Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4883
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutsche Bauernverband e. V.“
beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 35103 – „Beschränkung des Zeitfenstern
[sic!] zur Nachforderung von Unterlagen bei BImSchG-
Genehmigungsanträgen“ eine Anpassung der Bestimmung für
Genehmigungsverfahren in § 7 der 9 Bundes-Immissionsschutzverordnung gefordert. Im
Detail sprach sich der Verband für eine „verbindliche Beschränkung des
Zeitfensters für Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen“ aus. Dies solle mit dem
Ergebnis geschehen, dass die Unterlagen automatisch als vollständig gelten
sollten, wenn ein Zeitfenster von drei Monaten überschritten werde (www.desta
tis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 327).
Die damalige Bundesregierung sprach sich wegen des Gefahrenpotenzials der
Anlagen gegen die Aufnahme der Forderungen aus (www.destatis.de/DE/Them
en/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verba
endeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 195).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 35103 der Verbändeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja,
inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wie wird das Gefahrenpotenzial von Anlagen im Allgemeinen unterteilt
oder untergliedert (die nicht erfolgte Umsetzung der Regelung wurde durch
die Bundesregierung aufgrund des Gefahrenpotenzials der Anlagen
abgelehnt), und inwieweit weicht ggf. die Einstufung von erneuerbaren Energien
von der Einstufung bzw. Untergliederung in der Hauptfrage ab?
4. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Eingang der Antragsunterlagen gemäß § 7 der Neunten Bundes-
Immissionsschutzverordnung unverzüglich, in der Regel innerhalb eines
Monats, auf Vollständigkeit von der Genehmigungsbehörde überprüft?
5. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Anträgen nach Eingang der Antragsunterlagen gemäß § 7 der Neunten Bundes-
Immissionsschutzverordnung bei der Vollständigkeitsprüfung der
Genehmigungsbehörde die Frist in begründeten Ausnahmefällen einmalig um zwei
Wochen verlängert (bitte die begründeten einmaligen Fälle auflisten)?
6. Wie viele Anträge galten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Vollständigkeitsprüfung der Genehmigungsbehörde nach Überschreiten des
Zeitfensters zur Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen automatisch
als vollständig?
7. Plant die Bundesregierung, diesbezüglich konkrete Maßnahmen zu setzen
(vgl. Frage 6), und wenn ja, welche, in welchem Umfang, und wann ist mit
einer konkreten Umsetzung zu rechnen?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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