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Projekt "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie" in Mosambik (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202001154) (Antwort zu Drs. 21/5942)

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 21/6230 · Antwort · Original ↗

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Projekt "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie" in Mosambik (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202001154) (Antwort zu Drs. 21/5942) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6230 21. Wahlperiode 29.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5942 – Projekt „Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ in Mosambik (IATI-Maßnahmen ID: DE 1 202001154) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in Zusammenarbeit mit dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) ein Projekt mit einem Finanzierungsvolumen von 31,05 Mio. Euro in Mosambik durchgeführt (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20200 1154). Um die schwerwiegenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19-Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in Mosambik abzufedern, sollen in Zusammenarbeit mit dem WFP die bestehenden Mechanismen der sozialen Sicherung genutzt werden, um 63 000 Familien mit Cash-Transfers in Höhe von ca. 40 Euro pro Monat und Haushalt zu unterstützen (a. a. O.). Die Zielgruppe besteht aus urbanen und suburbanen Bevölkerungsgruppen, deren überwiegend informelle Aktivitäten zur Einkommenserzielung durch die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine betroffen sind (a. a. O.). Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Ernährungssituation, insbesondere von Kindern, Frauen und älteren Menschen (a. a. O.). Die Cash-Transfers sollen diesen vulnerablen Haushalten Zugang zu ausreichender und vielseitiger Ernährung ermöglichen (a. a. O.). Die Transferzahlungen werden unter Nutzung von Mobile Money über die Mobiltelefone der Begünstigten ausgezahlt, um direkte Kontakte und Menschenansammlungen zu vermeiden (a. a. O.). In Einzelfällen werden Haushalte mit den notwendigen Geräten ausgestattet (a. a. O.). Außerdem werden Informationen zu Ernährung, Hygiene und Gesundheit über Mobiltelefone, Radio und Lautsprecher sowie relevante örtliche Gruppen und Organisationen verteilt (a. a. O.).  1. Wie gliedert sich die Gesamtsumme von 31,05 Mio. Euro detailliert nach den Kostenblöcken für direkte Transferzahlungen an die Zielgruppe, Verwaltungskosten des WFP sowie das Managementhonorar der KfW auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. In welcher Höhe fielen im Projektverlauf Kosten für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur an, insbesondere für die Beschaffung von Mobiltelefonen, SIM-Karten (SIM = Subscriber Identity Module) und die fälligen Gebühren der Mobile-Money-Dienstleister (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.  3. Nach welchem Verfahren wurden die Empfängerhaushalte für die Verteilung der Mobilgeräte ausgewählt, und wie wurde sichergestellt, dass diese Geräte auch nach Projektende bestimmungsgemäß im Besitz der Haushalte verbleiben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Empfängerhaushalte für die Mobilgeräte wurden durch die Regierung von Mosambik über das nationale Sozialversicherungsinstitut INAS unter Nutzung nationaler Systeme wie dem Sozialregister (e-INAS) und dem Begünstigtenidentifizierungssystem SIB ausgewählt. Die Registrierung erfolgte durch INAS, technisch und operativ unterstützt vom Welternährungsprogramm (WFP), um Transparenz und Übereinstimmung mit den nationalen Sozialschutzmechanismen zu gewährleisten. Um den Verbleib und die Nutzung der Geräte nach Projektende sicherzustellen, wurden Sensibilisierungsmaßnahmen bei Registrierung und durch lokale Behörden durchgeführt. Da die Geräte Eigentum der Haushalte sind, ist eine vollständige Kontrolle der Nutzung begrenzt.  4. Welche konkreten Audit-Berichte oder internen Revisionsunterlagen des WFP liegen dem BMZ vor, die die zweckentsprechende Verwendung der deutschen Mittel lückenlos bestätigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Wurden über die Berichte der beteiligten Organisationen (WFP bzw. KfW) hinaus externe, unabhängige Prüfinstanzen mit einem Monitoring der Auszahlungen beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. In beiden Fällen sieht das Berichtswesen von WFP die genannten Mechanismen nicht vor. Es wurden keine externen Prüfinstanzen beauftragt.  6. Inwieweit hatte die Bundesregierung oder die KfW direkten Einblick in die Transaktionsprotokolle der Zahlungsdienstleister, um die tatsächliche Ankunft der Gelder bei den Begünstigten unabhängig zu verifizieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das WFP führt vor der Verbuchung der Ausgaben in den eigenen Systemen regelmäßig Abgleiche der Zahlungstransaktionen durch. Die Transaktionsprotokolle der Finanzdienstleister unterliegen der Vertraulichkeit und werden daher nicht an externe Stellen weitergegeben.  7. Wurden dem BMZ im Rahmen des Berichtswesens vollständige, wenn auch ggf. anonymisierte Empfängerlisten zur Verfügung gestellt, oder stützte sich die Kontrolle ausschließlich auf aggregierte Daten der Durchführungsorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Berichtswesen sieht nicht vor, dass personenbezogene Daten an das BMZ übermittelt werden. Eine Einsichtnahme in die Empfängerlisten erfolgt im Zuge des Projektmonitorings durch die KfW.  8. Wie viele Verdachtsfälle von Unregelmäßigkeiten, wie etwa Doppelregistrierungen, fiktive Empfänger („Geisterempfänger“) oder unberechtigte Abzüge durch lokale Mittelsmänner, wurden dem BMZ seit Projektbeginn gemeldet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es gibt keine Verdachtsfälle, die dem BMZ gemeldet wurden.  9. Welche rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen wurden aus den identifizieren Unregelmäßigkeiten gezogen, und kam es in diesem Zusammenhang zu Rückforderungen gegenüber dem WFP oder der mosambikanischen Seite (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Gegen das WFP oder die Regierung von Mosambik wurden keine Rückforderungen erhoben. 10. Welchen konkreten Einfluss hatten lokale Regierungsstellen oder traditionelle Autoritäten in den Distrikten auf die Erstellung der Empfängerlisten, und wie wurde hierbei politische Günstlingswirtschaft unterbunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zentrale – durch das WFP unterstützte – Systeme, klare Kriterien und mehrstufige Verifizierungen sorgen für einen transparenten und fairen Begünstigtenauswahlprozess und minimieren das Risiko unzulässiger Einflüsse. Diese Kriterien werden zentral festgelegt und nicht auf lokaler Ebene. 11. Durch welche technischen Abgleiche wurde ausgeschlossen, dass Haushalte gleichzeitig Leistungen aus diesem Projekt und aus dem nationalen mosambikanischen Sozialsystem (INAS) oder aus Programmen anderer Geber erhielten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Auszahlungen laufen über das nationale mosambikanische Sozialsystem. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Begünstigte mehrfach Leistungen erhalten haben. 12. An welchen Terminen und in welchen Distrikten haben Mitarbeiter des BMZ oder der Deutschen Botschaft Maputo eigene Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die KfW hat zuletzt im November 2025 eine Fortschrittskontrolle mit Mittelverwendungsprüfung in der Provinz Nampula vorgenommen. Die deutsche Botschaft nimmt regelmäßig an Besprechungen mit KfW und WFP sowie an Koordinierungsterminen mit der mosambikanischen Regierung teil. 13. Liegen der Bundesregierung über die bloße Auszahlung hinaus Belege vor, wonach die Mittel tatsächlich primär für die Ernährungssicherung und nicht für konsumtive Zwecke außerhalb des Projektziels verwendet wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das WFP überwachte die Projektdurchführung mittels Post-Distribution- Monitoring und Ausgabestellenbeobachtungen. Hinzu kamen Begünstigteninterviews. Die Daten zeigen, dass die Begünstigten den Transfer zielgerichtet einsetzten. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der Maßnahme nach dem Auslaufen der Zeit im Juni 2024, insbesondere im Hinblick auf den Ernährungsstatus der betroffenen Familien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Vorhaben zeigt, dass durch die Intervention Verbesserungen im Ernährungsstatus der betroffenen Familien erzielt wurden. So verbesserte sich der tägliche Verzehr von Vitamin-A- sowie Protein bzw. Hämeisenreichen Lebensmitteln. Das im Rahmen des Projekts ebenfalls finanzierte „Cash-for-Work“-Programm kann zum Beispiel langfristig einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit bei der Ernährungssicherheit leisten. Das WFP unterstützt ergänzend Kompetenzförderung, finanzielle Bildung und Kapazitätsaufbau auf Haushalts- und institutioneller Ebene, um Selbstständigkeit und wirtschaftliche Integration zu stärken und den Ausstieg aus direkter Unterstützung zu ermöglichen. 15. Auf Basis welcher spezifischen Evaluierungsergebnisse wurde über die Aufstockung des Projektbudgets entschieden, und wer zeichnete für diese Evaluierung verantwortlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Eine Entscheidung über die Aufstockung des Projektbudgets basiert auf spezifischen Berichten und Projektergebnissen, die im Wesentlichen folgende Aspekte bewerten: die Effektivität der bisherigen Maßnahmen, die Erreichung der Zielgruppen, die Wirksamkeit der eingesetzten Ressourcen sowie identifizierte Bedarfe für eine Ausweitung oder Vertiefung der Projektaktivitäten. Konkret flossen Erkenntnisse aus Zwischenevaluierungen, Monitoring-Daten und Bedarfsanalysen ein, die zeigten, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um die Zielgruppen besser zu erreichen, die Projektziele zu erfüllen und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu sichern. 16. Wie viele der 63 000 geförderten Haushalte waren bereits vor Projektbeginn Empfänger internationaler Hilfeleistungen, und wie wird hier einer dauerhaften Abhängigkeit von Transferzahlungen entgegengewirkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Dem WFP liegen keine Daten bzgl. Empfänger internationaler Hilfeleistungen vor Projektbeginn vor. Mit der Maßnahme erweiterte das WFP die COVID-19- Sozialschutzmaßnahmen in Mosambik, um bestehende nationale Programme zu ergänzen und weitere vulnerable Haushalte zu erreichen. Dabei lag der Fokus auf Bevölkerungsgruppen, die zuvor nicht oder unzureichend unterstützt wurden. Um langfristige Abhängigkeit von Bargeldtransfers zu vermeiden, ist das Programm Teil einer Strategie zur Stärkung schocksensitiver und produktiver Sozialschutzsysteme. Das WFP unterstützt ergänzend Kompetenzförderung, finanzielle Bildung und Kapazitätsaufbau auf Haushalts- und institutioneller Ebene, um Selbstständigkeit und wirtschaftliche Integration zu stärken und den Ausstieg aus direkter Unterstützung zu ermöglichen. 17. In welchem Maße führten die Geldzuflüsse in den begrenzten Projektgebieten zu einer lokalen Inflation bei Grundnahrungsmitteln, und wurde dies bei der Festsetzung der Transferhöhe berücksichtigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Bislang liegen keine spezifischen Analysen der Inflationsdaten und deren möglicher Korrelation mit bargeldbasierten Sozialschutzmaßnahmen vor. Berichte und Befragungen der Begünstigten weisen aber darauf hin, dass während der Durchführung keine signifikanten negativen Preiswirkungen bei Grundnahrungsmitteln beobachtet wurden. 18. Wie hoch beläuft sich die Summe aller von Deutschland finanzierten Cash-Transfer-Leistungen in Mosambik seit dem Jahr 2020, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Durchführungsorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Sinne der Fragestellung erbrachte die KfW seit 2020 Leistungen i. H. v. 46 051 586 Mio. Euro. Daneben hat die Bundesregierung seit 2020 aus Mitteln der humanitären Hilfe Vorhaben mit Cash-Transfer-Anteilen in Mosambik in Höhe von 4 875 338,21 Euro gefördert. Gefördert wurden damit Programme und Projekte des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP), der Johanniter Unfallhilfe, von ADRA Deutschland sowie des Norwegian Refugee Council (NRC). 19. Welche Bedingungen müssen künftig erfüllt sein, damit die Bundesregierung einer Fortführung oder Neuauflage vergleichbarer Cash-Programme in Mosambik zustimmt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Folgende Bedingungen gelten im Sinne der Fragestellung: • Aussagekräftige Bedarfsanalysen • Nachweis einer wirksamen und effizienten Verwendung der Mittel sowie positive Evaluierungsergebnisse • Stärkung und Nutzung nationaler Sozialschutzsysteme • Sicherstellung transparenter und verantwortungsvoller Projektsteuerung sowie Rechenschaftspflicht gegenüber den Gebern • Einbindung relevanter lokaler und nationaler Akteure • Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Minimierung von Risiken wie Abhängigkeitsförderung oder negativen Markteffekten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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