Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung von Privatpersonen an Scharfschützen-Morden während der Belagerung Sarajevos
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Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung von Privatpersonen an Scharfschützen-Morden während der Belagerung Sarajevos
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5251
21. Wahlperiode 09.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Helge Limburg, Dr. Konstantin
von Notz, Boris Mijatović, Deborah Düring, Lukas Benner, Marcel
Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung von Privatpersonen an
Scharfschützen-Morden während der Belagerung Sarajevos
Während der Belagerung Sarajevos in den Jahren von 1992 bis 1996 sollen laut
investigativen Recherchen, unter anderem des italienischen Journalisten Ezio
Gavazzeni oder auch des slowenischen Dokumentarfilmers Miran Zupanič,
wohlhabende Männer aus verschiedenen europäischen Staaten über Belgrad
nach Sarajevo gereist sein und hohe Summen dafür bezahlt haben, um an der
Seite der bosnisch-serbischen Armee auf Menschen zu schießen. Während der
1 425 Tage andauernden Belagerung Sarajevos, bei der unter anderem
Scharfschützen aus den umliegenden Hügeln heraus auf Zivilistinnen und Zivilisten
in der Stadt schossen, wurden 11 000 wehrlose Zivilistinnen und Zivilisten
getötet und 56 000 teilweise schwer verletzt. Wie viele davon durch privat
angereiste Scharfschützen, sog. Sniper-Touristen, ermordet wurden, ist bislang nicht
bekannt. In Gavazzenis Buch wird unter anderem berichtet, dass
unterschiedlich farbige Patronenhülsen je nach Alter und Geschlecht der Opfer als
Trophäen mit nach Hause gebracht wurden. Der Preis für die zumeist sechsstündige
Menschenjagd soll dabei je nach getötetem Opfer gestaffelt gewesen sein; für
Kinder und Schwangere wurden Höchstpreise berechnet (vgl. www.faz.net/aktu
ell/feuilleton/buecher/sachbuch/ezio-gavazzenis-buch-ueber-die-menschensafar
is-von-sarajevo-110855687.html).
Aufgrund der Belagerung der Stadt mussten die Bewohnerinnen und Bewohner
oft kilometerweit laufen, um an Wasser zu gelangen. Die Hauptstraße Sarajevos
wurde als „Sniper Alley“ bekannt. Zivilistinnen und Zivilisten wurden beim
Versuch, in der Stadt zu überleben, zu Opfern von Scharfschützen. Über
44 Monate hinweg gab es eine Luftbrücke von NATO-Staaten, darunter
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die USA und Kanada, die Hilfsgüter
in die Stadt brachten.
Bislang wird medial von 230 privilegierten, meist westeuropäischen
mutmaßlichen „Wochenendscharfschützen“ berichtet, darunter vor allem Italiener,
Franzosen, Belgier, Schweizer und Österreicher. Laut Presseberichterstattung waren
auch Deutsche daran beteiligt (vgl. https://rp-online.de/politik/ausland/wer-war
en-die-sniper-touristen-in-sarajevo_aid-139310523). Bereits im November
2025 wurde aufgrund der Recherchen ein Strafverfahren in Italien wegen
mehrfachen Mordes aus niedrigen Beweggründen auch in Deutschland eingeleitet
(vgl. www.spiegel.de/ausland/bosnien-staatsanwaltschaft-untersucht-menschen
jagd-vorwuerfe-gegen-hobbyjaeger-a-42420dba-a8c6-4aca-80e8-73497fec
bce5).
Die fragenstellende Fraktion möchte sich ein Bild über das Ausmaß der über
die Beteiligung von Privatpersonen an Scharfschützen-Morden während der
Belagerung Sarajevos, die tatsächliche Zahl der Opfer, den Anteil von
Zivilistinnen und Zivilisten, die mögliche Beteiligung deutscher Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger machen, aber auch die Kenntnis der Bundesregierung über
diese zutiefst menschenverachtenden, ungeheuerlichen mutmaßlichen
Gräueltaten und die dafür Verantwortlichen in Erfahrung bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die mutmaßliche Beteiligung deutscher
Staatsbürger an der gezielten Ermordung von Zivilistinnen und Zivilisten
in Sarajevo durch wohlhabende Männer mittels Scharfschützengewehren
aus menschenrechtlicher, völkerrechtlicher und strafrechtlicher
Perspektive?
2. Liegen der Bundesregierung über die öffentliche Berichterstattung hinaus
Informationen über die in der Vorbemerkung der Fragensteller
beschriebenen Taten während des Krieges in Bosnien und Herzegowina vor, wenn ja,
welche konkret, und in welchen Behörden?
3. Sind seit Bekanntwerden der in der Vorbemerkung der Fragensteller
bezeichneten Vorgänge und Gräueltaten nach Kenntnis der Bundesregierung
Anzeigen beim Bundeskriminalamt, bei den Kriminalämtern der Länder
oder bei den Staatsanwaltschaften in den Ländern oder im Bund
eingegangen, wenn ja, wie viele konkret, und bei wem?
4. Werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an
oder der Organisation von Scharfschützen-Morden und anderen
Gräueltaten während der Belagerung Sarajevos während des Krieges in Bosnien
und Herzegowina geführt?
a) Wenn ja, bei welcher Staatsanwaltschaft, und wegen welcher Delikte
gegen wen?
b) Wenn ja, wie ist der konkrete Stand der Ermittlungen, und gegen wie
viele Beschuldigte wird konkret ermittelt?
c) Wenn ja, welche Staatsangehörigkeit haben Beschuldigten?
d) Wenn nein, warum nicht?
5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit in
Deutschland bereits Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den in
der Vorbemerkung der Fragensteller genannten Vorgängen und
Gräueltaten geführt und eingestellt, und wenn ja, welche Gründe für die
Einstellung sind der Bundesregierung bekannt?
6. Wird oder wurde aufgrund der aktuellen Berichterstattung wegen einer
möglichen Involvierung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
nach Kenntnis der Bundesregierung ein Anfangsverdacht geprüft?
a) Wenn ja, bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte, und
gegen wen?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Ist die Bundesregierung mit Regierungen anderer Länder hinsichtlich
einer möglichen Involvierung deutscher Staatsbürgerinnen und bzw. oder
Staatsbürger im Austausch?
a) Wenn ja, seit wann, und mit welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und ggf.
welche deutschen Ermittlungsbehörden mit welchen ausländischen Stellen
hinsichtlich einer möglichen Involvierung deutscher Staatsbürger und
bzw. oder Staatsbürgerinnen im Austausch standen oder stehen bzw.
welche kontaktiert wurden?
8. Hat die Bundesregierung oder hat eine deutsche Sicherheitsbehörde
eigene Finanzermittlungen hinsichtlich der Taterträge angestellt?
9. Sind im Zusammenhang mit den in der Vorbemerkung der Fragensteller
genannten Vorgängen und Gräueltaten nach Kenntnis der
Bundesregierung Rechtshilfeersuchen gestellt worden, wenn ja, bei welchen Ländern,
und mit welchem konkreten Inhalt?
10. Liegen der Bundesregierung oder deutschen Strafverfolgungsbehörden
neben den öffentlich bekannten Berichterstattungen weitere
journalistische Rechercheergebnisse über die mögliche Beteiligung deutscher
Staatsangehöriger an den in der Vorbemerkung der Fragensteller genannten
Vorgängen und Gräueltaten vor?
11. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse, ggf. auch solche aus
nachrichtendienstlichen Quellen, über die mögliche Beteiligung deutscher
Staatsangehöriger an den in der Vorbemerkung der Fragensteller
genannten Vorgängen und Gräueltaten vor?
12. Plant die Bundesregierung, innerhalb der Bundeswehr nachzuvollziehen,
ob es von Soldaten und bzw. oder Dienstherren, die während des Krieges
in Bosnien und Herzegowina in Sarajevo vor Ort oder mit der Luftbrücke
befasst waren, informelle Kenntnis von den beschriebenen
Menschenjagden gab, und wenn nein, warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung, bei den an internationalen Polizeimissionen in
Bosnien und Herzegowina beteiligten Polizistinnen und Polizisten
nachzuvollziehen bzw. aufzuarbeiten, ob es während des Krieges in Bosnien
und Herzegowina in Sarajevo Kenntnis von den beschriebenen
Menschenjagden von Westeuropäern gab, und wenn nein, warum nicht?
14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der NATO oder der
an United Nations Protection Force (UNPROFOR) beteiligten Staaten
eine Befassung, Ermittlung oder einen Austausch zu den in den Medien
beschriebenen Vorgängen (vgl. www.spiegel.de/ausland/bosnien-staatsan
waltschaft-untersucht-menschenjagd-vorwuerfe-gegen-hobbyjaeger-a-424
20dba-a8c6-4aca-80e8-73497fecbce5)?
a) Wenn ja, seit wann, mit welchen Ländern, und in welchen konkreten
Formaten?
b) Ist die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt, und wenn ja,
welche Stellen bzw. Behörden konkret?
c) Wenn nein, warum nicht?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um eine
etwaige Beteiligung deutscher Staatsbürger und bzw. oder
Staatsbürgerinnen an den in der Vorbemerkung der Fragensteller genannten Vorgängen
und Gräueltaten zu untersuchen?
16. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bei dem
Rechtsextremisten Reinhard Rade, der u. a. in Kroatien Rückzugsorte für
Rechtsextreme schuf (vgl. www.derstandard.at/story/3100000292090/der-rechtse
xtreme-ex-soeldner-eine-insel-vor-kroatien-und-trips-mutmasslicher-neon
azis), Bezüge zur Organisation der in der Vorbemerkung der Fragensteller
genannten Vorgänge und Gräueltaten bestehen?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Ideologie der Täter des
sog. Sniper-Tourismus, insbesondere in Bezug auf antimuslimischen
Rassismus und Rechtsextremismus?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der Täter
und Teilnehmer an den in der Vorbemerkung der Fragensteller genannten
Gräueltaten zu extremistischen und terroristischen Netzwerken in ihren
jeweiligen Heimatländern?
19. Welche Zusammenarbeit besteht und bestand mit internationalen
Ermittlungsbehörden, wie beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof
für das ehemalige Jugoslawien, und mit den nationalen
Ermittlungsbehörden in anderen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung
serbischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der Organisation privater
Reisen von privaten Scharfschützen nach Bosnien und Herzegowina
während des Krieges?
Berlin, den 30. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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