Vorschlag 18106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 18106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4797
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 18106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18106 –
Beteiligungsregelung von Fachbehörden optimieren – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Gemäß § 11 der Neunten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) sind die
Genehmigungsbehörden verpflichtet, anderen am Verfahren beteiligten
Behörden eine Monatsfrist zur Stellungnahme einzuräumen. Der BDI verweist hier
auf die praktische Handhabung dieser Regelung, bei der die
Genehmigungsbehörde trotz des Verstreichens der Monatsfrist zur Stellungnahme beteiligter
Behörden das Verfahren nicht abschließt, sondern vielmehr auf eine
Stellungnahme wartet. Ein Verstreichen der Monatsfrist würde eigentlich bedeuteten, dass
eine Äußerung der Fachbehörde nicht mehr erfolgt. Eine detaillierte Anpassung
des o. g. Paragrafen wurde im Vorschlag des BDI aufgeführt (www.destatis.de/
DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekos
ten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 226).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlags 18102 nicht vorgesehen ist. Begründet wurde dies wie folgt:
„Zustimmungsfiktion wurde bereits bei der Novelle des BImSchG gefordert und
wegen des Gefahrenpotentials der Anlagen abgelehnt. Stattdessen ist bei
Säumnis einer zu beteiligenden Behörde zu deren Lasten ein
Sachverständigengutachten einzuholen“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.
pdf?__blob=publicationFile, S. 103).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18106 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 18106 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele Sachverständigengutachten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Sinne der Ausführungen zur Ablehnung des Vorschlags 18106
bei Säumnis einer zu beteiligenden Behörde zu deren Lasten eingeholt, und
kann die Bundesregierung die Kosten der Sachverständigengutachten
aufgeteilt in Jahre beziffern?
4. Kann nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag 18106 zu einer
Verfahrensbeschleunigung, zur Rechtssicherheit und Risikominimierung der
Antragsteller beitragen, und wenn ja, inwiefern?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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