Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5077)
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Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5077)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5291
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5077 –
Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertr
ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesnotarkammer K.d.ö.R.“
beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 98103 – „Notare zeigen der zuständigen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 8. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Stelle den Beginn einer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit an“ –
eine Anpassung der Gewerbeordnung und Handwerksordnung gefordert.
Der Vorschlag der Bundesnotarkammer sieht die Beschleunigung von
Gründungen, die Förderung von Start-ups und die Entlastung von Verwaltungen
durch effiziente und einheitliche Datensätze vor. Dem Notar würden somit
eine Reihe von Anzeigepflichten übertragen, die dem Gewerbeanmelder bzw.
dem Gründer sonst verpflichtend zugestanden hätten (www.destatis.de/DE/Th
emen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/v
erbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 566).
Die Umsetzung des Vorschlages 98103 ist durch die Bundesregierung nicht
vorgesehen. Begründet wird dies mit einem fehlenden Entlastungspotenzial
der Verwaltung und keiner Beschleunigung von Gründungen. Zusätzlich wird
auf die Möglichkeit einer Übertragung der Gewerbeanmeldung bzw.
Handwerksanmeldung verwiesen, diese könne bei entsprechender Beauftragung
auch durch den Notar vorgenommen werden (www.destatis.de/DE/Themen/St
aat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende
abfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; Seite 449).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 98103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 98103 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen 1 bis 2b beziehen sich auf einen Vorschlag der Bundesnotarkammer
im Rahmen der Verbändeabfrage des BMJV im Frühjahr 2023 („Notare zeigen
der zuständigen Stelle den Beginn einer gewerblichen oder handwerklichen
Tätigkeit an“) und werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Hinsichtlich
der damals zugrunde liegenden Erwägungen wird auf die entsprechenden
Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau verwiesen (www.destatis.de/DE/Themen/S
taat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende
abfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 449).
Die damaligen Erwägungsgründe gelten auch weiterhin.
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ISSN 0722-8333
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