Vorschlag 18104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 18104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4809
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 18104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18104 – Vollständigkeit
der Unterlagen zügig feststellen – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der Vorschlag thematisiert die Anwendung des § 7 der Neunten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) durch
die Genehmigungsbehörde, der die Vollständigkeitsprüfung der eingereichten
Unterlagen in der Regel unter Einhaltung einer Monatsfrist obliegt. Der BDI
weist darauf hin, dass diese Frist nicht immer eingehalten wird und übersandte
im Rahmen des Vorschlages 18104 einen Formulierungsvorschlag für § 7
Absatz 1 Satz 1 9. BImSchV, welcher der Problematik gerecht werden sollte
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 221).
Die Bundesregierung sprach sich für die teilweise Umsetzung des
Vorschlages 18104 aus und verwies auf eine bereits im Rahmen der Novelle des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgte Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratie
kosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitor
ingbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 101).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18104 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Welches Entlastungspotenzial in Form von Zeitersparnis und Kosten wurde
nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des
Vorschlages 18104 für die Anlageneigentümer bzw. Anlagenbetreiber erreicht?
3. Wie viele Anlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Umsetzung des Vorschlages 18104 betroffen?
4. Welche Probleme wurden bei der Umsetzung des Vorschlages 18104 nach
Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes- und Länderebene ggf. gelöst?
5. Welche Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme bzw. Kompetenz- und
Zuständigkeitsfragen stellten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Umsetzung des Vorschlages 18104?
6. Welche konkreten und wesentlichen Bestandteile des Vorschlages 18104
wurden bei der Novelle des BImSchG durch die Bundesregierung bereits
übernommen?
7. Hat die Bundesregierung einen Konkretisierungsbedarf bei der
Nachreichung von Unterlagen in Verbindung mit § 7 9. BImSchV im Sinne der
Bürokratieentlastung festgestellt bzw. erkannt, und wenn ja, welche?
8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich (vgl.
Frage 7) ggf. gesetzt bzw. wird die Bundesregierung setzen, und wenn die
Bundesregierung keine Maßnahmen gesetzt hat oder vorhat, zu setzen,
warum nicht?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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