Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4702)
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Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4702)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5129
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger,
Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4702 –
Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt. Insgesamt
wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer
Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf.
Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere
Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der
Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die
442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem damaligen BMJ
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaend
eabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das damalige BMJ
weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge.
Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch
die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B
uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfra
ge-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau e. V.“ (VDMA) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 81110 –
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
30. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Leistungsupgrade Windenergieanlagen“ eine Anpassung der
Energiegesetzgebung gefordert.
Der Verband weist darauf hin, dass Leistungsupgrades an bestehenden
Anlagen durch Optimierungen beispielsweise über Softwareupdates eine
Erhöhung der Nennleistung um bis zu 8 Prozent ermöglichen können. Der
Gesetzgeber habe hierzu bereits die notwendigen Voraussetzungen für
Leistungsupgrades geschaffen. Trotzdem käme es in der Praxis zu Problemen, die
letztendlich Leistungsupgrades verhinderten. Zurückzuführen wäre dies auf eine
fehlende Klarstellung, wie die Technischen Anschlussregeln (TAR) des
Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik (VDE) und den darin geforderten Zertifizierungen für
Erzeugungsanlagen, die in der Praxis bei einem Leistungsupgrade zu
berücksichtigten sind (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika
tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicati
onFile, S. 542).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des
Vorschlags 81110 bereits angestoßen sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buer
okratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-
monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 396).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 81110
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 81110 der „Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau“ (2023) im
Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdok
umentation_Einzelvorschlaege.pdf; Seite 334) sieht vor, dass
„Leistungsupgrades“ für Windenergieanlagen vereinfachter ermöglicht werden sollen. Dieser
Vorschlag wurde nicht ins Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen, da die
Umsetzung ausschließlich auf der untergesetzlichen Ebene, konkret durch die
Technischen Anschlussregeln (TAR) in technischer Selbstverwaltung des
Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) zu erfolgen hat.
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 81110 der
Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Frage, wie bei Leistungsupgrades mit den Technischen Anschlussregeln
(TAR) des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) und den darin
geforderten Zertifizierungen für Erzeugungsanlagen zu verfahren ist, kann nicht
durch die Bundesregierung und den Gesetzgeber beantwortet werden. Eine
mögliche Ausweitung der bestehenden Ausnahme, d. h. der Befreiung von der
Pflicht eines neuen Anlagenzertifikats, muss allein in der TAR des FNN
geregelt werden.
3. Wie viele Leistungsupgrades wurden in den Jahren von 2020 bis 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung bei Windenergieanlagen (WEA)
durchgeführt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Gemeinden, Größe
der WEA, also Höhe, Nennleistungen der WEA, Anstieg der Nennleistung
nach erfolgtem Leistungsupgrade und erreichtem Leistungsupgrade in
Prozent aufschlüsseln)?
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden im Jahre 2021
Leistungserhöhungen um jeweils 5 Prozent bei insgesamt 11 Anlagen zur
Erzeugung von Windstrom auf See in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
gemeldet. Weitere Datenmeldungen liegen dort nicht vor. Die Bruttoleistung der
11 Anlagen stieg nach Leistungserhöhung jeweils von 3.600 Megawatt auf
3.780 Megawatt.
4. In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich derzeit der
Vorschlag 81110, und wann ist mit der vollen Umsetzung des Vorschlags zu
rechnen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 2b verwiesen: Die Umsetzung
dieses Vorschlags erfolgt auf untergesetzlicher Ebene, konkret durch die
Technischen Anschlussregeln (TAR) in technischer Selbstverwaltung des Forum
Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN).
Aus der Antwort zu Frage 3 geht jedoch hervor, dass das Leistungsupgrade für
Windenergieanlagen in der Praxis bereits im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) Anwendung
findet. In § 22 Absatz 2 EEG ist geregelt, dass der Anspruch der EEG-Förderung
für Strommengen besteht, die die bezuschlagte Leistung um bis zu 15 Prozent
übersteigt. Ein unbegrenztes Leistungsupgrade ist im Rahmen der EEG-
Förderung nicht möglich, da die Förderung über ein wettbewerbliches
Ausschreibungsverfahren europarechtlich vorgegeben ist.
5. Wann konkret tritt die TAR-Überarbeitung in Kraft, und welche
Maßnahmen hat diesbezüglich die Bundesregierung gesetzt bzw. wird sie setzen?
6. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich Mittel- und Hochspannung hat
die Bundesregierung gesetzt, um die Formulierungen in den TAR des
FNN dahin gehend zu präzisieren, dass Leistungserhöhungen bis 5
Prozent möglich sind, ohne dass dadurch ein neues Anlagenzertifikat
notwendig wird?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Technischen Anschlussregeln (TAR) werden im Rahmen der technischen
Selbstverwaltung vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)
erarbeitet und weiterentwickelt. Dies findet unter Einbindung unterschiedlicher
betroffener Akteursgruppen statt, u. a. auch Vertretern der Windenergiebranche.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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