Vorschlag 18103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 18103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4810
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 18103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18103 – Nachreichen
von Unterlagen konkretisieren – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der BDI weist hin auf die Problematik bei der
Nachreichung von Unterlagen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 5 der Neunten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), die
nach aktueller Rechtslage für gewisse Unterlagen bis zur Inbetriebnahme von
Anlagen erfolgen darf. Nach dem eingereichten Vorschlag sollten weitere
Unterlagen nachgereicht werden können. Genannt werden konkret technische
Beschreibungen wie Verfahrensfließbilder, Maschinenzeichnungen und
Maschinenaufstellungspläne, Gutachten zur Beurteilung der Betriebssicherheit der
Anlage sowie Unterlagen zu Mess-, Steuer-, Regelungskonzepten der Anlage.
Der Verband spricht sich aus diesem Grund für die Anpassung von § 7
Absatz 1 Satz 5 und 6 9. BImSchV mit einem konkreten Formulierungsvorschlag
aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile,
S. 220).
Die Bundesregierung sprach sich für die teilweise Umsetzung des
Vorschlages 18103 aus und verwies auf eine bereits im Rahmen der Novelle des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgte Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratie
kosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitor
ingbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 100).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Welches Entlastungspotenzial in Form von Zeitersparnis und Kosten wurde
nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des
Vorschlages 18103 für die Anlageneigentümer bzw. Anlagenbetreiber erreicht?
3. Wie viele Anlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Umsetzung des Vorschlages 18103 betroffen?
4. Welche Probleme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Umsetzung des Vorschlages 18103 auf Bundes- und Länderebene gelöst?
5. Welche Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme bzw. Kompetenz- und
Zuständigkeitsfragen stellten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Umsetzung des Vorschlages 18103?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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