polradar

Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288) (Antwort zu Drs. 21/6671)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7047 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288) (Antwort zu Drs. 21/6671) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7047 21. Wahlperiode 08.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Stefan Möller, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6671 – Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache /21/3288 stützt sich ausschließlich auf die im Jahr 2016 veröffentlichte Studie des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité mit dem Titel „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961–1989“. Die Bundesregierung stellte in ihrer Vorbemerkung fest, dass „neuere Erkenntnisse zu klinischen Studien in der ehemaligen DDR, die über die Ergebnisse des Abschlussberichtes der Studie aus dem Jahr 2016 hinausgingen“, der Bundesregierung nicht vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288, S. 2). Bezugnehmend auf den Abschlussbericht der Studie stellt sie zudem fest, dass sich „keine belastbareren Hinweise ergeben“ hätten, dass die klinischen Studien in der ehemaligen DDR nach einem anderen Standard durchgeführt wurden als in der Bundesrepublik. „Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Aufklärungspflichten“ (ebd., Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/3288). Insofern macht sich die Bundesregierung die Einschätzung der Autoren zu eigen; die Studie schließt mit dem prägnanten Kapitel „Der Skandal, der keiner war“ (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten. DDR-Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016, S. 176). Offenbar stellt sich die Bundesregierung nicht einmal die grundsätzliche Frage, ob es angesichts des offenkundigen Interessenkonflikts angemessen ist, dass die Charité als einst führendes Krankenhaus der DDR die Aufarbeitung möglichen medizinischen Unrechts in der DDR maßgeblich übernimmt. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum die Bundesregierung in ihrer Antwort die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher Pharmafirmen“ unerwähnt lässt, obwohl sie hiervon aufgrund einer früheren Kleinen Anfrage Kenntnis haben müsste (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8779). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats geht hervor, dass die Aussagekraft der Studie bestimmten Beschränkungen unterliege. Der Abschlussbericht sei seiner Aufgabe einer historischen Aufarbeitung „im Rahmen des finanziell, zeitlich und personell Möglichen“ zwar gerecht geworden, es habe aber „keinerlei Spielräume bei der Anpassung der Ausgabengestaltung an im Forschungsverlauf veränderte Erfordernisse“ gegeben (https://medizing eschichte.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc01/medizingeschic hte/Forschungsprojekte/032016_Arzneimittelforschung_DDR_Stellungnahm e_wiss_Beirat.pdf, S. 2, letzter Zugriff am 13. März 2026). Neben den „knappen Ressourcen an Zeit und Geld“ müssten bei der Bewertung des Abschlussberichtes auch die nicht unerheblichen „Zugangsbeschränkungen seitens der Firmenarchive“ berücksichtigt werden (ebd.). Zudem bliebe die quellenkritische Bewertung der Interviews mit den mit den Studien befassten Wissenschaftlern ein „methodisches Problem“. „Ohne diese Interviews wäre die dichte Beschreibung einiger Studienabläufe […] nicht möglich; aber diese Quellen der mündlichen Geschichte dürften kaum selbstbelastende Aussagen erhalten“ (ebd., S. 3). Hingegen sei die Befragung von Patienten, die nachweislich an einer identifizierbaren klinischen Studie im Auftrag eines westlichen pharmazeutischen Unternehmens teilgenommen hatten, „nahezu unmöglich“ gewesen (ebd. S. 4). Insofern blieb die Perspektive der Patienten „unterbelichtet“, „die im Rahmen des hier zu realisierenden Projektdesigns fast nur in den Aussagen ihrer behandelnden Ärzte zum Ausdruck kommen konnte“ (ebd. S. 5). Weiterhin betont der Wissenschaftliche Beirat, dass der Befund insbesondere in Bezug auf die Aufklärung und Einwilligung der Patienten „ambivalent“ bleibe. Obwohl rechtlich die DDR sehr früh klare Regeln und Kontrollinstanzen formulierte, wurden „der Umfang der Aufklärung und die Art der Gesprächsführung nicht dokumentiert“ (ebd. S. 6). Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke widmet dem Medizinunrecht in der DDR in ihrem Jahresbericht für 2025 ein eigenes Kapitel. Demnach wenden sich an sie „immer wieder“ Betroffene und berichten ihr von erlittenem Unrecht, bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt wurde“. Die Berichte zeigten auf, dass es im Gesundheitssystem der DDR „immer wieder […] zu repressiven Eingriffen durch den Staat kam.“ Vor dem Hintergrund der teilweise „sehr unterschiedlichen Fallkonstellationen“ bestehe im Bereich des Medizinunrechts weiterhin ein umfassender Handlungsbedarf. „Dies betrifft sowohl tiefergehende Forschung als auch eine bessere Begleitung und Unterstützung der Betroffenen“ (Bundestagsdrucksache 21/520, S. 39 bis 40). Eine Vielzahl von Medienberichten deutet darauf hin, dass die Aufklärung von Probanden in der medizinischen Praxis der DDR oft nicht funktionierte, unabhängig davon, ob diese im Auftrag von Westfirmen durchgeführt wurden oder nicht (vgl. www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/gesundheit/proban den-geheime-medikamententests-100.html, letzter Zugriff am 13. März 2026). Beispielsweise wurden in der DDR in den Jahren 1978/79 Tausende schwangere Frauen im Rahmen der Immunprophylaxe gegen den Rhesusfaktor D mit Hepatitis C infiziert. Obwohl eine Aufarbeitung nach der Wende erfolgte und das Anti‑D‑Hilfegesetz den Betroffenen eine Entschädigung ermöglichen sollte, wurden zahlreiche Anträge abgelehnt (www.medical-tribune.de/politik/vers orgung/ddr-arzneimittelskandal-wie-gut-unterstuetzt-das-anti-d-hilfegesetz-inf izierte-frauen, letzter Zugriff am 13. März 2026). Exemplarisch verweisen die Fragesteller auf den Fall Brigitte Heinisch. Nach Darstellung der Betroffenen und auf Grundlage öffentlich gewordener Recherchen wirft dieser Fall Fragen zur Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation im Zusammenhang mit der Cerutil-Studie auf. In einem Bericht des Deutschlandfunks erklärt Brigitte Heinisch, dass sie in der Schwangerschaft ohne ihr Wissen und Einverständnis an einer Studie mit dem Medikament Cerutil (Wirkstoff: Meclofenoxat, Centrophenoxin) teilgenommen habe (www.ho erspielundfeature.de/ich-bin-doch-keine-traechtige-ratte-100.html, letzter Zugriff am 13. März 2026). Die Berliner Charité hatte im Januar 1988 einen Prüfplan für eine klinische Studie mit dem Medikament Cerutil an 200 schwangeren Frauen erstellt. Cerutil wurde in der DDR zu jener Zeit zur Behandlung zentraler Durchblutungsstörungen eingesetzt. Als Studienleiterin wird die damalige Oberärztin der Frauenklinik der Charité, Dr. A. Z., genannt. Im Prüfplan wird außerdem Professor H. N. aufgeführt, der bereits Jahre zuvor in Rostock mit Meclofenoxat, dem Wirkstoff von Cerutil, Tierversuche an trächtigen Ratten, Kaninchen und Mäusen durchgeführt hatte. Ziel dieser Versuche war es, zu prüfen, ob sich hiermit Wachstumsstörungen erfolgreich behandeln ließen. Ferner ist belegt, dass der in der DDR für die Bewertung klinischer Studien zuständige Zentrale Gutachterausschuss (ZGA) beim Institut für Arzneimittelwesen dem Gesundheitsministerium der DDR die Genehmigung einer Doppelblindstudie mit Cerutil „bei intrauteriner Mangelentwicklung“ an 200 Schwangeren empfahl. Das Ministerium erteilte diese Genehmigung am 8. Juni 1988. Wie im Prüfplan vorgesehen, übernahm die damalige Oberärztin der Frauenklinik der Charité, Dr. Z., die Leitung der Studie. Ebenfalls belegt ist, dass die Cerutil-Tabletten und Placebos vom VEB Isis-Chemie in Zwickau geliefert wurden und die Chargen die Nummern 400588 und 090588 trugen (ebd.). Brigitte Heinisch wurde seit dem 31. Januar 1989 in der 28. Schwangerschaftswoche stationär behandelt und anschließend an die Charité überwiesen. Als Grund gaben die Ärzte eine Unterentwicklung des ungeborenen Kindes infolge einer Unterversorgung sowie verminderten Fruchtwassers an. Entgegen den Kriterien des Prüfplans wurde sie trotz ihrer Schilddrüsenerkrankung in die Studie aufgenommen. Ihr zuvor verordnetes Schilddrüsenmedikament wurde abgesetzt und stattdessen Cerutil verabreicht. Im Mutterpass ist die Chargennummer 400588 vermerkt. Im Hinblick auf die Cerutil-Studie bestehen zudem Fragen zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Nach Darstellung des Deutschlandfunks fehlt ein Abschlussbericht; im Bundesarchiv liegen lediglich zwei identische Zwischenberichte vor. Diesen zufolge nahmen 149 Patienten an der Studie teil, von denen 51 ausschieden. Offen bleibt damit unter anderem, warum die Zahl der ausgeschiedenen Teilnehmer so hoch war und ob eine systematische Nachsorge der geborenen Kinder erfolgte. In einer 1993 im De-Gruyter-Verlag erschienenen Abhandlung mit dem Titel „Teratologie. Embryologische Grundlage und klinische Teratologie“ beziehen sich H. N. und A. Z. auf die Cerutil- Studie. Dort wird die Zahl von 293 schwangeren Testpersonen genannt und auf S. 138 ausgeführt, im Doppelblindversuch seien „Helfergin, Cerutil“ verwendet worden. Dies wirft Fragen nach der Herkunft des Präparats Helfergin sowie nach etwaigen Bezügen zu westlichen Unternehmen auf. Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher Pharmafirmen“ zeigt, dass aufgrund der Begrenzungen der Studie – insbesondere wegen der fehlenden Perspektive der Studienteilnehmer – kein abschließendes Urteil darüber möglich ist, in welchem Umfang es in der DDR bei medizinischen Studien zu Verstößen gegen die Aufklärungspflicht gekommen ist. Der Fall Brigitte Heinisch wird von den Fragestellern daher als Anlass gesehen, die Cerutil-Studie wissenschaftlich vertieft aufzuarbeiten und die bisherige Erkenntnislage erneut zu überprüfen.  1. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Anlaufstelle für Personen, die sich als Opfer von Medizinunrecht sehen, wo können sich Betroffene melden und erhalten gegebenenfalls Beratung und Unterstützung? Betroffene von DDR-Unrecht haben mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag und den jeweiligen Landesbeauftragten in den neuen Ländern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die eine umfassende Beratung anbieten. Die Bundesstiftung Aufarbeitung befasst sich zudem im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD) ist eine gemeinnützige Institution, deren Auftrag es ist, Ratsuchenden kostenfrei umfassende Informationen und individuelle Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen zu bieten. Die Beratungsleistungen sind für alle zugänglich, unabhängig vom Versicherungsstatus, ob gesetzlich, privat oder nicht versichert. Das Beratungsangebot der Stiftung UPD ist kostenfrei.  2. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung an medizinischen Studien in der DDR teil (bitte zwischen Oststudien und Studien im Auftrag von Westfirmen differenzieren)?  3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Rahmen dieser Studien Opfer von Medizinunrecht bzw. meldeten sich als Opfer von in der DDR durchgeführten Medizinstudien, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor und welche Quellen nutzt sie?  4. Wie viele Schwangere nahmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung in der DDR an medizinischen Studien teil, und wie viele dieser Studien gab es (bitte die verschiedenen Studien nennen und angeben, wie viele Schwangere an der jeweiligen Studie teilnahmen und ob es sich um Oststudien oder um Studien im Auftrag von Westfirmen handelte)?  5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Opfer der Studien mit Schwangeren in der DDR, wie viele Frauen und/oder deren Kinder haben sich als mögliche Opfer gemeldet? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragestellungen keine systematischen Auswertungen vor. Bezüglich der vorhandenen Unterlagen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Gemäß dem Bericht der SED-Opferbeauftragten aus dem Jahr 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/520 meldeten sich immer wieder Betroffene und berichteten ihr von erlittenem Unrecht, bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt wurde.  6. Hält die Bundesregierung es für ausgeschlossen, dass es bei der Aufarbeitung der historischen Rolle der Charité bei klinischen Arzneimittelstudien in der DDR durch die Charité selbst institutionelle oder personelle Interessenkonflikte gegeben haben könnte? a) Wenn ja, warum hält die Bundesregierung einen Interessenkonflikt für ausgeschlossen? b) Wenn nein, woran manifestiert sich ein möglicher Interessenkonflikt der Charité? Dass die Charité als eine nach dem Ende der DDR weiterbestehende Institution die Aufarbeitung der eigenen Rolle in der Zeit der SED-Diktatur mit initiiert hat und selbst daran beteiligt war, stellt aus Sicht der Bundesregierung keinen Sonderfall dar. Das Auftreten möglicher Interessenkonflikte institutioneller oder personeller Art ist nach Auffassung der Bundesregierung in dieser Konstellation grundsätzlich weder ausgeschlossen, noch lässt sich allein aus dieser Konstellation auf das Auftreten von Interessenkonflikten schließen. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich bei der Aufarbeitung der historischen Rolle der Charité bei klinischen Arzneimittelstudien in der DDR ein Interessenkonflikt der Charité manifestiert hätte.  7. Hat es nach Kenntnisstand der Bundesregierung in der DDR Medizinunrecht gegeben? a) Wenn ja, bitte begründen? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Negation von Medizinunrecht in der DDR vor dem Hintergrund der vielen Berichte von Betroffenen und dem geäußerten Handlungsbedarf im Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Ergebnisse systematischer wissenschaftlicher Forschung aus erinnerungskultureller Perspektive vor. Die umfassende Verantwortung der DDR/SED für Unrecht im Medizinsystem wurde jedoch bereits mit Mitteln aus dem Haushalt der Beauftragten für Ostdeutschland erforscht. Das Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ wurde mit Mitteln aus dem Haushalt des damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland für eine Laufzeit von drei Jahren von Juli 2021 bis Juni 2024 gefördert. Diese Förderung resultierte aus einer Initiative der früheren Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Diese hatten im Jahr 2019 in ihrem Antrag „30 Jahre Friedliche Revolution“ auf Bundestagsdrucksache 19/10613 gefordert, „die Regelungen für die Anerkennung traumatischer Belastungen der politischen Opfer der DDR zu vereinfachen und dies mit einem Kompetenzzentrum zur Begutachtung und Behandlung von Langzeitfolgen bei SED-Opfern zu flankieren“. Als Ergebnis dieser Initiative entstand das Verbundprojekt, in welchem die Universitätskliniken Jena, Leipzig, Magdeburg und Rostock in 13 Teilprojekten kooperierten. Dabei ging es auch um spezifische Schädigungsformen zu Zeiten der ehemaligen DDR wie Zersetzungsmaßnahmen, Hepatitis-C-kontaminierter Anti-D-Prophylaxe oder Doping (vgl. www.sed-gesundheitsfolgen.de).  8. Vor dem Hintergrund der bisher sehr dünnen Studienlage über das Medizinunrecht in der DDR, was plant die Bundesregierung, um den „umfassenden Handlungsbedarf“ nach weiterer Forschung von Medizinunrecht nachzukommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – Bezug zum Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten)? Gezielte Forschungsförderungen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht vorgesehen.  9. Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher Pharmafirmen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), erkennt die Bundesregierung im Bereich der ordnungsgemäßen Aufklärung und Einwilligung von Teilnehmern an Arzneimittelstudien in der DDR einen Forschungs- und Aufklärungsbedarf, um mögliches Medizinunrecht aufzuklären? Die Bundesregierung erkennt an, dass auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht möglich ist. 10. Vor dem Hintergrund der fehlenden Berücksichtigung der Patientenperspektive in der bisherigen Studie, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für weitere Studien, die die Patientenperspektive ausdrücklich in den Vordergrund rücken und diese gezielt befragen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen, um den Zugang zu einschlägigen Firmen-, Privat- und öffentlichen Archiven, die Aufbewahrungsfristen relevanter Unterlagen sowie die Zuständigkeiten öffentlicher Stellen für die wissenschaftliche Aufarbeitung klinischer Arzneimittelstudien in der DDR zu verbessern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Der Zugang zu Unterlagen des Bundesarchivs ist im Bundesarchivgesetz und zu Unterlagen der Landesarchive in den entsprechenden Landesarchivgesetzen geregelt. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht daher aus Sicht der Bundesregierung im vorliegenden Zusammenhang nicht. Der Zugang zu Unterlagen von Firmen-, Privat- und anderen öffentlichen Archiven liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger. 12. Vor dem Hintergrund fehlender Aufarbeitung und Anerkennung der Folgen von Medizinversuchen, plant die Bundesregierung, dem „umfassenden Handlungsbedarf“ nach Unterstützungsleistungen für Opfer von Medizinunrecht nachzukommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – Bezug zum Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten)? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesrepublik Deutschland hat Anfang der 1990er Jahre für Opfer politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (Rehabilitierungsgesetze) einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Betroffenen eine Rehabilitierung und die Geltendmachung bestimmter Folgeansprüche, etwa bei verfolgungsbedingten gesundheitlichen Schädigungen, ermöglicht. Diese Gesetze erfassen im Wesentlichen rechtsstaatswidrige Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafrechts und rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen. Diese Gesetze bieten aus Sicht der Bundesregierung einen ausreichenden rechtlichen Rahmen für Unterstützungsleistungen für Opfer von Medizinunrecht. 13. Hält die Bundesregierung eine eigenständige wissenschaftliche Untersuchung der Cerutil-Studie für geboten, und wenn ja, welche Stellen oder Forschungseinrichtungen kämen hierfür in Betracht, und ist die Bundesregierung bereit, eine solche Untersuchung finanziell oder organisatorisch zu unterstützen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 14. Welche Unterlagen zur Cerutil-Studie befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesarchiv, im Archiv der Charité oder in anderen öffentlichen Archiven? Hinsichtlich der Unterlagen im Bundesarchiv zu Medikamententests wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR“ auf Bundestagsdrucksache 21/3288 und die aufgeführten Archivbestände und Informationen verwiesen. Im dort benannten Archivbestand DQ 1 Ministerium für Gesundheitswesen sind folgende Akten einschlägig: DQ 1/14477; DQ 1/14478 und DQ 1/15406. Im Bestand DQ 116 Institut für Arzneimittelwesen der DDR betreffen, wie in der erwähnten Antwort dargestellt, die folgenden Akten direkt die Cerutil- Studie: DQ 116/1211 und DQ 116/1213. Ergänzende Treffer zu Cerutil finden sich in den Akten DQ 116/695; DQ 116/736; DQ 116/751; DQ 116/1540 und DQ 116/3900. Im Stasi-Unterlagen-Archiv konnten seitens der Bundesregierung keine einschlägigen Unterlagen zur Cerutil-Studie ermittelt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich Informationen mit Bezug zur Cerutil-Studie in Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit befinden, welche zu Personen angelegt wurden, die eine Verbindung zur Cerutil-Studie haben oder hatten. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planung, Durchführung, Umfang und Zielsetzung der Cerutil-Studie an schwangeren Frauen an der Berliner Charité? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Zahl der Teilnehmerinnen vor, insbesondere vor dem Hintergrund voneinander abweichender Angaben im Prüfplan, in Zwischenberichten und späterer Fachliteratur? 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die Teilnehmerinnen ordnungsgemäß aufgeklärt wurden und wirksam in die Teilnahme einwilligten? 18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob es im Rahmen der Cerutil-Studie Verstöße gegen die damals geltenden rechtlichen Bestimmungen der DDR gab? 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Cerutil- Studie entsprechend den damaligen rechtlichen Vorgaben versicherungstechnisch abgesichert war, insbesondere im Hinblick auf mögliche Schäden für die Probanden? Die Fragen 15 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse erlangt. Von den in der Antwort zu Frage 14 genannten Beständen im Bundesarchiv enthalten insbesondere die Akten DQ 116/1211 und DQ 116/1213 Informationen zum Einsatz von Cerutil an Schwangeren. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Cerutil-Tabletten und Placebos durch den VEB Isis-Chemie aus Zwickau sowie über die Chargen 400588 und 090588 und deren Verwendung im Rahmen der Cerutil-Studie vor? Von den in der Antwort zu Frage 14 genannten Beständen enthält insbesondere die Akte DQ 116/3900 Informationen zu Cerutil-Dragees im Zusammenhang mit dem VEB Isis-Chemie Zwickau. 21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem in der Veröffentlichung „Teratologie“ von Zienert/Neumann genannten Präparat „Helfergin“ vor, insbesondere zu dessen Herkunft und zu der Frage, ob sich hieraus Hinweise auf eine Beteiligung westlicher Pharmaunternehmen ergeben? Gemäß den vorliegenden Daten im Arzneimittelinformationssystem des Bundes gab es einige Nachzulassungspräparate mit der Bezeichnung „Helfergin“. Insgesamt sind dazu sieben Datensätze hinterlegt. Sämtliche Anträge wurden bis spätestens Anfang der 2000er Jahre zurückgezogen, meist durch schriftlichen Verzicht. Weitere Daten konnten nicht ermittelt werden. 22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob im Zusammenhang mit der Cerutil-Studie gesundheitliche Schäden bei den behandelten Frauen oder den geborenen Kindern eingetreten sind und ob eine systematische medizinische Nachsorge der geborenen Kinder durchgeführt wurde? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, noch lebende Betroffene der Cerutil-Studie in eine wissenschaftliche Aufarbeitung einzubeziehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mögliche Ansprüche von Betroffenen auf Anerkennung, Rehabilitierung oder Entschädigung zu prüfen oder zu unterstützen? Die in der Antwort zu Frage 12 aufgeführten Rehabilitierungsgesetze erfassen im Wesentlichen rechtsstaatswidrige Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafrechts und rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen. Ob einzelne Sachverhalte unter diese Gesetze fallen, lässt sich nur in Kenntnis der Umstände im jeweiligen Einzelfall beurteilen. Diese Beurteilung ist den für den jeweiligen Fall zuständigen Behörden und Gerichten vorbehalten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen