Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen
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Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6043
21. Wahlperiode 20.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD
Missbrauch staatlicher Fördermittel bei KI-Weiterbildungen
Medienberichten zufolge mehren sich Hinweise auf erhebliche
Qualitätsmängel, etwaige Mitnahmeeffekte sowie mutmaßlichen Fördermittelmissbrauch bei
durch den Bund geförderten KI-Weiterbildungsmaßnahmen (KI = Künstliche
Intelligenz) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; www.faz.net/ak
tuell/wirtschaft/unternehmen/ki-kurse-der-grosse-schwindel-mit-staatlich-gefoe
rderten-weiterbildungen-accg-110838296.html).
Das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz (QCG) verfolgt das Ziel,
insbesondere Arbeitnehmer im durch die Digitalisierung bedingten Wandel in
der Arbeitswelt gezielt zu unterstützen (www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/a
rbeitgeber-qualifizierungschancengesetz). Die Förderung erfolgt in erster Linie
über die Bundesagentur für Arbeit und setzt u. a. eine Zertifizierung nach der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) voraus
(https://azav-zertifikat.de/wie-das-azav-qualifizierungschancengesetz-arbeitneh
mern-neue-perspektiven-eroeffnet). Prüf- und Akkreditierungsaufgaben
obliegen den fachkundigen Stellen, die wiederum von der Deutschen
Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zugelassen werden (www.dakks.de/de/azav.html).
Dabei kontrolliert der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen für die
Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungsmaßnahmen (www.arbeitsagentur.de/insti
tutionen/bildungstraeger/qualitaetssicherung).
Wie eingangs erwähnt gibt es jedoch Hinweise auf strukturelle Lücken in den
Kontrollmechanismen, gerade bei Formaten von Online-Weiterbildungen, bei
der fachlichen Inhaltsüberprüfung sowie bei der Qualifikation der eingesetzten
Auditoren. Zudem soll es Fälle abrupt beendeter Maßnahmen im
Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug mit
Fördermitteln gegeben haben. Weiterhin wird der Vorwurf erhoben, dass die
AZAV teils formale Kriterien höher als inhaltliche Qualität gewichte (www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ki-kurse-der-grosse-schwindel-mit-staatlic
h-gefoerderten-weiterbildungen-accg-110838296.html).
Vor diesem Hintergrund stellen sich evidente Fragen zur Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung im Bereich staatlich
geförderter KI-Weiterbildungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zu
Künstlicher Intelligenz wurden seit 2022 nach dem Qualifizierungschancengesetz
gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln ist seit 2022 für
Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zu Künstlicher Intelligenz bewilligt
und ausgezahlt worden?
3. Wie viele Teilnehmer haben seit 2022 an entsprechenden
Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Bildungsträger verfügen derzeit über eine AZAV-Zertifizierung
für Weiterbildungsmaßnahmen mit explizitem Bezug zur Künstlichen
Intelligenz?
5. Wie viele diesbezügliche Maßnahmen wurden seit 2022 aus welchen
Gründen vorzeitig beendet (bitte nach Jahren und entsprechender Anzahl
sowie nach jeweiligen Gründen aufschlüsseln)?
6. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 staatsanwaltliche Ermittlungen
wegen des Verdachts auf Fördermittelbetrug im Zusammenhang mit QCG-
geförderten Weiterbildungen eingeleitet (bitte nach Jahr und Anzahl der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufschlüsseln)?
7. Welchen Schadenssummen sind dem Bund durch missbräuchliche
Abrechnung oder mangelhafte Leistungserbringung im Bereich der KI-
Weiterbildungsmaßnahmen entstanden?
8. Wie häufig wurden seit 2022 Weiterbildungsmaßnahmen durch den
Prüfdienst kontrolliert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vor-Ort-Prüfungen bzw.
der reinen Dokumentenprüfungen aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 Zertifizierungen nach AZAV im
Bereich der KI-Weiterbildungen widerrufen bzw. ausgesetzt?
10. Welche fachlichen Mindestanforderungen bestehen konkret ab der
Qualifikation von Dozenten im Bereich der KI-Weiterbildungen?
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das derzeitige AZAV-
System formale Kriterien teils höher als inhaltliche Qualität gewichte,
wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein,
warum nicht?
12. Mit welchen Regularien und ggf. weiteren Instrumenten stellt die
Bundesregierung sicher, dass Auditoren über ausreichende KI-Fachkenntnisse
verfügen, um die Qualität entsprechender Lehrpläne angemessen
beurteilen zu können?
13. In welchem Umfang erfolgten seit 2022 Prüfungen von Online-
Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der AZAV-Vorgaben tatsächlich vor
Ort?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung einer zentralen
Koordinierungs- bzw. Prüfstelle für KI-Weiterbildungsmaßnahmen, wenn
ja, mit welchen Mitteln und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein,
warum nicht?
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Mitnahmeeffekten bei
einer Lohnkostenerstattung von bis zu 75 Prozent im Rahmen des QCG?
16. Liegt der Bundesregierung eine systematische Evaluation zur
nachhaltigen Arbeitsmarktwirkung von KI-Weiterbildungsmaßnahmen – z. B. im
Hinblick auf Beschäftigungsstabilität, Einkommensentwicklung und
Produktivitätszuwachs – vor, wenn ja, was besagt diese, und wenn nein,
warum nicht?
17. Plant die Bundesregierung eine stärkere Transparenzpflicht hinsichtlich
der Qualitätsbewertungen einzelner Bildungsträger im Bereich der KI-
Weiterbildungsmaßnahmen, wenn ja, wie und innerhalb welchen
Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
um einen möglichen strukturellen Missbrauch staatlicher
Förderinstrumente frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, wenn ja, welche und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 7. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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