Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Bonitätsscores durch Auskunfteien
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Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Bonitätsscores durch Auskunfteien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5240
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch,
Ulrich von Zons, Stefan Möller, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Bonitätsscores durch
Auskunfteien
Bonitätsscores von Auskunfteien entscheiden für viele Menschen darüber, ob
sie eine Wohnung anmieten, einen Kredit erhalten oder grundlegende
Dienstleistungen nutzen können. Damit haben sie unmittelbaren Einfluss auf die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe.
Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel an der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit dieser Verfahren. Insbesondere ist vielfach unklar, auf welchen Daten
und Gewichtungen die Bewertungen beruhen und wie Entscheidungen im
Einzelnen zustande kommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. Dezember 2023
(Rechtssachen C‑634/21, C‑26/22 und C‑64/22) klargestellt, dass
Scoringverfahren unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte Entscheidungen
im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzustufen sind und
damit besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen (www.lto.de/recht/ka
nzleien-unternehmen/k/eugh-entscheidung-urteil-c63421-c2622-c6422-bonitae
t-score-zahlungsprognose-vorlage-vg-wiesbaden-schufa).
Zudem weist der Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hin, dass
Betroffene häufig Schwierigkeiten haben, Bewertungen nachzuvollziehen oder
fehlerhafte Einträge korrigieren zu lassen (www.vzbv.de/meldungen/eugh-urteil-sorg
t-fuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die
bestehenden rechtlichen Regelungen und Kontrollmechanismen geeignet sind,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und effektiven Rechtsschutz sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche rechtlichen Grundlagen gelten derzeit für die Erstellung und
Verwendung von Bonitätsscores durch Auskunfteien?
2. Welche Datenkategorien werden nach Kenntnis der Bundesregierung
typischerweise in Scoringverfahren einbezogen?
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, nach
welchen Kriterien und Gewichtungen Bonitätsscores berechnet werden?
4. Inwieweit sind die verwendeten Scoringverfahren nach Einschätzung der
Bundesregierung für Betroffene nachvollziehbar und überprüfbar?
5. Welche konkreten Auskunftsrechte haben Betroffene gegenüber
Auskunfteien hinsichtlich der sie betreffenden Scoringwerte und deren
Zustandekommen?
6. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
diese Auskunftsrechte in der Praxis vollständig und verständlich
umgesetzt werden?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, in
welchem Umfang Betroffene von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen?
8. Wenn hierzu (vgl. Frage 7) keine systematische Erfassung erfolgt, aus
welchen Gründen wird darauf verzichtet?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Häufigkeit
fehlerhafter oder veralteter Daten in Scoringverfahren vor?
10. Welche Verfahren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Korrektur fehlerhafter Bonitätsdaten, und wie bewertet die
Bundesregierung deren Effektivität?
11. Welche durchschnittlichen Zeiträume sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Korrektur fehlerhafter Einträge anzusetzen?
12. Inwieweit werden solche Korrekturverfahren (vgl. Frage 11) und deren
Dauer systematisch erfasst und ausgewertet?
13. Wenn eine solche Erfassung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird
darauf verzichtet?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, welche
konkreten Auswirkungen Bonitätsscores auf Vertragsabschlüsse und
wirtschaftliche Teilhabe haben?
15. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss von
Scoringverfahren auf den Zugang zu Wohnraum, Krediten oder
Dienstleistungen systematisch untersucht, und wenn eine solche Untersuchung nicht
erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
16. Welche Behörden sind für die Kontrolle von Auskunfteien zuständig, und
wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsicht konkret
ausgestaltet?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und
Ergebnisse von Prüfungen oder Beanstandungen von Auskunfteien seit 2020
vor?
18. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 ergriffen, um die Kontrolle von Scoringverfahren zu verbessern?
19. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Scoring auf die derzeitige
Praxis in Deutschland?
20. Welche Anpassungen des nationalen Rechtsrahmens wurden seit 2020
vorgenommen oder werden derzeit geprüft?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der Regulierung von
Scoringverfahren?
22. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu der Forderung des
Verbraucherzentrale Bundesverbands vom 27. Februar 2025,
Verbrauchermerkmale aus Scoringverfahren auszuschließen, die keinen direkten
Bezug zum Zahlungsverhalten aufweisen (www.vzbv.de/meldungen/eugh-ur
teil-sorgt-fuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse)?
23. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der
Forderung nach der Einführung konkreter Qualitätsanforderungen an
Scoringverfahren von Auskunfteien, und wenn ja, wie lautet diese (www.vzbv.de/
meldungen/eugh-urteil-sorgt-fuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse)?
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu dem Vorschlag, eine
zentrale Unterstützungseinheit für die Datenschutzaufsichtsbehörden im
Bereich Scoring einzurichten (www.vzbv.de/meldungen/eugh-urteil-
sorgtfuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse)?
25. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. derzeit gesetzgeberische oder
regulatorische Maßnahmen in diesen Bereichen?
Berlin, den 9. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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