Finanzierung, Ressourcenbasis und politische Einflussnahme des Vereins Changing Cities e.V.
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Finanzierung, Ressourcenbasis und politische Einflussnahme des Vereins Changing Cities e.V.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5149
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Grimm, Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons,
Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas
Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Finanzierung, Ressourcenbasis und politische Einflussnahme des Vereins
Changing Cities e. V.
Der Verein Changing Cities e. V. mit Sitz in Berlin ist seit seiner Gründung im
Jahr 2016 als „zivilgesellschaftlicher“ Akteur im Bereich der Verkehrs- und
Stadtentwicklungspolitik tätig. Der Verein ging aus der Initiative
„Volksentscheid Fahrrad Berlin“ hervor und hat maßgeblich zur Entstehung des Berliner
Mobilitätsgesetzes beigetragen. Changing Cities e. V. ist im Lobbyregister des
Deutschen Bundestages unter der Registernummer R002290 eingetragen und
betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Bundesregierung in den Bereichen Straßenverkehr, Verkehrsinfrastruktur und
Verkehrspolitik (www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002290/66564).
Aus dem Lobbyregister geht hervor, dass der Verein Mittel aus verschiedenen
öffentlichen und privaten Quellen erhält. Als wesentliche Geldgeber sind unter
anderem die European Climate Foundation (ECF), das damalige
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Konsortiums
„Tune Our Block“, das Umweltbundesamt (UBA) über die Verbändeförderung, die
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) sowie weitere Drittmittelgeber
benannt. Darüber hinaus geben Angaben auf der Transparenzseite des Vereins
Aufschluss über die Einnahmenstruktur: Im Jahr 2024 machte allein die
Förderung durch die European Climate Foundation in Höhe von insgesamt
310 001 Euro bis 320 000 Euro mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets aus
(ebd.).
Der Verein koordiniert zudem das Bündnis Bundesrad, einen Zusammenschluss
der Fahrradentscheide Deutschlands, und vertritt in diesem Rahmen die
Interessen von Radfahrenden auf Bundesebene. Laut Lobbyregistereintrag hat der
Verein Gespräche mit den verkehrspolitischen Sprechern aller Fraktionen – mit
Ausnahme der AfD – geführt und sich an der öffentlichen Diskussion um die
Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung
beteiligt.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und wegen der Förderung von
Bildung, des bürgerlichen Engagements und des demokratischen Staatswesens von
der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Zugleich tritt der Verein
als politischer Kampagnenakteur auf, der aktiv Einfluss auf
Gesetzgebungsverfahren und kommunale Planungsprozesse nimmt (ebd.). Dieses Spannungsfeld
zwischen gemeinnütziger Steuerbefreiung und politischer Interessenvertretung
wirft bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit der Finanzierung auf.
Die Fragesteller möchten daher Klarheit über die Herkunft, Struktur und
Zweckbindung der Mittel erlangen, die es dem Verein ermöglichen, in
erheblichem Umfang politische Kampagnenarbeit zu betreiben und Einfluss auf
verkehrspolitische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene auszuüben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Zuwendungen, Zuschüsse oder sonstigen Fördermittel hat der
Changing Cities e. V. seit dem Jahr 2020 aus Mitteln des Bundeshaushalts
erhalten (bitte nach Haushaltsjahr, bewilligender Stelle, Förderprogramm
und Förderhöhe aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe und über welche Förderprogramme hat das damalige
BMBF den Changing Cities e. V. im Rahmen des Forschungskonsortiums
„Tune Our Block“ seit Projektbeginn gefördert, und welcher Anteil der
Gesamtfördersumme entfiel unmittelbar auf den Verein?
3. In welcher Höhe hat das Umweltbundesamt dem Changing Cities e. V. im
Rahmen der Verbändeförderung seit 2020 Mittel zur Verfügung gestellt,
und welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden damit gefördert?
4. Welche weiteren Bundesbehörden, Bundesstiftungen oder sonstigen
Einrichtungen des Bundes haben dem Verein seit 2020 Zuwendungen
gewährt (bitte nach Einrichtung, Zweck und Betragshöhe aufschlüsseln)?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe der Changing Cities
e. V. seit 2020 Mittel von der European Climate Foundation erhalten hat,
und hat sie sich eine eigene Auffassung gebildet zu der Abhängigkeit
einer gemeinnützigen Organisation von einem einzelnen privaten
Geldgeber, der ausweislich der Transparenzseite des Vereins mehr als 10 Prozent
des Jahresbudgets beisteuert, und wenn ja, wie lautet diese Auffassung?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit der Changing Cities e. V.
Mittel von ausländischen Akteuren (Privatpersonen, Stiftungen, Konzerne,
staatliche Organisationen) erhält, und in welcher Höhe?
7. Sind der Bundesregierung sonstige wesentliche Finanzierungsquellen des
Vereins bekannt, insbesondere aus EU-Mitteln, landesstaatlichen
Zuwendungen, Kommunalhaushalten oder Unternehmensspenden, und wenn ja,
welche?
8. Welche inhaltlichen und vertraglichen Zweckbindungen bestehen bei den
dem Changing Cities e. V. gewährten Bundesmitteln, und inwieweit wird
sichergestellt, dass diese Mittel nicht unmittelbar für politische
Kampagnenarbeit oder Lobbyaktivitäten verwendet werden?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang der Verein die ihm gewährten Fördermittel für Personalkosten,
Projektarbeit, Kampagnen oder sonstige Zwecke verwendet, und wenn ja, wie
stellt sich die Aufteilung dar?
10. In welcher Weise überwachen die zuwendungsgebenden Stellen des
Bundes die zweckentsprechende Verwendung der an den Changing Cities e. V.
ausgereichten Fördermittel, und welche Prüf- und Berichtspflichten
bestehen?
11. Sind im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen seit 2020
Beanstandungen gegenüber dem Changing Cities e. V. erfolgt, und wenn ja,
welcher Art waren diese?
12. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der
Vereinbarkeit der Gemeinnützigkeit des Changing Cities e. V. mit dessen
umfangreicher politischer Kampagnentätigkeit, insbesondere im Hinblick auf
die Koordination von Radentscheiden, die Beteiligung an
Gesetzgebungsverfahren und die Ausübung von Interessenvertretung gemäß dem
Lobbyregistergesetz, und wenn ja, welche?
13. Welche generellen Maßstäbe legt die Bundesregierung ggf. an die
Abgrenzung zwischen gemeinnütziger Tätigkeit und politischer
Interessenvertretung bei Vereinen an, die – wie der Changing Cities e. V. – zugleich
im Lobbyregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang der
Changing Cities e. V. Mitglied in der Allianz „Rechtssicherheit für
politische Willensbildung“ e. V. ist, und welche Bedeutung misst sie ggf. den
Zielen dieser Allianz hinsichtlich einer Erweiterung des
Gemeinnützigkeitsrechts bei?
15. Sind die im Lobbyregister des Deutschen Bundestages hinterlegten
Angaben des Changing Cities e. V. zu den jährlichen finanziellen
Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung nach Kenntnis der
Bundesregierung vollständig und aktuell, und wenn nein, welche Konsequenzen
ergeben sich ggf. daraus?
16. Liegen der Bundesregierung Informationen vor zur Vollständigkeit der
Angaben des Vereins im Lobbyregister hinsichtlich der Schenkungen
Dritter, insbesondere vor dem Hintergrund der seit März 2024 geltenden
erweiterten Offenlegungspflichten nach dem reformierten
Lobbyregistergesetz, und wenn ja, welche?
17. In welcher Weise überprüft die registerführende Stelle nach Kenntnis der
Bundesregierung die Richtigkeit der vom Changing Cities e. V. im
Lobbyregister gemachten Angaben, und hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung diesbezüglich Beanstandungen oder Prüfverfahren gegeben?
18. An welchen konkreten Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben des
Bundes hat der Changing Cities e. V. seit 2020 mitgewirkt oder sich
beteiligt, insbesondere an der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes und
der Straßenverkehrsordnung?
19. Wurden Vertreter des Changing Cities e. V. seit 2020 zu Anhörungen,
Fachgesprächen oder Konsultationen durch Bundesministerien oder
Bundestagsausschüsse eingeladen, und wenn ja, zu welchen Anlässen?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang
hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins zuvor in Bundesministerien, Bundesbehörden
oder Fraktionen des Deutschen Bundestages tätig waren (sog. Drehtür-
Effekt), und wenn ja, welche konkreten Personalwechsel sind der
Bundesregierung bekannt?
21. Hat sich die Bundesregierung generell eine eigene Auffassung gebildet
zur Rolle von kampagnenorientierten gemeinnützigen Vereinen, die
sowohl öffentliche Fördermittel erhalten als auch systematisch politische
Interessenvertretung betreiben, im Hinblick auf die Transparenz und
demokratische Legitimation von Willensbildungsprozessen, und wenn ja,
welche?
Berlin, den 30. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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