Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen (Antwort zu Drs. 21/1824)
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Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen (Antwort zu Drs. 21/1824)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2183
21. Wahlperiode 10.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1824 –
Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Leben auf der Straße ist gefährlich. Obdachlose sind 24 Stunden am Tag,
sieben Tage in der Woche der Angst vor Straftaten gegen sie ausgesetzt. Ohne
privaten Schutzraum sind sie im öffentlichen Raum permanent angreifbar. Die
Situation in den Gemeinschaftsunterkünften ist zwar besser, aber deutlich
gefährlicher als in einer eigenen Wohnung. Denn zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen zeigen, dass Gemeinschaftsunterkünfte ein erhöhtes Risiko
für Gewalt, Übergriffe und Konflikte aufweisen. Es fehlt an
Handlungsempfehlungen zum Thema Gewaltschutz für Unterkünfte wohnungsloser
Menschen.
Straftaten gegen Obdachlose sind keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr
erreichten die Straftaten gegen obdachlose Menschen in Deutschland einen
traurigen Höchststand: Bundesweit wurden 2 194 Opfer registriert (Quelle:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub
likationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Opfer/BU-O-14-T941-Bee
intraechtigung_xls.html). Das sind im Durchschnitt über sechs Straftaten pro
Tag. Die tatsächliche Fallzahl dürfte wegen einer hohen Dunkelziffer jedoch
deutlich höher liegen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) dokumentiert
seit 1989 entsprechende Straftaten mittels einer systematischen Presseanalyse.
Seit 2022 wird zudem eine Karte der dokumentierten Gewaltfälle gepflegt
(vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/karte). Die BAG W geht davon aus,
dass ein Großteil der Straftaten nicht zur Anzeige gebracht und nicht
öffentlich werden. Grund dafür ist demnach das fehlende Vertrauen in die
Ermittlungsbehörden oder die Angst vor der Rache der Täter, wenn eine Anzeige
erstattet wird (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/uebersicht).
Anteilsmäßig am häufigsten von Gewalt betroffen sind Frauen, die auf der
Straße leben: 62 Prozent von ihnen haben bereits Gewalterfahrungen
gemacht. Die erlebte Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechterspezifisch.
Frauen sind häufiger Opfer von sexuellen Straftaten und werden häufiger zur
Prostitution gezwungen als Männer (vgl. Wohnungslosenbericht 2024, www.b
mwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohn
ungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 9. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Frauen, deren Wohnungslosigkeit häufig in direktem Zusammenhang mit
sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt steht, meiden
gemischtgeschlechtliche Unterkünfte und nehmen seltener Unterstützungsangebote in Anspruch.
Sie sind häufig verdeckt wohnungslos und geraten dadurch oft in (auch
sexuelle) Abhängigkeitsverhältnisse (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fil
eadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Notunterbringung_
Wohnungsloser.pdf).
Die Täter kommen aus unterschiedlichen Kontexten. Ein Teil der Täter ist
selbst wohnungslos. Prekäre Lebensbedingungen können zu erbitterten
Kämpfen um knappe Ressourcen, wie vermeintlich sichere Schlafplätze, führen.
Alle nichtwohnungslosen Täter verbindet das Ziel der Herabwürdigung
wohnungsloser Menschen, die sie als minderwertige Mitglieder der Gesellschaft
betrachten. Die Täter sind häufig junge Männer und bei den Motiven finden
sich häufig sozialdarwinistische und rechtsextreme Einstellungen.
Wohnungslose sind für diese Täter oft leicht erreichbare und besonders schutzlose Opfer
(vgl. www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/IDZ_Forschungs
bericht_Diskriminierung_und_Hassgewalt_gegen_wohnungslose_Mensche
n.pdf).
Zu schutzlosen Opfern einer anderen Form von Gewalt werden obdachlose
Menschen, weil sie der Gefahr extremer Kälte und Hitze ausgesetzt sind, was
gravierende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod zur Folge haben kann.
Diese Form von Gewalt ist aus Sicht der Fragestellenden strukturelle Gewalt,
weil Betroffenen kein sicherer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Mit dieser Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion die Straftaten
gegen obdach- und wohnungslose Menschen beleuchten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Politisch motivierte Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen
werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Wohnungs-/
Obdachlosigkeit stellt im KPMD-PMK keinen eigenen Katalogwert dar.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden
politisch motivierte Straftaten durch die Länder „den Themenfeldern“ (u. a.
dem Unterthemenfeld „Gesellschaftlicher Status“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutz-relevanten
„Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -
sonstige Zuordnung-) abgebildet. Straftaten gegen obdach- und wohnungslose
Menschen (ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen)
werden im KPMD-PMK im Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ registriert
und sind eine Teilmenge der Straftaten dieses Unterthemenfeldes.
Das bedeutet, dass diese Straftaten in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten
sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Aus diesem Grund ist
eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten anhand der KPMD-
PMK-Daten nicht möglich.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes hingegen wird die
Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst. Die Erfassung erfolgt unter der
Bedingung, dass die Tatmotivation in diesem Merkmal begründet ist oder in einem
sachlichen Zusammenhang dazu steht. Es muss also aus den polizeilichen
Ermittlungen hervorgehen, dass die Tathandlung zumindest teilweise durch das
spezifische Merkmal „Obdachlosigkeit“ des Opfers veranlasst war. Eine
weitere Differenzierung des Merkmals erfolgt in der PKS des Bundes nicht.
In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren
Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche
Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.
Bei der Bewertung der Zahlen aus der PKS des Bundes ist zu beachten, dass
die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt wird, d. h., dass eine Person, die
mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird. Die entsprechenden
Zahlen beziehen sich sowohl auf versuchte als auch auf vollendete Delikte.
Darüber hinaus können zu einem Fall mehrere Opfer erfasst sein.
1. Welche Angriffe auf Einrichtungen für Wohnungslose – darunter
Unterkünfte, Notunterkünfte – sowie Schlafplätze sind der Bundesregierung
seit dem Jahr 2018 bekannt (bitte so detailliert wie möglich ausführen
und nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Einrichtungen und Schlafplätze wurden, nach
Kenntnis der Bundesregierung, infolge der Angriffe unbewohnbar?
b) In welchen weiteren Fällen konnte nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang nicht abschließend geklärt werden, ob es sich um
Angriffe auf entsprechende Unterkünfte und Schlafplätze handelte?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. In der PKS des Bundes werden seit 2024 auch Tatörtlichkeiten erfasst.
Eine differenzierte Erfassung von Einrichtungen für Wohnungslose erfolgt
allerdings nicht.
2. Wie viele Straftaten gegen wohnungslose Menschen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Kalenderjahren in den
Bundesländern registriert (bitte nach Geschlecht, untergebrachten
Wohnungslosen, verdeckt wohnungslosen Personen und wohnungslosen
Personen ohne Unterkunft aufschlüsseln, bitte ebenfalls nach Jahren und
Bundesländern differenzieren), und in wie vielen weiteren Fällen konnte
bislang nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei den
jeweiligen Vorfällen um Straftaten gegen wohnungslose Menschen handelte?
Die Anzahl der in der PKS erfassten Opfer mit der Opferspezifik
„Obdachlosigkeit“, differenziert nach dem Geschlecht, ist je Berichtsjahr in den folgenden
Tabellen dargestellt. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen
der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Berichtsjahr 2024
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ gesamt männlich weiblich
Baden-Württemberg 210 170 40
Bayern 394 287 107
Berlin 498 380 118
Brandenburg 29 28 1
Bremen 18 16 2
Hamburg 231 187 44
Hessen 116 94 22
Mecklenburg-Vorpommern 9 4 5
Niedersachsen 123 87 36
Nordrhein-Westfalen 351 258 93
Rheinland-Pfalz 56 43 13
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ gesamt männlich weiblich
Saarland 14 10 4
Sachsen 69 48 21
Sachsen-Anhalt 12 12 0
Schleswig-Holstein 60 45 15
Thüringen 4 4 0
Bundesrepublik Deutschland 2 194 1 673 521
Berichtsjahr 2023
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ gesamt männlich weiblich
Baden-Württemberg 227 177 50
Bayern 425 325 100
Berlin 441 352 89
Brandenburg 41 32 9
Bremen 14 10 4
Hamburg 218 166 52
Hessen 98 81 17
Mecklenburg-Vorpommern 10 8 2
Niedersachsen 162 127 35
Nordrhein-Westfalen 363 287 76
Rheinland-Pfalz 53 38 15
Saarland 19 15 4
Sachsen 52 42 10
Sachsen-Anhalt 3 3 0
Schleswig-Holstein 53 42 11
Thüringen 1 1 0
Bundesrepublik Deutschland 2 180 1 706 474
Berichtsjahr 2022
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ gesamt männlich weiblich
Baden-Württemberg 203 166 37
Bayern 376 291 85
Berlin 421 337 84
Brandenburg 29 20 9
Bremen 10 5 5
Hamburg 165 137 28
Hessen 113 96 17
Mecklenburg-Vorpommern 11 8 3
Niedersachsen 103 75 28
Nordrhein-Westfalen 387 278 109
Rheinland-Pfalz 52 38 14
Saarland 17 13 4
Sachsen 37 28 9
Sachsen-Anhalt 4 4 0
Schleswig-Holstein 52 37 15
Thüringen 6 4 2
Bundesrepublik Deutschland 1 986 1 537 449
3. Welche regionalen bzw. örtlichen Brennpunkte der Straftaten gegen
wohnungslose Menschen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die
25 Brennpunkte mit den meisten Straftaten geschlechterspezifisch
auflisten), sind an diesen Brennpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung
bestimmte Tatmotive besonders häufig, und wenn ja, welche?
In den nachstehenden Tabellen sind die Fälle für die 25 am häufigsten erfassten
Landkreise aufgeführt, bei denen mindestens ein Opfer die Opferspezifik
„Obdachlosigkeit“ aufweist. Datengrundlage für die nachstehende Auswertung ist
die PKS. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Landkreis Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem Opfer
mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Berlin 486
Hamburg 221
München 126
Frankfurt am Main 107
Düsseldorf 75
Köln 65
Region Hannover 51
Freiburg im Breisgau 39
Augsburg 38
Leipzig 37
Dortmund 34
Stuttgart 34
Nürnberg 33
Bonn 30
Regensburg 30
Kiel 24
Karlsruhe 19
Rosenheim 18
Dresden 17
Heidelberg 15
Mannheim 15
Bremen 14
Duisburg 12
Münster 12
Ortenaukreis 12
Landkreis Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem
männlichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Berlin 375
Hamburg 180
München 87
Frankfurt am Main 86
Düsseldorf 65
Köln 48
Region Hannover 32
Augsburg 31
Freiburg im Breisgau 31
Stuttgart 31
Nürnberg 26
Leipzig 25
Regensburg 22
Landkreis Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem
männlichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Dortmund 21
Kiel 21
Bonn 20
Karlsruhe 15
Heidelberg 14
Bremen 13
Mannheim 12
Dresden 11
Münster 11
Ortenaukreis 11
Rosenheim 11
Duisburg 10
Landkreis Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem
weiblichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Berlin 117
Hamburg 43
München 40
Frankfurt am Main 21
Köln 19
Region Hannover 19
Dortmund 13
Düsseldorf 13
Leipzig 13
Bonn 10
Freiburg im Breisgau 8
Regensburg 8
Augsburg 7
Nürnberg 7
Rosenheim 7
Stuttgart 7
Dresden 6
Bayreuth 5
Bamberg 4
Ingolstadt 4
Karlsruhe 4
Kiel 4
Flensburg 3
Hildesheim 3
Krefeld 3
Lüneburg 3
Mannheim 3
Mönchengladbach 3
Pforzheim 3
Rastatt 3
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten
auf wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive
zurückzuführen sind?
a) Sind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte
bekannt?
b) Welcher Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung dieser
Straftaten seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Obdachlosigkeit stellt im hier einschlägigen KPMD-PMK keinen eigenen
Katalogwert dar, weshalb keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung
erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie viele Wohnungslose sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 infolge von Polizeieinsätzen ums Leben gekommen (bitte diese
Fälle so ausführlich wie möglich schildern)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
6. Wie viele obdachlose Menschen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 infolge von Kälte und Hitze gesundheitliche Schäden
erlitten, und wie viele sind daran gestorben (bitte so detailliert wie möglich
ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
7. Welche Schätzungen zur Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten
gegen wohnungslose Menschen existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung sind keine Schätzungen im Sinne der Fragestellung
bekannt.
Die Durchführung von repräsentativen Dunkelfeldbefragungen von Obdach-
und Wohnungslosen wird aufgrund der Schwierigkeit des Zugangs zur
Befragtengruppe im Rahmen einer Zufallsstichprobe und möglichen
Antwortverzerrungen als schwierig eingeschätzt, weshalb in Deutschland bislang keine
bundesweite Studie bekannt ist, sondern eine Fokussierung auf die Befragung von
(potentiellen) Opfern erfolgt ist oder nichtrepräsentative Studien bzw. regional
begrenzte Studien durchgeführt wurden. Eine valide Schätzung der
Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten gegen wohnungslose Menschen in
Deutschland ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Die vorliegenden Berichte und Studien zur Kriminalitäts- bzw.
Gewaltbelastung von Obdach- und Wohnungslosen (z. B. Wohnungslosenbericht der
Bundesregierung 2024, www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe
ntlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf) gehen von einer hohen
Prävalenz sowie Dunkelziffer aus.
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dunkelziffer
bei Straftaten an obdachlosen Menschen zu reduzieren, insbesondere im
Hinblick auf mangelnde Anzeigenbereitschaft, und inwieweit ist die
Bundesregierung dazu im Austausch mit den Bundesländern?
14. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem
besonderen Schutzbedarf von wohnungslosen Frauen vor sexualisierter
und geschlechterbezogener Gewalt nachzukommen?
Die Fragen 8 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit den Ländern, um eine
Reduzierung der Straftatenbegehung insgesamt zu erreichen. Hierzu zählen
unter anderem Bildungsprogramme und Präventionsprogramme. Entsprechend
der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung sind die Länder und
Kommunen für die Umsetzung zuständig.
9. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen
Menschen im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für vergleichbare
Delikte (z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung), und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Aufklärungsquote bei
diesen Straftaten zu erhöhen?
Die Aufklärungsquote für Fälle mit Opfern mit der Opferspezifik
„Obdachlosigkeit“ lag im Berichtsjahr 2024 bei 72,8 Prozent. Die Aufklärungsquote zu
den vom Fragesteller genannten Delikten kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Aufklärungsquote in Prozent
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer
Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a
StGB
60,8
220000 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 87,6
674000 Sachbeschädigung §§ 303–305a StGB 24,5
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen sowie
auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen verwiesen.
10. Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der
Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht,
politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten
gegen obdach- und wohnungslose Menschen vor?
Zu den Tatverdächtigen, die im Jahr 2024 zu Fällen mit Opfern mit der
Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ ermittelt wurden, liegen im Rahmen der PKS
folgende quantitative Erkenntnisse in Bezug auf Alter und Geschlecht vor.
Altersklasse der tatverdächtigen
Personen im Berichtsjahr 2024
Männliche Tatverdächtige zu
Fällen mit min. einem Opfer mit der
Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Weibliche Tatverdächtige zu
Fällen mit min. einem Opfer mit der
Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Kinder 10<12 2 0
Kinder 12<14 10 2
Kinder insgesamt (0<14) 12 2
Jugendliche 14<16 33 8
Jugendliche 16<18 67 2
Jugendliche insgesamt (14<18) 100 10
Altersklasse der tatverdächtigen
Personen im Berichtsjahr 2024
Männliche Tatverdächtige zu
Fällen mit min. einem Opfer mit der
Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Weibliche Tatverdächtige zu
Fällen mit min. einem Opfer mit der
Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Heranwachsende 18<21 79 6
Unter 21-jährige 191 18
Jungerwachsene 21<23 55 5
Jungerwachsene 23<25 54 5
Jungerwachsene 21<25 109 10
Erwachsene 25<30 176 15
Erwachsene 30<40 427 41
Erwachsene 40<50 323 50
Erwachsene 50<60 166 15
Erwachsene 60 und älter 59 7
Erwachsene insgesamt (≥21) 1 260 138
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Inwiefern werden zum Schutz von wohnungslosen Menschen mithilfe
dieser qualitativen Erkenntnisse (siehe Frage 10) präventive Maßnahmen
entwickelt und bzw. oder verbessert, insbesondere im Bereich der
Jugendarbeit oder der Deradikalisierung?
Die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes wird auch bei
präventiven Themenstellungen durch die Gremienarbeit sichergestellt. In einem
Bund-Länder-finanzierten Programm, dem Programm Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), werden Konzepte, Medien und
Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen
vermitteln, entwickelt. Das Bundesministerium des Innern und das
Bundeskriminalamt sind im Rahmen der Gremienarbeit in das ProPK eingebunden. Zur
Stärkung der Zivilcourage hat ProPK die „Aktion-Tu-Was“ initiiert: https://polizei-
beratung.extrapol.de/aktuelles/detailansicht/kaeltebus/.
12. Wird die Bundesregierung eine neue wissenschaftliche Studie in Auftrag
geben, um die aktuelle Zunahme der Straftaten gegen wohnungslose
Menschen zu erforschen und die nötigen Schlussfolgerungen daraus zu
ziehen, und wenn nein, warum nicht?
Eine Studie im Sinne der Fragestellung ist nicht geplant. Zur Begründung wird
auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
13. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
Ursachenforschung zu betreiben oder in Auftrag zu geben, um Erklärungen
für den signifikanten Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und
wohnungslose Menschen zu finden?
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant. Der Anstieg der
Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen steht nach
Einschätzung der Bundesregierung auch im Zusammenhang mit dem allgemeinen
Ausmaß an Gewaltkriminalität.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang
von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Zusammenhang von
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit vor.
Derartige Fälle werden im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung nicht
gesondert erfasst.
Grundsätzlich können persönliche und/oder wirtschaftliche Zwangslagen
begünstigende Faktoren für Menschenhandel sein.
16. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von
Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor, und was
unternimmt sie, damit die Angebote besser angenommen werden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach
hilfesuchende Obdachlose von Notunterkünften abgewiesen werden (bitte so
konkret wie möglich ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der
Kommunen.
18. Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert
darstellen)?
a) Wie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für
wohnungslose Frauen?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlen der
Wohnungslosenunterkünfte seit 2018 entwickelt?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele
Wohnungslosenunterkünfte es in Deutschland gibt. Die Unterbringung wohnungsloser Personen
liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.
19. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Hilfeeinrichtungen zusammen, um eine bessere
Datenerfassung und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?
Die Bundesregierung stützt sich auf die in der Anfrage benannten Erhebungen,
die teilweise unter Einbindung Dritter stattfinden.
20. Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen
und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen
Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch nach Kenntnis der
Bundesregierung existierende Länderförderprogramme auflisten)?
Wie dargestellt unterstützt der Bund verschiedene Präventionsaktivitäten zur
Straftatenreduzierung und zum Opferschutz, ohne dass diese alle spezifischen
Opferkonstellationen abbilden können. Spezifische Bundesangebote für
wohnungslose Opfer sind nicht aufgesetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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