polradar

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG) (Bericht zu Drs. 21/4080, 21/7004)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7005 · Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG) (Bericht zu Drs. 21/4080, 21/7004) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7005 21. Wahlperiode 08.07.2026 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/4080, 21/7004 – Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) Bericht der Abgeordneten Martin Gerster, Klaus-Peter Willsch, Marcus Bühl, Leon Eckert, Dr. Dietmar Bartsch und Stefan Seidler Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung von biometrischen Daten, die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind, zu schaffen. Des Weiteren sollen alle im Visumverfahren beteiligten Behörden Zugriff auf die für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente erhalten. Zur Sicherstellung eines funktionierenden Informationsaustauschs zwischen den Behörden sollen Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG sowie strafrechtliche Mitteilungen zentral im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst und zugleich die strukturierte Speicherung von Identitätsangaben sowie von Identifikationsdokumenten als Volltextdokumente im AZR ermöglicht werden. Darüber hinaus hat der Innenausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: 1. Erfassung von Sprachzertifikaten im AZR In der Praxis müssen Personen, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder auf Einbürgerung gestellt haben, gegenwärtig die erforderlichen Kenntnisse durch die Vorlage von Zertifikaten bzw. Teilnahmebescheinigungen in Papierform nachweisen. Dies macht die genannten Verfahren anfällig für Fälschungen. In der Praxis kommt es deshalb häufig zu Nachfragen von Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden bezüglich der Echtheit dort vorgelegter Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen beim BAMF, welche im Einzelfall aufwändig geprüft und beantwortet werden müssen. Mit der Bereitstellung relevanter Sprachzertifikate im AZR wird der „Umweg“ über den Teilnehmenden bzw. Antragstellenden vermieden. Die Ergebnisse stehen durch die zentrale Speicherung im AZR den Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden im AZR direkt zum Abruf bereit. 2. Speicherung von polizeilichen Ausschreibungen zur Identitätsklärung Durch die vorliegende Änderung wird der Datenkranz der bereits im AZR speicherbaren Ausschreibungen um die Ausschreibung zur Identitätsklärung in INPOL in § 2 Absatz 2 Nummer 6 AZRG ergänzt. 3. Push-Benachrichtigungen an die AsylbLG-Stellen über aufenthaltsrechtlichen Status Die AsylbLG-Stellen sollen zukünftig, wie auch die BA und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige Stellen und die Träger der Sozialhilfe, über Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status oder zu einer für oder gegen den Ausländer getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidung durch sog. „Push- Benachrichtigungen“ informiert werden, um zügig Anpassungen leistungsrechtlicher Art vornehmen zu können. 4. Anpassungen zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1233 Durch den Änderungsantrag zum MDWG wurde die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1233 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, in das Gesetzgebungsvorhaben integriert. Die Richtlinie war bis zum 21. Mai 2026 umzusetzen. Deutschland ist dadurch bereits säumig. Um ein bereits drohendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden ist eine umgehende Umsetzung der Richtline erforderlich. 5. Datenabrufe durch die Kindergeldstellen Den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Vollzug des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten sowie Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu den für oder gegen den Ausländer getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen übermittelt. 6. Änderung der Altersgrenze bei der Fingerabdrucknahme bei nationalen Visa Es ist eine gesetzliche Klarstellung vorgesehen, wonach für das Abnehmen von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines nationalen Visums eine Altersgrenze von sechs Jahren gilt. Die Altersgrenze ergibt sich bereits aus § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG und wird bei der speziellen Regelung für nationale Visa klarstellend erneut aufgenommen. Im Gleichklang gilt auf EU-Ebene für die Beantragung eines Schengen- Visums mit Umsetzung der Reform des VIS und der Änderung des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) ebenfalls eine Mindestaltersgrenze von sechs Jahren. 7. Aufenthaltsrechtliche Verpflichtungserklärung im allgemeinen Datenbestand des AZR Der Änderungsantrag sieht die Speicherung von Informationen zur aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung sowie die Verpflichtungserklärung selbst nunmehr ausschließlich im allgemeinen Datenbestand des AZR vor. Bislang fanden sich die entsprechenden Informationen zu visumbefreiten Personen bereits im allgemeinen Datenbestand, die Informationen zu visumverpflichteten Personen allerdings in der Visadatei des AZR. 8. Übergangsregelung beim Arbeitsverbot für Asylbewerber aus den nach EU-Recht bestimmten neuen Sicheren Herkunftsländern (§ 104 Absatz 18 AufenthG-E) Schließung einer drohenden gesetzlichen Regelungslücke. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Mehrbedarfe des Bundes sollen finanziell und stellenmäßig in den jeweils betroffenen Einzelplänen gegenfinanziert werden. Geschätzt entstehen im Jahr 2027 einmalige Mehrbedarfe im Einzelplan 07 für IT-Anpassungen in Höhe von ca. 310.000 Euro, davon ca. 210.000 Euro im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und jeweils ca. 50.000 Euro beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt um rund 1.250.764 Stunden. Zudem entfällt ein jährlicher Sachaufwand in Höhe von 17.668.000 Euro. Die Einsparung ergibt sich vor allem durch die Möglichkeit der Speicherung biometrischer Daten bei der Neuausstellung oder Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels und dem damit verbundenen Wegfall einer obligatorischen persönlichen Vorsprache in der Behörde und dem daraus resultierenden Zeitaufwand sowie der Kosten, die für die Abgabe der biometrischen Daten anfallen. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Auch werden keine Informationspflichten neu eingeführt oder geändert. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 36.465.000 Euro. Für den Bund entsteht zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 495.000 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder (inklusive Kommunen) reduziert sich um rund 36.959.000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 5.435.000 Euro für den Bund. Davon entfallen rund 3.635.500 Euro auf das Bundesverwaltungsamt als Teil der Bundesverwaltung und rund 1.799.000 Euro auf die Bundesagentur für Arbeit als gesetzlicher Sozialversicherungsträger, wovon 900.000 Euro auf den Rechtskreis SGB II, 100.000 Euro auf den Rechtskreis SGB III und 800.000 Euro auf die Familienkasse entfallen. Die Einsparung ergibt sich für die Verwaltung ebenfalls vor allem durch die Möglichkeit der Speicherung biometrischer Daten zur Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels und dem damit verbundenen Wegfall des persönlichen Kundentermins insbesondere der Abgabe der biometrischen Daten in der Behörde. Weitere Kosten Soweit der dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, soll er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert werden. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Martin Gerster Berichterstatter Klaus-Peter Willsch Berichterstatter Marcus Bühl Berichterstatter Leon Eckert Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Stefan Seidler Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen