Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen (Antwort zu Drs. 21/6043)
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Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen (Antwort zu Drs. 21/6043)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6453
21. Wahlperiode 10.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6043 –
Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichten zufolge mehren sich Hinweise auf erhebliche
Qualitätsmängel, etwaige Mitnahmeeffekte sowie mutmaßlichen Fördermittelmissbrauch
bei durch den Bund geförderten KI-Weiterbildungsmaßnahmen (KI =
Künstliche Intelligenz) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ki-kurse-der-grosse-schwindel-mit-staatli
ch-gefoerderten-weiterbildungen-accg-110838296.html).
Das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz (QCG) verfolgt das Ziel,
insbesondere Arbeitnehmer im durch die Digitalisierung bedingten Wandel in
der Arbeitswelt gezielt zu unterstützen (www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/
arbeitgeber-qualifizierungschancengesetz). Die Förderung erfolgt in erster
Linie über die Bundesagentur für Arbeit und setzt u. a. eine Zertifizierung
nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
(AZAV) voraus (https://azav-zertifikat.de/wie-das-azav-qualifizierungschance
ngesetz-arbeitnehmern-neue-perspektiven-eroeffnet). Prüf- und
Akkreditierungsaufgaben obliegen den fachkundigen Stellen, die wiederum von der
Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zugelassen werden (www.d
akks.de/de/azav.html). Dabei kontrolliert der Prüfdienst
Arbeitsmarktdienstleistungen für die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungsmaßnahmen
(www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/qualitaetssicherung).
Wie eingangs erwähnt gibt es jedoch Hinweise auf strukturelle Lücken in den
Kontrollmechanismen, gerade bei Formaten von Online-Weiterbildungen, bei
der fachlichen Inhaltsüberprüfung sowie bei der Qualifikation der eingesetzten
Auditoren. Zudem soll es Fälle abrupt beendeter Maßnahmen im
Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug mit
Fördermitteln gegeben haben. Weiterhin wird der Vorwurf erhoben, dass die
AZAV teils formale Kriterien höher als inhaltliche Qualität gewichte (www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ki-kurse-der-grosse-schwindel-mit-staatli
ch-gefoerderten-weiterbildungen-accg-110838296.html).
Vor diesem Hintergrund stellen sich evidente Fragen zur Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung im Bereich staatlich
geförderter KI-Weiterbildungen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 10. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zu
Künstlicher Intelligenz wurden seit 2022 nach dem
Qualifizierungschancengesetz gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Mit den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Aus- und
Weiterbildungsziele einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme auf Basis der
Klassifikation der Berufe 2010 ausgewertet werden. Die Auswertung
übergreifender Qualifikationen, wie z. B. „Künstliche Intelligenz“, ist nicht möglich.
Hintergrund ist, dass es sich dabei nicht um ein eigenständiges Aus- und
Weiterbildungsziel im Sinne der Klassifikation der Berufe handelt, sondern
Kompetenzen im Bereich der Künstlichen Intelligenz für alle Berufe relevant sein
können. Der Bundesregierung liegen folglich keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
2. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln ist seit 2022 für
Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zu Künstlicher Intelligenz bewilligt
und ausgezahlt worden?
Die Ausgaben können in beiden Rechtskreisen nach bestimmten
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – darunter auch Förderung der beruflichen
Weiterbildung – differenziert werden. Die Gesamtkosten der beruflichen
Weiterbildungsförderung ab dem Jahr 2022 finden sich in der Statistik für die Förderung
beruflicher Weiterbildung unter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/For
ms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=arbeitsmarkt
pol-instrumente-ausgaben-amp-sgbii (Zweites Buch Sozialgesetzbuch –
SGB II) und https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel
heftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=arbeitsmarktpol-instrumente-a
usgaben-amp-sgbiii (Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III).
Einzelausprägungen nach Bildungszielen werden in der Statistik der BA nicht
erfasst.
3. Wie viele Teilnehmer haben seit 2022 an entsprechenden
Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor
(vgl. die Antwort zu Frage 1).
4. Wie viele Bildungsträger verfügen derzeit über eine AZAV-Zertifizierung
für Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zur Künstlichen
Intelligenz?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Bereich der Arbeitsförderung sind für die Zulassung von Trägern und
Gutscheinmaßnahmen fachkundige Stellen zuständig. Diese übermitteln der
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH jährlich die Anzahl der zugelassenen Träger
und Maßnahmen zur Veröffentlichung. Im Rahmen dessen erfolgt eine
Untergliederung der Zulassungen nach den jeweiligen Fachbereichen nach § 5
Absatz 1 Satz 3 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
(AZAV). Eine gesonderte Erfassung von Maßnahmen mit Bezug zur
Künstlichen Intelligenz findet dabei nicht statt.
5. Wie viele diesbezügliche Maßnahmen wurden seit 2022 aus welchen
Gründen vorzeitig beendet (bitte nach Jahren und entsprechender Anzahl
sowie nach jeweiligen Gründen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor
(vgl. die Antwort zu Frage 1).
6. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 staatsanwaltliche Ermittlungen
wegen des Verdachts auf Fördermittelbetrug im Zusammenhang mit
QCG-geförderten Weiterbildungen eingeleitet (bitte nach Jahr und
Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufschlüsseln)?
Betrugsfälle mit Blick auf Maßnahmen der Weiterbildungsförderung
Beschäftigter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der in dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Artikel angenommene Betrugsfall scheint sich
auf einen anderen Sachverhalt zu beziehen.
7. Welchen Schadenssummen sind dem Bund durch missbräuchliche
Abrechnung oder mangelhafte Leistungserbringung im Bereich der KI-
Weiterbildungsmaßnahmen entstanden?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Wie häufig wurden seit 2022 Weiterbildungsmaßnahmen durch den
Prüfdienst kontrolliert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vor-Ort-Prüfungen
bzw. der reinen Dokumentenprüfungen aufschlüsseln)?
Die vom Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der BA (Prüfdienst AMDL)
durchgeführten Prüfungen der Durchführungsqualität von Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Es kann hierbei nach Vor-Ort-Prüfungen (Präsenzprüfungen) und in den
Räumen der BA durchgeführten Fernprüfungen (Remote-Prüfungen)
differenziert werden.
Jahr Vor-Ort-Prüfung Fernprüfung
2022 163 60
2023 201 71
2024 192 57
2025 236 93
2026 (Stichtag 30. April 2026) 45 34
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Arbeitsförderung
neben dem Prüfdienst AMDL auch die fachkundigen Stellen prüfen. Die für die
Zulassung von Trägern und Gutscheinmaßnahmen zuständigen fachkundigen
Stellen überprüfen in jährlichen Abständen die Träger insbesondere im
Hinblick auf die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems. Dabei gehört zur
Überprüfung auch die Überwachung des zugelassenen Maßnahmeangebots des
Trägers durch die maßnahmezulassende fachkundige Stelle.
9. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 Zertifizierungen nach AZAV im
Bereich der KI-Weiterbildungen widerrufen bzw. ausgesetzt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Die
fachkundigen Stellen melden der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH allein
Entzüge von Trägerzulassungen, die während der Laufzeit einer Zulassung
erfolgen. Eine Differenzierung bei den Entzügen, ob der Träger einen Bezug zu
Weiterbildungen im Bereich Künstlicher Intelligenz hat, ist nicht möglich.
10. Welche fachlichen Mindestanforderungen bestehen konkret ab der
Qualifikation von Dozenten im Bereich der KI-Weiterbildungen?
Soweit Maßnahmen der Arbeitsförderung betroffen sind, können Träger diese
nur anbieten, wenn sie nach den Vorgaben des Fünften Kapitels des SGB III in
Verbindung mit der AZAV durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Im
Rahmen der Trägerzulassung wird unter anderem beurteilt, ob die Aus- und
Fortbildung sowie Berufserfahrung der Lehr- und Fachkräfte eine erfolgreiche
Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen. Dafür muss der Träger
beispielsweise auch Angaben zu Bewertungen der Lehr- und Fachkräfte durch
Teilnehmende machen. Zusätzlich zur Trägerzulassung muss bei Maßnahmen,
die mit einem Bildungsgutschein in Anspruch genommen werden, auch die
Maßnahme selbst bei einer fachkundigen Stelle zugelassen werden. Im Rahmen
der Maßnahmezulassung wird unter anderem geprüft, ob das
Maßnahmekonzept eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt. Hierbei spielt auch die
Qualifikation des für die Maßnahme eingesetzten Personals eine bedeutende Rolle.
Wie bei anderen Maßnahmen der Arbeitsförderung ist es auch bei
Weiterbildungen im Bereich Künstlicher Intelligenz Aufgabe der für die Zulassung
zuständigen fachkundigen Stelle die konkreten Anforderungen an die
Qualifikation des vom Träger eingesetzten Personals festzulegen und im Einzelfall zu
bewerten.
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das derzeitige AZAV-
System formale Kriterien teils höher als inhaltliche Qualität gewichte,
wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Das System zur Zulassung
von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung dient der Sicherung der
Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit der Leistungsfähigkeit
und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems. Es liegt in der Natur
der Sache, dass für die Zulassungsprüfungen auch die Vorlage von
Dokumenten erforderlich ist. Beispielsweise werden zur Bewertung der Lehr- und
Fachkräfte deren Qualifikationsnachweise geprüft und bei der Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme wird die sachgerechte
Ermittlung der Maßnahmekosten unter anderem durch Prüfung der relevanten
Mietverträge bewertet. Wesentlich für die Maßnahmezulassung ist jedoch eine
inhaltliche Prüfung, indem das Maßnahmekonzept nach der Gestaltung der
Inhalte, der Methoden und Materialien zur Vermittlung der Inhalte mit Blick auf die
Zielgruppe zu bewerten ist.
12. Mit welchen Regularien und ggf. weiteren Instrumenten stellt die
Bundesregierung sicher, dass Auditoren über ausreichende KI-
Fachkenntnisse verfügen, um die Qualität entsprechender Lehrpläne angemessen
beurteilen zu können?
Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach
dem SGB III in Verbindung mit der AZAV sind sogenannte fachkundige
Stellen zuständig. Diese müssen ihrerseits für diese Aufgabenwahrnehmung über
eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH verfügen.
Die Voraussetzungen, die für eine Akkreditierung vorliegen müssen, sind
insbesondere in § 177 Absatz 2 SGB III und der DIN EN ISO/IEC 17065 (auf
internationaler Ebene erarbeiteter Standard, der Anforderungen an
Zertifizierungsstellen enthält) geregelt. Demnach muss die fachkundige Stelle nach
§ 177 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB III sicherstellen, dass die bei ihr mit den
entsprechenden Aufgaben beauftragten Personen aufgrund ihrer Ausbildung,
beruflichen Bildung und beruflichen Praxis befähigt sind, die
Leistungsfähigkeit und Qualität von Trägern und Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung
einschließlich der Prüfung und Bewertung eines Systems zur Sicherung der
Qualität zu beurteilen. Dies schließt besondere Kenntnisse der jeweiligen
Aufgabengebiete der Träger sowie der Inhalte und rechtlichen Ausgestaltung der
zuzulassenden Maßnahmen ein. Darüber hinaus legt auch die DIN EN ISO/IEC
17065 in Ziffer 6.1.1.2 fest, dass das Personal für die Aufgaben, die es ausführt,
kompetent sein muss.
13. In welchem Umfang erfolgten seit 2022 Prüfungen von Online-
Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der AZAV-Vorgaben tatsächlich vor Ort?
Eine Zulassung und Überwachung des Trägers durch die fachkundigen Stellen
findet im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III in Verbindung mit der AZAV)
immer auch vor Ort statt. Im Rahmen dieser Überwachung werden auch die
Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der Zertifizierungsgrundlage durch die
Auditorin oder den Auditor geprüft. Wenn ein Träger zwischen zwei Audits
Maßnahmen zulassen will, kann er dies beantragen. Eine Prüfung findet dann
in der Regel nicht vor Ort statt.
Bei den durch den Prüfdienst AMDL durchgeführten Prüfungen der
Durchführungsqualität gibt es sowohl „Vor-Ort-“ als auch „Fernprüfungen“ (siehe auch
die Antwort zu Frage 8). Eine weitere Differenzierung bei den vor Ort
durchgeführten Prüfungen der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Hinblick
auf Prüfungen von Online-Weiterbildungsmaßnahmen ist jedoch nicht möglich.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung einer zentralen
Koordinierungs- bzw. Prüfstelle für KI-Weiterbildungsmaßnahmen, wenn ja,
mit welchen Mitteln und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt aktuell nicht, eine zentrale
Koordinierungsbzw. Prüfstelle für Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Künstliche
Intelligenz einzurichten. Sie wird jedoch die Entwicklungen weiter intensiv im Blick
behalten.
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Mitnahmeeffekten bei
einer Lohnkostenerstattung von bis zu 75 Prozent im Rahmen des QCG?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Mitnahmeeffekten vor. Um
diesem Risiko entgegenzuwirken, müssen geförderte
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte einen Mindestumfang von mehr als 120 Stunden
aufweisen. Dies dient unter anderem der Abgrenzung zu kürzeren ausschließlich
arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen, die nicht gefördert werden können. Denn
bei kurzen Maßnahmen erscheint das Risiko besonders hoch, dass Betriebe eine
Förderung für ohnehin erforderliche Maßnahmen zur Qualifikationsanpassung
beantragen. Dies wird dadurch vermieden, dass in geförderten Qualifizierungen
Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden müssen, die über ausschließlich
arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Geförderte Maßnahmen zielen hingegen auf die Verbesserung qualifikatorischer
Anpassungsprozesse im Rahmen längerfristiger Weiterbildungen ab und
unterstützen insofern Arbeitgeber und Beschäftigte. Zudem ist eine Förderung von
Maßnahmen ausgeschlossen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber gesetzlich
verpflichtet ist.
16. Liegt der Bundesregierung eine systematische Evaluation zur
nachhaltigen Arbeitsmarktwirkung von KI-Weiterbildungsmaßnahmen – z. B. im
Hinblick auf Beschäftigungsstabilität, Einkommensentwicklung und
Produktivitätszuwachs – vor, wenn ja, was besagt diese, und wenn nein,
warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Die in der Frage genannten Maßnahmen werden statistisch nicht gesondert
erfasst, sodass keine Datengrundlage für eine Evaluation vorliegt.
17. Plant die Bundesregierung eine stärkere Transparenzpflicht hinsichtlich
der Qualitätsbewertungen einzelner Bildungsträger im Bereich der KI-
Weiterbildungsmaßnahmen, wenn ja, wie und innerhalb welchen
Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant aktuell keine stärkere Transparenzpflicht
hinsichtlich der Qualitätsbewertungen einzelner Bildungsträger von den
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Diese sind, sofern es
sich um Gutscheinmaßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung handelt, von
der BA nur dann förderfähig, wenn sie zugelassen sind. Eine Zulassung durch
eine fachkundige Stelle wiederum darf nur dann erfolgen, wenn die Maßnahme
die rechtlich vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllt (siehe diesbezüglich
auch die Antworten zu den Fragen 10 und 11).
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
um einen möglichen strukturellen Missbrauch staatlicher
Förderinstrumente frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, wenn ja, welche und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Das System zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung
(SGB III in Verbindung mit der AZAV) dient der Qualitätssicherung
arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und der Vermeidung von Missbrauch. Im Rahmen
der im aktuellen Koalitionsvertrag genannten Prüfung der Vereinfachung des
Zulassungsrechts nach dem SGB III und der AZAV werden auch Fragen der
Gewährleistung der Qualität von Trägern und Maßnahmen eine Rolle spielen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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