichen“ zwar gerecht geworden,
es habe aber „keinerlei Spielräume bei der Anpassung der Ausgabengestaltung
an im Forschungsverlauf veränderte Erfordernisse“ gegeben (https://medizing
eschichte.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc01/medizingeschic
hte/Forschungsprojekte/032016_Arzneimittelforschung_DDR_Stellungnahm
e_wiss_Beirat.pdf, S. 2, letzter Zugriff am 13. März 2026). Neben den
„knappen Ressourcen an Zeit und Geld“ müssten bei der Bewertung des
Abschlussberichtes auch die nicht unerheblichen „Zugangsbeschränkungen seitens der
Firmenarchive“ berücksichtigt werden (ebd.).
Zudem bliebe die quellenkritische Bewertung der Interviews mit den mit den
Studien befassten Wissenschaftlern ein „methodisches Problem“. „Ohne diese
Interviews wäre die dichte Beschreibung einiger Studienabläufe […] nicht
möglich; aber diese Quellen der mündlichen Geschichte dürften kaum
selbstbelastende Aussagen erhalten“ (ebd., S. 3). Hingegen sei die Befragung von
Patienten, die nachweislich an einer identifizierbaren klinischen Studie im
Auftrag eines westlichen pharmazeutischen Unternehmens teilgenommen
hatten, „nahezu unmöglich“ gewesen (ebd. S. 4). Insofern blieb die Perspektive
der Patienten „unterbelichtet“, „die im Rahmen des hier zu realisierenden
Projektdesigns fast nur in den Aussagen ihrer behandelnden Ärzte zum Ausdruck
kommen konnte“ (ebd. S. 5).
Weiterhin betont der Wissenschaftliche Beirat, dass der Befund insbesondere
in Bezug auf die Aufklärung und Einwilligung der Patienten „ambivalent“
bleibe. Obwohl rechtlich die DDR sehr früh klare Regeln und
Kontrollinstanzen formulierte, wurden „der Umfang der Aufklärung und die Art der
Gesprächsführung nicht dokumentiert“ (ebd. S. 6).
Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke widmet dem Medizinunrecht in der
DDR in ihrem Jahresbericht für 2025 ein eigenes Kapitel. Demnach wenden
sich an sie „immer wieder“ Betroffene und berichten ihr von erlittenem
Unrecht, bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt
wurde“. Die Berichte zeigten auf, dass es im Gesundheitssystem der DDR „immer
wieder […] zu repressiven Eingriffen durch den Staat kam.“ Vor dem
Hintergrund der teilweise „sehr unterschiedlichen Fallkonstellationen“ bestehe im
Bereich des Medizinunrechts weiterhin ein umfassender Handlungsbedarf.
„Dies betrifft sowohl tiefergehende Forschung als auch eine bessere
Begleitung und Unterstützung der Betroffenen“ (Bundestagsdrucksache 21/520,
S. 39 bis 40).
Eine Vielzahl von Medienberichten deutet darauf hin, dass die Aufklärung von
Probanden in der medizinischen Praxis der DDR oft nicht funktionierte,
unabhängig davon, ob diese im Auftrag von Westfirmen durchgeführt wurden oder
nicht (vgl. www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/gesundheit/proban
den-geheime-medikamententests-100.html, letzter Zugriff am 13. März 2026).
Beispielsweise wurden in der DDR in den Jahren 1978/79 Tausende
schwangere Frauen im Rahmen der Immunprophylaxe gegen den Rhesusfaktor D mit
Hepatitis C infiziert. Obwohl eine Aufarbeitung nach der Wende erfolgte und
das Anti‑D‑Hilfegesetz den Betroffenen eine Entschädigung ermöglichen
sollte, wurden zahlreiche Anträge abgelehnt (www.medical-tribune.de/politik/vers
orgung/ddr-arzneimittelskandal-wie-gut-unterstuetzt-das-anti-d-hilfegesetz-inf
izierte-frauen, letzter Zugriff am 13. März 2026).
Exemplarisch verweisen die Fragesteller auf den Fall Brigitte Heinisch. Nach
Darstellung der Betroffenen und auf Grundlage öffentlich gewordener
Recherchen wirft dieser Fall Fragen zur Aufklärung, Einwilligung und
Dokumentation im Zusammenhang mit der Cerutil-Studie auf. In einem Bericht des
Deutschlandfunks erklärt Brigitte Heinisch, dass sie in der Schwangerschaft
ohne ihr Wissen und Einverständnis an einer Studie mit dem Medikament
Cerutil (Wirkstoff: Meclofenoxat, Centrophenoxin) teilgenommen habe (www.ho
erspielundfeature.de/ich-bin-doch-keine-traechtige-ratte-100.html, letzter
Zugriff am 13. März 2026). Die Berliner Charité hatte im Januar 1988 einen
Prüfplan für eine klinische Studie mit dem Medikament Cerutil an 200
schwangeren Frauen erstellt. Cerutil wurde in der DDR zu jener Zeit zur
Behandlung zentraler Durchblutungsstörungen eingesetzt.
Als Studienleiterin wird die damalige Oberärztin der Frauenklinik der Charité,
Dr. A. Z., genannt. Im Prüfplan wird außerdem Professor H. N. aufgeführt, der
bereits Jahre zuvor in Rostock mit Meclofenoxat, dem Wirkstoff von Cerutil,
Tierversuche an trächtigen Ratten, Kaninchen und Mäusen durchgeführt hatte.
Ziel dieser Versuche war es, zu prüfen, ob sich hiermit Wachstumsstörungen
erfolgreich behandeln ließen.
Ferner ist belegt, dass der in der DDR für die Bewertung klinischer Studien
zuständige Zentrale Gutachterausschuss (ZGA) beim Institut für
Arzneimittelwesen dem Gesundheitsministerium der DDR die Genehmigung einer
Doppelblindstudie mit Cerutil „bei intrauteriner Mangelentwicklung“ an 200
Schwangeren empfahl. Das Ministerium erteilte diese Genehmigung am 8.
Juni 1988. Wie im Prüfplan vorgesehen, übernahm die damalige Oberärztin der
Frauenklinik der Charité, Dr. Z., die Leitung der Studie. Ebenfalls belegt ist,
dass die Cerutil-Tabletten und Placebos vom VEB Isis-Chemie in Zwickau
geliefert wurden und die Chargen die Nummern 400588 und 090588 trugen
(ebd.).
Brigitte Heinisch wurde seit dem 31. Januar 1989 in der 28.
Schwangerschaftswoche stationär behandelt und anschließend an die Charité überwiesen.
Als Grund gaben die Ärzte eine Unterentwicklung des ungeborenen Kindes
infolge einer Unterversorgung sowie verminderten Fruchtwassers an.
Entgegen den Kriterien des Prüfplans wurde sie trotz ihrer
Schilddrüsenerkrankung in die Studie aufgenommen. Ihr zuvor verordnetes
Schilddrüsenmedikament wurde abgesetzt und stattdessen Cerutil verabreicht. Im Mutterpass ist
die Chargennummer 400588 vermerkt.
Im Hinblick auf die Cerutil-Studie bestehen zudem Fragen zur Dokumentation
und Nachvollziehbarkeit. Nach Darstellung des Deutschlandfunks fehlt ein
Abschlussbericht; im Bundesarchiv liegen lediglich zwei identische
Zwischenberichte vor. Diesen zufolge nahmen 149 Patienten an der Studie teil,
von denen 51 ausschieden. Offen bleibt damit unter anderem, warum die Zahl
der ausgeschiedenen Teilnehmer so hoch war und ob eine systematische
Nachsorge der geborenen Kinder erfolgte. In einer 1993 im De-Gruyter-Verlag
erschienenen Abhandlung mit dem Titel „Teratologie. Embryologische
Grundlage und klinische Teratologie“ beziehen sich H. N. und A. Z. auf die Cerutil-
Studie. Dort wird die Zahl von 293 schwangeren Testpersonen genannt und
auf S. 138 ausgeführt, im Doppelblindversuch seien „Helfergin, Cerutil“
verwendet worden. Dies wirft Fragen nach der Herkunft des Präparats Helfergin
sowie nach etwaigen Bezügen zu westlichen Unternehmen auf.
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht des
Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher
Pharmafirmen“ zeigt, dass aufgrund der Begrenzungen der Studie –
insbesondere wegen der fehlenden Perspektive der Studienteilnehmer – kein
abschließendes Urteil darüber möglich ist, in welchem Umfang es in der DDR bei
medizinischen Studien zu Verstößen gegen die Aufklärungspflicht gekommen ist.
Der Fall Brigitte Heinisch wird von den Fragestellern daher als Anlass
gesehen, die Cerutil-Studie wissenschaftlich vertieft aufzuarbeiten und die
bisherige Erkenntnislage erneut zu überprüfen.
1. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Anlaufstelle für
Personen, die sich als Opfer von Medizinunrecht sehen, wo können sich
Betroffene melden und erhalten gegebenenfalls Beratung und
Unterstützung?
Betroffene von DDR-Unrecht haben mit der Bundesbeauftragten für die Opfer
der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag und den jeweiligen
Landesbeauftragten in den neuen Ländern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
die eine umfassende Beratung anbieten.
Die Bundesstiftung Aufarbeitung befasst sich zudem im Rahmen ihres
gesetzlichen Auftrags mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD) ist
eine gemeinnützige Institution, deren Auftrag es ist, Ratsuchenden kostenfrei
umfassende Informationen und individuelle Beratung in gesundheitlichen und
gesundheitsrechtlichen Fragen zu bieten. Die Beratungsleistungen sind für alle
zugänglich, unabhängig vom Versicherungsstatus, ob gesetzlich, privat oder
nicht versichert. Das Beratungsangebot der Stiftung UPD ist kostenfrei.
2. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung an
medizinischen Studien in der DDR teil (bitte zwischen Oststudien und
Studien im Auftrag von Westfirmen differenzieren)?
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung im
Rahmen dieser Studien Opfer von Medizinunrecht bzw. meldeten sich als
Opfer von in der DDR durchgeführten Medizinstudien, welche
Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor und welche Quellen nutzt
sie?
4. Wie viele Schwangere nahmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung
in der DDR an medizinischen Studien teil, und wie viele dieser Studien
gab es (bitte die verschiedenen Studien nennen und angeben, wie viele
Schwangere an der jeweiligen Studie teilnahmen und ob es sich um
Oststudien oder um Studien im Auftrag von Westfirmen handelte)?
5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Opfer der
Studien mit Schwangeren in der DDR, wie viele Frauen und/oder deren
Kinder haben sich als mögliche Opfer gemeldet?
Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragestellungen keine systematischen
Auswertungen vor. Bezüglich der vorhandenen Unterlagen wird auf die
Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Gemäß dem Bericht der SED-Opferbeauftragten aus dem Jahr 2025 auf
Bundestagsdrucksache 21/520 meldeten sich immer wieder Betroffene und
berichteten ihr von erlittenem Unrecht, bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet
oder beeinträchtigt wurde.
6. Hält die Bundesregierung es für ausgeschlossen, dass es bei der
Aufarbeitung der historischen Rolle der Charité bei klinischen
Arzneimittelstudien in der DDR durch die Charité selbst institutionelle oder personelle
Interessenkonflikte gegeben haben könnte?
a) Wenn ja, warum hält die Bundesregierung einen Interessenkonflikt
für ausgeschlossen?
b) Wenn nein, woran manifestiert sich ein möglicher Interessenkonflikt
der Charité?
Dass die Charité als eine nach dem Ende der DDR weiterbestehende Institution
die Aufarbeitung der eigenen Rolle in der Zeit der SED-Diktatur mit initiiert
hat und selbst daran beteiligt war, stellt aus Sicht der Bundesregierung keinen
Sonderfall dar. Das Auftreten möglicher Interessenkonflikte institutioneller
oder personeller Art ist nach Auffassung der Bundesregierung in dieser
Konstellation grundsätzlich weder ausgeschlossen, noch lässt sich allein aus dieser
Konstellation auf das Auftreten von Interessenkonflikten schließen. Der
Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich bei der
Aufarbeitung der historischen Rolle der Charité bei klinischen Arzneimittelstudien in
der DDR ein Interessenkonflikt der Charité manifestiert hätte.
7. Hat es nach Kenntnisstand der Bundesregierung in der DDR
Medizinunrecht gegeben?
a) Wenn ja, bitte begründen?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Negation von
Medizinunrecht in der DDR vor dem Hintergrund der vielen Berichte
von Betroffenen und dem geäußerten Handlungsbedarf im
Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Ergebnisse systematischer
wissenschaftlicher Forschung aus erinnerungskultureller Perspektive vor.
Die umfassende Verantwortung der DDR/SED für Unrecht im Medizinsystem
wurde jedoch bereits mit Mitteln aus dem Haushalt der Beauftragten für
Ostdeutschland erforscht. Das Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen
von SED-Unrecht“ wurde mit Mitteln aus dem Haushalt des damaligen
Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland für eine Laufzeit von drei
Jahren von Juli 2021 bis Juni 2024 gefördert. Diese Förderung resultierte aus einer
Initiative der früheren Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Diese hatten
im Jahr 2019 in ihrem Antrag „30 Jahre Friedliche Revolution“ auf
Bundestagsdrucksache 19/10613 gefordert, „die Regelungen für die Anerkennung
traumatischer Belastungen der politischen Opfer der DDR zu vereinfachen und
dies mit einem Kompetenzzentrum zur Begutachtung und Behandlung von
Langzeitfolgen bei SED-Opfern zu flankieren“. Als Ergebnis dieser Initiative
entstand das Verbundprojekt, in welchem die Universitätskliniken Jena,
Leipzig, Magdeburg und Rostock in 13 Teilprojekten kooperierten. Dabei ging es
auch um spezifische Schädigungsformen zu Zeiten der ehemaligen DDR wie
Zersetzungsmaßnahmen, Hepatitis-C-kontaminierter Anti-D-Prophylaxe oder
Doping (vgl. www.sed-gesundheitsfolgen.de).
8. Vor dem Hintergrund der bisher sehr dünnen Studienlage über das
Medizinunrecht in der DDR, was plant die Bundesregierung, um den
„umfassenden Handlungsbedarf“ nach weiterer Forschung von Medizinunrecht
nachzukommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – Bezug zum
Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten)?
Gezielte Forschungsförderungen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht
vorgesehen.
9. Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats
zum Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der
DDR im Auftrag westlicher Pharmafirmen“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), erkennt die Bundesregierung im Bereich der
ordnungsgemäßen Aufklärung und Einwilligung von Teilnehmern an
Arzneimittelstudien in der DDR einen Forschungs- und Aufklärungsbedarf, um mögliches
Medizinunrecht aufzuklären?
Die Bundesregierung erkennt an, dass auf Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht möglich ist.
10. Vor dem Hintergrund der fehlenden Berücksichtigung der
Patientenperspektive in der bisherigen Studie, sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit für weitere Studien, die die Patientenperspektive ausdrücklich in
den Vordergrund rücken und diese gezielt befragen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen,
um den Zugang zu einschlägigen Firmen-, Privat- und öffentlichen
Archiven, die Aufbewahrungsfristen relevanter Unterlagen sowie die
Zuständigkeiten öffentlicher Stellen für die wissenschaftliche Aufarbeitung
klinischer Arzneimittelstudien in der DDR zu verbessern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Der Zugang zu Unterlagen des Bundesarchivs ist im Bundesarchivgesetz und
zu Unterlagen der Landesarchive in den entsprechenden Landesarchivgesetzen
geregelt. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht daher aus Sicht der
Bundesregierung im vorliegenden Zusammenhang nicht. Der Zugang zu
Unterlagen von Firmen-, Privat- und anderen öffentlichen Archiven liegt in der
Verantwortung der jeweiligen Träger.
12. Vor dem Hintergrund fehlender Aufarbeitung und Anerkennung der
Folgen von Medizinversuchen, plant die Bundesregierung, dem
„umfassenden Handlungsbedarf“ nach Unterstützungsleistungen für Opfer von
Medizinunrecht nachzukommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller –
Bezug zum Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten)?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesrepublik Deutschland hat Anfang der 1990er Jahre für Opfer
politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der
Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem
Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (Rehabilitierungsgesetze) einen rechtlichen
Rahmen geschaffen, der den Betroffenen eine Rehabilitierung und die
Geltendmachung bestimmter Folgeansprüche, etwa bei verfolgungsbedingten
gesundheitlichen Schädigungen, ermöglicht. Diese Gesetze erfassen im Wesentlichen
rechtsstaatswidrige Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafrechts und
rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen. Diese Gesetze bieten aus Sicht der
Bundesregierung einen ausreichenden rechtlichen Rahmen für
Unterstützungsleistungen für Opfer von Medizinunrecht.
13. Hält die Bundesregierung eine eigenständige wissenschaftliche
Untersuchung der Cerutil-Studie für geboten, und wenn ja, welche Stellen oder
Forschungseinrichtungen kämen hierfür in Betracht, und ist die
Bundesregierung bereit, eine solche Untersuchung finanziell oder
organisatorisch zu unterstützen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
14. Welche Unterlagen zur Cerutil-Studie befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bundesarchiv, im Archiv der Charité oder in
anderen öffentlichen Archiven?
Hinsichtlich der Unterlagen im Bundesarchiv zu Medikamententests wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
„Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und
politischen Gefangenen in der DDR“ auf Bundestagsdrucksache 21/3288 und die
aufgeführten Archivbestände und Informationen verwiesen.
Im dort benannten Archivbestand DQ 1 Ministerium für Gesundheitswesen
sind folgende Akten einschlägig: DQ 1/14477; DQ 1/14478 und DQ 1/15406.
Im Bestand DQ 116 Institut für Arzneimittelwesen der DDR betreffen, wie in
der erwähnten Antwort dargestellt, die folgenden Akten direkt die Cerutil-
Studie: DQ 116/1211 und DQ 116/1213. Ergänzende Treffer zu Cerutil finden sich
in den Akten DQ 116/695; DQ 116/736; DQ 116/751; DQ 116/1540 und
DQ 116/3900.
Im Stasi-Unterlagen-Archiv konnten seitens der Bundesregierung keine
einschlägigen Unterlagen zur Cerutil-Studie ermittelt werden. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass sich Informationen mit Bezug zur Cerutil-Studie in
Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit befinden, welche zu Personen
angelegt wurden, die eine Verbindung zur Cerutil-Studie haben oder hatten.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planung,
Durchführung, Umfang und Zielsetzung der Cerutil-Studie an schwangeren Frauen
an der Berliner Charité?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche
Zahl der Teilnehmerinnen vor, insbesondere vor dem Hintergrund
voneinander abweichender Angaben im Prüfplan, in Zwischenberichten und
späterer Fachliteratur?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die
Teilnehmerinnen ordnungsgemäß aufgeklärt wurden und wirksam in die
Teilnahme einwilligten?
18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob es im
Rahmen der Cerutil-Studie Verstöße gegen die damals geltenden
rechtlichen Bestimmungen der DDR gab?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Cerutil-
Studie entsprechend den damaligen rechtlichen Vorgaben
versicherungstechnisch abgesichert war, insbesondere im Hinblick auf mögliche
Schäden für die Probanden?
Die Fragen 15 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse erlangt.
Von den in der Antwort zu Frage 14 genannten Beständen im Bundesarchiv
enthalten insbesondere die Akten DQ 116/1211 und DQ 116/1213
Informationen zum Einsatz von Cerutil an Schwangeren.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von
Cerutil-Tabletten und Placebos durch den VEB Isis-Chemie aus Zwickau
sowie über die Chargen 400588 und 090588 und deren Verwendung im
Rahmen der Cerutil-Studie vor?
Von den in der Antwort zu Frage 14 genannten Beständen enthält insbesondere
die Akte DQ 116/3900 Informationen zu Cerutil-Dragees im Zusammenhang
mit dem VEB Isis-Chemie Zwickau.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem in der
Veröffentlichung „Teratologie“ von Zienert/Neumann genannten Präparat
„Helfergin“ vor, insbesondere zu dessen Herkunft und zu der Frage, ob
sich hieraus Hinweise auf eine Beteiligung westlicher
Pharmaunternehmen ergeben?
Gemäß den vorliegenden Daten im Arzneimittelinformationssystem des
Bundes gab es einige Nachzulassungspräparate mit der Bezeichnung „Helfergin“.
Insgesamt sind dazu sieben Datensätze hinterlegt. Sämtliche Anträge wurden
bis spätestens Anfang der 2000er Jahre zurückgezogen, meist durch
schriftlichen Verzicht. Weitere Daten konnten nicht ermittelt werden.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob im
Zusammenhang mit der Cerutil-Studie gesundheitliche Schäden bei den
behandelten Frauen oder den geborenen Kindern eingetreten sind und ob
eine systematische medizinische Nachsorge der geborenen Kinder
durchgeführt wurde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, noch lebende
Betroffene der Cerutil-Studie in eine wissenschaftliche Aufarbeitung
einzubeziehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mögliche Ansprüche
von Betroffenen auf Anerkennung, Rehabilitierung oder Entschädigung
zu prüfen oder zu unterstützen?
Die in der Antwort zu Frage 12 aufgeführten Rehabilitierungsgesetze erfassen
im Wesentlichen rechtsstaatswidrige Entscheidungen auf dem Gebiet des
Strafrechts und rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen. Ob einzelne
Sachverhalte unter diese Gesetze fallen, lässt sich nur in Kenntnis der Umstände im
jeweiligen Einzelfall beurteilen. Diese Beurteilung ist den für den jeweiligen
Fall zuständigen Behörden und Gerichten vorbehalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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