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Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen (Antwort zu Drs. 21/6043)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6453 · Antwort · Original ↗

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Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen (Antwort zu Drs. 21/6043) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6453 21. Wahlperiode 10.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6043 – Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichten zufolge mehren sich Hinweise auf erhebliche Qualitätsmängel, etwaige Mitnahmeeffekte sowie mutmaßlichen Fördermittelmissbrauch bei durch den Bund geförderten KI-Weiterbildungsmaßnahmen (KI = Künstliche Intelligenz) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; www.fa z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ki-kurse-der-grosse-schwindel-mit-staatli ch-gefoerderten-weiterbildungen-accg-110838296.html). Das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz (QCG) verfolgt das Ziel, insbesondere Arbeitnehmer im durch die Digitalisierung bedingten Wandel in der Arbeitswelt gezielt zu unterstützen (www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/ arbeitgeber-qualifizierungschancengesetz). Die Förderung erfolgt in erster Linie über die Bundesagentur für Arbeit und setzt u. a. eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) voraus (https://azav-zertifikat.de/wie-das-azav-qualifizierungschance ngesetz-arbeitnehmern-neue-perspektiven-eroeffnet). Prüf- und Akkreditierungsaufgaben obliegen den fachkundigen Stellen, die wiederum von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zugelassen werden (www.d akks.de/de/azav.html). Dabei kontrolliert der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen für die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungsmaßnahmen (www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/qualitaetssicherung). Wie eingangs erwähnt gibt es jedoch Hinweise auf strukturelle Lücken in den Kontrollmechanismen, gerade bei Formaten von Online-Weiterbildungen, bei der fachlichen Inhaltsüberprüfung sowie bei der Qualifikation der eingesetzten Auditoren. Zudem soll es Fälle abrupt beendeter Maßnahmen im Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug mit Fördermitteln gegeben haben. Weiterhin wird der Vorwurf erhoben, dass die AZAV teils formale Kriterien höher als inhaltliche Qualität gewichte (www.fa z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ki-kurse-der-grosse-schwindel-mit-staatli ch-gefoerderten-weiterbildungen-accg-110838296.html). Vor diesem Hintergrund stellen sich evidente Fragen zur Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung im Bereich staatlich geförderter KI-Weiterbildungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zu Künstlicher Intelligenz wurden seit 2022 nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Mit den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Aus- und Weiterbildungsziele einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme auf Basis der Klassifikation der Berufe 2010 ausgewertet werden. Die Auswertung übergreifender Qualifikationen, wie z. B. „Künstliche Intelligenz“, ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass es sich dabei nicht um ein eigenständiges Aus- und Weiterbildungsziel im Sinne der Klassifikation der Berufe handelt, sondern Kompetenzen im Bereich der Künstlichen Intelligenz für alle Berufe relevant sein können. Der Bundesregierung liegen folglich keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  2. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln ist seit 2022 für Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zu Künstlicher Intelligenz bewilligt und ausgezahlt worden? Die Ausgaben können in beiden Rechtskreisen nach bestimmten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – darunter auch Förderung der beruflichen Weiterbildung – differenziert werden. Die Gesamtkosten der beruflichen Weiterbildungsförderung ab dem Jahr 2022 finden sich in der Statistik für die Förderung beruflicher Weiterbildung unter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/For ms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=arbeitsmarkt pol-instrumente-ausgaben-amp-sgbii (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) und https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel heftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=arbeitsmarktpol-instrumente-a usgaben-amp-sgbiii (Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III). Einzelausprägungen nach Bildungszielen werden in der Statistik der BA nicht erfasst.  3. Wie viele Teilnehmer haben seit 2022 an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor (vgl. die Antwort zu Frage 1).  4. Wie viele Bildungsträger verfügen derzeit über eine AZAV-Zertifizierung für Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zur Künstlichen Intelligenz? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Bereich der Arbeitsförderung sind für die Zulassung von Trägern und Gutscheinmaßnahmen fachkundige Stellen zuständig. Diese übermitteln der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH jährlich die Anzahl der zugelassenen Träger und Maßnahmen zur Veröffentlichung. Im Rahmen dessen erfolgt eine Untergliederung der Zulassungen nach den jeweiligen Fachbereichen nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Eine gesonderte Erfassung von Maßnahmen mit Bezug zur Künstlichen Intelligenz findet dabei nicht statt.  5. Wie viele diesbezügliche Maßnahmen wurden seit 2022 aus welchen Gründen vorzeitig beendet (bitte nach Jahren und entsprechender Anzahl sowie nach jeweiligen Gründen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor (vgl. die Antwort zu Frage 1).  6. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Fördermittelbetrug im Zusammenhang mit QCG-geförderten Weiterbildungen eingeleitet (bitte nach Jahr und Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufschlüsseln)? Betrugsfälle mit Blick auf Maßnahmen der Weiterbildungsförderung Beschäftigter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Artikel angenommene Betrugsfall scheint sich auf einen anderen Sachverhalt zu beziehen.  7. Welchen Schadenssummen sind dem Bund durch missbräuchliche Abrechnung oder mangelhafte Leistungserbringung im Bereich der KI- Weiterbildungsmaßnahmen entstanden? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  8. Wie häufig wurden seit 2022 Weiterbildungsmaßnahmen durch den Prüfdienst kontrolliert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vor-Ort-Prüfungen bzw. der reinen Dokumentenprüfungen aufschlüsseln)? Die vom Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der BA (Prüfdienst AMDL) durchgeführten Prüfungen der Durchführungsqualität von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es kann hierbei nach Vor-Ort-Prüfungen (Präsenzprüfungen) und in den Räumen der BA durchgeführten Fernprüfungen (Remote-Prüfungen) differenziert werden. Jahr Vor-Ort-Prüfung Fernprüfung 2022 163 60 2023 201 71 2024 192 57 2025 236 93 2026 (Stichtag 30. April 2026) 45 34 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Arbeitsförderung neben dem Prüfdienst AMDL auch die fachkundigen Stellen prüfen. Die für die Zulassung von Trägern und Gutscheinmaßnahmen zuständigen fachkundigen Stellen überprüfen in jährlichen Abständen die Träger insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems. Dabei gehört zur Überprüfung auch die Überwachung des zugelassenen Maßnahmeangebots des Trägers durch die maßnahmezulassende fachkundige Stelle.  9. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 Zertifizierungen nach AZAV im Bereich der KI-Weiterbildungen widerrufen bzw. ausgesetzt? Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Die fachkundigen Stellen melden der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH allein Entzüge von Trägerzulassungen, die während der Laufzeit einer Zulassung erfolgen. Eine Differenzierung bei den Entzügen, ob der Träger einen Bezug zu Weiterbildungen im Bereich Künstlicher Intelligenz hat, ist nicht möglich. 10. Welche fachlichen Mindestanforderungen bestehen konkret ab der Qualifikation von Dozenten im Bereich der KI-Weiterbildungen? Soweit Maßnahmen der Arbeitsförderung betroffen sind, können Träger diese nur anbieten, wenn sie nach den Vorgaben des Fünften Kapitels des SGB III in Verbindung mit der AZAV durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Im Rahmen der Trägerzulassung wird unter anderem beurteilt, ob die Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Lehr- und Fachkräfte eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen. Dafür muss der Träger beispielsweise auch Angaben zu Bewertungen der Lehr- und Fachkräfte durch Teilnehmende machen. Zusätzlich zur Trägerzulassung muss bei Maßnahmen, die mit einem Bildungsgutschein in Anspruch genommen werden, auch die Maßnahme selbst bei einer fachkundigen Stelle zugelassen werden. Im Rahmen der Maßnahmezulassung wird unter anderem geprüft, ob das Maßnahmekonzept eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt. Hierbei spielt auch die Qualifikation des für die Maßnahme eingesetzten Personals eine bedeutende Rolle. Wie bei anderen Maßnahmen der Arbeitsförderung ist es auch bei Weiterbildungen im Bereich Künstlicher Intelligenz Aufgabe der für die Zulassung zuständigen fachkundigen Stelle die konkreten Anforderungen an die Qualifikation des vom Träger eingesetzten Personals festzulegen und im Einzelfall zu bewerten. 11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das derzeitige AZAV- System formale Kriterien teils höher als inhaltliche Qualität gewichte, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Das System zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung dient der Sicherung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit der Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems. Es liegt in der Natur der Sache, dass für die Zulassungsprüfungen auch die Vorlage von Dokumenten erforderlich ist. Beispielsweise werden zur Bewertung der Lehr- und Fachkräfte deren Qualifikationsnachweise geprüft und bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme wird die sachgerechte Ermittlung der Maßnahmekosten unter anderem durch Prüfung der relevanten Mietverträge bewertet. Wesentlich für die Maßnahmezulassung ist jedoch eine inhaltliche Prüfung, indem das Maßnahmekonzept nach der Gestaltung der Inhalte, der Methoden und Materialien zur Vermittlung der Inhalte mit Blick auf die Zielgruppe zu bewerten ist. 12. Mit welchen Regularien und ggf. weiteren Instrumenten stellt die Bundesregierung sicher, dass Auditoren über ausreichende KI- Fachkenntnisse verfügen, um die Qualität entsprechender Lehrpläne angemessen beurteilen zu können? Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III in Verbindung mit der AZAV sind sogenannte fachkundige Stellen zuständig. Diese müssen ihrerseits für diese Aufgabenwahrnehmung über eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH verfügen. Die Voraussetzungen, die für eine Akkreditierung vorliegen müssen, sind insbesondere in § 177 Absatz 2 SGB III und der DIN EN ISO/IEC 17065 (auf internationaler Ebene erarbeiteter Standard, der Anforderungen an Zertifizierungsstellen enthält) geregelt. Demnach muss die fachkundige Stelle nach § 177 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB III sicherstellen, dass die bei ihr mit den entsprechenden Aufgaben beauftragten Personen aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Bildung und beruflichen Praxis befähigt sind, die Leistungsfähigkeit und Qualität von Trägern und Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung einschließlich der Prüfung und Bewertung eines Systems zur Sicherung der Qualität zu beurteilen. Dies schließt besondere Kenntnisse der jeweiligen Aufgabengebiete der Träger sowie der Inhalte und rechtlichen Ausgestaltung der zuzulassenden Maßnahmen ein. Darüber hinaus legt auch die DIN EN ISO/IEC 17065 in Ziffer 6.1.1.2 fest, dass das Personal für die Aufgaben, die es ausführt, kompetent sein muss. 13. In welchem Umfang erfolgten seit 2022 Prüfungen von Online- Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der AZAV-Vorgaben tatsächlich vor Ort? Eine Zulassung und Überwachung des Trägers durch die fachkundigen Stellen findet im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III in Verbindung mit der AZAV) immer auch vor Ort statt. Im Rahmen dieser Überwachung werden auch die Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der Zertifizierungsgrundlage durch die Auditorin oder den Auditor geprüft. Wenn ein Träger zwischen zwei Audits Maßnahmen zulassen will, kann er dies beantragen. Eine Prüfung findet dann in der Regel nicht vor Ort statt. Bei den durch den Prüfdienst AMDL durchgeführten Prüfungen der Durchführungsqualität gibt es sowohl „Vor-Ort-“ als auch „Fernprüfungen“ (siehe auch die Antwort zu Frage 8). Eine weitere Differenzierung bei den vor Ort durchgeführten Prüfungen der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Hinblick auf Prüfungen von Online-Weiterbildungsmaßnahmen ist jedoch nicht möglich. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung einer zentralen Koordinierungs- bzw. Prüfstelle für KI-Weiterbildungsmaßnahmen, wenn ja, mit welchen Mitteln und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt aktuell nicht, eine zentrale Koordinierungsbzw. Prüfstelle für Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Künstliche Intelligenz einzurichten. Sie wird jedoch die Entwicklungen weiter intensiv im Blick behalten. 15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Mitnahmeeffekten bei einer Lohnkostenerstattung von bis zu 75 Prozent im Rahmen des QCG? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Mitnahmeeffekten vor. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, müssen geförderte Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte einen Mindestumfang von mehr als 120 Stunden aufweisen. Dies dient unter anderem der Abgrenzung zu kürzeren ausschließlich arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen, die nicht gefördert werden können. Denn bei kurzen Maßnahmen erscheint das Risiko besonders hoch, dass Betriebe eine Förderung für ohnehin erforderliche Maßnahmen zur Qualifikationsanpassung beantragen. Dies wird dadurch vermieden, dass in geförderten Qualifizierungen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden müssen, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Geförderte Maßnahmen zielen hingegen auf die Verbesserung qualifikatorischer Anpassungsprozesse im Rahmen längerfristiger Weiterbildungen ab und unterstützen insofern Arbeitgeber und Beschäftigte. Zudem ist eine Förderung von Maßnahmen ausgeschlossen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. 16. Liegt der Bundesregierung eine systematische Evaluation zur nachhaltigen Arbeitsmarktwirkung von KI-Weiterbildungsmaßnahmen – z. B. im Hinblick auf Beschäftigungsstabilität, Einkommensentwicklung und Produktivitätszuwachs – vor, wenn ja, was besagt diese, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die in der Frage genannten Maßnahmen werden statistisch nicht gesondert erfasst, sodass keine Datengrundlage für eine Evaluation vorliegt. 17. Plant die Bundesregierung eine stärkere Transparenzpflicht hinsichtlich der Qualitätsbewertungen einzelner Bildungsträger im Bereich der KI- Weiterbildungsmaßnahmen, wenn ja, wie und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant aktuell keine stärkere Transparenzpflicht hinsichtlich der Qualitätsbewertungen einzelner Bildungsträger von den Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Diese sind, sofern es sich um Gutscheinmaßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung handelt, von der BA nur dann förderfähig, wenn sie zugelassen sind. Eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle wiederum darf nur dann erfolgen, wenn die Maßnahme die rechtlich vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllt (siehe diesbezüglich auch die Antworten zu den Fragen 10 und 11). 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen möglichen strukturellen Missbrauch staatlicher Förderinstrumente frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Das System zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung (SGB III in Verbindung mit der AZAV) dient der Qualitätssicherung arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und der Vermeidung von Missbrauch. Im Rahmen der im aktuellen Koalitionsvertrag genannten Prüfung der Vereinfachung des Zulassungsrechts nach dem SGB III und der AZAV werden auch Fragen der Gewährleistung der Qualität von Trägern und Maßnahmen eine Rolle spielen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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