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Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5077)

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5291 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5077) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5291 21. Wahlperiode 08.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5077 – Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertr ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesnotarkammer K.d.ö.R.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 98103 – „Notare zeigen der zuständigen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Stelle den Beginn einer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit an“ – eine Anpassung der Gewerbeordnung und Handwerksordnung gefordert. Der Vorschlag der Bundesnotarkammer sieht die Beschleunigung von Gründungen, die Förderung von Start-ups und die Entlastung von Verwaltungen durch effiziente und einheitliche Datensätze vor. Dem Notar würden somit eine Reihe von Anzeigepflichten übertragen, die dem Gewerbeanmelder bzw. dem Gründer sonst verpflichtend zugestanden hätten (www.destatis.de/DE/Th emen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/v erbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 566). Die Umsetzung des Vorschlages 98103 ist durch die Bundesregierung nicht vorgesehen. Begründet wird dies mit einem fehlenden Entlastungspotenzial der Verwaltung und keiner Beschleunigung von Gründungen. Zusätzlich wird auf die Möglichkeit einer Übertragung der Gewerbeanmeldung bzw. Handwerksanmeldung verwiesen, diese könne bei entsprechender Beauftragung auch durch den Notar vorgenommen werden (www.destatis.de/DE/Themen/St aat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende abfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; Seite 449). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 98103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 98103 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen 1 bis 2b beziehen sich auf einen Vorschlag der Bundesnotarkammer im Rahmen der Verbändeabfrage des BMJV im Frühjahr 2023 („Notare zeigen der zuständigen Stelle den Beginn einer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit an“) und werden im Zusammenhang beantwortet. Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau verwiesen (www.destatis.de/DE/Themen/S taat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende abfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 449). Die damaligen Erwägungsgründe gelten auch weiterhin. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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