Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
[Bundesrat Drucksache 277/25 (Beschluss)
11.07.25
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ISSN 0720-2946
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen,
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2025 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die deutsche Wirtschaft immer noch in einer
anhaltenden Schwächephase befindet. Die Schwierigkeiten sind
konjunktureller, vor allem aber struktureller Natur. Die anhaltenden handels-
und geopolitischen Herausforderungen, namentlich der protektionistische und
kaum berechenbare Kurs der neuen US-Regierung, die Handelskonflikte
zwischen den USA mit allen ihren Handelspartnern sowie die kriegerischen
Auseinandersetzungen in Nahost und in der Ukraine, erhöhen die Unsicherheit
bei Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in Deutschland,
sondern weltweit. Diese belastet die Konjunktur in Deutschland stark, dämpft
die Wachstumsaussichten und wirkt sich somit negativ auf die Haushalte von
Bund, Ländern und Kommunen aus. Das Wachstum der deutschen Wirtschaft
war nach dem Jahr 2023 auch im Jahr 2024 real rückläufig (minus 0,2 Prozent).
Die Bundesregierung hatte vor diesem Hintergrund in ihrer Frühjahrsprognose
die Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026
deutlich nach unten revidiert (für das Jahr 2025 von 1,1 Prozent auf 0 Prozent
und für das Jahr 2026 von 1,6 Prozent auf 1,0 Prozent). Von einer stabilen
Trendumkehr hin zu Aufschwung und Wachstum kann aktuell zwar noch nicht
gesprochen werden, allerdings deuten viele Indikatoren zuletzt darauf hin, dass
die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr die Talsohle hinter sich lassen
könnte. So haben einige Forschungsinstitute – auch angesichts des zu
erwartenden fiskalpolitischen Impulses aufgrund der von der neuen
Bundesregierung geplanten Vorhaben sowie der geänderten
finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen – ihre Prognosen jüngst
wieder angehoben. Für die öffentlichen Haushalte bleiben die bislang
verhaltene konjunkturelle Entwicklung wie auch die strukturelle
Wachstumsschwäche jedoch absehbar unbefriedigend. Sie belasten darüber
hinaus die Einnahmen der Sozialversicherung, erschweren die Steuerung der
Etats und schränken erheblich die Finanzierung dringend notwendiger
Investitionen, beispielsweise in Infrastruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung
sowie Digitalisierung, ein.
b) Der Bundesrat begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung eines
Sondervermögens des Bundes mit eigener Kreditermächtigung über
500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für
Investitionen in den Ländern und Kommunen, verteilt auf einen Zeitraum von
zwölf Jahren, kann einen substanziellen Beitrag zum Abbau des
Investitionsstaus in Ländern und Kommunen leisten. Der Bundesrat begrüßt
ferner, dass sich Bund und Länder einig sind, dass für die konkrete Umsetzung
des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren notwendig sind
sowie dass insbesondere anstelle der Genehmigungen von Einzelprojekten
pauschale Zuweisungen erfolgen und eine Doppelförderung ermöglicht wird.
c) Um einen nachhaltigen Wachstumsimpuls aus dem Sondervermögen
Infrastruktur zu erzeugen, ist zudem erforderlich, dass die
Investitionsmaßnahmen durch weitere strukturelle Reformen, z. B. in den
Bereichen der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, der
Transferleistungen und des Vergabe- und Baurechts, begleitet werden. Der
Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die erforderlichen
Strukturreformen zügig anzugehen.
d) Durch das Sondervermögen muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass die
notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auf allen
föderalen Ebenen umgesetzt werden können. Der Bundesrat begrüßt, dass
weitere Bundesmittel – auch aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und
aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – in Form von
Bundesprogrammen an die Länder und Kommunen fließen. Diese dringend
erforderlichen zusätzlichen Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des
Bundes und aus dem KTF können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn
sie insgesamt ohne Kofinanzierungsverpflichtungen der Länder und Kommunen
umgesetzt werden können.
e) Ein angemessener Anteil der zusätzlichen Mittel im KTF aus dem
Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro sollte darüber hinaus zur
Finanzierung von Projekten den Ländern und Kommunen – ohne Anrechnung
auf andere Mittelzuweisungen an die Länder – zur Verfügung gestellt werden,
weil in ihren Aufgabenbereich ein erheblicher Teil der notwendigen
Investitionen, etwa für den Ausbau der Wärmenetze zur Umsetzung der
Klimawende, fällt.
f) Der Bundesrat stellt fest, dass Länder und Kommunen zur Bewältigung
überregionaler und regionaler Notlagen in den vergangenen Jahren neben dem
Bund eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert haben, die für sie eine
erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die aktuelle gesamtwirtschaftliche
Lage erhöht darüber hinaus den Druck auf die öffentlichen Haushalte, da die
Steuereinnahmen weniger stark wachsen als ursprünglich prognostiziert.
Gleichzeitig stehen die Haushalte der Länder vor anhaltend großen
Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere die Investitionsbedarfe bei der
öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Finanzierung der Folgen
der Fluchtmigration und nicht zuletzt die Finanzierung von Bildung und
Digitalisierung.
g) Die deutlich erweiterten verfassungsrechtlichen Finanzierungsspielräume des
Bundes für Ausgaben der Gesamtverteidigung und für die Erfüllung
sicherheitspolitischer Aufgaben dienen auch dem Schutz der Zivilbevölkerung,
der informationstechnischen Systeme und der Infrastruktur. Vor allem
präventive Maßnahmen des Zivilschutzes berühren dabei Belange der Länder
und Gemeinden, beispielsweise hinsichtlich der notwendigen Fähigkeiten der
Polizei, des Katastrophenschutzes und der zusätzlichen Anforderungen an die
öffentliche Infrastruktur, die auch nicht innerhalb der durch die Änderung der
Schuldenbremse erweiterten Finanzierungsspielräume der Länder im
notwendigen Umfang finanziert werden können. Die Länder erwarten daher,
dass für notwendige präventive Maßnahmen des Schutzes der Zivilbevölkerung
und der Ertüchtigung der Infrastruktur eine bundesseitige Finanzierung in
Abstimmung mit den Ländern erfolgt.
h) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Länder und Kommunen aufgrund der
anhaltenden geopolitischen Konflikte nach wie vor mit der Aufgabe
konfrontiert sehen, den geflüchteten Menschen Schutz zu gewähren. Ein
atmendes System für die Finanzierung der Kosten der
Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller mit einer Pro-Kopf-
Pauschale ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung den Flüchtlingszahlen
dynamisch anzupassen. Der Bundesrat sieht es zugleich als erforderlich an, dass
der Bund seine finanzielle Unterstützung für die Länder und Kommunen
intensiviert. Die Beschränkung der Kostenbeteiligung auf
Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller greift viel zu kurz. Den
Ländern und Kommunen entstehen erhebliche über die Pro-Kopf-Pauschale
hinausgehende finanzielle Belastungen (z. B. durch soziale Folgekosten und im
Bereich der Integration). Kürzungen der Haushaltsansätze im Vergleich zum
Vorjahr in diesem Bereich wie zum Beispiel bei Integrationskursen,
Migrationsberatung oder „Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und
Spätaussiedlern“ sind vor diesem Hintergrund abzulehnen. Die Länder und
Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die laufenden Aufgaben der
Versorgung und Integration aller Schutzsuchenden bewältigen zu können, ohne
die Handlungsfähigkeit an anderer Stelle stark einschränken zu müssen.
i) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Haushalt des Bundes zwar hohen
strukturellen Belastungen ausgesetzt ist. Vor dem Hintergrund der
generationengerechten Finanzpolitik ist ungeachtet und unabhängig etwaiger
Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundeshaushaltsaufstellung aber
eine Einhaltung der Finanzierungszusagen an die Länder geboten.
j) In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Bund regelmäßig
Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern
verbleibt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei derartigen Programmen
aus Gründen der Planbarkeit von Anfang an rechtssicher feststehen sollte, dass
der Bund sie dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.
k) Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Bedeutung der
Gemeinschaftsaufgaben und das damit einhergehende Mitwirkungsgebot des
Bundes. Hierbei ist es von essenzieller Bedeutung, für einen bezahlbaren
öffentlichen Personennahverkehr einzustehen. Aus Sicht der Länder steht der
Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen
Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit Blick auf Umwelt und Klima
stärker genutzt werden. Eine Minderung der Regionalisierungsmittel oder auch
nur eine Verschiebung von Geldern in Folgehaushaltsjahre führt unaufhaltsam
in eine kritische Gemengelage. Für einen weiterhin attraktiven Nahverkehr ist
eine Beteiligung des Bundes unabdingbar.
l) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die geplanten Maßnahmen zur
Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das
europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen wie
Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen. Neben der geplanten
Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize für die
Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren
Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und
Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in
Aussicht gestellt wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Beschlussdrucksache)