Projekt "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie" in Mosambik (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202001154) (Antwort zu Drs. 21/5942)
Text
Projekt "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie" in Mosambik (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202001154) (Antwort zu Drs. 21/5942)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6230
21. Wahlperiode 29.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5942 –
Projekt „Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen
der COVID-19-Pandemie“ in Mosambik (IATI-Maßnahmen ID: DE 1 202001154)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in
Zusammenarbeit mit dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) ein
Projekt mit einem Finanzierungsvolumen von 31,05 Mio. Euro in Mosambik
durchgeführt (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20200
1154). Um die schwerwiegenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen
Folgen der COVID‑19-Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die
Ukraine in Mosambik abzufedern, sollen in Zusammenarbeit mit dem WFP
die bestehenden Mechanismen der sozialen Sicherung genutzt werden, um
63 000 Familien mit Cash-Transfers in Höhe von ca. 40 Euro pro Monat und
Haushalt zu unterstützen (a. a. O.). Die Zielgruppe besteht aus urbanen und
suburbanen Bevölkerungsgruppen, deren überwiegend informelle Aktivitäten
zur Einkommenserzielung durch die Folgen des russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine betroffen sind (a. a. O.). Dies hat erhebliche Konsequenzen
für die Ernährungssituation, insbesondere von Kindern, Frauen und älteren
Menschen (a. a. O.). Die Cash-Transfers sollen diesen vulnerablen Haushalten
Zugang zu ausreichender und vielseitiger Ernährung ermöglichen (a. a. O.).
Die Transferzahlungen werden unter Nutzung von Mobile Money über die
Mobiltelefone der Begünstigten ausgezahlt, um direkte Kontakte und
Menschenansammlungen zu vermeiden (a. a. O.). In Einzelfällen werden
Haushalte mit den notwendigen Geräten ausgestattet (a. a. O.). Außerdem werden
Informationen zu Ernährung, Hygiene und Gesundheit über Mobiltelefone,
Radio und Lautsprecher sowie relevante örtliche Gruppen und Organisationen
verteilt (a. a. O.).
1. Wie gliedert sich die Gesamtsumme von 31,05 Mio. Euro detailliert nach
den Kostenblöcken für direkte Transferzahlungen an die Zielgruppe,
Verwaltungskosten des WFP sowie das Managementhonorar der KfW auf
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. In welcher Höhe fielen im Projektverlauf Kosten für die Bereitstellung
der technischen Infrastruktur an, insbesondere für die Beschaffung von
Mobiltelefonen, SIM-Karten (SIM = Subscriber Identity Module) und
die fälligen Gebühren der Mobile-Money-Dienstleister (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine
abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.
3. Nach welchem Verfahren wurden die Empfängerhaushalte für die
Verteilung der Mobilgeräte ausgewählt, und wie wurde sichergestellt, dass
diese Geräte auch nach Projektende bestimmungsgemäß im Besitz der
Haushalte verbleiben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Empfängerhaushalte für die Mobilgeräte wurden durch die Regierung von
Mosambik über das nationale Sozialversicherungsinstitut INAS unter Nutzung
nationaler Systeme wie dem Sozialregister (e-INAS) und dem
Begünstigtenidentifizierungssystem SIB ausgewählt. Die Registrierung erfolgte durch INAS,
technisch und operativ unterstützt vom Welternährungsprogramm (WFP), um
Transparenz und Übereinstimmung mit den nationalen
Sozialschutzmechanismen zu gewährleisten.
Um den Verbleib und die Nutzung der Geräte nach Projektende sicherzustellen,
wurden Sensibilisierungsmaßnahmen bei Registrierung und durch lokale
Behörden durchgeführt. Da die Geräte Eigentum der Haushalte sind, ist eine
vollständige Kontrolle der Nutzung begrenzt.
4. Welche konkreten Audit-Berichte oder internen Revisionsunterlagen des
WFP liegen dem BMZ vor, die die zweckentsprechende Verwendung der
deutschen Mittel lückenlos bestätigen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Wurden über die Berichte der beteiligten Organisationen (WFP bzw.
KfW) hinaus externe, unabhängige Prüfinstanzen mit einem Monitoring
der Auszahlungen beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
In beiden Fällen sieht das Berichtswesen von WFP die genannten
Mechanismen nicht vor. Es wurden keine externen Prüfinstanzen beauftragt.
6. Inwieweit hatte die Bundesregierung oder die KfW direkten Einblick in
die Transaktionsprotokolle der Zahlungsdienstleister, um die tatsächliche
Ankunft der Gelder bei den Begünstigten unabhängig zu verifizieren
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das WFP führt vor der Verbuchung der Ausgaben in den eigenen Systemen
regelmäßig Abgleiche der Zahlungstransaktionen durch. Die
Transaktionsprotokolle der Finanzdienstleister unterliegen der Vertraulichkeit und werden daher
nicht an externe Stellen weitergegeben.
7. Wurden dem BMZ im Rahmen des Berichtswesens vollständige, wenn
auch ggf. anonymisierte Empfängerlisten zur Verfügung gestellt, oder
stützte sich die Kontrolle ausschließlich auf aggregierte Daten der
Durchführungsorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Berichtswesen sieht nicht vor, dass personenbezogene Daten an das BMZ
übermittelt werden. Eine Einsichtnahme in die Empfängerlisten erfolgt im
Zuge des Projektmonitorings durch die KfW.
8. Wie viele Verdachtsfälle von Unregelmäßigkeiten, wie etwa
Doppelregistrierungen, fiktive Empfänger („Geisterempfänger“) oder
unberechtigte Abzüge durch lokale Mittelsmänner, wurden dem BMZ seit
Projektbeginn gemeldet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es gibt keine Verdachtsfälle, die dem BMZ gemeldet wurden.
9. Welche rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen wurden aus den
identifizieren Unregelmäßigkeiten gezogen, und kam es in diesem
Zusammenhang zu Rückforderungen gegenüber dem WFP oder der
mosambikanischen Seite (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gegen das WFP oder die Regierung von Mosambik wurden keine
Rückforderungen erhoben.
10. Welchen konkreten Einfluss hatten lokale Regierungsstellen oder
traditionelle Autoritäten in den Distrikten auf die Erstellung der
Empfängerlisten, und wie wurde hierbei politische Günstlingswirtschaft
unterbunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zentrale – durch das WFP unterstützte – Systeme, klare Kriterien und
mehrstufige Verifizierungen sorgen für einen transparenten und fairen
Begünstigtenauswahlprozess und minimieren das Risiko unzulässiger Einflüsse. Diese Kriterien
werden zentral festgelegt und nicht auf lokaler Ebene.
11. Durch welche technischen Abgleiche wurde ausgeschlossen, dass
Haushalte gleichzeitig Leistungen aus diesem Projekt und aus dem nationalen
mosambikanischen Sozialsystem (INAS) oder aus Programmen anderer
Geber erhielten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Auszahlungen laufen über das nationale mosambikanische Sozialsystem.
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Begünstigte mehrfach
Leistungen erhalten haben.
12. An welchen Terminen und in welchen Distrikten haben Mitarbeiter des
BMZ oder der Deutschen Botschaft Maputo eigene Vor-Ort-Kontrollen
durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die KfW hat zuletzt im November 2025 eine Fortschrittskontrolle mit
Mittelverwendungsprüfung in der Provinz Nampula vorgenommen. Die deutsche
Botschaft nimmt regelmäßig an Besprechungen mit KfW und WFP sowie an
Koordinierungsterminen mit der mosambikanischen Regierung teil.
13. Liegen der Bundesregierung über die bloße Auszahlung hinaus Belege
vor, wonach die Mittel tatsächlich primär für die Ernährungssicherung
und nicht für konsumtive Zwecke außerhalb des Projektziels verwendet
wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das WFP überwachte die Projektdurchführung mittels Post-Distribution-
Monitoring und Ausgabestellenbeobachtungen. Hinzu kamen
Begünstigteninterviews. Die Daten zeigen, dass die Begünstigten den Transfer zielgerichtet
einsetzten.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der Maßnahme
nach dem Auslaufen der Zeit im Juni 2024, insbesondere im Hinblick auf
den Ernährungsstatus der betroffenen Familien (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Vorhaben zeigt, dass durch die Intervention Verbesserungen im
Ernährungsstatus der betroffenen Familien erzielt wurden. So verbesserte sich der
tägliche Verzehr von Vitamin-A- sowie Protein bzw. Hämeisenreichen
Lebensmitteln.
Das im Rahmen des Projekts ebenfalls finanzierte „Cash-for-Work“-Programm
kann zum Beispiel langfristig einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit bei
der Ernährungssicherheit leisten.
Das WFP unterstützt ergänzend Kompetenzförderung, finanzielle Bildung und
Kapazitätsaufbau auf Haushalts- und institutioneller Ebene, um
Selbstständigkeit und wirtschaftliche Integration zu stärken und den Ausstieg aus direkter
Unterstützung zu ermöglichen.
15. Auf Basis welcher spezifischen Evaluierungsergebnisse wurde über die
Aufstockung des Projektbudgets entschieden, und wer zeichnete für
diese Evaluierung verantwortlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine Entscheidung über die Aufstockung des Projektbudgets basiert auf
spezifischen Berichten und Projektergebnissen, die im Wesentlichen folgende Aspekte
bewerten: die Effektivität der bisherigen Maßnahmen, die Erreichung der
Zielgruppen, die Wirksamkeit der eingesetzten Ressourcen sowie identifizierte
Bedarfe für eine Ausweitung oder Vertiefung der Projektaktivitäten. Konkret
flossen Erkenntnisse aus Zwischenevaluierungen, Monitoring-Daten und
Bedarfsanalysen ein, die zeigten, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um die
Zielgruppen besser zu erreichen, die Projektziele zu erfüllen und die Nachhaltigkeit
der Maßnahmen zu sichern.
16. Wie viele der 63 000 geförderten Haushalte waren bereits vor
Projektbeginn Empfänger internationaler Hilfeleistungen, und wie wird hier einer
dauerhaften Abhängigkeit von Transferzahlungen entgegengewirkt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Dem WFP liegen keine Daten bzgl. Empfänger internationaler Hilfeleistungen
vor Projektbeginn vor. Mit der Maßnahme erweiterte das WFP die COVID-19-
Sozialschutzmaßnahmen in Mosambik, um bestehende nationale Programme
zu ergänzen und weitere vulnerable Haushalte zu erreichen. Dabei lag der
Fokus auf Bevölkerungsgruppen, die zuvor nicht oder unzureichend unterstützt
wurden. Um langfristige Abhängigkeit von Bargeldtransfers zu vermeiden, ist
das Programm Teil einer Strategie zur Stärkung schocksensitiver und
produktiver Sozialschutzsysteme. Das WFP unterstützt ergänzend
Kompetenzförderung, finanzielle Bildung und Kapazitätsaufbau auf Haushalts- und
institutioneller Ebene, um Selbstständigkeit und wirtschaftliche Integration zu stärken
und den Ausstieg aus direkter Unterstützung zu ermöglichen.
17. In welchem Maße führten die Geldzuflüsse in den begrenzten
Projektgebieten zu einer lokalen Inflation bei Grundnahrungsmitteln, und wurde
dies bei der Festsetzung der Transferhöhe berücksichtigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bislang liegen keine spezifischen Analysen der Inflationsdaten und deren
möglicher Korrelation mit bargeldbasierten Sozialschutzmaßnahmen vor. Berichte
und Befragungen der Begünstigten weisen aber darauf hin, dass während der
Durchführung keine signifikanten negativen Preiswirkungen bei
Grundnahrungsmitteln beobachtet wurden.
18. Wie hoch beläuft sich die Summe aller von Deutschland finanzierten
Cash-Transfer-Leistungen in Mosambik seit dem Jahr 2020,
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Durchführungsorganisationen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Sinne der Fragestellung erbrachte die KfW seit 2020 Leistungen i. H. v.
46 051 586 Mio. Euro.
Daneben hat die Bundesregierung seit 2020 aus Mitteln der humanitären
Hilfe Vorhaben mit Cash-Transfer-Anteilen in Mosambik in Höhe von
4 875 338,21 Euro gefördert. Gefördert wurden damit Programme und Projekte
des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP), der Johanniter
Unfallhilfe, von ADRA Deutschland sowie des Norwegian Refugee Council
(NRC).
19. Welche Bedingungen müssen künftig erfüllt sein, damit die
Bundesregierung einer Fortführung oder Neuauflage vergleichbarer Cash-Programme
in Mosambik zustimmt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Folgende Bedingungen gelten im Sinne der Fragestellung:
• Aussagekräftige Bedarfsanalysen
• Nachweis einer wirksamen und effizienten Verwendung der Mittel sowie
positive Evaluierungsergebnisse
• Stärkung und Nutzung nationaler Sozialschutzsysteme
• Sicherstellung transparenter und verantwortungsvoller Projektsteuerung
sowie Rechenschaftspflicht gegenüber den Gebern
• Einbindung relevanter lokaler und nationaler Akteure
• Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
Minimierung von Risiken wie Abhängigkeitsförderung oder negativen
Markteffekten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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