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Todesopfer unter Flüchtenden auf dem Weg in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6195)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6451 · Antwort · Original ↗

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Todesopfer unter Flüchtenden auf dem Weg in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6195) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6451 21. Wahlperiode 10.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6195 – Todesopfer unter Flüchtenden auf dem Weg in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben des Missing-Migrants-Projekts der Internationalen Organisation für Migration starben oder verschwanden im Jahr 2025 mindestens 2 185 Menschen bei dem Versuch, die EU über das Mittelmeer zu erreichen. Seit 2014 sind fast 35 000 Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken (https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean). Nach Einschätzungen von zivilgesellschaftlichen Initiativen liegt die Zahl derer, die tatsächlich auf dieser Fluchtroute ihr Leben verloren haben, jedoch noch weitaus höher. Die Gruppe „Watch the Med Alarm Phone“ dokumentierte etwa in der zweiten Jahreshälfte 2020 nach eigenen Angaben über Kontakte zu Angehörigen von Verstorbenen, Überlebenden von Schiffsunglücken und lokalen Fischern Hunderte Todesfälle, die in keiner offiziellen Statistik auftauchen (https://alarmpho ne.org/en/2021/01/14/a-struggle-for-every-single-boat/). Noch größer als die Zahl der Ertrunkenen im Mittelmeer ist die Zahl derer, die bei der Durchquerung der Sahara ihr Leben verlieren. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt, dass dort zwischen 2014 und 2018 mindestens 30 000 Menschen verschwunden sind. Ein UN-Bericht von Juli 2024 dokumentiert Aussagen von Geflüchteten zu Überfällen, sexualisierter Gewalt, Erpressung und weiteren Formen von Gewalt während der Sahara- Durchquerung. Viele Menschen überleben diese Misshandlungen nicht, oder sie werden krank und ohne Hilfe zurückgelassen (www.unhcr.org/at/news/pre ss-releases/unhcr-iom-mmc-bericht-zu-gewalt-und-gefahren-auf-afrikanische n-landrouten). An den Landgrenzen der EU, etwa in Griechenland, Ungarn, Kroatien und Polen, kommt es laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig zu illegalen Pushbacks. Demnach werden Schutzsuchende an den Grenzen mit brutaler Gewalt zurückgeprügelt, ausgeraubt und gedemütigt. Tausende solcher Fälle sind etwa im „Black Book of Pushbacks“ dokumentiert (https://left.eu/issues/publications/black-book-of-pushbacks-2022/). Auch nach der Überwindung der militarisierten EU-Außengrenzen sind Geflüchtete oft nicht sicher, ist es nach Einschätzung von Beobachtern vielmehr zu weiteren Menschenrechtsverletzungen gekommen. Besonders dramatisch sind die Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln. Mit der Reform des Ge- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. meinsamen Europäischen Asylsystems ist auch nach Ansicht der fragestellenden Fraktion eine Ausweitung und Verallgemeinerung dieser Zustände zu befürchten (www.proasyl.de/news/griechische-verhaeltnisse-bald-ueberall-in-eur opa/). Nach Angaben des Missing-Migrants-Projektes kamen zwischen 2014 und 2025 fast 1 500 Menschen auf der (Weiter-)Flucht innerhalb Europas ums Leben oder verschwanden (https://missingmigrants.iom.int/region/europe?regi on_incident=All&route=All&incident_date%5Bmin%5D=&incident_date%5 Bmax%5D=). 1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 a) an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland tot aufgefunden worden oder ums Leben gekommen, Nach Kenntnis der Bundesregierung kam im Jahr 2025 keine Person an den Land-, See- und Luftgrenzen bzw. im Grenzgebiet Deutschlands ums Leben. b) an den Grenzen der Europäischen Union tot aufgefunden worden oder ums Leben gekommen, c) in Flüchtlingsunterkünften, Hotspots, Abschiebegefängnissen und Transitzonen in Dublin-Staaten ums Leben gekommen, Eine Statistik der Europäischen Union für das Jahr 2025 ist der Bundesregierung nicht bekannt. d) in den verschiedenen Formen von Flüchtlingsunterkünften, Ausreisegewahrsam, Abschiebegefängnissen in Deutschland ums Leben gekommen (bitte in den einzelnen Unterfragen jeweils nach Datum, Ort, Staatsangehörigkeit und Sachverhalt differenziert darstellen)? Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes obliegt den Ländern. Entsprechende Statistiken der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt und eine von den Ländern belieferte Bundesstatistik gibt es nicht. 2. Wie viele Suizide und Suizidversuche (bitte differenzieren) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Flüchtlingsunterkünften und Abschiebegefängnissen in Deutschland gegeben (bitte einzeln mit Datum, Ort, Art der Unterbringung, Staatsangehörigkeit und kurzer Sachverhaltsschilderung auflisten)? 3. Wie viele Fälle von Selbstverletzungen sind der Bundesregierung aus Flüchtlingsunterkünften und Abschiebegefängnissen im Jahr 2025 in Deutschland bekannt (bitte einzeln mit Datum, Ort, Art der Unterbringung, Staatsangehörigkeit und kurzer Sachverhaltsschilderung auflisten)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes obliegt den Ländern. Entsprechende Statistiken der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt und eine von den Ländern belieferte Bundesstatistik gibt es nicht. 4. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 mit körperlichen Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Erfrierungen, Unterkühlungen, Hunger, Durst o. Ä. aufgegriffen worden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts a) in die Bundesrepublik Deutschland, Nach Kenntnis der Bundesregierung erlitten im Jahr 2025 im Sinne der Fragestellung insgesamt neun Personen körperliche Verletzungen und/oder Beeinträchtigungen, keine der Personen ist an diesen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen verstorben. Weitere Erkenntnisse können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Datum Ort Transportmittel Anzahl und Nationalität der verletzten Personen Art der Verletzung 13. Juni 2025 Nadrensee (MV) Pkw -1- afghanisch Unterbauchschmerzen, Einweisung Krankenhaus 3. Juli 2025 Ferdinandshof (MV) Lkw -1- afghanisch Verletzungen an den Händen 4. Juli 2025 Ellhöft (SH) Pkw -1- syrisch Person klagt über Herzprobleme, RTW angefordert 16. Juli 2025 Bismark (MV) fußläufig -2- afghanisch Beide Personen mit Kreislaufproblemen, Einweisung Krankenhaus 31. Juli 2025 Hohenfelde (MV) fußläufig -1- afghanisch Verletzungen an der Hand, RTW angefordert 2. August 2025 Plöven (MV) fußläufig -3- afghanisch Diverse oberflächliche Verletzungen der Haut, RTW angefordert b) in die Europäische Union zugezogen haben, und wie viele dieser Personen sind an den Folgen dieser Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen verstorben (bitte nach Datum und Ort, Staatsangehörigkeit des Opfers und Art der Verletzung aufschlüsseln und soweit möglich das Transportmittel angeben)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts a) durch Bundespolizei oder Zollbeamte in Deutschland bzw. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 keine Personen im Zuge ihres unerlaubten Grenzübertritts mittels der Anwendung unmittelbaren Zwangs bzw. im Zuge einer entsprechenden Nacheile körperlich verletzt oder versehrt. b) durch Bundespolizei- oder Zollbeamte an den Außengrenzen der Europäischen Union mittels der Anwendung unmittelbaren Zwangs bzw. im Zuge einer entsprechenden Nacheile körperlich verletzt oder versehrt (bitte jeweils einzeln mit Datum, Ort, Staatsangehörigkeit und kurzer Sachverhaltsschilderung auflisten)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Daten werden nicht statistisch erfasst. c) Wie viele Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt (bitte aufschlüsseln)? Im Sinne der Fragestellung wurden keine disziplinarrechtlichen Verletzungen erkannt. Insofern wurden auch keine Ermittlungs- und Disziplinarverfahren eingeleitet. 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 a) in der Bundesrepublik Deutschland, Die Strafverfolgung obliegt den Ländern. Entsprechende Statistiken der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt und eine von den Ländern belieferte Bundesstatistik gibt es nicht. b) in der Europäischen Union im Zuge ihrer ggf. unerlaubten Grenzübertritte durch Privatpersonen verletzt bzw. getötet (bitte nach Datum und Ort, Staatsangehörigkeit des Opfers und Todes- bzw. Verletzungsart aufschlüsseln)? Eine Statistik der Europäischen Union für das Jahr 2025 ist der Bundesregierung nicht bekannt. 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt (bitte aufschlüsseln)? Die Strafverfolgung obliegt den Ländern. Entsprechende Statistiken der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt und eine von den Ländern belieferte Bundesstatistik besteht nicht. Eine Statistik der Europäischen Union für das Jahr 2025 ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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