Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln und Entwicklung der Kleinen Waffenscheine seit 2015 vor dem Hintergrund des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung (Antwort zu Drs. 21/5208)
Text
Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln und Entwicklung der Kleinen Waffenscheine seit 2015 vor dem Hintergrund des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung (Antwort zu Drs. 21/5208)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5459
21. Wahlperiode 17.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Martin Hess, Sascha
Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5208 –
Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln und Entwicklung der Kleinen
Waffenscheine seit 2015 vor dem Hintergrund des Sicherheitsgefühls in der
Bevölkerung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein aktueller Zeitungsbericht beschreibt ein wachsendes
Unsicherheitsempfinden in der deutschen Bevölkerung. In diesem Zusammenhang wird auch auf
einen deutlichen Anstieg der Zahl Kleiner Waffenscheine verwiesen, die sich
seit 2015 von rund 286 000 auf über 900 000 Erlaubnisse im Jahr 2025 mehr
als verdreifacht haben soll (vgl. www.bild.de/politik/von-abwehrspray-bis-zwi
lle-deutschland-bewaffnet-sich-69b7bbe2e74d99f444f824bf). Der Kleine
Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
Auch aktuelle Umfragen deuten auf ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl in der
Bevölkerung hin. So zeigt der ARD-„Deutschlandtrend“ vom November
2025, dass sich rund die Hälfte der Befragten im öffentlichen Raum unsicher
fühlt und das Sicherheitsgefühl damit weiter gesunken ist (www.welt.de/newst
icker/dpa_nt/infoline_nt/panorama_nt/article690cedc60580923d09989be4/um
frage-sicherheitsgefuehl-in-deutschland-sinkt.html?utm_source=chatgpt.com).
Ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis wird mit einer verstärkten Nutzung und
mit dem Erwerb von Selbstverteidigungsmitteln in Verbindung gebracht. Die
Datenlage zur Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln ist begrenzt. Vor
diesem Hintergrund ist für die Fragesteller von Interesse, wie sich die
Verbreitung entsprechender Gegenstände seit 2015 entwickelt hat und welche
Erkenntnisse der Bundesregierung hierzu vorliegen.
1. Wie viele gültige Kleine Waffenscheine waren jeweils zum Stichtag
31. Dezember der Jahre von 2015 bis 2025 im Nationalen Waffenregister
gespeichert, und wie hat sich dieser Bestand im genannten Zeitraum
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln) hinsichtlich
Das Nationale Waffenregister (NWR) ist ein Bestandsregister und unterliegt
einer laufenden Datenaktualisierung, sodass ausschließlich stichtagsbezogene
Auskünfte zur Verfügung stehen, jedoch keine Verlaufszahlen. Es können daher
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 17. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
keine Aussagen über die Entwicklung bzw. den Verlauf von im NWR
gespeicherten Angaben getroffen werden.
Bezogen auf den erfragten Zeitraum kommt hinzu, dass die Regelungsinhalte
des am 1. September 2020 in Kraft getretenen Dritten
Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) Anpassungen der statistischen Kennzahlen und deren
Ermittlungsvorschriften erforderten. Die Kennzahlen der neu entwickelten
Statistik sind daher grundsätzlich nicht vergleichbar mit Kennzahlen, die sich auf
einen Stichtag vor dem 1. September 2020 beziehen. Daher erfolgt die
Darstellung jeweils für zwei Zeiträume (2015 bis 2019; 2020 bis 2025). Grundsätzlich
ist ein Kleiner Waffenschein unbegrenzt gültig.
Anzahl der im NWR gespeicherten aktuell gültigen Erlaubnisse nach Erlaubnistyp,
hier: Kleiner Waffenschein
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl 285 911 469 741 557 560 610 937 664 706
Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen „Kleinen Waffenscheine“
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Anzahl 705 506 740 038 781 186 833 870 871 838 906 141
a) der Anzahl der neu erteilten Kleinen Waffenscheine,
Die Anzahl der in den o. a. Jahren neu erteilten Kleinen Waffenscheine kann
dem NWR nicht entnommen werden.
b) der Anzahl der widerrufenen oder zurückgenommenen Kleinen
Waffenscheine sowie sonstiger Abgänge (z. B. Verzicht, Tod) und welche
Erkenntnisse zu den maßgeblichen Gründen für den Widerruf oder die
Rücknahme vorliegen (z. B. fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
strafrechtliche Auffälligkeiten),
Im NWR wurde bis 2019 ein summierter Wert für „zurückgenommene“ und
„widerrufene“ Kleine Waffenscheine ermittelt. Für den Stichtag 31. Dezember
2020 liegen aufgrund einer erforderlichen Umstellung der Statistik keine
Angaben im Sinne der Frage vor. Ab 2021 weist die Statistik eine zusätzliche
Untergliederung auf. Gründe für den Widerruf oder den Verzicht eines Kleinen
Waffenscheines werden im NWR nicht erfasst.
Anzahl der im NWR gespeicherten widerrufenen und zurückgenommenen Kleinen Waffenscheine
Stichtag, jeweils 31. Dezember
des Jahres
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl 1 769 2 473 3 484 4 648 6 257 –
Anzahl der Kleinen Waffenscheine im Status „Widerrufen“, „Zurückgenommen“, „Zurückgegeben“,
„Aufgehoben“, „Anderweitig aufgehoben“, „Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch
Verzicht erledigt“ und „Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt“
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres 2021 2022 2023 2024 2025
Widerrufen 7 005 8 047 9 375 10 847 12 391
Zurückgenommen 2 911 3 570 4 175 4 729 5 309
Zurückgegeben 22 993 22 941 22 888 22 829 22 791
Aufgehoben 7 550 7 509 7 481 7 454 7 574
Anderweitig aufgehoben 765 1 249 1 663 2 324 2 861
Durch Verzicht erledigt (während) 1 252 2 171 3 313 4 602 6 036
Anzahl der Kleinen Waffenscheine im Status „Widerrufen“, „Zurückgenommen“, „Zurückgegeben“,
„Aufgehoben“, „Anderweitig aufgehoben“, „Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch
Verzicht erledigt“ und „Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt“
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres 2021 2022 2023 2024 2025
Durch Verzicht erledigt (außerhalb) 4 270 4 437 6 835 9 903 13 982
Gesamt 46 746 49 924 55 730 62 688 70 944
c) des sich daraus ergebenden jährlichen Nettozuwachses bzw.
Nettorückgangs?
Ein Nettozuwachs bzw. Nettorückgang lässt sich aus den vorliegenden
Angaben nicht ermitteln.
2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Bestände jeweils nach
Bundesländern (bitte für alle genannten Stichtage ausweisen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Aussagen über die Entwicklung
von im NWR gespeicherten Werten sind grundsätzlich nicht möglich. Auf
Grundlage von § 24 Absatz 2 Waffenregistergesetz (WaffRG) stellt die
Registerbehörde seit 2020 im Einvernehmen mit den Ländern Teile der
Geschäftsstatistiken des Bundes und der Länder auch öffentlich zur Verfügung (www.waffe
nregister.net). Im Übrigen liegt die Datenhoheit bei den Waffenbehörden der
Länder.
Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen erteilten „Kleinen Waffenscheine“ nach Bundesländern
entsprechend der gemäß§ 24 Absatz 2 WaffRG erfolgten Veröffentlichung
Stichtag, jeweils 31. Dezember
des Jahres
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Baden-Württemberg 93 313 97 813 102 993 108 606 112 354 115 164
Bayern 112 417 116 844 122 342 129 078 133 986 138 181
Berlin 23 139 24 296 24 922 25 398 25 601 25 891
Brandenburg 19 874 21 422 22 948 24 879 26 290 27 534
Bremen 3 020 3 128 3 257 3 470 3 511 3 593
Hamburg 8 633 9 157 9 738 10 222 11 086 11 462
Hessen 58 446 61 245 63 655 66 276 67 881 69 023
Mecklenburg-Vorpommern 11 754 12 638 13 295 14 145 15 006 15 643
Niedersachsen 71 325 75 623 79 794 84 528 87 994 90 775
Nordrhein-Westfalen 174 744 181 072 193 312 214 095 228 743 244 689
Rheinland-Pfalz 36 176 38 125 40 174 42 528 44 306 45 717
Saarland 10 480 11 226 11 878 12 714 13 363 13 910
Sachsen 21 374 22 261 23 138 24 205 24 696 25 155
Sachsen-Anhalt 14 430 15 408 16 394 17 603 18 077 18 097
Schleswig-Holstein 31 674 34 116 36 411 39 800 42 050 43 701
Thüringen 13 452 14 322 15 315 16 323 16 894 17 606
3. Welche demografischen Merkmale (insbesondere Alter in Gruppen,
Geschlecht und Staatsangehörigkeit) der Inhaber Kleiner Waffenscheine
werden im Nationalen Waffenregister grundsätzlich erfasst, und welche davon
kann die Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 statistisch
auswerten (bitte nach Jahr ausweisen und etwaige Einschränkungen
erläutern)?
Zu Erlaubnisinhabern werden die in § 6 WaffRG genannten Angaben im NWR
erfasst. Die statistischen Kennzahlen beziehen sich auf die Erlaubnisinhaber
insgesamt und sind nicht bezogen auf die Inhaber Kleiner Waffenscheine.
4. Auf welche amtlichen oder externen Datenquellen stützt sich die
Bundesregierung bei der Bewertung der Verbreitung erlaubnisfreier
Selbstverteidigungsmittel seit 2015, und welche Datenlücken bestehen hierbei?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Angaben zur
Fragestellung vor. Der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen (gemäß Anlage 2
Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zum WaffG) unterliegt keiner amtlichen
Registrierungspflicht.
5. Welche Zeitreihen oder Studien zum subjektiven Sicherheitsgefühl bzw.
zur Kriminalitätsfurcht liegen der Bundesregierung seit 2015 vor, und
welche zentralen Entwicklungen lassen sich daraus insbesondere im
Zeitverlauf sowie nach Wohnortgröße (Stadt bzw. Land) ableiten?
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführten Dunkelfeldstudien
„Deutscher Viktimisierungssurvey 2017“ (DVS 2017) sowie die beiden bundesweiten
Viktimisierungssurveys „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ von 2020
(SKiD 2020) sowie 2024 (SKiD 2024) beinhalten Aspekte zum
kriminalitätsbezogenen Sicherheitsgefühl.
Auf Grundlage dieser Erhebungen können keine Aussagen über Entwicklungen
seit 2015 getroffen werden, da aufgrund unterschiedlicher Methodik und
Frageformulierungen die Befunde von DVS 2017 und SKiD 2020 nicht vergleichbar
sind und die Ergebnisse von SKiD 2024 erst noch veröffentlicht werden.
Ergebnisse des vom BKA durchgeführten DVS 2017 weisen darauf hin, dass
das raumbezogene Unsicherheitsempfinden in der Wohngegend mit der
Wohnortgröße bis zu einer Gemeindegröße von 50 000 bis 100 000 Einwohnern
zunächst zunimmt, um mit weiterem Anstieg der Einwohnerzahl dann wieder
etwas zu sinken.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des
subjektiven Sicherheitsgefühls seit 2015 vor, und inwieweit sieht sie einen
Zusammenhang zwischen den Veränderungen dieses Sicherheitsgefühls
und der zunehmenden Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln bzw.
Kleinen Waffenscheinen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob ein
Zusammenhang zwischen Veränderungen des kriminalitätsbezogenen Sicherheitsgefühls
und der zunehmenden Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln bzw.
Kleinen Waffenscheinen besteht. Hinsichtlich der Erkenntnisse zum subjektiven
Sicherheitsgefühl wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln und Entwicklung der Kleinen Waffenscheine seit 2015 vor dem Hintergrund des Sicherheitsgefühls in (Antwort)