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Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4702)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5129 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4702) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5129 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4702 – Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem damaligen BMJ unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaend eabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das damalige BMJ weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfra ge-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.“ (VDMA) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 81110 – Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Leistungsupgrade Windenergieanlagen“ eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert. Der Verband weist darauf hin, dass Leistungsupgrades an bestehenden Anlagen durch Optimierungen beispielsweise über Softwareupdates eine Erhöhung der Nennleistung um bis zu 8 Prozent ermöglichen können. Der Gesetzgeber habe hierzu bereits die notwendigen Voraussetzungen für Leistungsupgrades geschaffen. Trotzdem käme es in der Praxis zu Problemen, die letztendlich Leistungsupgrades verhinderten. Zurückzuführen wäre dies auf eine fehlende Klarstellung, wie die Technischen Anschlussregeln (TAR) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und den darin geforderten Zertifizierungen für Erzeugungsanlagen, die in der Praxis bei einem Leistungsupgrade zu berücksichtigten sind (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicati onFile, S. 542). Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des Vorschlags 81110 bereits angestoßen sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buer okratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage- monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 396). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 81110 der „Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau“ (2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo ads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdok umentation_Einzelvorschlaege.pdf; Seite 334) sieht vor, dass „Leistungsupgrades“ für Windenergieanlagen vereinfachter ermöglicht werden sollen. Dieser Vorschlag wurde nicht ins Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen, da die Umsetzung ausschließlich auf der untergesetzlichen Ebene, konkret durch die Technischen Anschlussregeln (TAR) in technischer Selbstverwaltung des Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) zu erfolgen hat. 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 81110 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Frage, wie bei Leistungsupgrades mit den Technischen Anschlussregeln (TAR) des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) und den darin geforderten Zertifizierungen für Erzeugungsanlagen zu verfahren ist, kann nicht durch die Bundesregierung und den Gesetzgeber beantwortet werden. Eine mögliche Ausweitung der bestehenden Ausnahme, d. h. der Befreiung von der Pflicht eines neuen Anlagenzertifikats, muss allein in der TAR des FNN geregelt werden. 3. Wie viele Leistungsupgrades wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung bei Windenergieanlagen (WEA) durchgeführt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Gemeinden, Größe der WEA, also Höhe, Nennleistungen der WEA, Anstieg der Nennleistung nach erfolgtem Leistungsupgrade und erreichtem Leistungsupgrade in Prozent aufschlüsseln)? Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden im Jahre 2021 Leistungserhöhungen um jeweils 5 Prozent bei insgesamt 11 Anlagen zur Erzeugung von Windstrom auf See in der Ausschließlichen Wirtschaftszone gemeldet. Weitere Datenmeldungen liegen dort nicht vor. Die Bruttoleistung der 11 Anlagen stieg nach Leistungserhöhung jeweils von 3.600 Megawatt auf 3.780 Megawatt. 4. In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich derzeit der Vorschlag 81110, und wann ist mit der vollen Umsetzung des Vorschlags zu rechnen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 2b verwiesen: Die Umsetzung dieses Vorschlags erfolgt auf untergesetzlicher Ebene, konkret durch die Technischen Anschlussregeln (TAR) in technischer Selbstverwaltung des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN). Aus der Antwort zu Frage 3 geht jedoch hervor, dass das Leistungsupgrade für Windenergieanlagen in der Praxis bereits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) Anwendung findet. In § 22 Absatz 2 EEG ist geregelt, dass der Anspruch der EEG-Förderung für Strommengen besteht, die die bezuschlagte Leistung um bis zu 15 Prozent übersteigt. Ein unbegrenztes Leistungsupgrade ist im Rahmen der EEG- Förderung nicht möglich, da die Förderung über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren europarechtlich vorgegeben ist. 5. Wann konkret tritt die TAR-Überarbeitung in Kraft, und welche Maßnahmen hat diesbezüglich die Bundesregierung gesetzt bzw. wird sie setzen? 6. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich Mittel- und Hochspannung hat die Bundesregierung gesetzt, um die Formulierungen in den TAR des FNN dahin gehend zu präzisieren, dass Leistungserhöhungen bis 5 Prozent möglich sind, ohne dass dadurch ein neues Anlagenzertifikat notwendig wird? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Technischen Anschlussregeln (TAR) werden im Rahmen der technischen Selbstverwaltung vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) erarbeitet und weiterentwickelt. Dies findet unter Einbindung unterschiedlicher betroffener Akteursgruppen statt, u. a. auch Vertretern der Windenergiebranche. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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