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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 350/25(B) · Stellungnahme · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 [Bundesrat Drucksache 350/25 (Beschluss) (Grunddrs. 350/25 und 351/25) 26.09.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer anhaltenden Schwächephase. Der Bundesrat stellt fest, dass die Schwierigkeiten konjunktureller, aber vor allem struktureller Natur sind. Die anhaltenden handels- und geopolitischen Herausforderungen und Krisen erhöhen die Unsicherheit bei Unternehmen sowie bei Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern weltweit. Dies belastet die Konjunktur in der Bundesrepublik Deutschland stark, dämpft die Wachstumsaussichten und wirkt sich somit negativ auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aus. Hinzu kommt ein verschärfter preislicher Wettbewerbsdruck für deutsche Unternehmen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf den deutschen Außenhandel, der sich bereits in sinkenden Exportanteilen in den letzten Jahren niederschlägt. Aber auch die jüngsten Entwicklungen im Zollstreit zwischen den USA und der EU geben Grund zu Sorge. Das Negativwachstum der deutschen Wirtschaft in den Jahren 2023 und 2024 fiel gemäß den jüngsten revidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch etwas größer aus als zunächst erwartet (minus 0,7 Prozent bzw. minus 0,5 Prozent). Die Bundesregierung hatte in ihrer Frühjahrsprognose die Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 deutlich nach unten revidiert (für das Jahr 2025 von 1,1 Prozent auf 0 Prozent und für das Jahr 2026 von 1,6 Prozent auf 1 Prozent). Von einer stabilen Trendumkehr hin zu Aufschwung und Wachstum kann aktuell zwar nicht gesprochen werden. Allerdings deuteten einige Frühindikatoren zuletzt darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr die Talsohle hinter sich lassen könnte. So haben führende Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen für die Jahre 2025 und 2026 zwar jüngst leicht abgesenkt. Sie liegen dennoch im Mittel sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 oberhalb der Wachstumsprognose der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Für die öffentlichen Haushalte bleiben die bislang verhaltene konjunkturelle Entwicklung wie auch das strukturelle Wachstum jedoch absehbar unzureichend. b) Der Bundesrat begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung eines Sondervermögens des Bundes mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Infrastruktur und die Klimaneutralität, die zu einer langfristig tragfähigen ökonomischen Entwicklung beitragen können. Mit einem Investitionsvolumen von 48,9 Milliarden Euro entfaltet das Sondervermögen erstmals im Jahr 2026 seine volle Wirkung. Der Bundesrat begrüßt zudem den darin enthaltenen Anteil von 100 Milliarden Euro, der den Ländern und Kommunen für eigene Investitionsvorhaben zur Verfügung steht. c) Für einen nachhaltigen Wachstumsimpuls durch die erweiterten fiskalpolitischen Möglichkeiten im Bundeshaushalt ist es darüber hinaus erforderlich, dass die geplanten Investitionsmaßnahmen durch weitere strukturelle Reformen, z. B. in den Bereichen der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, der Transferleistungen und des Vergabe- und Baurechts, begleitet werden. Der Bundesrat bestärkt daher die Bundesregierung, die erforderlichen Strukturreformen zügig anzugehen. d) Um dem Bundeshaushalt die erforderliche Stabilität zu geben und zusätzliche Handlungsspielräume zu eröffnen, bedarf es solider Staatsfinanzen. Sie sind die Voraussetzung, um die staatlichen Kernfunktionen aufrechtzuerhalten und die hierfür notwendigen Reformen voranzubringen. Eine durchgreifende Konsolidierung bedeutet neben einer Überprüfung und Priorisierung von Haushaltsausgaben auch eine wachstumskonforme Stärkung der Einnahmebasis. e) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen und Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit an, um den hohen Risiken für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur zu begegnen. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der vorliegenden Finanzplanung über den Zeitraum der kommenden vier Haushaltsjahre die Verschuldung des Bundes um über 700 Milliarden Euro steigen wird. Insbesondere durch die Änderung der Schuldenregel in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes erhält der Bund Verschuldungsspielräume. Die hierdurch hinzugewonnenen nationalen fiskalischen Spielräume stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Anforderungen der europäischen Fiskalregeln. f) Der Bundesrat sieht die finanzielle Lage der Sozialversicherungen und den Kostenanstieg bei den gesetzlichen Leistungen mit Sorge. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesetzten Sozialstaatskommission auch der finanzpolitischen Perspektive angemessen Raum zu geben und notwendige Reformen zeitnah anzustoßen. Bund, Länder und Gemeinden sind für weitere Haushaltsaufstellungen und die Finanzplanung sehr zeitnah auf wirksame Kostendämpfungen bei den gesetzlichen Leistungen angewiesen. g) Im Entwurf zum Haushalt 2026 werden globale Mehreinnahmen sowie globale Minderausgaben in üblichem Umfang etatisiert. Der Handlungsbedarf steigt im Finanzplanungszeitraum dann jedoch zügig auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag. Für den Zeitraum der Jahre 2027 bis 2029 beläuft sich der Handlungsbedarf auf über 170 Milliarden Euro. Die Auflösung der Lücken der Finanzplanung bedarf einer besonderen Kraftanstrengung im Rahmen der Konsolidierung. Der Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass der Haushalt des Bundes hohen strukturellen Belastungen ausgesetzt ist, weist aber auch auf den hohen Anteil gesetzlich gebundener Ausgaben der Länder hin. Er fordert, dass der Bund ungeachtet etwaiger Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundeshaushaltsaufstellung seine Finanzierungszusagen an die Länder einhält. h) In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern und Kommunen verbleibt. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass bei derartigen Programmen von Anfang an eine nachhaltige Finanzierbarkeit anzustreben ist und eine rechtssichere, dauerhafte und dynamische Finanzierung unerlässlich ist. i) Der Bundesrat erkennt die Kraftanstrengungen der Bundesregierung an, mit der die Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm zum Teil kompensiert werden sollen. Dies erleichtert es den Ländern und Kommunen, weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. j) In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat die Bundesregierung an ihre Kompensationszusage zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur und für Kitas bereitzustellen. Bisher sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026 explizit jedoch 940 Millionen Euro nur für Kita-Investitionen vorgesehen. Der Bundesrat erwartet, dass diese Mittel einer breiteren Verwendung als nur für Kita-Investitionen zur Verfügung stehen, der Wirtschaftsplan des Sondervermögens entsprechend angepasst wird und die Länder beispielsweise auch den Schulbau sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur mit den Kompensationsmitteln finanzieren können. k) Durch das bundesseitig aufgesetzte Klimaschutzprogramm 2030 erwachsen den Ländern und Kommunen beträchtliche Steuermindereinnahmen. Zur Kompensation für die Jahre 2021 bis 2024 wurde Ende des Jahres 2019 eine Erhöhung der Umsatzsteuer-Festbeträge zugunsten der Länder vereinbart. Ferner verständigte man sich darauf, mittels gemeinsamer Evaluation rechtzeitig die Erforderlichkeit weiterer Kompensationen ab dem Jahr 2025 zu überprüfen. Der Bundesrat erinnert an diese Verständigung und bittet, baldmöglichst die entsprechende Evaluation durchzuführen, um etwaig weitere erforderliche Kompensationen zügig zu realisieren. l) Im Zusammenhang mit den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen zeigt sich deutlich, dass die derzeitige Pauschalbeteiligung des Bundes nicht ausreicht, um die enormen Herausforderungen vor Ort zu bewältigen. Insbesondere greift die Beschränkung der Kostenbeteiligung auf Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller zu kurz. Der Bundesrat fordert ein erweitertes, atmendes System mit einer deutlichen Aufstockung der Beträge und einer Dynamisierung. Neben einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale bedarf es vor allem einer vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft, eines Ausgleichs für die erheblichen Kosten im Sozial- und Integrationsbereich sowie einer speziellen Verständigung zu den Kosten bezüglich der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Form einer an die aktuelle Kostenentwicklung angepassten Pauschale. Für die beabsichtigte Einbeziehung geflüchteter Menschen aus der Ukraine in den Rechtskreis der kommunalen bzw. von den Ländern finanzierten Sozialleistungen bedarf es einer vollständigen Kompensation für die tatsächlichen Mehrkosten der Länder und Gemeinden, zumal diese Ausgaben – anders als bei Geflüchteten aus anderen Ländern – nicht lediglich bis zu einem aufenthaltsrechtlichen Erstbescheid anfallen. m) Der Bundesrat bewertet die durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bewirkten zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro zur Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds als wichtigen Beitrag, damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Klimaziele erreichen kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Haushaltsverhandlungen den Klimaschutz weiter entsprechend zu priorisieren. n) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − sämtliche Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen. Neben der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden.]

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