Technikfolgenabschätzung (TA) Nutzung von Technologien zur Auswertung von Beschäftigtendaten (HR Analytics) in der öffentlichen Verwaltung
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Technikfolgenabschätzung (TA) Nutzung von Technologien zur Auswertung von Beschäftigtendaten (HR Analytics) in der öffentlichen Verwaltung
Bericht
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)
gemäß § 56a der Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
Nutzung von Technologien zur Auswertung
von Beschäftigtendaten (HR Analytics)
in der öffentlichen Verwaltung
Inhal tsverzeichnis
Seite
Vorwort des Ausschusses ............................................................................. 3
Das Wichtigste in Kürze .............................................................................. 7
1 Einleitung ........................................................................................ 9
2 Verbreitung und Anwendung von HR Analytics ......................... 11
2.1 Anwendungsfelder ............................................................................ 12
2.2 Regulatorische Rahmenbedingungen ............................................... 14
2.3 Verbreitung und Anwendung in Deutschland .................................. 15
2.4 Anwendungsbeispiele ....................................................................... 18
2.5 Internationale Fallbeispiele ............................................................... 19
2.6 Treiber für den Einsatz von HR Analytics........................................ 20
3 Potenziale und Risiken ................................................................... 22
3.1 Potenziale ......................................................................................... 22
3.2 Risiken .............................................................................................. 25
4 Voraussetzungen für den Einsatz von HR Analytics ................... 29
4.1 Infrastruktur und Daten .................................................................... 29
4.2 Beschaffung und Finanzierung ......................................................... 31
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5819
21. Wahlperiode 06.05.2026
Seite
4.3 Personalkapazitäten, Aus- und Weiterbildung .................................. 32
4.4 Organisationsentwicklung und Veränderungsbereitschaft ............... 33
4.5 Klare Zuständigkeiten, partizipative Gestaltung und
menschliche Entscheidungsinstanz ................................................... 33
5 Verantwortungsvolle Gestaltungsoptionen .................................. 35
6 Literatur .......................................................................................... 38
7 Anhang............................................................................................. 41
7.1 Interviewpartner/innen ...................................................................... 41
7.2 Teilnehmerinnen, Vorgehensweise und Ergebnisse des
Onlineworkshops .............................................................................. 41
7.3 Abbildungen ..................................................................................... 43
7.4 Kästen ............................................................................................... 44
Vorwort des Ausschusses
HR Analytics sind digitale Anwendungen, die eine evidenzbasierte
Entscheidungsunterstützung im Personalwesen (Human Resources – HR) ermöglichen
und zur Steigerung der Effizienz sowie zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
in der öffentlichen Verwaltung beitragen sollen. Während die Anwendung dieser
Systeme in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland bisher nur in Einzelfällen
oder Pilotphasen erkennbar ist, wird eine stärkere Verbreitung bis 2030 erwartet.
Den vielfältigen Potenzialen der Prozessoptimierung und vorausschauenden
Personalverwaltung stehen Risiken, wie intransparente Blackboxalgorithmen, die
Reproduktion von Diskriminierung durch algorithmische Verzerrung sowie die
Gefahr der Überwachung und des Kontrollverlusts, gegenüber.
Vor diesem Hintergrund initiierte der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (20. WP) eine TA-Kompakt-Studie zum Thema
„Nutzung von Technologien zur Auswertung von Beschäftigtendaten (HR Analytics)
in der öffentlichen Verwaltung“. Die Untersuchung wurde vom Büro für
Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) durchgeführt, um eine
wissenschaftlich fundierte Grundlage für die parlamentarische Meinungsbildung
zu schaffen.
Der vorliegende Bericht bietet einen Überblick über die Anwendungsfelder sowie
die regulatorischen Rahmenbedingungen von HR Analytics.
Anwendungsbeispiele sowie internationale Fallbeispiele zeigen die vielfältigen
Einsatzmöglichkeiten auf und verdeutlichen die damit verbundenen Potenziale, Risiken und
Einsatzvoraussetzungen. Identifiziert werden Forschungslücken und daraus
resultierender weiterer Untersuchungsbedarf. Als Gestaltungsoptionen werden politische
Maßnahmen benannt, welche die Schaffung einer homogenen Datenstruktur, die
Anpassung von Beschaffungsregeln und Finanzierungsrahmen, die
Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen und die aktive Gestaltung eines
organisationskulturellen Wandels unterstützen.
Der Deutsche Bundestag erhält mit diesem Bericht eine aktuelle und fundierte
Informationsgrundlage zu einem Themenfeld, das für die
Verwaltungsmodernisierung, die Digitalpolitik, die Innenpolitik sowie die Finanz- und
Haushaltspolitik von wachsender Bedeutung ist.
Berlin, den 18. März 2026
Prof. Dr. Karl Lauterbach
Vorsitzender
Prof. Dr. Reza Asghari
Berichterstatter
Prof. Dr.-Ing. habil.
Michael Kaufmann
Berichterstatter
Oliver Kaczmarek
Berichterstatter
Dr. Andrea Lübcke
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Marlène de Saussure
Tobias Hungerland
Robert Peters
Lia Meißner
unter Mitarbeit von
Susann Bernhold
Michael Nerger
Simone Ehrenberg-Silies
Nutzung von Technologien zur Auswertung
von Beschäftigtendaten (HR Analytics)
in der öffentlichen Verwaltung
TA-Kompakt Nr. 4
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) berät das Parlament und seine
Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels. Das TAB wird seit 1990 vom Institut für
Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) betrieben. Hierbei
kooperiert es seit September 2013 mit dem IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gGmbH
sowie dem Institut für Innovation und Technik (iit) in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Das Wichtigste in Kürze
Fünf Fragen – fünf Antworten
Was bedeutet HR Analytics?
– Als HR Analytics werden digitale Anwendungen bezeichnet, die eine evidenzbasierte
Entscheidungsunterstützung im Personalwesen auf Basis von Beschäftigtendaten ermöglichen. Mit einer (Teil-)
Automatisierung sollen Effizienzsteigerungen in der Personalarbeit erreicht werden.
– HR-Analytics-Anwendungen (von einfachen statistischen Auswertungen bis hin zu maschinellem
Lernen) können in allen Phasen der Personalarbeit in der öffentlichen Verwaltung genutzt werden von der
Personalgewinnung über die gesamte Beschäftigungsdauer (Personalmanagement) bis zum Austritt
durch Kündigung oder Ruhestand.
– Mit der Anwendung von HR Analytics soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Effizienz
der Verwaltung erhöht werden. So kann die öffentliche Verwaltung zukunftsfähiger gestaltet, die
Modernisierung der Personalverwaltung beschleunigt und finanziellem Druck begegnet werden.
Wo und wie werden HR-Analytics-Lösungen in der deutschen Verwaltung heute schon angewendet? Gibt
es internationale Beispiele für eine erfolgreiche Nutzung von HR Analytics?
– Während privatwirtschaftliche Unternehmen derartige Systeme schon häufiger einsetzen, ist die
Anwendung für die modernisierungsbedürftige öffentliche Verwaltung in Deutschland derzeit nur in
Einzelfällen erkennbar.
– Es gibt bislang nur wenige Anwendungen in Deutschland, die sich zudem noch oft in der Pilotphase
befinden: beispielsweise zur Auswertung von Personalcontrollingdaten, zur Effizienzsteigerung und
zur Unterstützung einzelner Aufgaben von Personaler/innen, oder durch die Nutzung künstlicher
Intelligenz (KI) für Transkription und Zusammenfassung sowie im Bereich Wissensmanagement. Eine
Vorreiterrolle nehmen die Deutsche Bundesbank, die Bundeswehr, die gesetzliche Krankenkasse AOK und
die Wuppertaler Stadtwerke ein.
– Großbritannien gilt als Vorbild für die Standardisierung von HR-Analytics-Prozessen vor allem zur
Personalidentifikation und zur Karriereplanung. In Australien finden sich Beispiele bei der Public
Service Commission und dem Australian Taxation Office.
Welche Möglichkeiten, aber auch Risiken sind mit dem Einsatz von HR Analytics verbunden?
– Die Anwendung von HR Analytics hat das Potenzial, Daten zum gesamten Beschäftigungszyklus zu
erfassen und fortlaufend zu optimieren, angefangen bei Recruitingprozessen bis hin zum
Austrittsmanagement der Beschäftigten. Wenn HR-Analytics-Lösungen verantwortungsvoll und transparent
eingesetzt werden, können sowohl Organisation als auch Mitarbeiter/innen davon profitieren.
– Die Optimierung von Arbeitsprozessen sowie eine Produktivitätssteigerung und Arbeitsentlastung der
Beschäftigten sind möglich. Prognostische Analysen können eine vorausschauende Personalverwaltung
unterstützen. Personalisierte Weiterentwicklungsvorschläge ermöglichen eine gezieltere
Karriereplanung. Eine transparenzbasierte und Objektivität fördernde Nutzung von HR Analytics kann auch eine
höhere Evidenzbasiertheit mit sich bringen und faire Entscheidungsfindungen unterstützen. Daraus
können eine erhöhte Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter/innen folgen.
– Risiken von HR Analytics sind intransparente Blackboxalgorithmen, daraus resultierende
Fehlinterpretationen von Daten sowie deren Missbrauch. Auch die unzureichende Erfassung von weichen Faktoren,
wie Kreativität und Soft Skills, stellt ein Risiko für den Gebrauch von HR Analytics dar.
– Die Möglichkeit von Diskriminierung durch algorithmische Verzerrungen ist ebenso ein Teil der
Diskussion wie das Risiko von Überwachung, Kontrolle und Verunsicherung von Mitarbeiter/innen. Auch
die Gefahr von Kontroll- und Autonomieverlust für Arbeitgeber und Führungskräfte sowie die
Möglichkeit von Fehlentscheidungen bzw. qualitativ schlechteren Entscheidungen sind zu erwähnen. Die
Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von privaten Technologieanbietern ist ein weiteres Risiko
bei der Nutzung von HR Analytics sowohl für den Einsatz in der Personalgewinnung als auch beim
Personalmanagement.
Welche Faktoren müssen für die Gestaltung und die Anwendung von HR-Analytics-Systemen berücksichtigt
werden?
– Zur flächendeckenden Implementation bedarf es einer geeigneten Dateninfrastruktur, denn bereits
vorhandene Daten müssen homogenisiert und aufbereitet werden. Für die Sicherstellung von Akzeptanz
müssen insbesondere Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet sein.
– Erhebliche finanzielle Investitionen sind für die Anschaffung neuer Software notwendig. Allerdings
erschweren bestehende Vergaberichtlinien die Beschaffung von HR-Analytics-Lösungen.
– Zudem ergibt sich neuer Personalbedarf in den Feldern IT, Data Science sowie HR insgesamt. Bereits
vorhandenes Personal muss aus- und weitergebildet werden. Auch die Ausbildungswege und
Qualifikationen müssen zum Teil reformiert werden, um neuen technischen und arbeitsorganisatorischen
Anforderungen gerecht zu werden.
– Mit Blick auf die nötige Organisationsentwicklung sind Offenheit für Veränderung und eine
ausgeprägte Innovationsbereitschaft zentral. Die Zusammenarbeit von Management und Fachabteilungen
muss strukturiert sowie vertrauensvoll sein, um Akzeptanz sicherzustellen und Veränderungen effizient
umzusetzen.
– Die Nutzung von HR Analytics setzt voraus, dass Vertrauen in die technischen Systeme geschaffen
werden kann. Dafür sind die Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter/innen und die eindeutige
Zuweisung von Verantwortlichkeiten von zentraler Bedeutung.
Wie können HR-Analytics-Systeme möglichst verantwortungsvoll gestaltet werden? Welche Fragen sind
dafür zu beantworten?
– Um Potenziale von HR Analytics zu heben und Risiken zu minimieren, steht eine Reihe von
Gestaltungsoptionen zur Verfügung. Vor allem die Schaffung einer homogenen Datenstruktur, klare Leitlinien
für die Nutzung, die Anpassung von Beschaffungsregelungen, Bereitstellung ausreichender finanzieller
Ressourcen, Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen und die aktive Gestaltung eines
organisationskulturellen Wandelns können durch politische Maßnahmen unterstützt werden.
– Die Datenschutz-Grundverordnung und die Verordnung über künstliche Intelligenz sind die
übergeordneten Rahmenbedingungen, die den Einsatz von HR Analytics regeln. Hinzu kommen
bundeslandspezifische Datenschutzgesetze. Wenngleich zahlreiche Sachverhalte geregelt sind, bleibt die Umsetzung
der Betroffenenrechte ein zentrales Problem.
– Es gibt bislang kaum Praxisbeispiele für HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung bei einem
gleichzeitig wachsenden Handlungsdruck im Kontext der Verwaltungsmodernisierung. Dadurch besteht
Bedarf an weitergehenden Untersuchungen, um die Beiträge von HR Analytics zur Modernisierung der
Verwaltung im Bereich Personalwesen besser erfassen zu können. Ebenfalls noch unbeantwortet ist die
Frage, welche Effekte HR Analytics auf einzelne Betroffene haben können.
1 Einleitung
– Als HR Analytics werden digitale Anwendungen bezeichnet, die eine evidenzbasierte
Entscheidungsunterstützung im Personalwesen auf Basis von Beschäftigtendaten ermöglichen. Mit einer (Teil-)
Automatisierung sollen Effizienzsteigerungen in der Personalarbeit erreicht werden.
– Während privatwirtschaftliche Unternehmen derartige Systeme schon häufiger einsetzen, ist die
Anwendung für die modernisierungsbedürftige öffentliche Verwaltung in Deutschland bislang nur in Einzelfällen
erkennbar.
Der öffentliche Sektor in Deutschland ist mit rund 5 Mio. Beschäftigten der größte Arbeitgeber des Landes
(Destatis 2024). Die Verwaltung steht auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor großen Herausforderungen.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie der demografische Wandel erfordern eine Auseinandersetzung mit
innovativen Lösungen zur Gewinnung, Entwicklung und Weiterbildung von Fachkräften. Eine solche Innovation
stellen HR-Analytics-Systeme1 dar, die eine evidenzbasierte Entscheidungsunterstützung im Personalwesen
(Human Resources – HR) auf Basis von Beschäftigtendaten ermöglichen (Hammermann et al. 2022, S. 7).
Beschäftigtenbezogene Datenquellen sind Informationssammlungen über Bewerber/innen und Arbeitnehmende einer
Organisation, die Auskunft über Aspekte wie Werdegang, Kommunikation, Leistung sowie betriebliches
Gesundheitsmanagement geben können. Der Einsatz von HR Analytics erfolgt mit dem Ziel, Effizienzsteigerungen zu
erreichen, indem Entscheidungsprozesse im Personalmanagement (teil)automatisiert werden können
(Hammermann et al. 2022, S. 7).
Konkrete Anwendungsmöglichkeiten existieren in allen HR-Aufgabenbereichen der öffentlichen Verwaltung,
von Personalmarketing und -auswahl über Einarbeitung, Personalentwicklung und (Weiter-)Qualifizierung sowie
Diversitäts- und Leistungsmanagement bis hin zu Austritt und Wissenstransfer. Vorteile versprechen sich
Arbeitgeber zum Beispiel bei der Qualitätsprüfung und -sicherung von Entscheidungen (Staritz/Biemann 2018) und der
Entwicklung präventiver Maßnahmen durch eine verbesserte Nachvollziehbarkeit von
Wirkungszusammenhängen, wie etwa bei einem Austritt.
Bisherige Einsatzbereiche sowie künftige Potenziale und Risiken von HR-Analytics-Anwendungen in der
öffentlichen Verwaltung werden im gegenwärtigen Diskurs über die Verwaltungsmodernisierung kaum betrachtet.
Relevante Fragen, wie Kompetenzaufbau und Personalentwicklung angesichts des branchenübergreifenden
Fachkräftemangels, Ethik und Schutz beschäftigtenbezogener Daten, Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen des
öffentlichen Sektors sowie Marktplätze für HR-Dienstleistungen, spielen hierbei eine zentrale Rolle und bedürfen
einer differenzierten Analyse.
Zielstellung
Bisher existiert keine systematische Erhebung zur Verbreitung von HR-Analytics-Anwendungen in der
öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Auch diese TA-Kompakt-Studie schafft keine umfassende Datengrundlage zu
diesem Thema, sondern liefert erste Hinweise auf die jetzige und zukünftige Vorbereitung. Das Ziel ist ein
kompakter Überblick zu existierenden und künftigen Einsatzmöglichkeiten, Ressourcenfragen, Chancen und Risiken
sowie zu Antworten auf die Frage, wie ein ethisch verantwortlicher Einsatz von HR Analytics in der öffentlichen
Verwaltung gestaltet werden könnte.
Die Auseinandersetzung erfolgt anhand von fünf Leitfragen:
– Welche HR-Analytics-Anwendungsbeispiele existieren bereits in der öffentlichen Verwaltung in
Deutschland und international und/oder wo wird ein entsprechender Einsatz geplant?
– Welche Relevanz haben HR-Analytics-Anwendungen als Baustein für erfolgreiche
Verwaltungsmodernisierung/-digitalisierung?
Was sind die Voraussetzungen und die notwendigen finanziellen, personellen, rechtlichen und
technologischen Ressourcen für den Einsatz der HR-Analytics-Anwendungen auf unterschiedlichen Ebenen
der öffentlichen Verwaltung?
1 In der Literatur wird auf dieses Technologiefeld mit einer Vielzahl unterschiedlicher Begriffe Bezug genommen (Kapitel 2). Im
vorliegenden TA-Kompakt wird die Bezeichnung HR Analytics verwendet, da sich in den durchgeführten Experteninterviews zeigte, dass
dieser Begriff der aktuell gängigste ist.
Welche Potenziale und Risiken der HR-Analytics-Anwendung für Organisationen (öffentliche
Verwaltung) und Individuen (Beschäftigte und Bewerber/innen) sind bisher erkennbar?
Wie lässt sich ein Einsatz von HR Analytics verantwortlich gestalten (Ethik? Datenschutz? [Un-]
Abhängigkeit von internationalen Technologieanbietern)?
Vorgehensweise
Die Bearbeitung der Studie erfolgte in vier aufeinander aufbauenden methodischen Schritten:
Im ersten Schritt wurden eine umfassende Literaturrecherche und -analyse (Desk Research) durchgeführt. Hierzu
wurden Berichte, Studien und wissenschaftliche Publikationen zu HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung
systematisch hinsichtlich der zuvor genannten Leitfragen ausgewertet.
Im zweiten Schritt wurden 14 Interviews mit relevanten Expert/innen aus verschiedenen Ebenen der öffentlichen
Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen) sowie aus dem Bereich HR und HR-Analytics-Dienstleistung geführt,
maschinell transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalysesoftware MAXQDA systematisch
ausgewertet. Ziel hierbei war es, Wissenslücken zu schließen und Hinweise auf aktuell laufende Forschungsarbeiten für
die Erarbeitung dieses TA-Kompakts zu berücksichtigen. Darüber hinaus lieferten die Interviews zusätzliche
Hinweise auf noch nicht publizierte Erkenntnisse sowie Einschätzungen der Expert/innen über mögliche künftige
Entwicklungen des Themenfeldes, die bisher noch keinen Eingang in die Forschung gefunden haben. Auf diese
Weise wurde die Hypothesenbildung für die anschließende Delphi-Befragung angereichert.
Im dritten Schritt wurden die bisher gewonnenen Erkenntnisse zu Kernthesen verdichtet und für eine erweiterte
Beteiligung von Expert/innen als zweistufige Delphi-Befragung aufbereitet. In der Onlinebefragung wurden
zudem durch offene Fragen Experteneinschätzungen zu bislang noch wenig erforschten oder mit großen
Unsicherheiten verbundenen Aspekten erhoben. Das Expertenpanel umfasste ca. 550 Vertreter/innen aus
öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, HR-Verbänden und IT-Dienstleistern. Das Expertenpanel
wurde auf Grundlage einer Recherche von 200 Fachpersonen sowie eines ministeriumsinternen Verteilers
gebildet. In der ersten Delphi-Runde beteiligten sich 32 Expert/innen. In der zweiten Delphi-Runde beteiligten
sich 3 Expert/innen.2
Im vierten Schritt wurde ein Workshop in Form einer Zukunftswerkstatt mit 4 Vertreter/innen der öffentlichen
Verwaltung und aus dem Bereich HR-Analytics-Dienstleistung durchgeführt. Mithilfe dieser Expert/innen
wurden drei Zukunftsbilder zum Einsatz von HR-Analytics-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung partizipativ
erarbeitet.
Die Ergebnisse der vier Arbeitsschritte wurden abschließend für die Berichtserstellung aufbereitet.
Aufbau des Berichts
Zunächst wird das untersuchte Thema eingeführt, die zentralen Begriffe zur Charakterisierung von HR Analytics
werden definiert und ein Überblick über die bisherige Entwicklung von HR-Analytics-Anwendungen gegeben
(Kapitel 2). Anschließend werden Erkenntnisse zu Potenzialen und Risiken (Kapitel 3) und
Anwendungsvoraussetzungen (Kapitel 4) dargestellt. Die Ableitung von politischen Handlungsoptionen, Optionen für eine
verantwortungsvolle Gestaltung sowie ein Resümee mit Ausblick auf weiterführenden Untersuchungsbedarf runden den
Bericht ab (Kapitel 5).
Danksagung
Wir bedanken uns sehr herzlich bei den Expert/innen, die mit ihrem Engagement für Interviews zur Verfügung
standen. Ein ebenso herzlicher Dank geht an Arnold Sauter und Pauline Riousset für die Durchsicht des
Berichtsentwurfs und hilfreiche Verbesserungsvorschläge sowie Brigitta-Ulrike Goelsdorf für die Durchsicht der
Endfassung des Manuskripts, außerdem an Jost Lüddecke für das Lektorat sowie Anne-Sophie Piehl für die Gestaltung.
2 Der geringe Rücklauf kann auf mehrere Gründe zurückgeführt werden. Ein Grund kann die Neuheit des Themas HR Analytics sein,
sodass es auf zahlreichen Verwaltungsebenen noch keine auskunftsfähigen Ansprechpartner/innen gibt. Ein weiterer Grund kann sein,
dass die Bereitschaft, Informationen zu teilen, gering gewesen ist. Eine belastbare Ursachenermittlung war jedoch nicht möglich. Die
Ergebnisqualität ist vor dem Hintergrund der Rücklaufquote zu betrachten. Zumindest für die erste Runde (n = 32) kann sie als
ausreichend angesehen werden, sodass die Ergebnisse Eingang in den Bericht finden konnten. Für die zweite Runde (n = 3) sind die Ergebnisse
nur sehr eingeschränkt belastbar. Vor allem qualitative Rückmeldungen aus beiden Runden konnten zusammen mit den quantitativen
Ergebnissen der ersten Runde im Rahmen der Ausarbeitung berücksichtigt werden.
2 Verbreitung und Anwendung von HR Analytics
– HR-Analytics-Anwendungen (von einfachen statistischen Auswertungen bis hin zu maschinellem Lernen)
können in allen Phasen der Personalarbeit in der öffentlichen Verwaltung genutzt werden – von der
Personalgewinnung über die gesamte Beschäftigungsdauer (Personalmanagement) bis zum Austritt durch
Kündigung oder Ruhestand.
– Die Datenschutz-Grundverordnung3 und die Verordnung über künstliche Intelligenz4 sind die
übergeordneten Rahmenbedingungen, die den Einsatz von HR Analytics regeln. Hinzu kommen
bundeslandspezifische Datenschutzgesetze. Wenngleich zahlreiche Sachverhalte geregelt sind, bleibt die Umsetzung der
Betroffenenrechte ein zentrales Problem.
– Es gibt bislang nur wenige Anwendungen in Deutschland, die sich zudem noch oft in der Pilotphase
befinden: beispielsweise zur Auswertung von Personalcontrollingdaten, zur Effizienzsteigerung und zur
Unterstützung einzelner Aufgaben von Personaler/innen, oder durch die Nutzung von KI für Transkription und
Zusammenfassung sowie im Bereich Wissensmanagement. Eine Vorreiterrolle nehmen die Deutsche
Bundesbank, die Bundeswehr, die gesetzliche Krankenkasse AOK und die Wuppertaler Stadtwerke ein.
– Großbritannien gilt als Vorbild für die Standardisierung von HR-Analytics-Prozessen vor allem zur
Personalidentifikation und zur Karriereplanung. KI-gestützte Kompetenzanalysen und Persönlichkeitstests
werden beispielsweise im britischen Justizministerium umfassend eingesetzt. In Australien finden sich
Beispiele bei der Public Service Commission und dem Australian Taxation Office. In den Beispielen geht es
nicht nur um die Förderung digitaler Kompetenzen, um Dienstleistungen stärker an die Bedürfnisse von
Nutzer/innen auszurichten und Arbeitszufriedenheit zu steigern, sondern auch um die Nutzung von
Analysetools, die mithilfe von Echtzeitdaten Personalprozesse optimieren und gezielt Entscheidungen erleichtern
und Probleme frühzeitig erkennen sollen.
– Die Nutzung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung folgt einem allgemeinen Trend zu
datenbasierten Entscheidungsprozessen, der insbesondere in der Privatwirtschaft bereits deutlicher erkennbar ist.
Mit der Anwendung von HR Analytics soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden und die
Effizienz der Verwaltung erhöht werden. So kann die öffentliche Verwaltung zukunftsfähiger gestaltet, die
Modernisierung der Personalverwaltung beschleunigt und finanziellem Druck begegnet werden.
Die Anfänge von HR Analytics gehen auf die 1970er Jahre zurück. In dieser Zeit begann man im Personalwesen,
gezielt Daten zu erfassen, um das Personalmanagement zu unterstützen (Ramachandran et al. 2023). In der Folge
wurden diese Daten vor allem zum Zwecke des Benchmarkings eingesetzt, um die Effizienz von HR-Prozessen
zu vergleichen und daraus Handlungsansätze zu deren Weiterentwicklung abzuleiten (Ramachandran et al.
2023).5 Das Konzept der empirisch fundierten Bewertung von Fähigkeiten, Erfahrungen und Leistungsbeiträgen
hat direkte Parallelen und Anwendungen im HR-Management gefunden (Bonsels et al. 2019). Großen Einfluss
auf die verstärkte Nutzung von Daten im Personalwesen hatte nicht zuletzt das 2004 erschienene Buch
„Moneyball“ von Michael Lewis. Kernidee des Buchs sind die datenbasierte Analyse und strategische Planung von
Spielerprofilen im Fußball, die es ermöglichen, ein Team mit begrenzten finanziellen Mitteln optimal
zusammenzustellen (Lewis 2004). Seit 2013 wird das Thema verstärkt wissenschaftlich untersucht (Qamar/Samad 2022).
Dabei wurde gezeigt, dass HR Analytics dazu beitragen kann, Personalverantwortliche bei der Gewinnung,
Entwicklung und Bindung von Talenten zu unterstützen, woraus sich für Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil ergeben
kann (Duhigg 2016; Fernandez/Gallardo-Gallardo 2021; Ramachandran et al. 2023). Zu den ersten erfolgreichen
Anwendungen von HR Analytics gehört das „Project Oxygen“ des US-Unternehmens Google. Bereits 2009
begann das Unternehmen, datenbasiert zu untersuchen, welche Eigenschaften gute Manager/innen und erfolgreiche
3 Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum
freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
4 Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung
der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144
sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
5 Benchmarking „ist der kontinuierliche Vergleich von Produkten, Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden mit (mehreren)
Unternehmen, um die Leistungslücke zum Klassenbesten (Unternehmen, die Prozesse, Methoden etc. hervorragend beherrschen)
systematisch zu schließen. Grundidee ist es, festzustellen, welche Unterschiede bestehen, warum diese Unterschiede bestehen und welche
Verbesserungsmöglichkeiten es gibt“ (Gabler Wirtschaftslexikon o. J.a).
Teams ausmachen. Das Projekt zeigte beispielsweise, dass der Erfolg von Teams nicht primär von ihrer
Zusammensetzung abhängt, sondern von der Art und Weise, wie Mitglieder miteinander interagieren (Shrivastava et al.
2018).
2.1 Anwendungsfelder
Die zum Einsatz kommenden Analyseverfahren reichen von einfachen statistischen Auswertungen bis hin zu
maschinellem Lernen (TAB 2023). Sie unterscheiden sich je nach Auswahl, Struktur und Qualität der genutzten
Daten und in Abhängigkeit von dem gewählten Analyseverfahren. HR-Analytics-Systeme werden entsprechend
als deskriptiv, diagnostisch, prädiktiv oder präskriptiv klassifiziert (Peters et al. 2023).
– Deskriptive Systeme dienen der Strukturierung und Visualisierung von Daten, um etwa die Ist-Situation in
einem Unternehmen zu beschreiben. Die Istsituation wird dabei häufig entlang von Leistungskennzahlen
(Key Performance Indicators; Gabler Wirtschaftslexikon o. J.b) dargestellt, wie Anzahl der
Mitarbeiter/innen, Diversitätsquoten oder Zeit zwischen Ausschreibung einer neuen Stelle und deren erfolgreicher
Besetzung (Time-to-Hire). Solche Systeme nutzen in der Regel Stammdaten der Belegschaft und bieten
Funktionen wie Visualisierungen über Dashboards. Deskriptive Systeme können dem Management und
Personalabteilungen helfen, Unternehmensaktivitäten stärker an den Bedürfnissen der Belegschaft
auszurichten (Peters et al. 2023).
– Diagnostische Systeme gehen über die Darstellung von Kennzahlen hinaus. Sie nutzen Unternehmens- und
Beschäftigtendaten, um Muster, Korrelationen und Faktoren zu identifizieren, die über deskriptive Analysen
hinausgehen. Diese Systeme könne zum Beispiel dazu genutzt werden, um geschlechterspezifische
Gehaltsunterschiede zu identifizieren (Gender-Pay-Gap) oder die Wirksamkeit von Weiterbildungsmaßnahmen ex
post zu bewerten (Peters et al. 2023).
– Prädiktive Systeme gehen einen Schritt weiter und erstellen datenbasierte Vorhersagen zukünftiger
Entwicklungen. Sie können etwa in der Personalentwicklung vorausberechnen, welche Kompetenzen in
einer Organisation aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts von Beschäftigten verloren gehen.
– Präskriptive Systeme nehmen datenbasierte Vorausberechnungen vor und leiten daraus konkrete
Entscheidungsvorschläge ab. So können sie zum Beispiel dazu genutzt werden, um auf Basis von
Bewerbungsunterlagen Empfehlungen zu geben, welche Kandidat/innen die höchste Passung zu einem
Stellenprofil und den darin formulierten Anforderungen mitbringen und daher für ein persönliches
Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollten (Peters et al. 2023).
In der Praxis können HR-Analytics-Systeme grundsätzlich entlang der gesamten Zeitspanne zum Einsatz
kommen, die ein/e Mitarbeiter/in in einem bestimmten Unternehmen oder einer Organisation verbringt, inklusive
aller potenziellen Kontaktpunkte zwischen Beschäftigtem und Management beginnend mit der Phase, in der eine
Person noch als Kandidat/in für eine vakante Stelle adressiert wird (Personalgewinnung), über die gesamte
Beschäftigungsdauer (Personalmanagement) bis zum Austritt aufgrund von Kündigung oder Ruhestand
(Austrittsmanagement) (Peters et al. 2023). Die Abbildung 2.1 schematisiert die Anwendungsfelder von HR
Analytics entlang gängiger Entwicklungsschritte eines/r Arbeitnehmers/in bzw. Arbeitsschritte des
Personalmanagements und illustriert diese mit Beispielen.
Abbildung 2.1 Anwendungsfelder und Beispiele für HR Analytics
Quelle: TAB 2023 in Anlehnung an van Vulpen (2019) sowie Workshopinput
Im Kasten 2.1 werden zentrale Begriffe des HR-Analytics-Diskurses und fachspezifische Bezeichnungen
erläutert, die noch keinen bereichsübergreifenden Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben.
Kasten 2.1 Begriffserläuterung zu den Anwendungsfeldern für HR Analytics
CV Parsing und automatisierte Jobinterviews
CV Parsing ermöglicht das automatische Auslesen und Vorverarbeiten von Lebensläufen, während KI-
gestützte Jobinterviews Bewerber/innen analysieren – sowohl verbal als auch nonverbal – und den
Auswahlprozess unterstützen.
Chatbots und virtuelle Agenten
Diese Technologien beantworten automatisiert Anfragen von Mitarbeiter/innen, steigern die Effizienz und
ermöglichen einen jederzeitigen Zugang zu relevanten Personalinformationen, unabhängig von der
Verfügbarkeit der HR-Abteilung.
Learning Analytics
Algorithmische Systeme analysieren Lernstände und -geschwindigkeiten von Mitarbeiter/innen und bieten
datenbasierte Maßnahmen zur individuellen Verbesserung von Lernprozessen sowohl in Unternehmen als auch
in Bildungskontexten.
KI-gestütztes Wissensmanagement
KI-Systeme erfassen, verarbeiten und stellen Informationen bereit, was den Zugang zu Erfahrungswissen und
Unternehmensdaten erleichtert. Mitarbeiter/innen profitieren von intuitiven Sprachschnittstellen für effiziente
Informationssuche.
Transparente Vergütungssysteme und Pay-Gap-Analysen
Digitale Systeme ermöglichen Einblicke in Vergütungsstrukturen und Gehaltsentwicklungen. Pay-Gap-
Analysen decken geschlechterspezifische Ungleichheiten auf und unterstützen Unternehmen bei der Beseitigung
struktureller Benachteiligungen.
HR-Performance-Management
Datenbasierte Analysen ermöglichen Einblicke in die Leistung von Organisationen, Teams und
Einzelpersonen. Diese Anwendungen fördern gezielte Managemententscheidungen, erfordern jedoch eine kritische
Bewertung potenzieller Risiken.
Algorithmisches Management
Algorithmische Systeme unterstützen die strategische Personalplanung, Aufgabenverteilung und Überwachung
insbesondere im Bereich der Plattformarbeit und steigern so die Effizienz von Organisationen.
Fluktuationsanalyse
Datenbasierte Analysen untersuchen Einflussfaktoren auf die Unzufriedenheit von Mitarbeiter/innen und
ermöglichen gezielte Maßnahmen, um deren Zufriedenheit zu erhöhen und Kündigungen zu vermeiden.
Datenbasierte Entscheidungsfindung bei Entlassungen
Mit datengetriebenen Ansätzen können Unternehmen Prozesse bei Entlassungen systematisch gestalten.
Analysen identifizieren Abteilungen oder Positionen mit Überkapazitäten, um Entscheidungen zu rationalisieren
und sozialverträgliche Lösungen zu unterstützen.
Übergangsplanung bei Pensionierung
Algorithmen helfen, bei bevorstehenden Pensionierungen Übergangsprozesse frühzeitig zu gestalten. Diese
erleichtert die Wissenssicherung und die reibungslose Übergabe von Verantwortlichkeiten an die nächste
Generation.
Strategische Nachfolgeplanung
Datenbasierte Tools ermöglichen eine proaktive Nachfolgeplanung, indem sie Talente und
Entwicklungspotenziale frühzeitig identifizieren. So können Unternehmen Schlüsselpositionen effektiv besetzen und
langfristige Stabilität gewährleisten.
Quelle: eqtble 2022; TAB 2023; Viliunas 2023
2.2 Regulatorische Rahmenbedingungen
Beim Einsatz von HR Analytics stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, den rechtlichen und ethischen
Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende nationale
Regelungen stellen strikte Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zu den
Grundvoraussetzungen für den Einsatz von HR Analytics gehört die Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher
Bestimmungen. Diese werden maßgeblich durch das Datenschutz-, das Betriebsverfassungs- und das
Telekommunikationsbzw. Medienrecht definiert. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen können darauf aufbauend Betriebs- oder
Rahmenvereinbarungen für den Einsatz von datenbasierten Technologien im Personalmanagement schließen
(Blum 2021; TAB 2023). Die spezifischen Anforderungen an HR-Analytics-Systeme variieren in Abhängigkeit
von deren Komplexität. Fortgeschrittene Systeme, die beispielsweise in Echtzeit Daten erfassen und analysieren,
unterliegen strengeren Regularien als einfachere Systeme, die lediglich vorhandene Daten visualisieren (Blum
2021; TAB 2023).
Für öffentliche Arbeitgeber, die nicht im Bereich der nationalen Sicherheit tätig sind, sind neben der Datenschutz-
Grundverordnung auch die Datenschutzgesetze der Länder und des Bundes relevant. In einigen Bundesländern,
zum Beispiel Baden-Württemberg, gelten diese Bestimmungen ebenfalls für öffentliche Unternehmen, sofern sie
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen (Verband kommunaler Unternehmen e.V./Zeppelin
Universität 2022). Die DSGVO schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen, während anonyme oder
anonymisierte Daten nicht in ihren Geltungsbereich fallen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von
HR Analytics muss die folgenden Grundsätze berücksichtigen (Hammermann et al. 2022):
– Transparenz: Die Datenverarbeitung muss für die betroffenen Personen nachvollziehbar sein.
– Zweckbindung: Daten dürfen nur für vorher festgelegte Zwecke genutzt werden.
– Datenminimierung: Die erhobenen Daten müssen auf das notwendige Maß beschränkt sein.
– Richtigkeit: Die Daten müssen aktuell und korrekt gehalten werden.
– Speicherdauerbegrenzung: Daten sind zu löschen, sobald ihr Verwendungszweck entfällt.
– Vertraulichkeit: Unbefugter Zugriff auf die Daten muss verhindert werden.
Ein zentraler ethischer Aspekt im Kontext von HR Analytics ist die Frage, inwieweit die Nutzung dieser
Technologien tatsächlich den Beschäftigten zugutekommt. In den meisten EU-Ländern existieren arbeitsrechtliche
Schutzvorschriften, die Mechanismen zur Abhilfe bei Missbrauch oder Diskriminierung durch KI-gestützte
Entscheidungsprozesse implizieren (Loi 2021).
Laut Artikel 6 Absatz 2 i. V. m. Anhang III der Verordnung über künstliche Intelligenz unterliegen viele HR-
Analytics-Systeme der Kategorie „hohes Risiko“. Dazu zählen insbesondere KI-Systeme zur Personalauswahl,
zur Bewertung von Bewerber/innen oder zur Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit
Beschäftigungsbedingungen, Beförderungen oder Kündigungen (Gehrmann/Förster 2024). Einige Anwendungen fallen jedoch
nicht unter diese Regelung, sofern sie keinen erheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben.
Beispielsweise kann ein System zur strukturierten Analyse von Lebensläufen (Parsing) als geringeres Risiko eingestuft
werden, solange es nur eine unterstützende Rolle spielt und keine automatische Entscheidungsfindung beinhaltet
(Greth 2024).
Gemäß Artikel 5 der Verordnung über künstliche Intelligenz sind bestimmte KI-Anwendungen im HR-Bereich
generell verboten. Dazu zählen insbesondere Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder zur
biometrischen Klassifizierung von Arbeitnehmer/innen. Solche Systeme werden als unzulässig eingestuft, da sie
unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten eingreifen und ein hohes Diskriminierungspotenzial
bergen (Kock 2024).
Arbeitgeber/innen, die Hochrisiko-KI im HR-Bereich einsetzen, müssen umfangreiche technische und
organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören:
– Implementierung eines Risikomanagementsystems (Bart/Münch 2024)
– Durchführung von Konformitätsbewertungen vor dem Einsatz der KI (Vicoli et al. 2024)
– Sicherstellung einer kontinuierlichen menschlichen Aufsicht über automatisierte Prozesse (Wagner 2024)
– Transparenzpflichten gegenüber den betroffenen Arbeitnehmer/innen (Külper 2024)
Zudem sind öffentliche Arbeitgeber/innen verpflichtet, ihre Mitarbeiter/innen über den Einsatz von KI im
Personalmanagement zu informieren und regelmäßig zu schulen. Die Einbeziehung von Personalvertretungen ist
hierbei notwendig (Interview Splanemann). Eine genaue Dokumentation der Entscheidungsprozesse ist notwendig,
um eine rechtliche Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Arbeitgeber/innen können zudem als Anbieter der KI-
Systeme klassifiziert werden, falls sie wesentliche Änderungen an den Systemen vornehmen, was zusätzliche
Pflichten mit sich bringen kann (Wittenhagen 2024).
Die Verordnung über künstliche Intelligenz steht in engem Zusammenhang mit der Datenschutz-
Grundverordnung. KI-Systeme dürfen personenbezogene Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage verarbeiten. Zudem müssen
Arbeitgeber/innen sicherstellen, dass Datenminimierung, Transparenz und die Möglichkeit der Datenlöschung
gewährleistet sind. Ein zentrales Problem bleibt die Umsetzung der Betroffenenrechte, insbesondere das Recht
auf menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen (Külper 2024).
2.3 Verbreitung und Anwendung in Deutschland
Eine Umfrage unter 133 Unternehmen in der Schweiz ergab, dass eine Mehrheit der befragten Unternehmen
rückblickende, deskriptive Datenanalysen im Personalwesen nutzt. Am häufigsten setzen die befragten Firmen
HR Analytics im Leistungs- und Vergütungsmanagement ein. In Bereichen wie der Arbeitsplatzgestaltung erfolgt
der Einsatz deutlich seltener. Eine Mehrheit der befragten Unternehmen geht jedoch davon aus, dass sie HR
Analytics künftig verstärkt einsetzen wird. In den nächsten 2 bis 5 Jahren wird eine steigende Nutzung erwartet
(Ramachandran et al. 2023). Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Peters et al. (2024) in ihrer Studie, für die eine
Gruppe deutscher HR-Expert/innen befragt wurde. Demnach kommen heute Technologien wie KI-gestützte
Analysen vor allem bei Routineaufgaben (zum Beispiel für das Reporting) im Personalwesen zum Einsatz. Dabei steht
hauptsächlich das Ziel im Mittelpunkt, bestehende Prozesse effizienter zu gestalten. Eine tiefgreifende Integration
von datenbasierten Technologien in HR-Prozesse, zum Beispiel um bessere Personalentscheidungen zu treffen,
personalisierte Weiterbildungen zu ermöglichen und die Bindung der Mitarbeiter/innen zu stärken, erfolgt
hingegen bislang kaum.
Bisher existiert keine systematische wissenschaftliche Erhebung zur Verbreitung von HR Analytics in der
öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Die Gründe für die bislang offenbar eher zurückhaltende Anwendung von HR
Analytics in Deutschland sind vielfältig. Herausforderungen bestehen in der Zugänglichkeit und Qualität der dazu
erforderlichen Daten. Häufig sind diese Daten zwar vorhanden, jedoch in proprietären Silos nur schwer
zugänglich für unternehmensweite Nutzungszwecke. Auch fehlt es in Personalabteilungen an der erforderlichen
Kompetenz, ambitionierte Digitalisierungsvorhaben anzustoßen und zu begleiten (Gerber et al. 2024; Peters et al. 2023;
Peters et al. 2024). Im Rahmen der TA-Kompakt-Studie konnten mittels Literaturrecherche, Experteninterviews,
Delphi-Befragung und Expertenworkshop erste wertvolle Hinweise auf aktuelle Entwicklungen identifiziert,
jedoch keine umfassende empirische Datengrundlage erarbeitet werden.
Die Ergebnisse der Onlinebefragung legen nahe, dass HR Analytics in der deutschen öffentlichen Verwaltung
bislang nur eine geringe Verbreitung aufweist. Rund 25 % der Befragten gaben an, dass sie keine Kenntnis über
die aktuelle Verbreitung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung haben. Eine leichte Tendenz zeigte
sich bei der Anwendung von HR Analytics in den Bereichen Personalgewinnung und Personalmanagement, die
gegenüber dem Austrittsmanagement etwas häufiger genannt wurden. Gleichzeitig gaben 29 % der Befragten an,
dass HR Analytics derzeit keine Rolle in der öffentlichen Verwaltung spielt, weitere 22 % stimmten dieser
Aussage eher zu. Ein Drittel der Befragten (32 %) gab zudem an, dass sich bestehende HR-Analytics-Anwendungen
in der öffentlichen Verwaltung aktuell noch überwiegend in der Pilotphase befinden.
Abbildung 2.2 Ergebnis der Delphi-Befragung zur bisherigen Verbreitung von HR Analytics in der
öffentlichen Verwaltung
Eigene Darstellung auf Basis der Delphi-Befragung
Die Interviews mit Expert/innen bestätigen das Bild einer sehr begrenzten Verbreitung von HR Analytics in der
öffentlichen Verwaltung. Mehrere Interviewpartner/innen betonten explizit, dass sie keine konkreten Beispiele
für den Einsatz von HR Analytics in der deutschen Verwaltung kennen.
Der geringe Rücklauf der Onlinebefragung verdeutlicht die Herausforderungen bei der Erhebung empirischer
Daten zu diesem Themenfeld. Von den rund 550 kontaktierten Expert/innen beteiligten sich lediglich 32 an der
ersten Runde der Onlinebefragung, was auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden kann.
Die Gewinnung von Befragungsteilnehmer/innen gestaltete sich schwierig, was unter anderem an der geringen
Sichtbarkeit des Themas in der öffentlichen Verwaltung liegen könnte. Zudem war ein hoher Anteil an „weiß
nicht/keine Angabe“ in den Antworten festzustellen, was darauf hindeutet, dass viele Befragte entweder wenig
Kenntnis des Themenfeldes haben oder sich unsicher fühlen, konkrete Aussagen zu treffen. Eine weitere mögliche
Erklärung ist die Neuheit des Themas in der öffentlichen Verwaltung. Tatsächlich gibt es bislang nur wenige
Fachpersonen, die über ausreichend fundierte Kenntnisse oder praktische Erfahrungen mit diesen Anwendungen
verfügen. Zudem könnten auch sprachliche Herausforderungen eine Rolle gespielt haben. Möglicherweise ist der
Begriff HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung noch nicht fest verankert oder wird von den Befragten
unterschiedlich interpretiert. Eine unklare oder uneinheitliche Begrifflichkeit erschwert nicht nur die
Kommunikation, sondern auch das Verständnis innerhalb der Zielgruppe. Insgesamt machen der geringe Rücklauf und die
niedrige Datenbasis deutlich, dass HR Analytics als Konzept in der öffentlichen Verwaltung noch nicht in
größerem Umfang etabliert ist.
Eine intensivere Auseinandersetzung mit der Begriffsklärung sowie der Entwicklung von praxisnahen Beispielen
und Anwendungsfällen im Fachdiskurs zu HR Analytics im Allgemeinen und/oder in der öffentlichen Verwaltung
im Speziellen könnte dazu beitragen, die Akzeptanz und das Verständnis für solche Technologien in der
öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Zudem könnten Strategien zur Aktivierung von Expert/innen ergiebig sein, um die
Akquise von Interviewpartner/innen oder Befragungsbeteiligten zu erleichtern sowie die Erhebung von
umfassenden, qualitativ hochwertigen Daten für die wissenschaftliche Analyse zu garantieren.
In der Delphi-Befragung wurde außerdem ein Stimmungsbild zum aktuellen Stand der
Verwaltungsmodernisierung in Deutschland in Verbindung mit HR Analytics eingefangen. 59 % der Befragten waren der Meinung, dass
diese Technologie das Potenzial birgt, eine Schlüsselrolle für eine erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung zu
spielen.
Abbildung 2.3 Ergebnis der Delphi-Befragung zum aktuellen Stand der Verwaltungsmodernisierung
in Deutschland in Verbindung mit HR Analytics
Eigene Darstellung auf Basis der Delphi-Befragung
Damit HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung produktiv eingesetzt werden kann, müssen jedoch zunächst
grundsätzlichere Digitalisierungsschritte umgesetzt werden. Dazu gehören nach Einschätzung der im Rahmen der
Delphi-Befragung und in den Interviews konsultierten Expert/innen
– die Weiterentwicklung der digitalen Basisinfrastruktur entlang des Datenflusses,
– die Neugestaltung analoger Prozesse, da eine bloße 1:1-Umstellung oft nicht zielführend ist,
– die Sicherstellung von Daten- und Netzsicherheit auf höchstem Niveau,
– klare regulatorische Rahmenbedingungen für Datenerhebung und -speicherung,
– Schulungen und Kompetenzzuwachs für die Nutzenden,
– die Modernisierung der bestehenden Hard- und Software sowie
– eine ausreichende politische Unterstützung.
Voraussetzung für HR Analytics seien digitale Dateninputs sowie eine Verbreitung und effiziente Nutzung von
digitalen Tools im Verwaltungsalltag (Interview Hammerschmid). Doch liege der Fokus der
Verwaltungsdigitalisierung derzeit vor allem auf Onlinezugangsgesetz6-Leistungen und nicht auf der Digitalisierung im
Personalbereich (Interview Hammerschmid). Ein Beispiel für technische und rechtliche Herausforderungen bei
Digitalisierungsvorhaben in Deutschland ist die elektronische Personalakte. Sie wird derzeit bei der Bundeswehr erprobt.
Es gebe Entscheidungen auf ministerialer Ebene, die digitale Personalakte auf alle Bundesbeschäftigten
auszuweiten, die derzeit jedoch aufgrund der fehlenden Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)7 nicht umgesetzt werden können (Interview Anonym 1). Dies zeigt
exemplarisch, dass Digitalisierungsvorhaben oft an technischen und rechtlichen Hürden scheitern.
Zusammenfassend ist die begrenzte Verbreitung von HR Analytics vor allem auf kulturelle und institutionelle
Rahmenbedingungen, ein mangelndes Verständnis sowie eine unzureichende Auseinandersetzung mit den
Potenzialen solcher Technologien zurückzuführen. Trotz der geringen Verbreitung von HR Analytics in der deutschen
öffentlichen Verwaltung gibt es einige Ansätze und Pilotanwendungen, die das Potenzial dieses Themenfeldes
verdeutlichen.
2.4 Anwendungsbeispiele
Einige Organisationen nehmen bei der Implementierung von HR Analytics eine Vorreiterrolle ein und erproben
in größerem Umfang, wie datenbasierte Ansätze für das Personalmanagement genutzt werden können. Die
Deutsche Bundesbank befindet sich beispielsweise in einer experimentellen Annäherungsphase, in der erste Versuche
mit HR Analytics unternommen werden. Auch die Bundeswehr setzt auf datenbasierte Verfahren. Durch die
Nutzung von SAP-basierten Tools werden strategische Personalplanungsprozesse unterstützt und optimiert. Ein
weiteres Beispiel ist die gesetzliche Krankenkasse AOK,8 die HR Analytics nutzt, um mit Szenariosimulationen
gezielte Initiativen zur strategischen Personalplanung einzuleiten und das Mitarbeiterportfolio zukunftsorientiert an
den Geschäftsanforderungen auszurichten (Berendes et al. 2016; Interview Salomon). Die Wuppertaler
Stadtwerke nutzen HR Analytics in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung noventum consulting, um durch
datenbasierte Analysen strategische Personalplanung zu betreiben, demografische Entwicklungen zu bewältigen,
Kompetenzlücken zu identifizieren und Personalmanagementprozesse effizienter zu gestalten (Kamphans 2022).
Deskriptive Analysen
In der öffentlichen Verwaltung werden deskriptive Analysen vor allem zur Auswertung von
Personalcontrollingdaten genutzt. Anwendungen wie Blue Analytics ermöglichen die Analyse zentraler Kennzahlen wie Turnover-
Raten, wodurch Erkenntnisse über die Gründe und Zeitpunkte des Ausscheidens von Mitarbeiter/innen gewonnen
werden können (Interview Korać). Ergänzend dazu liefern Personalstatistiken wie Fluktuationsquoten wichtige
Indikatoren für die Personalplanung (Interview Hartwig und Koch). Ein Schwerpunkt liegt außerdem auf dem
Talentmanagement, bei dem das Ziel ist, High Potentials frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu fördern
(Interview Korać).
Automatisierte Transkription und Textarbeit
In der Delphi-Umfrage und aus den Interviews gab es Hinweise darauf, dass automatisierte Technologien derzeit
punktuell zur Effizienzsteigerung und zur Unterstützung spezifischer Prozesse eingesetzt werden. Speech-to-
Text-Technologien werden beispielsweise zur automatisierten Protokollierung von Gesprächen genutzt, um
Inhalte zeitsparend und präzise zu erfassen. Auch im Bereich der Bewerbungsprozesse kommen moderne
Anwendungen zum Tragen. Mit CV Parsing können Bewerbermanagementsysteme wie JobQuick Lebensläufe
automatisch analysieren. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Nutzung von KI für Transkription und Zusammenfassung,
die in unterschiedlichen Bereichen getestet wird. So wird bei der Polizei und Staatsanwaltschaft der Einsatz von
KI für automatisierte Spracherkennung erprobt, um Zeugenaussagen auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen
6 Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017, zuletzt am 19. Juli 2024 geändert
7 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011, zuletzt am 24. Oktober 2023 geändert
8 Gesetzliche Krankenkassen zählen nicht direkt zur öffentlichen Verwaltung, sondern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit
Selbstverwaltungsstatus. Das Beispiel bietet aber Hinweise zu einem möglichen vergleichbaren Einsatz dieser Technologie in der
öffentlichen Verwaltung.
(Brodowski 2024). Die Bundesagentur für Arbeit nutzt Transkriptionsanwendungen zur Unterstützung ihres
Wissensmanagements. Darüber hinaus werden Tools zur automatisierten Berichtszusammenfassung aktuell im
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erprobt. Ähnliche Pilotprojekte laufen auch in der
Bundesdruckerei sowie im Auswärtigen Amt (Interview Anonym 1). Automatisierte Transkriptionen und Textarbeit
können ebenso im HR-Bereich eingesetzt werden, zum Beispiel zur Zusammenfassung von Bewerbungsunterlagen
oder zur Dokumentation von Vorstellungs- und Austrittsgesprächen.
Wissensmanagement und Chatbots
Im Bereich Wissensmanagement können Chatbots für die interne Bereitstellung von Informationen für das
Personalmanagement produktiv eingesetzt werden. Beispielsweise wurde nach der COVID-19-Pandemie eine
ressort- und behördenübergreifende Arbeitsgruppe auf Bundesebene eingerichtet, die unter anderem einen Karriere-
Chatbot auf Basis des Corona-Chatbots der Generalzolldirektion entwickelte. Der aktuelle Stand dieser Initiative
ist unbekannt. Das Bundesministerium für Verteidigung plant außerdem den Einsatz einer GPT-Lösung9 etwa zur
Unterstützung von Datenmanagement und Wissenstransfer bei Personalwechsel (Holzki 2024).
2.5 Internationale Fallbeispiele
Ergänzend zur Darstellung des Entwicklungsstandes und der bisherigen Anwendung in Deutschland werden im
Folgenden einige fortgeschrittene Beispiele für Anwendungsfelder und Potenziale aus Großbritannien und
Australien vorgestellt.
Großbritannien
Großbritannien wurde in den Interviews als Vorreiterland genannt, in dem standardisierte Ansätze zur
Personalidentifikation und Karriereplanung breit etabliert sind. Diese umfassen sowohl Eingangs- als auch
Persönlichkeitstests zur Erfassung individueller Kompetenzen und Stärken, um Kandidat/innen positionsgerecht einzusetzen und
die Integration von Quereinsteigerinnen zu fördern (Interview Korać).
Das britische Justizministerium nutzt ein 5-Punkte-Modell zur strategischen Personalplanung, um die
Zusammensetzung der Belegschaft zu analysieren und zukünftige Anforderungen zu prognostizieren. Zunächst werden mit
Dashboardtools aktuelle Daten zu Vollzeitäquivalenten, Kosten und Diversität erfasst, um Entwicklungen wie
Altersstrukturen und Pensionierungsrisiken sichtbar zu machen. Auf dieser Basis erfolgen die strategische
Ausrichtung und die Identifikation von Optimierungspotenzialen. Szenarioanalysen und Verfahren wie Survival
Analysis helfen dabei, Personalbedarfe, Fluktuation und Auswirkungen der Automatisierung einzelner
Arbeitsbereiche vorherzusagen. Die resultierende Umsetzungsplanung definiert Maßnahmen zur Schließung der Lücke
zwischen Ist- und Sollzustand, während die Erfolgsmessung die Zielerreichung hinsichtlich der Produktivität
überwacht. So adressiert das britische Justizministerium gezielt Herausforderungen wie Geschlechterungleichheiten
und die alternde Belegschaft (Public Sector Network 2021).
Australien
Die Public Service Commission (PSC) von New South Wales fokussiert auf die Förderung digitaler Kompetenzen
und den Einsatz von Automatisierung zur Arbeitsoptimierung. Sechs Schlüsselbereiche, darunter
Kundenzentrierung und Datenethik, sollen die Dienstleistungen stärker an den Bedürfnissen der Nutzer/innen ausrichten.
Analysen zeigen, dass etwa 10 % eines individuellen Aufgabenbereichs automatisierbar ist, wodurch repetitive
Aufgaben reduziert werden und Raum für menschenzentrierte Tätigkeiten geschaffen wird. Zudem untersuchte die
PSC (Public Sector Network 2021) unterschiedliche Szenarien für hybride Arbeitsformen, um Effizienz und
Arbeitsverteilung, insbesondere in ländlichen Regionen, zu verbessern. Automatisierung wird dabei als Chance zur
Steigerung der Arbeitszufriedenheit verstanden.
Das Australian Taxation Office (ATO) nutzt umfassende Analysetools, um Personalprozesse zu optimieren und
präzise Entscheidungen zu treffen. Während zunächst Top-down-Forecasts allgemeine Trends berücksichtigten,
ermöglichen detaillierte Bottom-up-Prognosen die Vorhersage individueller Trennungsrisiken. Die COVID-19-
9 Eine GPT-Lösung bezieht sich in der Regel auf den Einsatz von GPT-Modellen, das heißt von KI-Systemen, die mithilfe von Generative-
Pretrained-Transformer-Technologie natürliche Sprache verstehen und generieren, wie ChatGPT. Diese dienen meistens zur
Unterstützung oder Automatisierung von Aufgaben im Personalwesen insbesondere bei der Analyse, Auswertung und Kommunikation von HR-
Daten.
Pandemie beschleunigte die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, wobei Echtzeitdaten zur Prognose von
Abwesenheiten und Personalbedarf integriert wurden. Zusätzlich nutzt das ATO Sentimentanalysen aus Surveys von
Mitarbeiter/innen, um Probleme frühzeitig zu erkennen. Intuitive Dashboards vereinfachen den Datenzugang und
erleichtern Entscheidungen auf allen Führungsebenen (Public Sector Network 2021).
2.6 Treiber für den Einsatz von HR Analytics
Die Befragten gehen davon aus, dass die Verbreitung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung bis 2030
zunehmen wird. Allerdings bleibt auch bei dieser Zukunftsbetrachtung ein Viertel der Befragten unsicher und
antwortet mit „Ich weiß nicht“. Die erwartete Zunahme wird vor allem in den Bereichen Personalgewinnung und
Personalmanagement gesehen, während im Austrittsmanagement weniger Potenzial prognostiziert wird.
Abbildung 2.4 Ergebnis der Delphi-Befragung „Wie verbreitet werden HR Analytics im Jahr 2030 in
der öffentlichen Verwaltung in Deutschland sein?“
Eigene Darstellung auf Basis der Delphi-Befragung
Die Einschätzung, dass HR Analytics bis 2030 stärker in der öffentlichen Verwaltung verankert sein werden,
beruht auf verschiedenen treibenden Faktoren:
Ein wesentlicher Aspekt ist die zunehmende Popularität und Verbreitung von HR Analytics in anderen Sektoren,
insbesondere in der Wirtschaft. Anbieter von HR-Analytics-Lösungen betonen die Vorteile, wie
Effizienzgewinne, objektive und wertfreie Entscheidungen sowie eine datenbasierte Optimierung von Prozessen.
Der allgemeine Trend zu datenbasierten Entscheidungsprozessen wirkt ebenfalls als zentraler Treiber. Der
zunehmende Einsatz von KI und digitalen Analysetools bietet der öffentlichen Verwaltung neue Möglichkeiten,
Verwaltungsaufgaben präziser und effizienter zu bearbeiten. Die Methoden und Technologien von KI-gestützten
Systemen können deutliche Leistungsvorteile gegenüber den bisherigen Tools bieten. Somit verspricht ihr Einsatz in
der Personalverwaltung eine höhere Genauigkeit bei der Entscheidungsfindung und trägt dazu bei, komplexe
Personalfragen systematisch zu analysieren und zu adressieren.
Ein weiterer maßgeblicher Treiber für HR Analytics ist die Veränderung des Arbeitsmarktes. Der öffentliche
Dienst sieht sich einem wachsenden Fachkräftemangel gegenüber: Nach Schätzungen des dbb beamtenbund und
tarifunion (dbb 2024) fehlen dem Staat derzeit über 570.000 Mitarbeiter/innen und bis 2030 könnten von knapp
6 Mio. Stellen bereits über 1 Mio. unbesetzt bleiben (Bernnat et al. 2022; Schramm et al. 2024; Solbrig/Schuster
2024). HR Analytics hat Potenziale, dem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Durch die
Vereinfachung und Beschleunigung von Einstellungsprozessen können vakante Stellen schneller und gezielter
besetzt werden. Gleichzeitig ermöglicht der Einsatz datenbasierter Verfahren, individuelle Kompetenzen und
Berufserfahrungen besser zu berücksichtigen, wodurch die Passgenauigkeit von Personalentscheidungen erhöht
wird. Darüber hinaus könnten HR Analytics dazu beitragen, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als
Arbeitgeber zu steigern, indem sie moderne, effiziente und transparente Verfahren fördern, die den Erwartungen
heutiger Bewerber/innen gerecht werden (Solbrig/Schuster 2024). Der Einsatz neuer Technologien, die Digitalisierung
und KI sind daher nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
sicherzustellen (Müller 2023). Denn in Zeiten stagnierenden Wachstums und begrenzter Ressourcen ist der
öffentliche Sektor besonders gefordert, effizienter zu werden. In diesem Zusammenhang könnte der Einsatz von HR
Analytics dazu beitragen, Produktivitätspotenziale systematisch zu erschließen und Verwaltungsabläufe
effizienter zu gestalten.
Abbildung 2.5 Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor
Quelle: zitiert nach Bernnat et al. 2022, nach Schramm et al. 2024, S. 12
3 Potenziale und Risiken
– Die Anwendung von HR Analytics hat das Potenzial, Daten zum gesamten Beschäftigungszyklus zu
erfassen und fortlaufend zu optimieren, angefangen bei Recruitingprozessen bis hin zum Austrittsmanagement
der Beschäftigten. Wenn HR-Analytics-Lösungen verantwortungsvoll und transparent eingesetzt werden,
können sowohl Organisation als auch Mitarbeiter/innen davon profitieren.
– Die Optimierung von Arbeitsprozessen sowie eine Produktivitätssteigerung und Arbeitsentlastung der
Beschäftigten sind möglich. Prognostische Analysen können eine vorausschauende Personalverwaltung
unterstützen. Personalisierte Weiterentwicklungsvorschläge ermöglichen eine gezieltere Karriereplanung.
Eine transparenzbasierte und Objektivität fördernde Nutzung von HR Analytics kann auch eine höhere
Evidenzbasiertheit mit sich bringen und faire Entscheidungsfindungen unterstützen. Daraus können eine
erhöhte Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter/innen folgen.
– Risiken von HR Analytics sind intransparente Blackboxalgorithmen, daraus resultierende
Fehlinterpretationen von Daten sowie deren Missbrauch. Auch die unzureichende Erfassung von weichen Faktoren, wie
Kreativität und Soft Skills, ist ein Risiko für den Gebrauch von HR Analytics.
Die Möglichkeit von Diskriminierung durch algorithmische Verzerrungen ist ebenso ein Teil der Diskussion wie
das Risiko von Überwachung, Kontrolle und Verunsicherung von Mitarbeiter/innen. Auch die Gefahr von
Kontroll- und Autonomieverlust für Arbeitgeber und Führungskräfte sowie die Möglichkeit von Fehlentscheidungen
bzw. qualitativ schlechteren Entscheidungen sind zu erwähnen. Die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung
von privaten Technologieanbietern ist ein weiteres Risiko bei der Nutzung von HR Analytics, sowohl für den
Einsatz in der Personalgewinnung als auch beim Personalmanagement.
Im folgenden Kapitel wird auf die Potenziale eingegangen, die sich aus der Nutzung von HR Analytics ergeben,
sowie auf die damit verbundenen Risiken, wie etwa Fragen des Datenschutzes, der Transparenz und möglicher
Fehlinterpretationen von Daten. Diese werden jeweils für die zuvor eingeführten Anwendungsfelder erläutert
(Abbildung 2.1) und bieten eine nicht exhaustive Grundlage, um die Chancen und Herausforderungen des
Einsatzes von HR-Analytics-Technologien differenziert zu betrachten.
3.1 Potenziale
HR Analytics ermöglichen die Optimierung von HR-Prozessen entlang des gesamten Beschäftigungszyklus,
indem Schwachstellen bei Rekrutierung, Integration und Entwicklung erkannt und gezielt verbessert werden.
Personalgewinnung
Durch die Analyse, über welche Kanäle Bewerber/innen kommen und was erfolgreiche Bewerbungen
auszeichnet, können Zielgruppen effektiver angesprochen und Hürden im Bewerbungsprozess identifiziert werden, um
Absprünge zu vermeiden (Interview Hammerschmid). KI-gestützte Ansätze unterstützen zudem eine
zielgruppengerechte Ansprache durch dynamische Stellenausschreibungen, die auf spezifische Bedürfnisse von
Fachkräften oder unterrepräsentierten Gruppen zugeschnitten sind (Interview Anonym 1). Somit kann der Einsatz von HR
Analytics entscheidend dazu beitragen, HR-Prozesse effizienter und zielgerichteter an die Anforderungen des
Arbeitsmarktes anzupassen.
Zudem helfen HR Analytics dabei, das Employer Branding der öffentlichen Verwaltung zu stärken, um im
Wettbewerb um Fachkräfte attraktiver zu werden (Interview Hammerschmid). Dies ist besonders wichtig, da die
öffentliche Verwaltung im harten Wettbewerb um digitale Fachkräfte steht, die stark umworben sind. Verzögert
sich der Bewerbungsprozess, wächst die Gefahr, dass qualifizierte Kandidat/innen andere Jobangebote annehmen
(Schulze Spüntrup et al. 2023).
Der Einsatz von HR Analytics bietet der öffentlichen Verwaltung zudem die Möglichkeit, den
Rekrutierungsprozess signifikant zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.10 Routineaufgaben wie die automatisierte Sichtung
von Bewerbungsunterlagen können Zeit sparen und ermöglichen es, offene Stellen zügiger zu besetzen (Interview
Hammerschmid). Die automatisierte Vorauswahl von Kandidat/innen bietet großes Potenzial: KI-Systeme
könnten Bewerbungen nach festgelegten Kriterien, wie Qualifikationen und Anforderungen, vorselektieren und ein
10 „Die Vakanzzeit von offenen Arbeitsstellen in der öffentlichen Verwaltung, der Erziehung und Gesundheit lag im gleitenden
Jahreszeitraum von März 2024 bis Februar 2025 bei durchschnittlich 113 Tagen.“ (Statista Research Department 2025)
Ranking der am besten geeigneten Personen erstellen. Zudem könnte das Einladungsmanagement künftig durch
KI automatisiert werden, was zusätzliche Zeit spart und administrative Aufwände reduziert (Interview Blessin).
Führungskräfte können sich so auf die relevantesten Bewerbungen konzentrieren und schneller
Vorstellungsgespräche ansetzen, was den Prozess weiter verkürzt (Interview Hartwig und Koch). So versprechen HR Analytics
nicht nur Effizienzsteigerung und Arbeitsentlastung sowie Zeit- und Kosteneinsparungen durch Automatisierung
von Routineaufgaben, sondern können unter Umständen auch zur besseren Fokussierung auf wesentliche
Aufgaben beitragen (Interviews Anonym 1, Blessin, Burmeister, Hammermann, Salomon).
Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit, strukturiertes Feedback zu geben und die Bewerber/innen
kontinuierlich über den Stand des Prozesses zu informieren. Ein klarer und zeitlich strukturierter Ablauf, in dem
Bewerber/innen beispielsweise automatisierte Rückmeldungen zu ihrer Bewerbung oder zu Zwischenergebnissen
erhalten, reduziert Unklarheiten und vermeidet Hängepartien, die als frustrierend wahrgenommen werden (Interview
Burmeister). Bewerber/innen, die ihre Bewerbung schnell mit wenigen Klicks digital einreichen, erwarten
zeitnahe Rückmeldungen und möchten nicht Wochen oder Monate auf eine Antwort warten (Schulze Spüntrup et al.
2023).
Schließlich eröffnet der Einsatz von HR Analytics die Möglichkeit, durch klar definierte und transparente
Kriterien einen faireren Auswahlprozess zu gestalten, der den Verdacht eventuell bevorzugter interner Besetzungen
minimiert und allen Bewerber/innen gleiche Chancen bietet (Interview Burmeister). KI-Tools können so gestaltet
werden, dass sie eine systematische Analyse harter Fakten, die Sortierung relevanter Informationen und die
Transparenz der Auswahlsystematik durch die KI-Tools ermöglichen, um fundierte und gerechte HR-Entscheidungen
gezielt zu unterstützen. Die Führungskräfte und Personaler/innen können beispielsweise mithilfe von Zahlen
Vorannahmen hinterfragen und unbewusste Vorurteile reduzieren (Interviews Priess, Salomon), wie etwa das
Vorziehen bzw. den Ausschluss von Bewerbungen mit Bewerbernamen, die auf bestimmte ethnische Gruppen
schließen lassen, oder das subjektive Matching von bestimmten Stellen/Aufgabenbereichen mit einem bestimmten
Geschlecht. Somit kann die Nutzung von HR-Analytics-Technologien zu einer faireren Personalentscheidung und -
führung beitragen.
Personalmanagement
Auch im Bereich des Personalmanagements können HR Analytics erheblich dazu beitragen, Arbeitsprozesse
effizienter zu gestalten und die Produktivität zu steigern, indem sie wertvolle Einblicke unter anderem in Abläufe,
Arbeitslasten und Kommunikationsmuster bieten. Durch die Identifikation ineffizienter Prozesse und deren
gezielte Anpassung (HR-Performance-Management) lassen sich Ressourcen besser nutzen, die Auslastung der
Mitarbeiter/innen effektiver steuern und die Dynamik der Arbeitsorganisation verbessern. Besonders in Zeiten des
Fachkräftemangels, zunehmender Anforderungen und des demografischen Wandels wird die Automatisierung
von Routineaufgaben zu einer wichtigen Entlastung für Mitarbeiter/innen. Anstelle repetitiver Tätigkeiten können
sich HR-Verantwortliche und Personalvorgesetzte stärker auf personalstrategische und qualitative Themen
konzentrieren, was langfristig zu einer höheren Wertschöpfung führen kann (Interview Blessin). Der Einsatz von HR
Analytics kann das Austrittsmanagement zudem durch datenbasierte Zukunftsszenarien und Vorhersagen
erheblich unterstützen. Während bisherige Analysen oft rückblickend erfolgten, ermöglichen moderne KI-gestützte
Analysemethoden präzise und proaktive Prognosen basierend auf umfangreichen Datenmengen (Interview
Hartwig und Koch).
Der Einsatz von HR Analytics ermöglicht außerdem eine vorausschauende Personalverwaltung, die datenbasierte
Prognosen zu zukünftiger Zusammenstellung der Belegschaft, Personalbedarfen und -entwicklungen treffen kann
(Interviews Burmeister, Priess). Insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels zeigt sich der Mehrwert
solcher Ansätze. Frühzeitige Planungen erlauben es, Pensionierungswellen zu antizipieren, rechtzeitig für
Wissenstransfer zu sorgen und Nachwuchs gezielt zu fördern (Interview Hartwig und Koch). Damit wäre die
Verwaltung in der Lage, über reaktive Maßnahmen hinaus rechtzeitig auf zukünftige Herausforderungen wie
Renteneintritte oder Kompetenzlücken zu reagieren und Ressourcen optimal einzusetzen.
Zudem können Frühwarnsysteme entwickelt werden, die beispielsweise Anzeichen für eingeschränkte mentale
Gesundheit frühzeitig erkennen. Im HR-Bereich wird KI zunehmend genutzt, um anhand von Analysen und
Vorhersagen zu Sprache, Texten und Körpersignalen Anzeichen von Arbeitsüberlastung und
Mitarbeiterunzufriedenheit zu identifizieren sowie personalisierte Maßnahmen in der Personalentwicklung und der Auswahl von
Mitarbeiter/innen zu ermöglichen (ITA 2024). Solche Systeme könnten auf Basis relevanter Indikatoren gezielte
präventive Maßnahmen ermöglichen, um langfristige Erkrankungen zu vermeiden. Dies würde den Fokus von
reaktiven Nachsorgemaßnahmen auf proaktive Interventionen verlagern und somit Personalressourcen besser
schützen (Interview Hartwig und Koch). Präventive Maßnahmen, wie die Anpassung von Arbeitsbedingungen oder
gezielte Entwicklungsgespräche, stärken die Mitarbeiterbindung und sorgen langfristig für stabilere Teams sowie
den Erhalt wichtiger Kompetenzen innerhalb der Organisation.
Abbildung 3.1 Strategische Personalplanung im Kontext von HR Analytics
Quelle: nach Berendes et al. 2016, S. 829
HR Analytics ermöglichen eine detaillierte Erfassung der Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe von
Beschäftigten, zum Beispiel mithilfe von Learning Analytics, wodurch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gezielt
geplant und umgesetzt werden können. Durch die systematische Analyse von Kompetenzen lassen sich individuelle
Entwicklungsziele definieren, um den Kompetenzaufbau zu fördern.
Dieser datenbasierte Ansatz ermöglicht außerdem, versteckte Potenziale in der Belegschaft zu erkennen und
optimal zu nutzen. Beispielsweise könnten Mitarbeiter/innen, die in früheren Tätigkeiten spezifische Erfahrungen
gesammelt haben, gezielt in neuen Projekten eingesetzt werden (Interview Anonym 1). Durch den Abgleich von
Kompetenzprofilen mit passenden Stellen, Aufgaben, Projekten und Projektteams oder auch Fortbildungen
können Mitarbeiter/innen gemäß ihren Stärken und Interessen gezielt weiterentwickelt werden (Interviews
Hammermann, Hammerschmid, Anonym 2). Eine individualisierte Personalentwicklung und vorausschauende
Karriereplanung steigern nicht nur die Zufriedenheit, sondern tragen auch zur langfristigen Bindung von
Leistungsträger/innen bei (Interviews Anonym 1, Korać, Splanemann). Die Nutzung von HR Analytics kann die interne
Mobilität fördern und neue Entwicklungspfade jenseits traditioneller Aufstiegsstrukturen eröffnen. Mitarbeiter/innen,
die sich potenziell wegbewerben, können gezielt andere passende Stellen innerhalb der Organisation angeboten
werden. Dadurch können wertvolle Talente gehalten werden, anstatt sie an externe Arbeitgeber zu verlieren.
Solche internen Wechsel verringern den Wissensverlust und tragen dazu bei, den Herausforderungen des
demografischen Wandels und der Personalnot entgegenzuwirken. Systeme könnten beispielsweise proaktiv passende
Jobangebote anzeigen, bevor Mitarbeiter/innen sich für einen externen Wechsel entscheiden (Interview Hartwig
und Koch). Dies schafft mehr Flexibilität und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Organisation und kann
Personalengpässen vorbeugen (Interview Priess). HR Analytics unterstützen zudem lebensphasenorientierte
Angebote, die auf die Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten sind. Ein Beispiel ist die vorausschauende
Planung von Mitarbeiter/innen, die sich dem Rentenalter nähern und denen Lösungen wie Teilzeitmodelle oder
Projektarbeit angeboten werden können, um wertvolles Fachwissen bei gleichzeitiger Entlastung zu erhalten
(Interview Anonym 1). Damit ermöglichen es HR Analytics beispielsweise, Mitarbeiterfluktuation frühzeitig zu
erkennen und gezielte Maßnahmen zur Bindung von Talenten zu entwickeln. Durch die Analyse von Korrelationen
zwischen Unternehmensdaten, wie den Ergebnissen von Mitarbeiterbefragungen und Fluktuationsraten, lassen
sich Schwachstellen identifizieren, die häufig nicht adressiert bleiben, etwa auf der Führungsebene. Dies bietet
die Grundlage für evidenzbasierte Diskussionen zu unangenehmen, aber notwendigen Themen wie
Mitarbeiterunzufriedenheit, wodurch proaktiv Lösungsansätze entwickelt werden können (Interview Salomon). Schließlich
bieten HR Analytics die Möglichkeit, das Vakanzmanagement und die Personalverteilung flexibler zu gestalten.
Beispielsweise könnten temporäre Amtshilfeersuchen zwischen Behörden effizienter organisiert werden, um
Personalengpässe abzufedern und Kapazitäten bedarfsgerecht zu nutzen (Interview Anonym 1).
HR-Analytics-Anwendungen bieten die Möglichkeit, Personalentscheidungen durch datenbasierte
Evidenzbasierung transparenter und objektiver zu gestalten. Dabei kann die Accountability gewahrt bleiben, da Entscheidungen
weiterhin von Menschen verantwortet und nachvollziehbar begründet werden müssen (Interview Korać). HR-
Analytics-basierte Prozessauswertungen wie Pay-Gap-Analysen können dazu beitragen, strukturelle
Ungleichheiten oder informelle Netzwerke sichtbar zu machen und diese gezielt anzugehen. Dadurch werden nicht nur
Prozesse fairer gestaltet, sondern auch verborgene Herausforderungen im Personalmanagement aufgedeckt, wie
beispielsweise ungleiche Behandlung oder ineffiziente Ressourcennutzung. Die Verbindung von datenbasierten
Erkenntnissen mit Erfahrung wird dabei als Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit und Effizienz hervorgehoben.
Voraussetzung dafür sei eine Bereitschaft der Führungskräfte zur Selbstreflexion und die Anerkennung von Daten
als wertvolle Grundlage für Entscheidungen (Interviews Anonym 1, Hammermann, Hammerschmid, Priess,
Salomon).
Da die öffentliche Verwaltung durch gesetzliche Vorgaben, formalisierte Prozesse und Kontrollinstanzen wie
Personalräte bereits ein hohes Maß an Objektivität sicherstellt, hinterfragen einige Expert/innen das Potenzial für
eine weitere Steigerung der Objektivität durch HR Analytics (Interview Anonym 2). Dennoch können
standardisierte und messbare Kriterien, etwa durch transparente Bewertungssysteme, eine hilfreiche Ergänzung sein,
solange sie flexibel genug bleiben, um individuelle Kontexte zu berücksichtigen (Interviews Anonym 1, Korać,
Loi).
3.2 Risiken
Personalgewinnung
Ein zentrales Risiko beim Einsatz von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung ist die Intransparenz
algorithmischer Systeme. Viele dieser Tools, insbesondere, wenn sie von privatwirtschaftlichen Anbietern stammen,
agieren wie eine Blackbox. Die Analyseprozesse, genutzte Parameter und Entscheidungsgrundlagen bleiben
häufig undurchsichtig, da die Funktionsweise der Modelle als Geschäftsgeheimnis behandelt wird (Interview
Hammerschmid). Das erschwert die Nachvollziehbarkeit von Empfehlungen und Entscheidungen, was besonders in
sensiblen Bereichen wie der Personalauswahl oder Weiterbildungsmaßnahmen problematisch ist. Die
zunehmende technische Komplexität der Systeme verschärft diese Risiken zusätzlich. Je leistungsfähiger HR-
Analytics-Systeme werden, desto granularer und individueller können Daten analysiert werden. Gleichzeitig nimmt die
Intransparenz der Ergebnisse zu, wodurch die Nachvollziehbarkeit für Außenstehende erschwert wird. Es besteht
die Gefahr, dass Menschen sich zu stark auf die Systeme verlassen, ohne deren zugrunde liegende Logik zu
hinterfragen, was zu Fehlentscheidungen führen kann (Interviews Hammermann, Priess). Die mangelnde
Transparenz erhöht die Gefahr von Fehlinterpretationen und falschen Beurteilungen auf Basis persönlicher Daten, wie
Krankenstandinformationen oder Rekrutierungsdaten. Es wird daher gefordert, dass die Systeme erklärbar sind
und offengelegt wird, auf welchen Kriterien und Parametern ihre Vorschläge basieren (Interview
Hammerschmid). Nur durch klare Erklärungsfähigkeit lässt sich Vertrauen schaffen und sicherstellen, dass Maßnahmen
nachvollziehbar und gerechtfertigt sind.
Ein weiteres Problem betrifft die Trainingsdaten: KI-Tools werden häufig mit privatwirtschaftlichen Daten
trainiert, die nicht die spezifischen Eigenheiten und Anforderungen der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. Dies
wirft Fragen zur Relevanz und Anwendbarkeit solcher Lösungen auf und birgt das Risiko, dass die Systeme
inadäquate oder ungeeignete Empfehlungen generieren (Interview Hammerschmid).
Um diese Risiken zu minimieren, sollten algorithmische Systeme in der öffentlichen Verwaltung primär als
Entscheidungsunterstützung dienen, wobei die finale Entscheidung stets von einem Menschen getroffen wird.
Datenpunkte allein sind zunächst kontextlos und müssen durch Menschen interpretiert werden, um ihnen Bedeutung
und Sinn zu verleihen insbesondere in unsicheren und komplexen Situationen. Der Faktor Mensch mit seiner
subjektiven Wahrnehmung bleibt bei der Anwendung von HR Analytics also unverzichtbar. Hierfür sind
umfassende Informationen erforderlich, sowohl zu den Maßnahmen als auch zu den Kriterien, auf denen
Systemvorschläge basieren. Erst wenn Algorithmen transparent und erklärbar sind, kann ihr Einsatz als Chance betrachtet
werden.
Besonders in Bereichen wie der Personalauswahl spielen weiche Faktoren eine entscheidende Rolle, darunter
Teamkompatibilität, soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Dynamiken. Diese Aspekte lassen sich nicht
einfach quantifizieren oder durch Algorithmen abbilden und erfordern menschliche Einschätzung. Während KI-
Systeme bei der Vorauswahl von Kandidat/innen unterstützen können, sollte die finale Entscheidung bei den
Führungskräften oder Recruiter/innen liegen, da sie eine Verantwortung gegenüber dem Team tragen und den
Kontext besser einschätzen können (Interview Hartwig und Koch).
Ein weiteres wesentliches Risiko beim Einsatz von HR Analytics liegt in der Reproduktion von Diskriminierung
durch algorithmische Verzerrungen. KI-Systeme basieren auf historischen Daten, die häufig bestehende
Ungleichheiten widerspiegeln. Wenn beispielsweise die Trainingsdaten aus einem Unternehmen stammen, in dem
männliche Kandidaten bevorzugt wurden, lernt der Algorithmus dieses Muster und bevorzugt bei gleicher
Qualifikation systematisch männliche Kandidaten. So können vermeintlich neutrale Auswahlverfahren die durch
positive Proxies11 bestimmten privilegierten Gruppen wie binäre oder weiße Menschen begünstigen (Schellmann
2024). Ein weiteres Problem ist die kulturelle Verzerrung westlich geprägter KI-Modelle. Systeme, die auf
westlichen Standards beruhen, bevorzugen häufig Eigenschaften wie Extrovertiertheit und Offenheit und
benachteiligen dadurch Kandidat/innen aus kulturellen Kontexten, in denen beispielsweise Ruhe, Präzision und
Zurückhaltung geschätzt werden (Interviews Blessin, Hammerschmid). Dies verdeutlicht, dass KI-gestützte Entscheidungen
keineswegs objektiv sind, sondern implizite Vorurteile und strukturelle Benachteiligungen verstärken und
Diversität in Organisationen vermindern können (Interview Hartwig und Koch). Damit einher geht das Wagnis, dass
bereits im Bewerbungsprozess Kandidat/innen nicht berücksichtigt werden, die ein Risiko für eine spätere
Berufsunfähigkeit aufweisen. Wo zuvor die Möglichkeit bestand, Mitarbeiter/innen dennoch zu beschäftigen und
beim Auftreten gesundheitlicher Probleme umzuschulen und an anderer Stelle in der Verwaltung einzusetzen,
kann diese Möglichkeit durch HR-Analytics-Anwendungen eingeschränkt werden, wodurch potenziell der
Fachkräftemangel verstärkt wird (Interview Splanemann). Gleichzeitig entsteht der Eindruck von Neutralität, da die
zugrunde liegende Verzerrung häufig nicht offensichtlich ist.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, müssen KI-Systeme so gestaltet werden, dass sie transparente
Entscheidungsprozesse, faire Kriterien und eine kontinuierliche Überprüfung der Trainingsdaten gewährleisten. Nur so
kann verhindert werden, dass bestehende Vorurteile reproduziert und neue Ungleichheiten geschaffen werden. Es
bedarf klarer ethischer und rechtlicher Rahmenbedingungen und Regulierungen, um Diskriminierung zu
vermeiden und das Vertrauen in algorithmische Systeme sicherzustellen.
Personalmanagement
Dehumanisierung der Arbeitswelt
Im Bereich des Personalmanagements entsteht ein weiteres Risiko durch die Abstraktion komplexer Situationen.
Datenanalysen liefern nur einen ausschnitthaften Blick auf die Realität, da nicht alle relevanten Aspekte messbar
sind. So bleibt beispielsweise das individuelle Wissen oder die besondere Rolle einer Person innerhalb der
Organisation unsichtbar. Der Einsatz von HR Analytics birgt das Risiko, dass Mitarbeiter/innen zunehmend auf
Kennzahlen reduziert werden, wodurch ihre individuellen Stärken, Persönlichkeit und der Wert zwischenmenschlicher
Beziehungen (Soft Skills) in den Hintergrund geraten. Werden diese Faktoren nicht berücksichtigt, können
datenbasierte Entscheidungen Kollateralschäden verursachen, wenn zum Beispiel die Performance eines/r
Mitarbeiter/in ausschließlich mit einer nicht umfassend aussagekräftigen HR-Analytics-Anwendung gemessen wurde
(Interview Priess).
Besonders bei kollaborativen Tätigkeiten stößt die Messbarkeit individueller Beiträge an Grenzen. Während bei
Aufgaben mit klar quantifizierbaren Ergebnissen, wie etwa im Vertrieb, Effizienz leichter zu bewerten ist,
entstehen bei der Erfassung von Zeit- oder Effizienzmetriken von gemeinschaftlichen Projekten häufig
Ungerechtigkeiten, weil Daten die Komplexität der Arbeit nicht vollständig erfassen (Interview Loi). Darüber hinaus besteht
die Gefahr, dass qualitative Faktoren und kontextbezogene Besonderheiten bei datenbasierten Entscheidungen
vernachlässigt werden und die Auswertung komplexer Zusammenhänge zu stark vereinfacht wird (Interview Loi).
Diese Entwicklung kann zu einer Dehumanisierung der Arbeitswelt führen, in der Mitarbeiter/innen vor allem in
Kennzahlen wahrgenommen werden. Die hohe Vielfalt an Berufsgruppen in der öffentlichen Verwaltung kann es
erschweren, spezifische Bedarfe an Weiterbildung zu ermitteln sowie individuelle Beiträge zu messen und korrekt
einzuordnen (Interview Splanemann). Wenn beispielsweise Leistungsdaten wie Effizienzquoten oder Fehlzeiten
offengelegt werden, besteht die Gefahr, dass die Arbeit einer Person nur noch an diesen Parametern gemessen
wird. Dies kann nicht nur die Motivation beeinträchtigen, sondern auch das Gefühl vermitteln, als Mensch mit
11 Im HR-Analytics-Kontext meint man mit Proxies Stellvertretervariablen, also indirekte Messgrößen, die verwendet werden, wenn ein
bestimmter Wert oder eine bestimmte Information nicht direkt messbar oder verfügbar ist. Beispiel dafür ist die Analyse der Häufigkeit
von Krankmeldungen und der Teilnahme an Weiterbildungen, um die Motivation von Mitarbeiter/innen zu erfassen.
individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen nicht mehr wertgeschätzt zu werden. Wird zu stark verallgemeinert,
gehen die berufsgruppenspezifischen Ursachen für Fehlzeiten, Berufsunfähigkeiten etc. unter Umständen im
Rahmen der Analyse verloren (Interview Splanemann).
Neben der Fehlinterpretation von Daten besteht das Risiko des Datenmissbrauchs. Die Nutzung von HR Analytics
betrifft personenbezogene und personenbeziehbare Daten, die zu den sensibelsten Informationen gehören. Dazu
zählen unter anderem Daten zur Gesundheit, zur Fluktuationsprognose oder zur Personalauswahl. Fehlende
explizite Einwilligungen oder intransparente Verarbeitungsprozesse führen hier zu erheblichen Datenschutzfragen.
Datenmissbrauch
Die zunehmende Transparenz von Leistungsdaten, wie etwa Krankentagen oder Bewertungen, kann in Behörden,
die traditionell weniger wettbewerbsorientiert arbeiten, als kulturelle Herausforderung empfunden werden. Sie
birgt die Gefahr, bei den Beschäftigten Ängste auszulösen, etwa ein Gefühl der Überwachung oder der
Unsicherheit im Umgang mit den neuen Einblicken.
Hinzu kommt ein möglicher Verlust der Datenautonomie der Mitarbeiter/innen. Während früher klar war, welche
Informationen in Personalakten verarbeitet wurden, bleibt heute oft unklar, welche Analysen auf Basis dieser
Daten durchgeführt werden oder in Zukunft durchgeführt werden könnten. Obwohl Unternehmen dazu angehalten
sind, eine Einwilligung für die zweckgebundene Nutzung der Daten einzuholen, bleibt die genaue Bedeutung der
abgestimmten Datennutzung für viele Bewerber/innen und Mitarbeiter/innen weiterhin unklar. Dies kann zu
Unbehagen führen, dass persönliche Daten ohne die eigene Zustimmung oder zu anderen als den ursprünglichen
Zwecken verwendet werden (Interview Hartwig und Koch). Trotz Datenschutzhinweisen bleibt unklar, ob
Mitarbeiter/innen diese Informationen verstehen und was passiert, wenn sie der Verarbeitung ihrer Daten nicht
zustimmen. Insbesondere Bewerber/innen, die den Job benötigen, fügen sich solchen Verfahren häufig stillschweigend,
was die Freiwilligkeit der Datennutzung infrage stellt (Interview Anonym 1). Dies kann bei den Beschäftigten zu
Gefühlen von Angst, Machtlosigkeit, Unsicherheit und Vertrauensverlust führen (Interviews Anonym 2,
Salomon).
Kontroll- und Autonomieverlust für Arbeitgeber und Führungskräfte
Der Einsatz von HR Analytics kann zu einem wahrgenommenen Kontroll- und Autonomieverlust für Arbeitgeber
und Führungskräfte führen, da etablierte Machtstrukturen und Mechanismen der Personalsteuerung infrage
gestellt werden. Beispielsweise könnte die durch HR Analytics erzeugte Transparenz dazu führen, dass alle
Mitarbeiter/innen die gleichen Chancen erhalten und bisherige Praktiken, wie die Vergabe von Fortbildungen als
Belohnungssystem, ihre Wirkung verlieren. Dies könnte bestehende Hierarchien und Disziplinierungsmechanismen
herausfordern und die Steuerungsmöglichkeiten der Vorgesetzten einschränken (Interview Anonym 1).
Darüber hinaus problematisiert der Einsatz von vermeintlich objektiven Daten die subjektive Leistungsbewertung
durch Vorgesetzte. Datenbasierte Analysen, zum Beispiel auf Grundlage von Arbeitsproben, könnten bestehende
Bewertungsquotierungen infrage stellen und die Autonomie von Führungskräften bei der Steuerung von
Bewertungen mindern. Die Möglichkeit, bewusst Einfluss auf die Entwicklung von Mitarbeiter/innen zu nehmen, etwa
durch die strategische Vergabe von Performancebewertungen, würde dadurch eingeschränkt werden (Interview
Anonym 1).
Damit korrespondiert die Befürchtung, der Einsatz automatisierter Systeme im Managementprozess könnte zu
einem Gefühl der Bevormundung führen. Der Eindruck, dass menschliche Faktoren, wie Bauchgefühl, oder
andere individuelle Einschätzungen durch datenbasierte Bewertungen verdrängt werden, könnte zu Skepsis unter
den Führungskräften führen, insbesondere dann, wenn Flexibilität und individuelle Einschätzungen als besser
geeignet wahrgenommen werden (Interview Hammermann).
Fehlentscheidungen, qualitativ schlechtere Entscheidungen
Ein zentrales Risiko beim Einsatz von HR Analytics liegt in der Gefahr von Fehlentscheidungen oder qualitativ
schlechteren Entscheidungen, die durch ein unkritisches Vertrauen in KI-Empfehlungen entstehen können. Die
Komplexität, scheinbare Leistungsfähigkeit und vermeintliche Objektivität solcher Systeme können dazu führen,
dass Menschen die durch Algorithmen nahegelegten Entscheidungen oft ungeprüft übernehmen, anstatt sie
kritisch zu hinterfragen.
Dieses Verhalten wird durch das Phänomen des Automation Bias verstärkt, bei dem Menschen dazu neigen,
computergenerierten Ergebnissen oder Empfehlungen mehr Vertrauen zu schenken als menschlichen Einschätzungen
(Ruschemeier 2024). Systeme werden als objektiv, neutral und fehlerfrei wahrgenommen, was die Bereitschaft
reduziert, ihre Logik und Ergebnisse zu hinterfragen. Dies ist besonders problematisch, da Algorithmen auf
fehlerhaften oder verzerrten Daten basieren können und somit menschliche Vorurteile oder Datenfehler unkritisch
weiterverbreiten.
Abhängigkeit von privaten Technologieanbietern
Die Nutzung externer HR-Berater/innen und IT-Softwareanbieter kann dazu führen, dass Verwaltungen auf
Systeme angewiesen sind, deren Funktionsweise sie nicht vollständig nachvollziehen können. Dadurch entsteht die
Gefahr, dass Entscheidungen indirekt durch die Logiken und Vorgaben der Anbieter gesteuert werden, was die
Autonomie der Verwaltung einschränken kann (Interview Hammerschmid). Zudem liegen Updates,
Weiterentwicklungen oder Anpassungen dieser Systeme meist ausschließlich in der Hand der Anbieter.
Ein typisches Beispiel hierfür sind Lock-in-Effekte, die etwa bei großen Systemanbietern wie SAP sichtbar
werden. Ein Wechsel der Technologie bzw. der Infrastruktur stellt aufgrund hoher Kosten und des erheblichen
Aufwands ein großes Risiko für potenziellen Ressourcenverlust dar. Einmal entschieden, bleibt die öffentliche
Verwaltung oft bei einem Anbieter, selbst wenn die Lösung nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht
(Interview Salomon). Diese Abhängigkeit erschwert nicht nur die Anpassung an spezifische Bedürfnisse, sondern
begrenzt auch die Flexibilität der Verwaltung, auf technologische Entwicklungen eigenständig zu reagieren.
4 Voraussetzungen für den Einsatz von HR Analytics
– Zur flächendeckenden Implementation bedarf es einer geeigneten Dateninfrastruktur, denn bereits
vorhandene Daten müssen homogenisiert und aufbereitet werden. Für die Sicherstellung von Akzeptanz müssen
insbesondere Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet sein.
– Erhebliche finanzielle Investitionen sind für die Anschaffung neuer Software notwendig. Allerdings
erschweren bestehende Vergaberichtlinien die Beschaffung von HR-Analytics-Lösungen.
– Zudem ergibt sich neuer Personalbedarf in den Feldern IT, Data Science sowie HR insgesamt. Bereits
vorhandenes Personal muss aus- und weitergebildet werden. Auch die Ausbildungswege und Qualifikationen
müssen zum Teil reformiert werden, um neuen technischen und arbeitsorganisatorischen Anforderungen
gerecht zu werden.
– Mit Blick auf die nötige Organisationsentwicklung sind Offenheit für Veränderung und eine ausgeprägte
Innovationsbereitschaft zentral. Die Zusammenarbeit von Management und Fachabteilungen muss
strukturiert sowie vertrauensvoll sein, um Akzeptanz sicherzustellen und Veränderungen effizient umzusetzen.
– Die Nutzung von HR Analytics setzt voraus, dass Vertrauen in die technischen Systeme geschaffen werden
kann. Dafür sind die Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter/innen und die eindeutige Zuweisung von
Verantwortlichkeiten von zentraler Bedeutung.
Die erfolgreiche Einführung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung ist abhängig von verschiedenen
Voraussetzungen und Ressourcen. Dazu zählen die notwendigen finanziellen, personellen, rechtlichen und
technologischen Rahmenbedingungen auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen. Die zentralen Faktoren für die
Implementierung von HR-Analytics-Systemen umfassen daher nicht nur eine moderne IT-Infrastruktur, sondern
auch nutzbare Daten (Kapitel 4.1), ausreichend finanzielle Mittel und neue Beschaffungsregeln (Kapitel 4.2), gut
ausgebildete Fachkräfte (Kapitel 4.3) sowie die Zusammenarbeit zwischen Leitungsebenen und Mitarbeiter/innen
auch über Ressortgrenzen hinaus (Kapitel 4.4). Hinzu kommt der menschliche Faktor (Kapitel 4.5): Die
Einbeziehung menschlicher Entscheidungsträger/innen, die partizipative Gestaltung und die klare Zuweisung von
Verantwortlichkeiten sind ebenso Voraussetzungen für den Einsatz von HR Analytics wie die zuvor genannten
Punkte.
4.1 Infrastruktur und Daten
Moderne IT-Infrastruktur
Der erfolgreiche Einsatz von HR Analytics erfordert eine zeitgemäße digitale Infrastruktur, die sowohl die
technischen als auch die organisatorischen Voraussetzungen schafft. Digitale Fachkräfte benötigen aktuelle Hardware,
geeignete Cloudlösungen und moderne Programmiersprachen wie Python, um effizient arbeiten zu können. Die
Investitionskosten für diese Tools sind im Vergleich zu den Lohnkosten gering, jedoch führen häufig komplexe
Beschaffungsprozesse und enge Budgets zu Verzögerungen. Dies hemmt die Produktivität und kann zu
Unzufriedenheit bei den Fachkräften führen, die auf moderne Arbeitsumgebungen angewiesen sind, um ihre Potenziale
vollständig realisieren zu können (Schulze Spüntrup et al. 2023).
Zudem sind technische Kompatibilität und Schnittstellen zentrale Herausforderungen. Viele bestehende IT-
Systeme der öffentlichen Verwaltung sind technisch veraltet oder heterogen, was die nahtlose Integration neuer
Anwendungen erschwert. Ein häufiges Beispiel ist die Implementierung von ERP-Systemen, die zur effizienten
Ressourcennutzung beitragen sollen, jedoch an mangelnder Prozessmodellierung scheitern. Dies gilt auch für HR-
Analytics-Anwendungen: Ohne klare Schnittstellen und eine funktionierende Integration in bestehende IT-
Systeme, wie zum Beispiel Desktop- und Serversysteme (Standort- und Kommunikationsserver) und
Netzwerkinfrastrukturen oder Datenbanken und Webdienste, bleiben technologische Lösungen ineffizient (Interview Korać).
Datenhomogenisierung und -aufbereitung
Die zur Anwendung von HR-Analytics-Verfahren erforderlichen Beschäftigtendaten stammen häufig aus
verschiedenen Datenquellen. Beschäftigtendaten resultieren aus einer Vielzahl interner Prozesse und Systeme eines
Unternehmens. Diese Daten umfassen klassische Personalinformationen, wie Stammdaten, An- und
Abwesenheiten sowie Einstellungs- und Laufbahninformationen, und stellen die Grundlage für bereits heute existierende
Personalmanagementprozesse dar. Hinzu kommen gesundheitsbezogene Daten aus betrieblichen
Gesundheitsprogrammen sowie Kommunikationsdaten, die aus unternehmensinternen Plattformen wie Blogs und Chats
gewonnen werden. Eine weitere Datenquelle können Performancedaten sein. Diese Daten werden häufig durch
softwarebasierte Arbeitssteuerung generiert, etwa zur Erfassung von Arbeitszeiten oder Aufgabenabschlüssen.
Zudem können Personalentwicklungsprogramme weitere Informationen über die berufliche Weiterentwicklung und
Kompetenzen von Beschäftigten liefern (Peters et al. 2023). Beschäftigtendaten können personenbezogen, also
individuell direkt zuordenbar, oder personenbeziehbar sein, was eine indirekte Identifikation einzelner
Beschäftigter ermöglicht.
Die Sicherheit dieser Daten ist eine zentrale Voraussetzung für den Einsatz von HR Analytics in der öffentlichen
Verwaltung. Beschäftigtendaten sind oft hochsensibel, da sie private oder vertrauliche Informationen enthalten,
was strikte Datenschutzmaßnahmen erfordert, etwa die Anonymisierung sensibler Daten und den Schutz vor
unberechtigtem Zugriff. Obwohl Beschäftigtendaten Potenziale zur gezielten Unterstützung der Beschäftigten
bieten, bergen sie zugleich Risiken, wie Überwachung oder Missbrauch, wenn sie nicht verantwortungsvoll genutzt
werden (Zweig et al. 2021). Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen spielen dabei eine
entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass sensible Informationen nur autorisierten Personen zugänglich sind.
Eine Herausforderung für die Nutzung von Beschäftigtendaten besteht darin, dass diese in unterschiedlicher
Struktur vorhanden sind. Während einige Daten strukturiert vorliegen, wie etwa Stammdaten, sind andere, wie
Kommunikationsdaten, häufig unstrukturiert und daher komplexer zu verarbeiten (Peters et al. 2023).
Abbildung 4.1 Typische Quellen für Beschäftigtendaten in Betrieben
Quelle: nach Peters et al. 2023, S. 11
Eine weitere technische Herausforderung besteht in der Fragmentierung von Daten. In vielen Organisationen sind
relevante Personaldaten auf verschiedene Dateninseln verteilt. Unterschiedliche Softwarelösungen und
Speicherorte erschweren die Integration dieser Daten in zentrale Systeme, wodurch das Potenzial von HR Analytics nicht
ausgeschöpft werden kann (Interview Hammermann). Die Zusammenführung der Daten stellt eine erhebliche
Hürde dar, die zusätzlichen Aufwand und gezielte Maßnahmen zur Datenintegration erfordert.
Die Qualität der zugrunde liegenden Daten stellt letztlich den zentralen Erfolgsfaktor für den Einsatz von HR
Analytics dar. Verzerrte, unvollständige oder veraltete Datensätze können zu falschen oder ungenauen
Ergebnissen führen, was möglicherweise die Entscheidungsfindung negativ beeinflusst (Interviews Hartwig und Koch,
Splanemann). Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität, wie die regelmäßige Überprüfung auf Fehler und
Verzerrungen, sind daher essenziell, um die Aussagekraft und Verlässlichkeit von Analysen zu gewährleisten
(Peters et al. 2023).
Insbesondere die bereits genannte Heterogenität von Datensystemen in der öffentlichen Verwaltung kann hier
eine Herausforderung darstellen. Die Leistungsfähigkeit von Analysewerkzeugen ist direkt an die Qualität von
sämtlichen Beschäftigtendaten gebunden. Eine unzureichende Datenbasis begrenzt somit die Aussagekraft und
den Nutzen der eingesetzten Technologien, unabhängig davon, wie fortschrittlich die Analysetools selbst sind
(Interview Salomon).
4.2 Beschaffung und Finanzierung
Nachhaltige Finanzierungsmodelle
Die erfolgreiche Einführung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung erfordert erhebliche finanzielle
Investitionen, insbesondere zu Beginn. Es braucht Mittel für den Aufbau der Infrastruktur, die Anschaffung
geeigneter Software und die Einstellung gut ausgebildeter IT-Fachkräfte, die die Systeme bedienen, warten und
weiterentwickeln (Interview Hartwig und Koch). Obwohl die Investitionskosten für Behörden signifikant sind,
gelten sie als stemmbare Herausforderung (Interview Priess).
Die Investitionskosten hängen unter anderem davon ab, welche Software beschafft wird. Infrage kommen neben
Lösungen von kommerziellen Anbietern auch Open-Source-Anwendungen. Open-Source-Anwendungen
verursachen lediglich Anpassungs- und Hostingkosten12, ohne dass skalierende Nutzer/innenzahlen zusätzliche
finanzielle Belastungen erzeugen. Daher können mit ihrer Hilfe dauerhaft hohe Lizenzkosten vermieden werden
(Interview Anonym 1). Dies ist besonders für Kommunen relevant, die aufgrund ihrer begrenzten Budgets nur wenig
Spielraum für Digitalisierungsprojekte haben und bei komplexeren Datenarchitekturen schnell an ihre Grenzen
stoßen (Interview Priess).
Allerdings kann sich sowohl bei der Nutzung von Open-Source-Anwendungen als auch beim Bezug von
kommerziellen Lösungen die fehlende Anpassung an die speziellen Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung als
problematisch erweisen. Viele kommerziell verfügbare HR-Analytics-Lösungen sind primär für die Anwendung in
Unternehmen konzipiert, was zu erheblichen Anpassungsaufwänden und hohen Implementierungskosten in der
öffentlichen Verwaltung führt. Die Gefahr besteht, dass die Systeme nicht optimal in bestehende Strukturen
integriert werden können und somit ihr Nutzen begrenzt bleibt (Interview Hartwig und Koch). Die Kosten für die
Beschaffung und Anpassung kommerzieller Lösungen liegen somit höher im Vergleich zu standardisierten
Lösungen (Interview Korać). In beiden Fällen umfassen die Investitionen auch Folgekosten für Weiterbildungs- und
Schulungsmaßnahmen, IT-Support und Wartung sowie Lizenzupdates, die bereits bei der
Investitionsentscheidung mit berücksichtigt werden sollten (Interview Splanemann).
Vergaberechtliche Herausforderungen
Eine Herausforderung für die Etablierung nachhaltiger Finanzierungsmodelle stellt das Vergaberecht dar. Häufig
erhält der Billigstbieter den Zuschlag, was die Beschaffung passender Lösungen erschweren und in der Praxis zu
minderwertigen Projektergebnissen führen kann (Interview Hammerschmid). Derzeit müssen Ausschreibungen
technologie- und lösungsneutral gestaltet werden, was bedeutet, dass präferierte Systeme nicht direkt ausgewählt
werden können. Diese Neutralität fördert zwar Wettbewerb und Chancengleichheit, führt jedoch häufig dazu, dass
nicht die optimale Lösung beschafft wird (Interview Hammerschmid). Gleichzeitig stellt das bisherige
Vergabeverfahren eine Hürde für kleinere Anbieter und Start-ups dar. Die hohen bürokratischen Anforderungen und
Ressourcenbelastungen verhindern häufig, dass innovative Lösungen den Weg in die öffentliche Verwaltung finden,
weil etablierte Anbieter bevorzugt werden (Interview Salomon). Zudem bestehen rechtliche Einschränkungen:
12 Hostingkosten sind die laufenden Kosten, die aufkommen, um eine Open-Source-Anwendung betreibbar, erreichbar und nutzbar zu
machen.
Software, die potenziell zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle genutzt werden könnte, unterliegt strengen
gesetzlichen Regelungen (Kapitel 2.2), unabhängig davon, ob solche Funktionen tatsächlich verwendet werden.
Dies führt zu zusätzlichen Hürden in der Beschaffung und bedarf einer klaren Abstimmung mit
Personalvertretungen (Interview Anonym 1).
4.3 Personalkapazitäten, Aus- und Weiterbildung
Gut ausgebildete Fachkräfte (unter anderem HR, Data Science, Programmierung)
Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung datenbasierter Personalstrategien ist der gezielte
Aufbau von Ressourcen und Kapazitäten in HR-Abteilungen und die Schaffung interdisziplinärer Teams, die sowohl
technische als auch kontextbezogene Expertise einbringen. Das Personal muss hinreichend qualifiziert sein, um
die Daten sinnvoll analysieren und fachgerecht interpretieren zu können. Daten allein liefern keine Erkenntnisse.
Sie müssen durch Expert/innen, die den organisatorischen Kontext kennen, eingeordnet und mit
Hintergrundwissen angereichert werden. Dieser Prozess, bekannt als Sensemaking, ist entscheidend, um die Potenziale von HR
Analytics voll auszuschöpfen. Am Beispiel einer Fluktuationsprognose zeigt sich, dass es nicht genügt, erhöhte
Zahlen festzustellen. Es braucht Menschen, welche die Ursachen, wie interne Veränderungen oder externe
Einflüsse, verstehen und die Ergebnisse in den richtigen Zusammenhang setzen können (Interview Hammermann).
Die erfolgreiche Umsetzung von HR Analytics erfordert daher gut ausgebildete Fachkräfte unter anderem in den
Bereichen IT, Data Science und HR. Oftmals sind allerdings HR-Abteilungen nur unzureichend mit Personal
ausgestattet, um bestehende Aufgaben zu bewältigen. Neue, komplexe Projekte, wie die Einführung und der
Einsatz von HR Analytics, stellen zusätzliche Belastungen dar (Interview Hammerschmid). Infrage kommen sowohl
der Aufbau zusätzlich notwendiger Personalressourcen als auch die Aus- und Weiterbildung vorhandenen
Personals.
Der Aufbau zusätzlicher Personalressourcen dürfte vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der
Verwaltung jedoch schwierig sein. Bis 2030 könnten laut Schulze Spüntrup et al. (2023) rund 140.000 digitale Fachkräfte
fehlen. Diese Lücke ist durch Neueinstellungen allein nicht zu schließen (Schulze Spüntrup et al. 2023). Daher
ist die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, um die digitalen Kompetenzen in der
öffentlichen Verwaltung zu stärken und Fachkräfteengpässe zu verringern. 2021 erfassten nur 24 % der Behörden
strukturiert Kompetenzbedarfe, im Vergleich zu 52 % der privatwirtschaftlichen Unternehmen. „Hinzu kommt: Im
öffentlichen Sektor ist das pro Person und Jahr zur Verfügung stehende Budget für Weiterbildung mit 418 Euro
nur ungefähr halb so groß wie in der Privatwirtschaft“ (Schulze Spüntrup et al. 2023).
Weiterentwicklung von Aus- und Weiterbildungsbedarfen und -angeboten
Die Schulungs- und Weiterbildungsprogramme sollten sich am Wissensstand der Mitarbeiter/innen sowie ihren
Bedarfen orientieren. Viele Mitarbeiter/innen haben ihre Ausbildung vor Jahrzehnten abgeschlossen und konnten
mit den technologischen Entwicklungen nicht Schritt halten. Es fehlt häufig das Know-how, um moderne
Systeme, die zum Beispiel auch KI-Technologien nutzen, kompetent zu bewerten und deren Potenziale und Grenzen
zu verstehen (Interview Korać).
Gleichzeitig müssen bestehende Ausbildungswege und Qualifikationen für den öffentlichen Dienst überprüft und
reformiert werden. Studiengänge und Weiterbildungen sollten stärker auf Digitalisierung, Datenanalyse und
moderne Verwaltungsprozesse ausgerichtet werden, um Nachwuchskräfte gezielt auf die Anforderungen der
heutigen Verwaltung vorzubereiten (Interview Anonym 2). Entscheidend dabei ist auch, dass der Wissensaufbau
kontinuierlich erfolgt, um technologische Innovationen effizient einzusetzen und bestehende Lücken zu schließen.
Der Aus- und Weiterbildungsbedarf betrifft nicht nur IT-Spezialist/innen, sondern auch Personalräte, denn
insbesondere diese haben als Mitarbeitervertretung eine zentrale Rolle bei der Mitbestimmung und Mitwirkung bei
Entscheidungen sowie der Bewertung neuer Technologien. Ohne fundiertes Wissen über Risiken und Potenziale
von HR Analytics können sie die Interessen der Mitarbeiter/innen jedoch nicht effektiv vertreten und
Entscheidungen mittragen (Interview Anonym 1). Dadurch kann die Einführung von HR-Analytics-Systemen zusätzlich
erschwert werden (Interview Anonym 1).
4.4 Organisationsentwicklung und Veränderungsbereitschaft
Offenheit für Veränderung und Innovationsbereitschaft
Der erfolgreiche Einsatz von HR Analytics erfordert eine Veränderung beim Personal und dem
Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung, die oft durch traditionelle Arbeitsweisen geprägt ist. Die Skepsis gegenüber
neuen Technologien, wie KI, basiert auf dem nachvollziehbaren Wunsch, bewährte Prozesse nur durch
nachweislich vorteilhafte Innovationen zu ersetzen (Interview Loi). Gleichzeitig hemmen starre Hierarchien und lange
Betriebszugehörigkeit von Teilen der Belegschaft die Innovationsbereitschaft, da etablierte Arbeitsmuster
verfestigt sind und Flexibilität fehlt (Interviews Anonym 2, Splanemann).
Ein moderner, serviceorientierter Ansatz in der Personalverwaltung steht erst am Anfang. HR Analytics kann hier
als Beschleuniger wirken, um datenbasierte Entscheidungen zu fördern und die Personalbetreuung strategischer
zu gestalten (Interviews Anonym 2, Splanemann). Um moderne Arbeitsweisen und Technologien in der
öffentlichen Verwaltung erfolgreich zu implementieren, muss neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen vor
allem ein kultureller Wandel stattfinden. Dieser Wandel erfordert mehr Freiheiten, weniger
Verwaltungsvorschriften, insbesondere Organisations- und Dienstvorschriften, und den Abbau von hierarchischen Strukturen, um
Freiräume für Innovation und modernes Arbeiten zu schaffen (Interview Salomon). Allerdings kann dieser
kulturelle Wandel davon gehemmt werden, dass aus Sicht der Mitarbeiter/innen Modernisierungsbemühungen in der
Vergangenheit häufig mit dem Realisieren von Einsparpotenzialen einhergingen. Mitarbeiter/innen können also
einem neuen Modernisierungsbestreben ablehnend gegenüberstehen, wenn es nicht gelingt, zu vermitteln, welche
Potenziale mit der Einführung von HR-Analytics-Anwendungen realisiert werden können (Interview
Splanemann).
Zusammenarbeit von Leitungsebene und Fachabteilungen
Der Erfolg von HR-Analytics-Projekten hängt maßgeblich von der frühzeitigen Einbindung der Leitungsebenen
und der Fachabteilungen ab. Projekte, die Zeit und Ressourcen erfordern, sind nur dann wirksam, wenn ihre
Ergebnisse auch zu konkreten Verbesserungen führen. Lösungen für beispielsweise Probleme im Betriebsklima oder
in der Führung können nur umgesetzt werden, wenn die relevanten Entscheidungsträger/innen von Anfang an in
das Projektdesign einbezogen werden und die Herleitung der Ergebnisse nachvollziehen können.
Eine strukturierte Zusammenarbeit schafft nicht nur Akzeptanz, sondern erleichtert auch die Ableitung und
Umsetzung von Veränderungen. Die Einbindung der Leitungsebenen von Beginn an verhindert, dass Ergebnisse im
Nachgang ignoriert werden, und sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten klar geregelt sind (Interview
Hammermann). Allerdings stellt das starre System der öffentlichen Verwaltung ein Hemmnis dar, denn der Aufstieg von
Quereinsteiger/innen in Führungspositionen ist erschwert, wodurch vorhandene Potenziale ungenutzt bleiben
(Interview Korać). Eine bessere Vernetzung von Behörden und gezielte Kooperationen in zweckgebundenen
Bereichen könnten zudem mehr Flexibilität schaffen und den Fachkräfteeinsatz optimieren (Interview Priess).
4.5 Klare Zuständigkeiten, partizipative Gestaltung und menschliche
Entscheidungsinstanz
Klare Verantwortungszuweisung
Um HR-Analytics-Systeme in der öffentlichen Verwaltung vertrauensvoll einsetzen zu können, bedarf es
zunächst einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Datengrundlage (Kapitel 4.1). Eine mangelhafte
Datenbasis kann die Effektivität und Akzeptanz solcher Systeme erheblich beeinträchtigen (Interviews Hartwig und Koch,
Splanemann). Insbesondere dann, wenn die Systeme zur Verhaltens- und Leistungskontrolle eingesetzt werden
sollen, sind klare Regeln notwendig, die eine Balance zwischen dem Zweck der Datenverwendung und dem
Schutz individueller Freiheiten von Beschäftigten gewährleisten. Ergebnisse von datenbasierten Analysen und
Empfehlungen sollten daher in einer Weise präsentiert werden, die auch für Personen ohne technisches
Fachwissen verständlich ist. Diese Aufbereitung ermöglicht es, Vertrauen in datenbasierte Systeme zu stärken und
Bedenken präventiv zu begegnen (Interview Hammermann).
Die Nutzung von HR-Analytics-Systemen zur Unterstützung von Entscheidungen in der Personalauswahl, bei
Beförderungen oder in der Personalentwicklung hat in der Regel direkte oder indirekte Auswirkungen auf die
Zukunft und das berufliche Leben von Beschäftigten. Bei Beschäftigten dürfte der Einsatz solcher Technologien
daher nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn klare ethische Leitlinien, Transparenz und eine verantwortungsvolle
Gestaltung gewährleistet sind (Interview Hammermann), wobei Personalvertretungen eine wichtige Rolle spielen
(Interview Splanemann). Die Zuweisung von Verantwortlichkeiten auch im Sinne einer Klärung, wer für das
Zustandekommen von Entscheidungen technischer Systeme rechenschaftspflichtig ist, ist dabei zentral.
Algorithmen und durch HR Analytics unterstützte Entscheidungen müssen für alle Beteiligten zumindest in den
Grundzügen nachvollziehbar sein (Interview Korać). Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen anzufechten, ist ein
wichtiger Mechanismus, um Vertrauen aufzubauen und Verantwortlichkeit zu sichern (Interview Korać). Offen ist dabei
die Frage, wie eine wirksame Prävention des Missbrauchs solcher Systeme gelingt (Interview Anonym 1).
Partizipation bei Gestaltung und Anwendung
Die erfolgreiche Implementierung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung wird maßgeblich von der
aktiven Einbindung von Personalvertretungen und anderen relevanten Akteur/innen abhängen. Denn partizipative
Technikgestaltung trägt dazu bei, dass die technischen Lösungen die beabsichtigte Wirkung tatsächlich erzielen,
indem sie sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den strategischen Zielen der Organisation dienen
(Interview Hartwig und Koch). Personalvertretungen tragen besondere Verantwortung dafür, die Interessen der
Beschäftigten zu wahren (Interviews Burmeister, Splanemann). Die frühzeitige Einbindung von
Personalvertretungen nicht nur zur Befürwortung von Technologieentscheidungen, sondern auch zur aktiven Gestaltung des
Technologieeinsatzes ist daher nötig, um Akzeptanz für neue Technologien zu stärken. Innovative Projekte im
Bereich datengetriebener Personalprozesse erfordern zudem den Einbezug verschiedener, nicht ausschließlich
technologischer Perspektiven in die Entscheidungsfindung über Entwicklung, Ausgestaltung und Einsatz von HR
Analytics. Insbesondere die Beteiligung der Verwaltungsmitarbeiter/innen als Domänenexpert/innen ist wichtig.
Auch der Einbezug soziologischer und psychologischer Expertise kann dabei unterstützen, soziale und ethische
Implikationen in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Menschliche Entscheidungsträger/innen
Nicht nur im Prozess der Gestaltung von HR-Analytics-Systemen, sondern auch bei der Anwendung derartiger
Systeme kommt den Beschäftigten in der Verwaltung eine erfolgskritische Rolle zu. Gerade in sensiblen
Bereichen, wie etwa der Personalauswahl, ist die Einbindung menschlicher Entscheidungsträger erforderlich, um die
Ergebnisse datenbasierter Analysen kritisch zu prüfen und kontextuell einzuordnen. Dies stellt an Beschäftigte im
Personalwesen der öffentlichen Verwaltung und Führungskräfte mit Personalverantwortung erhebliche
Anforderungen. Sie müssen in der Lage sein, Entscheidungen technischer Systeme zu bewerten, weil bei ihnen die
Letztentscheidung liegt (Interview Blessin). Dabei sind sie gefährdet, einem Automation Bias zu unterliegen
(Kapitel 3.2). Daher ist es bei Einführung von HR Analytics wichtig, Führungskräfte und Personalverantwortliche zu
schulen, um für derartige Risiken zu sensibilisieren und wirksame Strategien zu vermitteln, wie sie datenbasierte
Analysen nicht unkritisch übernehmen, sondern ihre eigene Erfahrung und Reflexion einbringen (Interview Loi).
Hinzu kommt, dass in der öffentlichen Verwaltung einer gerichtsfesten Ausgestaltung von Entscheidungen eine
noch größere Bedeutung zukommt als im Privatsektor. Anders als in der Privatwirtschaft können
Personalentscheidungen, wie Einstellungen oder Beförderungen, in der öffentlichen Verwaltung jederzeit vor
Verwaltungsgerichten angefochten werden. Diese Möglichkeit wird häufig genutzt, was hohe Anforderungen an die
Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit der Entscheidungen stellt. Das bedeutet, dass der/die verantwortliche
Entscheider/in im Zweifel auch gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit nachvollziehbar und rechtlich belastbar
begründen können muss, wie eine Entscheidung zustande kam (Interview Hammerschmidt).
Neben Kompetenzaufbau für Führungskräfte können auch organisatorische und prozessuale
Kontrollmechanismen helfen, die Akzeptanz und die verantwortungsvolle Nutzung von HR Analytics in der öffentlichen
Verwaltung zu fördern. Dies könnte zum Beispiel durch ein erweitertes Auskunftsrecht geschehen, das es Einzelpersonen
ermöglicht, Informationen über die Verwendung ihrer Daten einzuholen. Eine andere Möglichkeit könnte darin
bestehen, Zugang für externe, unabhängige Auditings zu schaffen, zum Beispiel für zivilgesellschaftliche
Organisationen. Diese könnten als Unterstützungsstrukturen fungieren, indem sie Betroffene beraten und ihnen helfen,
ihre Rechte wahrzunehmen. Entsprechende Ansätze folgen dem Prinzip der Ermächtigung von Betroffenen und
versetzen Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung in die Lage, selbst mit den Risiken (Kapitel 3.2)
umzugehen, die im Zusammenhang mit HR Analytics entstehen können (Interview Burmeister).
5 Verantwortungsvolle Gestaltungsoptionen
– Um Potenziale von HR Analytics zu heben und Risiken zu minimieren, steht eine Reihe politischer
Gestaltungsoptionen zur Verfügung. Vor allem die Schaffung einer homogenen Datenstruktur, die
verantwortungsvolle Gestaltung und Nutzung, die Anpassung von Beschaffungsregelungen, die Bereitstellung
ausreichender finanzieller Ressourcen, die Weiterentwicklung regulatorischer Rahmen und die aktive
Gestaltung eines organisationskulturellen Wandels können durch politische Maßnahmen vorangetrieben werden.
– Es gibt derzeit kaum Praxisbeispiele für HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung bei einem
gleichzeitig wachsenden Handlungsdruck im Kontext der Verwaltungsmodernisierung. Somit gibt es noch Bedarf
für weitergehende Untersuchungen, um die Beiträge von HR Analytics zur Modernisierung der Verwaltung
im Bereich Personalwesen besser erfassen zu können. Ebenfalls noch ungeklärt ist die Frage, welche
Effekte HR Analytics auf individueller Ebene entfalten können.
Die vorliegende Studie zeigt, dass die Anwendung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung in
Deutschland bislang wenig etabliert ist. Zwar finden sich Hinweise auf Aktivitäten verschiedener Verwaltungseinheiten
insbesondere des Bundes, die sich mit der Einführung entsprechender Systeme befassen. Der Informationszugang
zu quantitativen Details der Projekte gestaltete sich im Zuge der Untersuchung jedoch schwierig. Grundsätzlich
kann festgestellt werden: Für die Notwendigkeit einer Modernisierung und Digitalisierung von Personalprozessen
im öffentlichen Sektor besteht eine hohe Sensibilität. Viele Personalverantwortliche aus dem öffentlichen Sektor
setzen sich aktiv mit diesem Thema auseinander, zum Beispiel im informellen, ressort- und
behördenübergreifenden Austausch. Im internationalen Vergleich ist Deutschland in einem nachholenden Entwicklungsprozess, denn
andere Länder sind bereits weiter fortgeschritten.
Der Markt für HR-Analytics-Anwendungen bietet eine Vielzahl technischer Lösungen mit unterschiedlichem
technologischem Reifegrad, die verschiedene Phasen entlang des gesamten Beschäftigungswegs abdecken. Dabei
lassen sich die Hauptanwendungsfelder in drei zentrale Kategorien unterteilen: Personalgewinnung,
Personalmanagement und Austrittsmanagement.
Trotz dieser technischen Vielfalt bleibt die regulatorische Situation unzureichend. Insbesondere die rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Einsatz von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung sind bislang nicht
eindeutig definiert, da sie sich an der Schnittstelle zwischen der Datenschutz-Grundverordnung und der Verordnung
über künstliche Intelligenz befinden. Diese Unsicherheit erschwert eine flächendeckende Implementierung und
Nutzung entsprechender Technologien.
Die angenommene stärkere Nutzung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung bis 2030 wird von den
Befragten durch technologische, gesellschaftliche und arbeitsmarktbezogene Faktoren erklärt. Die
Modernisierung der Verwaltung und der verstärkte Einsatz datengetriebener Entscheidungen bieten eine Basis für die
Verbreitung solcher Technologien. Auf der technischen Ebene hat die vorliegende Analyse verdeutlicht, dass
Prozesse und Infrastrukturen zunächst breitflächig digitalisiert werden müssen. Außerdem braucht es eine
strategische Neuausrichtung im Personalwesen, die den Weg für eine effektive Nutzung von HR Analytics ebnen. Um
die Vorteile solcher Technologien für die Verwaltung stärker nutzen zu können, sind in diesem Zusammenhang
auch ein intensiverer Diskurs und eine gezielte Wissensvermittlung in den Behörden erforderlich.
Die Potenziale und Risiken von HR Analytics manifestieren sich insbesondere in den Anwendungsfeldern der
Personalgewinnung und des Personalmanagements. Durch die Automatisierung von Auswahlverfahren kann die
Rekrutierung effizienter und beschleunigt werden. HR Analytics ermöglichen eine zielgruppengerechte
Ansprache potenzieller Bewerber/innen sowie eine Stärkung des Employer Brandings der öffentlichen Verwaltung, was
im Wettbewerb um Fachkräfte von zunehmender Bedeutung ist. Eine zu lösende Herausforderung ist die
transparente Gestaltung von Entscheidungsprozessen. Um den Vorteil eines fairen Auswahlprozesses, der anhand klar
definierter und objektivierter Kriterien nachvollziehbar gestaltet ist, nutzen zu können, müssen die inhärenten
Risiken algorithmischer Systeme, vor allem die mangelnde Transparenz, minimiert werden. Algorithmische
Verzerrungen könnten bestehende Ungleichheiten und Diskriminierung verstärken und ungewollt in den
Entscheidungsprozess einfließen. Darüber hinaus lassen sich essenzielle Soft Skills in HR Analytics nur schwer abbilden,
was dazu führen kann, dass diese im Auswahlprozess eine geringere Berücksichtigung finden.
Auch im Bereich des Personalmanagements ermöglicht der datenbasierte Ansatz eine effizientere Gestaltung von
Arbeitsprozessen und eine Steigerung der Produktivität. Zudem können Personalentscheidungen durch
evidenzbasierte Analysen transparenter und objektiver getroffen werden. Ein weiterer Vorteil liegt in der
vorausschauenden Personalverwaltung. Durch datenbasierte Prognosen lassen sich zukünftige Personalbedarfe und -
entwicklungen frühzeitig erkennen. Darüber hinaus ermöglichen Frühwarnsysteme eine Einschätzung von
Arbeitsüberlastung sowie Unzufriedenheit der Beschäftigten, wodurch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung
abgeleitet werden können. Die detaillierte Erfassung von Kompetenzen und Entwicklungsbedarfen trägt dazu bei,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bedarfsgerecht zu planen. Das erleichtert zudem den Abgleich von
Kompetenzprofilen mit passenden Stellen, Fortbildungen oder Projekten, wodurch die Zufriedenheit und Bindung der
Mitarbeiter/innen erhöht werden kann. Den vielfältigen Potenzialen stehen jedoch signifikante Risiken gegenüber.
So besteht die Gefahr einer zunehmenden Dehumanisierung der Arbeitswelt durch verstärkte Automatisierung
und algorithmische Entscheidungsfindung. Insbesondere die erweiterte Überwachung und Kontrolle von
Beschäftigten kann zu Verunsicherung und einem Gefühl des Autonomieverlusts führen. Auch für Arbeitgeber/innen und
Führungskräfte ergibt sich eine potenzielle Einschränkung ihrer Entscheidungsfreiheit durch die zunehmende
Abhängigkeit von datenbasierten Prozessen. Ferner besteht das Risiko von Fehlentscheidungen, wenn die zugrunde
liegenden Algorithmen oder Daten fehlerhaft oder unzureichend sind. Schließlich wird die Abhängigkeit von
privaten Technologieanbietern als kritischer Faktor betrachtet, da dies langfristig zu einem Kontrollverlust über
zentrale HR-Prozesse führen kann.
Während die Auswirkungen von HR Analytics im Austrittsmanagement in der Fachliteratur sowie in der
qualitativen Erhebung dieser Studie weniger prominent thematisiert wurden, lassen sich auch in diesem Bereich Chancen
identifizieren. Insbesondere proaktive Prognosen, die auf umfangreichen Datenmengen basieren, können dazu
beitragen, Mitarbeiterfluktuation frühzeitig zu erkennen. Dies ermöglicht es, die zugrunde liegenden Ursachen
gezielt zu adressieren und geeignete Maßnahmen zur Bindung von Talenten zu entwickeln.
Der KI-basierte Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert transparente ethische Leitlinien und einen klaren
regulatorischen Rahmen. Für eine verantwortliche Nutzung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung ist
eine festgelegte Data Governance für die Sammlung, Nutzung und Speicherung von Beschäftigtendaten und
sensiblen Verwaltungsdaten notwendig, die sowohl die Akzeptanz stärkt als auch einen operativen Mehrwert beim
Einsatz dieser Technologien garantiert. Weiter ist der Faktor Mensch für die verantwortungsvolle Anwendung
von HR Analytics unverzichtbar. Die proaktive Einbindung von allen Beteiligten bei partizipativer Gestaltung der
HR-Analytics-Nutzung sowie die stetige Gewährleistung von menschlicher Einschätzung und Entscheidung, in
Kombination mit KI-Lösungen, sind wesentlich.
Gestaltungsoptionen
Der Übergang von einer reinen Verwaltung hin zu einer strategischen Talent- und Führungsförderung erscheint
notwendig, um den Fachkräftemangel zu kompensieren, vorhandenes Personal bedarfsorientiert zu fördern und
weiterzuentwickeln sowie die Innovations- und Handlungsfähigkeit des öffentlichen Sektors langfristig zu
sichern. Damit HR Analytics bei der Verwaltungsmodernisierung eine Rolle spielen, steht eine Reihe von
Handlungsoptionen zur Verfügung, die vor allem dazu dienen, die notwendigen Voraussetzungen (Kapitel 4) für eine
Anwendung von HR Analytics zu schaffen.
Kasten 5.1 Politische Gestaltungsoptionen
– Schaffung einer homogenen Datenstruktur: Die Analyse und die Entscheidungsunterstützung durch HR
Analytics fußen auf qualitativ ausreichenden Daten. Eine saubere, vollständige und konsistente
Datenstruktur ist daher erforderlich. Gleichzeitig müssen Verzerrungen frühzeitig erkannt und behoben werden, um
fundierte und objektivere Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.
– Verantwortungsvolle Gestaltung und Nutzung: HR-Analytics-Systeme müssen verantwortungsvoll
gestaltet und genutzt werden, wenn Vertrauen und Akzeptanz für diese Systeme geschaffen werden sollen.
Wichtige Erfolgsfaktoren sind daher die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowohl während der
Implementierung als auch der Anwendung von HR Analytics, die Partizipation von relevanten Akteuren sowie
die Fähigkeit menschlicher Entscheidungsträger/innen, Ergebnisse von HR Analytics kritisch reflektieren
zu können.
– Anpassung von Beschaffungsregeln und Finanzierungsrahmen: Um Softwarelösungen anschaffen und
einsetzen zu können, sind gezielte und nachhaltige finanzielle Investitionen sowie neue Beschaffungsregeln
unabdingbar. Das umfasst zum einen ausreichende Budgets für Datenschutz und IT-Sicherheit sowie zum
anderen finanzielle Mittel für die Beschaffung und Implementierung passfähiger Systeme. Neue
Beschaffungsregelungen müssen auf Kosteneffizienz, Innovationsförderung und Rechtssicherheit ausgerichtet sein,
um die Einführung von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern. Ein zentral gesteuerter
Beschaffungsprozess könnte helfen, Kosten zu senken, indem Kommunen oder Bundesländer als
Konsortium auftreten und gemeinsam Systeme einkaufen. Das würde die Verhandlungsmacht erhöhen und
verhindern, dass private Anbieter ihre Lösungen einzeln und zu hohen Preisen an unterschiedliche Stellen
verkaufen. Eine dementsprechende Anpassung des Vergaberechts erscheint daher sinnvoll.
– Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen: Neben der Anpassung des Vergaberechts
stellt auch die zum Teil uneindeutig geregelte Datennutzung eine Herausforderung dar. Eine klare
Definition der Grenzen der Datennutzung im HR-Bereich ist bislang ausgeblieben. Es fehlt eine eindeutige
Abgrenzung, welche personenbezogenen Daten für Entscheidungsprozesse zulässig sind. Die Datenschutz-
Grundverordnung allein reicht hierfür nicht aus. Ein erweiterter Datenschutz-Grundverordnungs-Ansatz
könnte durch zusätzliche Prinzipien ergänzt werden, insbesondere durch die Einbeziehung von
Interessengruppen sowie durch Steuerungs- und Kontrollstrukturen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht.
– Organisationskulturellen Wandel gestalten: Auf Ebene einzelner Institutionen bedeutet die Einführung von
HR Analytics Veränderungen im Arbeitsalltag, nicht nur für Personalabteilungen, sondern auch für
Mitarbeiter/innen, Führungskräfte und Bewerber/innen. Der Umgang mit diesen Veränderungen bietet die
Möglichkeit, den kulturellen Wandel aktiv zu gestalten. Durch einen aktiv gestaltenden Veränderungsprozess
können Akzeptanz und Veränderungsbereitschaft in der Belegschaft gesteigert werden.
Weiterführender Untersuchungsbedarf
Die Nutzung von HR Analytics in der deutschen öffentlichen Verwaltung steht noch in den Anfängen, weist aber
erhebliche Entwicklungs- und Nutzungspotenziale auf. Da bisher nur wenige Anwendungsfälle und
Erfahrungswerte vorliegen, erscheint es sinnvoll, die fortschreitenden Entwicklungen zur Einführung von HR-Analytics-
Systemen und deren Regularien im öffentlichen Sektor analytisch zu verfolgen, um möglichst frühzeitig
Ergebnisse über Gelingensbedingungen und politische Gestaltungsbedarfe zu identifizieren.
Auch dezidiert bezogen auf das Personalwesen im öffentlichen Sektor ergibt sich weiterführender
Untersuchungsbedarf. Ergiebig wäre die Potenzialanalyse einer Zentralisierung bestimmter HR-Serviceaufgaben auf
Bundesebene für die Modernisierung der Verwaltung und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. In diesem Zuge
sollte ebenfalls die Organisation von HR-Serviceleistungen auf Landes- und kommunaler Ebene berücksichtigt
werden.
Schließlich bleiben die möglichen Vorteile von HR Analytics auf der individuellen Ebene bislang weitestgehend
unerforscht. Bisher konzentriert sich die wissenschaftliche Literatur vor allem auf die organisatorische Dimension
und weniger auf die individuelle. Die qualitative und quantitative Analyse von möglichen bzw. realen
individuellen Verbesserungen oder Verschlechterungen für einzelne Beschäftigte, etwa im Rekrutierungsprozess, im
Laufe der Beschäftigung oder bei Austritt, wäre notwendig, um ein vollständiges Bild der Chancen und
Herausforderungen von HR Analytics für die Arbeitswelt der Zukunft zu skizzieren.
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7 Anhang
7.1 Interviewpartner/innen
Name Organisation
Dr. Bernd Blessin Bundesverband der Personalmanager*innen
Klaus Burmeister foresightlab
Dr. Andrea Hammermann IW Köln
Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid Hertie School
Torsten Hartwig, Dr. Jan Koch Deutsche Rentenversicherung Bund
Prof. Dr. Sanja Korać Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Dr. Michele Loi AlgorithmWatch CH
Katharina Priess Deloitte
Dr. Claudia Salomon HR Consulting GmbH Hochschule Nürtingen-Geislingen
Prof. Christopher Wickenden Hochschule Fresenius, Skip Institut für angewandte digitale
Visualisierung e. V., oberste Bundesbehörde
Anonym 1 oberste Landesbehörde
Anonym 2 k. A.
Andreas Splanemann ver.di
Die Interviews wurden im Juli und August 2024 sowie im Januar 2026 geführt. Zwei Interviewpartner/innen
haben darum gebeten, nicht namentlich zitiert zu werden. Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung der
Ergebnisse anonymisiert. Zitate und Aussagen werden entsprechend ohne Nennung des Namens und der Organisation
wiedergegeben.
7.2 Teilnehmerinnen, Vorgehensweise und Ergebnisse des Onlineworkshops
Name Organisation
Susanne Blüml Deutsche Gesellschaft für Personalführung e. V.
Prof. Dr. Sanja Korać Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Dr. Julia-Maria Mönig Universität Bonn Center for Science & Thought
Hilke Schellmann New York University
Der Onlineworkshop fand am 8. Oktober 2024 statt.
Ziel des Onlineworkshops
Im Workshop sollten wünschbare und realistische Zukunftsannahmen, Chancen und Risiken von HR-Analytics-
Anwendungen diskutiert und Zukunftsbilder, die mögliche Entwicklungen des verantwortungsvollen Einsatzes in
der öffentlichen Verwaltung skizzieren, entwickelt werden. Damit sollten einerseits bisherige Erkenntnisse aus
Literatur- und Interviewanalyse validiert und andererseits auch neue Denkanstöße für die Ableitung von
politischen Handlungsoptionen sowie zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten erzeugt werden.
Vorgehensweise
Um diese Ziele zu erreichen, wurde der Onlineworkshop als Zukunftswerkstatt durchgeführt. Die Methode der
Zukunftswerkstatt ist ein partizipativer Ansatz, der darauf abzielt, kreative Lösungen für zukünftige
Herausforderungen zu entwickeln. Sie wurde ursprünglich von Robert Jungk in den 1960er Jahren entwickelt und besteht
aus drei Phasen: der Kritik-, der Fantasie- und der Realisierungsphase. In der Kritikphase werden bestehende
Probleme und Missstände offen diskutiert, um ein gemeinsames Problembewusstsein zu schaffen. Die
Fantasiephase ermutigt die Teilnehmenden, visionäre und utopische Ideen zu entwickeln, ohne sich durch aktuelle
Realitäten einschränken zu lassen. In der Realisierungsphase werden diese Ideen konkretisiert und auf ihre
Umsetzbarkeit geprüft. Die Zukunftswerkstatt fördert durch ihre Struktur die aktive Einbindung der Teilnehmer/innen und
ermöglicht die Entwicklung kreativer und innovativer Ansätze für komplexe Problemstellungen (Meyer 2019).
Konkret umgesetzt wurde die Methode im Workshop mithilfe von Personas sowie einer Verortung der
Teilnehmer/innen hinsichtlich ihrer Einschätzung zu den möglichen Gefahren von HR Analytics in Abhängigkeit vom
Reifegrad. Die Teilnehmer/innen konnten sich so eher als Optimisten oder Pessimisten einschätzen bzw.
einordnen (Kritikphase). Die unterschiedlichen Personas sollten sodann in drei aufeinanderfolgenden
Diskussionsrunden in ein dystopisches, ein utopisches und ein realistisches Zukunftsbild integriert werden. Die Diskussion wurde
anhand spezifischer Leitfragen geführt (Fantasiephase). In einer abschließenden Diskussionsrunde konnten die
Teilnehmer/innen noch resümieren, welche Gestaltungsoptionen sich aus der jeweiligen individuellen Perspektive
ableiten lassen (Realisierungsphase).
Die Ausformulierung der Zukunftsbilder erfolgte auf Grundlage der genannten Aspekte im Nachgang des
Workshops:
Dystopisches Zukunftsbild: Total Analytics – Herrschaft der Algorithmen
In einer Zukunft, in der HR Analytics flächendeckend in der öffentlichen Verwaltung etabliert sind, gibt es für
Verwaltungsmitarbeiter/innen keine Möglichkeit mehr, sich dem Einsatz dieser Technologien zu entziehen. Die
permanente Überwachung durch autonome Systeme verwandelt den Alltag in ein nie endendes Jobinterview:
Emotionen, Fitnesslevel, Krankheiten, Hobbys und soziale Kontakte – nichts bleibt unbeobachtet. Die
Entscheidungen der KI werden als objektiv und unfehlbar legitimiert, doch sie belohnen vor allem stereotype
Karriereverläufe und verstärken bestehende Ungleichheiten. Große Technologiekonzerne kontrollieren die Anwendungen,
oder der Staat selbst nutzt sie, um Bürger/innen gezielt zu steuern – sei es bei der Ressourcenzuweisung, bei
Sozialleistungen oder der Karriereplanung.
Im Personalbereich der Verwaltung herrscht Entmenschlichung. Kaum noch Personaler/innen sind nötig. Die
wenigen Verbliebenen arbeiten isoliert von zu Hause und prüfen automatisierte Entscheidungen stichprobenartig
oder in Ausnahmefällen. Ihre Rolle ist reduziert auf Kontrolle und Sanktion, während Verwaltungsmitarbeiter/
innen selbst zu maschinengleichen Zahnrädern werden. Trotz wachsender Skepsis gewöhnt sich die Gesellschaft an
die technologische Dominanz und gibt die Kontrolle über Entscheidungen bereitwillig an unregulierte KI-Systeme
ab. Die Verwaltung versteht sich dabei als vermeintlich wohlwollender Arbeitgeber, der Produktivität und
Gesundheit seiner Mitarbeiter/innen aus Eigennutz überwacht. Bürokratie mutiert zur „Herrschaft des Niemand“
(Arendt 1970): anonym, allgegenwärtig und unaufhaltsam.
Utopisches Zukunftsbild: die menschenzentrierte Verwaltung
In einer positiven Zukunft sind HR Analytics weit verbreitet und ethisch verantwortungsvoll gestaltet. KI dient
als Werkzeug zur vorausschauenden, sicheren und fairen Karriereplanung und sorgt für mehr Gerechtigkeit in der
Verwaltung. Diskriminierung wird aktiv abgebaut, da KI-gestützte Auswahlverfahren die besten Bewerber/innen
objektiv identifizieren und so für Chancengleichheit sorgen. Automatisierte Stellenvorschläge und VR-gestützte
Simulationen der Arbeitsrealität ermöglichen es, Talente passgenau einzusetzen und Fehlentscheidungen zu
minimieren.
KI schafft Freiräume für Mitarbeiter/innen, indem sie Routineaufgaben übernimmt, die Arbeitslast reduziert und
so die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen steigert. Der Mensch steht klar im Mittelpunkt: Personaler/innen nutzen
KI-basierte Empfehlungen für transparente Entscheidungen und konzentrieren sich auf individuelle Beratung und
Härtefälle. Die Rolle der KI ist helfend, nicht strafend. Sie bietet Unterstützung zur Selbsthilfe durch Feedback
und Entwicklungsimpulse.
Die Verwaltung selbst hat sich grundlegend gewandelt: Bürokratie ist nahezu verschwunden, Prozesse sind
effizient und bürgernah. Anfragen werden schnell bearbeitet und der Staat agiert resilient, wehrhaft und
demokratisch. Transparente, bedarfsorientierte Regulierung garantiert Datenschutz und die freiwillige Entscheidung über
den Einsatz von KI. Das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen ist gewachsen. Die Verwaltung gilt
als wohlwollender und helfender Partner für alle. Work-Life-Balance, kontinuierliche Weiterbildung und
Lebensqualität haben sich durch den verantwortungsvollen Einsatz von HR Analytics deutlich verbessert.
Realistisches Zukunftsbild: der HR-Analytics-Flickenteppich
Der Einsatz von HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung lässt sich als Flickenteppich beschreiben.
Unterschiedliche Anwendungen sind auf verschiedenen Verwaltungsebenen im Einsatz. Bestrebungen, gemeinsame
Standards zu entwickeln oder bestehende Synergiepotenziale durch ressortübergreifende Austauschformate zu
nutzen, gibt es kaum. Die meisten Anwendungsfälle von HR Analytics sind im Bereich der Personalgewinnung
verortet, während die Karriereentwicklung von Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie ihr Ausstieg noch nicht
flächendeckend mit der Unterstützung von KI durchgeführt werden.
In der Verwaltung werden unterschiedliche, am Markt verfügbare HR-Analytics-Anwendungen sowie zum Teil
eigene Entwicklungen eingesetzt. Der Einsatz erfolgt üblicherweise punktuell, weniger systematisch und
strategisch. Parallel werden auch noch analoge oder in anderer Form digitale Prozesse durchgeführt. Obwohl es positive
Beispiele für den Einsatz von HR Analytics gibt, sind noch keine übergeordneten Standards entwickelt worden.
Die Verwaltungsmitarbeiter/innen nehmen vielfältige Rollen ein: von begeisterten Pionier/innen, die von einer
Nutzung dank der Effizienzsteigerung profitieren, über technisch versierte Expert/innen bis hin zu kritischen
Aufseher/innen, die jede Entscheidung der HR-Analytics-Anwendungen hinterfragen.
Die öffentliche Verwaltung vermittelt kein einheitliches Bild. Es gibt sowohl Wegbereiter, die HR Analytics mit
großem Erfolg einsetzen, als auch Ressorts, die einen Einsatz aus unterschiedlichen Beweggründen ablehnen.
Während also einige Verwaltungen sich mit dem Einsatz von HR Analytics als moderne Arbeitergeber
präsentieren, gibt es auch veränderungsresistente Institutionen, die an etablierten Standards und Prozessen festhalten. Die
Bevölkerung steht der öffentlichen Verwaltung eher ambivalent gegenüber.
Eine einheitliche Regulierung von HR Analytics ist ohne etablierte Standards nicht erfolgt. Die Anwendung von
HR Analytics wird daher vor allem aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt, wobei die bestehenden
Datenschutzgesetze und Datensicherheitsvorgaben unterschiedlich interpretiert und umgesetzt werden.
7.3 Abbildungen
Seite
Abbildung 2.1 Anwendungsfelder und Beispiele für HR Analytics ........... 13
Abbildung 2.2 Ergebnis der Delphi-Befragung zur bisherigen
Verbreitung von HR Analytics in der öffentlichen
Verwaltung .......................................................................... 16
Abbildung 2.3 Ergebnis der Delphi-Befragung zum aktuellen Stand
der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland in
Verbindung mit HR Analytics............................................. 17
Abbildung 2.4 Ergebnis der Delphi-Befragung „Wie verbreitet
werden HR Analytics im Jahr 2030 in der
öffentlichen Verwaltung in Deutschland sein?“ .................. 20
Abbildung 2.5 Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor ........................... 21
Abbildung 3.1 Strategische Personalplanung im Kontext von HR
Analytics ............................................................................. 24
Abbildung 4.1 Typische Quellen für Beschäftigtendaten in Betrieben ....... 30
7.4 Kästen
Seite
Kasten 2.1 Begriffserläuterung zu den Anwendungsfeldern für
HR Analytics ....................................................................... 13
Kasten 5.1 Politische Gestaltungsoptionen ........................................... 36
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ISSN 0722-8333