Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
[Bundesrat Drucksache 350/25 (Beschluss)
(Grunddrs. 350/25 und 351/25)
26.09.25
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ISSN 0720-2946
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen,
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2026 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes
und
zu dem Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des
Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß
§ 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer anhaltenden Schwächephase. Der
Bundesrat stellt fest, dass die Schwierigkeiten konjunktureller, aber vor allem
struktureller Natur sind. Die anhaltenden handels- und geopolitischen
Herausforderungen und Krisen erhöhen die Unsicherheit bei Unternehmen
sowie bei Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in der Bundesrepublik
Deutschland, sondern weltweit. Dies belastet die Konjunktur in der
Bundesrepublik Deutschland stark, dämpft die Wachstumsaussichten und wirkt
sich somit negativ auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aus.
Hinzu kommt ein verschärfter preislicher Wettbewerbsdruck für deutsche
Unternehmen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf den
deutschen Außenhandel, der sich bereits in sinkenden Exportanteilen in den
letzten Jahren niederschlägt. Aber auch die jüngsten Entwicklungen im
Zollstreit zwischen den USA und der EU geben Grund zu Sorge. Das
Negativwachstum der deutschen Wirtschaft in den Jahren 2023 und 2024 fiel
gemäß den jüngsten revidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch
etwas größer aus als zunächst erwartet (minus 0,7 Prozent bzw. minus
0,5 Prozent). Die Bundesregierung hatte in ihrer Frühjahrsprognose die
Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026
deutlich nach unten revidiert (für das Jahr 2025 von 1,1 Prozent auf 0 Prozent
und für das Jahr 2026 von 1,6 Prozent auf 1 Prozent). Von einer stabilen
Trendumkehr hin zu Aufschwung und Wachstum kann aktuell zwar nicht
gesprochen werden. Allerdings deuteten einige Frühindikatoren zuletzt darauf
hin, dass die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr die Talsohle hinter sich
lassen könnte. So haben führende Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen
für die Jahre 2025 und 2026 zwar jüngst leicht abgesenkt. Sie liegen dennoch
im Mittel sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 oberhalb der
Wachstumsprognose der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Für die
öffentlichen Haushalte bleiben die bislang verhaltene konjunkturelle
Entwicklung wie auch das strukturelle Wachstum jedoch absehbar
unzureichend.
b) Der Bundesrat begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung eines
Sondervermögens des Bundes mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe
von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die
Infrastruktur und die Klimaneutralität, die zu einer langfristig tragfähigen
ökonomischen Entwicklung beitragen können. Mit einem Investitionsvolumen
von 48,9 Milliarden Euro entfaltet das Sondervermögen erstmals im Jahr 2026
seine volle Wirkung. Der Bundesrat begrüßt zudem den darin enthaltenen
Anteil von 100 Milliarden Euro, der den Ländern und Kommunen für eigene
Investitionsvorhaben zur Verfügung steht.
c) Für einen nachhaltigen Wachstumsimpuls durch die erweiterten
fiskalpolitischen Möglichkeiten im Bundeshaushalt ist es darüber hinaus
erforderlich, dass die geplanten Investitionsmaßnahmen durch weitere
strukturelle Reformen, z. B. in den Bereichen der gesetzlichen Renten-, Pflege-
und Krankenversicherung, der Transferleistungen und des Vergabe- und
Baurechts, begleitet werden. Der Bundesrat bestärkt daher die Bundesregierung,
die erforderlichen Strukturreformen zügig anzugehen.
d) Um dem Bundeshaushalt die erforderliche Stabilität zu geben und zusätzliche
Handlungsspielräume zu eröffnen, bedarf es solider Staatsfinanzen. Sie sind die
Voraussetzung, um die staatlichen Kernfunktionen aufrechtzuerhalten und die
hierfür notwendigen Reformen voranzubringen. Eine durchgreifende
Konsolidierung bedeutet neben einer Überprüfung und Priorisierung von
Haushaltsausgaben auch eine wachstumskonforme Stärkung der
Einnahmebasis.
e) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen und
Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit an, um den hohen Risiken
für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur zu begegnen. Der
Bundesrat stellt fest, dass nach der vorliegenden Finanzplanung über den
Zeitraum der kommenden vier Haushaltsjahre die Verschuldung des Bundes um
über 700 Milliarden Euro steigen wird. Insbesondere durch die Änderung der
Schuldenregel in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes erhält der Bund
Verschuldungsspielräume. Die hierdurch hinzugewonnenen nationalen
fiskalischen Spielräume stehen in einem Spannungsverhältnis zu den
Anforderungen der europäischen Fiskalregeln.
f) Der Bundesrat sieht die finanzielle Lage der Sozialversicherungen und den
Kostenanstieg bei den gesetzlichen Leistungen mit Sorge. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, im Rahmen der unter Federführung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesetzten
Sozialstaatskommission auch der finanzpolitischen Perspektive angemessen
Raum zu geben und notwendige Reformen zeitnah anzustoßen. Bund, Länder
und Gemeinden sind für weitere Haushaltsaufstellungen und die Finanzplanung
sehr zeitnah auf wirksame Kostendämpfungen bei den gesetzlichen Leistungen
angewiesen.
g) Im Entwurf zum Haushalt 2026 werden globale Mehreinnahmen sowie globale
Minderausgaben in üblichem Umfang etatisiert. Der Handlungsbedarf steigt im
Finanzplanungszeitraum dann jedoch zügig auf einen hohen zweistelligen
Milliardenbetrag. Für den Zeitraum der Jahre 2027 bis 2029 beläuft sich der
Handlungsbedarf auf über 170 Milliarden Euro. Die Auflösung der Lücken der
Finanzplanung bedarf einer besonderen Kraftanstrengung im Rahmen der
Konsolidierung. Der Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass der
Haushalt des Bundes hohen strukturellen Belastungen ausgesetzt ist, weist aber
auch auf den hohen Anteil gesetzlich gebundener Ausgaben der Länder hin. Er
fordert, dass der Bund ungeachtet etwaiger Konsolidierungsmaßnahmen im
Rahmen der Bundeshaushaltsaufstellung seine Finanzierungszusagen an die
Länder einhält.
h) In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund
regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den
Ländern und Kommunen verbleibt. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung,
dass bei derartigen Programmen von Anfang an eine nachhaltige
Finanzierbarkeit anzustreben ist und eine rechtssichere, dauerhafte und
dynamische Finanzierung unerlässlich ist.
i) Der Bundesrat erkennt die Kraftanstrengungen der Bundesregierung an, mit der
die Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen aus dem steuerlichen
Investitionssofortprogramm zum Teil kompensiert werden sollen. Dies
erleichtert es den Ländern und Kommunen, weiterhin ihre Aufgaben
wahrnehmen zu können.
j) In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat die Bundesregierung an ihre
Kompensationszusage zum Gesetz für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland,
den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungs-
und Betreuungsinfrastruktur, die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur
und für Kitas bereitzustellen. Bisher sind im Wirtschaftsplan des
Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026
explizit jedoch 940 Millionen Euro nur für Kita-Investitionen vorgesehen. Der
Bundesrat erwartet, dass diese Mittel einer breiteren Verwendung als nur für
Kita-Investitionen zur Verfügung stehen, der Wirtschaftsplan des
Sondervermögens entsprechend angepasst wird und die Länder beispielsweise
auch den Schulbau sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur mit
den Kompensationsmitteln finanzieren können.
k) Durch das bundesseitig aufgesetzte Klimaschutzprogramm 2030 erwachsen den
Ländern und Kommunen beträchtliche Steuermindereinnahmen. Zur
Kompensation für die Jahre 2021 bis 2024 wurde Ende des Jahres 2019 eine
Erhöhung der Umsatzsteuer-Festbeträge zugunsten der Länder vereinbart.
Ferner verständigte man sich darauf, mittels gemeinsamer Evaluation
rechtzeitig die Erforderlichkeit weiterer Kompensationen ab dem Jahr 2025 zu
überprüfen. Der Bundesrat erinnert an diese Verständigung und bittet,
baldmöglichst die entsprechende Evaluation durchzuführen, um etwaig weitere
erforderliche Kompensationen zügig zu realisieren.
l) Im Zusammenhang mit den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und
Integration geflüchteter Menschen zeigt sich deutlich, dass die derzeitige
Pauschalbeteiligung des Bundes nicht ausreicht, um die enormen
Herausforderungen vor Ort zu bewältigen. Insbesondere greift die
Beschränkung der Kostenbeteiligung auf Asylerstantragstellerinnen und
Asylerstantragsteller zu kurz. Der Bundesrat fordert ein erweitertes, atmendes
System mit einer deutlichen Aufstockung der Beträge und einer Dynamisierung.
Neben einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale bedarf es vor allem einer
vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft, eines
Ausgleichs für die erheblichen Kosten im Sozial- und Integrationsbereich sowie
einer speziellen Verständigung zu den Kosten bezüglich der Unterbringung und
Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Form einer an die aktuelle
Kostenentwicklung angepassten Pauschale. Für die beabsichtigte Einbeziehung
geflüchteter Menschen aus der Ukraine in den Rechtskreis der kommunalen
bzw. von den Ländern finanzierten Sozialleistungen bedarf es einer
vollständigen Kompensation für die tatsächlichen Mehrkosten der Länder und
Gemeinden, zumal diese Ausgaben – anders als bei Geflüchteten aus anderen
Ländern – nicht lediglich bis zu einem aufenthaltsrechtlichen Erstbescheid
anfallen.
m) Der Bundesrat bewertet die durch das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität bewirkten zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro zur
Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds als wichtigen Beitrag,
damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Klimaziele erreichen kann. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Haushaltsverhandlungen
den Klimaschutz weiter entsprechend zu priorisieren.
n) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur
Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das
europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − sämtliche
Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich
umzusetzen. Neben der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte
würden hierdurch Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur
Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind
und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die
steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (Beschlussdrucksache)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Beschlussdrucksache)