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Folgen von Dürre und Trockenheit für den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/880)

dip / drucksache 12.08.2025 · WP 21 · 21/969 · Antwort · Original ↗

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Folgen von Dürre und Trockenheit für den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/880) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/969 21. Wahlperiode 12.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Ophelia Nick, Tina Winklmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/880 – Folgen von Dürre und Trockenheit für den Tourismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erklärte im April dieses Jahres, dass der Zeitraum von Anfang Februar bis Mitte April 2025 der trockenste in Deutschland seit 1931 gewesen sei. Trockenheit und Dürre treten damit nicht mehr nur ausschließlich in den Sommermonaten auf, sondern entwickeln sich zunehmend zu einem ganzjährigen und häufiger auftretenden Problem. Die sich verschärfende Klimakrise führt zu immer längeren Phasen mit geringen Niederschlägen, hohen Temperaturen und ausgeprägter Boden- und Vegetationstrockenheit – mit Folgen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Gewässerökologie, aber auch für den Tourismus (vgl. www.umweltbundesamt.de/the men/wasser/extremereignisseklimawandel/trockenheit-in-deutschland- fragenantworten#trockenheit-aktuelle-situation). Beliebte Tourismusregionen wie Mittelgebirge, Flusslandschaften, Seengebiete, Küsten und Naturparks sind besonders von den Folgen von Trockenheit und Dürreperioden betroffen. Sinkende Pegelstände beeinträchtigen den Schiffsverkehr, die erhöhte Waldbrandgefahr führt zur Sperrung von Wanderwegen und Campingplätzen, ausgetrocknete Böden verringern die Aufenthaltsqualität, und hohe Temperaturen belasten sowohl die Gesundheit der Menschen als auch die touristische Infrastruktur. Auch die Wintersportdestinationen sind durch das Ausbleiben von Niederschlägen und verkürzte Kälteperioden mit saisonalen Verlusten konfrontiert, die mittel- bis langfristig die Existenz ganzer Tourismusregionen gefährden werden (vgl. www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/du erre-starkregen-hitzewellen-beeintraechtigen). Bisher existiert allerdings keine systematische Erfassung der touristischen Auswirkungen klimabedingter Dürreereignisse. Ebenso ist bislang unklar, in welchem Umfang bestehende Förderprogramme auf die durch den Klimawandel bedingten Risiken im Tourismussektor reagieren und welche Anpassungsstrategien auf Bundesebene entwickelt oder unterstützt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 12. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus, wie z. B. touristischer Infrastrukturangebote, gemäß der grundgesetzlich geregelten Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Ländern in der Kompetenz der Länder liegt. Auch die Entwicklung ergänzender bzw. alternativer wetterunabhängiger Angebote, etwa im Bereich des Gesundheits- oder Erlebnistourismus, bzw. die Entwicklung entsprechender regionaler Strategien oder Anpassungskonzepte sind daher als Frage der Destinationsentwicklung nicht Aufgabe des Bundes. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung zu einer Vielzahl von Fragen keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat – neben einem ambitionierten Klimaschutz – die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine zentrale Herausforderung aufgegriffen und mit dem im Sommer 2024 in Kraft getreten Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sowie dem Beschluss der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie im Dezember 2024 neue verbindliche Grundlagen geschaffen und in ihrem Zuständigkeitsbereich erstmals eine Strategie mit messbaren Zielen für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels vorgelegt. Gesundheitlicher Hitzeschutz hat für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine hohe Bedeutung. Wegen der durch den Klimawandel zunehmenden Hitzeperioden ist ein verstärktes Engagement erforderlich. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat sich das BMG dieser Verantwortung gestellt. Ziel ist es, das Engagement von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Bevölkerung weiter zu stärken und zu verbessern. Die mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“ ergriffenen und fortlaufend weiterentwickelten Maßnahmen zielen darauf ab, hitzeassoziierte Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden sowie Krankheitsverläufe abzumildern. Dabei steht vor allem der Schutz der Menschen im Vordergrund, für die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) arbeitet an zahlreichen Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit vor Hitze- und UV-Belastung schützen. Zentrale Programme und Strategien wurden bereits vorgelegt, weitere sind in Arbeit. Die Maßnahmen greifen ineinander und ergänzen sich. Zum einen schaffen sie wichtige Strukturen und Rahmenbedingungen für die Anpassung an den Klimawandel, zum anderen wirken sie ganz lokal und direkt bei den Menschen und Kommunen, um sich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen und diese abzumildern. Sie sind in diesem Informationspapier zusammengestellt: www.bundesumweltmini sterium.de/DL3283.  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf den Tourismussektor in Deutschland seit 2014 (z. B. auf Flusskreuzfahrten, Natur- und Wandertourismus, Wassertourismus, Camping, Wasser- und Wintersport)? Generell beeinflussen Dürre und Trockenheit eine Vielzahl von natürlichen, ökonomischen und sozialen Systemen (Monitoringbericht 2023, www.umweltb undesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2023). Im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen“ (z. B. Radwander- und Wassertourismus) wurden die Auswirkungen des Klimawandels auf deutsche Tourismusdestinationen untersucht, bestehende Fördermöglichkeiten bewertet und Anpassungsmaßnahmen entwickelt (Laufzeit August 2017 bis Januar 2021). Die Aspekte „Dürre und Trockenheit“ wurden dabei nicht gesondert untersucht, sondern stellen Teilaspekte des Gesamtvorhabens dar. Im Ergebnis wurde unter anderem festgehalten, dass viele Faktoren Einfluss auf die touristische Nachfrage nehmen und nur ein kleiner Teil davon direkt oder indirekt durch klimatische Bedingungen beeinflusst wird. Weitere Informationen enthält der auf der Webseite des Umweltbundesamtes veröffentlichte Abschlussbericht unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/folgen-des-klimawandels- fuerden-tourismus-in-den. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. a) Welche Regionen in Deutschland waren in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Dürre und Trockenheit betroffen, und wie machte sich das bemerkbar? Alle Regionen Deutschlands sind grundsätzlich von den Folgen des Klimawandels betroffen. Zur Beschreibung der Trockenheit wird auf die durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) beobachteten Niederschlagsmengen verwiesen. Angaben zum Aspekt „Dürre“ können den agrarmeteorologischen Auswertungen des DWD entnommen werden. b) Inwieweit wurden die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden im Tourismussektor seitens der Bundesregierung erfasst? Der Bundesregierung liegen hierzu aufgrund der Zuständigkeit der Länder keine eigenen Datenerhebungen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  3. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über touristische Infrastrukturangebote (wie z. B. Wanderwege, Naturerlebnispfade, Campingplätze, Bootsverleihe, Freibäder, Rasenplätze, Tennis- und Golfanlagen), die in den letzten fünf Jahren aufgrund von Dürreperioden, Wassermangel oder Waldbrandgefahr vorübergehend eingeschränkt betrieben oder vollständig geschlossen wurden (bitte nach Jahr und Grund der Schließung aufschlüsseln)? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über touristische Sportinfrastrukturangebote (wie z. B. Freibäder, Rasenplätze, Tennis- und Golfanlagen), die in den letzten fünf Jahren aufgrund von Dürre und Trockenheit einen wachsenden Wasserverbrauch zu verzeichnen hatten (bitte nach Jahr, Ort, Sportart und Verbrauch aufschlüsseln)?  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf touristisch relevante Binnengewässer (z. B. Müritz, Bodensee, Chiemsee, Starnberger See, Donau, Steinhuder Meer, Spree oder Elbe) hinsichtlich Nutzbarkeit, Attraktivität und Besucherzahlen vor? Die Fragen 3a bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu aufgrund der Zuständigkeit der Länder keine eigenen Datenerhebungen oder bundesweite Auswertungen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf Naturparke, Biosphärenreservate und Nationalparke (z. B. Nationalpark Bayerischer Wald) hinsichtlich der Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie die touristische Attraktivität und Besucherzahlen vor? Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Ausweisung und das Management von Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken den Ländern. Der Bundesregierung liegen keine bundesweiten Auswertungen bezüglich Erhebungen der Länder zu den Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf die vorgenannten Großschutzgebiete vor.  6. a) Welche Anpassungsstrategien und Anpassungsmaßnahmen sind der Bundesregierung seitens der Tourismusverbände, Landesregierungen oder kommunalen Akteure aktuell bekannt, um auf die zunehmende Häufigkeit von Trockenperioden zu reagieren, und wie unterstützt sie solche Maßnahmen (bitte erläutern)? Länder und Kommunen sowie auch Tourismusverbände haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um auf die zunehmende Häufigkeit von Trockenperioden zu reagieren. Der Bundesregierung liegt hierzu jedoch keine Übersicht vor. Aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im föderalen System sind jedoch Länder und Kommunen für die Finanzierung dieser Maßnahmen vor Ort selbst verantwortlich. Der Bund kann hier nur durch die Förderung von Modellprojekten unterstützen, wie beispielsweise mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des BMUKN. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Kommunen und soziale Einrichtungen durch das von ihr beauftragte Zentrum KlimaAnpassung mit maßgeschneiderter Beratung, Fortbildung und Kapazitätsaufbau. b) Inwiefern plant die Bundesregierung, Kommunen, besonders in Tourismusregionen, bei der Erstellung von Hitzeschutzplänen besser zu unterstützen, sind hierfür konkrete Maßnahmen geplant, die insbesondere für die entsprechenden Kommunen finanzielle Mittel bereitstellen? Aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im föderalen System sind Länder und Kommunen für die Finanzierung von Maßnahmen vor Ort zur Anpassung an den Klimawandel wie die Erstellung von Hitzeaktionsplänen selbst verantwortlich, siehe hierzu die Antwort zu Frage 6a. Das Bundesumweltministerium hat bereits 2017 Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit veröffentlicht und informiert die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den gesundheitlichen Risiken des Klimawandels schützen kann. Die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans lässt das Bundesumweltministerium in einem eigenen Forschungsvorhaben erkunden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Sind der Bundesregierung Anpassungsstrategien und Anpassungsmaßnahmen, um auf die zunehmende Häufigkeit von Trockenperioden zu reagieren, im europäischen Ausland bekannt, und wenn ja, welche? Eine Übersicht über die aktuellen Anpassungsstrategien und -pläne aller EU- Mitgliedstaaten findet sich auf der Online-Plattform Climate-ADAPT der Europäischen Umweltagentur (EEA). Zu den Inhalten dieser Strategien und Pläne tauschen sich die Mitgliedstaaten regelmäßig auf Arbeitsebene (Ministerien und nationale Umweltagenturen) aus.  8. Welche wirtschaftlichen Effekte der klimabedingten Trockenheit auf den Tourismussektor, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung und Wertschöpfung, wurden von der Bundesregierung oder beauftragten Instituten ermittelt oder modelliert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Resilienz der Tourismusbranche und der Tourismusdestinationen insgesamt gegenüber klimawandelbedingten Extremereignissen wie Dürre und Hitzewellen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen hoher Temperaturen auf den Tourismussektor im Zusammenhang mit nationalen sowie internationalen Sportveranstaltungen in Deutschland (vgl. www.sportschau.de/regional/hr/hr-aerger-beim-tischtennis-finale-fra nkfurter-talent-neumann-drohte-hitze-kollaps-100.html, bzw. www.s portschau.de/regional/wdr/wdr-carsten-upadek-aus-aachen-hitze-zu m-chio-auftakt-100.html)? Sportveranstaltungen haben eine erhebliche Bedeutung für den Tourismussektor in Deutschland; der fortschreitende Klimawandel ist bei der Planung und Durchführung von Sportevents zu einem wesentlichen Faktor geworden. Es bedarf der Vorsorge gegen negative Auswirkungen des Klimawandels (insb. Hitze, Extremwetterereignisse) durch vorausschauendes Handeln. b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Zuschauerinnen und Zuschauer zukünftig bei Sportgroßveranstaltungen in Deutschland vor Hitze geschützt sind, und plant die Bundesregierung hier eigene Maßnahmen, und wenn ja, welche? Grundsätzlich liegt die Verantwortung, entsprechende Konzepte zum Schutz vor Hitze umzusetzen, beim Veranstalter bzw. bei der Ausrichterin der jeweiligen Sportgroßveranstaltung. Sofern es erforderlich und notwendig ist, bringt sich der Bund in Austauschformaten mit den Veranstaltern ein, so beispielsweise bei der UEFA EURO 2024, bei der Maßnahmen zum Schutz vor Hitze (Schattenmanagement, Sonnencreme, Trinkwasserversorgung, Informationskampagnen) durchgeführt wurden (vgl. beispielsweise www.bfs.de/SharedDoc s/Pressemitteilungen/BfS/DE/2024/010.html). Die Abstimmung und Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor Hitze im Breiten- und im Spitzensport auf Bundesebene ist auch Bestandteil des „Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen beim Hitze- und UV-Schutz. Informations- und Unterstützungsangebote für Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene werden u. a. auch über die vom BMG geförderte Plattform „hitzeservice.de“ bereitgestellt (siehe dazu https://hi tzeservice.de/sensibilisierung-von-sportvereinen). Der anlässlich des bundesweiten Hitzeaktionstags am 3. Juni 2025 vom BMG veröffentlichte „Musterhitzeschutzplan für den organsierten Sport“ (siehe dazu www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bmg-legt-neu e-hitzeschutzplaene-vor-03-06-25.html) basiert auf einer Empfehlung, die der Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammen mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e. V. und der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren erarbeitet hat. Er dient den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren als Planungs- und Entscheidungshilfe für mögliche Maßnahmen vor Ort, um Zuschauende sowie Sportlerinnen und Sportler vor den Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen und um für den Umgang mit dem Gesundheitsrisiko Hitze im Sportbereich zu sensibilisieren. Für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gemeinsam mit der EURO24 GmbH Verhaltenstipps zum Hitze- und UV-Schutz entwickelt. Diese wurden in verschiedene Sprachen übersetzt, um Touristen aus dem Ausland direkt zu adressieren (siehe dazu www.klima-mensch-gesundhei t.de/em). Weiter wurden Hitze- und UV-Informationen mit dem E-Ticketing- System verknüpft. Aufgrund der positiven Resonanz wird empfohlen, diesen Ansatz bei kommenden Sportgroßveranstaltungen, soweit diese nicht außerhalb der Sommerzeit durchgeführt werden können, zu wiederholen. Das BMUKN setzt sich dafür ein, dass sich Organisatoren von (Sport-) Großveranstaltungen mit Klimavorsorge beschäftigen und entsprechende Maßnahmen erarbeiten und umsetzen. Dazu wurden u. a. über Projektförderungen Erkenntnisse gewonnen, die auf andere (Sport-)Veranstaltungen übertragbar sind. Bei dem im Rahmen des Förderprogramms Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) geförderten Vorhaben „KlAnG – Klimaanpassung von Großveranstaltungen am Beispiel des Kirchentags in Dortmund 2019“ wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, getestet, ausgewertet und publiziert, um den mit dem Klimawandel verbundenen negativen Auswirkungen auf Großveranstaltungen entgegenzuwirken. Diese beim Kirchentag in Dortmund implementierten Maßnahmen und Erkenntnisse lassen sich auf andere Großveranstaltungen übertragen und sind auf der Projektwebsite https://klimaangepasst.de/ abrufbar. So wurde das KlAnG-Projekt bei der Vorbereitung auf die Fußball- Europameisterschaft der Herren 2024 in Deutschland in einem Workshop vorgestellt, den das Bundesumweltministerium für die ausrichtenden Städte und die EURO 2024 GmbH als Organisatorinnen veranstaltet hat. Ein vom BMUKN und vom BMI gefördertes und auf Dauer angelegtes Portal, das im Januar 2025 online gegangen ist, unterstützt Veranstaltungsorganisatoren mit Zielen und Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit bei der Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen. Über 600 Maßnahmen lassen sich auf www.nachhaltige-sportveranstaltungen.de finden, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit abdecken – auch im Bereich Anpassung an den Klimawandel. c) Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass bei der klimagerechten Sanierung und dem nachhaltigen Sportstättenbau der Schutz vor Hitze für die Zuschauerinnen und Zuschauer zukünftig gewährleistet ist, und plant die Bundesregierung hier eigene Maßnahmen, und wenn ja, welche? Das vom BMUKN und vom Umweltbundesamt (UBA) finanzierte und vom Deutschen Olympischen Sportbund geleitete Projekt „Klima wandelt Sport: Anpassungsstrategien für Sportler*innen, Sportverbände und Vereine“ (Laufzeit 2025 bis 2027) zielt auf die Schwerpunkte Gesundheit, Sportstätten und Sportartenkonzepte ab. Unter anderem werden in dem Projekt Empfehlungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen für Sportstätten erarbeitet. Für weitere Informationen siehe www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-berat en/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/klima-wandelt-spo rt-anpassungsstrategien-fuer. Auch der in der Antwort zu Frage 10b erwähnte Musterhitzeschutzplan enthält Maßnahmenvorschläge zu technischen Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze und zur Sportstättengestaltung. d) Wie hoch wird der Investitionsbedarf für klimafeste Sportstätten geschätzt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die rund 220 000 Sportstätten in Deutschland befinden sich überwiegend im Eigentum der Kommunen, kommunaler Betriebe oder von Vereinen. Nur diese und ggf. die Bundesländer, die für den Breitensport zuständig sind, verfügen über weiterführende Information zu Qualität und Zustand dieser Sportstätten. 11. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob saisonale Beschäftigungsverhältnisse im Tourismussektor durch klimawandelbedingte Verluste (z. B. durch einen Rückgang der Gästezahlen infolge von Extremwettereignissen oder durch verkürzte Saisonzeiten im Wintertourismus) unter Druck geraten, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Fördermittel aus Bundesprogrammen (z. B. LIFT- Transformation, Nationale Klimaanpassungsstrategie oder Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)) wurden seit 2018 für die klimaangepasste Umgestaltung touristischer Infrastrukturen bereitgestellt (bitte nach Jahr und Förderprogramm aufschlüsseln)? Fördermittel aus Bundesprogrammen können vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Entwicklung und Gestaltung von touristischen Infrastrukturen nur modellhaft unterstützen. Im Rahmen der Förderung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurden seit dem Jahr 2018 mit Laufzeiten bis einschließlich 2026 für Modellprojekte mit Bezug zu einer klimaangepassten Umgestaltung touristischer Infrastrukturen Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,18 Mio. Euro bereitgestellt. 2018 232 068 Euro 2019 303 606 Euro 2020 14 097 Euro 2021 136 817 Euro 2022 108 001 Euro 2023 126 000 Euro 2024 115 872 Euro 2025 99 667 Euro 2026 44 419 Euro Gesamt 1 180 546 Euro Mit der Fördermaßnahme „LIFT Transformation“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollte die mittelständische Tourismuswirtschaft aktiviert werden, sich im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und den relevanten Zukunftsherausforderungen des Sektors aus einer praxisbezogenen Perspektive auseinanderzusetzen. In neun Projekten wurden Lösungen erarbeitet, die dazu beitragen, den Tourismus nachhaltig zu gestalten und eine förderliche Entwicklung im Sinne der SDGs voranzutreiben. Unter den geförderten Projekten ist auch das Projekt „Lösungsansätze für vom Klimawandel beeinflusste Wanderinfrastruktur und ein digitales Qualitätsmonitoring“ des Deutschen Wanderverbandes e. V. Im Kern geht es dabei um ein digitales Qualitätsmonitoring für Wanderwege und Infrastrukturen. Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Umsetzungsphase. Für die Durchführung der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Daten zum Anteil der Maßnahmen im Sinne der Fragestellung an allen geförderten Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme „LIFT Transformation“ bzw. der GRW- Infrastrukturförderung vor. 13. Welche Anforderungen hinsichtlich Klimaanpassung und Hitzeschutz stellt die Bundesregierung bei der Förderung von Tourismusprojekten im Rahmen von Bund-Länder-Programmen, und plant sie, dieses Thema in Zukunft weiter zu adressieren, und wenn ja, in welcher Form? Im Jahr 2022 haben Bund und Länder die bisher größte Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der über 50-jährigen Programmgeschichte beschlossen. Insbesondere wurden die Interventionslogik, Ziele und Fördervoraussetzungen angepasst, um die strukturpolitischen Herausforderungen in den strukturschwachen Regionen besser zu bewältigen und die Anreize für Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stärken. Auf Grundlage der GRW-Reform wird das Programm auch in der 21. Legislaturperiode zu einem gelingenden Strukturwandel und zur Beschleunigung regionaler Transformationsprozesse in den Fördergebieten beitragen. 14. Plant die Bundesregierung bei der Fortschreibung der Nationalen Tourismusstrategie die Berücksichtigung klimawandelbedingter Risiken wie Dürre und Trockenheit, und wenn ja, inwieweit (bitte erläutern)? Die Bundesregierung plant aktuell die neue Nationale Tourismusstrategie anhand der Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode und der damit verbundenen thematischen Schwerpunktsetzungen. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 15. In welchem Umfang betreibt oder fördert die Bundesregierung Forschung zur Klimawirkungskette Trockenheit und Tourismus, etwa durch das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz oder das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forschung zur Klimawirkungskette Trockenheit und Tourismus auszuweiten, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) umfasst den Tourismus im Handlungsfeld Gewerbe. Die Klimawirkungskette für das Handlungsfeld Gewerbe wird derzeit weiterentwickelt. Der Wirkzusammenhang zwischen Trockenheit und Tourismus wird dabei nicht vertieft. Die Wirkungsketten zeigen stark vereinfacht Klimawirkungen auf nationaler Ebene in den Handlungsfeldern des KAnG auf. Vor dem Hintergrund dieser breiten, nationalen Perspektive sind sie reduziert auf die wichtigsten Zusammenhänge. Sie können damit keine detaillierten Wirkzusammenhänge für einzelne Regionen, Branchen und Akteure wiedergeben, dienen jedoch als Ausgangspunkt für solche Analysen auf subnationaler Ebene. 17. Plant die Bundesregierung die Einführung eines bundesweiten Monitorings zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Bundesregierung plant kein bundesweites Monitoring zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen. Im Übrigen wird insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 3a bis 4 verwiesen. 18. Welche Rolle spielen Dürre und Trockenheit als Risikofaktoren in der Weiterentwicklung der Klimaanpassungsstrategie im Handlungsfeld Tourismus? Die Bundesregierung wird bei der Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel im Cluster Wirtschaft alle relevante Klimawirkungen und Klimarisiken angemessen berücksichtigen. 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Auswirkungen von Dürre und Hitzeperioden auf die Nutzbarkeit und den Zustand von touristisch frequentierten Sportinfrastrukturen im Außenbereich (z. B. Multifunktionssportplätze, Reitwege, Kanu- oder Ruderstrecken), insbesondere in Ferienregionen? Im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft wurde das Forschungsprojekt „Klimaangepasste Sportanlagen“ durchgeführt. Dieses Forschungsprojekt befasste sich unter anderem auch mit möglichen Maßnahmen zur Gestaltung von Sportfreianlagen bzw. Sportplätzen zum Schutz sportaktiver und zuschauender Personen wie Verschattung zur Reduzierung der thermischen und UV-Belastung oder Kühlung von Ergänzungsflächen inkl. Zuschaueranlagen durch Vegetationsflächen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse des Projektes wird für Ende 2025 angestrebt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu aufgrund der Zuständigkeit der Länder keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 20. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Sportstättenförderung und Tourismuspolitik die klimawandelbedingte Doppelbelastung von Sportanlagen, die sowohl dem organisierten Sport als auch dem touristischen Freizeitbetrieb dienen (z. B. Strandbäder, Loipen, Tennisplätze, Bikeparks oder Golfplätze)? In den Förderrunden 2015 bis 2021 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) war vorgegeben, dass die geförderten Projekte einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen sollen. Seit dem Jahr 2022 sind die Fördermittel in den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds eingestellt. Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen seitdem als Fördergegenstände grundsätzlich nur noch Gebäude gemäß § 2 Absatz 1 GEG in Betracht. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Andere ungedeckte Sportstätten werden seit dem Jahr 2022 aus dem SJK nicht mehr gefördert. Bei Freibädern stehen Maßnahmen sowohl zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien etc.) im Vordergrund. Für alle geförderten Projekte sollen im Sinne der Resilienz die Anforderungen bei Naturgefahren am Standort gemäß dem Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für den Standard QNG-PLUS berücksichtigt werden. Dies umfasst unter anderem die Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen bei einer analysierten Gefährdung durch Hitzebelastung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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