Projekt "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie" in Mosambik (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202001154)
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Projekt "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie" in Mosambik (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202001154)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5942
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Projekt „Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen
der COVID‑19‑Pandemie“ in Mosambik (IATI-Maßnahmen‑ID: DE‑1‑202001154)
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in
Zusammenarbeit mit dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) ein
Projekt mit einem Finanzierungsvolumen von 31,05 Mio. Euro in Mosambik
durchgeführt (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20200
1154). Um die schwerwiegenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen
der COVID‑19-Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine
in Mosambik abzufedern, sollen in Zusammenarbeit mit dem WFP die
bestehenden Mechanismen der sozialen Sicherung genutzt werden, um 63 000
Familien mit Cash-Transfers in Höhe von ca. 40 Euro pro Monat und Haushalt zu
unterstützen (a. a. O.). Die Zielgruppe besteht aus urbanen und suburbanen
Bevölkerungsgruppen, deren überwiegend informelle Aktivitäten zur
Einkommenserzielung durch die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine
betroffen sind (a. a. O.). Dies hat erhebliche Konsequenzen für die
Ernährungssituation, insbesondere von Kindern, Frauen und älteren Menschen (a. a. O.).
Die Cash-Transfers sollen diesen vulnerablen Haushalten Zugang zu
ausreichender und vielseitiger Ernährung ermöglichen (a. a. O.). Die
Transferzahlungen werden unter Nutzung von Mobile Money über die Mobiltelefone der
Begünstigten ausgezahlt, um direkte Kontakte und Menschenansammlungen zu
vermeiden (a. a. O.). In Einzelfällen werden Haushalte mit den notwendigen
Geräten ausgestattet (a. a. O.). Außerdem werden Informationen zu Ernährung,
Hygiene und Gesundheit über Mobiltelefone, Radio und Lautsprecher sowie
relevante örtliche Gruppen und Organisationen verteilt (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie gliedert sich die Gesamtsumme von 31,05 Mio. Euro detailliert nach
den Kostenblöcken für direkte Transferzahlungen an die Zielgruppe,
Verwaltungskosten des WFP sowie das Managementhonorar der KfW auf
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. In welcher Höhe fielen im Projektverlauf Kosten für die Bereitstellung der
technischen Infrastruktur an, insbesondere für die Beschaffung von
Mobiltelefonen, SIM-Karten (SIM = Subscriber Identity Module) und die
fälligen Gebühren der Mobile-Money-Dienstleister (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Nach welchem Verfahren wurden die Empfängerhaushalte für die
Verteilung der Mobilgeräte ausgewählt, und wie wurde sichergestellt, dass diese
Geräte auch nach Projektende bestimmungsgemäß im Besitz der
Haushalte verbleiben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche konkreten Audit-Berichte oder internen Revisionsunterlagen des
WFP liegen dem BMZ vor, die die zweckentsprechende Verwendung der
deutschen Mittel lückenlos bestätigen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Wurden über die Berichte der beteiligten Organisationen (WFP bzw.
KfW) hinaus externe, unabhängige Prüfinstanzen mit einem Monitoring
der Auszahlungen beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Inwieweit hatte die Bundesregierung oder die KfW direkten Einblick in
die Transaktionsprotokolle der Zahlungsdienstleister, um die tatsächliche
Ankunft der Gelder bei den Begünstigten unabhängig zu verifizieren (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Wurden dem BMZ im Rahmen des Berichtswesens vollständige, wenn
auch ggf. anonymisierte Empfängerlisten zur Verfügung gestellt, oder
stützte sich die Kontrolle ausschließlich auf aggregierte Daten der
Durchführungsorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Wie viele Verdachtsfälle von Unregelmäßigkeiten, wie etwa
Doppelregistrierungen, fiktive Empfänger („Geisterempfänger“) oder unberechtigte
Abzüge durch lokale Mittelsmänner, wurden dem BMZ seit Projektbeginn
gemeldet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Welche rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen wurden aus den
identifizierten Unregelmäßigkeiten gezogen, und kam es in diesem
Zusammenhang zu Rückforderungen gegenüber dem WFP oder der
mosambikanischen Seite (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welchen konkreten Einfluss hatten lokale Regierungsstellen oder
traditionelle Autoritäten in den Distrikten auf die Erstellung der Empfängerlisten,
und wie wurde hierbei politische Günstlingswirtschaft unterbunden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Durch welche technischen Abgleiche wurde ausgeschlossen, dass
Haushalte gleichzeitig Leistungen aus diesem Projekt und aus dem nationalen
mosambikanischen Sozialsystem (INAS) oder aus Programmen anderer
Geber erhielten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. An welchen Terminen und in welchen Distrikten haben Mitarbeiter des
BMZ oder der Deutschen Botschaft Maputo eigene Vor-Ort-Kontrollen
durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Liegen der Bundesregierung über die bloße Auszahlung hinaus Belege
vor, wonach die Mittel tatsächlich primär für die Ernährungssicherung
und nicht für konsumtive Zwecke außerhalb des Projektziels verwendet
wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der Maßnahme
nach dem Auslaufen der Zeit im Juni 2024, insbesondere im Hinblick auf
den Ernährungsstatus der betroffenen Familien (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
15. Auf Basis welcher spezifischen Evaluierungsergebnisse wurde über die
Aufstockung des Projektbudgets entschieden, und wer zeichnete für diese
Evaluierung verantwortlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Wie viele der 63 000 geförderten Haushalte waren bereits vor
Projektbeginn Empfänger internationaler Hilfeleistungen, und wie wird hier einer
dauerhaften Abhängigkeit von Transferzahlungen entgegengewirkt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. In welchem Maße führten die Geldzuflüsse in den begrenzten
Projektgebieten zu einer lokalen Inflation bei Grundnahrungsmitteln, und wurde
dies bei der Festsetzung der Transferhöhe berücksichtigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Wie hoch beläuft sich die Summe aller von Deutschland finanzierten
Cash-Transfer-Leistungen in Mosambik seit dem Jahr 2020,
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Durchführungsorganisationen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Bedingungen müssen künftig erfüllt sein, damit die
Bundesregierung einer Fortführung oder Neuauflage vergleichbarer Cash-Programme
in Mosambik zustimmt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 12. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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