Folgen von Dürre und Trockenheit für den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/880)
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Folgen von Dürre und Trockenheit für den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/880)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/969
21. Wahlperiode 12.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Ophelia Nick, Tina
Winklmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/880 –
Folgen von Dürre und Trockenheit für den Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erklärte im April dieses Jahres, dass der
Zeitraum von Anfang Februar bis Mitte April 2025 der trockenste in
Deutschland seit 1931 gewesen sei. Trockenheit und Dürre treten damit nicht mehr nur
ausschließlich in den Sommermonaten auf, sondern entwickeln sich
zunehmend zu einem ganzjährigen und häufiger auftretenden Problem. Die sich
verschärfende Klimakrise führt zu immer längeren Phasen mit geringen
Niederschlägen, hohen Temperaturen und ausgeprägter Boden- und
Vegetationstrockenheit – mit Folgen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die
Gewässerökologie, aber auch für den Tourismus (vgl. www.umweltbundesamt.de/the
men/wasser/extremereignisseklimawandel/trockenheit-in-deutschland-
fragenantworten#trockenheit-aktuelle-situation). Beliebte Tourismusregionen wie
Mittelgebirge, Flusslandschaften, Seengebiete, Küsten und Naturparks sind
besonders von den Folgen von Trockenheit und Dürreperioden betroffen.
Sinkende Pegelstände beeinträchtigen den Schiffsverkehr, die erhöhte
Waldbrandgefahr führt zur Sperrung von Wanderwegen und Campingplätzen,
ausgetrocknete Böden verringern die Aufenthaltsqualität, und hohe Temperaturen
belasten sowohl die Gesundheit der Menschen als auch die touristische
Infrastruktur. Auch die Wintersportdestinationen sind durch das Ausbleiben von
Niederschlägen und verkürzte Kälteperioden mit saisonalen Verlusten
konfrontiert, die mittel- bis langfristig die Existenz ganzer Tourismusregionen
gefährden werden (vgl. www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/du
erre-starkregen-hitzewellen-beeintraechtigen). Bisher existiert allerdings keine
systematische Erfassung der touristischen Auswirkungen klimabedingter
Dürreereignisse. Ebenso ist bislang unklar, in welchem Umfang bestehende
Förderprogramme auf die durch den Klimawandel bedingten Risiken im
Tourismussektor reagieren und welche Anpassungsstrategien auf Bundesebene
entwickelt oder unterstützt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Entwicklung und Vermarktung
des Tourismus, wie z. B. touristischer Infrastrukturangebote, gemäß der
grundgesetzlich geregelten Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Ländern in
der Kompetenz der Länder liegt. Auch die Entwicklung ergänzender bzw.
alternativer wetterunabhängiger Angebote, etwa im Bereich des Gesundheits- oder
Erlebnistourismus, bzw. die Entwicklung entsprechender regionaler Strategien
oder Anpassungskonzepte sind daher als Frage der Destinationsentwicklung
nicht Aufgabe des Bundes. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung zu
einer Vielzahl von Fragen keine eigenen Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung hat – neben einem ambitionierten Klimaschutz – die
Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine zentrale Herausforderung
aufgegriffen und mit dem im Sommer 2024 in Kraft getreten Bundes-
Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sowie dem Beschluss der vorsorgenden
Klimaanpassungsstrategie im Dezember 2024 neue verbindliche Grundlagen geschaffen
und in ihrem Zuständigkeitsbereich erstmals eine Strategie mit messbaren
Zielen für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels vorgelegt.
Gesundheitlicher Hitzeschutz hat für das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) eine hohe Bedeutung. Wegen der durch den Klimawandel
zunehmenden Hitzeperioden ist ein verstärktes Engagement erforderlich. Mit dem
„Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat sich das BMG dieser Verantwortung gestellt.
Ziel ist es, das Engagement von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft
und Bevölkerung weiter zu stärken und zu verbessern. Die mit dem
„Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“ ergriffenen und fortlaufend
weiterentwickelten Maßnahmen zielen darauf ab, hitzeassoziierte Erkrankungen und
Todesfälle zu vermeiden sowie Krankheitsverläufe abzumildern. Dabei steht vor
allem der Schutz der Menschen im Vordergrund, für die ein erhöhtes
Gesundheitsrisiko besteht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) arbeitet an zahlreichen Maßnahmen, die die menschliche
Gesundheit vor Hitze- und UV-Belastung schützen. Zentrale Programme und
Strategien wurden bereits vorgelegt, weitere sind in Arbeit. Die Maßnahmen
greifen ineinander und ergänzen sich. Zum einen schaffen sie wichtige
Strukturen und Rahmenbedingungen für die Anpassung an den Klimawandel, zum
anderen wirken sie ganz lokal und direkt bei den Menschen und Kommunen, um
sich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen und diese abzumildern. Sie
sind in diesem Informationspapier zusammengestellt: www.bundesumweltmini
sterium.de/DL3283.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen
von Dürre und Trockenheit auf den Tourismussektor in Deutschland seit
2014 (z. B. auf Flusskreuzfahrten, Natur- und Wandertourismus,
Wassertourismus, Camping, Wasser- und Wintersport)?
Generell beeinflussen Dürre und Trockenheit eine Vielzahl von natürlichen,
ökonomischen und sozialen Systemen (Monitoringbericht 2023, www.umweltb
undesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2023). Im Rahmen des
Ressortforschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den
deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf
den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen“ (z. B. Radwander-
und Wassertourismus) wurden die Auswirkungen des Klimawandels auf
deutsche Tourismusdestinationen untersucht, bestehende Fördermöglichkeiten
bewertet und Anpassungsmaßnahmen entwickelt (Laufzeit August 2017 bis
Januar 2021). Die Aspekte „Dürre und Trockenheit“ wurden dabei nicht gesondert
untersucht, sondern stellen Teilaspekte des Gesamtvorhabens dar. Im Ergebnis
wurde unter anderem festgehalten, dass viele Faktoren Einfluss auf die
touristische Nachfrage nehmen und nur ein kleiner Teil davon direkt oder indirekt
durch klimatische Bedingungen beeinflusst wird. Weitere Informationen enthält
der auf der Webseite des Umweltbundesamtes veröffentlichte Abschlussbericht
unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/folgen-des-klimawandels-
fuerden-tourismus-in-den.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. a) Welche Regionen in Deutschland waren in den letzten fünf Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Dürre und
Trockenheit betroffen, und wie machte sich das bemerkbar?
Alle Regionen Deutschlands sind grundsätzlich von den Folgen des
Klimawandels betroffen.
Zur Beschreibung der Trockenheit wird auf die durch den Deutschen
Wetterdienst (DWD) beobachteten Niederschlagsmengen verwiesen. Angaben zum
Aspekt „Dürre“ können den agrarmeteorologischen Auswertungen des DWD
entnommen werden.
b) Inwieweit wurden die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden
im Tourismussektor seitens der Bundesregierung erfasst?
Der Bundesregierung liegen hierzu aufgrund der Zuständigkeit der Länder
keine eigenen Datenerhebungen vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
3. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über touristische
Infrastrukturangebote (wie z. B. Wanderwege, Naturerlebnispfade,
Campingplätze, Bootsverleihe, Freibäder, Rasenplätze, Tennis- und
Golfanlagen), die in den letzten fünf Jahren aufgrund von Dürreperioden,
Wassermangel oder Waldbrandgefahr vorübergehend eingeschränkt
betrieben oder vollständig geschlossen wurden (bitte nach Jahr und
Grund der Schließung aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über touristische
Sportinfrastrukturangebote (wie z. B. Freibäder, Rasenplätze, Tennis-
und Golfanlagen), die in den letzten fünf Jahren aufgrund von Dürre
und Trockenheit einen wachsenden Wasserverbrauch zu verzeichnen
hatten (bitte nach Jahr, Ort, Sportart und Verbrauch aufschlüsseln)?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf touristisch relevante
Binnengewässer (z. B. Müritz, Bodensee, Chiemsee, Starnberger See, Donau,
Steinhuder Meer, Spree oder Elbe) hinsichtlich Nutzbarkeit, Attraktivität
und Besucherzahlen vor?
Die Fragen 3a bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu aufgrund der Zuständigkeit der Länder
keine eigenen Datenerhebungen oder bundesweite Auswertungen vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf Naturparke, Biosphärenreservate
und Nationalparke (z. B. Nationalpark Bayerischer Wald) hinsichtlich
der Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie die touristische
Attraktivität und Besucherzahlen vor?
Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik
Deutschland obliegt die Ausweisung und das Management von Nationalparken,
Biosphärenreservaten und Naturparken den Ländern. Der Bundesregierung
liegen keine bundesweiten Auswertungen bezüglich Erhebungen der Länder zu
den Auswirkungen von Dürre und Trockenheit auf die vorgenannten
Großschutzgebiete vor.
6. a) Welche Anpassungsstrategien und Anpassungsmaßnahmen sind der
Bundesregierung seitens der Tourismusverbände, Landesregierungen
oder kommunalen Akteure aktuell bekannt, um auf die zunehmende
Häufigkeit von Trockenperioden zu reagieren, und wie unterstützt sie
solche Maßnahmen (bitte erläutern)?
Länder und Kommunen sowie auch Tourismusverbände haben eine Vielzahl
von Maßnahmen ergriffen, um auf die zunehmende Häufigkeit von
Trockenperioden zu reagieren. Der Bundesregierung liegt hierzu jedoch keine Übersicht
vor. Aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im föderalen
System sind jedoch Länder und Kommunen für die Finanzierung dieser
Maßnahmen vor Ort selbst verantwortlich. Der Bund kann hier nur durch die
Förderung von Modellprojekten unterstützen, wie beispielsweise mit der
Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des
BMUKN. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Kommunen und
soziale Einrichtungen durch das von ihr beauftragte Zentrum KlimaAnpassung
mit maßgeschneiderter Beratung, Fortbildung und Kapazitätsaufbau.
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, Kommunen, besonders in
Tourismusregionen, bei der Erstellung von Hitzeschutzplänen besser zu
unterstützen, sind hierfür konkrete Maßnahmen geplant, die
insbesondere für die entsprechenden Kommunen finanzielle Mittel
bereitstellen?
Aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im föderalen
System sind Länder und Kommunen für die Finanzierung von Maßnahmen vor Ort
zur Anpassung an den Klimawandel wie die Erstellung von Hitzeaktionsplänen
selbst verantwortlich, siehe hierzu die Antwort zu Frage 6a. Das
Bundesumweltministerium hat bereits 2017 Handlungsempfehlungen für die
Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit
veröffentlicht und informiert die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den
gesundheitlichen Risiken des Klimawandels schützen kann. Die mögliche
Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans lässt das
Bundesumweltministerium in einem eigenen Forschungsvorhaben erkunden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Sind der Bundesregierung Anpassungsstrategien und
Anpassungsmaßnahmen, um auf die zunehmende Häufigkeit von Trockenperioden zu
reagieren, im europäischen Ausland bekannt, und wenn ja, welche?
Eine Übersicht über die aktuellen Anpassungsstrategien und -pläne aller EU-
Mitgliedstaaten findet sich auf der Online-Plattform Climate-ADAPT der
Europäischen Umweltagentur (EEA). Zu den Inhalten dieser Strategien und Pläne
tauschen sich die Mitgliedstaaten regelmäßig auf Arbeitsebene (Ministerien
und nationale Umweltagenturen) aus.
8. Welche wirtschaftlichen Effekte der klimabedingten Trockenheit auf den
Tourismussektor, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung und
Wertschöpfung, wurden von der Bundesregierung oder beauftragten Instituten
ermittelt oder modelliert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Resilienz der Tourismusbranche
und der Tourismusdestinationen insgesamt gegenüber
klimawandelbedingten Extremereignissen wie Dürre und Hitzewellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen hoher
Temperaturen auf den Tourismussektor im Zusammenhang mit nationalen
sowie internationalen Sportveranstaltungen in Deutschland (vgl.
www.sportschau.de/regional/hr/hr-aerger-beim-tischtennis-finale-fra
nkfurter-talent-neumann-drohte-hitze-kollaps-100.html, bzw. www.s
portschau.de/regional/wdr/wdr-carsten-upadek-aus-aachen-hitze-zu
m-chio-auftakt-100.html)?
Sportveranstaltungen haben eine erhebliche Bedeutung für den
Tourismussektor in Deutschland; der fortschreitende Klimawandel ist bei der Planung und
Durchführung von Sportevents zu einem wesentlichen Faktor geworden. Es
bedarf der Vorsorge gegen negative Auswirkungen des Klimawandels (insb.
Hitze, Extremwetterereignisse) durch vorausschauendes Handeln.
b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
Zuschauerinnen und Zuschauer zukünftig bei Sportgroßveranstaltungen
in Deutschland vor Hitze geschützt sind, und plant die
Bundesregierung hier eigene Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung, entsprechende Konzepte zum Schutz
vor Hitze umzusetzen, beim Veranstalter bzw. bei der Ausrichterin der
jeweiligen Sportgroßveranstaltung. Sofern es erforderlich und notwendig ist, bringt
sich der Bund in Austauschformaten mit den Veranstaltern ein, so
beispielsweise bei der UEFA EURO 2024, bei der Maßnahmen zum Schutz vor Hitze
(Schattenmanagement, Sonnencreme, Trinkwasserversorgung,
Informationskampagnen) durchgeführt wurden (vgl. beispielsweise www.bfs.de/SharedDoc
s/Pressemitteilungen/BfS/DE/2024/010.html).
Die Abstimmung und Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor Hitze im
Breiten- und im Spitzensport auf Bundesebene ist auch Bestandteil des
„Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen
beim Hitze- und UV-Schutz. Informations- und Unterstützungsangebote für
Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene werden u. a. auch über die vom
BMG geförderte Plattform „hitzeservice.de“ bereitgestellt (siehe dazu https://hi
tzeservice.de/sensibilisierung-von-sportvereinen).
Der anlässlich des bundesweiten Hitzeaktionstags am 3. Juni 2025 vom BMG
veröffentlichte „Musterhitzeschutzplan für den organsierten Sport“ (siehe dazu
www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bmg-legt-neu
e-hitzeschutzplaene-vor-03-06-25.html) basiert auf einer Empfehlung, die der
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammen mit der Deutschen
Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e. V. und der Medizinischen
Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg sowie weiteren Akteurinnen und
Akteuren erarbeitet hat. Er dient den verantwortlichen Akteurinnen und
Akteuren als Planungs- und Entscheidungshilfe für mögliche Maßnahmen vor Ort,
um Zuschauende sowie Sportlerinnen und Sportler vor den Gefahren durch
Hitze und UV-Strahlung zu schützen und um für den Umgang mit dem
Gesundheitsrisiko Hitze im Sportbereich zu sensibilisieren.
Für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft vom 14. Juni bis zum
14. Juli 2024 hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
gemeinsam mit der EURO24 GmbH Verhaltenstipps zum Hitze- und UV-Schutz
entwickelt. Diese wurden in verschiedene Sprachen übersetzt, um Touristen aus
dem Ausland direkt zu adressieren (siehe dazu www.klima-mensch-gesundhei
t.de/em). Weiter wurden Hitze- und UV-Informationen mit dem E-Ticketing-
System verknüpft. Aufgrund der positiven Resonanz wird empfohlen, diesen
Ansatz bei kommenden Sportgroßveranstaltungen, soweit diese nicht außerhalb
der Sommerzeit durchgeführt werden können, zu wiederholen.
Das BMUKN setzt sich dafür ein, dass sich Organisatoren von (Sport-)
Großveranstaltungen mit Klimavorsorge beschäftigen und entsprechende
Maßnahmen erarbeiten und umsetzen. Dazu wurden u. a. über Projektförderungen
Erkenntnisse gewonnen, die auf andere (Sport-)Veranstaltungen übertragbar sind.
Bei dem im Rahmen des Förderprogramms Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel (DAS) geförderten Vorhaben „KlAnG – Klimaanpassung von
Großveranstaltungen am Beispiel des Kirchentags in Dortmund 2019“ wurden
konkrete Maßnahmen entwickelt, getestet, ausgewertet und publiziert, um den
mit dem Klimawandel verbundenen negativen Auswirkungen auf
Großveranstaltungen entgegenzuwirken. Diese beim Kirchentag in Dortmund
implementierten Maßnahmen und Erkenntnisse lassen sich auf andere
Großveranstaltungen übertragen und sind auf der Projektwebsite https://klimaangepasst.de/
abrufbar.
So wurde das KlAnG-Projekt bei der Vorbereitung auf die Fußball-
Europameisterschaft der Herren 2024 in Deutschland in einem Workshop vorgestellt,
den das Bundesumweltministerium für die ausrichtenden Städte und die EURO
2024 GmbH als Organisatorinnen veranstaltet hat.
Ein vom BMUKN und vom BMI gefördertes und auf Dauer angelegtes Portal,
das im Januar 2025 online gegangen ist, unterstützt
Veranstaltungsorganisatoren mit Zielen und Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit bei der Planung und
Durchführung von Sportveranstaltungen. Über 600 Maßnahmen lassen sich auf
www.nachhaltige-sportveranstaltungen.de finden, die alle drei Dimensionen
der Nachhaltigkeit abdecken – auch im Bereich Anpassung an den
Klimawandel.
c) Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
bei der klimagerechten Sanierung und dem nachhaltigen
Sportstättenbau der Schutz vor Hitze für die Zuschauerinnen und Zuschauer
zukünftig gewährleistet ist, und plant die Bundesregierung hier eigene
Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Das vom BMUKN und vom Umweltbundesamt (UBA) finanzierte und vom
Deutschen Olympischen Sportbund geleitete Projekt „Klima wandelt Sport:
Anpassungsstrategien für Sportler*innen, Sportverbände und Vereine“
(Laufzeit 2025 bis 2027) zielt auf die Schwerpunkte Gesundheit, Sportstätten und
Sportartenkonzepte ab. Unter anderem werden in dem Projekt Empfehlungen
zu Klimaanpassungsmaßnahmen für Sportstätten erarbeitet. Für weitere
Informationen siehe www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-berat
en/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/klima-wandelt-spo
rt-anpassungsstrategien-fuer.
Auch der in der Antwort zu Frage 10b erwähnte Musterhitzeschutzplan enthält
Maßnahmenvorschläge zu technischen Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze
und zur Sportstättengestaltung.
d) Wie hoch wird der Investitionsbedarf für klimafeste Sportstätten
geschätzt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die rund 220 000
Sportstätten in Deutschland befinden sich überwiegend im Eigentum der
Kommunen, kommunaler Betriebe oder von Vereinen. Nur diese und ggf. die
Bundesländer, die für den Breitensport zuständig sind, verfügen über
weiterführende Information zu Qualität und Zustand dieser Sportstätten.
11. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob saisonale Beschäftigungsverhältnisse
im Tourismussektor durch klimawandelbedingte Verluste (z. B. durch
einen Rückgang der Gästezahlen infolge von Extremwettereignissen oder
durch verkürzte Saisonzeiten im Wintertourismus) unter Druck geraten,
und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Fördermittel aus Bundesprogrammen (z. B. LIFT-
Transformation, Nationale Klimaanpassungsstrategie oder Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)) wurden seit 2018 für die
klimaangepasste Umgestaltung touristischer Infrastrukturen bereitgestellt (bitte nach
Jahr und Förderprogramm aufschlüsseln)?
Fördermittel aus Bundesprogrammen können vor dem Hintergrund der
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Entwicklung und Gestaltung
von touristischen Infrastrukturen nur modellhaft unterstützen. Im Rahmen der
Förderung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)
„Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurden seit
dem Jahr 2018 mit Laufzeiten bis einschließlich 2026 für Modellprojekte mit
Bezug zu einer klimaangepassten Umgestaltung touristischer Infrastrukturen
Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,18 Mio. Euro bereitgestellt.
2018 232 068 Euro
2019 303 606 Euro
2020 14 097 Euro
2021 136 817 Euro
2022 108 001 Euro
2023 126 000 Euro
2024 115 872 Euro
2025 99 667 Euro
2026 44 419 Euro
Gesamt 1 180 546 Euro
Mit der Fördermaßnahme „LIFT Transformation“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie sollte die mittelständische Tourismuswirtschaft aktiviert
werden, sich im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung
(Sustainable Development Goals, SDGs) und den relevanten
Zukunftsherausforderungen des Sektors aus einer praxisbezogenen Perspektive auseinanderzusetzen. In
neun Projekten wurden Lösungen erarbeitet, die dazu beitragen, den Tourismus
nachhaltig zu gestalten und eine förderliche Entwicklung im Sinne der SDGs
voranzutreiben. Unter den geförderten Projekten ist auch das Projekt
„Lösungsansätze für vom Klimawandel beeinflusste Wanderinfrastruktur und ein
digitales Qualitätsmonitoring“ des Deutschen Wanderverbandes e. V. Im Kern geht
es dabei um ein digitales Qualitätsmonitoring für Wanderwege und
Infrastrukturen. Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Umsetzungsphase.
Für die Durchführung der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind die Länder
zuständig.
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Daten zum Anteil der
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung an allen geförderten Vorhaben im Rahmen der
Fördermaßnahme „LIFT Transformation“ bzw. der GRW-
Infrastrukturförderung vor.
13. Welche Anforderungen hinsichtlich Klimaanpassung und Hitzeschutz
stellt die Bundesregierung bei der Förderung von Tourismusprojekten im
Rahmen von Bund-Länder-Programmen, und plant sie, dieses Thema in
Zukunft weiter zu adressieren, und wenn ja, in welcher Form?
Im Jahr 2022 haben Bund und Länder die bisher größte Reform der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in
der über 50-jährigen Programmgeschichte beschlossen. Insbesondere wurden
die Interventionslogik, Ziele und Fördervoraussetzungen angepasst, um die
strukturpolitischen Herausforderungen in den strukturschwachen Regionen
besser zu bewältigen und die Anreize für Investitionen in Klimaschutz und
Nachhaltigkeit zu stärken.
Auf Grundlage der GRW-Reform wird das Programm auch in der 21.
Legislaturperiode zu einem gelingenden Strukturwandel und zur Beschleunigung
regionaler Transformationsprozesse in den Fördergebieten beitragen.
14. Plant die Bundesregierung bei der Fortschreibung der Nationalen
Tourismusstrategie die Berücksichtigung klimawandelbedingter Risiken wie
Dürre und Trockenheit, und wenn ja, inwieweit (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung plant aktuell die neue Nationale Tourismusstrategie
anhand der Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode und der
damit verbundenen thematischen Schwerpunktsetzungen. Diese Planungen sind
noch nicht abgeschlossen.
15. In welchem Umfang betreibt oder fördert die Bundesregierung
Forschung zur Klimawirkungskette Trockenheit und Tourismus, etwa durch
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz oder das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forschung zur
Klimawirkungskette Trockenheit und Tourismus auszuweiten, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) umfasst den Tourismus im
Handlungsfeld Gewerbe. Die Klimawirkungskette für das Handlungsfeld Gewerbe
wird derzeit weiterentwickelt. Der Wirkzusammenhang zwischen Trockenheit
und Tourismus wird dabei nicht vertieft. Die Wirkungsketten zeigen stark
vereinfacht Klimawirkungen auf nationaler Ebene in den Handlungsfeldern des
KAnG auf. Vor dem Hintergrund dieser breiten, nationalen Perspektive sind sie
reduziert auf die wichtigsten Zusammenhänge. Sie können damit keine
detaillierten Wirkzusammenhänge für einzelne Regionen, Branchen und Akteure
wiedergeben, dienen jedoch als Ausgangspunkt für solche Analysen auf
subnationaler Ebene.
17. Plant die Bundesregierung die Einführung eines bundesweiten
Monitorings zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und
Infrastrukturen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Bundesregierung plant kein bundesweites Monitoring zur
Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen. Im Übrigen wird
insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 3a bis 4 verwiesen.
18. Welche Rolle spielen Dürre und Trockenheit als Risikofaktoren in der
Weiterentwicklung der Klimaanpassungsstrategie im Handlungsfeld
Tourismus?
Die Bundesregierung wird bei der Fortschreibung der Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel im Cluster Wirtschaft alle relevante
Klimawirkungen und Klimarisiken angemessen berücksichtigen.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Auswirkungen von
Dürre und Hitzeperioden auf die Nutzbarkeit und den Zustand von
touristisch frequentierten Sportinfrastrukturen im Außenbereich (z. B.
Multifunktionssportplätze, Reitwege, Kanu- oder Ruderstrecken),
insbesondere in Ferienregionen?
Im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft wurde das
Forschungsprojekt „Klimaangepasste Sportanlagen“ durchgeführt. Dieses
Forschungsprojekt befasste sich unter anderem auch mit möglichen Maßnahmen zur
Gestaltung von Sportfreianlagen bzw. Sportplätzen zum Schutz sportaktiver und
zuschauender Personen wie Verschattung zur Reduzierung der thermischen und
UV-Belastung oder Kühlung von Ergänzungsflächen inkl. Zuschaueranlagen
durch Vegetationsflächen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse des Projektes
wird für Ende 2025 angestrebt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu aufgrund der Zuständigkeit
der Länder keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
20. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen der
Sportstättenförderung und Tourismuspolitik die klimawandelbedingte
Doppelbelastung von Sportanlagen, die sowohl dem organisierten Sport als auch
dem touristischen Freizeitbetrieb dienen (z. B. Strandbäder, Loipen,
Tennisplätze, Bikeparks oder Golfplätze)?
In den Förderrunden 2015 bis 2021 des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) war
vorgegeben, dass die geförderten Projekte einen Beitrag zum Klimaschutz
aufweisen sollen. Seit dem Jahr 2022 sind die Fördermittel in den Wirtschaftsplan des
Klima- und Transformationsfonds eingestellt. Mit Blick auf die beabsichtigten
Klimawirkungen des Programms kommen seitdem als Fördergegenstände
grundsätzlich nur noch Gebäude gemäß § 2 Absatz 1 GEG in Betracht. Von
dieser Beschränkung ausgenommen sind Freibäder einschließlich ihrer
baulichen Nebenanlagen. Andere ungedeckte Sportstätten werden seit dem Jahr
2022 aus dem SJK nicht mehr gefördert. Bei Freibädern stehen Maßnahmen
sowohl zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw.
zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des
Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien etc.) im Vordergrund. Für alle
geförderten Projekte sollen im Sinne der Resilienz die Anforderungen bei
Naturgefahren am Standort gemäß dem Handbuch des Qualitätssiegels
Nachhaltiges Gebäude (QNG) für den Standard QNG-PLUS berücksichtigt werden. Dies
umfasst unter anderem die Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen bei
einer analysierten Gefährdung durch Hitzebelastung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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